Benutzer:AlexanderRahm/Muck Band 3

Achter Abschnitt.
Die fünf Titularäbte Limmer, Francisci, Wolschendorf, Wickner und Mehlführer.

Die Abschnitte I bis VII berichteten über das Entstehen, Bestehen, Vergehen und über die einzelnen Bestandtheile des Mönchsstaates, welcher schon lange vor seiner gänzlichen Auflösung von den Markgrafen völlig abhängig war und nach dem Tode des letzten Klosterabt i. J. 1578 dem Markgrafen Georg Friedrich ganz zufiel. Man beschloß nun, aus dem größten Theil des vormaligen Mönchsstaates einen eigenen Verwaltungs- und Gerichtsbezirk zu bilden und den Verwalter und den Richter, wie bisher, in Heilsbronn wohnen zu lassen. Weiter beschloß man, die Schopper’sche Schule fortbestehen zu lassen und zu erweitern, diese erweiterte Lehranstalt „Fürstenschule“ zu nennen und die Leitung derselben einem lutherischen Geistlichen, zu übertragen, welcher gemeinschaftlich mit dem Verwalter und dem Richter auch alle übrigen heilsbronner Angelegenheiten besorgen und den Abtstitel führen sollte. So wurde es auch 50 Jahre lang gehalten, bis die Schule in Folge des 30jährigen Krieges auseinander ging, später zwar sich wieder sammelte, aber nicht mehr von Aebten geleitet wurde. Die während jener 50 Jahre fungirenden fünf Aebte werden hier als „Titularäbte“ bezeichnet, weil sie mit den obengenannten 35 Klosteräbten nichts als den Titel gemein hatten. Sie waren insgesammt lutherische Pfarrer in Ansbach, die wegen Kränklichkeit dort ihres Amtes nicht mehr warten konnten, vom Markgrafen einen Ruhegehalt und die Vergünstigung erhielten, mit ihrer Familie den Rest ihrer Tage

in Heilsbronn zu verleben. Ihre Funktionen daselbst bestanden lediglich darin, daß sie, wenn es ihre Kränklichkeit zuließ, bisweilen predigten, sich am Unterricht in der Fürstenschule betheiligten, diese beaufsichtigten und kollegialisch mit dem Verwalter und Richter an die Regierung berichteten. Die Regierung reskribirte unter der Adresse: „An Abt, Verwalter und Richter zu Heilsbronn.“ Die Titularäbte waren lediglich markgräfliche Beamte, ihre Wirksamkeit ziemlich bedeutungslos und völlig verschieden von der bedeutungsvollen Wirksamkeit der Klosteräbte. Hier einige biographische Notizen über dieselben.


1. Konrad Limmer,[1]

der erste Titularabt von 1579 bis 89, geboren 1522 in Neustadt an der Orla, war daselbst mehrere Jahre lang Schulrektor und lutherischer Pfarrer. Verwickelt in die dogmatischen Streitigkeiten der lutherischen Theologen in Sachsen, verließ er sein Vaterland und wurde Pfarrer in Ansbach, von wo aus er, 57 Jahre alt und kränkelnd, nach dem Tode des letzten Klosterabts und nach Auflösung des Klosters vom Markgrafen Georg Friedrich nach Heilsbronn als „Abt“ befördert wurde, wo ihn der Generalsuperintendent Francisci einsetzte. Er zog mit Frau und zwei erwachsenen Töchtern nicht in die neue Abtei (jetzt Schulgebäude), welche bereits markgräfliches Absteigquartier geworden war, sondern in die für ihn und seine Angehörigen zugerichtete alte Kornschreiberei, jetzt Haus Nr. 15. Seine Wohnung bestand in zwei Zimmern, zwei Kammern und einer Küche; seine Besoldung in 200 fl. baar. Eine seiner beiden Töchter heirathete den Doktor Juris Polland von Heidelberg, die andere den Magister und Hofprediger Pesser in Königsberg. Letzterer wurde vom Markgrafen, der sich als stellvertretender Regent des Herzogthums Preußen oft in Königsberg aufhielt, i. J. 1581 „zur Verrichtung einiger Sachen“ nach Onolzbach gesendet und nebst Frau von Klosterpferden nach Königsberg zurückgeführt. Limmer fand in Heilsbronn  

nicht die gewünschte Ruhe. Zuerst beunruhigte ihn der Abt von Ebrach, welcher als Visitator des Klosters bisher bei jeder Abtswahl einen Gaul zum Geschenk erhalten hatte und nun gleichfalls beanspruchte. Daß es zur Zeit der Klosteräbte wirklich so gehalten wurde, ergab sich aus den Akten des Klosterarchivs Statthalter und Räthe des in Königsberg weilenden Markgrafen dekretirten daher, dem Verlangen des Abts von Ebrach stattzugeben. Demzufolge wurde der beste reisige Gaul aus dem Marstall zu Heilsbronn mit schönem Sattel und Zeug an den ebrachischen Kastner Ral in Nürnberg ausgeliefert, jedoch mit dem Bemerken: „nicht aus Gerechtigkeit, sondern aus gutem Willen,“ wogegen aber der Abt von Ebrach in einem Notariatsinstrument sofort protestirte. Eine Korrespondenz anderer Art veranlaßte in den ersten Wochen nach Limmers Eintritt die Schopper’sche Schule und deren Visitation und Reform. Hierüber, so wie über die Fürstenschule, die gleich bei ihrer Gründung dem Abt Limmer viel Verdruß bereitete, wird im folgenden IX. Abschn. berichtet werden. Weit empfindlicher berührte ihn jedoch die von Jahr zu Jahr zunehmende Entsittlichung und der allgemein herrschende Nothstand, welcher im Todesjahr des letzten Klosterabts 1578 durch eine ergiebige Ernte noch einigermassen gelindert, aber in Folge einer unergiebigen Ernte i. J. 1579, da Limmer als Abt eintrat, außerordentlich gesteigert wurde. Ueber die deßfallsigen Verhandlungen und Maßnahmen ist in den Beitr. S. 192 bis 97 berichtet worden. Im zweiten Jahr nach seinem Amtsantritt berichtete Limmer gemeinschaftlich mit dem Verwalter und dem Richter am 1. Juni 1580 an die Regierungsräthe: „Es steht geschrieben: Wer seine Ohren verstopfet vor dem Schreien des Armen, dessen Schreien wird sich Gott auch nicht erbarmen. Euer Gnaden werden sich zu berichten wissen, welchergestalt wir vielmals berichtet haben, daß allgemein Klagen, Schreien und Weinen in dieser theuren Zeit und Hungersnoth bei den Unterthanen ist. Denn ihnen das Wildpret ihr Getreid verdirbt und sie durch Hagel und Ungewitter, durch Abgang von Pferden und Vieh, durch Brandschatzung und andere Auflagen dahin gekommen

und also verarmt sind, daß sie Getreid zu kaufen nicht vermögen. Ob nun wohl etlichermassen ihnen vom Kasten allhie aufgeholfen wurde, so ist ihnen damit doch nicht geholfen gewesen; darauf erfolgt, daß gesessene Bauersleute mit Weib, Kind und Gesind vor unser Kloster kommen und das Almosen suchen. Es haben diese Woche Bauern, die vom Kasten Getreid begehrt, sich mit bösen Worten hören lassen, als ich, Verwalter, mit gelinden Worten ihnen vermeldet, daß ich kein Getreid mehr abgeben könne: Weil man ihnen nicht helfen wolle und hätte Getreid, das sie bauen und der Herrschaft geben mußten, verkauft, während sie mit den Ihrigen Hunger leiden, des Tages hart arbeiten und des Nachts vor dem Wild wachen müßten: so wollten sie Maid und Knecht, Weib, Kind und Alles dem Kloster heimweisen. Also besorgen wir uns künftigen Aufruhrs. Als wir verschienenen Frühling auf fürstlichen Befehl hundert Simra Korn aus baar Geld gen Schwabach verkauft, aber nichts auf Anschlag den Bauern gegeben, da ließ sich ein deutschherrischer Unterthan ungescheut vernehmen: Wenn wir die 100 Sra. mit des Klosters Pferden gen Schwabach führen würden, so sei die Glocke schon gegossen und die Bauern würden das Getreid unsern Knechten mit Gewalt nehmen. Wie sollen wir uns nun verhalten? Sollen wir den noch geringen Vorrath den hungernden Bauern geben, oder vom Almosen abbrechen? Wir besorgen uns eines Einfalles oder Aufruhrs. Die Noth ist so groß, daß wir nicht mehr wissen, wo wir hinaus sollen.“ Zu diesem Elend kam 1584 im Orte Heilsbronn selbst die Pest, wie oben Abschn. VI, 21 berichtet wurde. Hungersnoth und Theuerung währten fort. 1586 berichtete Limmer mit seinen Kollegen: „In diesen theuern Jahren und großer Armuth der Unterthanen sind die Gülten bei dem heutigen Mißwachs unmöglich einzubringen. Ueberdies finden wir bei den Unterthanen so großen Ungehorsam und Halsstarrigkeit, dergleichen wir zuvor nicht begegnet. Die Unterthanen lassen der Herrschaft Güter ganz zu Grunde gehen, liegen täglich in den Wirthshäusern, fressen und saufen, bauen nichts im Feld, hilft weder Straf noch Vermahnung. Wissen uns nicht zu rathen und zu helfen.“

Drei Jahre darnach kam über Limmer eine Trübsal anderer Art, veranlaßt durch ein Lehrbuch Melanchthon’s, welches (s. den folgenden Abschnitt) bei Errichtung der Fürstenschule eingeführt worden war, Jahrelang gebraucht wurde, nun aber wieder abgeschafft werden sollte, weil es einige nicht streng lutherische, sondern calvinistische Lehrsätze enthalte. Limmer und einige Andere, z. B. der Prediger Lei in Heilsbronn, erklärten sich für die Beibehaltung des Buches, sonach für die melanchthonisch-calvinistischen Lehrsätze. Man hielt für bedenklich, ihm ferner die Leitung der strenglutherischen Fürstenschule anzuvertrauen und beschloß, ihn zu quiesziren. Limmer trat im Herbst 1589 mit einem Ruhegehalt von 100 fl. jährlich in Quiescenz. Weiter wurde über ihn beschlossen, daß er noch während des Winters Heilsbronn verlassen sollte, um so mehr, da der strenglutherische Francisci zu seinem Nachfolger ernannt wurde und bald von Ansbach nach Heilsbronn übersiedeln sollte. Auf seine Bitte, ihn während des Winters noch in Heilsbronn zu lassen, berichteten Verwalter und Richter am 10. Febr. 1590 an den Markgrafen: „Nachdem C. F. Durchlaucht befohlen haben, dem gewesenen Prälaten, Herrn Limmer, anzuzeigen, die Abtei zu räumen und was er zu seinem Gebrauch gehabt, zu hinterlassen, ist er erbötig gewesen, was ihm an Hausrath, Kleidung etc. anvertraut worden, des Klosters Petschastring und andere Stücke von sich zu geben, so hat er solches dem Verwalter eingeantwortet. Was aber das Räumen des Klosters anbelangt, hat er sich zum allerhöchsten beschwert, weil er ein alter schwacher Mann sei, dem bei diesem kalten Winter zu reisen und anjetzo das Kloster sobald zu räumen, unmöglich sei. Derwegen hat er gebeten, mit ihm noch eine Zeit lang Geduld zu tragen und ihm aus dem Siechhaus (jetzt Haus Nr. 40 bis 43), da vier Räumlein mit Stube und Kammer sind, seine Wohnung eine Zeit lang zu vergönnen, bis die Sommer- und Wettertage herbeikämen, da er mit besserer Gelegenheit reisen könnte, mit dem Erbieten, daß er einem künftigen Herrn Abt nicht beschwerlich sein, noch viel weniger in die Läng allhier verharren wolle. Dagegen haben wir ihm vermeldet, daß es nicht wohl

füglich sei, weil er seinen Ein- und Ausgang allernächst bei der Hofküche haben müßte, und daß es einem künftigen Prälaten nicht gelegen sein möchte, so nahe und unter Einem Dache nebeneinander zu wohnen. Wir haben ihm dagegen vorgeschlagen, in das Wirthshaus zu ziehen, oder in das schöne Häuslein (jetzt Hs. Nr. 26) auf dem Kirchhof, so vor Zeiten Meister Kaspar Balbirer inne gehabt, wenn es nicht dem deutschen Schulmeister eingeräumt wird. Dagegen zeigt er an, wie beschwerlich es ihm sei, in ein offenes Wirthshaus zu ziehen, er bitte um die Wohnung im Siechhaus oder im schönen Häuslein. Wir schlagen für ihn das Wirthshaus vor und bitten um Entscheidung.“ Limmer erhielt seine Wohnung im schönen Häuslein, starb darin nach zwei Jahren, 70 Jahre alt, und wurde in der Klosterkirche, der Grabstätte des letzten Klosterabts Wunder gegenüber, beerdigt. Seine Wittwe erhielt auf fürstlichen Befehl eine jährliche Pension von acht Gulden aus der Klosteramtskasse, zwei Simra Korn und Brennholz. Auf seinen Leichenstein schrieb man: Conradus situs est sub hoc sepulcro Limmerus. Novus ille primus abbas Christi, non Latii Baalis abbas. Vixit annos 70, obiit A. D. 1592. Der Prediger Lei (Abschn. V1, 21), welcher ihn beerdigte, schrieb Folgendes in die Pfarrmatrikel: „1592 den 19. Aug. ist in Christo selig entschlasen Herr Magister Conrad Limmer, der andere (erste) evangelische Abt des Closters allhier, ist bürtig gewesen aus Neustadt an der Orla im Abtsstand 10 Jahr, solgends als ein Privatperson noch bis ins dritte Jahr gelebt 1110, pie, tranquille et pacifice, tandem appoplexia correptua placidissime expiravit 70 Jahre, 5 Monate, 2 Tage alt. Cui pietatis et memoriae erga hosce epitaphicos feci versiculos:

Hic, Limmere pater, post ultima fata quiescis,
Cui data per vitae tempora nulla quies.
2 Tempera quae septem vicere decennia quinis
Mensibus, o vitae stamina longa brevis.
Te labor atque dolor, te vexavere tot annis
Curae multiplices et genus omne mali.

Nullo quies orbi est, felix cuicunque beata.
Contigit in coeli sede quiete frui.

Die ofterwähnten Kopisten von circa 1600 bemerkten bei der Mittheilung dieser Worte: Epitaphium in publica concione recitatum in exequiis Conradi Limmeri, abbatis hujus monasterii 35 (36) a magistro Conrado Leio, poeta laureato. Die Kopisten theilten ferner mit: zwei lateinische zehnzeilige Carmina ähnlichen Inhalts, dann Limmers tägliche, an seinen Heiland gerichtete Bitte um Erlösung aus seinen Erdenleiden durch den Tod. Das Gebet besteht aus zwölf gereimten Zeilen. Limmer erscheint durchweg als ein ehrenwerther, friedlicher, frommer Charakter. Die in Neustadt an der Orla und in Heilsbronn bei der Fürstenschule vorherrschende exklusiv–lutherische Richtung, mit welcher er sich nicht befreunden konnte, hatte an beiden Orten seine Amtsentlassung zur Folge.


2. Adam Francisci,[2]

der zweite Titularabt von 1590 bis 93, gleichfalls kein Franke, sondern ein Schlesier, geboren 1540, war der Sohn eines Wagners in Jägerndorf, einem Besitzthum der Markgrafen von Ansbach und von denselben oft besucht. Der Markgraf Georg Friedrich wurde während eines Besuches daselbst aufmerksam gemacht aus den talentvollen, strebsamen, aber armen Wagnerssohn und machte es diesem möglich, in Wittenberg seine unterbrochenen Studien fortzusetzen und zu vollenden, auch dort zu magistriren. Dort lebte und lehrte er, beaufsichtigte zugleich die dort studirenden Zöglinge aus der ansbacher Schule, bis ihm der Markgraf eine Pfarrstelle in Ansbach verlieh. Hier heirathete er i. J. 1574. Unter seinen Hochzeitsgästen war der letzte Klosterabt Wunder laut folgender Ausgabsposition in der Mönchsrechnung: „5 Gulden, so der Herr Abt auf Herrn Adams, Predigers zu Onolzbach, Hochzeit verehrt hat.“ Im Jahr daraus wurde er mit seinem älteren Kollegen Limmer (damals gleichfalls noch Pfarrer.

in Ansbach) nach Heilsbronn kommittirt, um die Schopper’sche Schule zu visitiren. Späterhin wurde er Generalsuperintendent. Als solcher installirte er, wie vorhin erwähnt, seinen ehemaligen Kollegen Limmer, als ersten Titularabt in Heilsbronn. Im folgenden IX. Abschnitt werden wir sehen, daß und wie durch ihn die Fürstenschule eingerichtet wurde. Körperlich leidend wurde er vom Markgrafen zum Nachfolger des removirten Abts Limmer ernannt. Er zog im Juni 1590 in Heilsbronn ein, kränkelte fortwährend, starb schon nach drei Jahren und wurde in der Klosterkirche begraben. Die Schrift um seinen Leichenstein lautet: A. Chr. 1593, 4. Cal. Oct. obiit reverendus et clarissimus vir dominus Adamus Francisci, monasterii heilsbronnensis abbas 37, anno aetatis 54, gubernationìs 4, cujus anima requiescat in pace. Auf einer Messingtafel in der Mitte des Steines standen die Worte:

Cui decus ingenii triplicisque scientia linguae
Et purae studium relligionis erat
Eloquio et claris cui par virtutibus alter
Vix fuit, hic tumulum praesul Adamus habet.

An der Wand hing des Abts Bildniß und eine bildliche Darstellung der göttlichen Gerechtigkeit und Erbarmung. Darunter standen die Worte: Klaglieder Jeremia 3, 22 und erklärende lateinische Verse, zehn Zeilen mit der Unterschrift: M. W. G. S., wahrscheinlich: Magister Wenzeslaus Gurkfelder. Hierauf in lateinischer Sprache ausführliche Nachricht über des Abts Geburt, Charakter, Gelehrsamkeit, Studien in Wittenberg, Uebersiedelung nach Ansbach, Beförderung an die Stelle des Generalsuperintendenten Karg, Uebersiedelung nach Heilsbronn, seine Verdienste um die durch ihn eingerichtete Fürstenschule, seine Krankheit, seinen Tod und schließlich die Angabe, daß seine Frau und seine Kinder ihm dieses Monument gewidmet haben. Dann folgt die Grabschrift seiner Frau, Margaretha, geborenen Schuhmann, die bei seinem Tode noch lebte, daher eine Lücke zur nachträglichen Einstellung ihres dereinstigen Todesjahres. Als solches wurde späterhin 1595 eingeschrieben. Die Wittwe erhielt, wie die Wittwe

Limmers, eine Pension aus der Klosteramtskasse. Der Prediger und Poeta laureatus Lei fügte der Inskription über Franrisci’s Tod im Leichenregister einen lateinischen achtzehnzeiligen Panegirikus bei, den er bei der Gedächtnißrede rezitirt hatte. Daß bei der Beerdigung am 30. September das Geleit zahlreich war, erhellt aus folgenden Einträgen in der Klosteramtsrechnung: „19 fl. verausgabt im Steinhof für die schon Vormittags einberufenen 4 Geistlichen und 5 Beamten von Merkendorf, Waizendorf und Neuhof mit ihren Gegenschreibern und Dienern über Mittag, die Mahlzeit zu 5 Batzen, dazu 1 fl., 3 Ort, 9 dt. für 11 Maas Wein a 32 dl. Nachmittags kamen von Onolzbach Geistliche, Bürgermeister und andere Beamte, die Speisen und Wein im Steinhof erhielten; deßgleichen die Gäste im Haus der Wittwe.“ Eingedenk des nach Limmer’s Tod vom Abt zu Ebrach beanspruchten Gauls mußte man auch nach Francisci’s Tod eines gleichen Anspruchs gewärtig sein. Darauf deutet ein markgräflicher Erlaß d. d. Erlangen, 26. Okt. 1593, worin Verwalter und Richter in Heilsbronn aufgefordert werden, wachsam zu sein, da der Abt von Ebrach mit Reißigen, drei Kutschen und Mönchen durch Erlangen gekommen sei.


3. Bartholomäus Wolschendorf,

der dritte Titularabt von 1594 bis 1601, gleichfalls kein Franke, sondern, wie Limmer, aus Neustadt an der Orla, war erst Pfarrer in Ansbach, dann Dekan in Krailsheim, bis er vom Markgrafen zum Abt in Heilsbronn ernannt wurde. Zur Zeit seines Amtsantrittes bestand die Fürstenschule bereits zwölf Jahre lang. Daß in derselben der Geist des Friedens schon jetzt nicht waltete, daß unter den Professoren, Predigern und Beamten „viel Zank und Streit“ war, werden wir im IX. Abschnitt sehen. Leider sehen wir auch den Abt schon im Jahr nach seinem Amtsantritt unter den Zänkischen. Er stritt mit dem Prediger Dreßler über den Garten an der Prädikatur, welcher vormals halb dem Prediger, halb dem Abt zugewiesen war. Dem vorigen Prediger Lei war seine Hälfte abgerungen worden; der nunmehrige

Prediger suchte das Abgerungene wieder zu gewinnen, was ihm auch gelang; denn das Konsistorium verfügte, daß die eine Hälfte des Gartens der Prediger, die andere der Abt genießen sollte. Besonders Denkwürdiges ergab sich unter Wolschendorf und durch ihn nicht. Er starb nach siebenjähriger Amtsführung und wurde in der Klosterkirche neben Francisci „gegen die Sacristei zu“ begraben. Die Schrift auf seinem Grabstein lautete: Anno salutis 1601 die 17. Jul. obiit reverendus vir dom. Barthol. Wolschendorfius 37 (38) abbas heilsbronnensis monasterii anno aetatis 61, gubernationis 8, cujus anima requiescat in pace.


4. Abdias Wickner,

der vierte Titularabt von 1602 bis 1608, Rektorssohn aus Rothenburg an der Tauber, erzogen in Ansbach, studirte in Wittenberg, wurde Pfarrer in Kolmberg, Leutershausen, Konsistorialrath in Ansbach, dann Abt in Heilsbronn: ein recht kenntnißreicher Mann, daher sehr geschätzt, besonders vom Markgrafen Georg Friedrich, wie aus Folgendem erhellt: Philipp Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog zu Bayern, lutherisch gesinnt, war bemüht, den katholisch gesinnten Herzog Maximilian von Bayern zu überzeugen, daß die lutherische Anschauung richtig, die katholische irrig sei. Er glaubte, seinen Zweck zu erreichen durch ein Religionsgespräch, bei welchem Theologen beider Konfessionen in Gegenwart Maximilians und Philipp Ludwig’s ihre oppositionellen Ansichten darlegen und darüber disputiren sollten. Die beiden Fürsten fanden sich mit großem Gefolge am 14. Nov. 1601 in Regensburg ein, ingleichen die beiderseits kommittirten Theologen. Maximilian hatte sich seine Disputatoren aus München und aus der Universität Ingolstadt erbeten, Philipp Ludwig die seinigen von Wittenberg und von lutherischen Fürsten, namentlich vom Markgrafen Georg Friedrich, und dieser kommittirte nach Regensburg seinen Konsistorialrath Wickner in Ansbach und den Pfarrer Lälius, gleichfalls in Ansbach, nachmals Gymnasialrektor in Heilsbronn.

Der Kampfplatz war das Rathhaus, wo man bis Ende Novembers täglich und meist sehr heftig disputirte über Schrift und Tradition, Kirche, Taufe und Glaube auch der Kinder, Unfehlbarkeit in Glaubenssachen schon der Hohenpriester im alten Testament, ob der Schächer am Kreuz ein Märtyrer war etc. Die Fürsten folgten mit gespannter Aufmerksamkeit den Disputationen und redeten auch bisweilen darein. Allein das gewünschte Ziel wurde nicht erreicht. Maximilian wurde für die lutherische Anschauung nicht gewonnen. Er rief zum Schluß der Verhandlungen, als während der dreizehnten Sitzung lutherischerseits behauptet wurde: der Papst sei der Antichrist. Wickner und Lälius berichteten während ihres vierzehntägigen Aufenthalts in Regensburg fleißig an ihren Markgrafen (s. Hocker, Sup. S. 195–208). Gleich nach seiner Rückkehr von Regensburg wurde Wickner Abt in Heilsbronn: ein angehender Vierziger, aber bereits kränklich. Er hielt am 14. Juni 1603 bei der Beerdigung seines Gönners, des Markgrafen Georg Friedrich, die Leichenpredigt, welche gedruckt wurde mit einem Bericht über das außerordentlich glänzende Leichenbegängniß, dem Hoch und Niedrig beiwohnte: Kurfürst Joachim von Brandenburg, dessen Brüder Christian und Joachim Ernst (Letzterer in Heilsbronn begraben), Grafen, Adelige, Abgeordnete aus allen Gauen, Fahnen- und Fackelträger etc. Die vorgetragenen Fahnen und Wappen sind in Heilsbronn meist noch vorhanden. Näheres über die Bestattung berichtet Hocker. (Antiq. S. 155–171.)

Wickner starb, erst 48 Jahre alt, am 15. Dez. 1608 und wurde in der Klosterkirche nahe bei der Kanzel neben dem 30. Abt Wirsing begraben. Sein Leichenstein[3] wurde beschriftet wie folgt:

Quem sincera Dei pandentem oracula. Georgi
Friderici coluit principis aula virum,
Quoque sed non totos non septem Heilspronna per annos
Nostra salutares praesule fudit aquas,

Abdias jacet hic, qui vir? cui nostra tulerunt
Secula perpaucos arte fideque pares.

An der Wand neben der Sakristeithür hing Wickners Gedächtnißbild, die Verklärung Christi darstellend, darunter die Portraitbilder Wickners, seiner beiden Frauen und seiner Kinder. Ueber dem Bilde zehn lateinische Verszeilen, hinweisend auf die Verklärung Christi. Unter dem Bilde sieben lateinische Verszeilen zum Gedächtniß Wickners. Rechts von dem Bilde Lebenslauf in lateinischer Sprache, unter Hervorhebung seiner ausgezeichneten Eigenschaften. Links von dem Bilde die Namen seiner beiden Frauen: Elisabetha, geborene Kalteis, gestorben 1593, und die noch lebende: Justina, geborene Oberländer, Spitalmeisterstochter aus Ansbach; ferner, daß er 4 Söhne und 5 Töchter hatte. Dann folgen in deutscher Sprache zwanzig gereimte Zeilen, worin die Wittwe ausspricht, was der Verlebte ihr und ihren Kindern war. Die Wittwe kaufte ein Anwesen für 553 fl., verkaufte es aber gegen den Anfang des 30jährigen Krieges. Das ebenbeschriebene Gedächtnißbild war nach dem Dafürhalten und Geschmack eines der oftgedachten Kopisten „ein recht schönes“.


5. Johann Mehlführer,

der fünfte und letzte Titularabt, von 1611 bis 1631, der Sohn armer Eltern, geboren in Kulmbach 1570, studirte und magistrirte in Wittenberg, wurde, wie die früheren Titularäbte, Pfarrer in Ansbach, dann Generalsuperintendent daselbst, hierauf Abt in Heilsbronn, flüchtig mit dem ganzen Lehrer- und Schülerpersonal während des 30jährigen Krieges, endlich Stadtpfarrer in Ansbach, wo er 1640 starb. Er war, wie auch die Titularäbte vor ihm, sehr kenntnißreich und schrieb einige kleinere, besonders exegetische Schriften. Als Beweis seiner Sprachgewandtheit führt man an, daß er am 21. April 1628 beim Examen der Fürstenschule eine lateinische Rede memoriter recitirte. Diese Rede hatte zum Gegenstand den Bischof Otto von Bamberg, welcher vor 496 Jahren. das Kloster gründete. Im Eingang heißt es: „Heute ist der Geburtstag unseres Klosters, der Tag seiner Weihe

(consecrationis, siquidem superstitiosorum rituum pontificium solemnitatem ita vocare liceat). Wir danken aber Gott nicht sowohl für die Stiftung des Klosters, als für dessen Reformation durch die gereinigte Religion vor 100 Jahren und für die Stiftung der Fürstenschule vor 46 Jahren. Dann folgt über Otto’s Leben keine historische Forschung, sondern nur eine Zusammenstellung der bereits bekannten theils wahren, theils irrigen Notizen über Otto’s Leben und Wirken und über die Gründung seines Klosters in Heilsbronn. Der Redner folgt meist dem Klosterbeschreiber Bruschius. Mehlführer wird im folgenden IX. Absch. wiederholt genannt werden. Keiner der Titularäbte weilte so lange wie er in Heilsbronn. Nach ihm wurde kein Abt mehr daselbst angestellt.


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Neunter Abschnitt.
Die Fürstenschule,[4]
i. J. 1581 gegründet, i. J. 1631 zerstreut.
Die Prediger zu Heilsbronn
in dieser Periode, Nr. 12, 13 und 14.

Die Fürstenschule war keine neue Stiftung, sondern nur eine Fortsetzung und Erweiterung der vom 27. Abt Schopper gegründeten Schule, über welche oben bei den neun letzten Klosters Äbten ausführlich berichtet worden ist. Auch wurde in der Fürstenschule keine neue Konfession eingeführt, da die Schopper’sche Schule bereits eine lutherische war. Georg Friedrich und seine Räthe gründeten die Fürstenschule in der besten Absicht. Sie sahen, was auch wir in den vorigen Abschnitten gesehen haben daß in ihrem Bereiche das religiös–sittliche Volksleben in allen Schichten auf einer sehr niedern Stufe stand und daß durch Leute, wie sie aus der Schopper’schen Schule hetvorgingen, das Volk auf keine

höhere Stufe gehoben werden konnte. Sie beschlossen daher, ein besseres Institut zu gründen, in demselben religiös–sittliche Kirchen–, Schul- und Staatsdiener heranzubilden und durch deren Wirksamkeit das religiös–sittliche Volksleben zu verbessern. Leider entsprach aber der Erfolg, wie wir nachher sehen werden, den Erwartungen nicht. Schon vor dem Tode des letzten Klosterabts waren Georg Friedrich und seine Räthe bemüht, durch Verordnungen und Visitationen der Schopper’schen Schule einen besseren Geist einzuhauchen, jedoch vergebens. Sie projektirten daher eine bessere, umfassendere Lehranstalt und schritten auch sofort zur Ausführung, nachdem 1578 der letzte Klosterabt gestorben und das ganze Klostergut dem Markgrafen zugefallen war. Sie forderten zunächst (1579) gutachtlichen Bericht vom ersten Titularabt Limmer, und dieser beantragte in Gemeinschaft mit dem Verwalter und Richter: „daß man doch endlich die längst besprochene so nöthige Reform vornehmen und vorerst von den vorhandenen 31 Schülern die unfähigen entfernen möge.“ Der Markgraf, welcher damals als stellvertretender Regent im Herzogthum Preußen residirte, ließ seinen Generalsuperintendenten Francisci in Ansbach zu sich nach Königsberg kommen, um sich mit ihm zu besprechen. In Folge dieser Rücksprache erschien Francisci mit dem Statthalter Ernst von Krailsheim in Heilsbronn, beauftragt, im Verein mit dem Abt Limmer von den zur Fürstenschule ausersehenen Lokalitäten Einsicht zu nehmen und gutachtlich darüber zu berichten. Das Gutachten lautete: „Die Fürstenschule soll in das zweistöckige Schlafhaus, Dormitorium (s. Situationsplan) kommen. Darin sind 36 Zellen, in welchen vormals 72 Mönche, je 2 in einer Zelle, wohnten. Nach Wegnahme einiger Zwischenwände sollen aus diesen 36 Zellen 12 größere Kammern gebildet werden, jede mit 4 zweischläferigen Bettstellen, sonach für 96 Schüler. Da aber 100 Schüler untergebracht werden müssen, so soll für 4 eine dreizehnte Kammer neben dem Schlafhaus in der alten Communität zugerichtet werden. Im Schlafhaus wohnte sonst bei den 72 Mönchen der Prior; dessen Wohnung soll nun, zur Beaufsichtigung der Schüler,

der vierte Lehrer erhalten. Auch sollen noch zwei von den vier anzustellenden Lehrern ihre Wohnungen im Schlafhaus erhalten. Nur der Rektor soll auswärts wohnen. Für die vier Lehrer sind vier Lehrzimmer erforderlich, jedes 18 Fuß lang und 9 breit. Eines ist schon vorhanden, die sogenannte „Wärmstube“, das bisherige Lehrzimmer für die Schopperische Schule. Daran sollen sich die auf demselben Tabulat neuanzulegenden drei andern Lehrzimmer anschließen. Im Sommer sollen die 100 Schüler in ihren 13 Kammern, im Winter in den 4 Lehrzimmern arbeiten. Zur Ersparung von Kosten könnte jedem Schüler aufgegeben werden, sein Bettlein mitzubringen, dieses aber beim Austritt in der Anstalt zu belassen. Eine Speisstube ist neu zu bauen, am besten zu ebener Erde an das Schlafhaus anzubauen. Die bisherige Klosterküche ist für 100 Schüler zu klein, auch baufällig, sollte daher abgetragen und neu gebaut werden, gewölbt und mit der Speisstube durch einen Gang verbunden. Für kranke Schüler wäre die alte Kisterei (Wohnung des Kustos) einzurichten, die Stube und Kammer unten für den Knecht, welcher die Kranken pflegt, die Stube oben mit zwei Kammern für die Kranken. Das bisherige Badstüblein für die Schopperische Schule ist für 100 Schüler viel zu klein; für diese wäre die alte Badstube zu verwenden, darin vormals die Konventsherren ihr Bad gehabt.“ Abt, Verwalter und Richter erhielten den Befehl, Alles nach dieser Vorschrift zu vollziehen, und zwar noch vor Winters Anfang. Zugleich befahl die Regierung, die im Gasthaus (Burggrafenhaus) vorhandenen Betten für die Schule zu verwenden. Allein als man an’s Werk ging, ergab sich, daß der Generalsuperintendent und der Statthalter Zirkel und Maßstab nicht gebraucht hatten, daß die 36 kleinen Zellen zwar für 72 Mönche Raum boten, aber nicht für 100 Schüler mit ihren Koffern etc., daß die Lehrzimmer zu klein projektirt waren, daß von den vier Lehrern nur einer im Schlafhause untergebracht werden könne etc. Daher erneuerte Einsichtnahmen und Verhandlungen, bis man endlich definitiv beschloß, wie folgt: „Aus den 36 Mönchszellen sollen nicht 12, sondern 18 Kammern

gebildet werden, jede mit 2 zweischläfrigen Betten, sonach für 72 Schüler; 96 können darin nicht untergebracht werden. Um die noch übrigen 28 Schüler unterzubringen, muß das zweistöckige Schlafhaus ein drittes Stockwerk erhalten, in welchem 7 Kammern, jede mit 2 zweischläferigen Betten, sonach für 28 Schüler, anzubringen sind; dazu noch eine achte Kammer für den Fall, daß die Zahl der Zöglinge 100 übersteigen sollte. Die vier Lehrzimmer müssen viel größer werden, und zwar so lang, als das ganze Haus breit ist, daher quer durch das Haus von der östlichen bis zur westlichen Außenmauer, so daß sie ihr Licht von Osten und von Westen her erhalten. Da aber alsdann der von Süd nach Nord durch das Haus laufende Gang zu den Lehrzimmern gezogen wird, so muß außerhalb der Außenmauern ein Gang angebracht werden, von welchem aus man in die vier Lehrzimmer tritt. Als Unterlage für diesen Gang dienen die an der Außenmauer bereits vorhandenen Strebepfeiler. Die Eßstube soll zu ebener Erde angebracht werden unter den Lehrzimmern und wie diese quer durch das ganze Haus laufen. Von den vier Lehrern kann nur der vierte oder Kantor im Hause untergebracht werden. Die Betten im Gasthause können nicht in die Schule verbracht werden, da sie im Gasthause nöthig sind, besonders im Sommer für Maurer, Zimmerleute, Boten, Fuhrleute und reisige Knechte. Man könnte die Betten vielleicht am wohlfeilsten in Fürth und Zirndorf von Juden beziehen, die solche von nürnberger Bürgern in Versatz bekommen.“ Francisci’s Vorschlag: daß die Schüler ihre Betten mitbringen und in der Anstalt lassen sollten, war nicht im Sinne des Stiftungsbriefes, laut welchem vorzugsweise Schüler aus unbemittelten Familien aufgenommen werden sollten. Es wurden von Juden 37 zweischläferige Betten für 74 Schüler angekauft; die weiter erforderlichen 13 Betten für 26 Schüler waren bereits in der Schopper’schen Schule vorhanden. Die eben erwähnte Klosterküche ist theilweise noch vorhanden; sie bildet jetzt das Erdgeschoß des kleinen Hauses östlich vom Schlafhause. Nach Aufhebung der Schule ging die Küche ein und wurde verkauft. Der Küuser brach die noch theilweise

vorhandenen röhrenförmigen Räuchfänge ab und erbaute aus dem Deckgewölbe eine Wohnung. Nach Berichtigung des Bauplanes begannen die Bauveränderungen zwar noch im Herbst 1581, aber zu spät, so daß die Arbeit wegen eintretender Kälte bald eingestellt werden mußte. Während der langen Präliminarien im Laufe des Jahres erschien

der Stiftungsbrief,

datirt aus Königsberg, wo Georg Friedrich eben residirte. Der Brief lautet, jedoch nach Beseitigung der veralteten Orthographie, wie folgt: „Von Gottes Gnaden, Wir Georg Friedrich, Markgraf zu Brandenburg, in Preußen, zu Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, auch in Schlesien zu Jägerndorf Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, bekennen hiermit für Uns und Unser Erben, und nachkommende Herrschaft vor Jedermänniglich, hohen oder niedern Standes, daß, nachdem Wir verschienener Zeit aus eigener Bewegnuß, in Betrachtung, was Wir von Amtswegen schuldig Gott dem Allmächtigen zu Ehren, zur Beförderung und Fortpflanzung reiner und unverfälschter Lehre göttlichen Wortes, auch guter nützlicher Künste und Sprachen, fürnehmlich aber gemeiner Jugend Unserer armen Unterthanen zum Besten, wie dann auch aus sonderlicher Neigung, daß Wir die vorigen Stiftungen wiederum ad pios usus anwenden wollen, eine christliche Particularschule in unserem Kloster Heilsbronn gestiftet und ausgerichtet, und aber solche Unsere Stiftung bis anher durch Unsere fürstliche Briefe nicht konfirmirt haben: Wir aus christlichem Gemüth nicht allein gedachte Unsere Stiftung zu konfirmiren, sondern auch mit reichlicherer und milderer Begnadigung zu vermehren und zu erhöhen Uns fürgenommen; als Wir dann auch vorige und jetzige Fundation unserer Schule in Heilsbronn mit diesem Unserem fürstlichen Briefe in der besten Weis und Form, als es am beständigsten geschehen sollte und könnte, erneuert, versichert und bekräftigt, auch folgenden Inhalts begnadigt haben wollen. 1. und Anfangs, damit solch Unsere Schule Gott zu Ehren und Unsern Landen zum Besten, auch Uns sammt dem ganzen churfürstlichen Haus Brandenburg zu ewigem Ruhm und

Gedächtniß so viel und beständiger bestehen bleibe, so wollen Wir von Unseres Klosters Einkünften anstatt der 72 Mönche, so zuvor in diesem Kloster erhalten und desselben Einkünfte unnützlich verzehrt und übel ausgebracht haben, die Zahl voriger Knaben und Schüler gnädig vermehren und forthin 100 Knaben Unsern Landen und Fürstenthum zum Besten im gedachten Unserem Kloster Heilsbronn nothdürftig unterhalten und versehen, auch diese Anordnung thun, damit die also in Gottes Wort und reiner Lehr des Evangelii, auch in Sprachen und freien Künsten unterwiesen und erzogen werden, auf daß Wir zu jeder Zeit, wo in Kirchen und Schulen Mangel an Leuten vorfiele, die Nothdurft an derselben ersetzen und einen Vorrath an gelehrten Leuten durch Gottes Gnad und Segen sammeln mögen. Auch daß die Zellen, so in diesem Kloster vorhanden, also zugerichtet werden, damit die Knaben nicht allein zur Beförderung ihrer Studien, sondern auch zu Erhaltung guter Disziplin und christlicher Zucht in einer gemeinen Habitation mögen behalten werden. 2. Dieweil auch bis anhero in mehrgedachter Unserer Schule große Unordnung fürgelaufen, indem daß darin allerlei Knaben, so an Alter, Ingeniis, Profectibus, Erudition einander ungleich gewesen, ohne Unterschied aufgenommen und bisweilen auch aus fremden Herrschaften eingeschoben worden, deren etliche so kindisch und unsauber, daß sie einer besondern Pfleg und Säuberung bedurft, etliche aber so grob und erwachsen gewesen, daß man sie in Studiis nirgends fortbringen können, daher die Unkosten bei dieser Schule allermeist unnützlich angewendet: daher erfordert die hohe Nothdurft, dies falls gebührlich Einsehen zu haben, daß dies Unser christlich Almosen wohl angelegt und davon fromme, geschickte, gelehrte und tügliche Leute mögen erzogen werden. Demnach so wollen Wir fortan, daß beim Kloster Heilsbronn allein die Laudeskinder, so in Unsern Landen und Fürstenthum geboren und erzogen und ohne Mittel Uns unterthan sind, aufgenommen werden, welche ihres Alters jetzo Anfangs von 12 bis 16 Jahr ohngefährlich, auch eines guten und zum Studiren tüglich und fähigen Ingenii sein sollen. 3. Und weil Wir diese Schule den armen unvermöglichen

Unterthanen zum Besten gestiftet, damit tügliche Ingenia nicht durch ihrer Eltern Unvermögenheit vom Studiren mit Nachtheil der Kirchen abgehalten werden, so wollen Wir, daß fürnemlich armer, sowohl auch der Kirchen- und Schuldiener und um die Herrschaft wohlverdienter Leut Kinder, die entweder arm und unvermüglich, oder von Gott mit vielen Kindern begabt sind, in diese Unsere Schul angenommen werden sollen. Darneben Wir doch auch gnädig zulassen und verstatten wollen reichen vermüglichen Leuten von Adel oder von der Burgerschaft, ihre Kinder auf ihre Kosten in Unsere Schule zu schicken, doch daß ihre Kinder, andern Knaben gleich, den Legibus und Statutis schuldig und gebührlich Gehorsam leisten. Wollen Wir solches in der Herren Inspectorum und Consistorialen, als der Examinatorum, Discretion gestellt haben. 4. Weil Wir auch nicht für unziemlich halten, daß billig ein jeder für empfangene Wohlthat dankbar und hiedurch dem verbunden sein soll, von welchem er die Gutthaten empfangen hat: also wollen Wir, daß Alle, so in Unserer Schule erzogen werden, sich Uns und Unsern Erben und Nachkommen für andern Herren zu dienen, neben ihren Eltern, Vormündern und Blutsfreunden obligiren und verschreiben auf Maas und Weiß, wie die in Unserer Schulordnung inserirte Forma Obligationis ausweist. 5. Nachdem Wir Uns gnädigst versehen, daß solche Unsere christliche Anordnung mittelst göttlichen Segens, fleißiger Institution der Präceptoren und der Jugend angewendeten Fleiß das gewünschte End erreichen wird, daß Ingenia zu solchen Profecten kommen und so viel in Studiis profitiren werden, daß sie aus Universitäten zu verschicken die Nothdurst sein wird: als wollen Wir es hiemit aus solchen Fall folgender Gestalt gehalten haben: 6. Daß Unsere verordnete Examinatores dieselben für sich bescheiden, selbst auf die Prob stellen und examiniren sollen, und wofern die also qualificirt, auch des Alters befunden, daß sie in Kirchen- oder Schuldiensten zu gebrauchen sein möchten, die zu erledigten Diensten, Andere aber ihrem Gutdünken und der Jugend Geschick- und Tüglichleit nach auf Universitäten zu verschicken, deputiren. Und ob Wir wohl gnädig

gemeint, Unsere Stipendiaten fürnemlich ad Studium Theologiae zu halten, so haben Wir doch aus Erfahrung, daß bisweilen unter Unsern Stipendiaten solche Ingenia gefunden werden, die zu andern Facultäten, als zum Studio Juris und Medicinae nicht allein mehr Lust, sondern auch bessere Qualitäten und Dona haben, als zum Studio Theologiae: als wollen Wir gnädig gestatten, daß künftiger Zeit aus Unsern Stipendiaten, der Wir bisher 48 unterhalten, hinfüro aber zu diesen noch zween, und also 50 zu verlegen gnädig bedacht, sowohl auch aus den 100 Knaben dieser zu Heilsbronn ausgerichteten Schule und also von beeden Theilen, als unter den anderthalb Hunderten, 10 Knaben in Jurisprudentia und Medicina mit Unserem gnädigsten Vorwissen und der Examinatorum Gutbedünkcn verfahren mögen. Soviel auch die Medicos anbelangt, ist Unser Befehl, daß dieselben nicht allein in Medicina, qualis a Galeno et Hypocrate traditur, sondern auch des Theophrasti, sowohl auch studio chirurgiae sich üben sollen. 7. Und wo sich dann also aus Unserer Schule Heilsbronn etliche Knaben befinden würden, welche Profectus gethan, darauff zu hoffen, daß man sie künftiger Zeit in Kirchen, Regimenten und Schulen nützlich zu gebrauchen haben würde, damit solche Ingenia nicht versäumt, sondern hierzu gefördert werden: als wollen Wir gnädig bewilligt haben, daß zum Verlag auf den Universitäten solcher Ingenien von Unseres Klosters Einkünften jährlich über vorige nothwendige Unterhaltung nach Anzahl der Knaben, so über etliche Jahr angezogener Gestalt billig zu befördern, noch in die Eintausend Gulden auf dieselbe Zeit angewendet werden. So viel nun die Zeit des Verlags auf Universitäten, das Examen und Erlaubnuß solcher Knaben und dergleichen mehr anlangt, wollen wir es also damit gehalten haben, wie mit andern Unsern Stipendiaten derenthalben Verordnung beschehen. 8. Wie aber mit nothwendiger Unterhaltung, als Ausspeisung und Kleidung der Knaben, Austheilung der Klassen, und was ein jeder vor Lectiones zu lesen, Kirchenübung und nützlichen praeceptis moralibus soll gehalten werden, item was der Inspectoren, Prälaten, Rectoris und anderer Präceptoren, des

Verwalters u. d. g. mehr, Amt, Expedition und Gebühr in diesem allen, sonderlich aber in Anordnung guter Disciplin, soll von Unsertwegen Unser Statthalter und Räthe im Hause Onolzbach, oder wenn Wir mehr solches befehlen werden, mit Unsern Vorwissen und Willen Maas und Ordnung geben. Welche Ordnung Wir also unverbrüchlich wollen gehalten haben, solches hiemit ernstlich befehlend. Jedoch wollen Wir solches alles nach Gelegenheit der Zeit und Sachen zu ändern, zu mindern, zu mehren und wo es die Nothdurft erfordert, wohl gar auf andere Wege anzurichten, Uns ausdrücklich hiemit vorbehalten haben. Als Wir dann auch hiemit befehlen, daß in Ausnehmung, Abschaffung und Verschickung auf die Universitäten der Knaben, Bestellung und Erlaubniß der Präceptorum, und was dergleichen Veränderung anbelangt, in solchen und dergleichen allen nichts ohne Unser oder derjenigen, denen Wir solches befehlen werden, Vorwissen und Bewilligung fürgenommen, viel weniger ins Werk gestellt werden solle. Deß zu wahrer Urkund, mehrer Sicherheit und Haltung haben Wir Uns mit eigener Hand zu End unterschrieben, auch Unser groß fürstlich Insiegel an diesen unsern pergamenen Brief wissentlich hängen lassen. Gegeben zu Königsberg den 19. Julii fünfzehnhundert und in dem einundachzigsten Jahr.

Georgius Fridericus,
Marchio Brandenb. et Dux Prussiae
manum pp.

Diesen Stiftungsbrief sendeten die Räthe zu Onolzbach am 5. Dez. 1582, während der Markgraf noch in Königsberg weilte, nach Heilsbronn an Abt, Verwalter und Richter mit folgender Weisung: „Nachdem etc. Georg Friedrich vor seiner Reise außer Landes bewilligt und befohlen. in Heilsbronn eine fürnehmliche Schule zur Ehre Gottes, zur Förderung reiner, unverfälschter Lehr göttlichen Wortes, auch Förderung guter nützlicher Kunst und Sprache, sonderlich aber den armen Unterthanen ober- und unterhalb Gebirgs zum Besten zu bestellen und darauf eine Ordnung verfaßt und approbirt, wie es mit solcher Fürstenschule zu halten sei: als lassen wir euch dieselbe Ordnung, unter J. F. G.

Secretinsiegel verfertigt, hierbei zukommen zur genauen Befolgung, besonders für euch, Herr Abt, zu einem fleißigen Aufsehen. Zugleich fügen wir die gegen Schluß der Urkunde angedeutete Speiseordnung bei mit dem Auftrag, einen Ueberschlag zu fertigen über die anzuschaffenden Victualien.“

Es spricht aus obigem Stiftungsbriefe eine wohlthuende, väterliche Gesinnung. Georg Friedrich war überhaupt friedlich gesinnt. Gleichwohl regierte er nicht beglückend. Seine Leidenschaft für die Jagd brachte großes Elend über sein Volk. (Beitr. S. 184–190.) Besonders groß war dieses Elend im Jahr der Fürstenschulstiftung. Daher von allen Seiten der Ruf um Erbarmung. Die Klag- und Bittschriften der Klosterunterthanen wurden dem Markgrafen nach Königsberg nachgesendet. Dieser ließ hierauf unterm 30. August, sonach sechs Wochen nach der Ausfertigung des Stiftungsbriefes, von Königsberg aus durch seine Räthe in Onolzbach den klagenden Unterthanen eröffnen, daß der Wildstand gemindert werden solle. Demzufolge wurde auch noch im Herbst viel Wild, doch bei dem ungeheuren Wildstand immer nur wenig, niedergeschossen und den Unterthanen bekannt gemacht, daß sie zu Ansbach Rothwild um 5, Schwarzwild um 6 Pfennige das Pfund kaufen könnten. Zugleich fragten die Räthe bei Abt, Verwalter und Richter in Heilsbronn an: „Ob man nicht für die Schule, deren Eröffnung nicht mehr fern sei, Wildpret kaufen und einsalzen sollte?“ Die Antwort lautete: „Zum Wildpret braucht man mehr Zuthat von Gewürz, Wein etc., als zu dem gewöhnlichen Fleisch. Da aber dieses jetzt theuer ist, so kommt Wildpret doch vielleicht billiger. Gibt man wöchentlich einmal Wildpret und für jeden der 12 Tische 10 Pfund, so bedürfen wir auf ein Jahr über 62 Zentner, welche angeschafft werden wollen, halb Schwarz–, halb Rothwild.“

Im Laufe des Winters mußte noch gar Vieles, nicht bloß Wildpret, angeschafft und Wichtigeres vorbereitet werden, da die Fürstenschule am 5. April, als am Geburtstage des Markgrafen, eingeweiht werden sollte. Zum Rektor wurde der Dechant Franziskus Raphael von Feuchtwangen, zum Konrector der Magister

Joh. Codomann von Kulmbach ernannt. Beide machten einen Flugbesuch in Heilsbronn zur Besichtigung der ihnen zugedachten Wohnungen, was lange Verhandlungen zur Folge hatte. Ihr Auszug konnte aber erst drei Monate nach der Schuleinweihung erfolgen. Die zu spät begonnenen Bauarbeiten ruhten während des Winters. Im Laufe desselben mußten Abt, Verwalter und Richter auf Regierungsbefehl ein Verzeichniß über die in der Schopperischen Schule vorhandenen 31 Schüler fertigen und bei Jedem angeben, ob er auf fürstlichen Befehl, oder auf Empfehlung Anderer aufgenommen worden sei. Es ergab sich, daß die Schüler zur Hälfte nicht auf Befehl des Fürsten aufgenommen worden waren. Aus dem am 28. Jan. 1581 gelieferten Verzeichniß ergibt sich folgender Schülerstand: A. Auf fürstlichen Befehl Aufgenommene. 1. Joh. Hertweg, Sohn eines in Schauenstein verstorbenen Pfarrers, seit 1572 in der Schopperischen Schule. 2. Balth. Bernhold aus Gunzenhausen. 3 und 4. Die Gebrüder Georg und Hans Pfenning, Sekretärssöhne aus Ansbach. 5. J. Jak. von Vohnstein aus Krailsheim. 6. Augustin de Felici, der Wälsch. 7. Joach. Döner aus Ansbach. 8. Adam Hancke aus Jägerndorf. 9. Joh. Lang aus Walmersbach. 10. Barth. Hörauf aus Windsbach. 11. Raphael Schuler aus Ansbach. 12. J. Bapt. Weselius. 13. Nik. Weigel, Sohn eines in Ahausen verstorbenen Pfarrers. 14. Johann Hannekam aus Wassertrüdingen. 15. Mart. Dosch aus Weidenbach. B. Nicht auf fürstlichen Befehl, sondern vom vorigen Abt Wunder oder seither auf Fürschriften Aufgenommene: 16. Leonh. Hofmann aus Merkendorf. 17. J. Berth. Haß aus Heidenheim. 18. Joh. Link aus Weißenbronn. 19. Balth. Porphyrius, Predigerssohn aus Heilsbronn. 20. Steph. Körber, Sohn eines verstorbenen Pfarrers aus Weihenzell. 21. Otto Chph. Faber, Richterssohn aus Heilsbronn. 22. Mich. Preu, Schulmeisterssohn aus Heilsbronn. 23. And. Bordtner aus Amberg, durch Herrn Abt Wunder seliger eingenommen. 24. Wolf Melch. Stahel, Pflegerssohn aus Nördlingen, des verstorbenen Prälaten (Wunder) Taufpathe. 25. Wolf Braun aus Windsbach, Sohn eines dort verstorbenen

Pfarrers, des Herrn Abts seliger Tauftodt. 26. Jak. Weigenast, Wirthssohn aus Heilsbronn. 27. Absalon Mayr aus Wassertrüdingen. 28. Joh. Geißler aus Schalkhausen. 29. Dav. Hurtel aus Oestheim. 30. Reichhard Vogt, Kaplanssohn aus Weißenburg. 31. Stph. Brotwolf, Stadtschreiberssohn aus Merkendorf. Von diesen 31 Schülern wurden 12 (Nr. 1, 5, 6, 13, 17, 20, 22, 23, 25, 29, 30, 31) zum Uebertritt in die Fürstenschule nicht qualificirt befunden und daher, mit Reisegeld versehen, in ihre Heimath zurückgeschickt; die übrigen 19 traten in die Fürstenschule über. Der Beschluß, diese am 43. Geburtstag des Markgrafen einzuweihen, stand unabänderlich fest. Der Vollzug am 5. April 1582 bestand darin, daß der Generalsuperintendent Francisci erst in der Klosterkirche über Psalm 8, 2 („Aus dem Munde etc.“) predigte und dann im Gymnasium eine lateinische Rede hielt. Auf die Einweihung konnte aber die Einberufung der Lehrer und Schüler und die Eröffnung der Schule nicht sofort erfolgen, da die erforderlichen Lokalitäten noch nicht hergestellt und viele andere Requisite noch nicht vorhanden waren. Dazu kamen Verzögerungen durch Augenscheine, Verhandlungen und Zerwürfnisse. Ein Paar Wochen nach der Einweihung wurde Francisci von den Räthen zur Einsichtnahme nach Heilsbronn kommittirt. Er berichtete über den Befund unerfreulich wie folgt: „Die vier Lehrzimmer sind noch nicht hergestellt; auch nicht die Zellen; noch weniger die 7 bis 8 Zellen in dem aufgesetzten dritten Stockwerk. Noch mangelt die innere Einrichtung: Fenster, Thüren, Schlösser, Möbel etc.“ Ueberdieß hatte man, der Vorschrift entgegen, die Kammern für die Schüler aus mehr als je zwei Mönchszellen gebildet. Abt, Verwalter und Richter erhielten daher einen Regierungsverweis mit dem Befehl, auf ihre Kosten die Zwischenwände nach Vorschrift versetzen zu lassen, was glücklicherweise ohne große Kosten geschehen konnte, da die Zwischenwände aus Brettern bestanden. Zur Zeit konnte man die Zellen oder Kammern noch ganz entbehren, da die Schüler vom Oberland und von Schlesien noch nicht eingetroffen waren. Die wenigen

bereits anwesenden Schüler wurden interimistisch „in der alten Communität nächst dem Schlafhaus untergebracht, worin man nichts anderes als Meßgewünder aufbewahrt.“ Die weiteren Bescheide ertheilte Francisci theils mündlich, theils schriftlich. Schriftlich theilte er mit die Speiseordnung, den Lektionsplan und die Vorschriften über das Verhalten der Schüler.


Die Speiseordnung

war folgenden Inhalts: „An jedem Tag zum Frühstück eine aufgeschnittene Suppe. Mittags täglich ½ Pfund Fleisch, dazu Gemüse, oder gerändelte Erbsen, oder Obst, oder Reis–, Hirse–, Haber–, Bier–, oder Gries- oder Daddelbrei (Heidel). Am Freitag Karpfen, am Samstag Stockfisch anstatt des Fleisches. Am Sonntag und Donnerstag Braten anstatt des trucken Fleisches. Jeden Abend Suppe oder Brei mit Fleisch, statt dessen am Freitag und Samstag Fisch. Brot zur Nothdurft. Ein Seidlein Bier Mittags, ein Seidlein des Abends. Was Einem nach der Mahlzeit von seinem Trank übrig bleibt, mag er mit sich nehmen und zum Vesper- oder Schlaftrunk gebrauchen, den übrigen Durst aber am Wasserbrunnen stillen. Am Freitag und Samstag, wenn Fisch gespeist wird, soll den Knaben neben dem Bier Mittags und Abends ein Trunk Wein gereicht werden, und zwar ein ansbacher Viertel Weines jedem der 10 Tische, von denen jeder mit 10 Knaben besetzt ist. An den etwa 20 Fest- und Feiertagen, so wie an den Kommunion- und Aderlaßtagen wird gleichfalls Wein gereicht. Der Küchenmeister soll die Knaben in Speis und Trank ohne billige Klage halten. Abt und Präceptoren sollen ein ernstes Einsehen haben, daß alles nach Vorschrift gereicht werde.“ Diese Speiseordnung wurde 1607, mit wenigen Abänderungen erneuert.


Der Lektionsplan

lautete wie folgt: „1. Für die erste (unterste) Klasse. Weil in dieser Fürstenschule keine Knaben angenommen werden, welche nicht Probe halten mit der vierten Klasse in den Partikularschulen,

sonderlich zu Onolzbach, so soll der Präceptor mit den erst eingenommenen Knaben zuvor Lutheri lateinischen Katechismus treiben, hernach grammatica latina, etymologia, syntax, epistolae Ciceronis, fabulae Aesopi, graeca declinatio nominum et conjugatio verborum. Sonntagsevangelien griechisch. Nomenclatura Hadriani Junii. Auswendiglernen aus Ciceronis Briefen. Quaestiones dialecticae et rhetoricae nach Lossius. Schöne Sprüche aus Ovid, Virgil, Tibull und andern Poeten. Gesang. 2. Für die zweite Klasse: Lutheri Katechismus griechisch. Die Symbole der alten rechtgläubigen Kirche lateinisch und griechisch. Lateinische Grammatik wie in der 5. Klasse der Partikularschulen. Terenz. Cicero’s Briefe. Griechische Grammatik von Crusius. Aesopus oder Camerarius. Das Sonntagsevangelium griechisch. Lateinische Prosodie. Elegia de ponto. Horaz Oden. Imitiren lateinischer Poeten. Quaestiones dialecticae et rhetoricae. Locos communes aufschreiben nebst Historien und Fabeln. 3. Für die dritte Klasse: Katechismus griechisch. Die Sonntagsevangelien und Episteln griechisch. Philippi griechische und lateinische Grammatik wie in der 6. Klasse der Partikulärschulen. Cicero de officis, senectute et amicitia et orationes. Georgica und Aeneis Horaz Oden. Isokrates. Plutarch de educatione puerorum. Pythagoras aurea carmina. Hesiod. Dialektik. Rhetorik. Deklamationen und Disputationen. Arithmetik. 4. Für die vierte Klasse: Durch einen besondern Präceptor und Herrn Abt Anfang des Studiums der Theologie. Hebräische Grammatik. Kurze Psalmen. Sprüche Salomonis. Lutheri Katechismus hebräisch. Paulinische Briefe. Loci theologici. Philippi (Melanchthon’s) examen ordinandorum zur Vorbereitung auf das Schulhalten und Predigen.“ Das zuletzt genannte Buch von Melanchthon wurde bald wieder beseitigt, da man calvinisiische Anklänge darin fand. An dessen Stelle trat ein anderes Buch, Margarita theologica, 1589 verfaßt von Franrisci, vor der Einführung den onolzbachischen Dekanaten und einigen auswärtigen Theologen zur Begutachtung vorgelegt. Es wurde nach Einlauf und Benützung der Gutachten gedruckt und in Heilsbronn und in den

andern Schulen des Landes eingeführt. Unter denen, welche in dem Buche Melanchthons nichts Anstößiges fanden, waren der heilsbronnische Prediger Lei und der erste Titularabt Limmer (s. dort), welcher wegen seiner melanchthonisch–calvinistischen Richtung removirt wurde. Die Richtung der Fürstenschule war streng lutherisch. Um jedes fremde Element fernzuhalten, mußtenalle Lehrer an dieser Schule die Formula concordiae unterschreiben. Diese Konkordienformel war ein 1580 in Sachsen verfaßtes, die spezifisch lutherischen Bekenntnißschriften enthaltendes Buch, durch welches man die in der lutherischen Kirche obwaltenden Streitigkeiten beseitigen, den strenglutherischen Lehrbegriff aufrecht erhalten und calvinistische Beimischung verhüten wollte.


Die Verhaltungsregeln

für die Schüler wurden i. J. 1655 nicht nur wiederholt, sondern auch erweitert und verschärft; sie werden im XI. Abschnitt mitgetheilt werden.

Abt, Verwalter und Richter wurden von der Regierung angewiesen, den ihnen gegebenen Vorschriften pünktlich nachzukommen, insonderheit einer Instruktion über die Einrichtung der Kirche, über Ceremonien und Gesänge. Sie berichteten in diesem Betreff an die Regierung: „Gern hätten wir alles ins Werk gerichtet, hätte nicht der Herr Prediger Porphyrius sich widersetzt.“ Besonders heftig stritt man über die Versetzung der Kanzel. Wie bei dieser Gelegenheit der Prediger und der Richter einander begegneten, ist II, 115 berichtet worden.

Endlich waren die erforderlichen Lokalitäten so weit hergestellt, daß man Lehrer und Zöglinge einberufen konnte. Die 100 Zöglinge, mit welchen die Fürstenschule eröffnet wurde, waren: 1. Balth. Bernhold aus Gunzenhausen, 1589 vorübergehend Lehrer in Heilsbronn an der Fürstenschule, aber removirt. Siehe hernach. 2. Joh. Pfenning aus Ansbach und 3. Georg Pfenning, Brüder, beide entwichen schon im folgenden Jahre. Siehe hernach. 4. Joachim Döner aus Ansbach. 5. Ad. Hanete aus Jägerndorf. 6. Joh. Lang aus Walmersbach. „Ist 1587

abgesprungen.“ Siehe nachher. 7. Barth. Hörauf aus Windsbach. 8. Raphael Schuler aus Ansbach. 9. Joh. Bapt. Weselius aus Ansbach. 10. Mart. Dosch, Pfarrerssohn aus Weidenbach; 1585 wegen unheilbarer Krankheit ganz entlassen. 11. Leonh. Hofmann aus Merkendorf; später deutscher Schulmeister in Heilsbronn. 12. Joh. Link aus Weißenbronn, 1591 Kaplan in Roth. 13. Balth. Porphyrius, Predigerssohn aus Heilsbronn. 14. Otto Ch. Faber, Richterssohn aus Heilsbronn, 1593 Kaplan in Langenzenn. 15. Wolfg. Melch. Stahel, Pflegerssohn aus Nördlingen. 16. Melch. Braun aus Windsbach. 17. Jak. Weigenast, Wirthssohn aus Heilsbronn. 18. Absal. Mayr, Dekanssohn aus Wassertrüngen, 1592 Kaplan daselbst. 19. Joh. Geißler aus Schalkhausen: „ein armer Waise, um Gotteswillen; 1583 durchgegangen.“ Diese 19 Zäglinge waren, wie vorhin erwähnt, aus der Schopperischen Schule übergetreten und insgesammt, Nr. 5 ausgenommen, unterhalb Gebirgs beheimathet. Die nun noch zu nennenden 81 Zöglinge waren, dem Stiftungsbriefe gemäß, theilweise Oberländer. 20. Gg. Baldauf aus Kitzingen, 1590 Kaplan daselbst. 21. Bapt. Clemens aus Hof. 22. Barth. Eberhard aus Arzberg, 1591 mit 4 fl. Viatirum abgefertigt wegen Krankheit. 23. Leonh. Beck aus Gunzenhausen, 1587 wegen unheilbarer Krätze ganz entlassen. 24. Wilh. Beck aus Roth. 25. Bernb. Blank aus Kitzingen. 26. Albr. Braun aus Weimersheim. 27. Gg. Brombeer aus Kulmbach. 28. Hierony. Caspar aus Neustädle. 29. Andr. Christiani aus Jägerndorf, 1592 dort angestellt. 30. Gg. Conradi aus Mainbernheim. 31. Leonh. Kraus (Crusius) aus Schwabach, wegen Unzucht relegirt. 32. Thom. Dietrich aus Kirchenlamitz. 33. Mtth. Engelhard aus Schwabach, 1593 Kaplan in Kreglingen. 34. Joh. Erhard aus Hof. 35. Joh. Ernst aus Auernheim. 36. Joh. Evander aus Kirchenlamitz, 1590 mit 4 fl. Viaticum entlassen, da er wenig lernte und kränklich war. 37. Joh. Faber aus Oberferrieden. 38. Chph. Fasold aus Bayreuth. 39. Nik. Flessa aus Mönchberg. 40. Dav. Gerhard aus Wassertrüdingen. 41. Bened. Häsner aus Westheim bei Windsheim. 42. Joh. Hanekam

aus Ansbach. 43. Mart. Hegwein aus Gnodstadt. 44. Veit Hell aus Roth, 1592 Kaplan daselbst. 45. Mich. Helmprecht aus Gefrees, gestorben 1628 als Pfarrer. 46. Erh. Hering aus Naila, 1590 krank entlassen. 47. Joh. Herpeck aus Weißenstadt. 48. J. F. Hetzel aus Leutershausen. 49. Joh. Hofer aus Koburg. 50. Joh. Hohenstein aus Krailsheim, 1631 in Ansbach gestorben. 51. Nik. Holl aus Creußen. 52. Phil. Horn aus Krailsheim. 53. Joh. Horn aus Onolzheim, wurde Pfarrer in Dornhausen. 54. Pancr. Hübner aus Kitzingen. 55. Fr. Alex. Hufnagel. 56. Paul Jachstein aus Kreut. 57. Ul. Junius aus Schwabach. 58. Pet. Ernst Karstörfer aus Hof. 59. Joh. Koler aus Heidenheim; wegen unheilbarer Krätze ganz entlassen. 60. Gg. Körner aus Pegnitz. 61. Joh. Landes aus Kleinlangheim, 1591 Pfarrer in Kirchfarrnbach. 62. Gg. Leonhardi aus Feuchtwangen. 63. Wolfg. Loer aus Melkendorf. 64. Joh. Lösselsberger aus Neustadt, 1590 krank entlassen. 65. Joh. Löser aus Ansbach, gestorben als Pfarrer in Dornhausen. Ueber ihn wird nachher Weiteres berichtet werden. 66. Nik. Mayr aus Ansbach. 67. Joh. Müller aus Ansbach. 68. Osw. Münch aus Prichsenstadt, 1590 krank entlassen. 69. Joh. Netter aus Feuchtwangen, 1585 wegen unheilbarer Krankheit ganz entlassen. 70. Joh. Nuser aus Ansbach, 1590 krank in ein Bad. 71. Gg. Oesterreicher aus Willensheim. 72. Joh. Pfentner aus Wonsees. 73. Chph. Piger aus Kulmbach. 74. Joh. Rauscher aus Pfofelden. 75. Joh. Reinmann aus Leobschütz in Schlesien. 76. Gg. Nigel aus Feuchtwangen. 77. Pet. Risch aus Langenzenn. 78. Chph. Rosenschon aus Kulmbach. 79. Mtth. Rumpfer aus Plech. 80. Fr. Schaller aus Krailsheim, 1599 Kaplan in Ansbach. 81. Hein. Schmid aus Kitzingen. 82. Zach. Schnabel aus Kulmbach. 83. Joh. Schneider aus Steinbach bei Kadolzburg, gestorben 1584. 84. Joh. Schnürlein aus Wassertrüdingen. 85. Joh. Schwab aus Uffenheim. 86. Nik. Senfft aus Kulmbach, 1601 Kaplan daselbst. 87. Wolfg. Silberhorn aus Weißenstadt, 1590 krank entlassen. 88. Joh. Solleder aus Kreglingen. 89. Gg. Speckner aus Creußen. 90. Leonh. Spengler

aus Wirsberg. 91. Tob. Stegmann aus Jägerndorf. 92. Pet. Stör aus Bretheim, 1583 entlaufen. 93. Fr. Taubmann aus Wonsees. Ueber ihn wird nachher Näheres berichtet werden. 94. Wolfg. Thumser aus Hof. 95. Rich. Voigt aus Weißenburg. 96. Gabr. Volland aus Schwabach. 97. Joh. Wagner aus Dachsbach. 98. Johann Widmann aus Kadolzburg. 90. Gg. Winter aus Wunsiedel. 100. Mich. Wolfart aus Neustadt.

Die vier Lehrer, mit welchen die vierklassige Fürstenschule eröffnet wurde, waren: 1. M. Franziskus Raphael, Rektor, poeta laureatus, geboren 1533 in Sachsen, Konrektor in Eisleben und Ansbach, dann Dechant in Feuchtwangen, 1582 Rektor in Heilsbronn, aber nur zwei Jahre lang, zuletzt Konsistorialrath in Ansbach. 2. M. Joh. Codomanus, Konrektor, geboren in Schauenstein, studirte in Wittenberg, wurde Rektor in Kulmbach, 1582 Konrektor in Heilsbronn, später Rektor daselbst, dann Konsistorialrath in Kulmbach. 3. M. Wenzeslaus Gurkfelder, geboren in Jägerndorf, von 1562 bis 68 Schüler in der vom Markgrafen Georg gegründeten Lateinschule in Ansbach, dann zehn Jahre lang Student in Wittenberg und im Genuß eines ansbacher Universitätsstipendiums, bis er 1579 abberufen und Schulmeister an der Schopper’schen Schule wurde, die er vier Jahre lang, bis 1582, leitete, aber nicht zu heben vermochte. Nachdem an deren Stelle die Fürstenschule getreten war, fungirte er an dieser sechs Jahre lang (bis 1588) als dritter Lehrer, Tertius, dann 13 Jahre lang als Konrektor, bis er 1601 Konsistorialsekretär in Ansbach wurde, wo er starb. Er war ein fleißiger Geschichtsforscher. Während seines 23jährigen Aufenthalts in Heilsbronn machte er die dort vorhandenen Grabmonumente und Archivalien zum besondern Gegenstand seiner Forschungen. Eine Frucht derselben war ein dem Markgrafen Georg Friedrich überreichter Stammbaum und die Ergänzung und Berichtigung einer von dem Doktor der Medizin Johann Moninger in Kulmbach gefertigten zollern–brandenburgischen Genealogie, welcher nach Gurkfelder’s Tod dessen Schwager, der Richter Keck in Heilsbronn, noch einige Bemerkungen beifügte. Was Gurkfelder über

die Genealogie der Herren von Eib schrieb, ist wiederholt veröffentlicht worden, z. B. von Hocker (Antiq. S. 215 f.) und neuerlich von Dr. Laurent im 34. Jahresb. des hist. V. von Mittelf. v. J. 1866, S. 63 f. Ohne Zweifel ist er auch der Verfasser eines Manuskripts mit dem Titel: Monumanta antiquitatis, quae in templo monasterii Heilsbronnensis passim obvia cernuntur. Das niemals gedruckte Manuskript ist vielleicht nicht mehr vorhanden; es wurde aber wiederholt abgeschrieben; der fleißigen Kopisten ist oben oft Erwähnung geschehen. Einer dieser Kopisten und Gurkfelders Schüler war der bei Nr. 65 im vorstehenden Schülerverzeichniß genannte J. Löser, den wir noch näher kennen lernen werden. 4. Arnold Wetzel, der unterste Lehrer, fungirte als solcher nicht lange und wurde Pfarrer in Sammenheim.

Raphael, der erste Rektor, kam schon nach zwei Jahren weg. Sein Nachfolger M. Joh. Hertel starb schon nach vierjähriger Amtsführung. Ihm folgte, wie schon erwähnt, Codomanus, welcher bis 1602 in Heilsbronn war. Diese drei Rektoren waren wohlgesinnte und gelehrte Männer. Gleichwohl wollte unter ihrer und des Abts Limmer Leitung die Anstalt nicht jugendlich frisch und fröhlich aufblühen und gedeihen. Es fehlte bei den Leitern Energie und Zusammensicht. Nach kaum einjährigem Bestehen der Anstalt berichteten die von Onolzbach zur Visitation und Herbstprüfung abgeordneten Kommissäre wie folgt: „Die Schuldiener verweigern die Leistung des ihnen vorgelegten Juraments. Der Koch kocht unsauber und oft Ungenießbares. Die Präceptoren klagen über ihren sauern Besoldungswein.“ Dazu kam manches Mißgeschick in der Schule selbst. Schon im zweiten Jahre ihres Bestehens entliefen die vier Schüler Georg und Johann Pfenning, Geißler und Stör (Nr. 2, 3, 19, 92), darunter drei aus der Schopper’schen Schule Uebergetretene. Auf Regierungsbefehl wurden an ihrer Stelle vier andere Schüler ausgenommen. Georg Pfenning stellte sich wieder und es ergab sich, daß er, ein talentloser Knabe, mehr aus Unverstand entlaufen war. Man beschloß, ihn als Auswärter beizubehalten, „damit

er sich nicht dem Papstthum und andern bösen Stücken zuwenden möge.“ Im zweiten Schuljahre zeigten der Abt Limmer und der Rektor Raphael beim Konsistorium an, daß der Gymnasiast Schneider (Nr. 83) am 17. Mai „unwissenderweise ohne besondere Wart und Pflege gestorben sei“, und erhielten darauf einen derben Verweis mit dem Beifügen: „daß es der Fürstenschule böse Nachreden bereiten müsse, den Knaben nicht besser beobachtet, in Todesnöthen ohne Trost und ohne Gottes Wort gelassen zu haben.“ Im dritten Schuljahr zeigte sich bei den drei Schülern Dosch, Beck und Netter (Nr. 10, 23, 69) eine ekelhafte Krankheit. Auf erstattete Anzeige wurde der Doktor Jos. Regulus nach Heilsbronn gesendet, welcher über den Befund berichtete: „Beck ist krätzig an Händen und Füssen, vermuthlich Folge von Erfrörung vor zwei Jahren und weil er noch jetzt sich nicht warm genug kleiden kann aus Armuth; ist heilbar bei besserer Verköstigung und Pflege. Dosch, schon ziemlich alt, ist heilbar bei besserer Speise und Trank. Netter litt schon daheim, sein Arzt meinte an morbus gallicus bedarf reinlicher Wäsche etc.“ Die Regierungsräthe gaben hierauf die erforderlichen Weisungen: „daß der Koch die Küche nicht seinem Küchenjungen überlassen soll etc.“ Dosch war unheilbar und mußte „wegen seines Aussatzes“ sofort aus der Schule entlassen werden; später auch die zwei andern, da sie gleichfalls unheilbar waren. Gleichzeitig wurde der Zögling Kraus (Nr. 31) vier Tage lang bei Wasser und Brot eingesperrt, dann für immer relegirt und sein Vater zur Vergütung des Aufwandes für Kost, Kleidung etc. aufgefordert. Der Bursche fungirte zuweilen als Schreiber beim Abt Limmer in dessen Wohnung, ließ sich aber mit der Magd des Hauses in ein schlechtes Verhältniß ein. Dem Abt wurde befohlen, künftig keine Gymnasiasten mehr als Schreiber zu gebrauchen. Das Verhalten der meisten Schüler war schon jetzt (1585) im dritten Jahre des Bestehens der Schule so anstößig, daß die Räthe nach abgehaltener Visitation in ihrem Bescheid Folgendes eröffnen und befehlen mußten: „Wir befinden, daß sich der Mehrtheil der Knaben eine Zeither gegen ihre Präceptores alles Ungehorsams befleißen. Solchem Muthwillen mit

Ernst zu begegnen, haben wir unsern Rath und Advocaten Zangmeister abgefertigt und ihm befohlen, den gedachten Knaben solchen Muthwillen zu verweisen. Ihr sollt mit Ernst daran sein, dergleichen Muthwillen zu strafen, oder im Fall es nicht fruchten sollte, die Sach an uns zu berichten. Die gegebene Schulordnung ist bisher schlecht gehandhabt worden. Jeder Diener des Klosters handelt seines Gefallens.“

In demselben dritten Schuljahr verordnete Georg Friedrich, wieder von Preußen aus, daß alljährlich 1000 Gulden aus dem Klosterfond für Universitätsstipendien gezahlt werden sollten, und zwar an 20 Studenten a 50 fl. Es war dieses das erste Jahr, in welchem Abiturienten der Fürstenschule eine Universität beziehen sollten, und zwar folgende sieben: Bernhold, Link, Porphirius, Landes, Schwab, Stegmann und Volland (Nr. 1, 12, 13, 61, 85, 91, 96). Nach des Markgrafen weiterer Verordnung mußte jeder Stipendiat und dessen Bürge einen Revers folgenden Inhalts ausstellen: „Ich ..... bekenne, nachdem der durchlauchtigste Fürst mich mit einem Stipendio bedacht, daß ich bei meinen christlichen Worten an Eidesstatt kraft dieses Briefes zugesagt habe, daß ich mich auf die Universität zu ..... zu dem Studio der heiligen Schrift begeben und demselben mit Eifer nachjagen, mich fromm halten, geziemende Kleidung gebrauchen, aller leichtfertigen ärgerlichen und köstlichen Kleidung enthalten will. Wenn ich dann zur Nothdurft der Kirche und Schule zu gebrauchen tauglich bin, so will ich schuldig sein, meinem gnädigen Fürsten und seinen Erben aus Erfordern gegen billige Besoldung zu dienen. Wo ich meinem Studio nicht mit Fleiß nachginge und mein Stipendium unnützlich verzehren, oder durch mein Verschulden der Herrschaft nicht dienen würde, so will ich alles, so von der Herrschaft auf mich gewendet, wieder erstatten. Und damit mein gnädiger Fürst meines Stipendii wieder habhaft werden kann, so hab ich den ..... (meinen Vater, Vetter, Schwager, ehrsamen Bürger etc.) zu selbstschuldigen Bürgen gesetzt. Und wir ..... bekennen, daß wir des ..... (unseres Sohnes, Vetters etc.) schuldige Bürgen worden sind bei Verpfändung

unserer Hab und Güter. Deß zu Urkund haben wir die Herren .... (Rathsbürger, Bürgermeister, Richter etc.) gebeten, daß sie ihre Insiegel fürgedruckt haben. Actum etc.“ Diesen Revers stellten sechs von den genannten Abiturienten aus; aber der siebente, Volland, konnte wegen Armuth keinen Bürgen stellen. Allein man erließ ihm, da man ihn für solid hielt, die Bürgschaftleistung und begnügte sich mit dem nur von ihm ausgestellten Revers, ließ ihn jedoch einen Eid schwören. Darauf sollte er im Herbst 1585 nach Wittenberg ziehen. Da aber die dortige Universität wegen der Pest aufgelöst war, so mußten alle sieben Abiturienten vorerst noch in Heilsbroun bleiben. In dieser Zwischenzeit kam Vollands liederliches Leben an den Tag. Er hatte sich einen Schlüssel verschafft, in mancher Nacht mit seinen Kommilitonen Julius und Oesterreicher (Nr. 57 und 71) im Wirthshause gezecht und die Magd des Küchenmeisters zu Fall gebracht und ihr versprochen, sie nach seiner Rückkehr von Wittenberg zu ehelichen. Er entzog sich der Bestrafung durch die Flucht, die Magd gleichfalls. Die weitläuftigen Verhandlungen über diese Sache zeugen von großer Fahrlässigkeit Seitens der Aufsichtsbehörden bei der Schule. Nach dem Aufhören der Pest in Wittenberg zogen die genannten sechs Abiturienten dahin mit noch fünf andern Zöglingen der Fürstenschule. Der Professor der Medizin Albert in Wittenberg wurde von den ansbacher Räthen ersucht, die Studien und Sitten der Stipendiaten zu überwachen und, wenn sie sich des Stipendiums unwürdig zeigen sollten, es anzuzeigen. Einer dieser Stipendiaten, Hübner (Nr. 54) starb zu Wittenberg im folgenden Jahr. Einer verlor das Stipendium „wegen Verbrechens“. In Heilsbronn ergab sich auch während der folgenden Jahre viel Unerfreuliches. Der Fürstenschüler Wiegelein, Baderssohn aus Ansbach, kam wegen Exzesse bei einer Tanzmusik im Wirthshause in’s Gefängniß. Bei dieser Gelegenheit berichtete der Verwalter an die Regierung: „Ich kann bei den Schülern im Trinken und Heimgehen nicht Ordnung halten und die bei Eröffnung der Schule gegebene Instruktion nicht durchführen, da die Herren Präceptores selbst darin nicht Maß

und Ordnung halten.“ In Gegenwart der Regierungsräthe wurde weitläuftig verhandelt über den verwaisten Joh. Lang (Nr. 6), welcher auf fürstlichen Befehl in die Schopperische Schule und 1582 in die Fürstenschule aufgenommen worden war. Die ihm vorgehaltenen Gravamina waren: „Hat sich die ganze Zeit, da er hier versiret, alles Muthwillens beflissen, alle Hundsecken gesucht und Bubenstücke verübt, stetig mit den Weibern Schande und Laster getrieben, auf einer Hochzeit in Weißenbronn den Knechten vorgetanzt und sich gegen die Weiber so üppig gehalten, daß die Knechte ihn wollten zum Haus hinaus schlagen; hat auch über seine Präceptorcs geschnalzt.“ Auf die Inquisition folgte Relegation und Beschlagnahme seines Vermögens zur Vergütung von 20 und 30 Gulden, welche in beiden Schulen auf ihn verwendet worden waren. Sein ehemaliger Mitschüler in beiden Schulen, Bernhold (Nr. 1), vorhin unter den ersten Abiturienten genannt, gab gleichfalls viel Aergerniß. Nach Vollendung seiner Studien in Wittenberg wurde er 1589 bei der Fürstenschule angestellt, obgleich er schon früher übel beleumundet war. Bald nach seiner Anstellung kam er wegen heimlicher Ehe in Untersuchung „zwei Tage und Nächte lang in die Custodia, auch zur Warnung für die Alumnen,“ und dann durch Stellentausch nach Ansbach. 1592 wurden 10 Schüler „wegen harter ingenia“ ausgewiesen mit dem Regierungsbescheid: „sich keiner widerwärtigen Religion zuzuwenden.“

Aus den vorstehenden Aktenmittheilungen erhellt, daß viele der 100 Erstlinge in der Fürstenschule kein guter Geist beseelte. Sie waren Kinder ihrer Zeit, und daß in ihrer Zeit, im ganzen Reformationsjahrhundert, das Familienleben im Allgemeinen kein wohlgeordnetes war, haben wir im VI. Absch. gesehen. Die Zöglinge kamen nicht wohlgezogen in die Anstalt und blieben in derselben, was sie vorher waren. Das Zusammenleben in dergleichen Instituten wirkt nur selten sittlich bessernd, oft aber verschlimmernd ein, zumal wenn, wie bei der Fürstenschule, tüchtige Leitung fehlt, oder gar, wie in Heilsbronn, unter den Leitern selbst kein guter Geist herrscht, Zeuge folgender Aktenmittheilung:

Im zwölften Jahre des Bestehens der Fürstenschule wurde der bisherige Verwalter Faber quiescirt, an seine Stelle Heinold gesetzt und dessen Ernennung unt. 17. Mai 1594 von Georg Friedrich dem Titularabt Wolschendorf, dem Richter Keck und allen Klosterdienern eröffnet mit dem Beifügen: „Und dieweil auch unter den Dienern und andern Personen im Kloster bisher viel unnöthiger Streit, Gezänk und Widerwärtigkeit entstanden, dadurch wir bei unserer Rathsstube allhie mit solchen verdrießlichen und vergeblichen Händeln oftmals überlaufen und an andern nothwendigen Sachen verhindert werden: als ist hiermit unser ernstlicher Befehl, wollet die Verfügung thun, damit hinfüro dergleichen Gezänk und Widerwärtigkeit verbleiben möge; auch den Dienern und andern Klosterpersonen mit Ernst befehlen, dem neuen Verwalter besseren Gehorsam, als zuvor beschehen, zu leisten, wie denn gegen die Verbrecher ernste Straf vorgenommen werden soll.“ Was Georg Friedrich, laut Stiftungsbrief, Gutes wollte, kam meist nicht zum Vollzuge, da die rechten Vollzugsorgane fehlten. Doch ging es immer noch besser von 1582 bis 1603, so lang Georg Friedrich noch lebte. Nach seinem Tode erhielt jedes der beiden Fürstenthümer einen eigenen Regenten, während die Fürstenschule beiden Regenten untergehen war, zweien Herren dienen mußte, die nicht Hand in Hand miteinander gingen. Diese zweiköpfige Herrschaft brachte die Fürstenschule immer tiefer herab und führte schließlich zur Aufhebung derselben, wie im XI. Absch. berichtet werden wird.

Daß unter den 100 Erstlingen in der Fürstenschule auch gutgeartete waren, zeigen schon die einigen Namen im obigen Schülerverzeichniß beigeschriebenen kurzen Notizen. Die Abiturienten (vier ausgenommen) erhielten in Wittenberg 6 bis 9 Jahre lang jährlich 50 fl. Stipendium von Heilsbronn; Einige magistrirten und wurden dann in ihrer Heimath als Kirchen- oder Schuldiener angestellt. Ueber die Nachgenannten findet man in den heilsbronner Aufzeichnungen folgende Notizen:


Friedrich Taubmann

(Nr. 93) aus Wonsees. In einer „Taubmanniana“ betitelten

Schrift werden von ihm allerlei Schwänke erzählt. Die heilsbronner Aufschreibungen berichten nichts von seinen Schwänken, wohl aber, daß er bis in sein 17. Lebensjahr die Lateinschule in Kulmbach besuchte, mit seinem dortigen Rektor Codomannus, welcher Konrektor in Heilsbronn wurde, dahin übersiedelte, bis in sein 26. Lebensjahr als Fürstenschüler dort weilte und ein sehr gewandter Lateiner und Gelegenheitsdichter war. Während seines neunjährigen Aufenthalts in Heilsbronn dedizirte er hohen Häuptern (z. B. einem Pfalzgrafen) lateinische Gedichte und erhielt dafür den Titel eines gekrönten Dichters oder Poeta laureatus. Man denke dabei nicht an eine Dichterkrönung wie die Petrarka’s, 200 Jahre früher, aus dem Kapital zu Rom. Zu Taubmann’s Zeiten war der Krönungsakt ziemlich geräuschlos. Wir begegnen in Heilsbronn manchem gekrönten Dichter. Ein solcher war der heilsbronnische Rektor Raphael, der heilsbronnische Prediger Ley; ferner Sophonias Haselmüller, welcher bald nach Taubmann’s Austritt aus der Fürstenschule in diese eintrat und mehr als Taubmann zu Sehwänken geneigt war, zeuge seiner eigenhändigen Inskriptionen im Karzer, wo er im Nov. 1595 mit seinen Kommilitonen Seber, Pfister, Steub und Wolf wegen Trunkenheit und Exzesse eingesperrt war und humoristische lateinische Verse über sein Vergehen an die Thüren und Wände des Karzers schrieb. Nachdem Haselmüller in Wittenberg studirt und magistrirt hatte, wurde er dritter Lehrer in Heilsbronn an der Fürstenschule. Der Prediger, welcher ihn i. J. 1614 kopulirte, bemerkt im Trauungsregister ausdrücklich, daß er Poeta laureatus war. Taubmann erhielt 1590 auf fürstlichen Befehl 19 fl. aus der Klosteramtskasse zu einer zweimaligen Badekur und im folgenden Jahr 10 fl. für ein Carmen, verfaßt zum Gedächtniß der 1591 zu Heilsbronn beerdigten Markgräfin Emilie, Georg Friedrich’s Mutter. (Beitr. S. 207–9.) In demselben Jahr absolvirte Taubmann, 26 J. alt, in Heilsbronn, erhielt vom Markgrafen das heilsbronner Universitätsstipendium, stellte den obenerwähnten Revers aus, bezog die Universität in Frankfurt a. d. Oder, empfohlen an den dortigen Professor Cornero, vollendete

seine Studien in Wittenberg, wo er Professor wurde, die daselbst studirenden heilsbronner Fürstenschüler beaufsichtigte und ihnen die Stipendien auszahlte. Er starb in Sachsen, noch nicht 50 Jahre alt.


Johann Löser,

(Nr. 65) Schuhmacherssohn aus Ansbach, von 1582 bis 93 Fürstenschüler, dann neun Jahre lang Student in Wittenberg, wo er 1602 magistrirte. Zu seiner Promotion erhielt er von Heilsbronn aus zu den alljährlichen 50 fl. Stipendium noch 10 fl. Von Wittenberg zurückgekehrt, fungirte er sieben Jahre lang (in Pforzheim) als Schuldiener, dann als Pfarrer und Kapitelssenior in Dornhausen und starb daselbst i. J. 1635. Er ist einer von den oftzitirten Kopisten des ohne Zweifel von seinem Lehrer Gurkfelder verfassten, soeben gedachten Manuskripts über Heilsbronn und die in der Kirche befindlichen Monumente. Seine schon vor 1593 geschriebene Kopie ist besonders genau und ausführlich, nicht in Oktav, sondern in Quart. Die Wappen und Gedenktafeln sind zwar nicht künstlerisch, aber sorgfältig nicht bloß abgezeichnet, sondern auch kolorirt. Das Manuskript enthält Folgendes: De aedificatione monasterii. Verzeichnisß der Aebte und ihrer Epitaphien. Die Kaiserkapelle. Die Ritterkapelle mit ihren Monumenten. Das Kirchenschiff mit seinen Monumenten. Der östliche Chor. Die Heideckerkapelle. Die 28 (29) Altäre. Der alte Kreuzgang. Das Kapitol oder Kapitelshaus. Eine Tafel mit den Namen verstorbener Mönche und Aebte. Die 16 gemalten Fenster im neuen Kreuzgang. Ein Verzeichniß über alle Cisterzienserklöster. Wann Burggraf Friedrich (III.) zum Burggrafthum gekommen, was seine Nachkommen dazu gebracht haben und wie sie zur Mark Brandenburg gekommen sind. Brandenburg–zollerische Genealogie bis auf Georg Friedrich. Klöster im markgräflichen Territorium. Dieß enthielt das (Gurkfelderische) Original, sonach auch die Kopie. Allein Löser kam als Pfarrer von Dornhausen zuweilen, noch i. J. 1631, nach Heilsbronn, notirte sich manches, was während seines Aufenthalts daselbst in den Jahren 1583 ff. noch nicht geschehen und noch nicht vor

war und fügte diese nachträglichen Aufzeichnmigen seinem Manuskripte bei, theils am Anfang, theils am Ende. Voran stellte er eine Abbildung des 28(32)röhrigen Bleibrunnens (s. oben Bd. I beim 25. Abt Bamberger und Beitr. S. 26) mit der Beischrift:

Non est nobilior fons ullus Fonte salutìs.
Nam fluit ex aliis lympha, sed hocce salus.
     Sebast. Stibar, pastor olim Reckingensis.

Dann folgt Seite 3–7: „Fons salutis, carmine heroico descriptus.“ Die Lobrede preist Heilsbronn, dessen Lage, Monumente etc., besonders aber den Stifter der Fürstenschule. Seite 8 kurzer Auszug aus Bruschius über das Leben des Kloskerstifters Otto von Bamberg. Dann die vorhin angeführte, am 21. April 1628 vom 5. Titularabt Mehlführer gehaltene Schulrede. In einem Anhang zu seinem Manuskript theilt Löser eine vom ersten Rektor Raphael verfaßte Inschrift mit, welche nebst dem markgräflichen Wappen außen am Schulgebäude bei Gelegenheit der Schuleröffnung angebracht war und lautete:

Praebuit haec sacris habitanda palatia musis
Marchiaca princeps de stirpe Georgina ortus
Fridericus, qui dum fontanas purius undas
Ire facit, fonti dat nomina vera salutis.
Christe, fave coeptis, tua laus tua gloria sola.
Queritur atque salus pretiosa sanguina parta.

„Welche Versus Seb. Stibarus, Pastor Roeckingensis, also verdeutschet:“

„Allhie Markgraf Görg Friederich
Die freien Künst gar väterlich Erhält und fördert zu Gottes Ehr.
Den Brunnen des Heils und guter Lehr Macht er fließend von reinem Wasser,
Von dem er hat sein Namen besser.
O Christe, dein Lob man suchen thut,
Und auch das Heil, das durch dein Blut
Der Mensch nun schon bekommen hat.

Zu diesem Werk dein göttlich Gnad,
Auch dein heiligen Geist verleih,
Daß es glücklich und nützlich sei.“

Ferner theilt Löser den Lektionsplan, die Speiseordnung und den Stiftungsbrief der Schule von 1581 mit. Dann folgen die Namen der mit oder bald nach Löser eingetretenen Schüler und die Namen der Rektoren und zwei Epigramme auf Georg Friedrich. Aus den Beischriften aus dem Einband des Manuskripts erhellt, daß dieses vormals Eigenthum der Mannheimer Bibliothek war.[5]

Löser nennt unter den bald nach ihm eingetretenen Mitschülern den Simon Mair von Gunzenhausen, bekannter unter dem Namen Marius. In Heilsbronn war es, wie obiger Lektionsplan zeigt, vorzugsweise aus philologische und theologische Studien abgesehen. Daher konnte Mair, ein ausgeprägtes mathematisches und astronomisches Talent, nicht lang dort weiten. Schon während seines Aufenthalts daselbst schrieb er eine Abhandlung über einen damals erschienenen Kometen und dedizirte sie dem Markgrafen Georg Friedrich. Bald darauf veröffentlichte er eine andere astronomische Schrift und erhielt zur Bestreitung der Druckkosten 30 fl. vom Markgrafen. Weitere Unterstützungen erhielt er von demselben zur Fortsetzung seiner Studien nicht in Wittenberg, wie seine meisten Kommilitonen, sondern in Königsberg. 1604 war sein Lehrer Galiläi in Padua, wohin ihm nicht 50 fl., wie den Studenten in Wittenberg, sondern 100 fl. aus dem heilsbronner Stipendienfond gesendet wurden. 1605 erhielt er dort 150 fl., „damit er sich auslösen und heraus reisen könne.“ 1606 erscheint er als Hofmathematicus in Ansbach beim Markgrafen Joachim Ernst, der ihn eben so hoch schätzte, wie Georg Friedrich. Er erhielt in diesem Jahre von Heilsbronn aus 150 Thaler, und so alljährlich eine Besoldung bis zu seinem 1625 erfolgten Tode. Seine Wittwe besaß in Schlauersbach ein Anwesen, verkaufte es

aber für 550 fl. Seine Schrift über die Jupitertrabanten betitelte er Sidera Brandenburgica. Außer ihm ging aus der Fürstenschule vom Jahre ihrer Eröffnung an bis zu ihrer Zerstreuung kein namhafter Mathematiker hervor. Doch wird von Einem berichtet, daß er mathematische Instrumente fertigte und vervollkommnete; er hieß Jak. Elrod, war aus Kulmbach, von 1623 bis 31 heilsbronnischer Stipendiat und wurde Pfarrer in Gefrees. Von allen Andern (über 300), welche in jenen 49 Jahren ihre Gymnasialbildung in Heilsbronn erhalten hatten, zeichnete sich keiner als Gelehrter aus. Erst am Ende jener Periode findet man in den Stipendiatenverzeichnissen drei in der Gelehrtenwelt bekannt gewordene Namen: Baldauf, Böckler und Frischmann. Joh. Baldauf aus Bayreuth studirte in Wittenberg, erhielt dort sein Stipendium noch i. J. 1632, dann aber nicht mehr, da in Heilsbronn nicht nur die Schule, sondern auch die Amtskasse völlig geleert und ohne Zufluß war. Er wurde Professor der hebräischen Sprache in Helmstädt, dann in Leipzig, zuletzt Generaliuperintendent in Hoya. Joh. Hein. Böckler aus Kronheim, ging nach Auflösung der Fürstenschule nach Straßburg, wurde daselbst Professor der Beredtsamkeit und in der Thomaskirche, wie sein dortiges Epitaph besagt, begraben. Joh. Frischmann aus Kulmbach verließ die Fürstenschule im Jahre vor ihrer Zerstreuung und wurde späterhin bei einer Gesandtschaft angestellt. Es waltete, wie wir gesehen haben, in der Fürstenschule gleich von vornherein und während der ersten 31 Jahre kein guter Geist. Und doch war diese erste Zeit noch die bessere.

Es wurde schlimmer nach dem Tode (1603) Georg Friedrich’s, welcher kinderlos starb. Seine Erben waren seine Vettern Joachim Ernst und Christian. Jener erhielt Ansbach, dieser Bayreuth. Heilsbronn blieb gemeinschaftlicher Besitz. Die dortigen Pfarrer, Gymnasiallehrer und weltlichen Beamten wurden alternirend ernannt. Onolzbach bevorzugte die von dort aus Ernannten; Bayreuth begünstigte seine Erwählten; die Folge davon war unaufhörlicher Hader. Alle Berichte, Bitten und Vorschläge mußten

an beide Regierungen gesondert eingereicht werden; die hierauf erfolgten Bescheide widersprachen einander sehr oft, worauf weitläuftige Verhandlungen und kleinliche Quälereien folgten, z. B. wenn man in Bayreuth gewahr wurde, daß die Zahl der onolzbachischen Alumnen um Einen größer war, als die der bayreuther, und umgekehrt. Jede Kleinigkeit führte zu Konflikten. Bei der Revision der Apothekerrechnungen von 1624 ergaben sich Unterschleife von Seite des Verwalters Müller; denn es fanden sich Ausgaben für nicht gelieferte Arzneien und Rezepte für gar nicht vorhandene Schüler. Die beiden Regierungen ergriffen einmüthig geeignete Maßregeln gegen die Wiederkehr von dergleichen Betrügereien, gingen aber sofort wieder auseinander, um sich gegenseitig zu chikaniren. Apotheken und Rezepte gaben dazu erwünschte Gelegenheit. Bayreuth befahl, daß Rezepte für einen oberländischen Alumnus nur bei dem aus Hof gebürtigen Apotheker Hochmuth, und nicht in der onolzbacher Hofapotheke gefertigt werden durften; Onolzbach verfügte in gleicher Weise zu Gunsten des Hofapothekers. Aehnlich wurde es noch nach hundert Jahren gehalten: die bayreuther Rezepte wurden in Neuhof, die onolzbacher in Heilsbronn gemacht, nachdem an beiden Orten Apotheken errichtet worden waren. 1622 reichte die ganze Schülergenossenschaft bei den in Heilsbronn tagenden Räthen eine Beschwerde gegen den ebengenannten Verwalter ein, welcher ihnen ihr Deputat nicht gebührlich und nicht rechtzeitig reiche. „Hat aber wenig gefruchtet und ist solche Procrastination nur noch mehr eingerissen.“ Die Beschwerdeführer erneuerten daher zwei Jahre darauf ihre Beschwerde, zugleich auch gegen die Frau Verwalterin, „welche ihren Fleiß in Besserung unserer Betten und anderem Gewand spart.“ In der Schule mußten nach wie vor dem Tode Georg Friedrichs stets Auswürflinge inquirirt und relegirt werden. 1613 befahl der Markgraf Joachim Ernst dem Amtmann und Bürgermeister in Gunzenhausen, den Vormund des Alumnus Lacher von dort anzuweisen, die aus diesen verwendeten 150 fl. zu vergüten, „da er solch sträfliche Händel begangen habe, daß er von dem Beneficio gänzlich abgeschafft werde.“ 1615 wurde

der Wirth in Weißenbronn um 10 fl. gestraft, „weil er Alumnos nächtlicherweil eingelassen habe.“ Gleichzeitig wurden acht Alumnen (Perca, Pirtsch, Körber, Crinesius, Vogtherr, Zink, Eck und Christel) zu Ruthenstreichen verurtheilt. Während der Untersuchungshaft im Gotzenloch oder weißen Thurm (1771 völlig niedergerissen) setzten sie ihre Exzesse fort, ließen sich vom Buben des Amtsknechts Karten, Licht und Geige bringen, schrieben durch den Badersjungen Brieflein an ihre Kameraden etc. Deßhalb vom Richter Kerl verhört, lautete ihre Aussage: „Haben geschlafen, nicht gespielt, nicht gejauchzt. Licht haben wir nur gewünscht, um zu sehen, wie es im Thurm aussieht etc.“ Ihrer Bitte um Entlassung schrieb der Titularabt Mehlführer bei: „Sind alle acht schlechte Bursche, voll Trotz und Lüge, keiner Verzeihung würdig, sollen abgewiesen werden.“ Zwei andere Gleichgesinnte verfaßten im Gefängniß ein Gesuch um Erledigung mit dem Beifügen: „Von dieses Gefängnisses squalor liegen wir also darnieder, daß Abbruch von Gesundheit zu fürchten ist und es uns Sinne und Vernunft raubt. Auch sind wir vorige Nacht durch Ungetüm erschreckt und fast abkräftig worden.“

Der dreißigjährige Krieg machte sich in den ersten Jahren durch Theuerung und Mangel der Schule fühlbar. Die Haushaltung mußte beschränkt werden; die Schüler konnten nur über den andern Tag Fleisch erhalten. Im Mai 1631 lief die Schreckensbotschaft von der Zerstörung Magdeburgs ein. Tilly, bei Breitenfeld geschlagen, zog in die Taubergegend. Gustav Adolf folgte ihm, worauf Tilly die Taubergegend verließ und durch das Bibertthal gegen Nürnberg zog. Nach Heilsbronn kamen in den ersten Novembertagen nur einzelne streifende Reiter. Beim Herannahen des Heereszuges beschloß man, die Fürstenschule zu schließen. Die Schüler gingen zu den Ihrigen, der Abt und der Verwalter nach Ansbach, der Rektor, Konrektor, Tertius, Kantor, Küchenmeister und Andere nach Schwabach. Die am 3., 4., 5., 6., 8. und 9. November einziehenden Reitertruppen begegneten nicht dem geringsten Widerstand. Ueber diese sechs Tage wird im folgenden X. Abschnitt Näheres berichtet werden. Noch im

Laufe des November, nachdem Tiily’s Heer vorübergezogen war, kehrten die ebengenannten Flüchtlinge aus Ansbach und Schwabach nach Heilsbronn zurück und blieben daselbst bis zum Frühling des folgenden Jahres, um mit den beiden Regierungen zu berathen, was weiter zu thun sei. In Folge dieser Berathung wurde beschlossen, die Schule sofort wieder zu eröffnen. Besonders wünschte dieses der Markgraf Christian von Bayreuth. (Sein Bruder Joachim Ernst von Onolzbach war 1625 in Heilsbronn begraben worden.) Er resolvirte unter dem Datum: Kulmbach, 28. Apr. 1632: „Liebe Getreue. Euch ist bewußt, welchergestalt Heilsbronn von dem Tilly’schen Kriegsvolk ausgeplündert worden und daß die Präceptores und Alumnen an andere Orte sich eine Zeitlang begeben müssen und also das Schulwesen daselbst liegen geblieben, auch daß unsere Gefälle merklich verloren haben. Weil aber den beiden Fürstenthümern nicht wenig daran gelegen, daß das Kloster, als ein vornehmes Kleinod dieser Lande, wieder in Gang gerichtet werde, so haben wir dieses christliche Werk durch unsere Räthe und unsern Kreistag zu Nürnberg angreifen lassen unter Zuziehung des Abts, damit der Schule aufgeholfen und die Alumnen wieder zur Stelle gebracht werden. Wir haben daher resolvirt: 1. Die Professores sollen sich wieder einfinden und ihre vorige Besoldung erhalten, aber sich akkomodiren, wenn diese nicht pünktlich erfolgen kann. 2. Die Lehrerstelle von der zweiten Klasse soll nicht wieder besetzt werden, um die Besoldung zu ersparen. 3. Die Zahl der Alumnen soll auf 60 reduzirt werden. 4. Der Arzt soll keine so kostbaren Arzneien verschreiben, wenn wohlfeilere da sind. Alles dieses nur zum Versuch, längstens auf ein Jahr.“ Leider konnte, da die Geldmittel fehlten, nicht einmal der Versuch gemacht werden. Erst nach 24 Jahren war man im Stande, die Schule wieder zu eröffnen. Davon hernach im XI. Abschnitt. Hier nur noch einige Notizen über die 6 Rektoren und 3 Prediger, welche während der 49 Jahre von der Gründung der Fürstenschule an bis zu ihrer Zerstreuung in Heilsbronn angestellt waren.  

Rektoren.

1. M. Franciscus Raphael, wie oben erwähnt, nur zwei Jahre lang, von 1582 bis 84, in Heilsbronn.

2. M. Johannes Hertelius, nur vier Jahre lang, 1584 bis 88, in Heilsbronn und dort begraben.

3. M. Johannes Codomannus, von 1588 bis 1602 in Heilsbronn, dann Superintendent in Kulmbach.

4. M. Laurentius Lälius, nur von 1602 bis 5 in Heilsbronn, dann Konsistorialrath in Ansbach, früher Kaplan daselbst und zu dem vorhin besprochenen Religionsgespräch nach Regensburg kommittirt.

5. M. Theodor Gramman, von 1606 bis 24 in Heilsbronn, dann Pfarrer in Kasendorf.

6. M. J. Nik. Schülein, von 1625 bis 31. Während der Antrittsrede bei seiner Einsetzung schlug der Blitz in das Kapitolium, doch ohne zu zünden. Man hielt das für ein schlimmes Omen. Nach der Zerstreuung der Schule wurde Schülein Dekan in Lehrberg, dann in Leutershausen, zuletzt in Schwabach. Er trieb auch fleißig Musik und Mathematik.


Prediger.

Ueber die elf Prediger, welche während des Reformationsjahrhunderts in Heilsbronn fungirten, ist im VI. Abschnitt berichtet worden. Auf den dort unter Nr. 11 genannten Magister Dreßler folgten in der gegenwärtigen Periode die drei Nachgenannten:

12. M. Simon Mencelius aus Hof, von Bayreuth aus ernannt, erst in Neustadt, dann von 1612 bis 19 in Heilsbronn und dort begraben.

13. M. Joh. Plaufelder aus Horschhausen bei Krailsheim, von Onolzbach ernannt, von 1589 an Alumnus in Heilsbronn, dann Stipendiat in Wittenberg, später Dechant in Lehrberg, von 1620 bis 26 in Heilsbronn und dort begraben.

14. M. Joh. Snoilshik, aus Laibach in Oesterreich, Alumnus in Heilsbronn, dann in Kulmbach angestellt, von 1626 bis

35 Prediger in Heilsbronn, daselbst installirt von den kulmbacher und onolzbacher Konsistorialräthen. Er harrte aus in Heilsbronn bei den Einfällen der Tillyschen Reiter im November 1631 und blieb daselbst noch weitere vier Jahre, bis nach dem Versiechen aller Einnahmsquellen seine Besoldung fast auf Null reduzirt war. Dann stellte er beim Markgrafen in Bayreuth die Bitte: „auf ein Interim anderwärts einen Dienst suchen zu dürfen, bis in Heilsbronn wieder sicher wohnen wäre.“ Nach Gewährung seiner Bitte zog er mit seiner Frau erst nach Erfurt, dann nach Essen, wo er eine Anstellung fand und starb. Nach seinem Wegzug war Heilsbronn acht Jahre lang ohne Pfarrer, da keine Pfarrbesoldnng ausgemittelt werden konnte; die Stelle mußte von den Pfarrern von Weißenbronn, Großhaslach und Bürglein pastorirt werden. Als nach acht Jahren wieder einige Aussicht war, einen Pfarrer wenigstens nothdürftig besolden zu können, da beantragte man von Bayreuth aus die Zurückberufung Snoilshik’s und forderte den Verwalter Krebs zur gutachtlichen Aeußerung darüber auf. Krebs berichtete: „Snoilshik’s Wiederkunft ist nicht zu wünschen. Mit seiner Person wäre unsern kleinen Kindern, welche vor allen Dingen im Katechlsmo und andern nützlichen Künsten zu unterrichten sind, wenig gedient; denn, wie bewußt, ist er jederzeit des otii gewohnt gewesen und hat mit den Kirchen- und Schulverrichtungen geringen Nutzen bei seinen Auditoribus geschafft.“ Daß er aber gleichwohl für Heilsbronn auch von Nutzen war, beweist folgender Hergang: Die Kirche zu Heilsbronn besitzt einen schöngearbeiteten Abendmahlskelch nebst einer vergoldeten Kanne, auf deren Boden die Namen der Stifter (der Prediger Snoilshik, der Abt Mehlführer, der Rektor und Andere) mit Angabe ihrer Beiträge eingegraben sind. Nach den Tillyschen Einfällen waren diese Heiligengefäße verschwunden, man glaubte – gestolen; daß die Reiter zwei Kelche gestolen hatten, wußte man gewiß. 23 Jahre nach jenen Einfällen und 6 Jahre nach dem Friedensschluß erhielt der Sekretär Glaser in Bayreuth einen Brief aus Essen von Snoilshik, worin dieser schrieb: „Man möge die heilsbronner Abendmalsgefäße zu Nürnberg abfordern.“

Bei der Abforderung ergab sich Folgendes: Snoilshik hatte die Gefäße nach Nürnberg gebracht, wo er sie durch einen Notar vor Zeugen inventarisiren ließ und die Weisung gab, daß die Gefäße nach Heilsbronn gehörig und nach dem Kriege wieder dahin auszuliefern seien. Der Markgraf beauftragte hierauf den Verwalter in Heilsbronn, die Gefäße in Nürnberg abzuholen und den Rüekempfang zu bescheinen. Ueber die Wiederbesetzung der Pfarrstelle nach achtjähriger Vakanz und über die Wiedereröffnung der Fürstenschule nach vierundzwanzigjähriger Unterbrechung wird im XI. Absch. berichtet werden; zuvor aber über die bisher nur angedeuteten Erlebnisse in Heilsbronn während des 30jährigen Krieges.

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Neunter Abschnitt.
Heilsbronn im dreißigjährigen Kriege.

Böhmen, wo dieser verheerende Religionskrieg begann, jetzt fast ganz katholisch, war im 17. Jahrhundert vorwiegend protestantisch und, den geschlossenen Verträgen zufolge, jeder Protestant zur Uebung seines Kultus berechtigt. Gleichwohl fanden die Protestanten nicht den nachgesuchten Schutz, als in Klostergrab eine von ihnen erbaute Kirche niedergerissen und in Braunau die freie Religionsübung ihnen gewehrt wurde. Sie griffen daher zu den Waffen, erklärten: der Kaiser Ferdinand II. sei nicht mehr ihr König, und wählten den protestantischen Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz zum König von Böhmen. Dieß der Anfang des Krieges, von dessen Wehen Heilsbronn im ersten Kriegsjahre, 1618, noch nicht berührt wurde. Noch war der Kriegsschauplatz fern. Auch in den ersten Monaten des zweiten Kriegsjahres, 1619, sah Heilsbronn noch keine Truppenzüge, wohl aber protestantische Flüchtlinge, die wegen ihres Glaubens aus den Nachbarprovinzen vertrieben, in Heilsbronn Nachtlager und Zehrung erhielten, z. B. der Schulmeister Conrad aus Bohrbach, drei Flüchtlinge aus Donauwörth, der Schuldiener Bohrer aus der

Oberpfalz, der Pfarrer Fraisch aus Daswang im Amt Velburg; ein Schulmeister mit Weib und Kind aus Lindenau; ein Schulmeister aus Lauingen. Am 7. Juli erhielten Quartier und Zehrpfennig 100 Soldaten, die zum Fürsten Christian von Anhalt zogen und von demselben Patent (Verweis) erhalten hatten. Am 9. Juli und 2. August erhielten Quartier und Zehrpfennig 60 und 30 Soldaten nach Vorzeigung eines Patents vom Grafen Ernst von Mansfeld. Eben so 40 und 80 Soldaten (darunter Sergeant Fillio), welche vom Kurfürsten zu Heidelberg patentirt waren. Der Kurfürst Friedrich von der Pfalz, nunmehr erwählter König von Böhmen, kam aus seinem Zuge nach Prag gleichfalls nach Heilsbronn und hielt daselbst Mittag im Gasthause zum Steinhof. Fast gleichzeitig, am 25. und 26. April 1619, rastete in Heilsbronn (aber nicht im Steinhof, sondern in der neuen Abtei, damals markgräfliches Absteigquartier) Heinrich Wilhelm, Graf von Solms, welcher mit seinen Hauptleuten gen Böhmen zog, um den Protestanten beizustehen. Jedermann glaubte damals, daß der Krieg aus Böhmen beschränkt bleiben werde. So dachte wohl auch der Markgraf Joachim Ernst, als er im Dezember dieses Jahres observanzmäßig nach Heilsbronn kam, um im Wildpark nach Schweinen zu jagen. Gleichwohl hielt er es für rathsam, während des ganzen Sommers und Herbstes 109 Mann von seinen Truppen nach Heilsbronn zu verlegen, „um Tag und Nacht Wache zu halten wegen des vorüberziehenden Kriegsvolks“. Der Mann erhielt täglich 30 Pfennige aus der Klosteramtskasse. Noch waren die Vorüberziehenden lauter befreundete; allein auch gegen diese bedurfte es des Schutzes, z. B. gegen die Truppen des Grafen von Mansfeld, von deren Gewaltthaten auch in befreundeten Landen im VII. Absch. hier und da berichtet wurde. Friedrich von der Pfalz war schon im folgenden Jahre, in Folge der verlorenen Schlacht am weißen Berg, nicht mehr böhmischer König und kehrte nach Heidelberg zurück. Die heilsbronner Auszeichnungen melden nicht, daß er auf der Flucht Heilsbronn berührt habe. Wohl aber melden sie, daß zwei Jahre darauf, 1622, „die alte Kurfürstin Wittwe von Heidelberg

in Weißenbronn gewesen sei, wo ihr die onolzbachischen Hofdiener die Aufwartung machten und sie dann nach Kadolzburg geleiteten.“ Bei dieser Gelegenheit wurden im Wirthshause zu Weißenbronn 8 fl. verzehrt, 1 Eimer Wein, 2 Eimer Bier und aus der Klosterbäckerei von Heilsbronn 40 Laib Brot dahin geschafft. 1620 kamen keine streitende Parteien bis Heilsbronn. Doch wurden heilsbronner Knechten, welche Wein von Kitzingen nach Heilsbronn führten, von umstreifenden Reitern 11 fl. auf der Straße geraubt. Für den Fall eines Ueberfalles wurden die Speicher des heilsbronner Hofes in Nürnberg zugerichtet und auf ein Jahr fünf andere Getreideböden und ein Gewölbe zur Ausnahme von Vorräthen gemiethet. Es wurden auch bald Vorräthe dahin geschafft, da bayerische Kriegsvölker durch das Bibettthal zogen und 10 Tage lang in Großhabersdorf, Roßstall, Schwaikhausen und Ammerndorf lagen. Dahin, und zwar an den Obrist Kratz und den Obristlieutenant Erbitt, mußten von Heilsbronn aus 3 Sra. Waizen, 26 Sra. Korn, 85 Sra. Haber, Bier, 2½ Fuder Wein und 128 fl. baar geliefert werden. Im Okt. 1621 streifte Kriegsvolk unter Obristlieutenant Dietrich Othmar von Ehewitz plündernd bis nach Großhaslach (s. dort). Auch Mansfeldische Truppen durchzogen die Gegend. Eine der ersten im Amtsbezirk vorgekommenen Gewaltthaten wurde in folgender Weise verübt, aber auch sofort bestraft:

Am 13. Dez. 1621 stieg zu Turndorf bei Weihenzell im Hofe des Sim. Meyer ein Reiter ab, eilte stracks in die Stube, setzte der Bäuerin das Gewehr auf die Brust und verlangte Geld. Die zu Hilfe gekommenen Nachbarn übermannten den Reiter, welcher nun gute Worte gab, Wein verlangte und erhielt, dann aber sich wieder gar unzüchtig und ungestümm erwies, das Weib und die Magd herumriß, dem Bauer den Bart ausraufte, worauf die herbeigeeilten Nachbarn ihn niederwarfen, wehrlos machten, dann auf sein Pferd setzten und fortzureiten hießen mit dem Bedeuten: seine Wehr und Pistol würden sie nach Heilsbronn bringen, wo er sie des andern Tages abholen könne. Darauf ritt er zwar zum Dorf hinaus, kehrte aber zurück, trotzig und

vermessen wie zuvor, worauf die Leute ihn todt schlugen und sofort im Holz einscharrten, aber seine Habe (Pferd, Reitschwert, zwei Pistole, grauen Hut und Mantel, ein Beutelein mit zwei Thalern und zwei Gulden kleines Geld) nach Heilsbronn brachten und aussagten: Der Reiter wollte nicht angeben, ob er dem Mansfelder, oder dem Bayerfürsten, oder unserem Herrn Markgrafen gedient; er sagte nur: er sei ein Soldat für sich. Seine Sprache war nicht hieländisch. Der Richter Keck gebot den Anzeigern, von dem Vorfall kein Geschrei zu machen und erbat sich vom Markgrafen Verhaltungsbefehl. Dieser lautete: „Der Soldat hat seinen Tod selbst muthwillig verursacht; so mag er es ihm also haben, wir wissen kein Anderes zu verordnen. Das Pferd ist in unsern Marstall hieher zu liefern, Wehr und Geld an unsern Kastner, bis sich Jemand darum angeben wird.“

Während alle heilsbronnische Aemter (s. Absch. VII.) schon in den ersten Kriegsjahren, auch ohne blutige Schlachten, schwer heimgesucht wurden, blieb der Ort Heilsbronn selbst noch Jahre lang verschont von Gewaltthat und Plünderung, da der Markgraf fortfuhr, Sauvegardisten entweder von seiner eigenen Mannschaft, oder andere, die er von feindlichen oder befreundeten Befehlshabern erbeten hatte, nach Heilsbronn zu verlegen. Dieser Schutz mußte immer sehr theuer, durch Lieferungen nach allen Seiten hin, erkauft werden. Beim Herannahen von Truppen schloß man das Thor, ließ nur die Befehlshaber ein, fand sich mit ihnen ab durch Geld- und Proviantlieferungen, worauf sie dann mit ihren Truppen weiter zogen. Neben diesen unfreiwilligen Opfern brachte Heilsbronn in dieser ersten Kriegsperiode auch viele freiwillige Opfer durch fortwährende, stets sich mehrende Almosen, gereicht an protestantische Flüchtlinge. Ihre Zahl war, wie vorhin berichtet wurde, in den ersten Kriegsjahren noch klein; späterhin aber kamen sie in Schaaren nach Heilsbronn, Adelige und Bürgerliche, besonders aber Kirchen- und Schuldiener. Jeder Passant erhielt Nachtlager, Verköstigung und als Zehrpfennig ½ bis 2 Ort. Beispielsweise folge hier ein Auszug aus dem Almosenverzeichniß von 1630 mit Angabe

der Provinzen und Orte, wo die Empfänger vertrieben worden waren.

Böhmen. Von dorther kamen in diesem Jahre über hundert Vertriebene aus den nachgenannten Orten: Limbach, Frauenreuth, Mingeisdorf, Niedernsek bei Eger, Mies (Pfarrer Conciger), Schönau (der Pfarrer mit Frau und drei Töchtern), Stornau (Pfarrer Zenkler und sein Kaplan Meyer), Langenfeld in der Niederlausitz (Pfarrer Engelstein und sein Diakonus Hagamon), Ebelsbach (M. Roth und der Schuldiener Götz), Ilmhaimb (M. Joh. Crusius und der Diakonus Joachim Crusius); Pfarrer aus Schlackenwalde, Lesta, Slawenitz, Plobatz, Skscheyma, Sparitz, Krautz, Zschrnoschin, Mitzla, Lomschütz, Nort, Salinz, Malor, Hastorwitz, Colmon, Glimmershausen, Schwanberg, Heiligen–Creuz, Bollschütz, Clösterlein und aus anderen böhmisch oder deutsch klingenden Orten. Oberpfalz. Von dorther kamen in diesem Jahre fast ebenso viele Vertriebene, wie aus Böhmen, namentlich aus den nachgenannten Orten: Floß (Diakonus Harrer), Neumarkt (die drei Pfarrer und Diakonen Seidmann, Hegenwald, Gottfried), Haag (Pfarrer und Rektor Höpfel), Soltendorf (Pfarrer Rüger), Vohenstrauß (zwei Schuldiener), Crommenab (Pfarrer Hertel), Sulzbach, Neustadt an der Waldnab, Weilbach, Cham, Illschwang, Steinbach, Freihungen, Erbendorf, Kohlberg, Schönbrunn, Schönthal, Hambach, Bernstein, Kemnath, Parkstein, Wildenstein, Rabenstein und andere. Dazu Flüchtlinge aus Reinsdorf, Gutterbach, Mörschdorf, Niederstetten, bei Neuburg an der Donau gelegen. Unter den Flüchtligen aus Mähren nennt das Verzeichniß folgende: Pfarrer Tob. Holecius und Schuldiener Jonas Holecius aus Lassan. Pfarrer und sein Schuldiener aus Banditz, Beide 28 Jahre allda gewesen. Pfarrer aus Radenz und Renitzhausen. Die beiden Pfarrer und Magistri Vogelmeyer und Hubertus und der Schuldiener Vogelmeyer. Flüchtlinge aus Schlesien waren: Michlorscius aus Jörgenburg. Pfarrer Pleyleysen aus Dornstadt mit Weib und drei Kindern. Magister Reichard aus Langenberg und sein Diakonus Rochius. Pfarrer und Schuldiener aus Neunkirchen, Landshut, Weisbach und Sternbergthal.

Aus Oesterreich, Steiermark und Kärnthen kamen Flüchtlinge von Rackersperg (Schuldiener Christoph), Sewenstein (Pfarrer Schlechter mit fünf kleinen Kindern), Sozenberg, Baden, Altenstadt, Erzrind, Böllersdorf, Linz, Purach, Beuerbach, Frankenfels, Wels, Ottenschlag, Reudaw und Klagenfurt. Aus der Rheinpfalz kamen Flüchtlinge von Merkhessen und Althausen im Westrich, von Wohneck, Langenkandel, Arbing und Oppenheim. Aus Baden kamen Flüchtlinge von Heiterbach, Kiperna, Mündingen, Oberbach und Mausbach. Orte in Schwaben: Wemding, Kaufbeuern, Steinbach bei Hohenlohe–Langenburg. Orte im Elsaß: Berga, Colmar, Buchbronn, Graysping bei Straßburg. Orte in Hessen: Lauterbach bei Fulda (Pfarrer Agricola). Orte in Bündten: Graben (Magister Lang), Gamba, Alern. Orte in Franken: Schwebheim (Pfarrer unter dem von Bibra), Uettingen, Wielandsheim (Wittwe des Magisters Striegler). Einige der genannten Personen kommen im nächsten Jahre wieder unter den Passanten vor. Die genannten Ortsnamen sind großentheils nicht korrekt im Almosenverzeichniß eingetragen.

Das waren die Erlebnisse im Orte Heilsbronn selbst während der zwölf ersten Kriegsjahre. Noch war es dort nicht, wie bereits ringsum in den Dörfern, zu Gewaltthaten und Plünderungen gekommen. Schlimmer wurde es von 1631 an. Man hielt es für eine schlimme Vorbedeutung, als am 6. Mai in Folge eines Wolkenbruches der Badweiher überströmte. Das Wasser drang in die Stallungen, beschädigte den untern Malzboden, wobei 4 Sra. Malz und 6 Eimer Bier zu Grunde gingen: kein geringer Verlust in jener Zeit der Noth. Am 15. August fuhr der Abt Mehlführer zur Beerdigung des Doktors Hohenstein. Auf dem Wege überfielen ihn Kroaten, raubten eines seiner Pferde und ließen ihm ein schlechteres zurück. Im Oktober waren noch gegen hundert Fürstenschüler sammt ihren Lehrern anwesend. Allein die Verköstigung derselben und die Abreichung der Besoldungen wurde immer schwerer, zuletzt unmöglich, so daß nichts erübrigte, als auseinander zu gehen.

Wenige Tage vor der Trennung fand eine diplomatische

Verhandlung in Heilsbronn statt, veranlaßt durch den König Gustav Adolf, welcher bei seinem Erscheinen in Franken nach Nürnberg, Ansbach und Bayreuth die Aufforderung ergehen ließ, sich zu erklären, ob man für oder gegen ihn sei. Demzufolge erging von Ansbach aus eine Einladung zur Rücksprache an Nürnberg und Bayreuth. Von den drei Orten erschienen Abgeordnete in Heilsbronn und das Resultat der Besprechung war, die Sache des Königs durch Geldsubsidien zu unterstützen.

Inzwischen nahete Tilly, worauf man beschloß, die Schule bis aus Weiteres zu schließen. Die meisten Gymnasiasten feierten am 28. Oktober gemeinschaftlich das heilige Abendmahl und gingen dann in ihre Heimath. Nur wenige blieben, z. B. Nik. Schaller aus Gnodstadt, von dessen Mißhandlung durch die Tilly’schen Reiter nachher die Rede sein wird, dann noch drei, deren Eltern in Heilsbronn wohnten. „Am 3. November, als Herr General Graf Tilly nach Onolzbach kam, sind acht Klosterpferde, als sie entreiten wollten, von der kaiserlichen Armee weggenommen worden.“ Tilly kam auf seinem Zuge von Onolzbach nach Nürnberg nicht nach Heilsbronn, wohl aber seine streifenden Reiter. Vom Beginn des Krieges an war man in Onolzbach darauf bedacht, von Freunden und Feinden Salvaguardia für Heilsbronn zu erbitten. Ein Gleiches auch jetzt zu thun, wurde von den Bediensteten in Heilsbronn angerathen; leider wurde aber der Rath nicht befolgt. Bei einer Garnison von sieben markgräflichen Musketieren war keine Aussicht auf Schutz und Gegenwehr. Dazu machte sich der Verwalter Müller in der Nacht davon, ohne die geringste Anordnung getroffen zu haben. Seinem Beispiel folgten viele Familien. Von den Beamten blieb nur der Richter Ayrer an Ort und Stelle. Nach Schwabach flohen 70 Personen, darunter der Rektor Schülein, der Konrektor Knigge, der dritte Lehrer Lohr, der Kantor Zimmetshäuser und der Kornschreiber Stünzel. Andere flohen nach Ansbach, darunter der Abt Mehlführer und der ebengenannte Verwalter Müller. So fanden denn die einfallenden Rotten nicht den geringsten Widerstand. Es geschahen sieben Einfälle an den sieben aufeinanderfolgenden Tagen

vom 3. bis 9. November. Am zehnten schickten die Entflohenen von Schwabach aus des Nachts Kundschafter nach Heilsbronn, welche nach Schwabach rapportirten: „Alle Vorräthe in Heilsbronn sind ausgefretzt oder weggeführt worden. Was man nicht wegführen konnte, ist ausgestreut, viel Schreinwerk zerschlagen, doch das Volk nicht mehr so stark umher, daher Hoffnung, daß der größte Haufe vorüber sei.“ Daher beschlossen etliche der Entflohenen, ehestens in’s Kloster zurückzukehren, um zu sehen, wie Eines und Anderes reparirt werden könne. Zuvor aber theilten sie, noch von Schwabach aus, der Markgräfin und deren Bruder mit, was sie über die Vorgänge in Heilsbronn von den Kundschaftern vernommen, aber nicht selbst mitangesehen hatten. Der Bericht war nach Wülzburg gerichtet, wohin sich die Markgräfin Sophia (Wittwe des 1625 in Heilsbronn begrabenen Markgrafen Joachim Ernst) und ihr Bruder Graf Friedrich von Solms, Vormund ihres Sohnes, geflüchtet hatten. Der Bericht lautete: „Donnerstag den 3. Nov. Nachmittags ein Uhr kamen drei Truppen Reiter vor das Kloster, nahmen es ein, zogen den Richter Ayrer bis aufs Hemd aus, verjagten die Andern, erbrachen die Kirche, nahmen vom fürstlichen Monument das Regiment, Sporen und Degen und führten dann alle Klosterpferde und die vorhandenen Bauernpferde weg. Freitag den 4. November kamen Andere, raubten zwei Kelche aus der Kirche; die Abtei und an dere Häuser wurden mit Aushauen der Thüren und Behälter jämmerlich angerichtet. Samstag den 5. Nov. haben sie das Grab vom Markgrafen Joachim Ernst geöffnet, den zinnernen Sarg mit Beilen aufgehauen, vom Leichnam den Ring und andern fürstlichen Ornat abgezogen und den Leichnam unverwahrt liegen gelassen. In des Markgrafen Alberti (soll heißen: Georg Friedrichs) Sarg haben sie zwar ein Loch gehauen, doch nicht gar eröffnet. Sonntag den 6. Nov. wollten 18 Reiter, welche im Kloster übernachtet hatten, auch das Grab Georg Friedrichs eröffnen, mußten aber davon abstehen, da es wohl verwahrt war. Sie drohten aber, es am folgenden Tag vollenden zu wollen, und thaten es auch. Denn Montag den 7. Nov. kam ein starker

Trupp Reiter mit dem vormals im Kloster gewesenen einäugigen Küchenjungen Mich. Neu, eilten in die Kirche, erbrachen mit Hebeisen das mit Quadern wohlverwahrte Grab, beraubten den Leichnam aller Kleinodien. Den Dolch brachte der Küchenjunge in des Klosterbecken Wohnung, welcher ihm vorstellte: er werde übel weg, wohl gar in das Gefängniß kommen; worauf er den Dolch dem Becken zur Verwahrung gab. Dieser händigte den Dolch dem Amtmann Veit Stieber in Schwabach ein. Dinstag den 8. Nov. kamen 24 Reiter, dabei, wie auch sonst fast allezeit, einer im sammtrothen Rock, erbrachen die herrschaftlichen und andere Keller, führten den Wein theils weg, theils ließen sie in die Erde laufen, was ihnen nicht geschmeckt. Dann steckten sie das Bräuhaus in Brand und warteten vor dem Thor so lang, bis das Feuer angehen würde. Allein es brannte nur der Malzboden und der Hopfenlasten ab; die nahe Kirche und das Schulgebäude blieben unversehrt. Mittwoch den 9. Nov. kamen 800 Dragoner, trieben alles Vieh im Kloster und im Viehhof zusammen, stachen nieder, was ihnen beliebte, führten weg, was noch in unterschiedlichen Kellern übrig war, zerschnitten in der Kornschreiberei und Registratur alle Akten und Register und zerstreuten sie.“ Dieß der Inhalt des Berichts der Flüchtlinge von Schwabach aus an die verwittwete Markgräfin von Onolzbach.

Ein zweiter Bericht, welchen Hocker (Ant. S. 172 f.) mittheilt, wurde an den Markgrafen Christian in Kulmbach erstattet d. d. Onolzbach, 24. Nov. 1631. Berichtsteller sind die obengenannten Flüchtlinge: Verwalter Müller und Kornschreiber Stünzel, welche gleichfalls nicht als Augenzeugen berichten. Ihr Bericht stimmt mit dem soeben mitgetheilten vielfach nicht überein, sowohl bezüglich der Tage, als auch bezüglich der Vorgänge. Der Verwalter malt sichtbar mit grelleren Farben, um beim Markgrafen seine Flucht zu entschuldigen und nicht den Vorwurf hören zu müssen: warum er nicht, wie der Richter, an Ort und Stelle geblieben sei und keine Anordnung getroffen habe. Sein Bericht beginnt mit den Worten: „Wir berichten gehorsamlich, daß den 1. Nov. der Herr Abt auf eingeholten Rath und Befehl der

Regierung zu Onolzbach den coetum scholasticum dimittirt und daß sich jedweder Scholar, so gut er könne, salviren solle. Den 2. und 3. haben sich auch die Herren Geistlichen theils nach Nürnberg, theils nach Schwabach, ich der Verwalter aber meines Leibes Unpäßlichkeit beförderst der großen Gefahr willen, welche die räuberischen Plünderer mir, wie theils fürstlichen Amtsdienern beschehen, mit gefänglicher Wegführung und unmenschlicher Drangsal und mehr denn türkischer Ranzion unfehlbar angefügt haben möchten, anhero nach Anspach begeben und besorgenden Unglück, weil man in Erfahrung gebracht, daß aller Orten die Geistlichen und Amtsdiener sehr übel traktirt worden, entwichen.“ Dann wird berichtet, wie die Parteien einfielen, Haber, Malz, Gerste, etwas Korn, auch Wein, Bier, Brot, Fleisch und Anderes auf drei Karren wegführten und einen Scholaren, Nik. Schaller (er wurde vorhin genannt), ergriffen und von ihm begehrten, Anzeige zu thun, wo der Eingang zu Georg Friedrichs Gruft sei. „Weil er aber dessen keine Wissenschaft gehabt oder Anzeige thun können, ist er von den tyrannischen Leuten mit einem Lunten an das Eisengitter gehenkt worden, aber der Lunten zerrissen und er ihnen entgangen und sich nach Schwabach begeben und dann nach Wülzburg geschickt, der fürstlichen Frau Wittib den Verlauf zu berichten. Auch ist von solchen Leuten an J. F. G. Frau Mutter (Emilie) Begräbnuß, solches zu eröffnen, Hand angelegt, aber wieder abgewichen worden. Aller Vorrath, bis auf 70 bis 80 Simra Korn nebst dem Rindvieh, ist geraubt.“ Unter den geraubten Gegenständen war vermuthlich auch der bleierne 32röhrige Brunnen, über welchen oben Bd. I. beim 25. Abt Bamberger ausführlich berichtet worden ist. Daß die Tilly’schen Reiter die Eingänge zu den Grüften nicht fanden, ist selbstverständlich, da diese Eingänge von Oben nicht sichtbar waren. Sollte in einer der beiden Hauptgrüfte eine Leiche beigesetzt werden, so mußte man erst die Pflasterung an der Südseite aufbrechen, das Erdreich aufgraben bis zur Sohle der Gruft, an deren West- oder Südseite sich die Oeffnung befand, durch welche der Sarg eingeschoben wurde. Nach der Beerdigung wurde das Erdreich

wieder eingeschüttet und überpflastert. Der Treppeneingang in die erste Gruft und der Durchgang von dieser in die zweite wurde erst neuerlich i. J. 1853 angebracht. Da die Reiter den Eingang in die Gruft nicht fanden, so erbrachen sie mit einem Brecheisen die östliche Wand des auf dem Grabgewölbe stehenden hohlen Sarkophags, auf welchem die Statue des Burggrafen Friedrich V. († 1398) liegt, schlugen dann ein Loch in das Grabgewölbe und gelangten so zum Sarg Georg Friedrich’s und zu ihrer Beute. Aus demselben Wege gelangte auch der Schreiber dieses in Begleitung Anderer bei den Aufgrabungen i. J. 1853 in die Gruft, in welcher die von den Reitern eingeschlagenen Gewölbsteine noch lagen. Die von den Reitern zerfetzten Papiere in der Kornschreiberei enthielten nichts Werthvolles. Archiv und Bibliothek blieben unberührt. Die werthvollen Urkunden, Saal- und Lagerbücher waren nach Nürnberg und Ansbach geschafft worden. Außer dem Malz- und Hopfenboden mit 44 Sra. Gerste und 18 Sra. Hopfen wurde während des ganzen Krieges nichts in Heilsbronn ein Raub der Flammen. Die größeren Getreide- und Weinvorräthe waren vor den Ueberfällen nach Nürnberg gebracht worden. Der ganze Weinvorrath, welchen die Reiter vorfanden, bestand in fünf Fudern. Die von ihnen vorgefundenen und geraubten Thiere waren: 8 Kälber, 6 Schweine, mehrere Zentner Fische, die sich in den benachbarten Gruben und Weihern fanden, und 29 Gänse, „so gekauft worden das Stück zu 1 Ort für absonderliche Personen, für die Schüler und die Spitäler auf die Martinsnacht zu verspeisen; sind aber von den Tillyschen Reitern verspeist worden.“ Der Schutt von der Brandstätte wurde sogleich weggeräumt, der stehengebliebene Giebel abgetragen. Die Bruchstücke des Sarkophags von Joachim Ernst wurden in die Heideckerkapelle geschafft und erst i. J. 1712 wieder an ihren Standort gebracht, wo sie noch stehen. Nach dem Abzuge der Tilly’schen Reiter kehrten die Flüchtlinge von Nürnberg, Schwabach und Ansbach nach Heilsbronn zurück. Abt, Rektor und Konrektor verweilten daselbst noch fünf Monate lang zur Berathung über das Sein oder Nichtsein der Fürstenschule,

deren sofortige Wiedereröffnung zwar gewünscht, aber nicht vollzogen wurde, da alle Subsistenzmittel für Lehrer und Schüler fehlten. Nach dem ebenerwähnten Verlust der acht Klosterpferde war während des Winters von 1631 auf 32 kein Pferd mehr in Heilsbronn. Erst im folgenden Jahre konnte man wieder sieben Pferde für 425 fl. kaufen. In demselben Jahre berichtete der Verwalter: „Die Unterthanen des Amts Bonhof restiren an Getreidegült 3387 fl. An solchem Ausstand haben sie, so vom Kriegsvolk ausgeplündert, gemartert, versagt worden, einigen Heller oder Pfennig nicht zahlen können.“ Darauf spezifizirt er den Ausstand von jedem Restanten. Abt, Prediger, Verwalter, Richter und die vier Professoren erhielten nur die halbe Besoldung, die Stipendiaten gar nichts, die Markgräfin Wittwe von ihrem Wittum zu 2760 fl. gleichfalls nichts.

1632 war Nürnberg in Gefahr, verwüstet zu werden, wie Magdeburg. Gustav Adolf kam der Stadt zu Hilfe. Er zog von Würzburg aus nicht über Heilsbronn, sondern, wie Tilly, durch das Bibertthal. Monate lang war der Hauptkriegsschauplatz bei Nürnberg, Fürth und Zirndorf. Was während dieser Schreckenzeit die Umgegend von Heilsbronn von Gustav Adolfs und von Wallensteins Truppen zu leiden hatte, ist Absch. VII, A. bei den einzelnen Ortschaften berichtet worden. Heilsbronn selbst wurde weniger heimgesucht, da der Ort fortwährend „lebendige Salvaguardia“ von Gustav Adolf erhielt, die während der beständigen Truppenzüge zwar den Ort gegen Gewaltthat und Plünderung schützte, aber außerhalb der Klostermauern keinen Schutz gewähren konnte. „Kurz vor der Ernte ist alles Getreide auf dem Felde durch das kaiserliche und schwedische Feldlager bei Nürnberg abgefretzt und verderbt worden, daß nichts einzuernten gewesen.“ Eben so wurde im folgenden Jahre 1633 das Getreide auf dem Felde verschleift und verderbt. Dennoch erntete man einiges von dem ausgefallenen Getreide, z. B. vom Klosterfelde hinter dem Schießhaus 25 Schober, aus welchen 16 Sra. Korn und 1 Sra. Waizen gedroschen wurden. Das Heu konnte eingeheimst werden, aber nicht das Grummet „vor Feindsgefahr“.

Der Zehnte im Amt Bonhof wurde zwar für 218 Sra. verliehen, „ist aber wegen des Lagers vor Nürnberg nicht einzuheimsen gewesen, ist alles auf dem Feld zu Schanden worden.“ Bei dem Mangel an Vieh wurden die zwei Hirten, die zwei Viehmägde, der Stallknecht etc. entbehrlich und daher entlassen. Nach allen Seiten hin mußte geliefert werden, zunächst an die durch Heilsbronn selbst ziehenden Truppen, z. B. am 13. März 1633 „an das durchgezogene Kriegsvolk 291 fl., darunter 2 fl. an sechs Musketiere und einen Offizier, so auf des Herrn General Herzog Bernhard’s von Weimar Befehl anstatt einer Salvaguardia so lang im Kloster blieben, bis die Armee bei demselben vorbei kommen.“

Am 21. Dezember desselben Jahres übernachtete der Herzog Bernhard von Weimar beim Richter Ayrer, welcher darüber Folgendes berichtete: „General–Feldmarschall, Herzog Bernhard von Weimar, Johann Philipp Graf, Graf von Scharpenstein und Obrist Lessel sind unvermuthet mit einem Regiment zu Fuß und 137 Pferden hieher gekommen. Die Mannschaft wurde zum Theil nach Weißenbronn verlegt. Die drei Kommandanten logirten in meinem Logiament, doch jeder absonderlich in seinem Gemach. Was ihnen Abends und Morgens von mir vorgesetzt worden, damit haben sie vorlieb genommen und für guten Willen gedankt. Aber ihre im Wirthshaus und hin und wieder im Kloster gespeisten etliche 30 Offiziere und ihre Diener haben dem Wein und Bier ziemlich zugesprochen. Ich kann mit Wahrheit sagen, daß nicht einem einzigen Menschen im Kloster Schaden von ihnen zugefügt worden ist. Des folgenden Tages sind sie in aller Stille nach eingenommenem Frühstück ihres Weges gereist. Dieselben haben Abends und Morgens in Summa elf Gulden verzehrt. An einer langen Tafel haben sich 10 Personen befunden, nämlich: Herr Feldmarschall, Herr Obrist Lessel, zwei Rittmeister, Herr Hofprediger, zwei Kapitäne, ein Stallmeistcr, der Sekretär und der Hofmeister. Für jede Person 5 Batzen, thut 3 Gulden 5 Batzen. Die haben sämmtlich zur Abendmahlzeit nur zehn Maas Wein, so ich vom Wirth holen lassen, ausgetrunken.

Hingegen habe ich in des Obristen Stube 10 Maas Wein geben müssen für die Offiziere und Korporale, so ab und zu gegangen. Mehr hab ich in meiner mittleren Wohnstube gespeist Herrn Feldmarschalls Feldscherer, Leibjungen und vier gemeine Diener, für jede Person 3 Batzen, thut 1 fl., ½ Ort 19 dl. Für 5 Laib Brot, jeden zu 5 Pfund, den Laib zu 3 Batzen. Wegen des Frühstücks, da abermalen die Tafel vollkommen besetzt und zum Abzug etwas besser tractirt worden, 4 fl. Beim Frühstück sind 12 Maas Wein vom Wirth geholt, was nicht ausgetrunken, in die Flaschen gefüllt worden.“ Das waren die Vorgänge beim Jahresausgang. Wie es in und um Heilsbronn im Januar und Juni desselben Jahres 1633 aussah, erhellt aus folgenden Aufzeichnungen. Der Verwalter Müller berichtete im Januar an die Regierung: „Das Kloster gerieth vor zwei Jahren durch den Krieg in totalen Ruin, davon bis dato noch kein Aufhören. In den zwei Jahren 1631 und 32 sind im Amt Bonhof 2300 fl. im Rest geblieben. Der Kornschreiber und die drei Vögte zu Neuhof, Merkendorf und Waizendorf sind gestorben und ihre Dienste noch unbesetzt. Die Handlöhne etc. in diesen Aemtern sind rückständig und durch Bitten und Drohen kein Pfennig zu erheben. Während dieser Trubeln ergaben sich bloß im Amt Bonhof 170 Todesfälle, von welchen kein Handlohn zu erheben ist und über 1000 fl. restiren. So übel steht es mit den Geldgefällen. Nicht besser steht es mit den Getreidgefällen. Aus dem Kasten ist nicht ein Simra vorhanden, nicht einmal so viel, um den Aermsten und Nothdürftigsten das verdiente tägliche Brot zu geben. Auf den Böden der Unterthanen mag noch etwas Weniges sein; es kann aber nicht zum Markt gebracht werden aus Mangel an Fuhrwerk. Die Felder konnten im vorigen Herbst nicht mehr bebaut werden und ungewiß ist, ob sie im künftigen Frühling bestellt werden können. Ich wüßte mir nicht zwanzig Thaler aus Getreide aufzubringen.“ Unter den „Nothdürftigsten, welchen man das verdiente tägliche Brot nicht geben konnte,“ war der Prediger Snoilshik, welcher daher wegziehen mußte, worauf seine Stelle acht Jahre lang nicht

wieder besetzt werden konnte. Ende Juni desselben Jahres 1633 machte Wrangel Anstalt, Lichtenau zu blockiren, wozu ihm, laut Regierungsbefehl, von den Unterthanen in den Aemtern Bonhof, Neuhof und Merkendorf wöchentliche Kontributionen geliefert werden sollten. In einer eingereichten Vorstellung erklärten die Unterthanen: „Wir können das Verlangte unmöglich leisten nach gänzlicher Aushungerung, täglichen Schanzarbeiten, Fuhren, Durchzügen und oftmaligen Plünderungen. Viele unserer Dörfer sind niedergebrannt, viele Inwohner weg und dem Almosen nachgezogen. Viele unserer Felder liegen öde. Viel Getreide ist auf dem Halm ausgefallen, da wir es nicht haben einernten können. Wir haben lange Zeit unsere Häuser und Dörfer ganz verlassen müssen.“

1634 starb der oftgenannte Richter Ayrer. Sein Nachfolger G. F. Förster fungirte zugleich als Verwalter, da der bisherige Verwalter Müller austrat. Förster’s amtliche Berichte über die Zustände in Heilsbronn von 1634 an lauten ebenso trostlos, wie die seines Amtsvorgängers. „Seit 1632 restiren 4449 fl. Getreideschuld. Diese, wie auch andere Schuldigkeiten, bleiben in Ausstand, weil die Unterthanen meist gestorben und verdorben. Die im Amt Merkendorf geschütteten wenigen Metzen Getreide mußten, aus Mangel an Pferden, durch Träger nach Heilsbronn gebracht werden. Feldmarschall Eros ist zu Schwabach; sein Volk verbrannte 17 Gebäu im Amt Bonhof. Die Croaten sind in Mkt. Erlbach, Neuhof und Wilhermsdorf eingefallen; die Inwohner haben sich nach Onolzbach salvirt. Die Zehnten in Triesdorf, Merkendorf etc. wurden zwar um 60 Sra. verliehen, wurde aber nur wenig davon genossen wegen des Einfalles der Schweden und andern Volks. An Zehnten, Gülten und Hofbau erhielt man 1634 im Amt Bonhof nichts. Doch liegen in Nürnberg noch 3000 Simra. Die ganze Einnahme der Amtskasse bestand in 371 fl.“

1635 noch immer keine Einnahme von Getreiderückständen, Wiesennutzungen etc. Die Wiesen bei Münchzell blieben ungemäht. Doch wurden einige Handlöhne eingenommen, so daß der Verwalter

und Kornschreiber unter Eskorte 60 fl. Witthum an die nach Nürnberg geflüchtete Markgräfin Sophia liefern konnten. In Schwabach lag Oberst Schlez mit polnischem Volk, welches einige Lieferungen erhielt, acht Tage lang in Heilsbronn lag und daselbst ein Provianthaus hatte. Im Oktober kam der Kommissär Beuerlein dahin und besichtigte die dortigen Gebäulichkeiten zur Aufnahme von Polakken, welche dahin verlegt werden sollten. Bei Bestellung der Herbstsaat mußten die Arbeiter mit Pulver, Blei und Lunten convoyirt werden. Im April 1636 wurde der Meßner Iring nach Nürnberg gesendet, um für 2½ Ort einen Abendmahlskelch zu kaufen. Bisher mußten die Kommunikanten aus einem Glas gespeist werden. In Schwabach lag der Hauptmann Bobo mit einem Theil des Mertzischen Regiments, in Heilsbronn ein Korporal mit Mannschaft als Schußwache. Unter Eskorte derselben zog man nach Merkendorf, um die dortigen Weiher zu fischen. Eskorte war nöthig, da verlautete: der Hauptmann Makler in Gunzenhausen beabsichtige, den zum Fischen requirirten Frohnbauern die Pferde wegzunehmen. Auch heuer mußte unter Eskorte gesäet, das Saatgetreide von Nürnberg nach Heilsbronn gebracht werden und zwar, wegen Unsicherheit, bei Nacht. Kürzer oder länger quartierten in Heilsbronn am 19. Mai Rittmeister Graf von Buchheim mit 60 Pferden, Oberst von Strahlsoldo, am 3. Okt. Frau Obristin Ludwig mit 50 Kroaten vom Tragonischen Regiment; im Dezember Picolominisches Volk, welches trotz Salvaguardia allerlei verwüstete. An die vorüberziehende Buttlerische Armee mußte geliefert werden. Die Wiesen bei Heilsbronn und Münchzell sind auch heuer wieder ungemäht geblieben. Der Zehnte von Großhaslach ertrug nur 2 Metz Korn. Im Allgemeinen war das Jahr 1636 schlimmer als das Vorjahr. Aehnlich war der Stand der Dinge i. J. 1637. Laut Mandat des Königs Ferdinand III. vom 10. Januar 1637 sollte das so schwer heimgesuchte Fürstenthum Ansbach lediglich dem Brinkschen Korps als Sammelplatz dienen, von andern Einquartierungen und Kriegsbeschwerungen aber befreit bleiben. Gleichwohl wurde im Frühling Weißenbronn von Picolominischen

Truppen, Großhaslach von bayerischen Reitern geplündert. In Roth lagen Sperreuth’sche Reiter, von welchen Heilsbronn eine Schutzwache erhielt. Diese bewirkte doch so viel, daß der kaiserliche Hauptmann Grätz mit 500 Mann vom Preun’schen Regiment zwar vor dem Orte mit Wein und Brot gespeist, aber nicht eingelassen wurde. Ebenso noch anderes Volk. Dagegen respektirte eine Kompagnie Reiter des Johann de Werth die Schutzwache nicht, drang in Heilsbronn ein, verwüstete allerlei, fand aber nur einige Metzen Korn und Haber. Alle Transporte mußten, wie im Vorjahr, eskortirt werden. Von 996 Simra Herrengült gingen doch 43 Sra. ein und die Felder beim Schießhaus, bei den Nußbäumen und im Mittelfeld ertrugen 40 Sra. Korn, so daß man wieder fünf Pferde für 262 fl. kaufen konnte. Während der letzten Zeit waren in Heilsbronn keine Pferde mehr vorhanden. Trotz des gedachten königlichen Mandats ergaben sich 1633 im Amte Bonhof fortwährend Einquartierungen, Durchzüge, Plünderungen und Verwüstungen. Die markgräfliche Regierung drang beim Kreistage auf Schadenersatz und forderte daher den Klosterverwalter auf, die erlittenen Verluste zu verzeichnen. Das Verzeichniß wies für den Zeitraum vom 1. Januar bis 17. November in Ammerndorf, Weißenbronn, Bonhof, Aich, Petersaurach, Ketteldorf, Höfstetten, Neuhöflein, Großhaslach, Gleizendorf und Bürglein einen Verlust von 4545 fl. nach. Sogar aus dem Lager vor Nördlingen waren kaiserliche Reiter verheerend bis in die genannten Orte gekommen und dadurch die Feldarbeiten acht Wochen lang unterbrochen. Das eingeheimste Getreide brachte man nach Nürnberg und dreimal im Laufe des Jahres Pferde und Anderes nach Lichtenau in Sicherheit. Während des Vorüberzuges des Copponischen und Lembgauischen Regiments lagen in Heilsbronn zum Schutz 30 Musketiere, 4 Offiziere und der Kommissär Schenk.

Das Jahr 1639 war reich an Drangsalen. Im ganzen Fürstenthum hatten kaiserliche Truppen ihre Standguartiere. Allen wurde in einer kaiserlichen Verpflegungsordonnanz strenge Mannszucht eingeschärft. Gleichwohl kamen die gröbsten Exzesse vor,

besonders durch Gonzago’sche Truppen verübt, so daß der kaiserliche Kriegsrath d. d. Wertheim, 25. April, ein geschärftes Mandat erlassen mußte und der kaiserliche Oberkommissär Fues nach Ansbach zur Markgräfin gesendet wurde, „die Insolentien der kaiserlichen Truppen zu erforschen.“ In Heilsbronn lagen Don Hannibal Gonzago'sche Reiter vom Januar bis 26. März. Im Mai herrschte allgemeiner Schrecken, da es hieß: die kaiserliche Hauptarmee werde sich um Nürnberg sammeln. Die Amtsunterthanen beschlossen einmüthig, nicht, wie im Vorjahr, in Lichtenau Schutz zu suchen, sondern mit Weib, Kind, Gesinde und Vieh nach Heilsbronn zu fliehen und daselbst das vorüberziehende Ungewitter abzuwarten. Der Verwalter erbat sich Salvaguardia vom Nikolaischen Regimente in Schwabach und 10 Musketiere von der Martgräfin, so daß man dreißig Schußfertige hatte. Durch diese Vorkehrungen wurde der Ort mit den vielen Eingeflüchteten während der zunächst folgenden vielen Durchzüge und Einquartierungen gegen Gewaltthat geschützt. Beispielsweise hier einige Notizen über die Erlebnisse und Opfer während der Tage vom 14. Mai bis 8. Juni: „Herrn General Picolomini’s Leibcompagnie, so mit hundert Pferden zu Mittag im Kloster logirt. Waiblerische Reiter, 15 Mann, mit einem Hauptmann. Wein, Bier und Brot einem Rittmeister mit etlichen Musketiren vom blauen Regiment. Futter und Mahl hinausgeschafft für 21. Reiter, so vor das Kloster gekommen und hinein begehrt. 334 fl. Sold aus drei Monate gezahlt an einen Korporal mit drei Kürassieren Salvaguardia vom Gonzagischen Regiment.“ Während dieser Vorgänge im Frühling 1639 trat der junge Markgraf Albrecht, aus der Vormundschaft entlassen, die Regierung an, weshalb oberländische Räthe nach Onolzbach kamen. Während ihrer Anwesenheit daselbst starb in Nürnberg Georg Friedrich’s Wittwe, Sophia, welche sich dahin geflüchtet hatte. Die in Onolzbach versammelten Räthe begaben sich zum Leichenbegängniß nach Nürnberg. Sie hielten auf dem Wege dahin Mittag beim Verwalter in Heilsbronn, welcher aus der Klosteramtskasse die Reisekosten bestritt. Die Leiche der Markgräfin wurde in der

St. Lorenzkirche beigesetzt. Nach den beschriebenen Durchzügen im Mai und Juni trat in Heilsbronn einige Ruhe ein, so daß daselbst, nach dem Regierungsantritt des jungen Markgrafen, die Erbhuldigung stattfinden konnte. Die dazu erforderlichen 132 Thaler wurden durch Umlagen im Amtsbezirke aufgebracht. Nach kurzer Ruhe kam neue Unruhe durch Picolomini’s Heer, welches gegen Nürnberg zog und den Markgrafen veranlaßte, nach Heilsbronn zu notifiziren: „man möge auf der Hut sein, das Vieh sichern, aber Proviant bereit halten.“ Am 11. November ging der Markgraf selbst in Picolomini’s Hauptquartier nach Habersdorf. Während er daselbst unterhandelte und für seine Unterthanen um Schonung bat, zog unerwartet Oberst Gonzagi mit tausend Pferden in Heilsbronn ein, über deren Verhalten der Richter Zimmetshäuser berichtete: „Zwar sind in des Verwalters und in meinem Hause die vier Wohnstuben noch unversehrt, aber sonst in den Gebäuden die Oefen zerschlagen, die Betten ausgeleert, in der Registratur und Abtei die Schlösser abgeschlagen, die Gartenzäune eingerissen und verbrannt. In die unteren Zimmer der Abtei und in die Registratur haben sie Pferde gestellt, Getreidegarben den Pferden untergestreut oder Strohbetten daraus gemacht. Und das Alles ohne Respekt gegen ihren Obrist und Kapitän, die mit bloßen Degen solches zu verwehren meinten. Ob es ihnen damit Ernst gewesen, oder nur simulirt, lassen wir dahin gestellt sein. Dergleichen Verwüstung ist seit acht Jahren nicht mehr vorgegangen. Die verderbten Garben werden wir fleißig sammeln und ausdreschen lassen; gibt vielleicht noch 3 bis 4 Sra. Glücklicherweise ist ebensoviel in Nürnberg salvirt. Es sind uns noch 22 Sra. geblieben.“ Der Markgraf, welcher während seines Aufenthalts im Hauptquartier zu Habersdorf von der Verwüstung in Heilsbronn keine Ahnung hatte, kam am Abend des verhängnißvollen Tages nach Heilsbronn, um daselbst zu übernachten, gleichfalls nicht ahnend, daß ihm dort, wohl zum ersten Mal in seinem Leben, eine harte Bank als Nachtlager beschieden war. Der Richter berichtete darüber: „Seine Durchlaucht ist Abends 7 Uhr hier angekommen, begleitet von einem Trompeter

des Generals Picolomini. Der Obristlieutenant ist dem Fürsten mit Unterthänigkeit entgegen gekommen und hat ihn zur Tafel geführt. Ward der Abend mit Gesundheittrinken beschlossen, wobei die Trompeter und Heerpauker sich hören ließen. Seine Durchlaucht mußten das Nachtlager auf harter Bank nehmen. Am folgenden Morgen, den 12. November, erfolgte der Abmarsch, Seine Durchlaucht aber blieb, bis Alle abgezogen waren. Weil man aber Nachricht hatte, daß am Abend desselbigen Tages Infanterie und Artillerie in’s Kloster kommen werde, so gingen mit dem Fürsten nach Onolzbach wir des Klosters Inwohner und die eingeflüchteten Unterthanen mit Vieh, Pferden und Allem, was fortzubringen war. Zwei Regimenter zu Fuß und Artillerie mit hundert Wagen kamen wirklich des Abends, hausten noch ärger als die tausend Reiter Tags zuvor, erbrachen alle Zimmer und Böden und streuten 20 Schober Getreide den Pferden unter. Diesen Truppen folgten am 18. November Andere, welche 12 Fuder Heu, 9 Fuder Grommet und 48 Schober Stroh verfütterten und verdarben. Seine Durchlaucht befahlen am 16. Dezember, die noch übrigen 25 Simra Korn und das Vieh, bis die Truppen vorüber seien, nach Lichtenau zu flüchten, indeß das Kloster, so viel möglich, zu verwahren und etliche kernhafte Personen darin zu lassen, die sich mit Armuth und Abwesenheit der Leute bestmöglich entschuldigen und nächst Gott dem Feuer wehren sollen.“ Man erbat sich vom General–Wachtmeister, Freiherrn von Bornival zu Lichtenau, Salvaguardia. Der Oberstlieutenant, „welcher dem Fürsten mit Unterthänigkeit entgegen gekommen war und ihn zur Tafel geführt hatte“, bat um die Erlaubniß, zwei von den noch vorhandenen vier Klosterpferden eintauschen zu dürfen. Selbstverständlich gewährte der Markgraf die Bitte. Die eingetauschten zwei Pferde starben bald; eines von den noch übrigen anderen Pferden wurde beim Pflügen geraubt; das einzige noch verbleibende wurde blind; man kaufte daher zum Ziehen vier Ochsen, das Paar für 60 bis 72 fl.

Vom März bis Mai 1640 quartierten in Heilsbronn vorübergehend ein Hauptmann vom Waiblischen Reiterregiment, ein

Obristwachtmeister vom Picolomini’schen Leibregiment, Obristlieutenant Adolf von Pleyken mit ihren Mannschaften. Ein Rittmeister wurde mit seiner Kompagnie vor dem Thore gespeist und getränkt, aber nicht eingelassen. Ein Altwentischer Korporal, welcher mit drei Reitern zum Schutz des Ortes einquartiert war, erhielt 220 fl. Ende Oktober und Anfang November waren dort Truppen mit Bagage und Bock’sche Reiter einquartiert, die Offiziere beim Verwalter und Richter. Dazwischen waren auch quartierlose Wochen, so daß der Markgraf mit zwei Vettern, Prinzen von Anhalt nebst Komitat, am 22. und 23. Sept. auf der Reise nach und von Nürnberg ungestört in Heilsbronn Mittag halten konnte. Eingedenk der Verluste im Vorjahr schaffte man heuer nach der Ernte alles Getreide nach Nürnberg. Gleichwohl fehlte es an Ort und Stelle nicht an Proviant, da in Heilsbronn 60 Klosterunterthanen mit Vieh und Futter überwinterten, um beides vor den streifenden Parteien zu sichern; denn Raub und Gewaltthat waren ringsum fortwährend an der Tagesordnung, da kaiserliche Truppen abermals ihre Winterquartiere im Fürstenthum hatten. Den 60 eingeflohenen Familien ließ der Markgraf Wohlverhalten, Achtsamkeit auf Feuer und Licht und Verträglichkeit mit den Soldaten nachdrücklichst einschärfen.

Im Frühling 1641 Erneuerung der Durchzüge, daher Weisung von der Regierung an Verwalter und Richter, wachsam zu sein, Verweis, daß sie das Kloster im Stich gelassen hätten und Aufforderung, die neuerlichen Kriegsschäden zu verzeichnen zur Vorlage beim dießjährigen Kreistage in Bamberg, bei dem sich Abgeordnete von Bamberg, Würzburg, Onolzbach, Kulmbach, Schillingsfürst, Kastell, Limburg, Wertheim und allen fränkischen Reichsstädten einfanden. Am 14. April lagen in Heilsbronn kaiserliche Packknechte mit Graf Glens Bagagewägen und thaten mancherlei Schaden. Auch schwedische, Panierische Reiter kamen, von der Oberpfalz her streifend, an das Kloster, haben herein begehrt, wurden aber nicht eingelassen, sondern vor dem Thor abgespeist mit Bier, 130 Karpfen etc. Der Sommer ging leidlich vorüber. Am 27. Nov. und 2. Dez. mittagte in Heilsbronn der

Markgraf Christian von Bayreuth mit Gefolg auf seiner Reise nach und von Onolzbach, wo die Hochzeit des jungen Markgrafen Albrecht gefeiert wurde.

Im Frühling 1642, wie im Vorjahr, Erneuerung der Durchzüge und der Aufforderung zur Wachsamkeit. In Ammerndorf und Großhaslach wurden Gewaltthaten verübt, in Höfstetten, Betzmannsdorf und Weißenbronn elf Pferde beim Pflügen geraubt. Viele Familien der Umgegend flüchteten sich wieder mit ihrer Habe nach Heilsbronn. An die Stelle des energielosen Verwalters Förster trat der tüchtigere Benedikt Krebs, welcher rechtzeitig für Schutzwachen sorgte, zu deren Zahlung auch die Eingeflüchteten anhielt, das Rechnungswesen ordnete und manche seit Jahren versiechte Einnahmsquelle wieder in den Fluß brachte. Daher konnten heuer 140 fl. Universitätsstipendien gezahlt und die Pfarrstelle, nach achtjähriger Vakanz, wieder besetzt werden. Der zum Prediger ernannte Magister Anton Knoll, bisher Diakonus in Ansbach, mußte mit den Seinigen, wegen der streifenden Parteien, von zehn Musketieren nach Heilsbronn eskortirt werden. Er erhielt als Besoldung 100 fl. baar, 1 Sra. Waizen, 5 Sra. Korn, 2 Sra. Gerste, 2 Sra. Haber, 2 Mtz. Erbsen, Hirse und Dattel (Heidel) und den Genuß vom Abtsgarten. Die Zahl der Einlagerer (darunter am 18. Juni ein Rittmeister mit seinen Offizieren von des Erzherzogs Wilhelm Leopold Leibregiment) war im Frühling und Sommer nicht groß; dagegen mußte oft da und dorthin geliefert werden. In Folge der Ankündigung des Durchzuges der Armee des Grafen von Hazfeld im Spätherbst wurden die Beamten in Heilsbronn von Ansbach aus angewiesen, sich selbst zu rathen, jedoch das Kloster nicht leer zu lassen. Daß Hazfeld bei seinem Durchmarsch strenge Mannszucht einschärfte, erhellt aus folgender Ordonnanz: „Ich muß mit Befremden wahrnehmen, daß des Herrn Obristlieutenants unterhabende Reiter nicht allein mit Ausreiten, sondern auch darin exorbitiren, indem sie ein Mehreres, als ihnen vermöge meiner letzten Ordinanz vermacht worden, aus den Quartieren erfordern und den Hausleuten abdringen. Ich erinnere den Herrn Obristlieutenant

ernstlich, den Seinigen zu befehlen, daß ein jeder sich mit dem, was ihm durch gemeldte Ordinanz vermacht ist, contentiren lasse, auch sonst Ihr fürstlich Gnaden von Onolzbach oder den Ihrigen zu klagen keine Ursach gebe, im widrigen Fall der Herr Obristlieutenant es schwer zu verantworten haben würde. Signatum Haltenbergstetten, den 15. Dez. 1642. Der röm. kaiserl. Majestät Geheimer- und Kriegsrath, Generalfeldmarschall und Obrister von Hazfeldt.“ Drei Tage nach diesem Erlaß rückte Hazfeld mit seinem Generalstab und 300 Reitern in Heilsbronn ein, verweilte jedoch nicht lang, da nach einem vom Kaiser bestätigten Vertrag im Fürstenthum Onolzbach nur bayerische Truppen kantoniren sollten, nicht aber kaiserliche. Gleichwohl quartierten sich im Frühling 1643 hazfeldisch, d. h. kaiserliche Truppen in dem heilsbronnischen Dorfe Ammerndorf (s. dort) ein, welche überdieß die von Hazfeld eingeschärfte Mannszucht nicht hielten. Der Markgraf und der Verwalter protestirten dagegen und drangen auf Schadenersatz. Auch in den ruhigsten Monaten des Jahres 1643 herrschte allenthalben Unsicherheit. Der Verwalter konnte daher nur unter Eskorte seinen Amtsbezirk bereisen. Er ritt von Ort zu Ort und verzeichnete die verödeten und die wieder bebauten Güter, um die Gefälle von denselben wenigstens theilweise wieder in den Fluß zu bringen. Sein Befund in der nächsten Umgebung von Heilsbronn war folgender: In Aich lagen noch öde 7 Güter (8 waren bebaut); in Petersaurach 21 (16 waren bebaut); in Bürglein 3; in Geichsenhos alles öde; in Großhaslach 13 öde; in Ketteldorf eines; in Reuth alle Güter öde, bis auf eines; in Weißenbronn 7 öde; in Weiterndorf 8 öde und nur 2 bebaut. 1644 mußten wegen Unsicherheit zur Zeit der Aussaat von Haber und Gerste Unterthanen als Convoi zum Schuh der Säenden au sgeboten werden. In Heilsbronn wurden keine Truppen eingelassen; doch erhielten vorüberziehende Proviant, wenn sie Patent und Paß vorzeigen konnten. Der Ort diente wieder mehreren Eingeflüchteten als Asyl. Die Klosterselder und Gefälle ertrugen doch so viel, daß aus verkauftem Getreide 675 fl. gelöst

wurden. Man war daher im Stande, von den seit Jahren rückständigen Besoldungen doch einen, wenn auch nur kleinen Theil nachzuzahlen, z. B. 83 fl. anstatt 317 fl. an die Wittwe des Abts, 30 fl. anstatt 197 fl. an den gewesenen Rektor. Bei Gelegenheit der Truppenbewegungen im Herbst des Jahres erließen der bayerische und der kaiserliche Feldmarschall scharfe Mandate zum Schutz des Fürstenthums. In dem einen hieß es: „Der röm. kaiserl. Majestät, auch kurfürstl. Durchlaucht von Bayern Generalfeldmarschall Franz von Mercy füge hiemit männiglichen zu vernehmen, daß ich die Markgrafschaft Anspach sammt ihren Städten, Schlössern, Dorfschaften, Höfen, Mühlen, Fischwassern etc. neben deren Beamten und Unterthanen mit allen Mobilien und Immobilien in Schutz ausgenommen habe. Werden demnach alle meinem Kommando untergebenen Offiziere und Soldaten ernstlich befehligt, daß sie die Markgrafschast sammt dero Beamten und Unterthanen (die in Kraft dieses bevollmächtigt werden, da eine Partei diese meine schriftliche Salya Quaräi nicht respektiren würde, die Thäter bei den Köpfen zu nehmen und solches zur Generalität berichten, alsdann die Thäter gebührend gestraft werden sollen) neben allen Pertinentien von aller eigenmächtigen Einquartierung, Plünderung, Brandschatzung gänzlich unmolestirt lassen sollen, sondern solche defendiren, dann die Uebertreter an Leib und Leben sollen gestraft werden. Signatum, Hauptquartier Neckers Ulm, den 7. Sept. 1644. Franz von Mercy.“ Tags darauf erging aus demselben Hauptquartier folgender Befehl des kaiserlichen Feldmarschalls Hazfeld: „Demnach in der röm. kaiserl. Majestät absonderlichen Schutz und Salva Quardi das ganze Fürstenthum Anspach sammt allen Zubehörungen etc. aufgenommen, als werden alle meinem Commando Untergebene ernstlich befehligt, gedachtes Fürstenthum mit eigenthätigen Einquartierungen, Plünderungen, Geldpressuren und dergleichen nicht zuzusetzen, sondern vielmehr zu schützen etc. bei Vermeidung ihrer kaiserl. Majestät schwerer Ungnade und ernster Bestrafung. Neckers Ulm, 8. Sept. 1644. Melchior von Hazfeld.“ Hazfeld war, wie vorhin berichtet, über Heilsbronn nach Böhmen gezogen, aber nun wieder

zurückgekehrt, um sich mit Mercy zu vereinigen: daher das gemeinschaftliche Hauptquartier der beiden Feldmarschälle in Nekarsulm. Ihre beiden Mandate kommunizirte der Markgraf dem Verwalter Krebs und dem Richter Zimmetshäuser mit folgender Instruktion: „Welche Salvaguardia wir haben auswirken lassen, sagt beiliegender Abdruck, dessen ihr euch bei dieser Unsicherheit gegen die streifenden Parteien zu bedienen habt. Wenn ihr von jemand mit Raub angegriffen werden solltet, habt ihr wo möglich der Thäter euch zu bemächtigen, oder, wo dieß nicht in’s Werk zu richten, Gewalt mit Gewalt abzutreiben und euch, so gut ihr könnt, zu schützen.“ Im Dezember quartierten sich 60 Reiter in Bonhof und Bürglein ein. Der Verwalter begab sich dahin und zeigte die erhaltene Instruktion vor, worauf die Reiter sich bereit erklärten, am folgenden Morgen weiter zu ziehen, um sich mit dem Obrist Don Maradas in Roßstall zu vereinigen.

Von dem Anerbieten einer „lebendigen Salva Quardi“ machte Heilsbronn im folgenden Jahre 1645 wiederholt Gebrauch; denn das Jahr war abermals sehr drangsalsvoll, weniger für den Ort selbst, als für viele Ortschaften in den heilsbronnischen Aemtern, namentlich für Ammerndorf, Neuhof, Merkendorf, Waizendorf und Nördlingen, wie im VII. Abschn. berichtet wurde. Im April zogen Freund und Feind, Bayern, Kaiserliche, Schweden, Hessen, Weimaraner und Franzosen im südlichen Theil des Fürstenthums verheerend gegeneinander, wenig achtend auf schriftliche und lebendige Salvaguardia. Der Verwalter bat, falls er weichen müßte, für sich und die Seinigen um Aufnahme in Lichtenau, was ihm auch vom dortigen Pfleger Imhof zugesagt wurde. Allein man zog es vor, die vielen Eingeflüchteten in Heilsbronn zu belassen, da aus dem bayerischen Hauptquartier zu Feuchtwangen, wo Jean de Werth lag, zwei Reiter vom Leibregiment als Schutzwache eintrafen. Am 6. Mai Abends kamen die Oberstin Spork und die Rittmeister Egerding und Keller mit 60 Pferden vor das Kloster und begehrten Einlaß. Der Verwalter rief zu ihnen hinaus: „Die Frau mit den zwei Rittmeistern wollen wir einlassen und beherbergen, wenn die Reiter sich zurückziehen und

anderwärts Quartier nehmen.“ Da man darauf nicht einging, so blieb das Thor verschlossen und die Abgewiesenen quartirten sich in Weißenbronn ein, nachdem einer der Rittmeister dem Verwalter zugerufen hatte: „Des Markgrafen Beamte sind alle Schelme! Jedem, den wir aus dem Kloster treffen, werden wir Nase und Ohren abschneiden und uns durch Sengen und Brennen an des Markgrafen Land revanchiren.“ Im Juli wurde Rothenburg von den Franzosen und Weimaranern genommen und die darin liegende bayerische Mannschaft gefangen. Von dortaus erließ der Herzog von Enghien, aus Bitten des Markgrafen, ein Mandat, ganz im Sinne der vorhin mitgetheilten Mandate Mercy’s und Hazseld’s. Darin hieß es: „Le duc d’Anguien, prince de sang, pair de France, à tous gouverneurs, colonels, chefs etc. de l’armée du Roi salut. Nous ordonnons à ceux sur qui nostre pouvoir s’étend, de ne faire aucunes courses, ni enlèves de denrées, bestiaux dans les villes et bourgs appartenants à‘ Mons. le Marquis d’Ansbac, que nous avons pris avec ses sujets en sauve-garde. En cas de contravention nous ferons punir les coupables. Fait au camp de Rotenbourg le 17. Juillet 1645.“ Eine von dem Notair pub1ic Absalon Mayer beglaubigte Abschrift wurde nach Heilsbronn mitgetheilt. Allein man schenkte dort den Zusicherungen des Schutzes so wenig Glauben, daß bei der Nachricht: die französische Armee sei von Rothenburg her im Anzug, die meisten Bewohner Heilsbronn’s, wo eben keine Schutzwache war, nach Nürnberg, Schwabach und Lichtenau flohen, der Richter Zimmetshäuser nach Nürnberg. Der Verwalter Krebs fragte in Onolzbach an: ob er in Heilsbronn bleiben, oder mit dem wenigen noch vorhandenen Vieh sich auch salviren solle? Glücklicherweise kam man dießmal mit dem Schrecken davon, da die Franzosen von Rothenburg aus, nachdem sie in Uffenheim barbarisch gehaust hatten, nach Mergentheim gezogen waren, um dem von den Bayern znrückgedrängten schwedischen General Rosen zu Hilfe zu kommen. Ueber die Drangsale im heilsbronner Amt Nördlingen in Folge der Schlacht von Allerheim am 24. Juli ist oben bei

Nördlingen berichtet worden. Am 20. August erhielt der Verwalter folgende Nachricht: „Dinkelsbühl hat sich der französischen Armee auf Discretion ergeben. Ihr F. Durchlaucht (Markgraf Albrecht) sind Sonntags früh daselbst bei dem Herzog von Anguien gewesen, dero Land zu recommandiren, haben aber denselben gar unpäßlich angetroffen, deßwegen sich nicht lang bei I. F. D. aufgehalten. Montag ist der Aufbruch erfolgt, bei welchem etliche des Rathes gefangen mitgeführt und die Stadt mit 250 gesunden und 150 beschädigten Soldaten besetzt gelassen worden. Der Marsch soll nach Heilbronn gehen.“ In Folge dieser Verlegung des Kriegsschauplatzes nach Schwaben beschränkten sich die Drangsale Heilsbronns im August und September auf Lieferungen an streifende Parteien. Aber schon im Oktober nahete die Kriegsfurie wieder: über Herrieden, Arberg und Ornbau her das Holsteinische und Ebersteinische Regiment. „Das ganze Amt in seiner Armuthei ist wieder in’s Kloster geflüchtet.“ Daher Anfrage: „Ob man nicht wieder salva guardia dahin verlegen wolle?“ Dinkelsbühl und Rothenburg wurden abermals blockirt. Was dabei die heilsbronnischen Aemter litten, ist oben bei Neuhof und Waizendorf berichtet worden. Am 6. November berichtete der Verwalter an den Markgrafen in Kulmbach: „Das Kloster und die incorporirten Vogteien haben im Laufe dieses Sommers Hartes erlitten. Die Armeen haben zweimal ihre Lager im Fürstenthum aufgeschlagen, die Franzosen zu Rothenburg, die Bayern zu Feuchtwangen. Während des ersten bayerischen Lagers zu Feuchtwangen wurde das Amt Waizendorf so ausgesaugt und spolirt, daß fast Niemand das Geringste erhalten hat. Bei dem zweiten Lager, 14 Tage lang, wurde vollends Alles aufgezehrt. Als nun beide Armeen sich von Feuchtwangen und Rothenburg weg in’s Ries gezogen zu der Schlacht bei Allerheim, da ging im Pflegamt Nördlingen Zehnt und Gült völlig zu Grund. Erzherzog Leopold Wilhelm nahm mit tausend Pferden sein Hauptquartier in Neuhof, dann in Ammerndorf; von den Fouragirern ist das ganze Amt durchkrochen und was man von Vieh, Getreide und Futter gesunden, weggeführt worden.

Im Kloster selbst bin ich mit den Unterthanen, wiewohl nicht ohne Anstoß, durch Gottes Schutz erhalten worden, sonst hätte es wieder seinen Garaus bekommen, wie (1632) bei dem Lager vor Nürnberg. Wegen der Unsicherheit im ganzen Sommer ist an vielen Orten gar nichts oder nur wenig gebaut worden. Doch habe ich einige Gefälle zusammengebracht und nach Nürnberg geschafft.“ Die letzte Proviantlieferung in der Neige des Jahres erhielten vom Kloster hundert Reiter, in Weißenbronn einquartiert, vom Regiment des Herzogs Ulrich von Würtemberg und befehligt von einem Rittmeister Namens Sausewind.

Den im Winter 1646 heranziehenden Truppen wurde durch Schutzwachen der Einlaß verwehrt, jedoch Proviant geliefert: am 10. Januar dem Oberstwachtmeister Johann Fabric und anderen Offizieren des Generalwachtmeisters Grayling, welche mit einem ganzen Regiment drei Tage lang in Petersaurach und Weißenbronn lagen; am 22. Jan. den Obersten Königseck und Torepp, „die mit fünf Regimentern hier beim Kloster Rendevous gehalten und ein Frühstück begehrt.“ Am 1. Febr. zog das Jung–Kolbische Regiment vorüber. Am 20. Juni wurden 80 Reiter vom Müßling-Markowitzischen Regiment vor dem Kloster mit Proviant versehen. Deßgleichen am 22. der Rittmeister Joh. Adam Weyhel von und zu Ettenkhofen, welcher mit einer Kompagnie in Weißenbronn übernachtete. Die Frühlingssaat mußte wieder unter Convoi bestellt werden. Während des ganzen Frühlings wurde in der Umgegend, z. B. in Roßstall und Ammerndorf, von Schnapphähnen geraubt und geplündert. Nach Kloster Sulz hatten sich 60 Familien aus der dortigen Gegend geflüchtet, darunter 40 Bauern mit guten Musketen. Da erschienen am 11. Juni vor Tages Anbruch vor dem Orte 50 Reiter mit einem Trompeter. 25 Mann legten vier Leitern an und stiegen ein, schreiend und schießend. Der dortige Klosterverwalter setzte sich mit einigen Bauern zur Wehr. Als aber zwei seiner Mitstreiter von Schüssen getroffen wurden, stieg er mit Einigen auf den vier angelegten Leitern hinaus und floh in den nahen Wald. Die Eingedrungenen hieben das Thor aus und ließen ihre Kameraden ein, welche auf

die Leute losschlugen, damit sie ihnen angeben sollten, wo der Verwalter stecke. Dieser erhob in seinem Versteck draußen im Walde mit seinen Begleitern ein solches Geschrei, daß die Plünderer erschracken und schleunig abzogen, jedoch mit einer Beute von 200 fl. baar und Anderem. Ohne Zweifel waren unter den Plünderern Ortskundige. Der Markgraf ließ den Hergang nach Heilsbronn notifiziren mit dem Bedeuten an den Verwalter Krebs, eintretendenfalls sich besser zu wehren, als der Verwalter in Sulz. Krebs berichtete unt. 25. Juli an die Regierung: „Der Schaden durch die Läger vor Feuchtwangen und Rothenburg im vorigen Jahr wäre noch in etwas zu verschmerzen gewesen, wenn nicht hernach bei der Kampirung bei Aschaffenburg die kaiserlichen und bayerischen Reiter zu Hunderten heraufgegangen wären und dasjenige an Vieh, Pferden und Anderem, was erstmals mit Mühe erhalten worden war, geraubt hätten. Ueberdieß hat das Hagelwetter im Amte Neuhof, dem besten zum Kloster gehörigen Amte, solchen Schaden gethan, daß die armen Unterthanen nicht einmal den Samen wieder erlangen können. Das Kloster ist mit seinen Vogteien in solche Armuth gesunken, daß ich nicht sehe, wie die dem Kloster zugewiesenen Ausgaben, besonders der polnische Wechsel (es handelte sich um eine Zahluug von 720 fl. nach Warschau in Folge eines wegen der Erbfolge gehaltenen Kongresses) abgeführt werden können, zumal bei gegenwärtiger Einnahme wegen Wohlfeilheit und geringen Vertreibung des Getreides, als der besten Intrade des Klosters. Dazu kommt jetzt noch die große Gefahr wegen der herannahenden schwedischen Armee mit ihren Aliirten, also daß wir allem Anschein nach nichts als gänzlichen Ruin zu erwarten haben, wenn Gott nicht hilft.“ Was Krebs befürchtete, trat leider ein. Die Schweden kamen unter Wrangel von Hall und Krailsheim her und hatten bereits Eschenbach geplündert und den dortigen Vogt nebst zwei Rathsbürgern weggeführt. Bei ihrem Anzuge flüchteten wieder viele Amtseingesessene mit ihrer Habe nach Heilsbronn und glaubten sich dort geborgen, da Wrangel durch seinen Stallmeister Johann von Ramin bereits eine Schutzwache, die am 25. August in

Heilsbronn eintreffen werde, zugesagt hatte. Tags zuvor ritt der Verwalter Krebs nach Ansbach zu einer Berathung über die zu ergreifenden Maßnahmen. Während der Verhandlung in der Rathsstube erhielt er durch einen Eilboten einen Brief von seinem Schreiber Stigler mit folgender Nachricht: „Am heutigen Feiertag (Bartholomäi) unter der Predigt kam von Nürnberg her ein schwedischer Obristlieutenant mit einigen Rittmeistern und 400 Reitern vor das Thor und verlangten Einlaß. Als man nicht darauf einging, stiegen sie über die Mauer, öffneten das Thor und plünderten, die Offiziere die Pferde in den Ställen, die Soldaten Anderes. Nachdem sie sieben Pferde und zwei Fohlen und Anderes geraubt hatten, gingen sie zu ihrer Armee nach Krailsheim, wohin sie den Getreidemesser mitschleppten. Die Eingeflüchteten salvirten sich nach Lichtenau und andern Orten, da sie sich hier in Heilsbronn nicht sicher sahen.“ Daß die Plünderer von Nürnberg her gekommen waren und nicht von Krailsheim her, wo Wrangel stand, hatte seinen Grund in folgendem Hergang: Melchior Degen, ein schwedischer Kaufmann, wurde aus dem Wrangel’schen Lager bei Krailsheim mit verschiedenen Waaren nach Nürnberg gesendet. Seine Eskorte waren jene 400 Reiter, welche von Nürnberg nach Krailsheim zurückkehrend in der beschriebenen Weise zu Heilsbronn einsprachen. Die verheißene Wrangel’sche Schutzwache traf zwar ein, aber erst nach dem Ueberfall. Sie blieb drei Monate lang, während welcher Zeit die heranziehenden schwedischen Truppen nicht eingelassen, jedoch vor dem Thore mit Proviant versehen wurden, z. B. am 30. Sept. zwei Hauptleute mit ihrer Mannschaft vom Korps des in Dinkelsbühl kommandirenden Obersten Bilau und am 3. Okt. der schwedische Oberst Keller. Dieser hatte mit 2000 Pferden den ebengenannten Kaufmann Degen sammt bei sich gehabter Munition und Anderem von Nürnberg zurückeskortirt und hielt nun vor dem Kloster Mittag, „dazu er für sich Essen und Wein, für seine Soldaten Bier, Brot, Haber und Heu mit großer Importunität erfordert.“ Am 24. Okt. erhielten Frühstück vor dem Thore der schwedische Assistenzrath Alexander Escen, der

Generalmajor Beyhel, der Oberst Tanneberger und andere hohe Offiziere sammt 500 Pferden. Ein Waarenzug ging, von Musketiren eskortirt, nach Nürnberg, wurde aber eine Beute der streifenden Schweden, welche die Musketire und andere Begleiter theils verwundeten, theils tödteten und die sämmtlichen Waaren, bei drei Tonnen Goldes an Werth, raubten. Am 9. Nov. wurden bei Dietenhofen sechs Pferde und Anderes von vier Reitern geraubt. Der deutschherrische Richter zu Dietenhofen und Konsorten holten die vier Reiter in der Mühle zu Mkt. Triebendorf ein, verfolgten sie weiter über Betzendorf, Bürglein und Münchzell, erschlugen sie und verscharrten sie auf dem Kappelberg im Walde Lindach. Der Kommandant der Reiter erhielt Kunde von dem Vorfall und erpreßte als Satisfaktion vom Landkommenthur von Grafeneck in Ellingen 325 Thaler. Angeblich waren bei der Verfolgung und Tödtung auch heilsbronnische Unterthanen betheiligt; daher forderte der Komthur den Verwalter Krebs auf, die ihm abgepreßten 325 Thlr. theilweise zu ersetzen und dieß um so mehr, da er, der Verwalter, die Unterthanen anreize, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben. Der Verwalter wies die Forderung und die Beschuldigung in derben Worten zurück.

1647 im Januar kamen von der Donau her Kaiserliche und Bayern unter Graf Gallas und Jean de Werth. Weißenburg wurde belagert. Die Belagerer fouragirten plündernd bis nach Roth und Merkendorf. Jean de Werth zog bald darauf mit 6000 Pferden weiter gegen den bei Mergentheim stehenden Königsmark. Einer seiner Rittmeister kam aus diesem Zuge am 7. Februar mit 800 Pferden vor Heilsbronn, mußte aber, da er nicht eingelassen wurde, in Weißenbronn quartieren, wohin man ihm Proviant schickte. Drei Wochen darauf kam vom Bodensee her, nachdem dort Alles ausgezehrt war, Wrangel, welcher aus seinem Hauptquartier Thalmessingen dem schwedischen Obrist Kommandanten Wank in Dinkelsbühl folgende Weisung gab: „Ich bin am 26. Febr. von Bregenz aufgebrochen und bin heute (4. März) glücklich hieher gekommen. Ich befürchte, es möchten die Parteien der üblen Gewohnheit nach sich von ihren Regimentern

abstehlen und was sie auf dem platten Land ertappen, wegnehmen. Also wolle der Herr Obrist, um diesem vorzubauen, lebendige Salvaguardien an die zu seiner Quarnison assignirten Oetker auslegen, damit sie selbige vor streifenden Parteien conserviren mögen. Was der Herr Obrister von des Feindes Contenance und sonst vernimmt, wolle er mir advisiren. Womit verbleibe des Herrn Obristen dienstwilliger G. Wrangel. Thalmessingen, 4. März 1647.“ In Folge dieses Erlasses machte die Regierung zu Onolzbach unt. 11. März bekannt: „Jedem Ort, der sich mit einer Salvaguardia aufzuhalten getraut, bleibt freigestellt, solche bei dem Obristen Wank abzuholen.“ Heilsbronn und Neuhof erhielten eine Schutzwache. Am 24. März war Wrangel mit Frau und Tochter in Nördlingen. Der Markgraf von Ansbach begab sich zu ihm und erhielt die besten Versprechungen. Gleichwohl hausten Wrangels Truppen, wie die kaiserlichen und bayerischen, Ende April und Anfang Mai in und um Mkt. Erlbach, Langenzenn und besonders in der Weise, daß sie das Vieh auf dem Felde raubten und gegen 6 bis 10 Thaler Lösegeld zurückgaben. Wrangels Kriegskommissäre Jordan, Klein und Rossengerst forderten in Schwabach und Ansbach unerschwingliche Lieferungen; Heilsbronn sollte mehr Getreide liefern, als das Klosteramt im ganzen Jahr einnahm. Jedoch ermäßigten die Kommissäre ihre Forderung nach Empfang eines Küchenpräsents von 2 Kälbern, 6 Lämmern, 1½ Zentnern Schmalz, 12 Hühnern, 100 Eiern, 30 Fischen, 7 Säcken Mehl und 6 Säcken Haber. Der Markgraf mußte aus Wrangels Geheiß binnen 14 Tagen 14,000 Thaler, 200 Säcke Mehl, 100 Säcke Haber und 24 Rinder liefern und erhielt dagegen von Wrangel mündlich und schriftlich das Versprechen: „er werde nach dem Empfang dieser Lieferungen seine Völker sofort aus dem Fürstenthum delogiren.“ Die Völker wurden zwar aus ihren bisherigen Cantonements delogirt, sie quartierten sich aber in Uffenheim, Kreglingen, Mainbernheim, Segnitz, Kastell, Prichsenstadt etc. ein. Im Sommer und Herbst kamen kaiserliche Parteien, am 25. Juli 40 Reiter von Weißenburg her, wurden aber vor dem Thor abgefüttert. Am

12. Septbr. übernachtete Joachim Dieter, ein schwedischer Kommissär, welcher mit fürstlichem Befehl von Ansbach nach Heilsbronn gewiesen worden war, um, wegen der großen Unsicherheit, mit einem verlässigen Boten versehen zu werden. Ueber die großen Drangsale in den heilsbronnischen Aemtern Randersacker und Nördlingen am Anfang und Ende des Jahres, dort durch die Schweden, hier durch die Kaiserlichen, ist oben berichtet worden.

Auch das letzte Kriegsjahr 1648 war für Heilsbronn und seine Vogteien sehr verhängnißvoll. Ueber die Drangsale in Merkendorf durch die kaiserliche Garnison von Wülzburg im Januar und über die Einäscherung des Städtchens am 12. März durch die Schweden wurde oben berichtet. Beim Vorüberzug der aus Hessen zurücklehrenden bayerischen Armee (6. bis 24. Febr.) wurde Heilsbronn zwar nicht bequartirt, aber durch Lieferungen sehr in Anspruch genommen. Schon vom 1. Januar an mußte das Klosteramt täglich 100 Pfund Brot, 100 Pfund Fleisch, 200 Maas Bier etc. liefern. Pferde und Rindvieh schaffte man nach Lichtenau. Den vorübergezogenen Bayern folgte im März die Armee Wrangels. Die von seinem Leibregiment erbetenen vier Sauvegardisten wurden nach Heilsbronn, Neuhof, Bonhof und Kadolzburg verlegt. Der Verwalter Krebs erhielt von Onolzbach aus durch den Kammerjunker Veit Julius von Lichtenstein den Auftrag, für die Zusendung der vier Schutzwächter das übliche Küchenpräsent von Bier, Haber oder Vieh in das Wrangel’sche Hauptquartier nach Ikelheim zu senden. Da aber der Transport dahin durch die von Roth aus streisenden Gutschnitzischen Kroaten und bayerischen Parteien gefährdet war, so sandte man an Wrangel anstatt der Naturalien 30 Thaler, welche Joh. Richter, Wrangels Hofmeister, in Empfang nahm. Wrangel zog von Ikelheim aus nach Ansbach, ruinirte am 9. März Leutershausen, kam am 12. nach Feuchtwangen, von da nach Wassertrüdingen und hatte am 14. sein Hauptquartier in Oettingen, von wo aus er die gedachten vier Sauvegardisten (Dragoner) heimberief. Seine Abberufungsordre fiel den streifenden Kaiserlichen in die Hände, wurde erbrochen, aber den Ueberbringern zurückgegeben und kam so nach

Heilsbronn. Zehn Tage nach der Abberufung wurden die von Lichtenau wieder nach Heilsbronn zurückgebrachten vier Ochsen beim Dungführen von drei schwedischen Reitern geraubt, aber durch nachgesendete Mustetire den Räubern wieder abgejagt. Am 23. März lag der schwedische General Banner in dem heilsbronnischen Schlößchen Waizendorf, was dieses gegen Verwüstung schützte, während in diesen Tagen Dürrwang und Wittelshofen von den Schweden, Feuchtwangen und Herrieden von Türenne’s Truppen geplündert wurden. Anfangs April war Heilsbronn ohne Schutzwache; man salvirte daher das Vieh, zwei Kühe ausgenommen, nach Ansbach. Am 4. April erfolgte ein Ueberfall von einem schwedischen Korps, welches von Nürnberg nach Hall zog. Die Plünderer drangen durch das den Fluß sperrende Gitter bei der Mühle ein, rissen den Mühlschutz aus, um das Flußbett möglichst trocken zu legen und zogen aus diesem Wege ab mit ihrem Raube, darunter die zwei Kühe und 21 Gulden, welche sie vom Prediger Knoll erpreßt hatten. Der Verwalter Krebs war eben abwesend. Erst zwei Jahre nach dem Kriege war die erschöpfte Amtskasse im Stande, dem Prediger die geraubten 21 fl. zu ersetzen; dazu erhielt dieser 7 fl. und 2 Sra. Getreide als Ersatz für andere bei der Plünderung erlittene Verluste. In Folge dieses Ueberfalles baten Verwalter und Gemeinde den Markgrafen, wieder eine Schutzwache für Heilsbronn zu erwirken; sie erhielten aber am 15. Mai zur Antwort: „Bei jetzigem Stand der Sachen müsse Jeder, so gut er könne, sich mit den Seinigen an einen sichern Ort salviren; doch solle man das Kloster nicht ganz leer lassen, sondern es sollten etwa ein Thorwart und etliche Unterthanen, die nicht viel zu verlieren hätten, bleiben, um bei etwaiger Einquartierung auf das Feuer Acht zu haben.“ Glücklicherweise waren diese Maßnahmen nicht nöthig, da während des Sommers und Herbstes in Heilsbronn zwar fortwährend Kontributionen, aber keine Vergewaltigungen vorkamen. Der Ort zählte im September nur fünfzehn kontributionspflichtige Familienväter: 1 Wirth, 1 Weber, 1 Gärtner, 1 Metzger, 1 Schneider, 1 Krämer, 1 Schuster, 1 Getreidemesser, 1 Müller, 1 Bader, 1 Büttner,

ein Hirt und noch drei, deren Gewerbe im Ausschlagsregister nicht angegeben ist. Im Oktober plünderten Türenne’s Truppen Feuchtwangen. Am 25. Okt. erhielt der Verwalter wieder durch Lichtenstein’s Vermittelung für Heilsbronn, Bonhof, Neuhof und Wilhermsdorf vier Sauvegardisten von Wrangel’s Leibregiment, darunter zwei unberitten mit dem Auftrag, beide wieder beritten zu machen. Am 27. quartierte Türenne in der Brunst, dann in Herrieden; Wrangel am 28. in Ornbau. „Beide haben sich gestern in Ornbau miteinander lustig gemacht, wie man Lösung der Stück genugsam hören können.“ Es kam in diesem Monat zum Waffenstillstand, welchem der Friede folgte. Da aber die Schweden noch geraume Zeit in der Gegend blieben, so kam es in Heilsbronn vorerst noch zu keinem Frieden. Deß zum Beweis folgender Hergang im Friedensmonat: Anfangs des Jahres lag in Heilsbronn als Sauvegardist ein schwedischer Reiter vom Görgischen Regiment Namens Hans Reinhard. Dieser sollte beim Abzug seines Regiments mitziehen, wurde aber zurückgehalten, angeblich vom Richter Faber und vom Prediger Knoll, welche mit ihm zechten. Inzwischen kamen feindliche Truppen und raubten ihm sein Pferd und Anderes. Er mußte nun wieder equipirt werden mit einem Aufwand von 70 fl. Dieser Betrag sollte durch Umlage gedeckt werden; allein die Unterthanen gingen nicht darauf ein, „da der Reiter ohne ihre Schuld und Einwilligung aufgehalten worden und so um seine Habe gekommen sei, und zwar durch Schuld des Richters und des Predigers, die ihn mit dem Trunk so lang aufgehalten hätten, bis die Kaiserlichen gekommen seien.“ Der neuequipirte Reiter begab sich über Neuhof nach Windsheim zum Regiment des Oberstlieutenants Küchenmeister, welcher ihn, auf sein Verlangen, einige Tage darauf mit durchziehenden Königsmarkischen Truppen an sein Regiment zurückschickte. Da aber der Reiter bei seinem Regiment nicht eintraf, so schrieb sein Rittmeister J. Andreß, sonst Langnau genannt, aus Altenmuhr unt. 12. Okt. an den Richter Faber: „Mein Reiter, den ich vor etlichen Monaten als Salvaguardia in Heilsbronn gelassen, ist noch nicht zurück. Ich fordere entweder diesen, oder

hundert Dukaten. Stellt mich der Herr Richter nicht binnen 24 Stunden zufrieden, so will ich mich an dem Kloster und dessen Dörfern dreifach bezahlt machen und ein Dorf wegbrennen. Hätte nicht vermeint, daß der Herr Richter Dank mit Undank lohnen werde.“ Der Richter Faber konnte nicht antworten, da er inzwischen wegen Defraudation kassirt worden war und des Landes verwiesen werden sollte. Es antwortete daher der Verwalter Krebs unter Beifügung eines Attests, worin Küchenmeister bezeugte, daß der Reiter zu ihm nach Windsheim gekommen und mit Königsmarkischen Truppen zu seinem Regiment abgefertigt worden sei. Allein der Rittmeister ließ sich damit nicht beschwichtigen. Von Altenmuhr nach Ornbau verlegt, kam er am 15. Okt. mit 60 Reitern vor das heilsbronner Schlößlein Waizendorf und erklärte dem dortigen Vogt G. F. Förster: „Er habe in Heilsbronn eine Salvaguardia verloren und verlange dafür 100 Dukaten; würden diese ihm nicht gezahlt, so werde er den Weiler mit dem Schlößlein wegbrennen.“ Zugleich hinterließ er für den Verwalter Krebs einen Vries, worin er zwar den Empfang des Küchenmeister’schen Attests bescheinigte, aber auf seiner Forderung beharrte, da der Reiter nicht angekommen sei. Krebs berichtete darüber an den Markgrafen und erhielt die Weisung: „um das angedrohte Unglück zu verhüten, sich bestmöglich mit dem Rittmeister abzufinden, den Hergang aber der Generalität anzuzeigen.“ Langnau nahm anstatt der 100 Dukaten 72 Gulden an, welche aus der Amtskasse gezahlt wurden. Auch die 70 fl. zur Equipirung des Reiters übernahm die Amtskasse.

Der Friede war geschlossen, aber auch im folgenden Jahre 1649 das Land nicht frei von fremden Truppen. In Neumarkt lagerte „der schwedische Generalissimus, Herr Pfalzgraf fürstliche Durchlaucht.“ Der Markgraf Albrecht verhandelte mit ihm am 27. März, 19. April, 8. und 14. Mai und mittagte auf seinen Reisen nach Neumarkt viermal in Heilsbronn. Das Friedensdankfest wurde in Heilsbronn am 11. August 1650 gefeiert und dabei jedes Kind mit einer Denkmünze beschenkt, welche der Markgraf hatte prägen lassen. Die Amtskasse zahlte dafür

6 fl. 16 kr. In diesem Jahr der Friedensfeier tagten vom 25. Febr. bis 8. April in Heilsbronn ober- und unterländische Regierungsräthe, um Einsicht zu nehmen von dem materiellen Verderben, welches der Krieg über Heilsbronn und dessen Aemter gebracht hatte, und um zu erwägen, was zu thun sei, die tiefen Wunden zu heilen und die versiegten Einnahmsquellen wieder in den Fluß zu bringen. Bei Besichtigung der Ortschaften im Amte Bonhof ergab sich Folgendes: Gänzlich niedergebrannt und noch in Asche liegend fand man Geichsenhof, Mosbach, Reuth, Schwaikhausen, Suddersdorf, Turndorf, Volkersgau, Watzendorf, Wattenbach und Ziegendorf. In folgenden Orten waren nur einige Höse niedergebrannt: in Bonhof 5, in Bürglein 3, in Gottmannsdorf 4, in Kleinhaslach die meisten, in Großhaslach 2, in Rohr die meisten, in Petersaurach 5, in Neuhöflein 1. Die übrigen Ortschaften hatten durch Feuer gar nicht gelitten; gleichwohl verödeten und verfielen manche derselben, z. B. der Berghof, in Betzendorf von 7 Höfen 6 („braucht gänzliches Aufbauen, da ganz öde und eingefallen“), in Gleizendorf alle 6 Höfe, in Haag von 6 Höfen 5 („fast Alles auf dem Einfall“), in Hörleinsdorf Alles öde, in Mausendorf 4 Höfe eingefallen, in Reutersaich Alles öde; eben so in Steinhof, Trachenhöfstett, Mkt. Triebendorf (die Mühle ausgenommen), Schlauersbach, Weißmannsdorf, Wernsbach, Wickleskreuth, Wollersdorf und alle acht Bauernhöfe in Weiterndorf. Bewohnt blieben dagegen während des ganzen Krieges Aich, Ammerndorf, Bonhof, Bürglein, Göddeldorf, Großhaslach, Höfstetten, Ketteldorf, Neuhöflein, Petersaurach und Weißenbronn. Allein auch in diesen Orten verfielen einige zwar nicht niedergebrannte, aber unbewohnte Höfe, z. B. in Bonhof 5, in Bürglein 7, in Großhaslach 7, in Ketteldorf 4, in Petersaurach 10 und in Weißenbronn 18. Es ergab sich bei dieser Erhebung i. J. 1650, daß im Amte Bonhof 278 Güter (134 größere Bauernhöfe und 144 kleinere Anwesen) öde, unbebaut, ohne Besitzer, der Herrschaft heimgefallen, aber für dieselbe ohne jeglichen Ertrag waren. Heilsbronn selbst hatte, wie oben berichtet wurde, nur den Malz- und Hopfenboden durch Feuer

verloren. Es bot aber gleichwohl i. J. 1650 das Bild des Verfalles in Folge der wiederholten Gewaltthaten durch das Kriegsvolk und des beständigen Andranges der Umwohnenden, welche mit ihrer Habe dahin flohen und in den vormaligen Mönchs- und Gymnasiastenzellen, in der alten Abtei, im Burggrafenhause, im Spital und in anderen Räumen beherbergt wurden. So geriethen Wohnungen, Stallungen, Utensilien etc. durch den steten Gebrauch in Verfall, da wegen Mangels der Mittel nichts in Bau und Besserung erhalten werden konnte. Das Schwabachflüßchen konnte Jahre lang nicht gefegt werden, so daß die Mühle den Dienst versagte.

Vor Allem sollten nun die der Herrschaft heimgefallenen 278 Höfe an den Mann gebracht werden, um wieder eine Rente für das Staatsärar zu erzielen. Allein die Ausführung war außerordentlich schwer. Die wenigen noch lebenden und die Relikten der verstorbenen Besitzer waren nicht geneigt, ein Gut zu übernehmen, da sie voraussahen, die ihnen auferlegten Anfangs zwar sehr geringen, aber allmälich größeren Gülten unmöglich entrichten zu können. Selbst dann, wenn man gar keinen Kaufschilling, sondern nur ein mäßiges Handlohn forderte, fanden sich oft keine Uebernehmer. Die großen Güter waren am Schwersten anzubringen, wegen der darauf ruhenden schweren Lasten, welche schon zur Klosterzeit schwer waren, aber zur Zeit der Markgrafen noch viel schwerer wurden. Der einsichtsvolle Verwalter Krebs und seine gleichgesinnten Rechnungsrevisoren riethen den Markgrafen und ihren Räthen, die vor dem Kriege üblichen Lasten den Bauern nicht wieder aufzulegen und nicht wieder mit der vormaligen Härte einzuschreiten. In ihren Berichten hieß es u. A.: „Die Leute wollen lieber kleine Güter bauen, als so schwer belastete große Höfe kaufen. Wird die unerschwingliche Gült nicht ermäßigt, so finden große Höfe keine Käufer und die Zimmer sollen vollends ein zum großen Schaden des Aerars. Zu der Mönche Zeiten hatten die Unterthanen weit größere Freiheiten, keine Frohnen und Dienste, auch keine Steuer, außer der Türkensteuer. Nachgehends wurden aber diese Lasten und Steuern ihnen aufgebürdet,

und wenn sie diese nicht leisteten, so wurden sie oft gestöckt und geblöckt, daß ihnen oftmals die Kleider am Leib verfault. Schon vor dem Krieg geriethen die meisten Besitzer der großen Höfe wegen der Lasten und Frohndienste in Schulden und gingen zu Grund. Das Alles ist den Leuten noch im Gedächtniß und schreckt sie ab vom Kaufen. Dazu traut, glaubt, borgt fast Niemand mehr. Um die Leute wieder anzulocken, sollten alle Lasten erleichtert und auf ein Jahr ganz erlassen werden. Dann würde die Herrschaft doch wieder etwas erhalten, während sie jetzt von manchen Höfen gar nichts erhält. Die während des Krieges ausgelaufenen Renten sollten ganz niedergeschlagen werden. Geschieht das nicht, so wird das Amt vollends zu Grund gehen und anstatt Gült, Steuer, Frohn und Dienst untaugliches Reißholz und Tannenzapfen erhalten. Schiffleute werfen lieber köstliche Waaren aus, als daß sie zu Grund sinken wollen. Das starke Spannen bricht den Bogen. Besser einen Schein haben, als stockblind sein.“ Nothgedrungen mußte man auf diese Vorschläge eingehen. Gleichwohl lagen nach Jahrzehnten noch große Güter öde und fanden weder Pächter noch Käufer, so daß sie zerschlagen und in kleineren Parzellen an den Mann gebracht werden mußten. Unter den Ortschaften, welche zwar durch Feuer gar nicht gelitten hatten, aber demungeachtet verödeten, war Gleizendorf. Die dortigen sechs Bauerngüter lagen über 62 Jahre lang öde und flogen mit Wald an, so daß das Klosteramt, dem diese Güter heimgefallen waren, i. J. 1694 daselbst 608 Klafter weiches Holz schlagen ließ. Das Eingehen auf die gemachten Vorschläge hatte den gewünschten Erfolg: die versiegten Quellen begannen wieder zu fließen, so daß die Amtskasse schon im fünften Jahre nach dem Kriege an jedes der beiden Fürstenhäuser wieder eine Summe abzuliefern im Stande war, was seit vielen Jahren nicht mehr geschehen konnte. In demselben Jahr wurde die Kirchenuhr nach jahrelangem Stillstand wieder in den Gang gesetzt und das nach Onolzbach salvirte Archiv wieder an Ort und Stelle gebracht. Die Bibliothek war an Ort und Stelle geblieben und wurde von den Soldaten nicht berührt. 1654 wurden

348 fl. verausgabt für Utensilien, 34 Betten, Leinwand, Reparatur der Schülerzellen und der Rektorswohnung, da im folgenden Jahre die Fürstenschule wieder eröffnet werden sollte und auch eröffnet wurde, wie im folgenden Abschnitt berichtet werden wird.

Wie traurig die Verhältnisse noch im 16. Jahre nach der Friedensfeier waren, ergab sich bei der Anwesenheit der beiderseitigen fürstlichen Räthe in Heilsbronn i. J. 1666. Alle Gültpflichtigen des Amts Bonhof wurden vorgerufen und über ihre Gültrückstände befragt. Alle waren ihrer Rückstände geständig, erklärten aber: „Seit vier Jahren haben wir meist Mißwachs, dazu Mancher durch die Seuche einen Verlust von 10 bis 20 Stück Vieh gehabt. Von unseren Gütern konnten wir wegen des darauf gewachsenen Holzes nur die Hälfte urbar machen. Dazu der Wildschaden. Die Natur selbst zeigt, es sei nicht mehr so viel Segen in der Erde, wie ehedem. Wir leiden Hunger und Kummer, können uns nicht mehr kleiden und können keine Dienstboten halten. Unsere erwachsenen Kinder gehen davon und wollen die elterlichen Güter nicht übernehmen, weil sie bei den vorhandenen Gültresten doch nichts davon erwarten können. Wir bitten daher um Erlassung der Reste und Ermäßigung der Gülten überhaupt, oder, wenn uns dieses nicht gestattet werden will, um Entlassung von unsern großen Gülthöfen.“ So flehten sie insgesammt unter Thränen. Die Räthe überzeugten sich von der Wahrheit dieser Angaben, sprachen beweglich den Leuten Muth zu und erhielten auch sogleich einen sprechenden Beleg für die Richtigkeit obiger Aussagen, indem ihnen folgendes Faktum zur Entscheidung vorgelegt wurde: Hofmockel in Ketteldorf und sein Weib waren alt und kinderlos vor Kurzem gestorben, 84 Morgen wohlbestelltes und besamtes Feld, 3 Pferde, 7 Stück Rindvieh, Bauernzeug und Mobilien hinterlassend. Gleichwohl erklärten die Erben, das Anwesen nicht übernehmen zu wollen, worauf das Gut von Amtswegen feilgeboten wurde. Wochenlang meldete sich kein Kaufliebhaber, bis endlich Hans Meier bei den in Heilsbronn versammelten Räthen erschien und sich bereit erklärte, das Anwesen unter solgenden Bedingungen zu kaufen: 80 fl. Kaufschilling,

aber in langen Fristen zahlbar; anstatt der bisherigen 7 Sra. 3½ Mtz. Korn und 6 Sra. Haber künftig und für ewige Zeiten nur 4 Sra. Korn und 2 Mtz. Haber jährlich. Die Räthe legten dieses Angebot den beiden Markgrafen zur Beschlußfassung vor.

So viel über das materielle Verderben, welches der 30jährige Krieg über Heilsbronn und seine Vogteien gebracht hat. Es soll nun noch berichtet werden, wie der Krieg auf das religiös–sittliche Volksleben eingewirkt hat. Den Mittheilungen im VI. Absch. zufolge wurde das religiös–sittliche Volksleben auf dem ganzen Klostergebiete durch die Reformation nicht besser. Hat nun vielleicht die Kriegsnoth beten gelehrt und die Herzen belehrt? Leider nicht, trotz aller Aufforderungen der Obrigkeit, auf das furchtbare Strafgericht zu achten und Buße zu thun. Die im Vorstehenden mitgetheilten Vorgänge und Verhandlungen zeigen, daß das Volksleben während des Krieges irreligiös und unsittlich blieb, wie es vorher war. Die im VII. Absch. mitgetheilten Berichte über die einzelnen Ortschaften zeigen, daß inmitten der allgemeinen Trübsal bei dem Volke nur selten herzliches Erbarmen und aufopfernde Liebe, oft aber Zwietracht und Herzenshärtigkeit gefunden wurde. Exzesse kamen seltener vor, da, besonders von 1632 an, der Tod einen großen Theil der Bevölkerung, darunter auch viele Exzedenten, wegraffte. Bei den Gerichten kamen Exzesse selten zur Anzeige und Verhandlung, da Jahre lang die Gesetze schwiegen und Gerichtssitzungen nicht gehalten wurden. Exzesse in Folge von Genußsucht kamen nicht leicht vor, da bei dem allgemeinen Elend an Befriedigung der Genußsucht kaum mehr gedacht wurde. In den Taxregistern findet sich daher in den Jahren der schwersten Kriegsdrangsale bei dem Einnahmstitel „An Buß und Frevel“ kein Eintrag. Allein schon vom letzten Kriegsjahre an bekunden die Einträge unter diesem Titel, daß Obrigkeit und Unterthanen durch den Krieg nicht belehrt, nicht bekehrt worden waren, daß die früher üblichen Quälereien und Exzesse fortgesetzt wurden. Im Jahre des Friedensschlusses heißt es: „5 fl. Strafe von zwei heilsbronnischen Unterthanen, welche wider Verbot zu Bürglein im

nürnbergischen Wirthshause an der Kirchweih gezecht.“ Aehnlich im folgenden Jahre. J. J. 1650: „2 fl. Strafe vom Schäfer in Ketteldorf, weil er, wider Verbot, seinen Hund ohngeprügelt gelassen. 1 fl. 12 kr. von Werleins Sohn und Knecht, weil sie am Friedensdankfest ein Fuder Getreide abgeladen. 48 kr. von Zöllners Weib, so am bemeldten Fest früh vor der Kirche ausgebuttert.“ Im Jahre nach dem Friedensdankfest gingen 38 fl. ein von „Strafen wegen Schlägereien, Körperverletzungen, Injurien etc. in den Wirthshäusern, auf den Gassen und Feldern.“ Aehnlich in den nächftsolgenden Jahren, z. B.: „3 fl. vom Wirth Hager in Bürglein, der in Anwesenheit vieler Hochzeitgäste dem Herrn Pfarrer Wattenbach unnütze Reden gegeben und eine Kanne mit Fluchen vor die Füße geworfen. 5 fl. von der Wirthin in Haslach und deßgleichen von Hegerndorfer in Ammerndorf, weil sie, wider Verbot, ihr Bier von Bruckberg und nicht von Klosterbrauereien bezogen. 3 fl. vom Bräumeister Agricola, der bei öffentlicher Zech alle Leute im Kloster Schelme und Diebe gescholten. Der Hirt in Weiterndorf wird bestraft, weil er gesagt: er wolle lieber des Teufels als lutherisch sein.“ Vögte in den heilsbronner Aemtern Neuhof, Nördlingen und Randersacker erwiesen sich während des Krieges als nachlässig und pflichwergessen, schalteten unumschränkt, defraudirten und erlaubten sich Erpressungen im eigenen Interesse. Die Regierungen von Onolzbach und Bayreuth nahmen schon im Jahr der Friedensfeier ihre nur durch den Krieg zurückgedrängten Konflikte und Quälereien wieder auf. Was Onolzbach dem Klosterverwalter auftrug, wurde in Bayreuth kassirt, und umgekehrt. Das Verwalteramt erhielt 1653 von Onolzbach aus den Auftrag, 36 Thaler für die Fertigung des Inventars nach dem Tode der verwittweten Markgräfin Sophia zu zahlen. Sofort wurde dem Verwalter von Bayreuth aus Folgendes insinnirt: „Von Gottes Gnaden Christian Markgraf etc. Dergleichen einseitige Assignationes sind schnurstracks gegen die aufgerichteten Recesse. Was du von dergleichen ohne unsern gleichmäßigen Befehl zahlest, das erfordern wir von dir und halten uns an dein Vermögen und an deine Bürgen. Die

36 Thaler sind aus der Massa zu zahlen.“ Wenn Onolzbach in der Rechnung den Titel „Wildbahn“ einstellte, so verweigerte Bayreuth die Unterschrift der Rechnung. 1652 ließ Onolzbach eine Broschüre über die heilsbronnischen Besitzungen in Kitzingen auf Rechnung der Klosteramtskasse drucken. Sofort erhielt der Verwalter von Bayreuth an die Weisung: „Da wir kein Exemplar erhalten haben, so wollest du berichten, ob und wie viel du vorgeschossen und wie viel Exemplare gedruckt worden sind.“ Die Beamten in Kadolzburg und Heilsbronn fuhren gleich nach dem Kriege fort, einander zu befehden, wie zuvor. Auch im Orte Heilsbronn selbst brachte die Kriegsnoth keinen Frieden. Der Richter Faber wurde, wie schon erwähnt, im letzten Kriegsjahr kassirt. Wie der Prediger Knoll und der Verwalter Krebs zu einander standen, erhellt aus folgendem Bescheid des Regierungsraths Eyermann vom Mai 1647: „Ich habe die neue Streitigkeit sehr ungern vernommen und wünsche, daß Herr Prediger sich mit dem Verwalter aufs Beste betrüge; denn bei solchem widersinnigen Leben ist schlechte Kurzweil.“ Noch weit schlimmer wurde es, nachdem fünf Jahre nach dem Kriege die Fürstenschule wieder eröffnet und in Folge dessen die Beamtenzahl vermehrt worden war. Rephun, welcher nach dem Tode des Verwalters Krebs an dessen Stelle trat, lebte in steter Feindschaft mit dem Richter. Unter den neuangestellten Gymnasiallehrern – sämmtlich Geistliche – war gleichfalls keine Harmonie. Daher sahen sich die ober- und unterländischen Räthe veranlaßt, gemeinschaftlich (während sie sonst gewöhnlich nicht einhellig waren) zu verfügen, wie folgt: „Was ist doch Ursach, daß täglich so viel Supplicationen und Beschwerden der Bedienten und Unterthanen eingereicht werden? Meistentheils daher, daß zwischen den geist- und weltlichen Bedienten, großen und kleinen, keine Einigkeit ist, die Amtsverrichtungen viel Jahr verschoben werden, das Uebel nicht gestraft, den Bedrängten keine Amtshilfe ertheilt wird, sie vielmehr von einem Tag zum andern hin und her gesprengt werden. Dieses Unheil darf keineswegs länger geduldet werden. Als wird ihnen insgesammt bessere Einigkeit anbefohlen, in specie dem Verwalter

und Richter ordentliche Verhörtage, wöchentliche Zusammenkünfte zu halten und die Frevel in rechter Zeit zu büßen.“ Weiter wurde verfügt, was schon längst hätte geschehen sollen, den Verwalter Rephun in Untersuchung zu ziehen, „nachdem Klag und Beschwerden fast von männiglich wider ihn vorgefallen.“ Das Resultat der Untersuchung war Amtsentsetzung: „hat böse, confus, unverantwortlich, dem Kloster zu großem Schaden amtirt, die Relikten des Verwalters Krebs vervortheilt; auf sein Vermögen ist Arrest zu schlagen.“ Zugleich ergaben sich Unterschleife beim Kornschreiber Leuchsner. Gleichzeitig wurde auch der heilsbronnische Pfleger Dietrich in Nördlingen seines Amtes entsetzt. Er entfloh, stellte sich aber wieder und wurde der Gnade der beiden Fürsten empfohlen. Gleichzeitig wurde auch der Vogt Lips in Randersacker wegen Kassedefekt removirt; jedoch versprach sein Sohn, Vogt in Ipsheim, den Ausfall zu decken. Besser hatte der Vogt Schenk in Neuhof während seiner 26jährigen Amtsführung fungirt. Stör, Nachfolger des abgesetzten Verwalters Rephun und wie dieser in stetem Hader mit dem Richter und vielen Andern in Heilsbronn, war schon im zweiten Jahr seiner Amtsführung (1666) so gravirt, daß der Markgraf Albrecht von Ansbach dem Markgrafen Christian Ernst von Bayreuth die Frage vorlegte: „Ob nicht dem Verwalter um seiner gegen die Unterthanen verübten harten Tractamente und um der von ihm und seinem Scribenten übermäßig eingezogenen Amtsgebühren willen ein ernstlicher Verweis intimitirt werden möchte?“ Die Antwort lautete bejahend und die beiden Markgrafen intimitirten dem Verwalter und seinem Schreiber: „sich hinfüro glimpflicher gegen die Unterthanen zu bezeigen und sie nicht wieder mit übermäßigen Amtsaccidenzien. zu beschweren.“

Gleich nach dem westphälischen Friedensschluß wurde in Heilsbronn der durch den Krieg unterbrochene Jagdverkehr wieder eröffnet. Der Markgraf Albrecht weilte daselbst meist 10 Tage lang im Jahr auf der Hasen- und Schweinshatz, Hirschfaist und Hahnenfalz. Der folgende Abschnitt wird zeigen, daß das Verhalten der Fürstenschuljugend nach dem Kriege noch unreligiöser,

und ungesitteter war, als vor dem Kriege. Im Großen und Ganzen hatte der Krieg bei allen Volksklassen keinen mildernden, sondern einen verwildernden Einfluß. Regierungsmandate sollten der gesteigerten religiös–sittlichen Verwilderung Einhalt thun. In diesen Mandaten (von 1690 an) hieß es: „Nachdem man jelänger jemehr wahrgenommen, weßgestalten das Christenthum auch in diesem Fürstenthum, wie an andern Orten sehr kaltsinnig und laulich zu werden beginnt, sonderlich das Fluchen und Schwören, Entheiligung des Sabbaths, unfleißiger Besuch des Gottesdienstes, zumal der Betstunden und Christenlehren oder Katechismusunterweisung bei Alt und Jung, dann auch Ungehorsam und Untreue gegen Vater und Mutter, Herren und Frauen und die Obrigkeit, Huren und üppiges Leben, Stehlen, Vervortheilen und Betrügen mit andern Sünden von Tag zu Tag anwachsen: so werden die Geistlichen des Fürstenthums erinnert, ihre Beichtkinder von der Kanzel und im Beichtstuhle und bei sonstigen Gelegenheiten fleißig zu ermahnen, den Gottesdienst fleißig zu besuchen, vornehmlich die Christenlehren, welche öfters den Alten nöthiger sind als den Jungen, die Kinder fleißig zur Schule und Kirche anzuhalten. An Sonn- und Festtagen keine Märkte, Spielleute, kein Karten–, Kugel- und Würfelspiel und andere Spiele noch andere Gott mißfällige Lustbarkeiten und Ueppigkeiten, wodurch zum Schwelgen, Raufen, Balgen, Zanken und unzüchtigem Leben Anlaß gegeben wird, bei Strafe von 3 bis 10 Reichsthalern oder Leibesbußen. Auch bei Hecken- und Zapfenwirthen keine Gäste setzen während des Gottesdienstes bei Verlust der Schenkgerechtigkeit. Erst nach dem Gottesdienst darf ausgeschenkt werden. Den Beamten wird aufgegeben, an den Sonn- und Festtagen alle Wirthshäuser fleißig zu visitiren und darin betretene Personen zu arretiren.“ Diese Mandate mußten von den Kanzeln abgelesen werden, dazu noch eine weitläuftige Verordnung, Ehebruch, Hurerei und Rockenstuben betreffend. In einem an die Geistlichkeit gerichteten Ausschreiben hieß es: „Absonderlich soll (bei den Diöcesansynoden) die Kapitelsmahlzeit eingestellt werden, bei welcher, dem Vernehmen nach, bisher einige Kapitulares

schändlich sich zu bezechen gewohnt sind. Es ist auch vorgekommen, daß einige Kapitulares, unter dem Prätext einer societatis literariae, sich des übermäßigen Trinkens, Spielens und Durchhechelns der sie nichts angehenden Leute befleißen, und daß Andere die Kranken nicht besuchen, wenn man ihnen dafür nicht eine Gabe offerirt.“

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Erster Abschnitt.
Die Fürstenschule,
i. J. 1655 wieder eröffnet, i. J. 1736 aufgehoben
und nach Ansbach und Bayreuth verlegt.
Die Prediger in Heilsbronn
in dieser Periode, Nr. 15 bis 21.

Die Wiedereröffnung der Fürstenschule wurde schon während des 30jährigen Krieges (s. oben Abschn. X) projektirt, aber wegen gänzlicher Mittellosigkeit erst im 7. Jahre nach dem Friedensschluß vollzogen. Anstatt der früheren vier Lehrer konnten nur zwei angestellt und besoldet, anstatt der früheren 100 Schüler nur 48 ausgenommen werden; weiter reichten die vorhandenen Mittel nicht. 1654 wurden für Lehrer, Schüler und das weiter erforderliche Personal die nöthigen Räumlichkeiten hergestellt und die nöthigen Furnituren angeschafft. Nach 24jähriger Unterbrechung wurde die Schule am 30. Januar 1655 durch die von beiden Markgrafen kommittirten Räthe wieder eröffnet. Der bayreuthische Regierungsdirektor Georg Rittershausen erinnerte in seiner im Kapitol gehaltenen, später im Druck erschienenen lateinischen Introduktionsrede an das, was Heilsbronn während des Krieges erlitten (tamen bona pars bibliothecae vel in repositoriis immota remansit, vel alio transferri potuit, et sarta tecta servata). Dann folgt eine Aufforderung, Gott zu danken, der dennoch gnädig gewaltet und eine völlige Zerstörung abgewendet habe, so daß nun die Schule wieder eröffnet werden

könne. Groß seien die Verdienste Schopper’s um Wissenschaft und Religion gewesen, aber weit größer noch die der brandenburgischen Fürsten, zumal der jetzt lebenden. In der darauf folgenden Apotheose sind die Charaktere der Fürsten nicht immer wahrheitsgetreu gezeichnet. Dasselbe gilt von einem Anhang, in welchem Rittershausen von den in Heilsbronn begrabenen oder portraitirten Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen handelt und die Inschriften auf ihren Grabdenkmalen oder Bildern bespricht. Besonders verbreitet er sich über den Markgrafen Albrecht Alcibiades, dessen Leben (vita heroica et principe christiano digna, cuivis exoptanda) und Tod unter Mittheilung des Berichts, welchen der Pfarrer Heerbrand in Pfortsheim über die letzten Lebensmomente des Markgrafen gab (s. Hocker, Ant. S. 13). Rittershausen vertheidigt diesen gegen die schweren Beschuldigungen seiner Feinde und beruft sich dabei auf das günstige Zeugniß des Doktors L. Fuchs, welcher den Markgrafen, 17 Jahre alt, ärztlich behandelt hatte und ihm späterhin ein medizinisches Buch dedizirte. Fuchs rühmt die Hochherzigkeit des Kurfürsten Albrecht Achilles, der Markgrafen Friedrich und Kasimir, und dann besonders des jungen Albrecht Alcibiades humanitas, lenitas et mansuetudo, wegen welcher Tugenden er als Knabe allgemein geliebt worden sei. Er preist seine von dem gelehrten Ch. Pistorius ihm eingeflößte Frömmigkeit und versichert: Albrecht sei versöhnlich, fern von Grausamkeit und Tyrannei gewesen, habe große Fortschritte im Lernen gemacht und würde noch größere gemacht haben, wenn er nicht zwei gelehrte Lehrer durch den Tod verloren hätte. (S. Beitr. S. 149–172.)

Mehlführer, der letzte Titularabt, war 1640 während des Krieges in Ansbach gestorben. Die Abtsstelle wurde wegen Mittellosigkeit nicht mehr besetzt. Leiter der Fürstenschule sollte künftig der Rektor sein, vorerst der Konrektor, da wegen Mittellosigkeit ein Rektor noch nicht angestellt werden konnte. Eine Rektorsbesoldung wurde erst nach vier Jahren ausgemittelt. Bis dahin fungirten an der Schule nur zwei Lehrer: M. Mart. Clem. Coeler, als Konrektor, und M. J. Ad. Faber als Kollaborator

und Kantor. Die untersten Schüler informirte der in Heilsbronn bereits anwesende deutsche Schulmeister Ch. Clemm. 1659 war die Rektorsbesoldung (180 fl.) regulirt; der bisherige Konrektor Coeler wurde Rektor, der bisherige Kantor Faber wurde Konrektor, das Kantorat erhielt Erh. Precht aus Krailsheim. Die 48 Zöglinge, mit welchen die Schule eröffnet wurde, waren folgende: A. In der Oberklasse: 1. Schuster, Mtth. aus Ansbach. 2. Börner, Friedr. von Bayreuth; trat aus. 3. Coeler, Ph. Albi von Krailsheim. 4. Hofmann, Gg. Hein. von Hof. 5. Beer, Ph. Ch. von Krailsheim. 6. Schreiber, Wil. And. von Bayreuth; trat aus. 7. Weinrich, J. B. aus Krailsheim. 8. Schaumann, Lor. von Bayreuth. 9. Krug, Hein. von Kulmbach. 10. Barthelmes, J. Kasp. von Krailsheim. 11. Metzger, Dan. von Kulmbach. 12. Weiß, J. Wil. von Krailsheim. 18. Hornberger, Kon. Hein. von Krailsheim. 14. Kopp, J. von Kulmbach. 15. Dietrich, Lot. L. von Mainbernheim. 16. Goldner, Ant. Ad. von Hof. 17. Frieß, G. Chph. von Uffenheim; 1659 relegirt. 18. Halbmayer, J. von Mainbernheim. B. In der Mittelklasse: 19. Schweigherr, J. Ch. von Ansbach. 20. Krauß, A. Mth. von Kulmbach. 21. Krehe, Nik. F. von Uffenheim. 22. Mayer, J. Jak. von Bayreuth; trat aus. 23. Kolb, J. Fr. von Langenzenn; relegirt. 24. Engelmann, J. G. von Bayreuth. 25. Müller, Mich. von Schwabach. 26. Ellrot, J. Fried. von Wunsiedel; trat aus. 27. Wunderer, J. Ch. von Ansbach. 28. Neumann, J. G. von Hof. 29. Rabus, J. L. von Schwabach. 30. Rößler, Ad. von Wunsiedel. 31. Pfeiffer, J. G. von Ansbach. 32. Burger, G. von Hof. 33. Albinus, J. Tob. von Kulmbach; trat aus. 34. Oertel, J. Ksp. von Hohenberg. 35. Meykönig, Pet. von Feuchtwangen. 36. Brunnrath, Joh. von Wunsiedel. 37. Schwab, Mich. von Ansbach; relegirt. 38. Heidenreich, G. A. von Uffenheim. 39. Codmann, J. G. von Himmelkron. 40. Weber, J. Wolf. von Hof. C. In der Unterklasse: 41. Georgi, J. Seb. von Feuchtwangen. 42. Ernst, Euch. von Gunzenhausen; trat aus. 43. Gößwein, J. A. von Neustadt. 44. Schöner, Ph. Ch. von Ursheim.

45. Eglof, J. von Geyern; relegirt. 46. Gretschmann, Dan. von Kulmbach. 47. Müller, G. von Neustadt. 48. Widmann, J. von Neustadt. Diese 48 Neulinge erhielten bei ihrem Eintritt die Weisung, genau zu befolgen, was den 100 Erstlingen bei der Schulgründung i. J. 1582 eingeschärft worden war. Jene sehr detaillirten


Verhaltungsregeln

waren in lateinischer und deutscher Sprache verabfaßt und gaben in vier Kapiteln folgende Vorschriften: Cap. I. De Pietate, von der Gottesfurcht. Vor Allem sollen die Zöglinge Gott fürchten und nach Gottes Geboten leben; den Namen Gottes nicht mißbrauchen durch Fluchen, Schwören etc.; des Morgens und Abends mit Andacht für eigene und gemeine Noth beten; Aberglauben, falsche Religion, Fabelwerk (futiles nugas de Deo et cultibus divinis) fliehen; des Sonnabends zur Vesper und an Sonn- und Feiertagen rechtzeitig zur Kirche kommen und stille sein, ordentlich je zwei und zwei ohne Getümmel ein- und ausgehen, die Predigt andächtig und ohne Plaudern hören, nachschreiben oder die vornehmsten Punkte daraus merken; vor und nach Tisch, des Morgens und des Nachts soll Einer, den die Ordnung trifft, das Gebet laut sprechen, dem die Anderen mit dem Herzen folgen sollen; den Chor in der Kirche an jedem Tage besuchen und dabei mit Singen, Lesen und Beten Gott mit rechter Andacht dienen; zum Abendmahl sich fleißig halten und sich also halten, daß sie es würdig empfangen. Cap. II. De Studiis. Sie sollen daheim ihre Lektionen fleißig lernen, pünktlich in den Auditorien erscheinen, sich ruhig verhalten, die Studien mit Gebet anfangen, die Präceptores ehren, nicht schwätzen, malen etc., Bücher, Federn etc. stets bei der Hand haben, nicht in die Bücher zwischen die Zeilen schreiben, beim Hersagen nicht in’s Buch sehen und nicht einblasen, fleißig repetiren, die Specimina selbst machen, der Zierlichkeit im Reden sich befleißigen, jeden Tag etwas komponiren und auswendig lernen, ohne Erlaubniß nicht spazieren gehen, spielen, fremde Leute, Mahlzeiten, Hochzeiten oder Tänze besuchen, bei längerem Verzug glaubwürdige

Scheine mitbringen, beim Abgang von der Schule von den Präceptoren ehrlichen Abschied nehmen und für empfangene Wohlthat danken. Cap. III. De Moribus. Sie sollen sich guter Sitten befleißigen, die Präceptoren als ihre Väter ehren und ihnen gehorchen, ihre Mitschüler nicht beleidigen, nicht hadern, raufen, balgen, verwunden; Streitigkeiten vor den Rektor bringen, rechtzeitig aufstehen, die Betten sauber zusammenthun, sich waschen, kämmen und die Ohren reinigen; Kleider sauber halten, gefärbte und prächtige Kleider nicht tragen, sondern schlechte, ehrliche Schultracht; die Zellen sauber halten, die Zelleninspektoren nicht schmähen, nicht in andere Zellen schleichen; nichts Unsauberes zum Fenster hinausschütten; keine Dolche noch Degen tragen, sintemal die martialischen Waffen sich übel zum Schulmantel schicken; nicht mit Karten und Würfeln spielen; die Wände nicht bemakeln; ihren Obern auf dem Wege Reverenz erzeigen; nicht zu den Weibspersonen im Kloster gehen; sich nicht in heimliche Ehegelübde einlassen; kein brennendes Licht in der Zelle haben; beim Schlafengehen gedenken, was sie am Tage geredet, gethan, gelernt und morgen zu thun haben. Das Contubernium soll zur bestimmten Zeit auf- und zugesperrt werden. Die Ein- und Ausgehenden soll der Janitor aufzeichnen. Wer diese Statute freventlich übertritt, hat Relegation zu erwarten. Cap. IV. Leges Mensae communis. Der gute Tisch soll die Alumnen reizen, sich der Gottesfurcht und Wissenschaft zu befleißigen. Auf jedem Tisch sind Einige zu wählen, die mit dem Inspektor Ordnung halten. Jeder soll an seinem Platz mit aufgerichtetem Leibe sitzen, über Tisch züchtig sein, nicht geizig fressen noch sich voll saufen, auch nicht die Knochen, wie die Hunde, mit den Zähnen zernagen; sie sollen einander nicht zutrinken, nicht einander die Speisen vom Mund reißen, Tischtücher, Tische, Kannen etc. nicht zerschneiden, während des Bibellesens bei Tisch nicht schreien und pochen, sondern dem Lektor andächtig zuhören; nichts vom Tisch wegtragen, nicht in die Küche gehen; die Aufträger sollen ohne Geräusch auf- und abtragen.“ Jeder Eintretende mußte sich durch Revers verpflichten, dieß Alles zu befolgen.

Gleichwohl herrschte schon von vornherein, von 1582 bis 1631, im Allgemeinen kein guter Geist in der Fürstenschule, wie im IX. Absch. berichtet wurde. Noch weit schlimmer wurde es von 1655 an: die Jugend erwies sich im Allgemeinen nach dem Kriege noch weit zügelloser, als zuvor, trotz der neuredigirten Schulordnung. Schon in den ersten drei Jahren nach Wiedereröffnung der Schule mußten von den 48 Neuaufgenommenen die unter Nr. 17, 23, 37, 45 genannten Zöglinge wegen Unzucht relegirt werden, in den ersten fünf Jahren sieben. Sechs traten aus wegen anderer Ursachen. Die Untersuchungsakten zeigen, daß nicht nur die vier relegirten Fornikanten, sondern auch andere ihrer Mitschüler desselben Lasters schuldig waren; daß alle Zöglinge das sittenlose Treiben ihrer Mitschüler kannten, aber dazu schwiegen; daß die Malefikanten an Eidesstatt betheuerten, mit der Dirne nichts zu thun gehabt zu haben. Letztere entwich und gebahr in Neuses bei Ammerndorf, was der dortige Pfarrer Otho dem Richter Eyermann in Heilsbronn anzeigte. Auch während der folgenden Jahre kamen Relegationen wegen Unzucht und Ehebruch mehrmals vor, weßhalb die Herren Präceptores, wegen schlechter Inspektion, scharfe Rügen von den Regierungen erhielten. Weitere Verhandlungen betrafen den Schüler J. L. Würflein aus Wunsiedel, welcher Hemden, Betttücher, Mantel und Hut an eine liederliche Taglöhnersfamilie verkaufte, aber wegen seiner Jugend auf Fürbitte seines Vaters nicht relegirt wurde. Die Taglöhnersfamilie wurde an Geld gestraft und ausgewiesen. Der Kantor Goldner überreichte eine Beschwerde „über die Alumnos, welche wie die Nachtraben umschwärmten, ihm Obst und Bier raubten und sein Haus zu erbrechen trachteten.“ Hierauf befahl das Konsistorium Bayreuth: „bessere Aufsicht zu halten; die oberen Alumni, welche die Aufsicht führten, sollten diejenigen anzeigen, welche sich Nachts nicht in ihren Zellen befänden; die Uebertreter sollten am Leib bestraft, relegirt und die auf sie gewendeten Kosten von den Bürgen erhoben werden.“ Der bayreuther Generalsuperintendent Kasp. von Lilien referirte 1666, im elften Jahr nach Wiedereröffnung der Schule: „Nachdem ich von beiden

Herren Markgrafen abgeordnet worden bin wegen höchstnöthiger Eräusser- und Verbesserung des in ziemlicher Abnahme sich befindenden Gymnasii in Heilsbronn, so referire ich: Man hat bisher vielfältig gefunden, wie in dem Gymnasio eine Zeit her gar schlechter Nutz bei der Jugend geschafft worden, so daß ohne Verzug Verbesserung anzustellen ist, damit das Studium sincerae pietatis mit allem Fleiß traktirt und das bisher fast ganz und gar negligirte Studium vitae introduzirt werde. Es ist daher gute Inspektion sowohl auf die Docentes als Discentes zu haben. Es wäre vielleicht gut, die Abtsstelle wieder mit einem wohlqualifizirten Subjekt zu besetzen, oder dem künftigen, dießmal von Bayreuth zu ernennenden Prediger diese Inspektion auszutragen. Ferner sind, wenn auch nicht halbjährliche, doch jährliche Visitationen sehr nöthig.“ Diesem Anträge entsprechend wurde zwar die Abtsstelle nicht wieder besetzt, aber der neuernannte Prediger Gottf. Händel nächst dem Rektor zum Professor und Inspektor ernannt und öftere Visitation angeordnet. Gleichwohl nahm die Zuchtlosigkeit von Jahr zu Jahr mehr überhand, wie der nunmehrige Inspektor Händel selbst berichtete in einem „gehorsamen wohlgemeinten Memorial, das Gymnasium zu Heilsbronn betr. vom 15. Februar 1671,“ sonach im 16. Jahre nach der Wiedereröffnung. Händel berichtete: „1. Ist die Bosheit der Alumnorum gleich Anfangs meiner Hieherkunft (1670) so übermächtig befunden worden, daß solche zu allen Bubereien dergestalt sich verbunden und annoch sich verbunden halten, daß in Begehung Raubens und Stehlens bei nächtlicher Weil, Aussteigens, Tumultuirens, Fluchens, Schwörens, Gotteslästerns, Vollsaufens und Spielens alles offenbar ist. Sie gestehen das Geringste nicht, beantworten mit Lachen oder leichtsinnigem Widersprechen das ihnen Vorgehaltene, verschwören durchgehends sich zusammen, führen einerlei Rede, also daß der Kleinste redet wie der Größte. Wissend, daß man den ganzen Coetum nicht leicht zugleich bestrafen kann, werden sie in ihrem Muthwillen desto mehr bestärkt und trotzig, häufen Leichtfertigkeit auf Leichtfertigkeit, zumal da von den Herren Präzeptoren keine exemplarische und sattsame

Strafe gegen sie beschieht, als welche Präzeptores sich entschuldigen, daß sie es nicht thun dürfen, indem man ihnen nie Schutz gehalten, die bösen Buben wider sie allezeit obgesiegt und ihnen Verweis zugekommen, daß sie diese Gesellen nicht recht traktirt hätten. 2. Die bei Wiedereinführung der Schule i. J. 1655 publizirten Schulgesetze sind bisher nicht observirt, auch kein Zwang ergriffen worden, sie zu observiren. 3. Die Lektionen werden nicht eingehalten. 4. Der Ferien sind zu viel. 5. Wird zu viel untereinander traktirt. 6. Die Musik ist völlig ins Abnehmen gerathen, daß man fast kein einziges Stück mehr recht singen kann. 7. Die Knaben kommen gar zu unwissend hieher. 11. Im Collegio will Einer da, der Andere dort hinaus, Einer so viel sein als der Andere, daher kann hier nichts recht Ordentliches sein. Es ist hier kein Respekt, kein Vertrauen, keine Eintracht. 16. Es ist mit den Alumnis so weit gekommen, daß sie, was ihre Präzeptores sie heißen, am wenigsten thun, gleich Alle davon laufen wollen, daß die Präzeptores sie noch um Gotteswillen bitten müssen, allhie zu beharren. Sie expostuliren, trotzen, pochen. Sie sind Herren, die Präzeptores müssen fast nichts sein, sonderlich, da sie wissen, daß sie, wenn die Ptäzeptores schriftlich wider sie geklagt, meistentheils recht, die Präzeptores unrecht gehabt haben. Wie es so weit gekommen, weiß ich nicht. Und ist eben die Summa: ein gänzlich verdorbenes Gymnasium. Wird dem durch eine Generalvisitation nicht geholfen und Alles aufs Neue in die alte Fundation und Ordnung de pietate, doctrina et cultura morum eingerichtet, so werden die aufgewendeten schweren Kosten ihren Zweck, als zur Ehre Gottes und christlichen Wesens Besten nimmermehr erreichen. Diese christlich gemeinten Erinnerungspunkte habe ich von Amts- und Gewissenswegen zu Papier gebracht, um solche bei künftiger Visitation einzuliefern oder einigen Kulmbachischen Räthen, so hieher kommen, zur Betrachtung zu übergeben. Geschrieben in Heilsbronn, den 15. Febr. 1671. Händel.“

Dem vom Prediger Händel gestellten Antrage wurde sofort entsprochen: die beiden Fürstenhäuser beschlossen eine Visitation.

Es erschienen bei derselben im April 1671 kulmbachischerseits der Generalsuperintendent von Lilien und der Justizrath Gabr. Luther, onolzbachischerseits die Räthe Benz und Hammerschmit. In dem dabei ausgerichteten Rezeß hieß es: „Nachdem viele Beschwerden eingelangt wegen des Schulwesens zu Heilsbronn, zumal wegen der von den Alumnis verübten Exorbitancien, haben sich die Unterfertigten dahin verglichen: 1. Die Alumni werden ermahnt, nach der Fundation und den Rezessen zu leben. 2. Zur Abwendung der Beschwerungen sind die besten Mittel Visitationen, welche also, wie sonst, alljährlich im Mai gehalten werden sollen, wenn die beiderseitigen Räthe ohnehin wegen der Rechnung hieher kommen. 3. Der Prediger und der Rektor sollen gemeinschaftlich die Inspektion haben. 4. Aufsicht auf die deutsche Schule und die Bibliothek führt allein der Prediger Händel. 6. Die Inspektion beim Essen haben Prediger, Rektor, Konrektor und Kantor wechselsweise einen Tag um den andern, auch über die Zellen, Truhen und Betten. 8. Die deutsche Schule wird einem Alumnus übertragen, welcher nicht mehr Locat, sondern Collaborator heißen und von beiden Häusern wechselsweise gewählt werden soll. 10. Prediger und Präceptoren, welche eine Zeit her mißhellig waren, sollen sich vertragen. 11. Den Alumnis sollen ihre bisherigen Exzesse, Leichtfertigkeit, Pasquillmachen, Gotteslästerung, Fluchen, nächtliches Ausstreunen, Einsteigen in die Gärten etc. ernstlich vorgehalten werden bei Androhung der Entziehung des Benefiziums, des Ersatzes der sumtuum und der Relegation ohne Hoffnung auf Anstellung. 12. Die Schulgesetze sollen alle Vierteljahre vorgelesen, halbjährlich die Censuren über jeden Schüler an die Konsistorien eingeliefert werden etc.“ Diese Anordnungen waren recht gut gemeint; allein es fehlte die Durchführung. Daher die sehr richtige Fragstellung des damaligen Verwalters Stör: „Wie, wenn das im obigen Rezeß Verordnete nicht geschieht? wer wird die Mängel bei den Konsistorien anzeigen?“ Daß der Rezeß den gewünschten Erfolg nicht hatte, ergab sich drei Jahre darauf, als dieselben Räthe (nur an Luther’s Stelle der Rath Hofmann) wieder visitirten und das alte Thun

und Treiben vorfanden. In ihrem Bescheid vom 6. Mai 1674 hieß es: „1. Trotz dem Rezeß von 1671 sind die Schulgesetze nicht vierteljährlich verlesen worden; noch weniger haben die Alumni denselben Folge geleistet. Es wird daher die Vorlesung neu eingeschärft. 2. Die Präceptores haben dennoch Lectiones ausgesetzt, ohne Anzeige beim Prediger und Rektor. 3. Die angeordnete halbjährliche Einsendung der Censuren ist unterblieben; wird neu eingeschärft. 4. Die 1671 gerügten Mißhelligkeiten zwischen Prediger und Präzeptoren sind glücklicherweise unterblieben. 6. Die angeordnete Inspektion beim Essen etc. ist vielfach unterblieben; wird abermals eingeschärft. 8. Die vorgeschriebene Kleiderordnung ist nicht eingehalten worden; denn die Alumni, mit den ihnen gegebenen Kleidern nicht zufrieden, haben sich nach französischer Mode mit bunten Bändern behängt, gelbe lederne Hosen und Strümpfe, weiße und gefärbte hohe Schuhe getragen, was bei Strafe der Entziehung des Benefiziums aufs Neue verboten wird. 10. Bei den Alumnis ist wenig Pietät; sie plaudern unter der Predigt, daß es der Prediger auf der Kanzel hört; unter dem Morgengebet unternimmt der Eine dieß, der Andere das; ein solcher soll mit dem Karzer bestraft werden. 13. Die Einwohner sollen den Alumnis keinen Unterschleif geben. Letztere sollen im Sommer um 9 Uhr, im Winter um 6 im Kloster sein; wo nicht, so sollen sie aufgegriffen und bestraft werden.“

Der Prediger Händel wurde nach vierjährigem Aufenthalt in Heilsbronn Generalsuperintendent in Ansbach und somit in den Stand gesetzt, das von ihm, wie vorhin berichtet, unt. 15. Febr. 1671 vorgeschlagene Heilmittel, die Visitation, recht in Anwendung zu bringen. Demungeachtet erfolgte keine Heilung; ja es wurde schlimmer als zuvor, schon dadurch, daß Onolzbach und Bayreuth bei der Visitation nicht Hand in Hand gingen. Onolzbach befahl, halbjährlich zu visitiren, was auch geschah, aber ohne Rücksichtnahme auf Bayreuth. Kaum erhielt man hier Nachricht von der ersten abgehaltenen Visitation, als das Konsistorium Bayreuth, von Lilien an der Spitze, den Verwalter in Heilsbronn aufforderte,

zu berichten: „wer die Visitation angeordnet, wer sie vollzogen und was dabei geschehen?“ Der Verwalter berichtete hierauf nach Bayreuth: „Die Visitation wurde von Onolzbach angeordnet, vom 23. bis 28. Juni 1688 vom Generalsuperintendenten Händel, Konsistorialrath Bentz und Sekretär Kohl abgehalten; dieselben examinirten aber nur die onolzbachischen Fürstenschüler. Auch wurde ein Gottesdienst gehalten. Die Visitatoren logirten im Verwaltershaus und erhielten von den Alumnis eine Nachtmusik. Die Zehrungskosten wird Onolzbach allein zu tragen haben. Die Visitationen sind höchst nöthig, und zwar gemeinschaftlich, damit die täglich accrescirenden Schülerexzesse und bösen Unordnungen abgestellt werden. Die Visitation schloß aber fast mit einem Unglück, indem bei der Rückfahrt eine Achse brach, der Sekretär Kohl eine Zeit lang bewußtlos lag und Herr Bentz auf Herrn Generalsuperintendenten zu liegen kam.“ Auch in den folgenden Jahren visitirte Händel nur die onolzbachischen Schüler, wodurch immer aufs Neue Oel ins Feuer gegossen wurde. Die Ueberhandnahme der Zuchtlosigkeit hatte auch darin ihren Grund, daß oberländische Wüstlinge, deren Bestrafung Onolzbach beantragte, in Bayreuth Schutz fanden. Einer dieser Wüstlinge, J. K. Pertsch aus Münchberg, von Onolzbach aus zur Relegation verurtheilt, floh zu seinem Bruder nach Wunsiedel und brachte es durch Protektion seines Vetters, des Generalsuperintendenten von Lilien zu Bayreuth, dahin, daß die Relegation vorerst unterblieb; aber im Jahr darauf wurde sie, wegen gehäufter Exzesse, dennoch vollzogen. Der Verwalter Jung berichtete darüber im Jan. 1677: „Je und je kommen unter den hiesigen Alunmis böse Gesellen und grobe Exzesse vor, und will dem Ansehen nach noch weiter einreißen. Denn im vorigen Jahr sind Schradin und Rasch relegirt worden, wobei auch Pertsch schon betheiligt und der Relegation nahe war, aber pardonnirt wurde um vornehmer Freunde Fürbitte willen. Er wurde dadurch nicht besser und setzte seine Debauchen fort. Allein man glaubt in Bayreuth dem Pertsch mehr als mir, dem Prediger und den Professoren. Man ist dort uns Unterländern insgemein gehässig.“ 1678 wurde der Alumnus

Sal. Rummel, Pfarrerssohn aus Ipsheim, relegirt wegen Schwängerung und entfloh mit der Dirne. 1679 wurde Geld- und Thurmstrafe über den Wirth Oswald verhängt, weil er, wider Verbot, den Schülern Wein und Bier gereicht. 1681 wurde G. H. Graff aus Baiersdorf relegirt wegen grober Mißhandlung eines Mitschülers. In der Rechnung von 1672 bei dem Titel „Bierausgaben“ lautet der Vortrag: „Am 20. Oktober Nachts sind die Alumni in den Keller gebrochen, haben nicht allein ein volles Faß, 1 Eimer und 32 Maas haltend, hinaus und auf das Gymnasium praktizirt, sondern auch noch 40 Maas aus einem andern Faß genommen sammt 12 Maas Branntwein; hernach aber, weil es lautbar worden, in der Nacht das Faß voll wiederum durch die Kirche in den Kreuzgang geliefert, die 40 Maas Bier aber sammt dem Branntwein verzehrt, daher hier in Ausgab gebracht.“ In den Rechnungen von 1674 und 76 heißt es: „In Anwesenheit fürstlicher Herrschaften sind von den Alumnis aus dem Schulkeller durch gewaltsamlich Einbrechen 24 Maas entwendet worden. Der Thorwart Link ist um 5 fl. gestraft worden, weil er, wider oftmaligen Verbot, die Schüler, in Spacio den Schradin, zu seiner Stieftochter einschliesen lassen.“ In den Jahren 1679 und 80 fand sich Niemand mehr für den Nachtwächterdienst, so nöthig er auch war, wegen der Alumnorum nächtlichen Muthwillens.

Nach diesem Einblick in das wüste Schülerleben fragen wir billig: War unter den Professoren keiner geeignet, die Schule zu beleben, zu heben und dem zügellosen Treiben der Jugend Einhalt zu thun? Die betrübende Antwort lautet: Keiner der bisher, auch keiner der späterhin bis an das Ende des Jahrhunderts fungirenden Professoren. Sie waren zwar meist gelehrte und wohlgesinnte Männer, aber insgesammt ohne pädagogischen Takt, einige selbst nicht wohlgezogen. Man suchte dadurch zu helfen, daß man den Prediger ihnen an die Seite oder über sie setzte; allein dadurch wurde es nicht besser. Sie waren insgesammt heilsbronnische Stipendiaten, welche von der Universität, wo sie gewöhnlich auch magistrirten, heimberufen, sofort an der

Fürstenschule als Professoren angestellt wurden, unerfahren in’s Amt traten und nicht geeigenschaftet waren, die wieder eröffnete Schule zu beleben und zu leiten. Dieß galt schon von den bereits genannten drei Professoren Coeler, Faber und Precht, mit welchen die Schule eröffnet wurde. M. Martin Clemens Coeler, Dekanssohn aus Krailsheim, konnte seine Gymnasialbildung nicht in Heilsbronn erhalten, da während seiner Jünglingsjahre die Fürstenschule geschlossen war. Er besuchte daher die Lateinschule zu Ansbach, bezog aber daselbst ein heilsbronner Trivial–(Gymnasial–)Stipendium. Von 1632 bis 42 konnte, wegen gänzlicher Verarmung, gar kein Stipendium gezahlt werden. 1642 wurden, laut beiderseitigem Regierungsbeschluß, wieder 6 Trivial- und 2 Universitätsstipendien ermittelt. Eines der letzteren erhielt Coeler, als er, 20 Jahre alt, die Universität Wittenberg bezog. Nachdem er dort studirt und magistrirt hatte, wurde er, 26 Jahre alt, 1655 heimberufen zur Uebernahme des Rektorats an der Fürstenschule. Vorläufig fungirte er aber unter dem Titel Konrektor bis zur Ermittelung einer Rektoratsbesolduug. Erst nach vier Jahren konnte er als Rektor eintreten. Nach zwanzigjähriger Führung des Rektorats erhielt er die Predigerstelle zu Heilsbronn und starb 1691. Siehe seinen Grabstein bei Nr. 91. M. Joh. Ad. Faber, aus Münchberg, erhielt als Lateinschüler in Hof das heilsbronner Trivialstipendium (30 fl.) und das akademische (50 fl.) in Wittenberg, wo er, wie Coeler, magistrirte und gleichzeitig abberufen wurde, um die zweite Professur in Heilsbronn zu übernehmen. Allein er zog schon nach vier Jahren weg, nachdem er dort nicht mit Allen friedlich gelebt hatte, insonderheit nicht mit dem Prediger Schöderlein, welcher beim Eintrag seines Namens im Kounnunikantenregister beischrieb: „meus adversarius.M. Erhard Brecht, der dritte Professor und Kantor, nach Faber’s Austritt zweiter Professor oder Konrektor, gleichfalls ein heilsbronnischer Stipendiat, erst Pfarrer in Tiernspach, bis er nach Heilsbronn kam, seine Uebersiedelung dahin bitter bereuend, laut folgender Aeußerung: „Hätte mit aus meiner Pfarrei der Amtsschreiber nicht so gar wehe gethan, so hätte ich

nimmermehr eine Mutation im Sinne gehabt. Mir, wie meinen Kollegen, wird Gemüse, Hirse, Heidel, Habermehl, Bier etc. nicht richtig geliefert, bitte daher um Vergütung für den Fall, daß ich nach Gottes und der beiderseitigen durchlauchtigsten Fürsten gnädigem Willen wider Verhoffen noch länger an diesem mühseligen Kantorat hangen bleiben soll.“ Sein Pensum war allerdings mühselig, da er neben seiner Funktion als Gymnasiallehrer und Kantor auch die deutsche Schule und die Meßnerei zu besorgen hatte. Seine Lage verbesserte sich, da er vorrückte und Konrektor wurde. Als solcher starb er 1675 nach zwanzigjähriger Amtsführung in Heilsbronn. Nach ihm wurde J. Stübner Konrektor, über den nachher Mehreres berichtet werden wird. Kantor oder Tertius wurde M. Ant. Ad. Goldner aus Hof, von 1655 bis 59 Fürstenschüler in Heilsbronn, dann Student und Magister in Tübingen, dann gleichfalls heimberufen nach Heilsbronn, wo er 12 Jahre lang fungirte, bis er die Pfarrstelle in Goldkronach erhielt. Er sehnte sich weg von Heilsbronn und der rohen Fürstenschuljugend laut seiner oben angeführten „Beschwerde über die Alumnos, welche wie Nachtraben umschwärmten, ihm Obst und Bier stahlen und sein Haus zu erbrechen trachteten.“ Nach ihm wurde J. Lor. Beyer Konrektor, wie die bisher Genannten ein heilsbronner Stipendiat, von der Universität heimberufen und an der Schule angestellt, aber bald darauf abgesetzt wegen grober Exzesse: Trunksucht, Raufhändel, Mißhandlung seiner Schwiegermutter und seiner Frau, welche auf Scheidung drang. Nach seiner Kassation wurde er aus Heilsbronn verwiesen. Nach Coeler’s Beförderung zur Predigerstelle erhielt Krebs das Rektorat, nach Brecht’s Tod Stübner das Konrektorat, beide ebenfalls von der Universität heimberufene heilsbronner Stipendiaten, kenntnißreich, aber ebensowenig wie ihre Vorgänger qualifizirt, der Schule einen besseren Geist einzuhauchen. M. J. Friedr. Krebs, 1651 in Bayreuth geboren, studirte und magistrirte in Jena, wurde 24 Jahre alt heimgerufen zur Uebernahme des Rektorats, 17 Jahre darauf Prediger in Heilsbronn, wo er 1721 starb. Siehe seinen Grabstein. M. Joh. Stübner, geboren 1649, war, wie

er selbst berichtet, der Enkel eines Protestanten in Leobschütz in Schlesien, welcher 1622, wie viele Andere, um des Glaubens willen von dort vertrieben, in den beiden Fürstenthümern ein Asyl fand. David Stübner, Joh. Stübner’s Vater, war während des 30jährigen Krieges Pfarrer in Urfersheim und Schwebheim. Unser Joh. Stübner trat laut Regierungsentschließung d. d. Bayreuth 1663 als Zögling in Heilsbronn ein, studirte in Tübingen, wo er das heilsbronnische Stipendium vier Jahre lang bezog und magistrirte, worauf man ihn, 26 Jahre alt, 1675 heimberief und an der Fürstenschule als Konrektor anstellte. 1692 wurde er nach Krebsens Beförderung Rektor, 1700 abgesetzt, dann Pfarrer in Goldkronach, wo er starb.

Am 5. April 1682, da Krebs noch Rektor, Stübner noch Konrektor war, wurde die Sekularfeier zur Erinnerung an die Eröffnung der Fürstenschule vor hundert Jahren begangen. Dem Einladungsprogramm zufolge wurde es dabei gehalten, wie folgt: Predigt; 6 Alumnen hielten Reden, und zwar Sylvester Schmidt (nachmals Rektor) lateinisch in Versen über den Einfluß der Klöster auf die Wissenschaften; J. Phil. Coeler lateinisch in Prosa über Georg Friedrich; J. Achat. Coeler französisch über den Markgrafen Christian; J. Lor. Samstag griechisch über Joachim Ernst; G. F. Hamberger italienisch über Albrecht, den Restaurator der Fürstenschule i. J. 1655; J. Kraus deutsch über Johann Friedrich; K. F. Beck hebräisch, ein Dankgebet. Zwei von diesen Alumnen perorirten französisch und italienisch; denn seit vier Jahren wurde auch in diesen Sprachen Unterricht ertheilt. Da aber die Theilnahme daran nicht obligatorisch war, so benützten nur Wenige die dargebotene Gelegenheit. Der erste Sprachmeister hieß Mich. Stephani, welcher freie Wohnung, Verköstigung wie ein Alumnus, täglich eine Maas Bier, jährlich 25 Pfund Lichter etc. erhielt, aber keine Baarbesoldung. Er war unverheirathet, ging durch, kam aber nach vier Jahren wieder, blieb noch eine Zeitlang, worauf der Markgraf Georg Friedrich unterm 5. Nov. 1696 dekretirte: „die vakante Sprachmeisterstelle dem resugirten Franzosen de Vallone zu übertragen und zu

seinem löblichen Vorhaben in Ergreifung der alleinseligmachenden evangelisch–lutherischen Religion behilflich zu sein.“ De Vallone machte sich schon nach zwei Jahren davon. Seine Stelle erhielt Louis Paques, gleichfalls ein in Folge der Aufhebung des Edikts von Nantes aus Frankreich vertriebener Protestant. Schon nach einem Jahre machte er sich heimlich davon. Er und sein Vorgänger verstanden nicht deutsch; die wenigen Alumnen, welche französisch trieben, lernten nichts. Der folgende Sprachmeister d’Orcinval, verheirathet, verließ Heilsbronn nach vier Jahren und zog nach Berlin. Sein Nachfolger Ravanel, ein vertriebener verheiratheter Edelmann aus Languedoc, war erst Sprachmeister in Schwabach, dann in Heilsbronn, wo er auf vieles Bitten eine kleine Addition zu seiner kärglichen Besoldung erhielt, 1719 starb, eine Wittwe mit acht unversorgten Kindern hinterlassend. Sein Nachfolger war J. St. Dümas.

Unter den Sprechern bei der gedachten Sekularfeier war auch Stübner, damals noch Konrektor. Schon als Fürstenschüler fertigte er „eine deutsche Ovation in Versen auf den Geburtstag des Herrn Markgrafen von Bayreuth“. Verse anderer Art brachten ihn nebst Anderen seiner Mitschüler in Untersuchungshaft auf dem weißen Thurm. Es handelte sich um die Ermittelung der Verfertiger eines Pasquills. Bei der Sekularfeier rezitirte er ein Gedicht; darin hieß es u. A. nach einer Aufforderung an Himmel und Erde, Gott zu preisen:

„Denn heute dieser Tag ist hundertmal vergangen,
Seit der hochselige Markgraf Görg Friederich,
Dem ganzen Land zu Gut, nach allem Wunsch-Verlangen,
Die liebe Fürstenschul zum Denkmal stiftet sich.“

Nach einer überschwänglichen Lobrede auf die Fürsten und die Fürstenschule heißt es weiter:

„Geh ferner auf den Saal, betrachte jene Zellen!
Schau, wie so mancher Kopf guckt durch die Thür herfür!
Das sind die Pallas–Söhn, die hier an meinen Quellen
Stets werden kunstgetränkt, dem Vaterland zur Zier.
Hieher, wer Gottesfurcht und Künste will erlernen!

Hieher, wer Weisheit ehrt und fremde Sprachen liebt!
Hieher nur, wer sich will vom Pöbelstaub entfernen!
Hieher, wer seine Zeit dem Tugendruhm ergibt!
Daß wir jetzo nicht mehr sitzen an der falschen Lehre Pfützen,
Sondern durch des Geistes Saft, Gott recht glauben, selig lehren,
Christlich leben, nützlich hören: das ist, Höchster, deine Kraft.
Liebe Schul, leb mit den Deinen ohne Unglück, ohne Weinen.
Pflanze fort die reine Lehr. Heg die Künste, lehr die Sprachen,
Daß man überall mög sagen: Heilsbrnun fördert Gottes Ehr.
Himmel, dieses Wünschen höre! Meine Bitte mir gewähre:
Oeffne deine Gnadenhänd! Gottes Güte dich bewahre
Noch viel Hundert solche Jahre! Heilsbroun blühe sonder End!“

Stübner veröffentlichte dieses Gedicht nebst einer historischen Beigabe unter folgendem Titel: „Das altberühmt Kloster Heilsbronn sammt dessen edelsten Kleinod und besten Landesschatz, der löblichen Fürstenschul, auf hochgebietenden Befehl mit poetischer Feder entworfen bei desselbigen Schuljubiläo, auch 1682 den 5. April bei dessen solenner Feier im Kapitolio öffentlich vorgestellt, anjetzo aber mit einem historischen Anhang, des Klosters und der Fürstenschule Ursprung, Aufnahme, Zustand und Vediente betreffend, vermehrt und erklärt, auch der werthen Posterität zu Lieb aus heiliger Gemüthsneigung gegen das liebe Kloster zum Druck ausgefertigt von M. Joh. Stübner, Konrektor, 1690.“ Zugleich gibt der Verfasser eine Selbstbiographie, worin er u. A. sagt: „Liebes Kloster! So verdanke ich dir, daß kein verwerflicher Erdenklump aus mir geworden ist. Bis daher noch mit Kräften ausgerüstet, das Wert des Herrn bei der lieben Landesjugend freudig zu treiben an diesem heilsamen Musenbronnen, wo Gott mir die reine Kunst- und Tugendquelle eingeflößt hat, kann ich dir seit 15 Jahren die erwiesene Treue an deinen lieben Schoßkindern erwidern. Du, allwissender Gott, hast zu meinem Pflanzen und Begießen dein Gedeihen gegeben, daß mit Hilfe meiner lieben Kollegen diese Schul mit solchen Subjektis ist angebaut worden, die dereinst mit Nutzen dem Vaterland dienen werden. Du hast mich wider des Satans Tücke, wider manches

Verleumders Haß und Neid beschützt, daß ich den Neid verlachen kann. Erhalte mich durch deinen heiligen Geist, daß ich das Amt meines Heilands führe mit sanftmüthigem Geist, die zarten Herzen zu bessern, allem ärgerlichen Wesen herzhaft zu widerstehen und mit einer solchen Lebensart der lieben Jugend vorzuleuchten, damit ich mit all meinen Discipulis vor dem Thron des Lammes mit Freuden stehen könne. Du aber, liebes Kloster, nimm hin dieses mein Dankmal. Gebe der Höchste, daß, sofern nicht inzwischen der Garaus mit der ganzen Welt erfolgt, über hundert Jahre du dein zweites Jubiläum mit weit größerer Freude feiern könnest. Meine Seele, ja meine Gebeine, die derweilen längst vermodert sind, sollen sich inniglich darüber freuen, bis uns der jüngste Tag wird vor Gott versammeln. Was für Ehre wird es dann sein, wenn so viel gottesfürchtige Theologi, so viel christliche Juristen und andere in der Welt nützlich gewesene gelehrte Leute auftreten und rühmen werden, was unsere Fürsten an unsere liebe Fürstenschul gewendet. Indessen widme ich mich Euch, Ihr hochfürstlichen Seelen, Ihr Räthe, Präzeptoren, Kollegä, Studirende und dem ganzen lieben Kloster zum unverweltlichen Andenken und versichere, daß, solang ich Athem habe, ich mich befleißigen werde, zu verbleiben der treue Soterocrener.“ Ueber die Anfechtungen, welche Stübner (der „Soterocrener“, d. h. Heilsbronner) hier kurz andeutet, Mehreres hernach. Er hatte derselben viele schon als Konrektor, mehrere noch als Rektor; die letzte war seine Kassation. Was er im Vorstehenden über sich und über die Fürstenschule Rühmliches schrieb, steht vielfach nicht im Einklang mit dem, was im Folgenden über ihn und seine Schule aus den Alten mitgetheilt werden wird. Die Schulverhältnisse wurden während seiner langen Amtsführung und großentheils durch sein Verschulden höchst traurig.

In dem „historischen Anhang“, welchen Stübner seinem Buche beigefügt hat, berichtete er über Heilsbronns Ur- und Klostetgeschichte, aber meist Unwahres, da er, unbekannt mit den Urkunden, nur nach Hörensagen berichtete und Anderen Irriges nachschrieb. Hier eine Probe seiner leichtfertigen Berichterstattung:

„Diese Gegend war um das 10. Jahrhundert meist mit Wald und nur mit wenig Bauernhütten angebaut, so um den dazumal sogenannten Hagelsbronnen standen. Nachdem aber die Grafen von Abenberg, durch die anmuthigen Waldungen und Wiesen angereizt, sich mehrmalen mit Lustjagden daherum ergötzten, haben sie ein Landgut oder Jagdhaus dahin gelegt, um des Ortes Anmuthigkeit und frischer Brunnenquellen willen, aber Hagel in Heil und den hartklingenden Hagelsbronnen in den lieblich lautenden Heilsbronnen verwandelt. Andere wollen, daß solcher Name erst dann dem Kloster zugewachsen sei, nachdem die Mönche diesem Bronnen eine gewisse Heilungskraft beigelegt. Weil aber der Stifter diesen Ort schon ausdrücklich Heilsbronn nennt, also kann der letzteren Meinung nicht wohl Beifall gegeben werden. Die Anmuthigkeit dieser Gegend war so groß, daß Otto, Graf Berthold von Andech’s Sohn, solches Landgut gekauft und zu einem Mönchssitz gewidmet hat. Zum ersten Abt wurde Grafen Konrad’s von Abenberg Bruder Rapotho erwählt. Die Kaiser haben dieses Kloster an die Burggrafen und deren Nachkommen überlassen. Die Herren Burggrafen haben dessen herrliche Kirche zu ihrem Erbbegräbniß gewidmet, auch die Herren Markgrafen, darunter zwei Kurfürsten, Friedrich I. und Albrecht Achilles, so daß es mit allem Recht an das Haus Brandenburg gekommen ist, zumal es vorhin in dero Territorio gelegen gewesen. Der Glaubensheld Georg der Fromme wollte, nachdem durch Luther die Sonne ausgezogen, dessen Lehre allgemein in seinen Landen eingeführt wissen, und auch unser Abt Schopper hat die päpstlichen Irrthümer erkannt und mit Hilfe Georgs, dem er sich unterworfen, eine gute Schule hier angeordnet, welche 1582 am 5. April als ein Gymnasium illustre eingeführt worden ist. Was für fruchtbare Bäume an diesem Brunnen gewachsen, will zu Vermeidung eitlen Ruhmes vorbeigehen.“ Dann folgen die Namen der Aebte (der 33. Abt Schörner wird „Pfarrer zu Mönchberg“ genannt), Prediger, Rektoren und Professoren, die Statuten für die Fürstenschüler und das tägliche Gebet im Kirchenchor. Der Legenden von der heiligen Stilla und von einem Ritter, welcher in der

Urzeit Heilung an der Heilquelle fand, gedenkt Stübner selbstverständlich nicht, da diese Dichtungen zu seiner Zeit in Heilsbronn noch nicht bekannt waren und erst im 18. Jahrhundert vom Nonnenkloster Marienburg aus dort importirt wurden.

Durch die Sekularfeier am 5. April 1682 wurde nichts besser. Der Richter Appold berichtete im Sekularjahr an die Regierung: „Es ist bekannt, daß eine Zeither das Laster des Diebstahls unter den Schülern sehr gemein geworden. Deßhalb kam H. P. Wolf, Bürgermeisterssohn aus Bayreuth, der stetig Geld zum Spielen, Trinken und Kleidern gehabt, ins Schülergefängniß, durchbrach aber die Mauer mit einem Instrument und entlief. Nächtlicher Skandal zwischen des Verwalters Schreiber und dem Alumnus Gunkel. Der Alumnus von Eib, Sohn des Alb. Lud. von Eib, Oberamtmannes von Wassertrüdingen, entritt dem Bäcker Käser ein Pferd. Die Metzgerin ist mit dem unterländischen Alumnus Meyer in Verdacht der Fornikation und beide in die Inquisition in das Fraischamt Windsbach kommen.“ Es folgten Untersuchungen und Strafen, aber keine Früchte der Besserung. Es blieb bei Regierungsbescheiden und fruchtlosen Weisungen. 1690 beschwerten sich 14 Alumnen bei der Regierung über den Koch Lieb und den Küchenmeister Weber „wegen schändlicher Kost“, worauf die Regierung einen Koch nach Heilsbronn sandte, welcher vier Wochen lang in Gegenwart von zwei Alumnen kochen mußte. Jedesmal wurde darüber ein Protokoll aufgenommen, von den ältesten Alumnen unterzeichnet und allwöchentlich über den Befund nach Onolzbach berichtet. Koch und Küchenmeister wurden removirt.

Die Zustände in der Schule waren beklagenswerth schon während der ersten zwanzig Jahre nach ihrer Wiedereröffnung; aber noch weit beklagenswerther waren sie während der darauffolgenden 25 Jahre, besonders zur Zeit des Rektors Stübner und durch ihn. Noch als Konrektor kaufte er einen freien Platz nicht weit von der Mühle, baute darauf sein Wohnhaus, jetzt Hs. Nr. 22, und bezog von demselben durch Aufnahme von Gymnasiasten eine gute Rente. Neben diesem Gewinn brachte

ihm das Haus auch unsäglichen Verdruß. Er hatte es kaum ein Jahr lang bewohnt, als er sich beim Konsistorium beschwerte „wegen roher Beschimpfung und wegen Beschmierung seines Hauses mit Koth durch die Gymnasiasten Bolz, Keppel und Ch. Ernst von Machwitz.“ 1690 züchtigte er (damals noch Konrektor) einen demnächst absolvirenden oberländischen Alumnus, J. A. Köhler, mit dem Stock. Die verwittwete Mutter klagte beim Konsistorium in Bayreuth, „damit ihr Sohn nicht als Krüppel aus dem Kloster komme.“ Daraus reskribirte das Konsistorium an Prediger, Rektor und Verwalter: „Derjenige, den diese Klage angeht, möge seinen Exzeß erkennen und sich dergleichen nicht mehr zu Schulden kommen lassen, damit er sich nicht ein empfindliches Ressentiment über den Hals ziehe. Es langt uns glaublich an, daß ihr, die Präzeptores, die Stipendiaten nicht modice diszipliniren lasset. Also werdet ihr angewiesen, die Jugend mit Vernunft zu regieren und dabei keine Passion zu adhibiren. Dem Köhler habt ihr ein Thema zu geben, daß er dasselbe elaborire, publico deklamire und zugleich dem Gymnasio vale sage. Er soll von Perzipirung des beneficii nicht ausgeschlossen werden.“ So verfügte das Konsistorium, ohne den Konrektor Stübner erst gehört zu haben. Dieser wußte wohl, daß bei dem Handel sein Todseind, der Verwalter Bachmann, die Hand im Spiele hatte; er schrieb daher an diesen: „Nicht aus passionirtem Gemüthe habe ich den Köhler gezüchtigt, sondern, wie auch Andere, wegen grober nächtlieher Exzesse, Vollsaufens und Widerspännstigkeit. So habe ich immer, wenn ich an meinen Inspektionstagen die Thäter über der That angetroffen, gestraft, werde auch nicht müde werden, Stab und Nuthe zu appliziren. Meine Verleumder werde ich injuriarum belangen und beim Konsistorium darauf dringen, meine Verleumder kund zu geben. Ich verlange, daß diese meine Erklärung den Akten über die Dimission des Köhler beigelegt werde.“ Der Delinquent bezog bald darauf die Universität.

Stübner wurde 1692 Rektor und fungirte als solcher acht Jahre lang, – wohl die trübste Periode in der Fürstenschulgeschichte.

Die beiden Fürstenhäuser fortwährend widereinander; die Gymnasiasten ausschweifender als je; das Verhältniß zwischen dem Rektor und dem Verwalter höchst gemein, Jeder suchte dem Andern die Grube zu graben, bis sie schließlich Beide in dieselbe stürzten und Beide kassirt wurden. Der Eine nahm Gymnasiasten, oft gerade die verworfensten, in Schutz, um dem Andern zu schaden, während Dieser die Ortseinwohner gegen Jenen aufwiegelte. Im Anfang des Jahres, in welchem Stübner Rektor wurde, dekretirte die Regierung zu Onolzbach: „J. J. Hauck, Pfarrerssohn von Petersaurach, ist, wegen Schwängerung, zu relegiren und des Landes zu verweisen; der Vater hat die auf seinen Sohn verwendeten Kosten zu restituiren.“ In zwei Regierungserlassen desselben Jahres heißt es: „Nachdem vorgekommen, daß die Schüler fast täglich sich häufig im Wirthshause einfinden, lang in die Nacht hinein trinken und schwärmen und die Reisenden inkommodiren, so wird dem Verwalter Bachmann befohlen, dem Wirth bei Strafe zu gebieten, daß er die Schüler Nachts, außer den Posttagen, gar nicht im Wirthshaus leiden, an den Posttagen aber dieselben, sobald sie ihre Verrichtungen bei der Post abgelegt, fortschaffen soll. Auch haben die Präzeptores das nächtliche Ausstreunen nicht zu verstatten. Nachdem der Regierung vorgekommen, daß sich die Scholaren dergestalt undisziplinirt erweisen, daß sie sich im Kloster mit Degen sehen lassen, spazieren reiten, sich die Post in das Kloster herein blasen lassen und andere Ungebühr vollführen, so sollen Prediger, Verwalter, Rektor und Präzeptores einschreiten, strafen, berichten, bessere Disziplin halten, zur Gottesfurcht anweisen und nicht den Zaum zu aller Bosheit lassen.“ Im Herbst desselben Jahres berichtet der Verwalter Bachmann nach Onolzbach: „Der Alumnus G. S. Kestner, Pfarrerssohn von Vach, und A. Held, Kastnerssohn aus Kunreuth, Kostgänger beim Rektor, haben den Kirchner Dill mit Schlägen traktirt, weßhalb dieser beim Amt klagte. Ich verlangte vom Rektor Auslieferung der Thäter, aber vergebens. Da ließ ich das Klosterthor und das Viehhofthürlein schließen und besetzen, auch den Eingang vom Gymnasium besetzen und

ging mit dem Amtsknecht und einigen bewaffneten Bürgern auf das Gymnasium, von da in die Kirche, wo der Rektor sich mit seinen Kollegen über die Sache besprach. Der Prediger Krebs entschied, den Kestner, welcher keine Rücksicht verdiene, auszuliefern. Inzwischen ließ sich Kestner an einer Stange aus einem Fenster des Gymnasiums herab und echappirte über die Klostermauer. Als es inzwischen zwei Uhr schlug, gingen etliche Alumnen an uns vorbei in den Chor, wo sie täglich ein Lied singen, ein Kapitel aus der Bibel und ein Gebet lesen. Nachher ging aber Keiner auf’s Gymnasium zurück, sondern Alle mit Degen, Stangen, Prügeln und Besen vor des Kirchners Haus, ihn und sein Weib schmähend und ihm ankündigend, daß ihm kein Fenster ganz bleiben sollte. Sie erklärten, das Gymnasium nicht mehr betreten zu wollen, worauf der Prediger ihnen erklärte: „man werde sie nicht eher zum Essen zulassen, bis sie parirten,“ worauf sie zu pariren versprachen. So steht es mit der Schuldisziplin, fürstlichen Dekrets vom 12. August ungeachtet, nach wie vor ganz zerrüttet. Die Bürger finden beim Rektor keinen Schutz gegen die Schüler. Es ist nicht zu beschreiben, was für Laster vornämlich von des Rektors Hausburschen vorgehen; denn man s. v. huret, bubet, rauft und schlägt, spielt, doppelt, frißt, sunft, flucht und schwört, raubt, stielt, schreit, tobt und manchmal ein so wüstes Wesen vollführt, als wenn alle Furien aus der Hölle allda zusammen gekommen wären. In den Gärten und Feldern ist nichts sicher; nur in des Rektors Garten wird nichts verderbt und entwendet. Wenn dann die Bürger beim Amt Hilfe suchen, wird ihnen von den Verbrechern Nachts mit mörderischen Prügeln aufgepaßt. Das haben wir Ew. Gnaden berichten wollen, da das sonst weitberühmte Gymnasium ganz deteriorirt wird. Bitten daher, daß Alles auf den Grund untersucht und Abstellung verordnet werde. 1. Sept. 1692, Verwalter und Gegenschreiber.“ An demselben Tage reichte der Rektor Stübner einen Bericht in Onolzbach ein, worin er den Handel zu seinen Gunsten und recht gravirend für den Verwalter darstellte, und zwar in folgender Weise: „Der Verwalter zog mit vier Musketiren und dem

Amtsknecht auf’s Gymnasium, den Kestner zu arretiren und rief: Wie euer Hirte, so ist auch die Herde! Darauf schlug er den Alumnus Schenk mit seinem Stock über den Kopf, daß diesem das Blut herablief. Dann kam er zu mir und meinen Kollegen in die Kirche, hieß mich einen Mameluken, beschuldigte mich, als hänge ich den bösen Buben an, mein Haus sei werth, daß man es schleife. Sein Gegenschreiber stimmte ihm bei. Darauf ging er wieder auf’s Gymnasium, fand aber dort den Kestner nicht. Satan opponirt meinem Amt, aber ich will ihm auf den Kopf treten. Gott wird meinen und der lieben Schule Feinden den Zügel nicht weiter lassen. Laut der Schulfundation dürfen zwar die Beamten die auf der Gasse Delinquirenden verhaften, müssen aber dieselben an uns abliefern, worauf wir dann an’s Konsistorium zu berichten haben. Ich verlasse mich auf Gott und die Entscheidung des fürstlichen Rathskollegiums. Bitte um Verhaltungsbefehl, den Verwalter zur Verantwortung zu ziehen und die Sache des Kestner zu untersuchen. Stübner.“ Dieser Bericht wurde von den Räthen dem Verwalter zur Aeußerung zugeschlossen, worauf sich dieser dahin äußerte: „Die meisten Exzesse kommen aus dem Rektorshause, in welchem in die 28 Scholaren wohnen und ihm 600 fl. eintragen. Dort herrschen alle Laster, so daß nur noch das Morden fehlt. Vor einem Jahr vergrub die Magd des Rektors, von einem seiner Kostgänger geschwängert, das Kind, so sie geboren, unter die Späne, welches aber von dem Hahn hervorgekratzt und von mir nach Onolzbach geschickt wurde, wohin die Magd sich verdingt hat. Der Kostgänger machte sich aus dem Staub, wurde relegirt und des Landes verwiesen. Der Rektor hat die That selbst bestätigt und bemerkt, daß die Mißhandlung von der hohen Obrigkeit genugsam bestraft worden sei. Der Rektor ist in Lastern erstickt, schlägt die Schüler blutig, hilft den Schlechten über, z. B. dem Kestner, Schenk und Schlammersdorf und seinen eigenen Söhnen. Sein Wesen ist Hochmuth, Lüge, Falschheit, Schein von Pietät, Bosheit, unersättlicher Geiz. Er wickelt seine Praktiken ein in lauter Contestationen von Gottes Beistand; er contracarirt dem Prediger Krebs in Allem.“

Auf diese beiderseits galligen Ergießungen resolvirte die Regierung: „Kestner ist zu relegiren vor dem ganzen Coetus und in eurer Aller Beisein unter Vermahnung der Alumnen. Der Prediger Krebs, Rektor Stübner, Konrektor Schülein und der Verwalter Bachmann werden zu einem besseren Comportement ermahnt. Die bisher so vielfältigen Exzesse der Schüler sind abzustellen, die Verbrecher ohne Connivenz zu strafen und Anzeige zu erstatten.“ Gleich in den ersten Tagen nach dieser Resolution wurden in drei Nächten dem Meßner die Fenster eingeworfen. Der Meßner klagt beim Verwalteramt und bezeichnet als Anstifter des Rektors mittleren Sohn, welcher bei allen schlimmen Händeln der Anführer sei. „Auch dem Bader seien dieser Tage vom Schlammersdorf die Fenster eingeworfen worden; die Thäter seien Alle in des Rektors Haus gelaufen. Auch erbrachen die Bursche die Thür, so bei der alten Orgel in die Kirche führt, erbrachen das Gehäus der Uhr, ließen diese laufen und verdarben sie. Dazwischen verfolgten Grasenreuth, Schenk und Lettenmeier die Handwerksburschen, welche die Hüte nicht abzogen, mit Degen und hundsfotteten sie.“ Fortsetzung der Exzesse im zweiten Amtsjahre des Rektors Stübner; daher unt. 6. Sept. 1693 folgender Konsistorialerlaß: „Nachdem man mit besonderem Mißfallen vernehmen müssen, wasgestalten zwei von hiesigen onolzbachischen Alumnis: J. B. Spieß und J. C. Schumm und die zwei oberländischen Reizenstein und Dietrich, nächtlicherweil aus dem Contubernium heimlich gestiegen, ins Wirthshaus gegangen, allda sich betrunken, der Wirthin böse Reden gegeben und sonst noch mehr höchststrafbare Exzesse begangen, überdieß auch von einigen Scholaren ein leichtfertiges Pasquill gemacht worden ist, wovon, wie verlautet, der Rektor und Konrektor Nachricht erlangt und unverantwortlich dazu geschwiegen, insonderheit aber die in des Rektors neuem Haus befindlichen Domestici die meiste Bosheit verüben und Andere verführen sollen: als wird dem Prediger, Rektor, Verwalter und übrigen Kollegen befohlen, eifrige Inquisition zu halten und zu berichten.“ Leider konstatirte die Inquisition die Wahrheit aller dieser Angaben. Das nächtliche Aus- und

Wiedereinsteigen geschah beim Sekret des Gymnasiums. Es erfolgten Relegationen etc., aber unmittelbar darauf schlugen Held und Konsorten bei einer Hochzeit dem Wirthe die Fenster ein und warfen der Badersmagd ein Loch in den Kopf. Kollisionen und Quälereien veranlaßten auch die Gratuiten oder Supernumerarien. Man fing nämlich um diese Zeit an, außer den circa 50 Alumnen noch einige arme Schüler aufzunehmen, besonders des Orgelspiels kundige, deren Verköstigung aber nicht direkt aus der Amtskasse bestritten und in derselben nicht verrechnet werden sollte. Sie mußten, was bisher die jüngsten Alumnen zu besorgen hatten, die Speisen aus der Küche holen und aus die zehn Eßtische tragen, wofür ihnen jeder Tischgenosse von seiner Portion etwas abgab. Dieser neue Brauch führte bald zu Quälereien unter den Schülern, indem die Gratuiten das Geschäft des Auftragens wieder den jüngeren Alumnen aufbürdeten und diese, wenn sie sich deß weigerten, mißhandelten. Der neue Brauch führte auch zu steten Kollisionen zwischen Onolzbach und Bayreuth und zwischen dem Rektor und Verwalter. War die Zahl der unterländischen Gratuiten um ein Paar größer als die der oberländischen, so drang Bayreuth auf Gleichstellung oder Ersatz für den Mehrbezug an Viktualien und forderte Bericht, einmal vom Rektor und Verwalter gemeinschaftlich; statt dessen berichtete Jeder für sich, um sich wieder in observanzmäßiger galliger Weise aussprechen zu können. Bachmann bemerkte in seinem Bericht: „Stübner sucht dabei nur seinen eigenen Nutzen. Der Konrektor Schülein ist weder kalt noch warm. Möge dieses die geringste Unordnung sein. In den letzten Nächten haben die Scholaren vor meinem Haus gejauchzt, schandbare Lieder gesungen, so daß zu besorgen ist, es möchte noch größeres Unglück entstehen, als das neulich mit dem L. L. Dietrich. Beim Rektor ist keine Hilfe zu hoffen, es mögen die Befehle so scharf sein als sie wollen.“ In seinem dritten Rektoratsjahre, 1695, schrieb Stübner an den Verwalter, um ihn zum Einschreiten gegen Exzedenten zu veranlassen: „Beim hiesigen Wirthshaus habe ich observirt, daß man das Bier fässer- und humpenweis auf das Contubernium

abfolgen läßt. Am Sonntag Nachts haben Etliche in Bonhof getanzt und gezecht und Steinhofer seinen Mantel im Stich gelassen. An demselbigen Sonntag unter der Frühpredigt haben K. H. Hornberger und L. Rößler beim neuen Becken gesessen und Brantwein getrunken. Gestern waren Nachts 9 Uhr Reuter, Rößler und Lockel aus dem Contubernio nicht anzutreffen. Döhmel hat sich dergestalt in Brantwein besoffen, daß man ihn eine Stunde lang für todt gehalten.“ Als besonders bösartig wird J. A. Held aus Kunreuth von Stübner bezeichnet. Die Zuchtlosigkeit der Schüler war in diesem Jahre entsetzlich; Verwalter und Rektor fortwährend Todfeinde; der Prediger hielt es mit Jenem, der Konrektor und der Kantor mit Diesem; dazu Zwietracht unter den Schülern selbst. Am 25. April, Geburtstag des Markgrafen von Ansbach, erhielten die Schüler ihren observanzmäßigen Eimer Bier in der Eßstube. Dabei gab es Reibereien und blutige Köpfe. Hauptsächlich betheiligten sich an der Schlägerei Betz, Schreiber und der Sohn des Rektors. Die Räthe in Bayreuth erhielten Kunde davon und reskribirten an den Verwalter und Prediger u. A.: „Als habt ihr die Präceptores, jedoch nicht den Rektor, an euch zu ziehen und mit ihnen den Handel zu untersuchen.“ Wegen einiger den Rektor gravirenden Ausdrücke im Untersuchungsprotokoll verweigerten der Konrektor und der Kantor die Mitunterschrift; nur der Prediger und der Verwalter unterschrieben. Das Konsistorium verfügte hierauf, den Betz zu entlassen, nachdem sein Vater um die Entlassung gebeten und er sich vieler groben Exzesse schuldig gemacht habe, auch jüngst wieder eines nächtlichen Diebstahls. Im August desselben Jahres lies Rosa, Pfarrerssohn aus Breitenau, Gratuit, „ein simpler einfältiger Tropf“, erst ¾ Jahre auf der Schule, mit einem Werber davon, um Soldat zu werden, wurde aber vom Verwalter bei Katterbach eingeholt und zurückgebracht. Rosa, sonst nicht bösartig, sagte schreckliche Dinge aus, z. B.: „Zeit meines Hierseins bin ich von Alumnen drangsalirt worden, besonders von Langenauer, Reizenstein, Spieß, Fleischer, Betz und Schreiber; ich wollte nur darum von hier wegkommen. Döhmel,

Betz, Rößler und Andere hatten gleichfalls Lust, fortzugehen. Einst kugelten wir in der alten Komödie unter dem Saal; da lies des Bräumeisters Bock über die Bahn. Reizenstein tödtete den Bock mit der Kegelkugel, verbarg ihn in seiner Schlafzelle unter dem Stroh, bis die anderen Bursche sich verlaufen hatten, trug dann den Bock auf den Kirchthurm, wo er tranchirt und vertheilt wurde. Das Fleisch wurde vom alten (abgesetzten) Koch gebraten. Der Kirchner Dill, welcher um alles wußte, erhielt den Kopf, das Häutlein und die Eingeweide und verwischte das Blut auf dem Kirchthurm. Reizenstein stahl Bücher, indem er sie aus der Bibliothek mit einem Haken an einer Stange durch ein Fenster hinauszog, indeß Göhring Observanz hielt. Kestner und Reizenstein stahlen dem Wirth Nachts ein halbes Kalb. Reizenstein besaß selbstgemachte Dietriche. Mit seinen Spießgesellen Held, Schreiber, Steinhofer, Göhring, Betz, Rößler, Fleischer, beiden Schaller, Lockel, Döhmel, Esper, Nandwig, Weber, Winter und Lieb stahl er Obst, brach dem Forstmeister in den Keller und stahl Bier und Käse. In des Rektors Klasse haben sie Steine ausgehoben und eine Kloake gemacht, vor die Klassen hofirt und in die Betten ihrer Kameraden. Wenn sie bis nach Mitternacht gesoffen und das Bier nicht haben trinken können, haben sie ihren Urin darein gemengt, die Kleinen aus dem Schlaf gejagt und solche Unreinigkeit zu saufen genöthigt, und so diese es nicht saufen wollten, haben sie es über den Leib und in ihr Bett gegossen. Das haben sie mir selbst und all den Kleinen gethan. Sie haben neuerlich eine völlige Kompagnie der Liederlichkeit unter sich ausgerichtet, mit der Schreiners- und der Küchenmeisterstochter und der Magd des Meßners und des Kochs Freundschaft aufgerichtet. Göhring warf mir, dem Austräger des Essens, den Kalbsbraten an den Kopf, weil es kein Nierenbraten, sondern nur ein Schläge! gewesen. Sie riefen oft: Wer heute seine Lektion kann, der ist ein Hundsfott! Eine Unzucht des Held, Betz und Göhrung in ihren Zellen habe ich und Döhmel mitangesehen, schäme mich aber, es anzusagen.“ Diese skandalöse Vernehmung schickte der Verwalter nach Bayreuth mit folgendem Beibericht: „Hier ein

Beweis, wie die Disziplin immer schlechter wird. Die grausamsten Laster gehen auf der Schul im Schwang, daß man solches unmöglich beschreiben kann. Kein Wunder, wenn Gott eine grausame Strafe über solch Lasterleben ergehen ließe. Es kann nichts anderes als der gänzliche Ruin des Gymnasii erfolgen. Die Exzedenten wurden mit Rosa konfrontirt und konnten ihre Exzesse nicht leugnen. Zur Salvirung meines Gewissens habe ich nicht umhin gekonnt, solches E. G. zu hinterbringen.“ In gleichem Sinne berichtete der Verwalter drei Tage darauf nach Onolzbach. Die beiden Regierungen verfügten hierauf: „Wir haben eine gemeinschaftliche Visitation beschlossen; bis dahin ist der Sache Anstand zu geben. Vorläufig aber haben der Prediger, Rektor und die übrigen Präceptores ihrerseits zu berichten über das den Räthen zu Ohren gekommene gräuliche Leben der Alumnen, namentlich darüber, daß sie einander ihre Effekten verderben und entwenden, daß die Großen den Kleinen allen Tort zufügen, die Großen sich oft besaufen, die Kleinen zum Trinken ihres Urins nöthigen, sich frech gegen ihre Vorgesetzten aufführen, einander verwunden, so daß Mord und Todtschlag daraus folgen wird; warum man nicht dergleichen bei den Räthen angezeigt und warum man bisher so sträflich und unverantwortlich bei so teuflicher Bosheit nachgesehen hat.“ Mag auch Bachmann nach seiner Gewohnheit die Farben etwas grell aufgetragen haben, so ergibt sich am Ende doch, daß er wahrheitsgetreu die Zustände der Schule als grauenvoll dargestellt hat. Denn auch sein Todfeind Stübner schrieb unt. 18. Dez. 1695 in dem von den Räthen verlangten Berichte über die Schulzustände an das Konsistorium wie folgt: „Nachdem man ohne unser, der Kollegen, Vorwissen den Scholaren Bier verabfolgt so viel sie verlangen, so ist des Säufen kein Ende. Die Mäntel werden versetzt, die Bücher verkauft, die Teller und Kannen verschmelzt und alles durch die Gurgel gejagt. Hernach erfolgt auf solchem Schwelgen Schlägerei, Dieberei und heimliche Buhlerei und viel ander unordentlich Ding mehr. Die jungen Leute trinken sich ungesund. Der gute Geist Gottes wird versagt, die Studia werden nachlässig

traktirt. Kommt dazu, daß sich dieß Kloster meistentheils mit sehr nothdürftigen Inwohnern anfüllt, welche bald da bald dort einen Mantel, ein Hemd, ein Kleid an sich handeln und es hernach verleugnen. Da das Kloster noch nicht also angefüllt und noch ein Monasterium verum war, konnte die Disziplin viel bequemer geführt werden, als jetzo, da sich Jedermann von diesen jungen Leuten Pfeifen schneiden will. Wären Neid, Verleumdung und Ohrenbläserei nicht so tief allhie eingewurzelt, so stünde es auch besser um die Schule.“

Die verheißene gemeinschaftliche Visitation kam wegen der steten Zwietracht zwischen Onolzbach und Bayreuth in diesem Jahr noch nicht zu Stande; daher wurde das wüste Treiben fortgesetzt. Der Verwalter berichtete im Dez. 1695 nach Bayreuth: „Zweifelsledig hat Herr Rektor schon berichtet, wie vor vier Wochen Rößler, Schreiber, Betz und Lockel wegen zweier dem Wirth entwendeten Ferkel ausgetreten und angeblich Dragoner geworden sind. Die Inwohner sind nicht mehr in ihren Häusern sicher. Dietrich, Pfarrerssohn von Sachsen, und sein Mitschüler Weber sind in Untersuchung wegen Weißzeug, beim Schuster Müller aus dem Schrank gestohlen, während die Frau in der Betstunde war. Am Katharinentage tanzten und tranken beim Döninger die Scholaren Wild, Schreiber, Betz, Neudorf, Reuter, Schumm, Fleischer, Kuhn, Feuerlen und Schülein bis früh 5 Uhr.“ Am 6. Febr. 1696 befahlen die Räthe, den Rößler von Kirchenlamitz und den Loekel von Bayreuth zu relegiren und die auf sie verwendeten Kosten von den Vätern zu erheben, z. B. 37 fl. dem Hofmusikus Lockel in Bayreuth an seiner Besoldung abzuziehen. Im Oktober attakirten Dietrich und Konsorten den Amtsschreiber Wolf Nachts 11 Uhr auf dem Marktplatz mit Säbeln. Der das zugekommene Amtsknecht verwundete mit einem Pistol den Dietrich gefährlich. In Folge dessen wurde von Bayreuth aus verfügt: „Demnach vorgekommen, daß sich die Scholaren unterstehen, Säbel zu kaufen und Vornehmens sind, auch mit Schießgewehr sich zu versehen und damit gewisse Personen unter hochsträflichen Verschwörungen gefährlich zu traktiren drohen, so befehlen wir euch,

dem Verwalter, Rektor und Präzeptoren, den Schülern anzudeuten, im Kloster und dessen Grenzen kein Gewehr zu führen, ausgenommen auf einer Reise, bei Vermeidung von Leibesstrafe. Bis zu seiner Abreise hat Einer seinen Degen dem Rektor zu übergeben, ebenso nach seiner Rückkehr.“ Die verheißene gemeinschaftliche Visitation kam vorerst nicht zu Stande. Nur dann und wann traf ein bayreuther Rath mit einem onolzbacher in Heilsbronn zusammen, um eine Untersuchung zu pflegen. So kamen am 10. April 1696 zwei Räthe nach Heilsbronn, beschieden in das Wirthshaus den Prediger, Konrektor, Kantor und Gegenschreiber und verpflichteten sie durch einen Eid, die in Betreff des Verwalters und des Rektors, welche nicht vorgeladen waren, ihnen vorgelegten Fragen zu beantworten. Es handelte sich um den Gymnasiasten Freiding, welchen der Verwalter bestraft, der Rektor aber beschützt hatte. Die beiden Kommissäre gaben dem Verwalter Recht, verurtheilten den Rektor in die Kosten und kündigten an, daß andere Kommissäre zur Untersuchung anderer Exzesse kommen würden. Die Todfeindschaft zwischen Verwalter und Rektor dauerte fort. Stübner schrieb an die Regierung: „Bachmann ist eine gottlose Seele, ärger als der Teufel; aus seiner fluchenden, todten und stinkenden Seele können nur solche vergiftete Haß- und Rachebrocken gegen mich herauskommen.“ Bachmann schrieb an die Regierung: „Stübner ist ein verboster Mann, unter dessen Patrocinio die himmelschreiendsten Scelera begangen werden; er ist ein perfekter Advokat aller bösen Buben.“ Dazwischen verklagte der Kantor den Rektor beim Konsistorium, weil er die Schüler gegen ihn ausgereizt. In seinem Verantwortungsschreiben bezeichnet der Rektor den Kantor als einen groben Mann, der seine Schüler schimpfe und prügle.

In den Jahren 1698 und 99 waren die Zustände, wo möglich, noch schlimmer als zuvor: Zuchtlosigkeit unter den Scholaren, Hader unter den Lehrern und Beamten und, mehr als je, Zwiespalt zwischen Bayreuth und Onolzbach. Durch die im Gymnasialgebäude herrschende maßlose Rohheit wurden mehrere Eltern veranlaßt, zu bitten: ihre Söhne in Privathäusern unterbringen

zu dürfen. Onolzbach und Bayreuth gingen gerne darauf ein, weil dadurch die Amtskasse Licht und Holz ersparte. Diese Praxis wurde bald allgemein, so daß um diese Zeit fast alle Zellen unbewohnt waren. Nur zur Essenzeit versammelten sich alle Gymnasiasten im Contubernium. Im April 1698 wohnten dort nur noch sechs: Esper, Nantwig, Esenbeck, Hornberger, Kuhn und Meyer. Alle sechs waren Exzedenten der schlimmsten Art, vom Rektor gehaßt und von ihm zur Strafe im Gymnasium zu wohnen verurtheilt; vom Verwalter dagegen geschützt und in dem Verlangen, gleichfalls auswärts wohnen zu dürfen, unterstützt. Ein von ihnen deßhalb eingereichtes Gesuch wurde vom Konsistorium dem Rektor zur Begutachtung zugeschlossen. Das Gutachten ging dahin: die sechs Petenten abschlägig zu bescheiden. Der Verwalter, gleichfalls zum Gutachten aufgefordert, berichtete im entgegengesetzten Sinne: „Was Anderen gestattet wird, sollte man auch diesen gestatten. Das Wohnen in Privathäusern ist wohlfeiler für die Herrschaft; denn das Wohnen der Sechse aus dem Contubernio fordert denselben Aufwand von Holz und Licht, als wenn alle 50 dort wohnen. Dort sind Alle sich selbst überlassen und ohne Inspektion, während in Privathäusern bessere Inspektion ist. Nur der boshafte, zanksüchtige, ehr- und geldgeizige Rektor will es nicht leiden.“ Die sechs Petenten quartierten sich beim Postbäcker und beim Gegenschreiber ein, so daß in diesem Jahre das Contubernium ganz unbewohnt war. Nach allgemeiner Uebersiedelung in Privathäuser blieb das Thun und Treiben der Schüler zügellos wie zuvor. Der arretirte Tumultuant Weber schoß aus dem Fenster seines Gefängnisses. Am Wetterndorfer Brücklein Schlägerei zwischen Scholaren und Bauernknechten. An den Sonntagen Jubilate und Cantate tanzten die sieben Scholaren Lang etc. im Wirthshause zu Heilsbronn bis Nachts zwei Uhr mit des Rektors Kostjungfer, des Küchenmeisters Tochter und des Rektors und des Kastenmessers Mägden. Zur Verhandlung über diesen Exzeß lud der Verwalter die sämmtlichen Lehrer ein, welche sich auch einfanden, nur der Rektor nicht, welcher sagen ließ: „er habe auf dem Amthause nichts zu thun.“

Bei der Vernehmung und Verhandlung ergab sich, daß bei der Sache des Rektors Haus besonders gravirt, daß des Rektors „Kostjungfer“ Nachts durchs Fenster aus- und eingestiegen war, wobei die Scholaren ihr die Leiter hielten. Unter den Vernommenen war des Kastenmessers Sohn, welcher mit der Harfe zum Tanz aufgespielt hatte.

Gegen Ende des Jahres 1698 befürchtete der Rektor einen mörderischen Ueberfall und berichtete daher an das Konsistorium: „Ueber Kuhn wird wegen seiner Hurerei beim Fraischamt Windsbach verhandelt. Dieses, so wie seine anderen groben Laster sind der ganzen Schuljugend höchst anstößig. Er ist deßhalb flüchtig geworden, aber wiedergekommen und wollte um drei Uhr in die Klaß gehen; so auch ich, als mich Jemand warnte, da Kuhn nichts Gutes im Schild führe. Schon früher hat er geäußert, mir vor seinem Abschied noch Eins zu versetzen. Dazu ist die übrige böse Rotte ebenfalls schwierig gegen mich. Ich bitte um schleunige Hilfe zur Abwendung eines großen Unfalles und um Schutz gegen dergleichen Bösewichte. Vor wenigen Jahren schon haben einige Unglücksvögel kurze Gewehre gegen mich getragen und einst um Mitternacht in meiner Studirstube mich überfallen wollen; aber mein Hündlein spürte sie noch zu rechter Zeit, wol durch ich erwachte. Ich habe um so mehr zu befürchten, weil ich hier von aller Hilfe verlassen bin. Ich flehe also nochmals um Schutz gegen diese Rotte, absonderlich gegen den frevelhaften Kuhn.“ Vier Tage darauf schrieb der Rektor an den Markgrafen selbst: „An E. F. D. Consistorium habe ich mehrmals berichtet, welche Exorbitantien einige Scholaren dieses Jahr herein verübt haben. Dieweil aber bis daher diesem Unheil nicht gesteuert worden, so hat die Bosheit dergestalt überhandgenommen, daß fast kein Laster ist, welches diese Leute nicht ausüben. Diese Woche haben sie mit nicht allein im Stall ein Schwein mit dem Degen erstochen, sondern ich werde auch berichtet, welchergestalt Kuhn einen starkgeladenen Puffer stets bei sich trägt, um mir, wenn ich in die Lektion gehe, das Licht auszublasen. Bitte daher E. F. D. mich zu sekundiren, daß solch greulich Vorhaben durch

diese des Mords- und Hurengerichts Instrumenta nicht ins Werk gerichtet werde.“ Umgehend erhielt der Verwalter aus der markgräflichen Kanzlei Befehl, den Kuhn zu vernehmen. Dieser stellte alles in Abrede, was ihm wegen Schwängerung und Mordversuch zur Last gelegt wurde; dagegen behauptete er: „der Rektor habe gar wenig Lectiones gehalten, und wenn des Nachmittags, so sei er mehrmals voll hinein gekommen und habe allerhand närrische Possen vorgebracht.“ Der Verwalter schützte zwar den Augeschuldigten, konnte ihn aber nicht retten. Kuhn und Weinsperger, Pfarrerssohn aus Ellrichshausen, wurden wegen Schwängerung zweier Dirnen relegirt; bald darauf auch Seyffert und Bachmann wegen Fornikation. Der Verwalter, des Letztgenannten Vetter und Beschützer, fand bald Gelegenheit, sich an dem Rektor zu rächen. Der Alumnus Falkner aus Lauf, Kostgänger beim Rektor und von ihm begünstigt, wurde beim Verwalter wegen Fornikation verklagt, worauf der Verwalter mit zwei Amtsknechten und bewaffneten Bürgern vor das Gymnasium zog und die Herausgabe des Verklagten forderte. Dieser entwischte aber und begab sich zu seinem Bruder, dem Doktor Falkner in Nürnberg, welcher sich an den Markgrafen in Bayreuth wendete mit der Bitte, seinen Bruder gegen den Verwalter zu schützen. Darauf schrieb Christian Ernst von Bayreuth unt. 12. April 1699 an Georg Friedrich von Onolzbach: „Vielgeliebter Herr Vetter und Sohn. E. E. belieben aus der Anlage zu ersehen, was der Doktor Falkner wider den Verwalter Bachmann für Beschwerung führt. Da nun dessen Bruder des angeschuldigten Fornikationsdelicti nicht schuldig, sondern dasselbe auf einen Andern gebracht worden ist, mithin es das Ansehen hat, daß der Verwalter sich an dem jungen Falkner reiben und dadurch auch seine Passion gegen den Rektor ausüben will: also sind wir von E. L. versichert, daß sie an des Verwalters Verfahren kein Wohlgefallen haben und es ihm nachdrücklich untersagen werden, damit er den jungen Falkner künftig außer Sorgen lasse, dem wir bereits ein Protectorium aushändigen lassen. E. E. dienstwilliger Vetter und Vater Christian Ernst.“ Im Juli d. Is. wurden dem Kantor M. Wetzel zweimal die Fenster eingeworfen,

dem Gegenschreiber 5 Schinken und 10 Speckseiten vermittelst eines Hakens aus dem Keller gestohlen. Onolzbach befahl strenge Untersuchung. Ein halbes Jahr lang wurde darüber verhandelt. Aus der vom Verwalter, Prediger und dem Lehrerpersonal gemeinschaftlich gepflogenen Verhandlung ergab sich folgendes Resultat: Der That verdächtig waren Weber, Dietrich und Seyffert; als Mitwisser wurden bezeichnet Wokurka und Schwalb. Die beiden Letztgenannten erschienen auf Vorladung nicht, da sie Oberländer seien; zugleich beriefen sie sich auf das vorhin besprochene, dem Falkner ertheilte Protektorium. Sie leisteten erst Folge, nachdem von Onolzbach her ein fulminanter Befehl ergangen war, sie durch Musketire zu zwingen. Die Erstgenannten bedrohten ihre jüngeren Mitschüler mit Schlägen, wenn sie die Wahrheit reden würden, und schlugen sie, nachdem sie die Wahrheit geredet hatten. Die drei Diebe leugneten dreist; allein durch Zeugen wurde Folgendes konstatirt: „Die Diebe stiegen noch in derselben Nacht über die Klostermauer, zündeten beim mittleren Weiher bei Weißenbronn ein Feuer an, kochten und verzehrten einen Theil der Schinken.“ Die nach Onolzbach eingesendeten Verhandlungen waren allseitig unterschrieben worden, nur nicht vom Rektor, „weil Weber gar zu schwarz geschildert sei.“ In Onolzbach wurde erkannt wie folgt: „Weber, Dietrich und Seyffert, des Diebstahls und anderer Exzesse überführt, sind zu relegiren; ihre Eltern haben die auf sie verwendeten Kosten zu ersehen und das Fleisch zu vergüten. Die Mitwisser sind zu verwarnen. Der Rektor erhält einen ernstlichen Verweis, weil er einen besondern Bericht eingegeben, um dem Weber durchzuhelfen. Wir erwarten, daß er, Stübner, sich besser als bisher in zur Untersuchung gekommenen Fällen aufführe, seinem Amt fleißiger vorstehe und bessere Disziplin halte.“ Die drei Relegirten entwichen schon vor der Publikation. Allein nach drei Wochen kam Seyffert zurück, trat, den Degen an der Seite, in die Eßstube und verlangte seine Portion. Der Verwalter berichtete nach Onolzbach und erhielt die Weisung, den Seyffert fortzuschaffen. Es stellte sich heraus, daß dieser solchen Trotz nicht aus eigenem Antrieb geübt hatte,

sondern aus Anstiften des Rektors und der Räthe in Bayreuth, welche hier eine erwünschte Gelegenheit fanden, sich an Onolzbach und an dem Verwalter zu reiben und den Relegirten veranlaßten, beim Markgrafen in Bayreuth eine Beschwerde- und Bittschrift folgenden Inhalts einzureichen: „Wegen unbegründeter Beschuldigung, ohne Fug und Recht mußte ich von meinen Antagonisten Schaden leiden und wurde des Beneficii in Heilsbronn beraubt, welches doch allein von E. F. D. Huld dependirt etc.“ Die Räthe von Bayreuth schickten dieses Schriftstück nach Onolzbach mit dem Beifügen: „Seyfert ist des beschuldigten Diebstahls nicht rechtsbeständig überwiesen. Was zu seiner Defension gedient, ist aus dem Protokoll weggelassen, die Untersuchung, wider alle Observanz, auf dem Amthause gepflogen, mit dem dießseitigen Consistorio dieses Stipendiaten halben nicht kommunizirt, die Relegation praecipitanter verhängt, ihm das Beneficium, so ihm das Haus Onolzbach nicht conferirt hat, genommen worden. Also können wir nicht sehen, mit was Fug und Recht diese Relegation erkannt werden möge, wohin das passionirte Verfahren des Verwalters zu excusiren sei. Unser gnädigster Fürst hat daher hohe Ursache, diese unstatthafte Relegation zu kassiren und den Seyfert de novo zu introduziren. Bayreuth, 7. Nov. 1699. Kanzler und Geheimräthe: Freiherr von Reichenbach etc.“ Der Verwalter, von Onolzbach aus zur Aeußerung hierüber aufgefordert, antwortete: „Seyfert ist des Diebstahls rechtsbeständig überwiesen. Wir haben ganz auf Befehl von Onolzbach so gehandelt. Aus dem Protokoll ist nichts weggelassen, was zu seiner Entschuldigung gedient hätte. Wäre etwas zu seiner Entschuldigung beizubringen gewesen, so hätte es der Rektor gewiß beigebracht. Die Verhandlung wurde auf dem Amthause vorgenommen auf ausdrücklichen Befehl von Onolzbach; so geschah es auch sonst. Der Vorwurf wegen Nichtkommunikation mit Bayreuth und einseitig von Onolzbach verfügter Relegation berührt mich nicht, sondern die Räthe in Onolzbach. Seyfert fand gewissenlose Assistenten, die nach Bayreuth berichteten, ohne Zweifel der Rektor, dieser böse Mann, der durch Intriguen den Weber, wiewohl vergeblich, durchzubringen

gesucht und nun auch den Seyfert durchbringen will. Er sucht die beiden Häuser zu meliren. In seinem Hause werden alle Laster gelernt und getrieben.“ Noch nach Jahren haderten Bayreuth und Onolzbach miteinander wegen dieser Relegation. Nachdem Seyfert Heilsbronn verlassen hatte, verlangte Bayreuth für ihn Viatikum und Stipendium, allein Onolzbach verbot dem Verwalter die Zahlung. Der Verwalter schickte dieses Verbot nach Bayreuth und erhielt zur Antwort: „Ihr seid einer Herrschaft wie der andern verpflichtet. Wir lehren uns an das onolzbachische Kammerdekret gar nicht. Anstatt schuldiger Parition habt ihr euch an die fürstliche Kammer zu Onolzbach gehängt und bei derselben ein Dekret extrahirt, mittelst dessen ihr von der Zahlung des Seyfertischen Viatici befreit zu sein vermeint. Nachdem uns aber nicht gelegen sein will, uns mit dem naheverwandten Haus Onolzbach zu meliren, als ist unser nochmaliger ernstlicher Befehl, ohne fernere Tergiversation zu zahlen.“ Diesem Befehl folgte Androhung der Exekution, dann ein Wartbote, worauf der Verwalter Zahlung leistete. Seyfert bezog die Universität, erhielt ein Stipendium und magistrirte. Bayreuth schickte um diese Zeit nicht mehr seine 25 Gymnasiasten vollzählig nach Heilsbronn, sondern nur 15 bis 18, ließ die übrigen anderwärts unterrichten, verlangte aber für jeden derselben jährlich 40 fl. von Heilsbronn, was stete Monitorien und Wartboten zur Folge hatte, da Onolzbach dem Verwalter befahl, die von Bayreuth verlangten Zahlungen nicht zu leisten. Da auch Onolzbach anfing, seine Gymnasiasten anderwärts unterrichten zu lassen, so sank um diese Zeit die Zahl der Schüler in Heilsbronn unter 40 herab. 1698 war der Schülerstand folgender: 22 Unterländer und 15 Oberländer, zusammen 37, von welchen 12, sonach der dritte Theil, an die Fraischgerichte abgeliefert werden mußten, da ihre Rente krimineller Natur waren.

Das letzte Jahr des Jahrhunderts war auch das letzte Jahr der Amtsführung des Rektors Stübner. Kurz vor dessen Kassation berichtete der Verwalter nach Ansbach: „Es hat sich seit acht Tagen zweimal Folgendes ergeben: Das erste Mal haben

hiesige Scholaren den auf die Universität gehenden Nantwig begleitet, sich als Husaren zu Pferd gesetzt, in Petersaurach Ueppigkeit getrieben. Abends im hiesigen Wirthshaus Fenster eingeschlagen und Tische zerhauen. Das zweite Mal, letzten Sonntag, sind sie abermals ins Wirthshaus mit Säbeln, Ballaschen und Hirschfängern gekommen, haben bis Mitternacht getrunken, Tische und Bänke in kleine Stücke zerhauen. Das liederliche Leben ist dergestalt eingerissen, daß zu großem Unglück Anleitung gegeben wird. Ja voriger Nacht ist das Grab der Kurfürstin Anna (auch der Markgräfin Emilie) erbrochen und der zinnerne Sarg beim Kopf abgehauen worden, vermuthlich um Schmuck an Hals und Händen zu erlangen. (Beitr. S. 209.) Es ist alles durchsucht worden, weil man einen Strumpf über dem Kopf liegend gesunden. Ob aber etwas entwendet wurde und wer die Thäter sind, wissen wir nicht.“ In Folge dieser Anzeige kamen onolzbachische Untersuchungskommissäre, welche zugleich die unter Stübner herrschende, immer zunehmende Zuchtlosigkeit ins Auge faßten. Stübner wurde kassirt. Der Markgraf von Ansbach hatte ihn angestellt und hielt sich daher für berechtigt, ihn, ohne vorgängiges Benehmen mit Bayreuth, zu kassiren, wie früher den Kantor Bayer. Georg Friedrich von Onolzbach verfügte unterm 20. März 1700: „Nachdem uns auf den Inquisitionsprotokollen reserirt worden, wasgestalten der Rektor Stübner seinem Amt nicht wie sichs gebührt obgelegen, sondern eine solche Conduite, wodurch das Gymnasium in Desordre verfallen, sich zu Schulden kommen lassen: als befehlen wir, daß er seines Rektorats hiermit entlassen und kassirt sein soll, welchen Befehl ihr ihm anzudeuten habt. Auch habt ihr selbigen die Unkosten für die angeordneten Kommissionen bezahlen zu lassen. Ihr habt davon an unsern Herrn Better, Markgraf zu Bayreuth Liebden. Notifikation zu thun, damit nach einem andern tauglichen Subjekt getrachtet werde.“ Stübner, welchem diese Entschließung durch den Prediger Krebs eingehändigt wurde, schrieb an den Markgrafen in Ansbach: „Die erste Kommission untersuchte mein Einschreiten mit Waffen. Allein von aller Amtshilfe verlassen, blieb mir nichts übrig, als Gewalt

mit Gewalt zu vertreiben, da gewisse Discipuli Nachts, als Bauern verkleidet, in dem Meinigen mich infestirten. Ich entblößte den Degen, weil der eine verkleidete Bauer mir zuerst mit dem Degen auf den Leib ging. Wäre die Visitation gemeinschaftlich gewesen, so würde meine Unschuld an den Tag gekommen sein. Die zweite und dritte Kommission inquirirte mich wegen Mißbrauch von Aktenstücken in Lehenssachen und wegen meiner Korrespondenz deßhalb mit Bayreuth, was aber auf heimlichen falschen Anklagen beruht. Ich mußte mich nothgedrunge zu Ihre Durchlaucht nach Bayreuth retiriren, da ich in Onolzbach keine Hilfe fand. Dazu verurtheilt man mich in die Kosten: eine himmelschreiende Sünde. Meine Kassation ist schon Strafe genug nach sauerer Arbeit 24 Jahre lang. Wenn ich die ganze Sache liquidiren und dociren dürfte, so würde Jedermann erkennen, daß die lautete Unschuld auf meiner Seite ist. Ich habe es inzwischen in Bayreuth gethan und hoffe, man wird von dortaus mein Glück zu testituiren geneigt sein. Auch muß ich mit Entsetzen vernehmen, daß alle Exzesse in allen Klassen und die Erbrechung des Grabes mit imputirt werden will.“ Nach Einhändigung des Kassationsdekrets durch den Prediger wurde Stübner, wie der Verwalter berichtet, nicht traurig; vielmehr erklärte er vergnügt: „er danke Gott, nun des beschwerlichen Amtes los zu sein und könne als ein wohlbegüterter Mann sich ohne Herrendienst wohl nähren.“ Der Markgraf von Bayreuth schrieb an den Markgrafen von Ansbach: „Die Sache hätte nicht einseitig, sondern gemeinschaftlich untersucht werden sollen, dann hätte Stübners Innozenz an den Tag kommen und er bei seinem Officio belassen werden können; seine Kassation sollte daher suspendirt werden.“ Die Antwort des Markgrafen von Ansbach lautete: „Stübner hat sich solche Exzesse zu Schulden kommen lassen, welche malefizisch zu traktiren gewesen wären. Dazu wurde er seinen Discipulis zu einem Ludibrium, so daß seine Disziplin ganz zerfiel. Auch that er noch viele andere unverantwortliche Dinge und trat unserem fürstlichen Respekt zu nahe, weßwegen er confessus und convictus von uns zur Strafe kassirt worden. E. Liebden werden es daher nicht

ungünstig nehmen, wenn wir bei der Kassation beharren.“ Stübner blieb noch ein Jahr lang in seinem Hause zu Heilsbronn, bis ihm der Markgraf von Bayreuth die Pfarrstelle in Goldkronach verlieh. Die durch ihn veranlaßten Untersuchungskosten (207 fl.) sollte er zahlen, wenn er dereinst sein Haus in Heilsbronn verkaufen werde. Die Wahl seines Nachfolgers stand, dem üblichen Turnus zufolge, Bayreuth zu.

M. Sylv. Hein. Schmidt, Stübners Nachfolger, gleichfalls heilsbronnischer Stipendiat, dann Konrektor in Kulmbach, hierauf Rektor in Heilsbronn, trat mit den besten Vorsätzen ein. Am 26. Dez. 1700 reichte er, gemeinschaftlich mit seinen Kollegen, bei den beiden Konsistorien folgenden Bericht und Besserungsvorschlag ein: „Durch den Rektor Stübner ist durch übelgeführte Disziplin das Gymnasium in Grund verdorben. Die heilsamen Leges der Schule sind sehr schlecht beobachtet worden, daher man, da nun das Rektorat neu besetzt worden, eifrigst bedacht ist, diesem Unheil abzuhelfen. Ungeachtet oftmaliger Bestrafungen haben sich Viele erst spät, wenn schon einiger Gesang und Lektion vorbei gewesen, eingefunden, die Erwachsenen ohne Gesangbücher, welche dann nicht mitsingen, sondern mit faulen und wilden Geberden und Plaudern Andere in der Gemeinde ärgern; oder sie nehmen den Kleinen ihre Gesangbücher und bedrohen sie, wenn sie sich deßhalb beklagen würden. Sie schämen sich der Gesangbücher. An Sonn- und Feiertagen lassen sich Unterschiedliche mit dickeingepudertem Kopf, Ohrengehängen und anderen Eitelkeiten sehen, daß Niemand sie ohne Aergerniß ansehen kann. Die Leges verbieten spitzige Hüte, unförmliche Hauben, lange Ueberschläge mit offenen Hälsen, bunte oder ausgefüllte große Hosen, lichtfarbe Strümpfe und andere höfische Kleider; die Leges gebieten, sich an der ehrlichen Schülertracht begnügen zu lassen, was aber die Wenigsten thun. Dem entgegen geschieht es oft, daß die Haube grün, der Rock weiß, das Kamisol gelb, die Hosen scheckig, die Strümpfe roth, der Mantel blau und also die Person in so viel Farben, als Stücke, gekleidet ist. Es haben sogar bei den Scholaren die Perüken, Ohrengehänge etc. gemein zu werden

angefangen, so daß Viele keine Gnadenschüler, sondern wohlbestellte politische Bediente repräsentiren. Dabei haben die Eltern viel Schuld, welche einwenden: die Welt sei jetzo geändert, ein junger Mensch müsse sauber und nett dahergehen. Alle Alumnen sollten auf dem Contubernio beisammen wohnen, was seit vielen Jahren nicht geschehen, da Jeder nach eigenem Gefallen bald auf das Contubernium, bald wieder herunter gegangen ist. Durch Inspektion bei Tag und Nacht ist zu verhüten, daß nicht die Kleinen von den Großen übel traktirt werden. Lex 30 befiehlt, sich nicht zu Weibspersonen zu halten. Allein dawider sind in Kurzem verschiedene grobe Delicti ausgebrochen, so daß man der überhandnehmenden Büberei nicht steuern kann, was aber desto nothwendiger ist, weil dermalen viel freches Weibervolk sich hier befindet. Dazu werden die Scholaren von unterschiedlichen Inwohnern geheimst zu Karteln, Schmäusen etc. Diejenigen, welche Fähigkeit und Lust zum Studiren haben, haben bisher den kleinsten Theil ausgemacht. Viele sind im Jahr mehr daheim als im Kloster, und die Studia sind ihnen eine Last. Die meisten Exzesse rühren her von der Schwelgerei theils im Wirthshaus, wo sie übermäßig saufen, theils wenn Novicii ankommen, welchen sie Einstände extorquiren, acht Gulden und mehr. Dazu kommen Saufereien auf den Dörfern. Das Collegium ist nicht sufficient, dergleichen Gesäuf abzustellen, so daß eine höhere Autorität uns umgänglich wird. Eine Emendation wird bei der rohen Jugend nicht erfolgen, wenn nicht das Amt von Neuem angewiesen wird, wie es die Disciplin bei der unbändigen Jugend manuteniren helfen soll.“ Hierauf erfolgten fulminante Reskripte des Inhalts: „Der neue Rektor wird sonderlich auf die unverantwortlich erlegene Disciplin bei dem in sehr üblen Ruf gefallenen Gymnasio sehen. Wir vernehmen, wasmassen die Alumni weder in studiis noch moribus sich der Gebühr nach ausführen, sondern sich im Wirthshaus und anderswo Excesse zu Schulden kommen lassen, obgleich von euch, dem Prediger und Präceptoribus, geschärfte Censuren vorgenommen worden sind. Ihr habt nun allen Schülern zu injungiren, daß Jeder sich eines christlichen Lebens befleißige, den

Präceptoribus gehorche, verdächtigt Zusammenkünfte meide, bei Strafe des Carcers. Dem Furtenbach, Weiß, Zinn und Schäfer ist anzudeuten, daß, wenn sie ihre incorrigiblen mores und studia nicht bessern, sie die beneficia verlieren. Bub ist durch sondern Verweis zur Besserung seiner worum anzunehmen und über den Effect zu berichten.“ Inmitten aller Reskripte und Berichte ergaben sich unter dem neuen Rektor die alten Exzesse, z. B. fortgesetzte schamlose Unzucht, daher Relegation des W. Pertsch, Sohn eines geachteten Vaters, des Superintendenten J. G. Pertsch in Wunsiedel. Der unterländische Alumnus Döderlein erstach in der Christnacht mit dem Messer seinen Mitschüler Förster.[6] Unter den nunmehrigen Leitern der Schule war mehr Zusammensicht, als unter den früheren; zwischen den beiden Regierungen aber die alte Zwietracht. Bat der Verwalter bei der Regierung in Onolzbach um eine Kommission zur Untersuchung von Exzessen, so erhielt er aus Bayreuth einen Verweis und den Befehl, in der Sache nicht einseitig zu verfahren. Im Spätherbst 1708 berichtete er an beide Regierungen: „Bei der hiesigen Schuljugend liegt alle gute Ordnung über einem Haufen. Obwohl man von Amtswegen mit den Schulkollegen in vielfältiger Kommunikation steht, so ist doch keine Remedur zu hoffen, wenn nicht beide Häuser zu einer endlichen Schulvisitation sich resolviren. Man ist des Nachts in den Häusern nicht mehr sicher. Die Rektoristen Häffelein, Herold, die beiden Bauriedel und Donner verfügten sich am Montag statt in die Klasse nach Weißenbronn auf die Kirchweih, trafen dort die hiesigen Handwerksgesellen, denen sie schon geraume Zeit nachgegangen, tanzten mit bloßen Degen und gespannten Pistolen, singen Schlägerei an, wobei es viele Verwundungen gab und ein Daumen entzweigehauen wurde. Die Untersuchung führt das Fraischamt Windsbach. Der Kantor Päschel hat schlechte Autorität, da er schon von den jungen Leuten mit s. v. Hundsfott traktirt worden.“ Häffelein, der Sohn eines Bereiters, und Donner, der Sohn einer Wittwe, wurden

relegirt. 1709 berichtete der Verwalter: „Solch liederliches Leben kann keinen guten Ausgang nehmen. Viele Eltern werden noch darüber seufzen. Die vorige Woche hat man das Haus angezündet. Wenn es in der Nacht geschehen wäre, so würde man die alte Laterne in Rauch haben ausgehen sehen. Enfin, ich mag nicht schreiben, wie es zugeht. Die Kinder auf der Gasse reden von der Prostitution. Ich eröffne dieses als ein treuer Diener. Die Scholaren sind Nachts, statt im Contubernio, bis 12 und 1 Uhr in des Herrn Küchenmeisters Jung Haus, spielen und tanzen mit der Frau. Ich habe es dem Herrn Prediger und Präceptoribus eröffnet, worauf es etwas besser wurde. Die Herren Geistlichen haben an die Eltern geschrieben und eine Aenderung verlangt.“ Dagegen äußerte sich der Küchenmeister in seinem von der Regierung verlangten Rechtfertigungsbericht wie folgt über den Verwalter: „Dieser heilsbronnische, von Hochmuth aufgeblasene und fast zerberstende Despot, welcher vorgibt, daß auch der Prediger bei ihm das Forum erkennen müsse, hängt das Amt an den Nagel, überläßt es den Schreibern und kutschirt draußen herum.“ Dieser Küchenmeister veranlaßte weitläuftige Verhandlungen, welche gleichfalls einen recht betrübenden Einblick in das damalige Thun und Treiben in Heilsdronn gewähren. Zunächst handelte sich’s um den Rang, und die Regierung entschied, daß dem Küchenmeister der Rang vor dem Kollaborator und dem Sprachmeister gebühre. Vergebens stellte der Kollaborator vor: „Der Vorrang gebührt mir, habe ihn von jeher gehabt, auch mein Antecessor. Schon die Aequität gebietet, daß ein Literatus und Philosophiae Magister einem Illiterato vorgehe. Dazu lebt dieser mit Hoch und Niedrig in Zank und Streit, geht selten zum Abendmahl, und wenn er es thut, so beunruhigt er dabei andere fromme Christen.“ Die Regierung verlangte darüber Bericht vom Prediger Krebs, und dieser berichtete gegen den Küchenmeister. Gleichwohl entschied die Regierung für denselben. Das gegenseitige Verklagen dauerte fort, auch unter Betheiligung der Frauen, die zum Aergerniß der Gemeinde am Altar und bei einer Taufprozession einander zurückstießen. Inzwischen lief bei der

Regierung Beschwerde der Gymnasiasten gegen den Küchenmeister ein. In der Beschwerdeschrift hieß es: „Der Metzger liefert dem Küchenmeister krankes Vieh, der Braumeister verdorbenes Bier, und so schon zwei Jahre her. Unsere Herren Präceptores haben es zwar untersagt, aber es wurde nicht besser, sondern schlimmer.“ Der Küchenmeister, welchem die Beschwerde zur Aeußerung mitgetheilt wurde, erklärte: „Das sind Satansränke der Gymnasiasten, welche bei Nacht aus dem Gymnasio steigen und die Nacht hindurch Sünde treiben. Man frage den Konrektor. Das ist bloß Verhetzung durch den boshaften Koch und sein Weib. Die kleinen Alumni haben mitunterschrieben, um nicht von den großen viehisch tractirt zu werden.“ Dieser an den Markgrafen gerichteten Replik fügte der Küchenmeister eine sechs Bogen lange Aufzählung der seit einem Jahre vorgekommenen lasterhaften Gymnasiastenexzesse bei. Die Regierung schickte eine Untersuchungskommission. Küchenmeister und Metzger wurden entlassen, der Braumeister verwarnt. Die Untersuchungskosten mußten Gymnasiasten, Küchenmeister, Koch, Metzger und Braumeister zahlen.

Als nach zwanzigjähriger Amtsführung des Rektors Schmidt nirgends Besserung eintrat, erging am 2. Jan. 1711 vom Markgrafen Wilhelm Friedrich folgender Erlaß an den Prediger, Rektor, Konrektor und Verwalter: „Aus den vielen bisher vorgekommenen Exzessen, wovon ihr, die geistlichen Inspectores, weder an uns noch an unsere Rathsstube das Geringste nicht habt gelangen lassen, noch selbst etwas zu untersuchen begehrt, ist sonnenklar abzunehmen, daß bei der euch anvertrauten Schuljugend überaus schlechte Disziplin gehalten, allen Untugenden derselben nachgesehen und durch eine ungezähmte Licenz selbe aus das Aeußerste verderbt, mithin gutentheils durch euer Verschulden ein so herrliches Beneficium unverantwortlich abutirt wird. Wir bezeugen hierüber unser äußerstes Mißfallen. Bei der hiernächst vorsichgehenden Generalvisitation wird sich ergeben, an wem die Schuld haftet, daß bisher so gar schlechte Aufsicht und Disziplin gehalten worden. Wir befehlen euch sammt und sonders, daran zu sein, daß allen Exzessen durch fleißige Inspektion und scharfe

Disziplin vorgebogen, insonderheit die Jugend zu fleißiger Besuchung des Gottesdienstes und Gebrauch des h. Abendmahles angewiesen und gute Zucht erhalten werde.“ Einige Wochen darauf befahl die Regierung, das Tragen von Gewehren zu verbieten, auch den Handwerksburschen im Orte. Die verheißene Generalvisitation kam 1711 nicht zu Stande; Alles reduzirte sich wieder auf fruchtlose Korrespondenzen zwischen den beiden Häusern und Erlasse nach Heilsbronn. Der Verwalter erhielt einen scharfen Verweis wegen seines Verhaltens bei Schlägereien zwischen Scholaren und Handwerksburschen und wegen seiner Querelen mit dem Prediger, Rektor und den Präzeptoren. Er kam noch vor Jahresschluß in Untersuchung, nach Ansbach in Arrest, worauf seine Kassation folgte. Seine Stelle blieb Jahre lang unbesetzt und wurde durch Urban Zindel verwest, da die beiden Häuser über die Gebietsabtheilung miteinander verhandelten. Mittlerweile dauerten die Exzesse fort, daher fortwährende Untersuchungskommissionen, z. B. 1716 und 17 Inquisitionen gegen die Scholaren von Tanner, von Rothschütz, Wörner, Hartmann, von Reibniß, Dietlein, Pählmann, von Resondi, von Nachtrab und Andere wegen Verwundungen mit Degen. Einige der Delinquenten saßen Monate lang in Untersuchungshaft im obern und untern Wachhause, Einige entwischten. Der Amtsverweser Zindel berichtete über den kassirten Verwalter Bachmann: „Hat vor seiner Abkunft nach Onolzbach und daselbst angegangenem Arrest die austräglichsten Geldgefälle an sich gezogen, der Schulden gar zu viele hinterlassen. Das Amt wird Jahre zu seiner Erholung nöthig haben und hat keinen Kredit mehr, so daß ihm (dem Amt) Niemand mehr Darlehen machen will.“

In Folge der ebengedachten Gebietsabtheilung von 1719 kamen viele Ortschaften des ehemaligen Mönchsstaates in der Nähe von Heilsbronn an Bayreuth; Heilsbronn selbst aber blieb theilweise gemeinschaftlich und daher nach wie vor der Zankapfel. Lediglich onolzbachisch wurde: 1. Die Pfarrstelle mit der Bestimmung: „Onolzbach hat künftig allein die Stelle zu besetzen.“ 2. Die (1771 abgetragene) Katharinenkirche, als künftige Pfarrkirche,

in welcher Onolzbach allein den Gottesdienst auf eigene Kosten anzuordnen hat. In derselben haben die Inwohner die sacra zu suchen; doch bleibt ihnen unverwehrt, zu Gebet und Predigt in die Klosterkirche zu kommen. 3. Der Ort Heilsbronn selbst mit Ausnahme dessen, was dort gemeinschaftlich bleiben soll. Und gemeinschaftlich soll bleiben: a. die Fürstenschule mit Personal und Gebäuden; b. die Wohnungen des Predigers und aller Bediensteten; c. die Jurisdiktion über die Fürstenschüler; d. das Schulgebäude sammt Küche, Keller und Utensilien; e. die Klosterkirche; f. der Kirchhof daran; g. die Bibliothek und Registratur; h. der heilsbronner Hof in Nürnberg; i. Randersacker. In der Klosterkirche hat der Pfarrer als gemeinschaftlicher Klosterprediger den Präzeptoren, Gymnasiasten und Schulbedienten zu predigen, Betstunde zu halten und für beide Herrschaften zu beten. Die Präsentation der Stipendiaten steht, wie bisher, den beiden Konsistorien zu. Klag- und Schuldsachen eines Gymnasiasten behandelt der Rektor, und wenn er Bedenken hat, so berichte er an dasjenige Konsistorium, welches den Gymnasiasten präsentirt hat. Fornikationen oberländischer Gymnasiasten behandelt das zunächst gelegene bayreuthische Amt (Neuhof). Bei Fällen der niedern Gerichtsbarkeit strafen die von beiden Häusern aufgestellten Beamten, Vergehungen gegen die Disziplin die Präzeptoren. Die Jurisdiktion quoad criminalia steht Onolzbach zu.

Durch die Gebietsabtheilung von 1719 wurde die Zwietracht der Fürstenhäuser nicht beseitigt, der trostlose Zustand der Fürstenschule nicht besser, ja Manches wurde noch schlimmer in Folge der Abtheilung, was sich schon im nächsten Jahre nach derselben herausstellte. Der neben dem Verwalterverweser angestellte Adjunkt Mich. Beer berichtete am 17. März 1720 nach Onolzbach: „Seit 10 bis 15 Jahren haben die beiderseitigen Alumni so viel Exzesse mit Saufen ganze Tage und Nächte, Spielen, Fluchen und Schlagen verübt, daß verschiedene Kommissionen zu deren Untersuchung hieher abgeordnet worden sind. Die jungen Leute sind in ein so liederliches Leben verfallen, daß die mehresten heimlich echappiren, viele aber, weil sie den

studiis gar schlecht obgelcgen, von den Universitäten weg in den Krieg sich begeben, oder andere schändliche Lebensarten angenommen. Zur Abstellung dieses Unwesens kommunizirten Rektor Schmidt, Konrektor Pöschel und Magister Oeder mit mir, und wir kamen überein, dem Bräuer und der Wirthin und dem Thorwart bei 10 Thaler Strafe zu verbieten, den Stipendiaten Bier oder Anderes abzureichen, was der Rektor dem Coetus eröffnete. Dem zuwider forderten die drei bayreuther Alumni Memminger, Schneider und Neuper beim Bräuer Bier, und als sie keines erhielten, griff Memminger nach dem Degen. Da holte der Bräuer mich, und ich kam mit dem Amtknecht und zehn Bürgern, nahm ihm den Degen ab und arretirte ihn. Schneider und Neuper echappirten und gingen zum bayreuthischen Oberamstmann von Korff nach Neuhof. Dieser, hatten sie gesagt, habe befohlen, daß man ihnen Bier geben solle. Es war eben Markt in Neuhof und einige heilsbronner Handelsleute dort. Da ließ der Oberamtmann ihre Waaren in Beschlag nehmen und will sie nicht eher zurückgeben, als bis Memminger seines Arrests entlassen sei. Ich bitte nun um Verhaltungsbefehl und zugleich zur Abstellung der vielen Excesse der ganz außer aller Ordnung lebenden Schuljugend, in Specio der bayreuther bösen Buben, ein Kommando von 20 bis 30 Mann regulirter Soldaten hieher abzuordnen, welche unter beiden Thoren die Wache versehen und das verruchte Volk in Gehorsam bringen. Die Bürger – mehrentheils liederliche versoffene Tropfen und zum Arretiren untüchtige Leute, die im Wachhaus den Stipendiaten allen Muthwillen gestatten – mögen zur Strafe für die Soldaten Quartier schaffen. Sonst möchte Mord und Todschlag entstehen.“ Der nachgesuchte Verhaltungsbesehl lautete: „Memminger ist auf Angeloben des Wiederstellens und ruhigen Verhaltens freizulassen, an den Kastner Heim in Neuhof protestando zu schreiben und von ihm die Auslieferung der Waaren der heilsbronner Bürger und künftig bessere Nachbarschaft zu verlangen, wegen des Verfahrens des Oberamtmanns von Korff höheren Ortes Beschwerde einzureichen.“ Der Kastner Heim

erklärte sich willfährig, rechtfertigte aber das Verfahren des Oberamtmannes von Korff, da Heilsbronn, dem neulichen Rezeß entgegen, dem Herrn von Korff keine Notifikation gemacht und ihn nicht zur Untersuchung beigezogen habe, weßhalb er zu Repressalien veranlaßt worden sei. Wenige Wochen nach diesen Vorgängen zeigte Beer die Alumnen Ulmer, Crailsheim, Frobenius und Burkhard wegen Schlägerei auf dem Keller an mit dem Beifügen: „Fast alle Demuth und Gottesfurcht ist ausgetilgt; man sehe die Verhandlungen über Fornikation seit 8 Jahren.“ Auf diese Anzeige erging ein scharfes Reskript von Onolzbach an die Präzeptores mit der Aufforderung, sich zu verantworten. Rektor, Konrektor und Kantor erklärten in ihrem Verantwortungsschreiben: „Hochwürdige Herren Patroni! Dero etc. haben durch ein ernsthaftes Neskript uns zu erkennen gegeben, daß die Alumni mit täglichem Schwelgen, Vagiren, Beleidigen der onolzbachischen Beamten und andere ärgerliche Bezeigungen dero großes Mißvergnügen erweckt. Wir haben viel Mühe angewendet, dieses abzustellen und in Bayreuth und Onolzbach inständigst um Securs angehalten, sind aber nicht mit Nachdruck secundirt worden. Man könnte in folgender Gestalt den Mißbräuchen begegnen: Die Eltern sollten ihren Söhnen kein Geld geben. Nicht die Scholaren, sondern deren Eltern sollten das Geld für Kleider in Empfang nehmen. Einschreiten gegen Erpressungen von Noviciis. Verbot an Wirthe. Bei Hochzeiten und Leichen sollte man das Singen dem Collaborator mit seinen deutschen Schülern übertragen, nicht mehr den Scholaren, welche sich dabei Exzesse erlauben und die Leute prellen. Keine Dienstleistungen mehr im Contubernio durch Mägde. Man verbiete den Inwohnern, den Scholaren Wohnung und Kost zu geben. Die Scholaren sollten nach dem Abendgebet zu Bett gehen, kein Feuer unterhalten dürfen; an die Rauchfänge sollten Schlösser gelegt werden. Außer den gewöhnlichen Vicarien sollten in jeder Klasse noch zwei Seniores angestellt werden. Weniger Vakanzen. Man sollte nur einen Eingang offen lassen, damit kein Schüler ohne unser Wissen ausgehen kann. Man gebe dem hiesigen Beamten Vollmacht,

das vagirende, mit Degen hinauflaufende Volk zu hindern; die Thorwache und alle Inwohner sollten angehalten werden, die Herumschweifenden zu desarmiren und einzuliefern etc. Wir haben solche Exorbitantien durch unsere Schuldisziplin nicht abstellen können. Dero etc. wollen doch selbsten einmal Disziplin führen, nicht nur durch Reskripte und Bedrohungen, welche bisher von bösen Buben nur wenig considerirt worden, sondern durch Execution dessen, was angedroht worden, damit ein boshaftiger junger Mensch Devotion gegen Gott und die Serenissimos und Vorgesetzte lerne.“ Diese gleichzeitig nach Ansbach und Bayreuth eingereichte Erklärung kam zurück an den Adjunkten Beer zur gutachtlichen Aeußerung. Beer äußerte sich beistimmend, verlangte aber noch schärfere Strafen und fügte bei: „Die hiesige Schuljugend ist fast mehr den vitiis als den studiis ergeben. Die Pfarrerssöhne Meyer aus Frauenaurach und Schumm aus Wiesenbach, ruchlose Bursche, hatten Schlägerei mit Soldaten und dem Bräuknecht. Es geschehen Diebstähle von diesen jungen Leuten, die ganze Nächte im Kloster herumschwärmen.“ Die beiden Konsistorien korrespondirten nun miteinander und kamen überein: „der fast gänzlich verfallenen Disciplin aufzuhelfen.“ Sie schickten Untersuchungskommissäre und dekretirten auf deren Referat wie folgt: „Wir haben durch Abschickung einer Kommission vernommen, was für ein rohes. und sündliches Leben fast durchgehends in unserem Markt und Kloster geführt wird. Als befehlen wir, das Aussteigen mit Relegation zu bestrafen etc. Münzmeyer, Vogtherr, Meyer und Hahn, die sich durch Entheiligung des Sabbaths am Pfingsttag sehr versündigt, habt ihr künftigen Sonntag zum Tisch des Herrn zu lassen, bei der Absolution ihre Sünden vorzuhalten, auch solche pro concione, jedoch nur in terminis genaralibus melden zu lassen etc.“ Das Fraischamt verurtheilte die Delinquenten zu viertägiger Thurmstrafe bei Wasser und Brot.

Der neuernannte Verwalter Rosa gerieth gleich bei seinem Eintritt in Konflikt mit den Professoren, nach deren Ansicht er bei Gelegenheit einer Schlägerei die Scholaren zu hart, die Handwerksburschen

zu gelind bestraft hatte. Der Verwalter und der Adjunkt bemerkten in einem von der Regierung hierüber verlangten Bericht: „Wir werden jederzeit in Schulsachen thun, was unsere Amtspflicht ist. Es steht aber zu besorgen, daß, wenn man zwischen den Schulkollegen und dem Amt keine genaue Harmonie beobachtet, vielmehr dem Amt contradicirt und die ganz verwilderten Scholaren in ihrer boshaften Ausführung nicht gehörig bestraft, mithin denselben Polster untergelegt werden, der heilsame Zweck nicht zu erlangen sein dürfte.“

Am 21. Aug. 1721 starb Krebs, nachdem er 46 Jahre lang in Heilsbronn gewirkt hatte, erst als Rektor, dann als Prediger. Im folgte 1722 als Prediger Ludw. Hocker, über dessen Verdienste in den Beitr. ausführlich berichtet worden ist. Auch unter seiner Mitleitung blieb die Schule verwildert wie zuvor. Er überzeugte sich bald von der Erfolglosigkeit der ihm zu Gebot stehenden Schulstrafen und nahm, wie Alle vor ihm, seine Zuflucht zu Anzeigen und Nothrufen. Im Verein mit seinen drei Kollegen zeigte er dem Verwalter Rosa und dem Adjunkten Beer an: „Der Kantorswittwe wurden die Fenster eingeworfen. Der Verdacht ruht auf einigen Schülern, die nach dem Abendgottesdienst im Wirthshaus zu Weißenbronn Fische aßen, Wein tranken, zwar um acht Uhr bei der Inspektion anwesend waren, aber dann in der Nacht ausstiegen, in der Stube der abgeschiedenen Lieutenantin Lubetich aus Hof mit deren Sohn und einem Zimmergesellen Bier tranken. Dabei ergab sich, daß die Wirthe nicht ablassen, zu verbotenen Zeiten Trunk abzugeben und daß Frau Lubetich Unterschleif gewährt.“ Frau Lubetich wurde angewiesen, mit Sohn und Tochter Heilsbronn zu verlassen, „da sie und ihre Tochter nichts tauge und die Schüler verführe, namentlich den Reinert.“ Der an die Stelle des verstorbenen Venvalters Rosa gekommene Verwalter Bernhold (Mitschöpfer des Heilbrunnens, lt. Beitr. S. 28 bis 30) berichtete 1724 an die Markgrafen: „Ich habe die kurze Zeit meines Hierseins schon Verschiedenes von der Bosheit der Schuljugend erfahren müssen. Der Meister von allen Exzessen ist Beyerlein, der von groben

Lastern Profession macht. Bitte, dergleichen in Lastern versoffene Leute zu strafen und zu entfernen.“ Beyerlein, Pfarrerssohn aus Ursheim, wurde wegen Nothzucht relegirt. Bernhold und Beer erhielten von Ansbach folgende Weisung: „Nachdem man wahrgenommen, was von der studirenden Jugend in Heilsbronn für ein gottloses Leben geführt wird, als ergeht zum Verwalteramt der Befehl, dergleichen sündhaftes Leben abzustellen und weiter darüber zu berichten.“ Der weitere Bericht lautete: „Bei diesem ganzen Coetu ist wenig oder wohl gar keine Gottesfurcht zu spüren, keine Ehrbarkeit, Mäßigkeit, Respekt gegen Obrigkeit und Präzeptoren, mehrentheils Gelächter über ihre Uebertretungen und beim Ablesen von den Legibus, Fluchen, Saufen, Hoffahrt in Kleidern, bordirte Hüte, Perücken, weiße Mäntel, Haarzöpfe etc. Sie verkaufen das ihnen von der Herrschaft gegebene Tuch und verthun das Geld. Beim Essen, wobei unter Inspektion eines Präzeptors in der Bibel gelesen wird, werfen sie einander mit Brot, schlagen und raufen, welches sie auch öfter in der Kirche gethan. Sie malen und schreiben die schändlichsten Figuren und Worte aller Orten in der Kirche, versetzen und verkaufen Bücher, Kleider und Betten in 1oco oder auf den Dörfern, achten die Schulstrafen für nichts. Die Besseren werden gleich bei der Hieherkunft zur Hartnäckigkeit verleitet. Es ist auch die Harmonie der Präzeptoren ziemlich schlecht. Der Prediger Hocker bezeigt zwar viel Eifer, wie auch der Rektor Schmidt noch viel Autorität hat. Hingegen ist die Autorität beim Konrektor und Kantor desto schlechter. Die Musik liegt sehr darnieder.“ In gleichem Sinne berichtete Hocker an die Regierung: „Loder, Beck und Arzberger, onolzbachische Beneficiarii, sind nach Distrahirung ihrer Sachen ausgetreten. Wir wissen mit aller möglichen Aufsicht und Korrektion das Spielen und Saufen nicht zu verhüten. Unsere gewöhnlichen Schulstrafen wollen kaum mehr zureichen. Wir bitten daher um ein bedrohliches Monitorium gegen das Spielen, Trinken, Veralienirung der Bücher, rüdes Traktament gegen die Unteren. etc.“ Den Einen und Andern der Wüstlinge nahm Hocker zu sich in das Haus, z. B. auf Bitten des Vaters den Doktorssohn

Keck aus Bayreuth, aber ohne Erfolg. Bayreuth fuhr fort, seine Wüstlinge in Schutz zu nehmen, während Onolzbach sie bestrafen wollte. Dazwischen erhielt Hocker von Eltern Briefe voll Klagen über den Kantor Pöschel, der seine Schüler mörderisch prügelte. 1727 war der Stand der Schule wie folgt: Nur 12 Schüler wohnten im Gymnasium, 4 bei Hocker, die übrigen bei andern Lehrern oder in Bürgerhäusern. Bernhold und Beer berichteten: „Es fehlt fast mehr an den Docentibus als an den Discentibus. Der Rektor ist ein alter Mann, dem das bei dieser rohen Jugend nöthige Visitiren bei Tag und Nacht zu beschwerlich sein will. Bei einer Visitation des Abends acht Uhr sanden sich aus dem Contubernio anstatt 12 nur 2 beim Gebet, denn 10 waren im Bräuhaus und machten Skandal. Der Konrektor und der Kantor wollen das Visitiren nicht besorgen, weil es ihrem Karakter und ihrer Kommodität nachtheilig sei. Diese Beiden haben einander durch die härtesten Injurien prostituirt, gebrauchen unverantwortliche Passiones bei der Information, Parteilichkeit gegen Arme, welche bei ihnen keine Privatstunden nehmen, haben allen Respekt verloren. Der Wohlstand der Schule ist schwerlich zu hoffen, als bis nach dem Willen Gottes und beiderseits hochfürstlicher Häuser gemeinschaftlich näherer Einsicht eine Aenderung mit diesen beiden Collegis getroffen und an deren Stelle andere Subjekte bestellt werden.“ Allein es geschah in den nächstfolgenden vier Jahren nichts, als daß die beiden Konsistorien reskribirten: „Nachdem der Konrektor Pöschel und sein Tochtermann, Kantor Haberstumpf, beständig in Haß und Feindschaft leben, also werden sie erinnert, sich besser zu betragen; wo nicht, so wird mit Beiden eine Aenderung vorgenommen werden.“

Inzwischen dauerte die Zuchtlosigkeit fort. Drei Jahre später berichteten Bernhold und Beer: „Zufolge der geschärften Verordnungen hat man öfters um der meist boshaften Scholaren willen nächtlich patrouillirt und selbige theils gütlich zum Heinigehen gemahnt, oder zu Arrest gebracht, oder mit dem Karzer bestraft. Es ist aber mit solch bösen Buben dahin gediehen, daß sie ihre Präzeptores gar nicht achten, aus der Gasse entsetzlich

fluchen, wie bei ganzen Armeen nicht erhört, und Zoten treiben. So wieder in voriger Nacht, als ich selbst mit dem Amtknecht herum ging, auf dem Contubernio keinen einzigen fand, aber bei dem Rosaischen Haus einen Complot von 20, die ich zum Heimgehen ermahnt. Die Meisten antworteten: „Donner und Wetter soll drein schlagen, alle Teufel sie holen, so ließen sie sich nicht einschränken!“ Ich ließ den Prediger Hocker und bewaffnete Bürger rufen. Es waren meist besoffene böse bayreuther Buben, die bereits Zaunstükel vom Rosaischen Garten gerissen hatten. Endlich brachten wir sie aufs Contubernium. Ich schlage vor, die Relegation wenigstens anzudrohen, da sonst Niemand mehr auf der Gasse sicher ist.“ Auf die Rückseite des Konzepts schrieb Bernhold: „Haben mich und Herrn Prediger cujonirt, brüllen Nachts wie das Vieh, tanzen in Bonhof, Oertel aus dem Bayreuthischen wegen Schwängerung relegirt.“ Monate vergingen, bis sich die beiden Konsistorien wegen Absendung einer Untersuchungskommission einigten. Die Räthe Schwarz und Cleminius inquirirten vom Januar bis März 1731, nachdem ihnen Hocker und Bernhold ein Promemoria über den kläglichen Stand der Schule eingehändigt hatten. Unter Bezugnahme auf die oben besprochenen Schulgesetze bemerkte Hocker in seinem Promemoria: „Jedes dieser Gesetze wird schändlich übertreten. Schwören und Fluchen ist unter den kleinen und großen Alumnen so gemein wie bei Soldaten. Das Abendmahl wird selten gehalten, ohne daß ein Unfug vorkommt. Von langen Jahren her werden alle Bosheiten geheim gehalten oder einstimmig geleugnet. Die Kleineren werden von den Größeren brutal traktirt, wagen daher nicht zu klagen. Ihre Kleider verkaufen und verludern sie. Seit dem letzten Tumult sind ihnen ihre Degen abgefordert worden; sie wissen aber dergleichen bei der Bürgerschaft zu verstecken. Seit langen Jahren ist Saufsucht unter ihnen. Aus der Inkarzerirung macht sich mancher böse Bube noch eine Ehre. Die Baculirung coram coetu hat die gehoffte Emendation nicht nach sich gezogen.“ Bernhold bestätigt und vervollständigt dieses Sündenregister in seinem Promemoria und bemerkt: „Diese unzähligen Verbrechen

sind anders nicht zu emendiren, als durch Bestellung von solchen Präzeptoren, welche mehr Autorität gewinnen.“ Während der ersten Anwesenheit der genannten Untersuchungskommissäre erschien ein „schändliches pasquillantisches Lied, welches von den Schülern im Wirthshause abgesungen wurde,“ und die abermalige Abordnung der beiden Kommissäre veranlaßte. Der Kommissär Schwarz sagte u. A. in seiner Relation: „Bei der ersten Kommission ergab sich, daß Aufsicht und Zucht fehlt, massen der Prediger Hocker an den Sonntagen sich der Inspektion gänzlich entzieht, der Rektor wegen Apoplexie den Schülern nicht nachsehen kann, der Konrektor und Kantor sich durch ihre Conduite verächtlich gemacht haben. Ich habe die Schüler versammelt und ihnen die Gebote über die Sonntagsfeier, auch Taulerei Bedenken vorgehalten, und wie unverantwortlich es sei, das Benefizium für Arme so zu mißbrauchen. Aber statt der versprochenen Besserung sind von einigen Alumnen obscöne Lieder im Posthause und in den Klassen gesungen und vier derselben nach Onolzbach geschickt worden, wo man für nöthig fand, auf die Autores zu inquiriren; wir konnten aber diese nicht offenbar machen.“ Die beiden Regierungen erklärten, daß eine totale Aenderung bei der Schule nöthig sei, und verurtheilten die Tumultuanten zur Zahlung von 142 fl. Untersuchungskosten. Die Haupttumultuanten waren Pöhlmann, Rößler, Seyfert, Schülin, Hofmann, Schifferer, Herrgott, Held, Pertsch, Vogtherr, Bart, Oertel, Osterwald, Pühl, Otto, Maler, Sehner und Däbler. Ueber zwei derselben, Oertel und Sehner, verhandelte und erkannte das Fraischgericht Windsbach wegen Schwängerung. Sehner, Dekanssohn aus Langenzenn, entfloh. Die Strafe der Geschwängerten (Schulpachterstochter), welche bereits ein Kind von einem Alumnus hatte, bestand darin, daß sie 6 fl. an die Herrschaft und 7 fl. Sporteln zahlen mußte. Die zweimalige Untersuchung hatte nicht den gewünschten Erfolg. Der Verwalter Bernhold starb noch in diesem Jahre. Sein Nachfolger Kern berichtete i. J. 1733: „Es ist am Trinitatisfest auf Anstiften einiger Scholaren, welche sich bekanntlich mehr mit Brutalisiren und Saufen als Studiren distinguiren, über die

Handwerksbursche eine völlige Jurisdiktion behaupten und sie als Sklaven und Leibeigene mit Schlägen und Injurien angehen, wieder Schlägerei vorgefallen und die Scholaren mit blutigen Köpfen abgefertigt worden. Die sechs Tumultuanten haben sich nicht gescheut, während der Untersuchung auf das Amthaus, wo die Untersuchung geführt wurde, heimlich eine Stütze Bier praktiziren zu lassen, um im Saufen nicht aus der Gewohnheit zu kommen.“

In dieser Weise dauerten die Exzesse noch drei Jahre lang, bis zur Schulaufhebung sort. Im Aufhebungsjahre verhandelte das Fraischamt Windsbach noch über zwei Schwängerungsfälle. Des Kollaborators Magd hatte bereits zwei Kinder und gebahr nun das dritte, erzeugt mit dem Alumnus Brendel, Kriegskommissärssohn aus Bayreuth. Das Erkenntniß ex consilio aulico lautete: „Die Magd ist aus dem Fürstenthum zu schaffen und wegen der Kindesalimentation an den Brendel zu verweisen.“ Der andere, gleichfalls in Windsbach verhandelte Fall betraf die Metzgerstochter und den Alumnus Rauh, Amtmannssohn aus Frauenaurach. Mit Bedauern liest man in den Gymnasialakten folgende Notiz aus den vier letzten Jahren vor der Schulaufhebung über einen Mann, den wir bisher als achtungswerth kennen gelernt haben: „Der alte Rektor Schmidt schrieb ein anzügliches Carmen auf den verstorbenen Verwalter Bernhold.“ Die Regierung verurtheilte ihn deßhalb zu einer Strafe von 30 Thalern mit dem Bemerken: „Der Rektor Schmidt bezeigt eine seinem Alter ganz unverständige Conduite und legt in diesem Carmen sein vergalltes Gemüth an den Tag.“

Der Stand der Schule war, wie wir gesehen haben, fortwährend trostlos und nirgends eine Aussicht auf Besserung; die beiden Fürstenhäuser beschlossen daher, sie aufzuheben und auch das seit der Abtheilung von 1719 noch gemeinschaftlich Gebliebene zu vertheilen. Nachdem man sich über das jedem Theile Zukommende verständigt hatte, wies der Markgraf Friedrich von Bayreuth unt. 22. Sept. 1736 die oberländischen Gymnasiasten an, Heilsbronn zu verlassen und nach Bayreuth überzusiedeln.

Zugleich notifizirte er, daß vom 1. Nov. an Bayreuth keine Besoldungen mehr nach Heilsbronn zahlen werde. Die unterländischen Gymnasiasten und sämmtliche Lehrer blieben vorerst noch an Ort und Stelle bis zur Entscheidung der Frage: Ob es rathsam sei oder nicht, die Fürstenschule als eine lediglich onolzbachische in Heilsbronn fortbestehen zu lassen. Hocker sprach sich bejahend aus aus folgenden Gründen: „Der Abt Schopper stiftete seine Schule in Heilsbronn, was Melanchthon, Brenz, Osiander, auch Luther rühmend anerkannten. Georg Friedrich stiftete die Fürstenschule daselbst, fern von dem geräuschvollen Hofleben, was heilsam für Lehrende und Lernende ist. Dadurch vermied er auch den Schein, als habe er das Kloster sekularisiren und die kaiserlichen und päpstlichen Privilegien aufheben wollen. Durch Aufhebung der Fürstenschule gibt man dem päpstlichen Stuhle Anlaß, seinen Anspruch an die Klostergüter zu erneuern. Dadurch verliert Heilsbronn seinen 600 Jahre lang behaupteten Ruhm. Die hiesigen 100 Familien verlieren ihre Nahrung und werden gar Bettelleute. Man lasse die Schule für 25 bis 30 unterländische Alumnen fortbestehen, führe, wie in Schulpforta, eine bessere Disziplin ein und stelle durch Visitationen die eingerissene Unordnung ab; dann werden sich auch Leute finden, die auf eigene Kosten ihre Kinder hieher schicken.“ Gleichzeitig stellten sämmtliche Bürger dem Markgrafen vor: „So lang das Gymnasium besteht, ist herkömmlich, daß die Gottesdienste, Hochzeiten und Leichen mit dem Gesang der Alumnen und der Präzeptoren allein versehen werden. Gehen diese ab, so bleiben in der deutschen Schule nur wenige Knaben für den Gesang und der Gemeinde fehlt das angenehmste Stück des Gottesdienstes, ihre Todten müssen ohne christgewöhnlichen Gesang begraben werden. Die hiesigen Bürger und Bedienten, meist arm, konnten bisher ihre zum Studiren tauglichen Söhne hier unterrichten lassen, dann aber nicht mehr. Wir verlieren unsere Hauptnahrung, denn Feldbau und Viehzucht haben wir nicht, wir leben bloß vom Gymnasium.“ Selbstverständlich blieb es trotz aller dieser Vorstellungen bei dem einmal gefaßten Beschlüsse. Am 31. Jan. 1737 wurden auch

die noch vorhandenen 15 unterländischen Gymnasiasten angewiesen, in Onolzbach einzutreffen. Das Bettwerk, alles schadhaft und schlecht, Bücher, Geräthe etc. wurden an den Rektor Oeder in Ansbach abgeliefert. Fortan hatte das Klosteramt jährlich an das Gymnasium in Ansbach abzuliefern: 2537 fl. 30 kr. baar und 70 Klafter Brennholz. Einheizer, Metzger, Bettwärterin und die beiden Nachtwächter erhielten kleine Pensionen. Hocker wurde für den erlittenen Verlust in der Weise entschädigt, daß er eine Personalzulage von Onolzbach erhielt. Der 77jährige Rektor blieb in seiner Wohnung in Heilsbronn, erhielt einen Ruhegehalt und starb nach zwei Jahren. Der Konrektor Pöschel zog weg und starb nach einigen Monaten. Der Kantor Haberstumpf wurde anderwärts angestellt. So endete die Fürstenschule. Das Gymnasialgebäude (Dormitorium zur Zeit des Klosters, Contubernium zur Zeit der Fürstenschule genannt) stand nun eine Zeitlang leer, wurde dann Getreidemagazin, neuerlich zum Theil Frohnfeste, zum Theil ganz abgetragen, die Bibliothek nach Erlangen gebracht, nachdem, wie in den Beitr. S. 246–49 berichtet wurde, das Projekt, in Heilsbronn eine Universität zu errichten, gescheitert war.

Man sieht beim Rückblick auf Abschn. IX und XI, daß der Stand des religiös–sittlichen Lebens in der Fürstenschule zu keiner Zeit ein recht erfreulicher, sondern im Gegentheil meist ein sehr unerfreulicher war. Georg Friedrich und seine Rathgeber beabsichtigten, in ihrer neuen Pflanzschule wissenschaftlich–gebildete, religiös–sittliche Männer für den Staats- und Kirchendienst heranzuziehen und durch dieselben bessernd auf das religiös–sittliche Volksleben einzuwirken. Ihre konfessionelle Richtung war streng lutherisch gemäß der Formula Concordiae. Dieses kurz vor Errichtung der Fürstenschule verfaßte, bereits oben erwähnte Buch sollte den Zwiespalt in der lutherischen Kirche beseitigen und das strenglutherische Bekenntniß aufrecht erhalten; es sollte Eintracht bringen und erhalten; daher obiger Name: Concordien- oder Eintrachtsbuch. Jeder heilsbronnische Lehrer und Prediger mußte es zum Zeichen der Anerkennung unterschreiben. Man

erklärte, wie Abschn. IX u. XI oft erwähnt wurde, die strenglutherische Anschauung bald für die allein wahre, bald für die allein seligmachende und erwartete zuversichtlich, daß der gereinigte Lehrbegriff das religiös–sittliche Leben in allen Schichten des Volkes verbessern werde. Daß man sich in dieser Erwartung getäuscht hat, sahen wir bereits oben im VI. Abschnitt, wo über den Stand des religiös–sittlichen Lebens in allen Klosterpfarreien im Reformationsjahrhundert berichtet wurde. Wie in den Klosterpfarreien, so wurde auch in der Fürstenschule das religiös–sittliche Leben durch den gereinigten Lehrbegriff nicht besser. Liturgie, Predigt, Beichte und Abendmahl, Religionsunterricht, die täglichen zweimaligen Gottesdienste, Bibellektionen während des Essens –, das Alles wurde in strenglutherischem Sinne vollzogen, der Katechismus Luther’s in drei Sprachen eingeprägt; die Predigten mußten von den Scholaren summarisch nachgeschrieben werden; Jeder mußte bei seiner Aufnahme durch Unterschrift versprechen, die Leges über das Verhalten zu befolgen. Gleichwohl war das Leben der Schüler irreligiös und unsittlich schon in der ersten Zeit; noch schlimmer wurden und blieben die Zustände nach dem 30jährigen Kriege in Folge der durch ihn herbeigeführten allgemeinen Verwilderung, namentlich im Familienleben. Augenfällig waren die nach dem Kriege in die Schule aufgenommenen Knaben schon bei ihrer Aufnahme roher als die vor dem Kriege aufgenommenen. Durch das Zusammenleben mit Gleichgesinnten wurden sie noch roher; die verhängten Strafen und die angewendeten religiös–kirchlichen Erziehungsmittel hatten bei ihnen nicht den gewünschten Erfolg; am allerwenigsten die höheren Ortes erlassenen Reskripte und angeordneten Visitationen. Die Prediger, Rektoren und Professoren waren (Hocker ausgenommen) Zöglinge der Fürstenschule. Keiner unter ihnen war im Stande, die Schule zu heben. Obgleich stets von den Regierungen gemaßregelt, blieben sie dennoch, wie sie waren; durch zahllose Reskripte und Verweise wurde nichts gebessert. Es fehlte bei ihnen, wie bei den zwei Regierungen und Fürstenhäusern, Zusammensicht. Die Erfahrung hat jederzeit gelehrt, daß dergleichen

Schulen nur dann gedeihen, wenn sie von tüchtigen Männern gegründet oder geleitet werden, welche ohne Einmischung von Oben selbstständig handeln, ihre Hilfslehrer nach eigenem Ermessen wählen können und ohne detaillirte Regulative ihre Schüler zu leiten verstehen. Ganz anders war es bei der Fürstenschule, deren Leiter und Lehrer alternirend von Bayreuth und Onolzbach ernannt wurden, wodurch stets Elemente zusammengewürfelt wurden, die nicht zusammen paßten.

Wohlmeinend, aber ebenfalls erfolglos, suchte man durch Musik aus das religiös–sittliche Leben bessernd einzuwirken. Es wurde Musik gelehrt, ein neues Gesangbuch eingeführt, der Chorgesang beim Gottesdienst durch Instrumentalbegleitung gehoben, bei Leichen erbaulich gesungen. Auch hierbei entsprach der Erfolg den Erwartungen nicht, das Leben der Zöglinge wurde dadurch nicht veredelt. Man durchschaute damals noch nicht, was späterhin die Erfahrung gelehrt hat, nämlich folgendes: Die Künste insgesammt, darunter die Musik, tragen unendlich viel bei zur Verschönerung des Lebens, insonderheit zur Verherrlichung des kirchlichen Gottesdienstes; aber feste religiös–sittliche Grundsätze werden dadurch nicht eingepflanzt. Diese sind nicht die Frucht künstlerischer momentaner Erregungen, sondern lediglich einer andauernden Gewöhnung. Nur da findet man ein besseres religiös-sittliches Volksleben, wo Staatseinrichtungen bestehen, durch welche durchgreifend und andauernd das Böse gehindert, das Gute durch andauernde Gewöhnuug an dasselbe gefördert wird. Wo diese, Staatseinrichtungen fehlen, wie sie in dem heilsbronner (nachmals markgräflichen) Mönchsstaate gefehlt haben, da steht es auch nicht gut mit dem religiös–sittlichen Familien- und Volksleben, da müht man sich vergebens ab, durch Schule, Kirche, Kunst, Musik etc. zur Religiosität und Sittlichkeit zu erziehen. Altersgenossen des Verfassers, welche mit ihm vor fünfzig und sechzig Jahren bemüht gewesen sind, religiös–sittliches Leben zu wecken und zu fördern, werden sich erinnern, daß wir durch Schule, Kirche, Künste, namentlich durch Musik, bessernd einzuwirken suchten, insonderheit durch Veredlung des Schul–, Kirchen- und Volksgesanges,

durch liturgische Gottesdienste etc. Allein eine fünfzig- und sechzigjährige Erfahrung hat uns gelehrt, daß es dadurch im religiös–sittlichen Volksleben nicht besser geworden ist. Es ist bekannt, wie ermuthigend, erschütternd, erbaulich und rührend Musik einwirkt auf den Schlachtfeldern, in Theatern und Kirchen, wie ergreifend ein tausendstimmiges „Nun danket Alle Gott“, oder „Ein veste Burg ist unser Gott.“ Allein eben so bekannt ist, daß alle diese Erregungen vorübergehend sind, daß durch dieselben feste und bleibende religiös–sittliche Grundsätze nicht eingepflanzt werden. In Deutschland findet man musikalische Begabung weit häufiger, als in manchem andern Lande; kein anderes ist so reich an erbaulichen Kirchenliedern und Kirchenmelodien, wie das protestantische Deutschland; gleichwohl steht es in religiös–sittlicher Beziehung tiefer, als manches andere Land, wo musikalische Begabung seltener und ein so reicher Lieder- und Melodienschatz nicht vorhanden ist. Der Musikunterricht wurde in der Fürstenschule vom Kantor, dem dritten Gymnasialprofessor, einem Theologen, ertheilt. Organist war in der Regel ein Gymnasiast, welcher eine kleine Besoldung erhielt. Eine kleine Remuneration erhielt auch derjenige Gymnasiast, welcher beim Gottesdienste den Dulcin blies, ingleichen auch der Posaunenbläser. Eine Zeitlang besorgte der Wirth in Heilsbronn den Organistendienst. 1682 erscheint als Lehrer von Saiteninstrumenten Heinrich Kalkar, ein konvertirter Dominikanermönch, welcher 20 fl. Besoldung und seine Wohnung in der alten Schneiderei erhielt; „ist aber schon 1683 durchgegangen und hat seinen Abschied hinter der Thür genommen.“


Die 7 Prediger (Nr. 15 bis 21) in Heilsbronn in dieser Periode.

Der 14.Klosterprediger Snoilshik verließ 1635 Heilsbronn, vom Hunger weggetrieben, wie Abschn. IX berichtet wurde. Seine Stelle konnte acht Jahre lang nicht wieder besetzt werden, da zur Besoldung eines Geistlichen die Mittel fehlten. Nach achtjähriger Vakanz traf man Anstalt zur Wiederbesetzung. Das Besetzungsrecht stand dießmal Onolzboch zu. Es kamen zwei unterländische

Kandidaten, Beide heilsbronnische Stipendiaten, in Vorschlag, der Eine noch auf der Universität, der Andere seit einigen Monaten Diakonus in Ansbach. Der Verwalter Krebs berichtete darüber unt. 30. Juni 1642 an die beiden Regierungen: „Die hiesige Prädikatur ist seit der Zerrüttung des Klosters unbesetzt; daher herrscht anstatt des Gottesdienstes fast eine Barbarei. Solchem vorzubeugen und damit die Jugend dieß Orts gleich andern im Christenthum erbaut werde, bitten wir um Wiederbesetzung der Stelle und schlagen für dieselbe vor J. G. Kehrer, gegenwärtig Studiosus in Erfurt. Dadurch würde Gottes Ehre und der Menschen Wohlfahrt gefördert, auch die ausgestreuten schimpflichen Nachreden verhütet. Sollte Kehrer beanstandet werden, so proponiren wir den Magister Knoll, gewesenen Diakonus in Onolzbach, dieser Zeit ohne Dienst, aber seines ehrbaren stillen Wandels und seiner Erudition halben gerühmt. Dann würde die Jugend wieder unterrichtet und die bisherige schimpfliche Nachrede ausgetilgt. Auch dürfte es dazu beitragen, daß die Fürstenschule wieder aufgerichtet würde, wozu Knoll geeignet wäre. Der Leib- und Seelenverlust, welchen bisher Alt und Jung in Ermangelung eines getreuen Kirchenlehrers gelitten, ist nicht zu beschreiben.“ Der Vorgeschlagene erhielt als 15. Klosterprediger die Stelle.

15. M. Anton Knoll (1643–57) zog, wie im X. Abschn. berichtet wurde, militärisch eskortirt, in Heilsbronn ein, wo Hunger und Kummer und Kriegswehen seiner warteten. Den Erwartungen, die man bei seiner Ernennung von ihm hegte, entsprach er nicht. Er entzweite sich bald mit dem Verwalter Krebs, dem er seine Berufung vorzugsweise verdankte. Bei der wieder eröffneten Fürstenschule suchte man seinen Einfluß möglichst fern zu halten, laut folgender Regierungsentschließung: „Der Prediger Knoll hat sich bei der Schule alles Lehrens zu enthalten, dem Konrektor hinsichtlich der Inspektion keinen Eintrag zu thun, sondern seine kirchlichen Geschäfte abzuwarten, seine Predigten fleißig auszuarbeiten, die Gebete laut, langsam und verständlich zu sprechen und die Bibliothek sauberer als bisher zu halten.“ Sein

geselliger Verkehr mit seinen Amtsnachbarn Müller in Petersaurach und Renner in Weißenbronn war nicht empfehlend. Bei einer dieser geselligen Zusammenkünfte in seinem Pfarrhause ereignete sich die oben Bd. II. bei Weißenbronn berichtete Ermordung des ebengenannten Pfarrers Renner. 1657 kam Knoll nach Langenzenn.

16. M. J. Gg. Fuchs (1657–58), nach dem Turnus von Bayreuth angestellt, früher Diakonus in Kulmbach, kam 1657 nach Heilsbronn und starb schon im folgenden Jahr. Seine Wittwe zog nach Hof.

17. M. Elias P. Schöderlein (1659–66), von Onolzbach angestellt, geboren in Ansbach, dort Rektor, dann Prediger in Heilsbronn, wo er 45 Jahre alt starb. Nach seinem Tode wurde seine Stelle vier Jahre lang verwest. Während dieser Vakanz deliberirten die beiden Regierungen über Mittel und Wege, um die trostlosen Zustände in der seit elf Jahren wiederbestehenden Fürstenschule zu verbessern. Die Einen stimmten für Wiederanstellung eines Abts, dem die Leitung der Schule übertragen werden sollte. Die Andern hielten dafür, man sollte die Predigerstelle einem tüchtigen Manne verleihen und diesem die Inspektion und die Leitung, in Gemeinschaft mit dem Rektor, übertragen. Man entschied für Letzteres, und Bayreuth verlieh die Stelle dem Magister Händel.

18. M. Gottf. Händel (1670–75), zuvor Pfarrer in Frauenaurach, erstattete den oben mitgetheilten höchst betrübenden Bericht über den Stand der Schule und bezeichnete öftere Visitationen als das wirksamste Heilmittel, welches auch sofort angewendet wurde. Als Generalsuperintendent visitirte er selbst wiederholt; aber alle seine Bemühungen waren fruchtlos, ob er gleich ausgebreitete Gelehrsamleit und ein bewundernswerthes Gedächtniß besaß. Er schrieb eine hebräische Rede de regulis bene et christiane vivendi, eine griechische Rede de statu veri pastoris sub persona Johannis Baptistae, eine lateinische Rede de pietate et prudentia domus brandenburgicae, eine Lobrede aus die Kurfürsten Friedrich I. und Albrecht Achilles, auf den

Markgrafen Georg etc. (des Kurfürsten Friedrich II. wird nicht gedacht), und ein deutsches Gedicht vom wahren Heilbronnen. Zweck dieses Gedichts ist: Lob der Fürstenschule und Ermunterung, aus diesem Brunnen des Heils zu schöpfen. Händel rezitirte es (360 Alexandriner) aus dem Gedächtniß bei Gelegenheit einer Schuljahresfeier. Darin sagte er u. A.: „Hoch- und vielgeliebte Anwesende, liebwerthe Anbefohlene!

Mit Euch sei Gottes Heil, mein Christus mit Euch Allen,
Die Ihr zu hören mich Euch lasset nicht mißfallen!
Willkommen, werthe Freund’! Ich danke Eurer Lieb,
Die Euch zu dieser Stund in diesen Hörsaal trieb.
Hier ist nicht Cicero, nicht Seneca zu hören,
Kein Cato redet heut, kein Heinsius wird lehren,
Kein Opitz ist allhier, kein Flämming stellet sich,
Kein Rist, auch Birken nicht; Ihr werdt nur hören mich.
Mich Teutschen höret jetzt mit teutschen Worten sagen
Vom wahren Bronn des Heils, vom Bronnen, der Behagen
Kann bringen unserm Bronn. Heilsbronn, ich meine Dich! etc.
So muß sein unser Born: er muß nicht lassen fallen
Die Lehre von sich hin; es muß empor stets wallen
Der Lehr und Tugend Kraft. Wer Alles bald vergißt,
Der ist dem Kranken gleich, der nicht weiß, was er ißt. etc.
Du hörst den Prediger und weißt nicht, was er saget,
Und ob er schon darob zu Zeiten schmerzlich klaget,
So hast Du’s einen Hohn und treibest Deinen Spott;
Es läßt sich aber nicht verspotten unser Gott.
Du springest, frissest, saufst, bist toll in Deinem Kragen,
Du gibst den Ueberfluß aus Deinem vollen Magen,
Du schreiest, jauchzest, spielst an Deines Gottes Fest,
Und willst doch noch dazu von Christen sein der best
Dieß Alles lasset uns, Ihr Gotteskinder, fliehn etc.“

Rektor Coeler, Konrektor Brecht und der dritte Professor Goldner fügten diesem Gedichte lateinische Verse bei, worin sie dem Dichter ihre Bewunderung bezeigten. Der gleichfalls anwesende Sekretär des Ritterkantons Steigerwald, Schober, schrieb bei: „Mit diesem

beehrt wohlmeinend Herrn Predigers und Professors Händels hochberedten Mund dessen etlichemal gewesener Zuhörer Schober.“

19. M. Mart. Clemens Coeler (1675–91), von Onolzbach ernannt, war der erste Rektor an der wiedereröffneten Fürstenschule, erhielt 1675 die Predigerstelle, die er bis an seinen Tod bekleidete. Er wurde wegen seines Fleißes und seines exemplarischen Lebens von beiden Regierungen hochgeschätzt. Was mußte der wohlgesinnte Mann empfinden beim Rückblick auf sein 36jähriges Wirken an einer Schule, die gleich von vornherein zuchtlos war und von Jahr zu Jahr zuchtloser wurde.

20. M. Joh. Fried. Krebs (1692–1721), von Bayreuth zum Prediger ernannt, war erst Rektor in Heilsbronn, in beiden Funktionen 46 Jahre lang thätig, aber ebensowenig wie Coeler im Stande, die Schule zu heben und der Zuchtlosigteit Einhalt zu thun.

21. M. Joh. Ludw. Hocker (1722–46), von Onolzbach ernannt, erst Feldprediger, dann Diakonus in Krailsheim bis zu seiner Berufung an die Prädikatur in Heilsbronn. Auch ihm gelang es nicht, der Verwilderung zu steuern. Daß aber Alle, die sich für Heilsbronn’s Geschichte interessiren, seiner dankbar gedenken, ist oben oft erwähnt und in den Beiträgen besonders hervorgehoben worden. Er war Zeuge der Aufhebung der Fürstenschule und starb 1746.

Sechshundert Jahre lang war Heilsbronn, wie wir gesehen haben, ein geschichtlich denkwürdiger, meist sehr belebter, viel besuchter Ort. Von nun an ereignete sich dort nicht mehr viel Denkwürdiges. Es wurde stiller daselbst, Vieles von den literarischen und artistischen Schätzen weggebracht, keine fürstliche Leiche mehr dort bestattet. Das ursprüngliche Klostergebäude wurde Amts- und Gerichtsgebäude, die alte Abtswohnung größtentheils, manches andere Klostergebäude völlig abgetragen, das Burggrafenhaus, Pfarrhaus, die Klosterkirche verunstaltet, aber seit 1851 neugestaltet, theils restaurirt, theils renovirt, theils modernisirt, theils demolirt.

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Zwölfter Abschnitt.
Das Sonst und Jetzt bezüglich des religiös–sittlichen Volkslebens und der Armenversorgung.

Was der Bischof Otto bei der Gründung des Klosters Heilsbronn vor Allem beabsichtigte, war Askese, Gottesdienstübung und Gründung eines reichfundirten Mönchsstaates. Siehe oben I, 21 bis 26. Die Aebte behielten das von dem Klosterstifter ihnen gesteckte Ziel stets vor Augen, wie wir im III. Abschnitt gesehen haben. Sie hielten fortwährend bezüglich der Gottesdienstübungen und Zucht die Ordensregel aufrecht; zu einer Entartung, wie in so manchen Klöstern, kam es bei den heilsbronner Klösterlingen nie. Die Aebte erweiterten und befestigten fortwährend den Mönchsstaat, waren gastfrei, mildthätig, väterlich gesinnt und verloren auch das religiös–sittliche Leben ihrer Unterthanen nicht aus den Augen. Im Besitz einer selbstständigen, lediglich vom Kaiser abhängigen Rechtspflege gaben sie Gesetze zur Förderung des Guten und zur Bestrafung des Bösen sowohl für den ganzen Mönchsstaat, als auch für einzelne Gemeinden (Dorfordnungen); siehe Abschnitt V. Das religiös-kirchliche Bedürfniß ihrer Unterthanen befriedigten sie dadurch, daß sie Kapellen erbauen und den Gottesdienst darin durch ihre Mönche besorgen ließen, zunächst in Heilsbronn selbst in der 1771 abgetragenen Katharinenkirche und in der theilweise noch stehenden Spitalkapelle, als das Klostergebiet sich erweiterte, auch auswärts in den Kapellen zu Münchzell, Ketteldorf, Neuhof, Adelsdorf, Sommerhausen und Randersacker. Das Bestreben, durch die Volksschule das Volk religiös–sittlich zu erziehen, war damals noch unbekannt; Volksschulen gab es auf dem Klostergebiete nicht, auch keine höhere Schulanstalt für den Adel. Eine Missionsanstalt zur Belehrung und Bildung des Volkes war in Heilsbronn niemals. In manchen Klöstern suchte man dadurch auf das soziale Volksleben wohlthätig einzuwirken, daß die Mönche mit eigenen Händen das Feld bebauten, Handwerke betrieben und das Volk in dergleichen Handthierungen unterrichteten;

allein die heilsbronner Mönche verrichteten, so weit die urkundlichen Nachrichten zurückreichen, dergleichen Geschäfte nicht eigenhändig. Die im Kloster herrschende Mäßigkeit und strenge Zucht hätte bildend auf das Volksleben einwirken können, wenn man diese Tugenden nicht bloß bewundert und gerühmt, sondern auch nachgeahmt hätte, was aber nicht geschah, nicht von der untern Volksklasse, nicht vom Adel, über dessen oft exzessives Treiben im Burggrafenhause die „Beiträge“ berichten.

Diejenigen, welche vom kirchlichen Schmuck eine nachhaltige Einwirkung auf das religiös–sittliche Volksleben erwarten, werden glauben, die vielen in Heilsbronn vorhandenen kirchlichen Kunstgegenstände seien von den Aebten angeschafft worden, um dadurch auf das religiös–sittliche Volksleben bessernd einzuwirken. Hierüber ist Folgendes zu bemerken: Jene Kunstgegenstände stammen aus der späteren und letzten Klosterzeit. Während der ersten Klosterzeit waren dergleichen Kunstgebilde in der heilsbronner Kirche nicht vorhanden, da die Cisterzienser ursprünglich keine Bildereien in ihren Kirchen duldeten; daher erscheint auch die in ihrer Ursprünglichkeit von 1132 großentheils noch vorhandene Kirche in Heilsbronn höchst einfach und schmucklos. Diese Einfachheit und Schmucklosigkeit findet man auch noch beim ersten Ausbau (Ritterkapelle), aber nicht mehr bei den späteren Erweiterungen. Den Aebten, welche jene Kunstgegenstände angeschafft haben, war es dabei lediglich darum zu thun, ihre Kunstliebhaberei zu befriedigen und ihres Namens Gedächtniß zu stiften, keineswegs aber, um dadurch veredelnd aus das Volk einzuwirken. Der 23. Abt Wenk (s. dort) sagt, was ihn bewog, dergleichen Gegenstände anzuschaffen: ut postoritas, quod per ipsum aut tempore sui reguminis sit factum, agnoscat. Für das Volk waren diese Gegenstände soviel wie gar nicht vorhanden; denn sie befanden sich fast insgesammt nicht in der Volkskirche (Katharinenkirche), sondern in der Klosterkirche, welche das Volk nur selten betreten durfte. Aber auch durch ein öfteres, tägliches Beschauen dieser Gegenstände würde das religiös-ssittliche Volksleben nichts gewonnen haben. Denn die Erfahrung lehrt

bis zur Stunde, daß es an den Orten und in den Ländern, wo dem Volke durch kirchliche Architektur, Malerei und Plastik das Erhabenste vor Augen gestellt ist, im religiös–sittlichen Leben des Volkes nicht besser, sondern meist schlimmer steht, als anderwärts, wo derartiger kirchlicher Schmuck fehlt oder grundsätzlich fern gehalten wird. Die Erfahrung lehrt ferner, daß die Schöpfer, Kenner und Bewunderer von dergleichen kirchlichen Kunstwerken bezüglich des religiös–sittlichen Lebens vor andern Menschen nichts voraus haben. Von den in Rede stehenden Kunstgebilden gilt dasselbe, was vorhin von der Tonkunst gesagt wurde: „Die Künste insgesammt tragen unendlich viel bei zur Verschönerung des Lebens, insonderheit zur Verherrlichung des kirchlichen Gottesdienstes; aber feste religiös–sittliche Grundsätze werden durch sie nicht eingepflanzt.“

Die reformatorisch gesinnten Klosteräbte von Schopper an suchten durch Einführung des lutherischen Lehrbegriffs das religiös–sittliche Volksleben zu verbessern. Die lutherische Lehre und Gottesdienstordnung wurde auf dem Klostergebiete oktroyirt und ohne viel Widerrede angenommen. Es wurde fortan in diesem Sinne gepredigt, der Katechismus gelehrt, das heilige Abendmahl gehalten, die Kirchenvisitation eingeführt, Kirchenzucht geübt, in obrigkeitlichen Erlassen zum Kirchenbesuch und zur Buße ermahnt. Als nach jahrelanger Praxis die mit Zuversicht erwartete religiös–sittliche Besserung nicht eintrat, sondern vielmehr Verschlimmerung, da sprachen sich die Aebte, ingleichen die Markgrafen und deren Räthe aus wie folgt: „Wir erfahren nicht sonder Entsetzung, daß solche Laster seither noch mehr überhand genommen, welches uns bei so heller und klarer Lehre des allein seligmachenden Wortes Gottes gar entsetzlich zu hören. Ob wir wohl vor guter Zeit allerlei Mandate haben ausgehen lassen und in guter Hoffnung gestanden, dieselbigen sollten bei fleißiger Bestellung des heiligen Predigtamts, des Gebrauchs des hochwürdigen Sakraments und christlicher Ceremonien, sonderlich auch Traktation des Katechismus, zur Förderung von Gottes Ehre und Wohlfahrt unserer Unterthanen gereicht sein: so finden wir doch,

daß allenthalben keine Vermahnung und Warnung zur Besserung helfen will; dagegen Gotteslästerung, Ehebruch, Hurerei, Geiz, Wucher und andere sträfliche Laster und aller Muthwillen und Leichtfertigkeit in allem Schwange gehen und ungescheut getrieben werden, welches wir nicht sonder Befremdung und Bekümmerniß vernommen haben.“ Die schmerzliche Gewißheit lag vor Augen, daß durch alle in Folge der Reformation zur Anwendung gekommenen wohlgemeinten Heilmittel das religiös–sittliche Volksleben zur Zeit der Klosterauflösung und am Ende des Reformationsjahrhunderts nicht besser geworden war. Rathlos trat man in das folgende 17. Jahrhundert, in welchem durch den dreißigjährigen Krieg die Verwilderung sowohl in der Fürstenschule, als auch aus dem ganzen ehemaligen Klostergebiete noch größer wurde, wie wir in den Abschn. X u. XI gesehen haben. Wie vor dem Kriege, so hielt man auch nach demselben strengkonsessionelle Rechtgläubigkeit für das wirksamste Heilmittel, ob es gleich seit der Reformation augenfällig erfolglos angewendet worden war. Diese augenfällige Erfolglosigkeit führte zu einer gegentheiligen Anschauung, zu dem Glauben: dieser konfessionelle Dogmatismus sei Schuld daran, daß es im religiös–sittlichen Volksleben so schlimm stehe. Der Orthodoxie stellte sich daher in einem kleineren Kreise der Pietismus, in einem größeren der Rationalismus gegenüber. Allein trotz Pietismus und Rationalismus blieb das Volksleben im Großen und Ganzen aus seiner tiefen Stufe. Im 19. Jahrhundert versuchte man es wieder, wie vormals, erst vorübergehend mit dem Pietismus, dann dauernd mit dem Dogmatismus. An die Stelle der rationalistischen trat eine vorwiegend dogmatische Predigtweise. Gesangbücher, Melodien, Katechismen, Liturgie und liturgische Schriften erhielten wieder das alte ursprüngliche Gepräge. Dazu kamen noch folgende Besserungsmittel in Anwendung: Bibelverbreitung, belehrende und erbauende Volksschriften, Konventikel, fromme Vereine, Missionspredigten, Förderung der äußeren und inneren Mission, Einführung von Kirchenvorständen, gezwungener Schul- und Christenlehrbesuch, Wegweisung der Schuljugend von Tanzböden, Sonntagsschulen, Kleinkinderschulen,

Kindergärten, Kindergottesdienste, Rettungshäuser, Religions–, Leumunds- und Schulzeugnisse, Belohnung langjähriger Dienstboten, Verbesserung des Gerichts- und Gefängnißwesens, Fürsorge für entlassene Sträflinge, Regulative über das Schulwesen, insonderheit über den Religionsunterricht, Regelung der Polizeistunde. Wider Erwarten wurde das religiös–sittliche Leben im Großen und Ganzen durch alle diese Heilmittel nicht besser. Beim Rückblick auf die oben Abschn. VI geschilderten Zustände im 16. und 17. Jahrhundert sieht man, daß es seitdem zwar in manchen Beziehungen, z. B. in den Pfarrhäusern, in der Rechtspflege, im Volksschulwesen besser geworden ist, nicht aber im religiös–sittlichen Volksleben überhaupt. Zwar ist es hier und da durch einen allseitig einflußreichen Mann in einem kleinen Kreise besser geworden; allein die Wirksamkeit des Mannes blieb auf diesen kleinen Kreis beschränkt und ohne Einfluß auf das Große und Ganze; und gewöhnlich kehrte nach seiner Abberufung aus dem Arbeitsfelde Alles wieder in das alte Geleise zurück. Umfassender ist das Arbeitsfeld der inneren Mission; allein auch diese kann das religiös–sittliche Volksleben im Großen und Ganzen unmöglich reformiren, da sie zur Erreichung ihrer edlen Zwecke der hochherzigen Gehilfen in allen Ständen eine so große Zahl nöthig hat, wie diese nie vorhanden war, nicht vorhanden ist und niemals vorhanden sein wird.

Der Stand des religiös–sittlichen Volkslebens ist auf dem ganzen ehemaligen Klostergebiete und in ganz Deutschland fortwährend unerfreulich. Besser steht es dagegen in dem einen und andern außerdeutschen Lande: besser schon in Holland und England, noch besser in Schottland. Das Warum ergibt sich hauptsächlich aus der Verschiedenheit des Ganges, welchen die Reformation dort genommen hat. Diese wurde dort (in Holland und Schottland, nicht in England) sofort Volkssache, während sie anderwärts, namentlich im heilsbronner Mönchsstaate, von obenher oktroyirt und vom Volke ohne viel Widerrede angenommen wurde. In Holland, und mehr noch in Schottland, kamen in Folge der Reformation zwei Erziehungsmittel zur

Anwendung, welche mehr als alle bisher versuchten Erziehungsmittel geeignet sind, im Großen und Ganzen, in allen Volksschichten auf das religiös–sittliche Leben bessernd einzuwirken. Diese beiden Erziehungsmittel sind: einerseits Gestattung der freiesten Bewegung, andererseits völlige Hemmung der freien Bewegung durch den Ruhetagszwang. In jenen Ländern bewegt sich seit 300 Jahren jede Gemeinde frei, ohne kleinliche Einmischung oder Kontrole von Seiten einer Staatsbehörde. Dadurch, daß man den Gemeindebürgern so viel überläßt, gewinnen diese an Intelligenz und Selbstständigkeit, an Interesse für ihre eigenen Schöpfungen, an Eifer, in ihren Gemeinden Zucht und Ordnung aufrecht zu erhalten. Sie verlassen sich nicht aus Kuratelbehörden, Revisoren und Gendarmerie; sie lernen, sich selbst zu helfen und zu schützen und ihr Gemeinde–, Kirchen- und Wohlthätigkeitsvermögen selbst zu verwalten; sie werden gesetzkundig und lernen, das Gesetz zu achten. Wie die Gemeinde, so bewegt sich auch jeder Einzelne frei in Absicht auf Geschäftsbetrieb, Ansässigmachung und Verehelichung, auf Zusammenkünfte, welche keine Polizei, keine Polizeistunde beschränkt. Diese gesetzlich gestattete freie Bewegung hat sich im Laufe der Jahrhunderte dort als überaus wohlthätig bewährt, als das einflußreichste Mittel zur Pflege häuslicher und bürgerlicher Tugenden. Das dortige rege industrielle und religiös–kirchliche Leben ist meist die Frucht der freien Konkurrenz, der freien Assoziation und Diskussion. Daß dieser bessere Stand durch freiheitsbeschränkende Institutionen nicht erzielt wird, hat bei uns die Erfahrung gelehrt. Einige dieser Institutionen erwiesen und erweisen sich offenkundig als nachtheilig, z. B. wenn der Tagespresse und den Vereinen keine freie Bewegung gestattet, wenn der Gewerbsbetrieb oder die Ansässigmachung und Verehelichung durch die Vorlage von Leumunds–, Religions- und Vermögensattesten bedingt ist, oder durch die Bewilligung der Gemeindeverwaltungen, durch Vernehmungen von Konkurrenten und Nichtkonkurrenten. Die traurigen Folgen dieser Beschränkungen sind Preßprozesse, Hader, Haß, Intriguen, falsche Zeugnisse, Rekurse, Geldverlust, Erbitterung gegen die

Obrigkeit und das Gesetz. Allerdings hat jene freie Bewegung auch Nachtheile, welche aber durch den Gewinn, den sie in sittlicher Hinsicht bringt, weit ausgewogen werden.

In England bewegt man sich ebenso frei, wie in Schottland; gleichwohl ist der Stand des religiös–sittlichen Lebens dort weniger befriedigend, als in Schottland. Der Grund davon liegt hauptsächlich darin, daß in England kein Ruhetagszwang besteht, wie in Schottland. Das englische Gesetz verbietet zwar am Sonntage merkantilischen und industriellen Verkehr, theatralische Vorstellungen, öffentliche Spiele, Tänze, Oeffnen der Schenken während der kirchlichen Gottesdienststunden; dagegen gestattet es Reiten und Fahren, Musik im eigenen Hause, Wirthshausverkehr nach den Gottesdienststunden. Die königlichen Gärten und Schlösser sind gerade an den Sonntagen dem Publikum geöffnet, welchem dort auch wohl durch Militärmusik Unterhaltung geboten wird. Die Vergnügungsorte und Schenken in der Umgegend von Städten werden gerade an den Sonntagen am häufigsten besucht. Anders ist’s in Schottland. Hier steht am Sonntage der in der Woche übliche Verkehr völlig still. Das schottische Gesetz verbietet, wie das englische, am Sonntage merkantilischen und industriellen Verkehr, theatralische Vorstellungen, öffentliche Spiele, Tänze; es verbietet aber noch Anderes: den Verkehr in den Schenken nicht bloß während der Gottesdienststunden, sondern während des ganzen Ruhetages, von Mitternacht bis Mitternacht; es beschränkt am Sonntage die Eisenbahnfahrten und das Fahren auf den Landstraßen; es verbietet Musik im eigenen Hause, während man gerade in Schottland an den Wochentagen gerne musizirt und tanzt. Der Bäcker bäckt nicht in früher Morgenstunde. Da ist am Sonntag kein lautes Rufen auf den Gassen, kein Wirthshausverkehr, keine Zusammenkunft zu bürgerlichen Verhandlungen, keine Waffenübung, keine Jagd, kein Gewehrschuß, kein Reisen; nur Aerzte, Apotheker, Hebammen etc. warten ihres Berufes, wie an den Werktagen. So ist dort Ruhe und Stillstand des an den Werktagen üblichen Verkehrs, und zwar von Mitternacht bis Mitternacht. Beim Hinblick auf diesen

Stand der Dinge wird man versucht zu fragen: „Wozu diese gezwungene Stille am Ruhetage, an welchem man nach mühevoller Wochenarbeit seines Lebens nicht froh werden darf?“ Wer länger dort gelebt und beobachtet hat, antwortet: „Die gestattete freie Bewegung und der Ruhetagszwang sind die beiden Faktoren, durch die sich im Laufe der Jahrhunderte das religiös–sittliche Volksleben dort besser gestaltet hat, als anderwärts.“ Bei der niederen Volksklasse fehlt es auch in Schottland nicht an Exzessen bei Gelagen und geselligen Zusammenkünften, besonders in Folge des Branntweingenusses, ein dort sehr verbreitetes Uebel; allein die Exzedenten erscheinen dort augenfällig nicht so roh, wie wir dieselben aus dem heilsbronner Klostergebiete gefunden haben und in Deutschland fast allenthalben finden. Bei Tänzen und andern Volksbelustigungen kommen Exzesse dort nicht so häufig vor, und auch bei diesen Gelegenheiten zeigt sich’s, daß das Volk dort von Haus aus besser gezogen ist. Von Haus aus besser gezogen erscheint dort auch die studirende Jugend, namentlich in Edinburg, der größten schottischen Universität. Schottland hat keine Gymnasien im deutschen Sinne; die Universität ist zugleich Gymnasium. Jünglinge im reiferen Alter erhalten daselbst Unterricht in den Fakultätswissenschaften, während Jünglinge im Gymnasiastenalter Gymnasialstudien daselbst treiben. Die Gesammtzahl der Studirenden beläuft sich auf etwa 3000. Allen ist, wie jedem dortigen Staatsbürger, die freieste Bewegung gestattet. Nichts hindert sie, Korps zu stiften, Kommerce zu halten, durch Kleidung und Abzeichen sich von andern Menschen zu unterscheiden, einander zu befehden und zu majorisiren; allein sie halten sich davon fern. Von Haus aus an ein besseres Familienleben gewöhnt und überhaupt besser gezogen, leben sie auch auf der Universität meist in Familien. Ausschreitungen, welche im deutschen Burschenleben so oft wiederkehren, kommen bei ihnen nur selten vor.

Daß der bessere Stand des Volkslebens in Schottland, auch in England und Holland hauptsächlich eine Frucht jener Verbindung der Freiheit mit dem Zwange ist, sehen die dortigen Staatsmänner und Alle, welchen die Wohlfahrt des Landes am Herzen

liegt, wohl ein und halten daher fest an dem Bestehenden: daher hat der in den Ständekammern wiederholt eingebrachte Antrag, die Gesetze bezüglich des Ruhetagszwanges abzuändern, nie viel Anklang gefunden. Im nordamerikanischen Freistaate, dem freiesten unter den Staaten, wurde gleich von vornherein der Ruhetagszwang eingeführt. Die Gründer des Freistaates waren fern von Kopfhängerei und hierarchischen Gelüsten; es waren aber denkende Männer von britischer oder holländischer Abkunft, welche den mächtigen Einfluß des Ruhetagszwanges von ihrem Mutterlande her kannten und wohl einsahen, daß das religiös–sittliche und soziale Volksleben, daß Häuslichkeit und Charaktertüchtigteit durch nichts so sehr gefördert wird, als einerseits durch freie Bewegung, und andererseits durch den Ruhetagszwang.[7] Wie tiefeingreifend wohlthätig dieser indirekte Zwang auf alle Verhältnisse, auf jedes Individuum einwirkt, liegt in Schottland, auch schon in England und Holland, vor Augen. Da der Ruhetag so wenig Gelegenheit zum Geldgewinn und zur Befriedigung der Genußsucht auswärts bietet, so hat man sich dort, mehr als in Deutschland und Frankreich, daran gewöhnt, den Ruhetag im eigenen häuslichen Kreise zu verleben. Die Resultate aus dieser Praxis sind dort augenfällig: Häuslichkeit, geregeltes Familienleben, geistige Fortbildung durch Lektüre, Eltern verkehren mehr mit ihren Kindern, Kinder und Dienende werden sorgfältiger beaufsichtigt, zahllosen Exzessen, welche anderwärts gerade am Ruhetage an der Tagesordnung sind, wird dort vorgebeugt; man ist dort daran gewöhnt, am Ruhetage seine Erholung im Naturgenuß und im geräuschlosen geselligen Verkehr zu suchen. Die beste Sparkasse ist dort der Ruhetag, an welchem so wenig Gelegenheit geboten wird, das in der Woche Errungene am Sonntage zu vergeuden; auf den Sonntag folgt kein blauer Montag.[8] Eine weitere Folge ist, daß man dort auch in den unterens Volksklassen besser

ißt und trinkt und sich besser kleidet, was wieder den Wirthen, Bäckern, Krämern etc. zu Gute kommt, welche sich gerade dort recht gut stehen, wenn sie gleich am Ruhetage wenig einnehmen. An das Haus und seine nächste Umgebung gewiesen, sucht Jeder sich seine Sphäre möglichst angenehm und komfortabel zu machen; daher dort auch bei der niederen Volksklasse Sinn für Reinlichkeit, Gartenzierde und Blumenschmuck. So äußert der Ruhetag seinen veredelnden Einfluß auch in ästhetischer Hinsicht. Es ist bemerkenswerth, daß gerade jene Länder, in welchen an 52 Tagen des Jahres durch Handel und Gewerbe wenig oder gar nichts verdient wird, vorzugsweise industriös und reich sind. Die größere Kirchlichkeit in jenen Ländern hat ihren Grund hauptsächlich in der Ruhetagsfeier. Allein auch Denen, welche niemals die Kirche besuchen, bringt der Ruhetag die meisten der bezeichneten Vortheile; der gezwungene Müssiggang ist dort nicht aller Laster Anfang, sondern ein heilsames Präservativ gegen Entsittlichung. Noch ist zu bemerken, daß in Schottland außer den 52 Sonntagen keine Fest- und Feiertage begangen werden. Es scheint dieses gerade das rechte Maß zu sein. Daß die in andern Ländern an Wochentagen gefeierten Feste der Religiosität und Sittlichkeit nicht förderlich sind, ist bekannt.

Die besprochene, in den genannten Ländern übliche Ruhetagspraxis gründet sich auf das mosaische Gesetz, welches am Sabbath Ruhe und die an Werktagen üblichen Arbeiten zu unterlassen gebietet. Wie wir vorhin die Frage hörten: „Wozu diese gezwungene Ruhe?“ so fragt vielleicht mancher Leser des alten Testaments: „Wie kommt das Sabbathsgebot in die Reihe der zehn Gebote, von welchen neun allgemeine und ewiggiltige Sittengebote sind, deren Uebertretung hart, ja mit dem Tode bestraft wird? Ist es eine Sünde, am siebenten Tage Werke zu verrichten, welche an den sechs übrigen Tagen pflichtmäßig geschehen sollen? Ist das Sabbathsgesetz ein Sittengebot?“ Nach näherer Erwägung und im Hinblick auf vorstehende Darlegung ergibt sich die Antwort: „Das Sabbathsgesetz ist zwar kein augenfälliges Sittengesetz; aber es ist dasjenige Gesetz, welches tiefeingreifend

eingreifend und bessernd, wie kein anderes, auf das religiös–sittliche und soziale Leben einwirkt und darum von Jehova in die Reihe der Sittengebote gestellt wurde und so oft in den Büchern des alten Testaments wiederkehrt.“ Durch pharisäische und talmudistische Zuthat wurde es später entstellt und engherzig gedeutet, während es in seiner ursprünglichen Fassung als höchst weise und freisinnig erscheint. Denn es schreibt nicht vor, was am Sabbath gethan werden soll; es gebietet lediglich Ruhe und sagt nur, was am Sabbath nicht geschehen soll. Es gebietet nicht einmal, am Sabbath das Gotteshaus zu besuchen; wieder sehr weise, denn Gottesdienstzwang führt nicht zur Religiosität und Sittlichkeit, wie die über das Reformationzeitalter und über die Fürstenschule oben mitgetheilten Berichte beweisen. Bei den Juden erscheint das Sabbathsgesetz heutzutage in der angedeuteten engherzigen Auffassung und Praxis, aber auch da noch wohlthätig wirkend. Wir finden bei den Juden zwar manche Untugenden, dagegen aber auch, mehr als bei den Christen, Nüchternheit, Mäßigkeit, Sparsamkeit, geistige Gewecktheit, ein gutes Verhältniß zwischen Mann und Weib, Eltern und Kindern, bei der Jugend weniger Unzucht. Bei näherer Betrachtung wird man finden, daß dieser bessere Stand großentheils eine Folge der gebotenen Sabbathsruhe ist. Eine andere Praxis fand bei den Christen in der ersten Zeit statt. Diese feierten lange Zeit den Sabbath mit den Juden, bis sie anfingen, anstatt des Sabbaths den Auferstehungstag Jesu, den Sonntag, zu feiern. Ihre Sonntagsfeier bestand darin, daß sie Vormittags beim Gottesdienst erschienen; nach demselben ging Jeder an die Arbeit, wie am Werktage. Diese Praxis, für welche sich auch der Abt Schopper in seinem oben I, Seite 280 beim 26. Abt Wenk mitgetheilten reformatorischen Gutachten aussprach, besteht in keinem Lande mehr; es läßt sich daher über den Einfluß derselben auf das religiös–sittliche und soziale Volksleben auf Grund eigener Anschauung nichts berichten. Jedenfalls hatte aber diese Praxis das Gute, daß durch die aus den, Gottesdienst folgende Arbeit der Völlerei und den Exzessen vorgebeugt wurde.

Fragen wir nun, auf den heilsbronner Mönchsstaat zurückblickend, welche Praxis bezüglich der Ruhetagsfeier dort üblich war, ob jene jüdische, oder die in der ersten Christenkirche übliche? Die Antwort lautet: Keine von beiden, sondern folgende: Am Sonntage den Gottesdienst zu besuchen, wurde unter Strafandrohung befohlen und den Bauern und Handwerkern das Arbeiten verboten. Dagegen war nach dem Vormittagsgottesdienste freier Handelsverkehr und jede Art von Belustigung gestattet, ebenso der Verkehr in den Amts- und Gerichtsstuben. Letzterer wurde nicht nur gestattet, sondern vorzugsweise aus die Sonn- und zweiten Fest- und Feiertage verlegt. So hielt man es in der Zeit, da die gesetzgebende und vollziehende Gewalt noch in den Händen des Abts und seines Konvents und die Richtung noch katholisch war. So blieb er auch in der reformatorischen und markgräflichen Zeit; doch wurde der Gottesdienstbesuch stärker betont, weil man von demselben, nach reformatorischer Anschauung, eine Reform des religiäs–sittlichen Volkslebens zuversichtlich erwartete. Der Abt Schopper verordnete 1533: „Wir wollen, daß an Feiertagen, die Zeit, da man das Wort Gottes predigt, kein Krämer, Schuster, Häfner oder Beck soll feil haben. Alle Klosterunterthanen und fremde Personen sollen unter der Predigt auf dem Platz vor der Kirche nicht stehen, lachen oder andere Leichtfertigteit treiben, sondern sollen in die Kirche gehen, oder gar daheim bleiben. Nach Ausgang der Predigt wollen wir ihnen Handel, wie bisher, nicht abschlagen.“ Diese Verordnung wurde mehrmals wiederholt und verschärft und erhielt 1558 folgende Fassung: „Alle Unterthanen sollen fleißig in die Kirche gehen und Predigt und Katechismum hören. An keinem Ort soll Tanz oder andere leichtfertige Kurzweil gehalten werden, es sei denn vorher solche Kinderlehre, so man Katechismum nennt, vollbracht. Zuwiderhandelnde und unfleißige Besucher des Gottesdienstes, auch die in öffentlichen Sünden beharren, sollen von Sr. Gnaden (dem Abt) bestraft werden, zu Gevatterschaft und anderem christlichen Werk nicht zugelassen und, wenn sie ohne wahre Buße sterben, nicht im Kirchhof begraben werden.“ In der Kanzlei

der Aebte, sowohl der katholisch- als auch der protestantischgesinnten, wurde am Sonntage, wie an den Werktagen, gearbeitet. Abt und Konvent verlegten ihre Verhandlungen über Kauf- und Eheverträge, Vormundschaften, Klagen über Mein und Dein, über Haltung des Herdochsen etc. in der Regel auf Sonntage, um die Vorgeladenen (darunter bisweilen auch Pfarrer) nicht von der Werktagsarbeit abzuhalten. Der Klosterrichter Hartung war mit diesem Verfahren vollkommen einverstanden; denn seine Tagebücher zeigen, daß der Sonntag vorzugsweise sein Amts- und Gerichtstag war. Eben so hielt man es nachmals unter der markgräflichen Regierung. Einige Beamte, welche an Sonn- und Feiertagen keine Klagen der Unterthanen annehmen wollten, erhielten 1582 von der Regierung den Befehl: „sonderlich an Sonn- und Feiertagen, an welchen die Unterthanen gerade am besten abkommen könnten, die Klagen derselben anzunehmen.“ Volksbelustigungen jeder Art wurden an Sonntagen gestattet, ja durch Verordnungen ausdrücklich auf Sonntage verlegt. Der Richter Hartung ladet die Herren Schützen zu Onolzbach, Schwabach etc., auch den ehrwürdigen Herrn Christoph Kyfer, Pfarrherrn zu Cadolzburg, so wie den Kastner, Schützenmeister und Schießgesellen daselbst, auf Sonntag den 21. Sept. 1550 nach Heilsbronn zum Freischießen ein. Der Markgraf Georg Friedrich befiehlt 1588 dem Abt, Verwalter und Richter zu Heilsbronn, die Schießübungen nicht in der Woche, sondern bloß an Sonn- und Feiertagen Nachmittags halten zu lassen. Diese Praxis war weit entfernt von der schottischen, auch von der in der ersten Christenkirche üblichen. Der den Bauern und Handwerkern gebotene Müssiggang einerseits und der gestattete oder gebotene Verkehr andererseits hatte die schlimmsten Folgen: gesteigerte Genußsucht, Verschwendung, Völlerei, Störung im Familienleben. Exzesse aller Art, Trunkenheit, Raufhändel, Körperverletzungen und Todtschlag kamen damals an den Sonntagen noch öfter vor, als gegenwärtig. Alle Wohlgesinnten beklagten, wie vorhin berichtet wurde, diesen traurigen Stand der Dinge; aber Niemand erkannte, daß das an den Sonntagen übliche Treiben hauptsächlich Schuld daran war. Die Wohlgesinnten

insgesammt erwarteten zuversichtlich ein besseres Volksleben nach der Einführung des evangelischen Lehrbegriffs und Gottesdienstes, und standen schmerzlich getäuscht und rathlos, als keine Besserung eintrat. An ein Ruhetagsgesetz in der besprochenen Fassung dachte Niemand; in den heilsbronner Ausschreibungen findet sich keine einzige Anregung in diesem Sinne. Die deutschen Reformatoren hielten jenen rigorosen Ruhetagszwang nicht für nöthig; daher gestaltete sich das religiös–sittliche Volksleben in Deutschland nicht so günstig wie in Schottland. Späterhin suchte man in Deutschland, auch in England, das Versäumte nachzuholen, indem man die Einführung des schottischen Ruhetagszwanges beantragte. Allein die Anträge fanden nicht allenthalben Anklang, da sie meist von Geistlichen und Nichtgeistlichen ausgingen, welchen es dabei zunächst um volle Kirchen, dann überhaupt um Erreichung hierarchischer Zwecke zu thun war.

Es ist berichtet worden, daß und warum es in Schottland besser steht als in England. Aus gleichem Grunde steht es in Holland besser als in Belgien. Beide Länder haben sehr freie Institutionen, besonders Belgien; gleichwohl ist in Holland das religiös-sittliche Volksleben besser als in Belgien. Der Erklärungsgrund liegt theils darin, daß Holland durch seine Lostrennuug von Spanien und durch die Reformation eine freiere Geistesrichtung gewonnen, theils darin, daß es durch ein Reichsgesetz den Ruhetagszwang eingeführt hat. In Deutschland besteht kein solches Reichsgesetz; daher steht das religiös–sittliche Volksleben in Deutschland auf einer tieferen Stufe als in England, Holland und Schottland. Noch schlimmer sieht es in Frankreich, weil dort die Gesetze bezüglich des Ruhetages noch weit laxer sind.

Einen Aufschwung des religiös–sittlichen Volkslebens erwartete man zuversichtlich nach den Befreiungskriegen von 1813 und 15, wie sich die Altersgenossen des Verfassers wohl erinnern werden; und in der That schien auch eine Besserung einzutreten; allein schon nach wenig Jahren ging Alles wieder seinen alten Gang. Aus den deutschen Befreiungskriegen erwuchs die deutsche Burschenschaft, deren Streben auch dahin ging, das deutsche Volksleben

zu reformiren. Die Gründer der Burschenschaft waren, wie der Abt Schopper und der Markgraf Georg Friedrich und seine Räthe, der Ansicht: „Wenn in den höheren Lehranstalten die dereinstigen Staats- und Kirchendiener gut erzogen werden, so wird durch sie auch das Volksleben besser werden.“ Ihr Bestreben war daher zunächst auf eine Reform des Lebens der Studirenden, als dereinstigen Volksbildnern, gerichtet. Allein auch hierin ging schon nach wenig Jahren Alles wieder seinen alten Gang. Die außerordentlichen Siege von 1870/71 hatten zwar die segensreiche Folge, daß sich Deutschland mehr einigte, aber eine Reform des Volks- und des Universitätslebens brachten sie nicht.

Um das religiös–sittliche Volksleben im Großen und Ganzen zu verbessern, richtete man, wie schon erwähnt, ein Hauptaugenmerk aus das Schul- und Unterrichtswesen. Daher die Gründung der heilsbronner Fürstenschule, in welcher man „fromme, geschickte und gelehrte Leute“, besonders Schul- und Kirchendiener zu erziehen beabsichtigte. Aus den Mittheilungen im IX. und XI. Abschn. erhellt, daß diese gutgemeinte Absicht nicht erreicht wurde, daß im Contubernium zu Heilsbronn, während 72 Mönche darin wohnten, weit mehr Sittlichkeit herrschte, als zu der Zeit, da erst 100, später kaum 50 Gymnasiasten darin wohnten und zuchtlos schalteten. Deutsche oder Volksschulen waren während der ganzen Klosterzeit im heilsbronner Mönchsstaate nicht vorhanden. Den Meßnersdienst in den Kirchdörfern besorgten gegen eine kleine Remuneration haussässige Leute, meist Heimarbeiter, z. B. Schneider, Weber, welche mit dem Jugenduuterricht nichts zu thun hatten. Anders wurde es durch die Reformation, welche durch Erlernen des lutherischen Katechismus und überhaupt durch Unterricht der Jugend bessernd auf das Volksleben einzuwirken suchte. In diesem Sinne handelten auch diejenigen heilsbronner Klosteräbte, welche auf Luthers Seite traten. Der 35. Abt Wunder sprach sich in einem Berichte von 1566 dahin aus, daß ein besserer Stand des Volkslebens nur durch Schulerziehung zu erzielen sei. Wie man diesem Grundsatze folgend, von der Reformationzeit an bis zum 30jährigen

Kriege den Schulunterricht in Neuhof, Merkendorf, Bürglein, Großhaslach und Kirchfarrnbach einführte und ertheilen ließ, ist im VII. Abschn. bei diesen Orten berichtet worden. In den übrigen Pfarrdörfern übertrug man den Katechismus- und Leseunterricht den Meßnern, deren Besoldung in den Meßnereibezügen und im Schulgeld bestand; bisweilen erhielten sie auch einen kleinen Zuschuß von Heilsbronn. Schulzwang bestand nicht. Der Schulunterricht blieb dürftig und äußerte nicht den vom Abt Wunder erwarteten bessernden Einfluß aus das Volksleben. Dieselbe Erfahrung machte man auch anderwärts in Deutschland; man war daher fortwährend darauf bedacht, das Volksschulwesen zu verbessern, tüchtigere Lehrer zu bilden, bessere Methoden, Lehr- und Lesebücher, Visitationen, Preisvertheilungen und Entlaßscheine einzuführen, vor Allem aber den Schulzwang. Die Altersgenossen des Verfassers werden sich wohl erinnern, daß wir vor 60 und mehr Jahren, als die Staatsregierung das Volksschulwesen in die Hand nahm, zuversichtlich glaubten, wenn Niemand sich dem erziehenden Einflusse des verbesserten Schulunterrichts entziehen könne, so müsse das Familienleben im Großen und Ganzen veredelt werden und ein religiös–sittliches Geschlecht heranwachsen. Unsere Erwartungen gingen nicht in Erfüllung. Das Warum wurde tausendmal besprochen. Eine Preisfrage lautete: „Warum durch die Volksschule, wider Erwarten, das religiös-sittliche Volksleben nicht besser geworden ist?“ Es erschienen neue Verordnungen über Lehrerbildung, Lehrmethode, Mehrung oder Minderung des religiösen Memorirstoffes, Mehrung der Unterrichtsstunden, Verlängerung der Schulzeit, besonders über Verschärfung des Schulzwanges. Trotzdem ergab sich kein besseres Volksleben. Man hatte den Schulen und ihren Lehrern etwas zugemuthet, was sie unmöglich leisten konnten; man verlangte nämlich von ihnen, daß sie das Volk erziehen sollten.[9] Erzogen wird aber

nur durch andauernde Gewöhnung an das Gute, nicht durch umständliche Velehrungen über das Gute. Die tägliche Erfahrung lehrt, daß sehr oft die Kenntnißreichsten nicht religiös–sittlich leben, wohl aber Kenntnißarme; oder daß Kenntnißreiche und Kenntnißarme hinsichtlich des religiös–sittlichen Wandels auf gleich hoher oder gleich niedriger Stufe stehen. Dieser höhere oder niedrigere Stand ist lediglich bedingt durch die außer der Schule auf den Zögling andauernd einwirkenden Verhältnisse, durch die ihn umgebende Atmosphäre. Sind diese Verhältnisse schlecht, so mißräth der Zögling auch bei dem besten Schulunterricht; sind sie aber gut, so geräth er wohl, wäre er auch gering begabt und arm an Schulkenntnissen. Ausnahmen von dieser Regel sind selten. Die erwähnte Preisfrage ist kurz dahin zu beantworten: „Die Erwartung einer Reform des religiös–sittlichen Volkslebens durch die Volksschule beruhte auf einer Täuschung; denn man erwartete von den Schullehrern, etwas zu leisten, was sie unmöglich leisten konnten; denn die Volksschule kann zwar unterrichten, aber nicht erziehen.“ Erzogen wird, wie vorhin erwähnt, lediglich durch andauernde Gewöhnung an das Gute. Daß aber die Volksschule nicht andauernd an das Gute gewöhnen kann, liegt in der Natur der Sache. Die meisten Kinder besuchen lediglich die Volksschule, jedoch nur sieben Jahre lang und während dieser Zeit an den Feier- und Vakanztagen gar nicht, so daß sie durchschnittlich nur drei Stunden täglich in der Schule zubringen, die übrigen 21 Tages- und Nachtslunden aber außer der Schule. Von einer andauernden Gewöhnung durch die Schule kann sonach keine Rede sein. Ueberdieß wirkt das Zusammenleben der Zöglinge, besonders bei großer Schülerzahl, auf Viele geradezu nachtheilig ein, wie wir bei der heilsbronner Fürstenschule gesehen haben und es noch täglich sehen, auch da, wo die Schuldisziplin musterhaft und nicht, wie in der Fürstenschule, mangelhaft ist.

Der bessere Stand des religiös–sittlichen Volkslebens in Holland, England und Schottland hat, wie vorhin gezeigt wurde, seinen Grund in den dortigen freieren, besseren Institutionen und im Ruhetagszwang, nicht im Schulzwang, welcher in Holland

und England nicht durchgreifend, wie in Deutschland, eingeführt ist, weßhalb dort viele Kinder gar keine Schule besuchen. Man findet daher dort bei vielen Leuten einen staunenswerthen Mangel an Schul- und Religionskenntnissen. Gleichwohl findet man bei Vielen dieser Ignoranten mehr Sittlichkeit und weniger Rohheit, als bei vielen Individuen in Deutschland, welche 7 Jahre lang und länger die Schule besucht haben. Der Grund liegt wieder in der dortigen besseren Gewöhnung von Haus aus, selbst in den unteren Ständen. Unter den dortigen Ignoranten findet man neben Gesitteten auch Verbrecher. Allein diese sind nicht Verbrecher geworden, weil sie keine Schule besucht haben, sondern weil sie in einer verbrecherischen Umgebung aufgewachsen sind. Solche Umgebungen finden sich auch dort, jedoch seltener als anderwärts. Daher zeigen die statistischen Erhebungen, daß dort die Prozentzahl der Verbrecher weit geringer ist als in Deutschland. Die Sträflinge in den deutschen Gefangenanstalten haben großentheils recht gute Schul- und Religionskenntnisse in ihren Schulen gesammelt und sind gleichwohl Verbrecher geworden. Viele Eltern in jenen Ländern schicken ihre Kinder nicht in die Schule, weil sie und ihre Kinder zu ihrem Broterwerb keine Schulkenntnisse nöthig haben. Sie und ihre Kinder sind dabei nicht schlimmer daran, als Tausende bei uns, welche sich Schulkenntnisse zwar nothdürftig erworben haben, aber bei ihren Berufsarbeiten keine Veranlassung finden, davon Gebrauch zu machen und daher das nothdürftig Erlernte bald vergessen. Daher so viele Wehrpflichtige, welche zwar insgesammt den Zwangsschulunterricht empfangen, aber das nothdürftig Erlernte schon im 21. Lebensjahre vergessen haben. Noch öfter ist dieses der Fall bei Mädchen, welche nach ihrer Entlassung aus der Schule lediglich Hand–, Feld- oder Fabrikarbeiten zu verrichten haben. Diese unsere deutschen Ignoranten beiderlei Geschlechts, welche Jahre lang geschult worden sind, haben daher nichts voraus vor jenen außerdeutschen Ignoranten, welche ohne Schulunterricht aufgewachsen sind. Die Zahl unserer Ignoranten ist groß und wird trotz allem Schulzwang groß bleiben, da der Minderbegabten

überall viele sind, welche während ihrer langen Schulzeit auch durch die trefflichsten Lehrer auf keine höhere Stufe der Intelligenz gehoben werden können. Ein lückenloser Besuch der Volksschulen kann durch all’ unsere Zwangsmandate und Strafbestimmungen nicht erzielt werden. In Holland und England findet man, wie gesagt, in den niedern Ständen viel Leute ohne alle Schulkenntnisse, daneben aber auch viele Kenntnißreiche. Der Erklärungsgrund liegt theils in der eigenen Strebsamkeit, theils in der Einsicht solcher Eltern, die ein Geschäft treiben, bei welchem Schulkenntnisse unentbehrlich sind. Solche Eltern sind darauf bedacht, daß ihre Kinder die Schule besuchen und halten sie auch im eignen Hause zum Lernen an. Eine Folge dieser Freiwilligkeit ist, daß in der Schule gern gelernt wird. In manchen der dortigen Schulen besteht zwar auch ein Zwang, welcher aber darin besteht, daß man nachlässige Schulbesucher oder Unfügsame zwingt, von der Schule ganz wegzubleiben. Sehr oft geschieht es dort, daß strebsame Kinder, die von ihren Eltern in keine Schule geschickt worden sind, Berufsarten wählen, bei welchen Schulkenntnisse nicht entbehrt werden können. Solche Kinder besuchen dann aus eigenem Antriebe im vorgerückten Kindes- oder Jünglingsalter eine Schule mit Lust und Liebe und holen in kurzer Zeit das Versäumte nach. Diese Zwanglosigkeit weckt und erhält dort das Interesse und die Opferwilligkeit für die Schule, während da, wo Schulzwang besteht, viel Gleichgiltigkeit gegen die Schule herrscht, von Haus aus nicht Hand in Hand mit den Lehrern gewirkt, der Schule Alles überlassen und das erzwungene Geldopfer für die Schule widerwillig dargebracht wird. Die Schenkungen, welche in England und Holland der Volksschule zufließen, sind bedeutend, weit bedeutender noch in Schottland, wo überhaupt Vieles anders ist als in England und Holland, namentlich im Volksschulwesen. Dort wird, mehr als in England und Holland, zum Besuch der Volksschule angehalten; und darum, glauben Einige, sei der Stand des religiös–sittlichen Volkslebens dort besser. Daß diese Ansicht irrig ist, lehrt der Blick auf den ehemaligen heilsbronner Mönchsstaat und auf Deutschland überhaupt,

wo trotz Schulzwang das religiös–sittliehe Volksleben unerfreulich war und ist, weil daselbst die Faktoren fehlten und fehlen, welchen man in Schottland den bessern Stand der Dinge verdankt. In England und Holland ist noch kein Schulzwang wie in Deutschland, und dennoch ein besseres religiös–sittliches Volksleben als in Deutschland. In Frankreich[10] ist gleichfalls noch kein Schulzwang, und irrigerweise glaubt man: wegen dieses Mangels stehe das religiös–sittliche Leben dort auf einer tiefen Stufe; man übersieht hierbei, daß Deutschland hierin, trotz Schulzwang, vor Frankreich nicht viel voraus hat. Schärfung des Schul- und Kirchenzwanges macht das bereits vorhandene Uebel noch größer.

Man hat vor 60 und mehr Jahren in Deutschland die Sonntagsschulen eingeführt und zum Besuch derselben die aus der Werktagsschule Entlassenen gleichfalls zwangsweise angehalten. Der Schreiber dieses und wohl Alle, welche sich damals für die Sache interessirten, erwarteten von dem Institute großen Segen. Unsere Erwartungen gingen nicht in Erfüllung; denn nach sechzigjähriger Praxis hat sich ergeben, daß unsere Zwangssonntagsschulen wenig, meist gar keinen Nutzen bringen; daher der Lehrer, Pfarrer, Dienstherren, Lehrherren, Eltern einstimmiger Wunsch: Beseitigung der Zwangssonntagsschulen. Zugleich sollte auch der Zwang zum Besuch der Sonntags–Christenlehren beseitigt werden. Ganz anders gestaltet sich das Urtheil beim Hinblick auf jene Länder, wo auch hierin Zwanglosigkeit besteht. Wer dort die Errichtung einer Sonntagsschule für nützlich und nothwendig hält und die erforderlichen Mittel besitzt, beschafft das erforderliche Lokal, unterrichtet oder läßt unterrichten, und zwar unentgeltlich. Den Unterricht besorgen gebildete Männer aus verschiedenen Ständen freiwillig, selten Volksschullehrer und Pfarrer, welche Beide an den Werk- und Sonntagen durch Lehren schon genug in Anspruch genommen sind. Jünglinge, die sich fortbilden wollen, treten freiwillig ein, lernen mit Lust und Liebe,

176 holen Versäumtes nach und treten nach Belieben aus. Nach dieser Darlegung des Sachverhalts dort und hier sieht man leicht ein, warum man dort die Sonntagssehule für eine große Wohlthat hält, während man hier ihre Beseitigung wünscht. Dieselben erfreulichen Resultate wie dort ergaben sich auch in Deutschland da, wo strebsame, aus der Zwangs–Sonntagsschule entlassene Jünglinge die Errichtung einer freiwilligen Sonntags- oder Fortbidungsschule veranlaßt haben. Die neuerlich empfohlenen, hier und da bereits eröffneten Fortbildungsschulen werden wenig nützen, da sie mehr oder weniger Zwangsanstalten sind. Nachdem sich der Schulzwang erfahrungsmäßig als wirkungslos erwiesen hat, beantragen Viele die Aufhebung desselben. Viele stimmen diesem Antrage nicht bei, weil sie befürchten, die Aufhebung des Schulzwanges werde dem religiös–sittlichen Volksleben Nachtheil bringen und die Schulen entleeren. Allein die befürchtete Verschlimmerung wird, der vorstehenden Darlegung zufolge, nach Aufhebung des Schulzwanges nicht eintreten; auch werden die Schulen nicht leer stehen: die meisten Eltern werden freiwillig ihre Kinder in die Schule schicken, wie schon jetzt Viele ihre noch nicht schulpflichtigen Kinder in die Schule schicken, sei es auch nur, um diese von der Gasse wegzubringen und der Beaufsichtigung überhoben zu sein. Die Minderbegabten, welche in unseren Volksschulen durchschnittlich ein Drittel der Schülerzahl bilden, haben von einem siebenjährigen Schulbesuche keinen bleibenden Gewinn, während sie der Schule großen Nachtheil bringen; denn um ihrer willen muß der Lehrer nothgedrungen die übrigen zwei Drittel seiner Schüler vernachlässigen. Nach Aufhebung des Schulzwanges werden jene Minderbegabten meist von der Schule wegbleiben, anderweitig nützlicher beschäftigt werden, und die Lehrer werden erfolgreicher unterrichten. Wie wir vor 60 und mehr Jahren, als die Staatsregierung das Volksschulwesen in die Hand nahm, zuversichtlich erwarteten, daß durch die Volksschulen das religiös–sittliche Volksleben besser werden würde, so erwartet man jetzt eine Besserung des Volkslebens durch Trennung der Volksschule von der

Kirche. Man weist dabei hin auf jene Länder, namentlich auf Holland, und glaubt, das Volksleben sei dort darum besser, weil Schule und Kirche getrennt sind. Allein es ist oben angezeigt worden, daß man diesen bessern Stand weder den Schullehrern noch den Pfarrern verdankt, sondern den seit Jahrhunderten dort bestehenden einflußreichen Institutionen. Man sollte die so oft verlangte Trennung sofort vollziehen, einerseits um sich zur Beruhigung sagen zu können, es auch mit diesem Heilmittel, wie früher mit dem Schulzwang, versucht zu haben; andererseits um aus einem weitverbreiteten Irrthum herauszukommen. Nach dem Vollzuge dieser Trennung würde man, durch die Erfahrung belehrt, sich davon überzeugen, daß die von der Kirche getrennte Schule gleichfalls nicht im Stande ist, das religiös–sittliche und soziale Volksleben zu reformiren und das Volk zu erziehen; es wird nach der Trennung nicht die einerseits gehoffte Verbesserung, aber auch nicht die andererseits befürchtete Verschlimmerung eintreten; die Kinder werden auch nicht viel mehr lernen. Kinder, welche lediglich die Volksschule besuchen, können in ihrem dreizehnten Lebensjahre beim Schulaustritt nur ein bescheidenes Maß von Kenntnissen und Fertigkeiten besitzen, die Schule mag getrennt sein von der Kirche oder nicht. Durch die Trennung wird nicht nur der vorbezeichnete Irrthum berichtigt, sondern auch der fortwährende Konflikt zwischen Schule und Kirche, Schullehrern und Pfarrern, beseitigt werden. In Holland hat, wie in Deutschland, die Staatsregierung in der besten Absicht das Schulwesen in die Hand genommen. Ihre Schulen sind konfessionslos. Sie überläßt den verschiedenen Kirchengesellschaften den konfessionellen Religionsunterricht. Sie verlangt von der Volksschule: „daß sie den Kindern nützliche Kenntnisse gebe, ihre Fähigkeiten entwickele und sie zu allen christlichen und bürgerlichenden Tugenden erziehe.“ Allein sie wird im Laufe der Jahre, durch die Erfahrung belehrt, inne werden, daß die konfessionslose, wie die konfessionelle Schule, zwar „nützliche Kenntnisse geben“, aber nicht „zu allen christlichen und bürgerlichen Tugenden erziehen kann.“ Ueber die Schulfrage: Ob konfessionell oder nicht?

wird auch in Holland viel geschrieben und gestritten. Die Staatsregierung, und mit ihr die Majorität des Volkes, will, daß die Staatsschulen auch fernerhin konfessionslos bleiben sollen.

Weniger zwingend, wie in Deutschland, sind auch die dortigen Institutionen bezüglich des Armenwesens und der Armenversorgung. Auf dem heilsbronner Klostergebiete bestand ehedem in dieser Beziehung völlige Zwanglosigkeit. Die Aebte legten keine Armensteuern aus, gaben keine Zwangsgesetze bezüglich der Armenunterstützung; sie ließen hierin ihre Ortsgemeinden frei gewähren. Was sie selbst in dieser Beziehung thaten, war Folgendes: In dem oben Bd. I, S. 604 besprochenen Spital oder Pfründehause versorgten sie einige ihrer invaliden Diener und herabgekommene Klosterbauern. Von ihrer Bereitwilligkeit, ansässigen Klosterunterthanen durch Vorschüsse und Geschenke aufzuhelfen, war oben oft die Rede. Die beliebteste Versorgungsweise in jener Zeit war die, daß man den Bettlern freien Lauf ließ, ihnen Almosen gab, oder sie mit Bettelbriefen durch’s Land schickte. So verfuhren auch die Aebte. Jeden Donnerstag wurden 400 Arme durch die „Spent“ innerhalb des Klosters gespeist. Die nichteingelassenen, tagtäglich vorüberziehenden „armen und dürftigen Wanderspersonen“ erhielten am Thor Jegliche einen „Schwaben a 28 Loth, davon 600 aus einem Simra Korn gebacken werden.“ Dieser Passanten waren im Durchschnitt täglich 150; in theuren Jahren im Reformationsjahrhundert stieg ihre Zahl an manchem Tage bis auf 500, darunter gesessene Bauersleute mit Weib und Kindern, sowohl Klosterunterthanen, als auch Unterthanen der benachbarten Adeligen und anderer Herrschaften. Bisweilen schickten die Aebte ihre eigenen Unterthanen, versehen mit Bettelbriefen, hinaus zum Betteln, z. B. i. J. 1561 der 34. Abt Beck, welcher durch seinen Richter einen Bettelbrief folgenden Inhalts ausfertigen ließ: „Wir Hans Weikersreuter, Richter, bezeugen, daß der Schlosser Rüd zu Petersaurach, verheirathet, Vater von kleinen Kindern, blind, taub, stumm, lahm und arm geworden, das Seine nicht durchgebracht hat und des Almosensammelns höchst bedürftig ist. Daher die Bitte an alle

Leser dieses Briefes, seiner Frau das Almosen zu reichen nach Gottes Willen durch seinen Sohn, der nicht unbelohnt läßt, wo man in seinem Namen einen Trunk Wasser reicht.“ Nach Auflösung des Klosters mehrte sich die Zahl „der in- und ausländischen Armen, des Bettelvolks und des herrenlosen Gesindes,“ in Folge des 30jährigen Krieges bis in’s Ungeheure. An die Stelle der Zwanglosigkeit trat nun der Zwang. Es folgte ein markgräfliches Mandat nach dem andern. Darin wurde befohlen, nicht zu betteln und nicht zu geben, alle Bettler in ihre Heimat zu weisen, ledige in ihren Geburtsort, verheirathete in ihren letzten Wohnort; jedes Kirchspiel sollte seine Armen durch Zwangsbeiträge versorgen, der Pfarrer einer überbürdeten Gemeinde dem Dekan Anzeige machen und dieser wohlhabende Gemeinden oder Heilige zu Beiträgen auffordern. Alle diese Verordnungen wurden „meistentheils negligirt.“ Daher verordnete ein neues Mandat: „liederliches Gesinde mit Stockschlägen oder mit Springerarbeit auf der Festung zu bestrafen, oder auf die Galeeren zu bringen, oder gar Lebensstrafe zu verhängen.“ In den Dörfern bestimmte man, was jeder Inwohner geben mußte, nicht nach dem Steuerfuß, sondern nach einer Abschätzung. Diese Praxis hatte überall zur Folge: zwangsweises Einschreiten gegen Restanten, Bestrafung der Renitenten mit Gefängniß, Verweigerung der Wochenbeiträge, so gering diese auch waren: nur ein oder nur ein halber Kreuzer wöchentlich. In Großhaslach und Wickleskreut kontribuirten zwar die markgräflich–heilsbronnischen Kirchgäste, aber nicht die edelmännischen. Im Orte Heilsbronn selbst kam man überein, die Armen durch freiwillige Beiträge zu unterstützen; allein späterhin trat auch dort der Zwang an die Stelle der Freiwilligkeit. So wurde auf dem ganzen ehemaligen Klostergebiete die Armenversorgung eine Zwangspflicht; so ist es noch in ganz Bayern, in Deutschland überhaupt: jede politische Gemeinde ist zur Versorgung ihrer Armen und Nothleidenden gesetzlich verpflichtet. Man sollte glauben, nichts sei selbstverständlicher, als dieses Verfahren. Gleichwohl gehört diese Einrichtung zu denjenigen, welche in der Theorie als heilsam erscheinen, aber in der Praxis sich

als schädlich erweisen. Die offenkundigen traurigen Folgen dieser Einrichtung sind Seitens der Empfänger Arbeitsscheu, Trotz und Undankbarkeit, Seitens der gezwungenen Geber Mitleidslosigieit und Härte, woraus folgt, daß die Armen und Nothleidenden meist nur kümmerlich versorgt werden. In England und Schottland ist, wie in Deutschland, die Armenversorgung eine Zwangspflicht, was auch dort, wegen der notorischen üblen Folgen oft beklagt wird. Anders und besser hat sich die Sache in Holland gestaltet. Dort sind die Gemeinden nicht in der Weise, wie bei uns, durch Zwangsgesetze verpflichtet, für ihre Armen und Nothleidenden zu sorgen, und gerade deßhalb werden diese besser versorgt, nicht durch Zwang sondern durch freiwillige Wohlthätigkeit und Assoziation, besonders durch die verschiedenen Kirchengesellschaften, welchen es eine Gewissenspflicht ist, für ihre nothleidenden Glaubensgenossen zu sorgen, woraus folgt, daß die Armen und Nothleidenden dankbar empfangen und nicht trotzig fordern, und daß ihnen nicht unwillig gegeben und geholfen wird. Die Staatsregierung läßt auch hierin frei gewähren, hilft aber treulich mit. In Folge dieser Zwanglosigkeit ist das Bestreben: wohlzuthun und mitzutheilen, in Holland reger und die Zahl der Anstalten zur Fürsorge für Nothleidende verhältnißmäßig größer als anderwärts.

Die Organe, durch welche die verschiedenen Kirchengesellschaften für ihre nothleidenden Glaubensgenossen sorgen, sind die Presbyterien oder Kirchenvorstände. Das unter diesem Namen seit 1850 in Bayern bestehende, fast wirkungskreislose Institut hat mit dem holländischen Presbyterium oder Kirchenvorstande beinahe nichts gemein als den Namen. Die holländischen Kirchenvorsteher und ihre Diakonen, nicht die vielköpfigen Gemeinden, nicht die Magistrate, wählen und berufen nach freiem Ermessen ihre Pfarrer. Sie verwalten ohne kuratelamtliche Ueberwachung das Kirchen- und Pfarrvermägen und sorgen für ihre Armen, Waisen, Bejahrten und Arbeitsunfähigen. Ihr Präses ist der Pfarrer, welchen sie selbst gewählt und berufen haben, zu welchem sie daher in einem ganz andern Verhältniß

stehen, wie die Kirchenvorstände in Bayern zu ihren Pfarrern. Sie ergänzen sich geräuschlos durch Kooptation. Mit der Staatsschule haben sie nichts zu thun. Ihre Korporation ist eine der einflußreichsten und angesehensten im Lande. Darin, daß dort, wie wir gesehen haben, die Kirche so viel bietet, liegt der Grund, daß man sich dort mehr als anderwärts für die Kirche interessirt. Die Einen halten sich zu ihr, weil sie von ihr so viel Gutes empfangen; die Anderen, weil ihnen durch die Kirche so viel Gelegenheit geboten wird, Gutes zu thun. Anders ist es in Deutschland. Darin, daß hier die Kirche so wenig bietet, liegt hauptsächlich der Grund, daß Viele, und oft gerade sehr Wohlgesinnte, sich für das Institut der Kirchenvorstände und für kirchliche Angelegenheiten überhaupt so wenig interessiren. Die günstige Gestaltung des holländischen Presbyterialinstituts datirt nicht von gestern, sondern von der Reformation her. Die Reformation wurde, wie oben erwähnt, in Holland (auch in Schottland) sofort Volkssache; nicht so in Deutschland, einige Städte ausgenommen, insonderheit nicht auf dem heilsbronnischen und markgräflichen Gebiete, wo sie (eben so in England) von obenher oktroyirt wurde. In Deutschland kamen die Evangelischen durch Krieg bald so in’s Gedränge, daß sie, um nicht unterzugehen, sich unter die Fittiche ihrer Fürsten flüchten mußten; und somit war es geschehen um den Aufschwung und die freie Gestaltung ihrer Kirche. Dazu waren die Fürsten, zu denen sie ihre Zuflucht nehmen mußten, keine Oranier und nicht im Stande, ihre Sache kräftig zu verfechten, z. B. der in Heilsbronn begrabene Markgraf Georg. Sein Neffe Albrecht Alcibiades, der wider seinen Willen nicht in Heilsbronn begraben wurde, verfocht zwar die protestantische Sache mit gewappneter Hand; allein weß Geistes Kind er war, ist oben und in den Beitr. S. 149 bis 172 zu lesen. Ganz anders gestaltete sich die protestantische Kirche in Holland, weil dort das Volk die Sache in die Hand nahm und regelte und die besprochenen einflußreichen Institutionen einführte, welche der lutherischen Kirche in Deutschland nicht zu Theil geworden sind. Das besprochene Presbyterialinstitut ist calvinistischen Ursprungs; es

wurde aber in Holland auch bei den Lutheranern, Mennoniten und Remonstranten eingeführt. Alle Kirchengesellschaften läßt der Staat frei gewähren, sich trennen und wiedervereinigen, nach Gefallen Kirchen bauen, predigen, taufen etc. Die Mennoniten in Amsterdam entzweiten sich im vorigen Jahrhundert und hatten verschiedene Kirchen, vereinigten sich aber wieder. Die Lutheraner entzweiten sich gleichfalls, nicht erst neuerlich, sondern schon vor hundert Jahren; die Strenggesinnten bauten sich in Amsterdam eine eigene Kirche. Wegen dieser gestalteten freien Bewegung wurde Holland gewiß nicht zu seinem Nachtheil schon vor Jahrhunderten die Zufluchtsstätte für Bedrängte: für die aus Frankreich, Portugal, Deutschland und Belgien verjagten Hugenotten, Wiedertäufer, Juden und für die antiinfallibilistischen Jansenisten. Eine Staatskirche wie in England gibt es dort nicht. Ehemals konnten nur Calvinisten Staatsbeamte werden, nicht aber Lutheraner, Mennoniten, Remonstranten, Katholiken und Juden; jetzt ist es anders.

Es ist oft behauptet worden, der unerfreuliche Stand des religiös–sittlichen Volkslebens in Deutschland rühre besonders von der französischen Invasion und Literatur her. Ganz ohne Grund ist diese Behauptung nicht. Doch ist zu bemerken, daß Holland noch weit mehr als Deutschland von den Franzosen okkupirt und lange Zeit dem französischen Reiche einverleibt war, daß Voltaire’s und andere derartige Schriften dort weit mehr gelesen wurden, daß die in Deutschland weit verbreitete Gleichgiltigkeit oder Opposition gegen religiös–kirchliche Glaubenslehren auch in Holland gefunden wird: daß aber gleichwohl dort in allen Volksklassen im Allgemeinen eine bessere Gesinnung gefunden wird, als in Deutschland. Dieser bessere Stand hat seinen Grund in den besprochenen besseren Institutionen. In Folge derselben herrscht in Holland, mehr als in Deutschland, Frankreich und Belgien, Ruhe, Ordnung und Zufriedenheit; die auch dort bisweilen vorkommenden Störungen[11] werden durch die bessergesinnte Majorität

bald wieder beseitigt. Im Hinblick auf diesen besseren Stand der Dinge hat man wiederholt angerathen, jene holländischen Institutionen auch in Deutschland einzuführen. Der Ausführung dieses Vorschlages stehen aber die größten Hindernisse im Wege. Denn die besprochenen holländischen Institutionen sind für Deutschland etwas ganz Ungewohntes, nie Dagewesenes; bei ihrer Verpflanzung nach Deutschland müßte eine totale Umgestaltung sehr vieler Verhältnisse eintreten. Durch seinen Heldenkampf gegen Spanien und dadurch, daß die Reformation gleich von vornherein Volkssache wurde, gelangte Holland früher als andere Länder zur Reife und zu der Einsicht, daß ohne jene Institutionen das religiös–sittliche und soziale Volksleben nicht gedeihen kann. Die besprochenen holländisch–schottischen Institutionen werden voraussichtlich nicht auf deutschen Boden verpflanzt werden; daher wird in Deutschland das religiös–sittliche Volksleben im Großen und Ganzen auf der Stufe bleiben, auf welcher es gegenwärtig steht, auf welcher es im heilsbronner Mönchsstaate, und wohl überall in Deutschland, vor und nach der Reformation stand. Obgleich in Schottland und Holland das religiös–sittliche Volksleben auf einer höheren Stufe steht, als anderwärts, so fehlt es doch auch dort nicht an heftigen Kämpfen zwischen Orthodoxen und Heterodoxen, kirchlich Gläubigen und Ungläubigen. Solange jene Kämpfenden beiderseits darin eins sein und bleiben werden, daß inmitten aller Kämpfe über den Glauben die dortigen Reichsgesetze bezüglich der freien Bewegung und des Ruhetagszwanges streng gehandhabt werden; insolange wird dort keine Verwilderung zu Tage kommen, wie sie in Frankreich und Deutschland, wo jene Gesetze nicht bestehen, während der letzten hundert Jahre wiederholt grauenvoll und massenhaft zu Tage gekommen ist.

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Dreizehnter Abschnitt.
Heilsbronn im 18. und 19. Jahrhundert.
Gerichts–, Gemeinde–, Schul- und Kirchenwesen.
Die Prediger seit der Aufhebung der Fürstenschule.
1. Das Gerichtswesen.

Während der Klosterzeit waren die Verwaltungsbeamten und Richter insgesammt Mönche, bis der 26. Abt Wenk den ersten weltlichen Beamten, den Richter Hans Hartung, in seinen Dienst nahm, welcher Verwaltungsbeamte und Richter zugleich war. Unter dem letzten Abt wurde neben dem weltlichen Richter ein weltlicher Verwaltungsbeamte, Pet. Proll, angestellt, nach diesem Barth. Cornberger mit dem Titel „Klosterverwalter.“ Nach ihm fungirten als Verwalter während der markgräflichen und preußischen Zeit: Kasp. Reichenbacher, Friedr. Faber, Fried. Hainold, Balth. Straß, Joh. Müller, Gg. Lud. Müller (floh vor Tilly’s Reitern), G. F. Förster, Ben. Krebs, Cph. Rephun, G. Ch. Stöhr, Dav. Jung, Lor. Schaumann, Nik. Stoffel, G. Sam. Bachmann, Urb. Zindel, G. And. Rosa, Just. Bernhold, Balth. Kern, Jak. und Chph. Weinhard. Neben diesen Verwaltern fungirten nach Hartung als Richter: H. Weikersreuter, Fr. Faber (nachmals Verwalter), G. Keck, B. Stieber, L. Ayrer (floh nicht vor Tilly’s Reitern), W. Ziemetsheuser (verfertigte einen Zollern–Brandenburgischen Stammbaum), J. A. Faber, G. Eyermann, J. Herbst, G. Ch. Appold, Nik. Stoffel (nachmals Verwalter). Nach Lehterem wurde kein Richter mehr angestellt, sondern jedem Verwalter ein Gegenschreiber oder Adjunkt beigegeben, nämlich P. K. Kern, Cl. Kleß, L. M. Beer und Ebenauer. Zeuge des Todtenregisters und der in der Kirche und an der Außenmauer vorhandenen Leichensteine sind 13 der genannten Verwalter und Richter in Heilsbronn begraben worden, nämlich 1. Cornberger, starb 1587. Der Prediger und Poeta laureatus Ley spricht sich in lateinischen Versen sehr anerkennend über den Verstorbenen aus. Einer anderen Aufschreibung zufolge wurde derselbe zwei Jahre

vor seinem Tode nach zwanzigjähriger Amtsführung wegen Unterschleif, Fälschungen und Veruntreuung von Vormundsgeldern removirt. 2. Reichenbacher, dem Todtenregister zufolge „ein gottesfürchtiger, redlicher, verständiger Mann und getreuer Schul- und Kirchenfreund“, starb schon nach fünfjähriger Amtsführung 1590. 3. Straß, kaufte das Schloßgut in Bonhof, starb 1617, „hinterließ keinen guten Nachruhm.“ 4. Krebs trat 1642 in den verödeten Amtsbezirk und ordnete in dem Chaos sehr Vieles mit großer Umsicht und Thätigkeit. Gleichwohl bemerkten nach seinem Tode die Regierungsräthe i. J. 1651: „Hat mehr eingenommen, als in Rechnung gebracht, hat öde Güter zu seinem Nutzen gebraucht; seine Relikten haben sein Amtsmanual weggeschafft und sollen bei Strafe dasselbe wieder beischaffen.“ Aehnliches ergab sich als 5. Jung 1676 starb. Es kam mit seinen Relikten ein Vergleich zu Stande. 6. Bachmann kam in Untersuchung und in’s Gefängniß, wurde kassirt und starb 1714. 7. Zindel kam vom Amte wegen Vorenthaltung herrschaftlicher Papiere, verarmte und starb 1745. 8. Rosa starb 1724; 9. Bernhold (nebst Hocker der Schöpfer des Heilbronnens, Beitr. S. 28) 1731; 10. Kern 1753; 11. Billing 1763; 12. Jak. Weinhard 1779 und 13. Chph. Weinhard. Die zuletzt Genannten wurden in der Weinhardischen Gruft auf dem alten Kirchhofe, jetzt Schulgarten, begraben. Im Anfang des 19. Jahrhunderts traten bayerische Landrichter an die Stelle der Klosterverwalter. Von den obengenannten Richtern wurden in Heilsbronn begraben: Keck 1623, Stieber 1627, Ayrer 1635, Eyermann 1667. Die anderen Verwalter und Richter kamen von Heilsbronn weg, z. B. Joh. Müller. Er wurde Rath in Kulmbach und von dort aus nach Westphalen zu den lang hingezogenen Friedensverhandlungen kommittirt. Von Osnabrück aus schrieb er nach Heilsbronn an den Verwalter Krebs: „Der Herr kann leicht erachten, in was für Langerweil ich nun bald in’s zweite Jahr hier sitzen muß. Die hiesigen Tractationes betreffend geht es eben langweilig damit her, bevor in Puncto der Reichs-Gravaminum. Denn gleichwie in hundert und mehr Jahren die

evangelischen und katholischen Stände sich darin nicht haben vereinigen können, also steht es nochmals damit hart an, wiewohl stark darin negotiert wird. Doch hofft man, noch dieses Jahr auf guten Progreß in so schweren Sachen, wenn nicht casus armorum zwischen beeden Armeen das Werk verdirbt oder gar übern Haufen wirft. Der ewige Friedensfürst wolle Segen und Gedeihen verleihen.“ Der Briefschreiber starb 1648 in Osnabrück noch vor dem Friedensschlusse. J. Ad. Faber wurde kassirt. Das Verhältniß zwischen den jeweiligen Verwaltern und Richtern war in der Regel feindselig. Sie wurden alternirend von Onolzbach und Bayreuth angestellt, und die Regierungen schürten stets das Feuer, indem jede den von ihr angestellten Beamten gegen die andere Regierung aufstachelte, wie wir oben im IX. und XI. Abschn. zur Genüge gesehen haben.


2. Das Gemeindewesen.

Ein solches war während der Klosterzeit in Heilsbronn nicht vorhanden; denn es existirten daselbst keine selbstständigen Bewohner, die sich hätten aneinander schließen können, um eine Gemeindekorporation zu bilden. Das Kloster acquirirte nach und nach alle Anwesen im Orte und übertrug die Verwaltung eines jeden einem Mönch, welcher es mit nichtansässigen Knechten und Mägden bewirthschaftete. Auch die übrigen im Orte arbeitenden Handwerker waren Lohnarbeiter ohne Ansässigkeit und Grundbesitz. Ebenso wurde es nach der Klosterauflösung zur Zeit der Fürstenschule gehalten: wie vormals das Kloster, so bewirthschaftete nun das Klosteramt Alles in eigener Regie mit besitzlosen unselbstständigen Lohnarbeitern. Allein die durch den 30jährigen Krieg erzeugte Verarmung hatte zur Folge, daß dieser Selbstbetrieb mehr kostete, als einbrachte. Man fing daher an, wenig oder gar nicht rentirende Objekte durch Verkauf rentabel zu machen. Zuerst kam an die Reihe der „Steinhof“, damals das einzige Wirthshaus in Heilsbronn, dessen Verkauf nun von den beiden Markgrafen anbefohlen wurde. Sam. Röll kaufte i. J. 1626 für 1200 fl. Haus, Stallung, Städelein, Tanzboden, die Grasnutzung vom

Klostergarten und den Garten, übrigens keine weitere Grundstücke, konnte sich aber auf dem Anwesen nicht halten, da fünf Jahre darauf die im X. Abschn. berichteten Kriegsdrangsale eintraten und die Fürstenschule auseinander ging. Das Wirthshaus, zugleich Post, fiel wieder der Herrschaft heim, wurde baufällig, wie alle Gebäulichkeiten im Orte, und konnte erst nach 50 Jahren (1680) wieder an den Mann gebracht werden. Das vormals für 1200 fl. verkaufte Anwesen war nun fast werthlos. Um es anzubringen, mußte man dem Käufer, Wildmeister Griesmeier, obendrein einen der verödeten Bauernhöfe in Weiterndorf für 180 fl. überlassen. Zu diesem Hofe gehörten 87 Mgn. Ackerland, 6 Mgn. Wiesen, 3 Mgn. Wald. Der Käufer hatte davon jährlich 8½ Sra. Korn, 6 Sra. Haber und 7 fl. baar an das Amt zu entrichten. Seine Wittwe zahlte 41 fl. Handlohn. Fünf Jahre darauf kaufte das Anwesen Gg. Mausner aus Nürnberg, welcher auch den herrschaftlichen Viehhof, jetzt Post, kaufte und daselbst eine Wirthschaft, die zweite in Heilsbronn, errichtete. Dieß die Geschichte des ersten, 1626 gegründeten selbstständigen Anwesens; es war 29 Jahre lang das einzige. Erst nach dem Kriege setzten die beiden Regierungen das angefangene Werk fort, um das durch den Krieg und durch die Zerstreuung der Fürstenschule ziemlich entvölkerte Heilsbronn wieder zu bevölkern und, zum Besten des erschöpften Staatsärars, die neuen Ansiedler abgabepflichtig zu machen. Die entbehrlichen, insgesammt ruinosen Wohnungen und die im Orte vorhandenen freien Plätze wurden feilgeboten. Bayreuth beantragte 1635: „Im Kloster sind viele leere Plätze, worauf zur Förderung des Klosterinteresses Häuser gebaut und also die Mannschaft verstärkt werden könnte. Bereits hat sich der Zimmermann Beck von Habersdorf erboten, er wolle, wenn ihm des Klosters Bronnenwartei überlassen werde, auf seine Kosten eine eigene Behausung in das Kloster bauen. Finden sich dergleichen Leute mehr, so habt ihr Vorschläge vorzulegen. Man könnte von dem Ueberfluß der weitläuftigen Klosterfelder zu den Häusern schlagen.“ Der leeren Plätze im Orte gab es viele. Auf dem Areal vom untern Thor herein rechts, worauf jetzt bis

hinauf zum Steinhofwirthshause etwa 30 Wohnungen stehen, standen damals und zuvor in der Klosterzeit nur drei Häuser, nämlich der Saalhof (Hs. N. 106), das Schlachthaus (Hs. N. 103, Löwenwirthshaus) und die Richterswohnung (Hs. N. 73, jetzt Landgericht). Die dazwischen stehenden Häuser wurden erst von 1655 an nach und nach auf bis dahin unbezimmerten Plätzen erbaut, das erste von dem gedachten Beck aus Habersdorf i. J. 1655, jetzt Hs. N. 86, seit 1688 eine Bäckerei; zwei andere Häuser, jetzt Hs. N. 91–94, erbauten G. Müller und J. G. Müller, die zuvor als Schustergesellen bei der Fürstenschule gearbeitet hatten. 1688 erbaute J. G. Stapfer, früher Gesell in Heilsbronn, eine Schmiede, jetzt Hs. N. 74. Die übrigen Bauplätze in dieser Häuserreihe und von dieser aus westlich wurden erst im 18. Jahrhundert bezimmert, wie nachher berichtet werden wird. Noch im 17. Jahrhundert (1698) verkaufte die Herrschaft den „Kapellengarten“ (zum obern Thor hereinkommend rechts, zwischen dem Thor und der 1771 abgetragenen Katharinenkapelle) an den bereits in Heilsbronn arbeitenden Schuster Heulein, welcher das zweistöckige Haus Nr. 52 daraus erbaute und eine Handelschaft betrieb. Die übrigen noch im 17. Jahrhundert entstandenen selbstständigen Anwesen waren folgende: 1675 kaufte H. Keser von der Herrschaft das Haus, jetzt Nr. 51, vor dem Kriege Wohnung des vierten Lehrers an der Fürstenschule, nun aber entbehrlich geworden, da nach dem Kriege die vierte Lehrerstelle nicht mehr besetzt wurde. Der Käufer erhielt zu dem Hause den Grabengarten, welcher außerhalb der Ringmauer vom obern Thor an bis zum Badweiher hinab sich erstreckte, zahlte dafür 200 fl. in zehnjährigen Raten, dazu das Handlohn, jährlich 2 fl. 10 kr. Grundzins etc., baute 1693 das Haus fast neu und richtete eine Bäckerei ein. Man nannte ihn gewöhnlich „Postbäcker“, weil sein Haus nahe beim Steinhofe, der vormaligen Post, stand. 1680 kaufte der Schlosser Süßner von Altdorf von der Herrschaft das sehr baufällige Häuslein, jetzt Nr. 54, früher Amtsbotenwohnung, aus der Ecke der Ringmauer, vom obern Thor hereintretend rechts, sammt Stallung und einem

Stück Grabengarten, für 36 fl., zahlbar in fünfjährigen Fristen, und hatte dafür 2 fl. 24 kr. Handlohn, dann jährlich 1 fl. Grundzins an das Amt zu entrichten. 1680 kaufte H. Rasch, bereits Büttnergesell beim Amt, von der Herrschaft das kleine Häuslein, jetzt Nr. 34, für 20 fl., erhielt dazu noch ein Gärtlein am Abhang hinab bis zum Kirchhof und 3 Kl. Waldrecht; dafür hatte er Handlohn und jährlich 32 Kreuzer Grundzins zu entrichten. 1680 kauften M. G. Franz, bereits als Glaser, und H. Küffner, bereits als Häfner im Orte arbeitend, von der Herrschaft für 120 fl. das alte Badhaus, jetzt Nr. 115 und 116, Gemeinde- und Armenhaus am Badweiher, vormals das Bad für die Knechte und Mägde; die Käufer erhielten dazu nahe beim Hause einen Garten, ein Schorgärtlein und eine Wiese. 1681 etc., kaufte Regelein, ein Wagner, von der Herrschaft für 70 fl. das Haus zwischen Hs. Nr. 1 und dem neuerlich in ein Wohnhaus umgestalteten „Haberboden“; Baßler, ein Weber, ein Häuslein für 30 fl.; der Küchenmeister Kleß ein Haus mit Grasgarten für 100 fl.; Reuter für 20 fl. ein Häuslein, jetzt Nr. 25, nebst 3 Kl. Waldrecht. In der Nähe stand das „Schul- oder Lokatenhäuslein“, welches Beck, ein Sattler aus Mergentheim, für 50 fl. kaufte. 1686 kaufte der Konrektor Stübner, nachmals Rektor, für 8 fl. und 32 Kreuzer Handlohn einen Platz bei der Mühle und baute darauf ein Haus, jetzt Nr. 22 und 23, kein Haus des Friedens, wie oben Abschn. XI berichtet wurde. 1687 kaufte Lor. Lösch das ohne große Kosten nicht mehr zu reparirende Badershaus, jetzt Nr. 28. Er wohnte darin als Bader für die Fürstenschule schon seit Jahren unentgeltlich. Als nunmehriger Besitzer erhielt er, wie bisher, das benöthigte Holz, dazu 10 Kl. Waldrecht, Bauholz, den kupfernen Kessel mit den sonstigen Badfurnituren, ein Gärtlein etc. Dafür hatte er 200 fl., das Handlohn, jährlich 2 fl. 24 kr. an das Amt zu zahlen, die Alumnen nach Anordnung des Medici mit Schröpfen und Aderlassen zu versehen und die Erkrankten im Patientenstüblein zu verpflegen. 1687 kaufte Rebell, ein Schneider, für 4 fl. einen Bauplatz zwischen dem Spital und Hs. N. 86 zur Erbauung

von Haus und Stadel, der Glaser Franz nicht weit davon für 8 fl. einen Bauplatz für Stadel und Haus, jetzt Nr. 82; Kummer, welcher bereits als Buchbinder im Orte lebte, für 55 fl. das Bräumeistershäuslein, jetzt Nr. 45; 1688 der Zimmermann Haindel aus Neunkirchen für 12 fl. einen Bauplatz zwischen dem Mühlschutz und der Ringmauer zur Erbauung des Hauses Nr. 17, verkaufte es aber für 240 fl. an den Färber Rechenberger. 1688 bis 1700 kaufte Dorninger, bereits Ziegelknecht im Orte, für 6 fl. einen Bauplatz vor dem Thor; Gestattner, ein Schlosser, das Kastenmessershäuslein; Schober und Bub aus Kadolzburg ein Stück vom Pfortengarten zur Erbauung der beiden Häuser Nr. 47a bis 49 nebst Scheune; der Glaser Cranz einen Bauplatz bei der Pferdeschwemm zur Erbauung des Hauses Nr. 77. Die Zahl der von 1627 bis 1700 gegründeten selbstständigen Anwesen belief sich auf 24.

Im 18. Jahrhundert wurde das angefangene Werk noch weit eifriger betrieben. 1705 traten Abgeordnete von den beiden Fürstenhäusern in Heilsbronn zusammen zum planmäßigen Betrieb der Gütervererbung, zur Besichtigung und Schätzung der wenig oder gar nicht rentirenden Liegenschaften, welche durch Verkauf rentabel gemacht werden sollten. Noch in diesem Jahre wurden die herrschaftlichen Felder größtentheils verkauft, daher die sehr großen, aber auch sehr baufälligen Scheunen hinter den Häusern Nr. 78 bis 81 und 102 bis 105 entbehrlich. In demselben Jahre wurde die herrschaftliche Bräuerei an den bereits hier arbeitenden Braumeister Hahn für 4100 fl. verkauft. Dieser kaufte dazu die alte herrschaftliche Küche, welche er zu einer Wohnung, jetzt Hs.Nr. 46a, einrichtete. In den Kaus einbegriffen waren: Felder, dann „Mulztennen, Weichdörre und Schwellböden“ in der anstoßenden architektonisch interessanten Kapelle,[12] der Keller unter der großen Bibliothek, der nichtgewölbte Gang unter der kleinen Bibliothek zum Faßlegen, der Sommerkeller unter dem Wirthshause (jetzt Hs.N. 71) und acht Klstr. Waldrecht.

Hahn erbaute 1720 einen zweiten „Sommerkeller“ (Felsenkeller) vor dem Orte, nahe am bonhofer Wege. Er verstand es, jene Zeit der Güterverschleuderung zu seinem Vortheil zu benützen. Die dem Einsturz drohende alte Abtei[13] wurde von den beiden Regierungen feilgeboten. Hahn meldete sich als Käufer mit dem Erbieten, auf dem freien Raume vor der Abtei an die Strasse der Länge nach ein stattliches Wohnhaus zu bauen, und die alte Abtei in eine Brauerei umzugestalten. Er zahlte 500 Thaler, erhielt dafür die alte Abtei, alles benöthigte Bauholz zur Errichtung seiner zweiten Brauerei, acht Klftr. Waldrecht, Schenkgerechtigkeit wie auf seiner bereits erkauften ersten Brauerei, einen Anstich vom Abtsbrunnen und die Zusicherung, daß keine dritte Brauerei im Orte errichtet werden dürfe. Dagegen verpflichtete er sich, Steuer, Handlohn, jährlich 10 Gulden Erbzins etc. zu zahlen. Er nahm zwar den Bau sofort in Angriff, ließ das Bauholz auf den Zimmerplatz führen, verfuhr aber dann nicht weiter, sondern verkaufte 1722 die alte Abtei nebst Bauplatz und Bauholz für 1200 fl. an den Brauer Renner von Treuchtlingen, welcher das projektirte Haus, jetzt Nr. 95, erbaute. In dem rückwärts anstoßenden Brauereigebäude erinnert hier und da eine Thür- oder Fensteröffnung an das, was es einst war die Wohnung der Aebte. Den freien Platz abwärts von der Brauerei verkaufte die Herrschaft an J. Länglein und den Handelsmann Seuffert zur Erbauung der Häuser Nr. 96 und 98. Hahn verkaufte sein erstes Brauanwesen an Hüftlein von Dautenwinden, welcher aber bald in’s Abwesen kam. So hatte Heilsbronn in dem kurzen Zeitraum von 1705 bis 22 zwei selbstständige Brauanwesen erhalten, während dort in der ersten Klosterzeit 250 Jahre lang keine Brauerei bestand; späterhin eine einzige, und diese nicht schwunghaft betrieben. Der nördliche Kreuzgangflügel wurde an den Major Funk verkauft, 1771 abgetragen. Die darunter befindliche Faßlege des Brauers wurde dahin verlegt, wo sie noch ist, nämlich vor das schöne Portal der

Kapelle. Ueber das auf der Spitalkapelle i. J. 1708 erbaute Haus Nr. 89 ist Band I S. 604 berichtet worden. 1720 verkaufte die Herrschaft einen Bauplatz an der untern Scheune und am Saalgarten an den Zimmermann Fayh, welcher das zweistöckige Haus, Nr. 105, seit 1740 Apotheke, darauf erbaute. In demselben Jahre 1720 wurde die 125 Fuß lange herrschastliche untere Scheune für 200 fl. an die Erbauer der drei davorstehenden Häuser Nr. 102 bis 105 verkauft; gleichzeitig auf Abbruch der benachbarte Saalhof, Marstall des Klosters, zur Erbauung des Hauses Nr. 106. Ueber den Saalhos ist Bd. I., 595 Näheres berichtet worden. Das angebaute Häuschen diente, wenn die Markgrafen in dem Hause Nr. 1 anwesend waren, als herrschaftliche Küche; späterhin war es ein Wachhaus. Die obere Scheune, 218 Fuß lang und 85 breit, weit größer als die untere, stand hinter dem Wirthshause zum Steinhof und dem „Zimmerplatz“. Dieser ist noch jetzt ein freier Platz mit einer Linde. Die Scheune wurde gleichfalls i. J. 1720 verkauft und niedergerissen; an ihrer Stelle und vor derselben wurden die Häuser Nr. 78 bis 81 erbaut. Als Ersatz für die verkauften und niedergerissenen zwei Scheunen erbaute man 1730 außerhalb der Ringmauer die noch stehende, neuerlich gleichfalls verkaufte herrschaftliche Zehntscheune. Das Richtershaus, Nr. 73, Nachtquartier des Herzogs Bernhard von Weimar, während des 30jährigen Krieges bußwürdig geworden und zum Theil eingefallen, kaufte 1725 der Amtsverweser Zindel, verkaufte es aber an den zunächst wohnenden Wirth und Posthalter Maußner, welcher es abtragen und neu bauen ließ. Neuerlich wurde es Landgerichtsgebäude. Die Amtsbotenwohnung an und aus dem obern Thor wurde 1720 vom Schreiner Tröster gekauft, neu gebaut, darauf an den Nachbar Schröppel verkauft. Tröster kaufte 1722 die unter dem Thorwege der Katharinenkirche befindliche Thorwartswohnung, welche, wie nachher bei der Katharinenkirche berichtet werden wird, als Erdgeschoß des dicken Thurmes noch besteht und mit Hs. N. 70 bezeichnet ist. Die beim Spital neben dem „Gerbhaus“ und der alten „Pferdeschwemm“ gelegene

Ziegelhütte wurde ganz abgetragen und nicht wieder errichtet. Ein ständiger Ziegelbrenner war schon zur Klosterzeit nicht vorhanden, auch kein Bedürfniß, da man Ziegel und Backsteine lediglich für den eigenen Bedarf brannte und nicht damit Handel trieb, wie mit Lebkuchen, Wein, Getreide und Fischen. Trat das Bedürfniß ein, so requirirte man einen Ziegelbrenner aus der Nachbarschaft. Die meisten der bisher bezeichneten, im 17. und 18. Jahrhundert gegründeten selbstständigen Anwesen liegen aus der Westseite des Ortes.

Die in diesem Zeitraum auf der Ostseite gegründeten Anwesen sind folgende: Bei Nr. 30 im Hausnummerverzeichniß heißt es: „abgebrochen, nur noch ein Garten.“ Es stand auf dieser Stelle, nordöstlich von der Klosterkirche, ein altes 140 Fuß langes, 36 Fuß breites Klostergebäude mit hohen Fenstern und einem Nebenhäuslein, später Rektors- oder Konrektorswohnung, während des 30jährigen Krieges ruinos geworden, 1684 von beiden Regierungen feilgeboten: „die schweren Reparaturkosten zu verhüten, es an den Mann zu bringen und dadurch rentabel zu machen.“ Der Käufer, der bereits genannte Sattler Beck aus Mergentheim, zahlte dafür 50 fl. an das Amt. Die Nachbesitzerin, die Gesandtenwittwe von Reck, verkaufte das Haus an den ehemaligen öttingischen Rath Heberlein, welcher eine Flanelldruckerei darin einrichtete, aber keine gute Geschäfte machte. Eben so der nachherige Besitzer, der Gerber G. Walter, worauf das Haus dem Hypothekengläubiger, Administrator Staudt, zufiel, welcher es abbrechen und nicht wieder bauen ließ. Das Areal wurde und ist noch ein Garten. Nebenan stand, an das Infirmitorium oder Siechhaus angebaut, die St. Laurentiuskapelle, welche der Büttner Kolb von der Herrschaft kaufte und niederriß; an ihrer Stelle steht jetzt das Haus Nr. 31. Nördlich davon standen drei Klostergebäude: das Büttenhaus, das hohe Haus und das Verwaltershaus. Das Büttenhaus oder Kalterhaus, 111 Fuß lang und 60 Fuß breit, mit zwei massiven Giebelmauern, diente im 17. Jahrhundert nicht mehr als Kalterhaus, da die Weinberge bei Heilsbronn und Bonhof schon 1591 in

Ackerland umgewandelt wurden; man benützte es daher als Stallung und Speicher. „Ist nicht mehr zu flicken, da das Holzwert verfault ist, das Fundament und der ganze Bau sich senkt,“ wurde i. J. 1693 berichtet. 1726 stand es leer, bis endlich (1743) sich zwei Käufer fanden, Zimmermann Fayh und Maurer Leidinger, welche das Haus niederrissen und an seine Stelle das zweistöckige Haus Nr. 34 setzten. Vier Jahre später baute Heinz auf dem Platze hinter dem Büttenhause ein neues Haus, jetzt Nr. 33. Wenige Schritte davon stand das Kantoratshaus, jetzt Nr. 36, über welches die Beamten um 1697 berichteten: „Ist die schlechteste Wohnung aller herrschaftlichen Diener, zwar zweistöckig, aber eng, an der Ringmauer, unten feucht und ungesund, sehr schadhaft. Magister Pöschel ist wegen Lebensgefahr aus- und zur Rektorswittwe Stübner gezogen.“ Jahrzehnte lang certirten Onolzbach und Bayreuth und die Beamten im Orte selbst wegen der Reparatur, bis diese endlich (1744) vollzogen und das Haus dem Kandidaten Heidenreich, welchen man dem greisen Prediger Hocker adjungirte, eingewiesen wurde. Nahe bei diesem Hause, hinter der neuen Abtei (jetzt Schulgebäude), an der Ringmauer, stand das hohe Haus[14] Zu welchem Zwecke dieses vom Kloster erbaut wurde, ist nicht bekannt. Es hatte ein Gemach, die Abtsstube genannt, einen mit Blech gedeckten Erker, war „das vornehmste Gebäu im Kloster“, aber nach dem 30jährigen Kriege verödet, so daß 1664 darüber berichtet wurde: „Ist in diesem Haus an Thüren, Fenstern, Schlössern und Oefen seit der eingeführten Schul alles gestohlen, verbrochen und zu Schanden geworden.“ Es enthielt nur noch zwei Behälter, eine Truhe etc. Im Ganzen aber war es solid gebaut: „aus schönen gehauenen Steinen und Werkstücken, mit einem guten Dach,“ so daß es in der markgräflichen Zeit als Theater benützt werden konnte, laut folgender Notizen: „Im hohen Hause 1679 Comödia in Gegenwart der Herrschaft von Onolzbach. 1694 dem J. J. Gundling, Maler zu Nürnberg, welcher das in

dem hohen Haus verfertigte Theatrum gemalet, 20 fl. 1695 dem Schneider Schauer den Vorhang in das Theatrum der Comädia zu machen 25 kr. Dem Maler K. Eckhard zu Fürth, diesen Vorhang perspektivisch zu malen 15 fl.“ Um diese Zeit wurde für den Küchenmeister „die ehemalige Abtsstube aus dem hohen Haus zugerichtet zu seinem Logiament.“ In einem Berichte von 1726 hieß es: „Das alte hohe Haus, ein auf dem Einfall stehendes zweigädiges Haus, kann nicht bewohnt werden, macht dem darunter wohnenden Metzger Preis oft bang durch Krachen.“ 1751 fand sich endlich ein Käufer, der Gegenschreiber Jak. Weinhard, welcher in das hohe Hans zwei Wohnungen, jetzt Hs. Nr. 37 und 38, einrichten ließ. Die vordere mit dem im untern Tennen befindlichen Gewölbe und dem Kellerlein verkaufte er an den Metzger Hofmann. Ueber das vorhin erwähnte Verwaltershaus ist Folgendes zu berichten: 1620 waren die geistlichen und weltlichen Räthe, Kanzler und Superintendenten ober- und unterhalb Gebirgs, 14 Tage lang in Heilsbronn versammelt, die Fürstenschule zu visitiren, die Rechnungen zu revidiren und den Prediger Plofelder zu installiren. Man ließ sich’s wohl sein bei Austern etc., wofür die Amtskasse 1800 fl. zu zahlen hatte. Noch ahnete man nichts von dem Elend, welches der zwei Jahre vorher ausgebrochene Krieg auch über Heilsbronn bringen werde. Es handelte sich zur Zeit nur um mäßige Kontributionen für das bayerische Kriegsvolk, um Reparatur der Speicher im heilsbronner Hofe in Nürnberg zur Unterbringung der Getreidevorräthe für den Fall, daß der noch ferne Kriegsschauplatz in die Nähe verlegt werden würde. Man verhandelte über die Abtheilung zwischen den beiden Fürstenhäusern und schließlich auch über das höchstbaufällige Verwaltershaus, dessen Abbruch und Neubau beschlossen wurde. Auf dem Areal des abgebrochenen Hauses baute man nicht wieder, sondern auf einem freien Areal am jetzigen Marktplätze. So entstand 1621 das neue Verwaltershaus, Hs. Nr. 1. Das Erdgeschoß mit vier Wohnzimmern und drei Kammern wurde Wohnung des Verwalters, der obere Stock mit vier Wohnzimmern und vier Kammern für die fürstlichen

Ablager reservirt, an der Vorderseite des Hauses Jahreszahl und Klosterwappen angebracht, an der Rückseite ein Garten angelegt, darin ein Springbrunnen, welcher sein Wasser durch eine, jetzt nicht mehr unterhaltene Röhrenfahrt längs der haslacher Allee erhielt. Dabei blieb es bis nach dem Kriege. 1670 etc. kam dazu ein achteckiger mit Blech gedeckter Schneckenthurm, eine Sonnenuhr und Renovatur der Wappen. Wie der Garten von 1692 bis 95 geschmückt wurde, erhellt aus folgenden Rechnungspositionen: „54 fl. dem C. Hemms, Bürger zu Nürnberg, welcher das Gartenhaus mit Bildern ausgearbeitet, vergoldet und andere Sachen zu dem Crottenwerk verfertigt; 78 fl. dem J. J. Gundling, Maler in Nürnberg, für Malerei im gedachten Gartenhaus; das Bronnenwerk wurde heuer gemacht und besteht nun in den drei Bronnenbildern Fortuna, Hercules und Neptun und Krebs aus Blei, dann ein großes rundes und zwei ovale Becken aus Kupfer, drei Schildcrotien, sechs Eidechsen und zwölf Fröschen. 7 fl. dem Maler C. Eckhard von Fürth für zwei Tafeln zu dem Crottenwerk und Portal, perspektivisch zu malen.“ Das Haus kam im 19. Jahrhundert in Privathände, der Schmuck am Gartenhaus und Brunnen nach und nach abhanden. Die herrschaftliche Klostermühle kaufte für 1800 fl. i. J. 1714 Molisme, bisheriger Bestandmüller, welcher sich zu jährlichen fixirten Abgaben verpflichtete. Da, wie vorhin berichtet wurde, sich zwei selbstständige Bäcker im Orte ansässig machten (späterhin noch zwei), so ließ man die Bäckerei in der Mühle, früherhin die einzige im Orte, eingehen und brach das an die Mühle angebaute Backhaus ab; die Spuren des Abbruches kann man vom anstoßenden Pfarrgarten aus an der Außenmauer der Mühle noch sehen. Auf dem Areal der jetzt mit Nr. 3 und 4 bezeichneten Häuser standen bis zur Zeit der „Gütervererbung“ im 18. Jahrhundert der Haberkasten oder Haberboden, ferner ein Thurm und ein damals die Straße sperrendes Thor, Rosenthor genannt, mit einem niedrigen Thorthurme. Auf diesem war die Sartoria oder Schneiderei (s. Abschn. V, C, 4), in welcher zur Zeit des Klosters und zur Zeit der Fürstenschule ein Schneider

mit Gesellen arbeitete, späterhin nicht mehr, nachdem zwei derselben, Schauer und Rebell, selbstständige Anwesen gegründet hatten. Das dadurch entbehrlich gewordene Lokal wurde nebst dem Haberkasten und dem Thurme aus Abbruch feilgeboten, 1720 vom Klosterverwalter Rosa für 500 Thaler gekauft und abgetragen. Der Käufer verpflichtete sich, auf der Grundfläche drei rentable Anwesen oder Mannschaften zu gründen, Handlohn, 6 fl. Erbzins etc. zu entrichten; dagegen erhielt er alles Bauholz. Seine Wittwe verkaufte wegen Ueberschuldung die drei Häuser, das nördliche an den Hofrath Heistermann, die beiden andern für 1041 fl. an die Herrschaft zur Beherbergung des Gefolgs („Cavaliere“) bei fürstlichen Ablagern. An der nordöstlichen Ecke des äußersten dieser drei Häuser unter einem gegen den Marktplatz gerichteten Fenster wurde ein Wappen und die Jahrzahl 1573 eingemauert. Nach dem gänzlichen Verschwinden des Haberkastens durch die Gründung dieser drei Häuser gab man den Namen „Haberkasten“ einem andern, am Marktplatz gelegenen Gebäude, welches neuerlich in ein Wohnhaus umgeschaffen wurde, zur Klosterzeit aber die Abschn. V, C, 20 besprochene Bursaria war. Die beiden Häuslein des Kastenmessers und des Küchenmeisters wurden an einen Buchbinder und einen Maurer verkauft, abgetragen und neu gebaut, jetzt Hs. Nr. 2 und 45. Die Klosterverwalterswittwe Bernhold erhielt daneben ein freies Plätzlein und baute darauf das Haus Nr. 44. Die Klostermetzgerei wurde 1708 an den bereits im Orte arbeitenden Metzger Kupfer verkauft, abgetragen und neu gebaut, jetzt das Wirthshaus Nr. 103. Ueber die Gründung der Anwesen Hs. Nr. 14 und 15 durch Verkauf der ruinosen Granaria oder Kornschreiberei i. J. 1720 siehe oben Abschn. V, C. 19, über die Gründung der Anwesen Hs. Nr. 40, 41, 42, 43a durch Verlauf des Siechhauses oder Infirmitoriums Abschn. V, C. 16. An das Siechhaus war in westlicher Richtung die „herrschaftliche Alumnorumküche“ angebaut, welche nach Aufhebung der Fürstenschule nicht mehr gebraucht und durch Verlauf rentabel gemacht wurde. Der Käufer ließ den gewölbten massiven Unterbau stehen, brach

die am Gewölbe noch sichtbaren röhrenformigen Rauchfänge ab und erbaute darüber das Haus Nr. 43b. Das damalige „Meßnershäuslein“, jetzt Nr. 29, enthielt nur ein Stüblein und eine Kammer, war höchst baufällig, sollte für 20 fl. verkauft und durch Neubau rentabel gemacht werden. So wollte es 1704 Bayreuth; dem entgegen verfügte Onolzbach Nichtverkauf und Reparatur. Die jetzige Meßnerswohnung, Hs. Nr. 27, war damals Predigersswohnung. Das Haus Nr. 26, „das schöne Häuslein genannt auf dem Kirchhof, so vor Zeit Meister Kaspar Balbierer inne gehabt,“ war, wie Bd. III, 6 berichtet wurde, von 1590 bis 92 die Wohnung des ersten Titularabts Limmer. Ein permanentes Pfarrhaus besteht in Heilsbronn erst seit 1747. Die ersten lutherischen Prediger fungirten nicht in der Klosterkirche, sondern in der Katharinenkirche, in deren Nähe sie auch wohnten, und zwar erst in dem Hause 53, dicht am obern Thor, dann in dem Hause 51 dicht an der Katharinenkirche. Nach Errichtung der Fürstenschule fungirten sie vorzugsweise in der Klosterkirche und erhielten ihre Wohnungen in der Nähe dieser Kirche: der Prediger Ley 1590 auf markgräflichen Befehl im Burggrafenhause, dem jetzigen Pfarrhause, Nr. 7, aber nur vorübergehend, denn schon dem nächstfolgenden Pfarrer wurde das Haus Nr. 27, jetzt Meßnershaus, als Wohnung angewiesen. Während des. 30jährigen Krieges war die Pfarrei acht Jahre lang erledigt, daher eine Pfarrwohnung kein Bedürfniß. 1675 wurde das Haus Nr. 30, jetzt ein Garten, Pfarrhaus, da der darin wohnende Gymnasialrektor Cöler die Pfarrstelle erhielt mit der Vergünstigung, in seiner Wohnung bleiben zu dürfen. Der Prediger Hocker bewohnte eines der vorhin bezeichneten, vom Verwalter Rosa 1720 erbauten Häuser. Nach seinem Tode wurde für seinen Schwiegersohn und Nachfolger Heydenreich 1747 das in den Beitr. ausführlich beschriebene und besprochene Burggrafenhaus, Hs. Nr. 7, zur Wohnung eingerichtet.

So war es denn gelungen, während der vier ersten Dezennien des 18. Jahrhunderts zwanzig Klostergebäulichkeiten an den Mann zu bringen und durch Umgestaltung oder Demolirung rentabel zu

machen. Nun kann das eigentliche Klostergebäude mit den Kreuzgängen, Hs. Nr. 5 und 6, an die Reihe. Einen Theil davon schenkte der Markgraf i. J. 1739 dem Hofrathe von Heistermann, welcher, wie vorhin erwähnt, das angebaute, späterhin, wie noch jetzt, durch ein Gäßchen davon getrennte Haus bereits besaß. Heistermann erhielt die westliche Front des Klostergebäudes, jetzt das Bezirksamtsgebäude[15] mit dem thurniartigen Vorbau, das seitwärts liegende Gärtchen, den nördlichen 86 Fuß langen und 16½ Fuß breiten Flügel des Klostergebäudes, worin sich zur Klosterzeit zu ebener Erde ein Kreuzgang befand. Nach der Klosterauflösung wurde dieser Flügel als Faßlege, Stallung und Remise benützt, dann aber ganz abgetragen, so daß an dessen Stelle gegenwärtig das ebenbezeichnete Gäßchen ist. Ferner erhielt Heistermann den Hofraum um den sogenannten Heilbronnen. 1753 verkaufte er dieses ganze Besitzthum für 3000 fl. an den Major Funk von Altenmuhr, welcher von der Herrschaft auch den östlichen Flügel des Klostergebäudes, den großen Bibliotheksaal, kaufte, nicht aber den darunter befindlichen Gierkeller. Zugleich kaufte er den „Pfortengarten“, welcher an der Westseite des Pfarrhauses liegt und jetzt in mehrere Parzellen zertheilt ist. Diese ansehnlichen Besitzungen insgesammt verkaufte Funk i. J. 1769 an den Klosterverwalter J. Jak. Weinhard. Die besprochenen vier Kreuzgangsflügel zusammen nannte man den vordern oder alten Kreuzgang. Der westliche Flügel bildete die Hauptfront des Klostergebäudes. Der nördliche ist, wie eben berichtet wurde, völlig verschwunden. Der östliche mit der großen Bibliothek wurde und war bis in die neueste Zeit Frohnfeste. Der südliche, an die Ritterkapelle angebaute, verbindet jetzt das Bezirksamtsgebäude mit der vormaligen Frohnfeste.

Der hintere oder neue Kreuzgang[16] mit seinen vier Flügeln zwischen dem nördlichen Seitenschiff der Kirche und der Brauereitapelle wurde völlig abgetragen, nachdem der Verwalter

Weinhard und der Bauinspektor Bruckner i. J. 1770 dem Markgrafen vorgestellt hatten: „Wir haben in Ueberlegung genommen, daß die in Gewölben und Dachungen äußerst schadhaften Krenzgänge zur Vermeidung kostbarer Reparationen abgebrochen und hiedurch auch der Eingang bequemer gemacht werden könnte.“ Bescheid: „Es wird sich eine hochfürstliche Deputation zum Augenschein einfinden. Inzwischen sind solche Kreuzgänge mit der Kirche nach ihrer Situation Serenissimo vorzulegen.“ Nach Vorlage des Situationsplanes erfolgte der weitere Bescheid: „Die Kreuzgänge sind successive abzubrechen, gegenwärtig aber nur diejenigen, die auf dem Einfall und der Klosterkirche im Lichte stehen. Die Materialien sind zum herrschaftlichen Gebrauch verwahren zu lassen.“ Im Laufe der successiven Abtragung dekretirte die fürstliche Kammer weiter: „Die Quader von den Kreuzgängen sind zu configniren, die größten als eine gute Waare zu asserviren, um solche zu anderen herrschaftlichen Gebäuden verwenden zu können.“ „Das Bauamt hat angezeigt, daß nicht nur diejenigen großen Quader, die in den Kreuzgängen liegen und worauf gegenwärtig viel Schutt liegt, sehr gut sind, sondern auch noch ein starker Rost von weichen Pföhlen und eichenen Dielen gefunden wurde, die so brauchbar wären, als wenn sie erst von der Schneidmühle kämen, so daß die Arbeit für Wegschaffung des Schuttes reichlich gedeckt werden kann. Das Klosteramt hat die Arbeit zu veranstalten und anzuzeigen, wie viel Quader, Dielen und Pfähle erlangt werden.“ Es fanden sich im Rost vier eichene Dielen, jede 18 Fuß lang, 132 eichene Pfähle, jeder 5½ Fuß lang. Letztere wurden in’s Bauamt nach Ansbach geliefert. Die Quader sollten theilweise zum Kanzleigebäude in Ansbach verwendet werden. Das Klosteramt erhielt den Befehl, „die Steine und Quader feilzubieten.“ Somit war die Devasiation des hintern Kreuzganges vollendet; doch waren i. J. 1861 noch Ansätze und Bruchtheile von den Spitzbogengewölben sichtbar. Der Grund und Boden, worauf der Kreuzgang erbaut war, war fest und trocken, nur an einer kleinen Stelle, vor dem westlichen Flügel locker und feucht, weßhalb der gedachte hölzerne Rost eingelegt werden mußte.

Dieselbe Beschaffenheit des Terrains ergab sich, als i. J. 1850 an jener Stelle Strebepfeiler an der Frohnfeste angebracht wurden. Ueber die Erbauung dieses Kreuzganges in den Jahren 1464 bis 71 ist oben beim 23. Abt Wegel ausführlich berichtet worden, zugleich auch über die den Krenzgang schmückenden 18 Glasgemälde, die nicht zerstört, aber nach Ansbach abgeliefert worden sind, inhaltlich folgender Liefer- und Empfangsscheine: „Zum hochfürstlichen Bauamt Onolzbach werden anmit die aus der hiesigen Kirche genommenen gemalten Fenster an achtzehn Flügeln übersandt. Hailßbronn, am 28. Dez. 1774. J. J. Weinhard, Verwalter.“ „Die Einlieferung zum Bauamt bescheint, Onolzbach, am 29. Dez. 1774. G. F. Knoll.“

Nach Beseitigung des hintern Kreuzganges kamen zwei anstoßende Bauten an die Reihe, nämlich das oben beim 7. Abt Walter und 23. Abt Wegel beschriebene Kapitolium und die daran stoßende, in den Beitr. S. 109 und 110 besprochene Kaiserkapelle. Im Jahre 1775 erging an den Bauinspektor Bruckner, den Verwalter Weinhard, den herrschaftlichen Maurermeister Schmidt und den Zimmermeister Dennemann der Befehl, über den Fortgang des Zerstörungswerkes zu berichten. In ihrem Berichte hieß es: „Der Kreuzgang ist gänzlich weggeschafft; der Giebel, wo die Kayßerkapelle abgebrochen worden, ist zu verputzen, das Beinhäuschen unter der Heydeckerkapelle von Knochen zu reinigen und solche zu verscharren, das Pflaster auf dem Gewölb aufzubrechen und einzulegen, statt der dermaligen Thür ein Fenster einzurichten, um der feuchten Kirchenmauer Luft zu verschaffen.“ Das Alles wurde pünktlich vollzogen.

Neun Jahre daraus war auch der zierliche Sattelthurm auf dem Kirchendache, über dessen Erbauung oben beim 21. Abt berichtet wurde, nahe daran, demolirt zu werden. Am 20. Febr. 1784 zeigte der Verwalter Weinhard dem Markgrafen an: „Der Thurm auf der Kirche ist sehr bußwürdig und Einsturz zu fürchten; bitte daher um Augenschein.“ Schon am folgenden Tage wurde Augenschein genommen, und zwar von demselben Trio, von den ebengenannten Herren Weinhard, Schmidt und Dennemann;

der Vierte im Bunde war der Bauinspektionsadjunkt Nolde. Diese berichteten nach genommenem Augenschein: „Ja, äußerst schadhaft und gefährlich, Sprünge in der Mauer; die Bögen auf den Schalllöchern auseinander gewichen, das durchbrochene Dach zerschlagen; sollte bis auf den Hauptfuß abgetragen, mit einer Kuppel wieder aufgeführt, oder der gothische Thurm ganz abgetragen und auf dem vordern Portal ein neuer Thurm für die Glocken aufgebaut werden.“ Die Regierung ließ über die Kosten für das Abbrechen Voranschläge fertigen, auch Voranschlag und Riß über den projektirten neuen Thurm; zugleich befahl sie, daß nur mit zwei Glocken und immer nur kurz geläutet werden dürfe. 1786 neuer Augenschein durch den Ingenieur Meyer. 1788 wurde auf Regierungsbefehl das Läuten ganz eingestellt, zugleich ein neuer Augenschein genommen, aber glücklicherweise nicht von den wiederholt genannten drei Okularinspektoren, sondern von den Regierungsräthen Scheghk, Kern, Weiß, den Bauinspektoren Bischof und Apel und dem Hofmaurermeister Wohlgemuth. Das Gutachten derselben, besonders des sachkundigen Bischof, lautete: „Der für schadhaft erklärte Thurm ist nicht schadhaft, sondern dauerhaft. Wird der Glockenstuhl freigestellt und nicht mit Eisen an die Mauer befestigt, so kann durch das Läuten kein Schaden geschehen. Die Meister Schmidt und Dennemann verbargen das alles; es ist ihnen nur darum zu thun, einen neuen Thurm bauen zu dürfen.“ Alles wurde im Sinne Bischof’s vollzogen und der Verwalter mußte in dem 1790 von ihm verlangten Berichte über den Vollzug erklären: „Die Reparatur Bischof’s hat sich als völlig nachhaltig bewährt und das Läuten bringt keinen Schaden mehr, weder dem Thurme, noch dem Glockenstuhl.“ So wurde der Thurm erhalten.

Dagegen fiel als Opfer der damaligen Zerstörungsmanie die den Heiligen Jakobus und Katharina geweihte Katharinenkirche.[17] Heilsbronn hatte, wie in den Beitr. Abschn. 1 gezeigt wurde, schon vor der Klosterstiftung eine Kirche (Abenbergische

Grabstätte), welche aber bei der Erweiterung des östlichen Chors der Klosterkirche i. J. 1284 abgebrochen wurde. Selbstverständlich mußte das Kloster als Ersatz eine andere Kirche für das Volk bauen, welches in der Regel den Gottesdiensten in der Klosterkirche nicht beiwohnen durfte. Ohne Zweifel war diese neuerbaute Kirche die Katharinenkirehe, welche auch fortan als Volkskirche erscheint. Sie wurde nicht im innern, sondern im äußern Rayon des Klosters erbaut. Der innere Rayon umfaßte die hauptsächlichsten Klostergebäude und war von dem äußern durch zwei Thore getrennt. Das eine dieser Thore, Rosenthor genannt, mit einem Thorthurme, sperrte die Straße bei den Häusern Nr. 3 und 4; es wurde, wie oben berichtet, i. J. 1720 niedergerissen. Das andere Thor, der weiße Thurm genannt, mit Uhr und einer Glocke, sperrte die Straße bei den Häusern Nr. 47 und 48; es wurde 1771 gleichfalls völlig niedergerissen; die darin befindlichen zwei Gemächer dienten zur Klosterzeit als Arsenal zur Aufbewahrung von Waffen, später als Wohnung des Amtsdieners und der Arrestanten. Außerhalb dieser beiden Thore, im äußern Rayon, lagen die vorhin beschriebenen großen Scheunen, der Saalhof, das Schlachthaus, das Spital, der Zimmerplatz, das Wirthshaus und die Katharinenkirche. Letztere stand bei dem erst i. J. 1771 neuerbauten dicken Thurme, welchen man heutzutage „den weißen Thurm“ zu nennen pflegt. Dort war nach Vermauerung des Thorweges unter dem Wachtthurm im jetzigen Pfarrgarten das einzige Außenthor; denn das jetzige obere Thor bei dem Hause Nr. 53 wurde erst bei einer späteren Erweiterung und Hinausrückung der Ringmauer erbaut. Das Thor bei der Post war zur Klosterzeit nur ein Pförtchen, kein Fahrthor. Die Katharinenkirche stand sonach an dem Außenthor und heißt daher in den Aufschreibungen der Aebte und Mönche gewöhnlich ecclesia in porta, nach der Klosterzeit die obere Kirche. In späterer Zeit wurde sie in westlicher Richtung erweitert über den Thorweg hin, so daß dieser unter der Kirche hindurch führte. Sie war 113 Fuß lang, 45 breit, im gothischen Style gebaut, hatte auf der Südseite 5 hohe Fenster im Schiff,

4 dergleichen im Chorbau; ebenso auf der Nordseite, und war sonach ein ansehnliches Gebäude. Daß auch ihr Inneres gut ausgestattet war, zeigen einige Ueberreste, die bei der Abtragung theils in das Dormitorium, theils in die Klosterkirche, theils in die Heideckerkapelle verbracht wurden und noch vorhanden sind: Steinhauerarbeiten, Schnitzbilder (z. B. ein Kruzifix,[18]) Christus mit seinen zwölf Aposteln[19] und ein Oelbild (die Ausführung nach Golgatha).“[20] Der Weihe eines Altars und einer Firmelung in dieser Kirche ist oben beim 25. Abt gedacht worden, der Einführung des Gottesdienstes nach lutherischem Ritus beim 27. Abt Schopper und beim 34. Abt Beck. Sie war das Gottesdienstlokal nicht bloß für die im Orte selbst Arbeitenden, sondern auch für die Umwohnenden beiderlei Geschlechts. Den Gottesdienst, insonderheit die in der Klosterkirche nie vollzogenen Taufen und Trauungen, besorgten Mönche. Der Kustos verrechnete altjährlich die daselbst angefallenen Einlagen unter dem Titel: De trunco et offertorio ecclesiae nostrae St. Catherinae in porta. Dagegen bestritt er auch alle für diese Kirche erforderlichen Ausgaben. Der mit Blech gedeckte, mit Knopf und Fähnlein geschmückte Sattelthurm hatte eine Uhr und drei Glocken. Als höchster Punkt im Orte diente er im 30jährigen Kriege als Warte, aus welcher ein Wächter stets Umschau hielt. Nach Einführung der Reformation durch die Aebte besorgten diese den Gottesdienst in der Katharinenkirche entweder selbst, oder sie stellten eigene, lutherisch gesinnte Prediger an. Nach Errichtung der Fürstenschule wurde die Klosterkirche Volkskirche, in welcher Männer und Frauen, Herren und Dienstboten, Professoren und Gymnasiasten, auch die Markgrafen bei ihren Ablagern, dem Gottesdienste beiwohnten. In der Katharinenkirche wurde dann über hundert Jahre lang gar kein Gottesdienst gehalten. Zwei ihrer Glocken wurden 1610 in die Stiftskirche nach Ansbach verbracht, die

dritte 1617 nach Neustadt, zugleich „ein vergoldeter Altar“. Während des 30jährigen Krieges konnte die Kirche nicht in Bau und Besserung erhalten werden; auch nach demselben nur nothdürftig. Der Verwalter Störr berichtete i. J. 1667: „Die Fenster an der Katharinenkirche, welche zu nicht geringer Disreputation beiderseits hochfürstlicher Herrschaften stracks im Eingang des Klosters vielen vornehmen katholischen und evangelischen, fürstlichen und andern Standespersonen vor Augen stehen, möchten etwa 150 fl. zu repariren kosten. Auch ist die Kirche auszuweißen und zu versperren.“ Hierauf resolvirte die beiderseits hochfürstliche Visitationskommission: „Die Beglasung der Kirche ist zu kostbar, daher nur der Chor, welcher jedem vom Thor herein in’s Wirthshaus Gehenden vor Augen steht, zu verglasen; die andern Fenster sind mit Brettern zu verschlagen.“ 1697 wurde die Uhr nach Neuhof, wo man Uhr und Glocken durch Brand verloren hatte, abgegeben. Der Thurm, nunmehr ohne Uhr und Glocken, wurde abgetragen. Man benützte die Kirche als Brettermagazin, nicht ahnend, daß ihre Wiederherstellung zum gottesdienstlichen Gebrauche bald ein dringendes Bedürfniß werden würde. Dieses Bedürfniß ergab sich, als 1710 die ruinose Holzdecke in der Klosterkirche den Einsturz drohte, der Gottesdienst daselbst eingestellt, in die Katharinenkirche verlegt und 60 Jahre lang daselbst gehalten werden mußte; denn erst nach 60 Jahren war die Restauration, d. h. Verunstaltung der Klosterkirche vollendet, wie im XIV. Abschn. berichtet werden wird. Die thurmlos gewordene Katharinenkirche erhielt 1735 wieder ein Thürmlein auf der Mitte des Daches, da die Gebrüder Maußner von Nürnberg eine Glocke stifteten, welche täglich Mittags 12 Uhr geläutet werden sollte. Dazu stiftete der Markgraf einen jährlichen Getreidebezug zu der Besoldung des Zwölfuhrglöckners; zugleich lieferte er das Holz zur Erbauung des Thürmchens, welches aber schon nach 35 Jahren wieder abgetragen werden mußte, als man die ganze Kirche niederriß. Man hatte in dieser bereits 60 Jahre lang Interimsgottesdienst gehalten, als sich in derselben 1770 dieselbe Kalamität ergab, wie 60 Jahre zuvor in der Klosterkirche:

der Dachstuhl drohte den Einsturz, laut Anzeige des Pfarrers Heidenreich an den Markgrafen. Die Katharinenkirche wurde sofort geräumt und der Gottesdienst wieder in der Klosterkirche gehalten. Da diese aber bei Weitem noch nicht restaurirt war, so mußte der Gottesdienst anderthalb Jahre lang im südlichen Seitenschiff gehalten werden, gerade da, wo im 19. Jahrhundert Jahre lang der Gottesdienst interimistisch gehalten wurde. Eine von der Regierung ernannte Kommission: die Räthe Greiner, Hirsch, von Pöllnitz, Bauinspektor Brückner und der Verwalter Weinhard, sprach sich unt. 7. Mai 1770 gutachtlich dahin aus: „Die sehr bußwürdige Katharinenkirche kann nur mit großen Kosten reparirt werden und sollte daher, um nicht zwei Kirchen unterhalten zu müssen, abgetragen, das von derselben noch Taugliche zur Herstellung der Klosterkirche emplojirt werden, deren Herstellung nicht viel, etwa nur ein Paar Hundert Gulden mehr kosten dürfte, als die der Katharinenkirche.“ Pöllnitz und Weinhard berichteten noch besonders an den Markgrafen in diesem Sinne unter Beilegung eines Kostenanschlages des Maurers Schmidt und des Zimmermeisters Röhn, welche die Kosten zur Reparatur der Katharinenkirche auf 657 fl. veranschlagten. Die hochfürstliche Kammer resolvirte, daß die Katharinenkirche niedergerissen, davon 25000 Ziegel, 40 Sparren, 12 Schock Bretter, Latten etc. zum Infanteriekasernenbau in Onolzbach und Backsteine an das Lotto daselbst verabfolgt werden sollten. Die Quader erhielt theilweise der Verwalter Weinhard zur Erbauung seines Landhauses bei Weißenbronn, welches er nach seinem Namen „Jakobsruhe“ nannte. Ein größeres Quantum kam nach Ansbach laut folgender Entschließung vom 28. Sept. 1773: „Nachdem Serenissimus dem Obrist–Stallmeister von Mardenfeld erlaubt haben, die zu seinem neuen Bau (jetzt Bahnhof) auf dem Holzgartenplatz erforderlichen Quader von der zum Theil schon eingerisseuen Katharinenkirche zu Heilsbronn auf seine Kosten abbrechen und anhero transportiren zu lassen: als wird solches dem Verwalteramt angefügt.“ Mardenfeld erhielt 4036 Schuh Quader. Gleichzeitig erhielt das Verwalteramt Befehl, die Steine und Quader von der

Katharinenkirche und von den gleichfalls niedergerissenen Kreuzgängen feilzubieten. So viel über das Entstehen, Bestehen und Vergehen der Kirche, deren Grundfläche verkauft wurde zur Erbauung der Häuser Nr. 51a und 51b. Nur ein kleiner Theil der Kirche blieb stehen, nämlich das westliche Ende, dessen Unterbau zur Klosterzeit die Thorwartswohnung war, welche 1722 durch Verkauf rentabel gemacht wurde und jetzt mit der Hs. Nr. 70 bezeichnet ist. Man hielt es für profitabler, beim Niederreißen der Kirche dem Käufer des Unterbaues seinen rentablen Besitz nicht abzukaufen, sondern mit ihm dahin übereinzukommen, daß er gestattete, aus dem soliden Unterbau drei bis vier Stockwerke aufzusetzen mit Wohnungen, die man zum Besten des Staatsärars vermiethen wollte. So entstand der dicke Thurm mit Glocken und Schlaguhr: allerdings ein Bedürfniß, nachdem man, wie oben berichtet, die alte Abtei, den weißen Thurm und die Katharinenkirche mit ihren Glocken und Schlaguhren abgetragen hatte. Die Glocken und die Uhr auf dem Thurm der Klosterkirche konnten das Bedürfniß nicht befriedigen, wegen tiefer Lage und Entlegenheit der Kirche, auch wegen Mangels von Zifferblatt und Viertelschlag. Die gedachten Requisite wurden auf dem dicken Thurme vereinigt: Glocken, Uhr, Zifferblatt und Viertelschlag. Die Maußnerische Zwölfuhrglocke transferirte man nach Abtragung der Katharinenkirehe gleichfalls dahin und übertrug das Läuten und den Nachschlag einem Thurm- und Feuerwächter, welcher bis in die neueste Zeit zugleich Ortsmusikus war. Am Rande der Zwölfuhrglocke stehen die Namen der Stifter, das Jahr der Stiftung und die Worte: „So oft ich meinen Ton laß in die Luft erschallen, so vieler Segen soll auf dich, mein liebes Heilsbronn, fallen.“ Im Erdgeschoß des Thurmes erinnern steinerne Heiligenbilder, Kreuzgewälbe etc. noch an die ursprüngliche Bestimmung des Gebäudes.

Heilsbronn hatte zur Klosterzeit zwölf Thürme; sechs derselben innerhalb der Ringmauer, sechs an oder auf dieser. Die innerhalb erbauten waren: 1. der auf der Katharinenkirche, 2. der beim Haberkasten, 3. der auf dem Rosenthor, 4. der weiße Thurm,

5. der auf der Klosterkirche und 6. der auf der Brauereikapelle. Die vier erstgenannten sind, wie wir oben gesehen haben, im 18. Jahrhundert niedergerissen worden;. nur die bei 5 und 6 genannten stehen noch. Die übrigen sechs Thürme standen an oder auf der Ringmauer. Auf dieser lief ein mit Ziegeln gedeckter Gang hin, welcher in Folge der nach dem 30jährigen Kriege eingetretenen Erschöpfung der Amtskasse nicht mehr unterhalten werden konnte, daher verfiel und 1667 ganz abgetragen wurde; die sechs Ringmauerthürme dagegen wurden unterhalten, neu eingedeckt, mit neuen Knöpfen und Fahnen versehen, „um dem Kloster von außen wieder einige Zierde zu geben.“ Sie hatten verschiedene Namen, z. B. Pulverthurm, Eckhard, „Gefängnuß, darein die Hexen gelegt worden,“ Wachtthurm etc. Die Bedachung aller war spitzig und hoch. Fünf unter ihnen wurden, um die Unterhaltungskosten zu ersparen, später verkauft und von den Käufern niedergerissen. Nur der in den Beiträgen abgebildete und besprochene Wachtthurm steht noch. So sind denn von den ehemaligen zwölf Thürmen nur noch drei vorhanden.

Von den während der Klosterzeit vorhandenen zwölf Getreidespeichern wurden elf abgetragen, darunter der sogenannte „Farbkasten“, früher „das Kornhaus“, erst in der neuesten Zeit. Nur der Speicher auf der Mühle besteht noch.

Ueber den erst i. J. 1729 geschaffenen Heilbronnen ist in den Beiträgen S. 28 bis 47 ausführlich berichtet worden.

So viel über die baulichen Veränderungen, welche sich im 17. und 18. Jahrhundert innerhalb der Ringmauer theils durch Zerstörung von Gebäuden, theils durch Gründung selbstständiger Anwesen ergeben haben. Außerhalb der Ringmauer lag der Viehhof, in welchem zur Klosterzeit nur Rindvieh und Schweine, aber keine Pferde gehalten wurden. Dieser Hof, wahrscheinlich das bei der Klosterstiftung den fünf Grafengeschwistern abgekaufte Prädium, lieferte dem Kloster, späterhin der Fürstenschule und allen dabei Bediensteten den vollen Milchbedarf. Es gehörten dazu 190 Morgen Ackerland, 97½ Mgn. Wiesen und 10 Mgn. Baumgartenfeld. Die Bewirthschaftung in eigener Regie wurde

immer kostspieliger, ebenso die Unterhaltung der während des Krieges ruinos gewordenen Gebäulichkeiten. Daher verkaufte man i. J. 1705 den Hof an den Posthalter und Wirth zum Steinhof, G. Maußner, welcher alle Gebäulichkeiten, von den übrigen Liegenschaften aber nur 60 Mgn. Aecker und 15⅛ Mgn. Wiesen erhielt; die übrigen Grundstücke wurden anderweitig verkauft. Maußner zahlte 3400 fl. Kaufschilling und verpflichtete sich, das Handlohn, jährlich 6 fl. Baudung oder Ewigzins, 6 fl. Frohngeld, 6½ Sra. Korn, 3 Sra. Haber, Zehnt und Steuer wie Andere zu entrichten und die Milch um einen festgesetzten Preis an die Fürstenschule, Geistliche, Professoren etc. zu liefern. Dagegen erhielt er 12 Klftr. Waldrecht und die Zusicherung, auf dem Hofe eine Wirthschaft, die zweite im Orte, errichten zu dürfen, daß aber Niemanden gestattet werden würde, eine dritte zu errichten. Die beiden Fürstenhäuser bezogen sofort den Kaufschilling zu gleichen Theilen. Maußner errichtete seine zweite Wirthschaft zum goldenen Hirsch, verlegte die Post dahin und setzte an die Stelle des ruinosen Hauses ein neues. Seine Wittwe erhielt eine Verwarnung, da sich die Reisenden über die theuren Zechen beschwerten. Einige freie Plätze in der Nähe des Viehhofes wurden von der Herrschaft verkauft mit der Auflage, zinspflichtige Häuser darauf zu erbauen. So entstand 1731 das Haus 117a. nebst Scheune, erbaut vom Klosterverwalter Bernhold. Das am Badweiher gelegene Badhaus, jetzt Nr. 115, war, wie oben berichtet, schon 1694 durch Verkauf rentabel gemacht worden. Die ersten Erbauer von Häusern auf freien Plätzen vor dem obern Thore waren ein Bäcker, ein Metzger und ein Schneider, letzterer zugleich Zolleinnehmer.

So war es denn der Regierung gelungen, eine große Zahl selbstständiger abgabepflichtiger Anwesen zu schaffen. Ihr weiteres Bestreben ging nun dahin, die Neuangesessenen zu einer Gemeinde zu vereinigen, dieser einige Konzessionen und Vortheile zu gewähren, dagegen ihr auch Lasten aufzubürden, welche bisher ausschließlich von der Amts- und Staatskasse getragen worden waren. Zur Erreichung ihres Ziele oktroyirte sie eine Gemeindeverwaltung,

eine Gemeinde- und eine Kirchenkasse. Sie verfuhr dabei wie folgt: Dringende Bedürfnisse für die Neueingesessenen waren ein Weideplatz, ein Hirte und ein Hirtenhaus. Den obengenannten ersten selbstständigen Ansiedlern im 17. Jahrhundert wurde gestattet, ihr Vieh durch den herrschaftlichen Hirten des Viehhofes auf den herrschaftlichen Hutplätzen mit der herrschaftlichen Herde weiden zu lassen. Dieß war nun nicht mehr möglich, da die Herrschaft all ihre Felder verkauft hatte, keine Herde mehr besaß und daher keinen Hirten mehr brauchte. Da man aber wohl einsah, daß die Ansiedler ohne Viehhaltung außer Stand waren, ihre Steuern, Gülten und Zehnten zu entrichten, so sorgte die Herrschaft in ihrem eigenen Interesse für die Befriedigung dieser Bedürfnisse, zunächst durch Gestattung der Viehweide am und im Wald längs der Ansbacher Straße und des Petersauracher Fußsteigs. Waldungen verkaufte die Herrschaft nicht. 1707 wurde auf Kosten der Amtskasse, theilweise auch durch Beiträge der Ansiedler, ein Hirtenhaus (jetzt Nr. 61) erbaut. Der Hirte, dessen Lohn in Hirtenpfründen bestand, mußte jährlich 1 fl. Steuer und 1 fl. 18 kr. Schutzgeld an die Amtskasse entrichten. Schon sehr bald beschwerten sich die Ansiedler beim Markgrafen über die Forstmeister, weil sie ihnen garzuschlechte Weideplätze anwiesen; auch über die Klosterverwalter, weil sie von ihnen Beiträge zu allerlei Bauten verlangten. Besonders beschwerten sie sich über den Klosterverwalter Rosa, weil er von jedem Fremden bei der Aufnahme 3 fl. verlangte; allein der Bescheid des Markgrafen lautete: „Nicht bloß jeder Fremde soll bei seiner Aufnahme drei Gulden, sondern auch jeder bereits Ansässige jährlich einen Gulden in die Klosteramtskasse zahlen.“ Demzufolge wurden 1724 von den 58 Angesiedelten und 4 Hausgenossen 62 fl. erhoben. Der Verwalter schlug dem Markgrafen vor, diesen Betrag zur Pflasterung des Ortes zu verwenden, dazu ein vom Schuster und Handelsmann Häulein angebotenes Darlehen von 300 fl.; dafür sollten Häulein und der Schneider Rebell den Titel „Bürgermeister“ erhalten und nebst vier Beisitzern oder Viertelmeistern dem Gemeindewesen

vorstehen. Dazu gestattete die Herrschaft der Gemeinde, den Pflasterzoll einzuführen und überließ ihr zur Erhebung desselben die an den Thoren gelegenen beiden Wachhäuschen. So hatte denn die Gemeinde eine Gemeindeverwaltung und eine Gemeindekasse. Die Einnahme der letzteren bestand lediglich im Pflasterzoll und in den Aufnahmsgebühren. Die erste Gemeinderechnung schloß ab wie folgt: „Einnahme 14 fl. 27½ kr. Ausgabe 13 fl. 59½ kr. Kassebestand – fl. 28 kr.“ Eine kleine Mehrung der Einnahmen ergab sich durch die Einführung einer Schlachtsteuer, die sich aber nur auf Stechschafe erstreckte. Die Nachtwächter bezahlte fortwährend das Klosteramt, welches aber auch von allen Eingesessenen Nachtwachbeiträge zu erheben anfing. Das Hirtenhaus und die beiden Wachhäuschen waren die einzigen Gebäulichkeiten, für deren Unterhaltung die unbedeutende Gemeindekasse zu sorgen hatte. 1727 verfaßte der Klosterverwalter Bernhold eine Gemeindeordnung, welche vom Markgrafen genehmigt wurde. Das nicht mehr stehende Schießhaus wurde 1691 erbaut, selbstredend nicht auf Kosten der Gemeindekasse, da eine solche damals noch nicht existirte, sondern auf Kosten der Amtskasse; doch leisteten die Beamten und sonstige Ortseinwohner freiwillige Beiträge. Dieses „herrschaftliche Schießhaus“ wurde in Folge eines markgräflichen Erlasses folgenden Inhalts erbaut: „Alle Bürger, ausgenommen Greise etc., sollen gehalten sein, an bestimmten Tagen zu schießen. Ausbleibende zahlen 12 kr. Strafe. Dabei ist alles Hadern, Schwören, Gotteslästern und Tabaktrinken bei 12 kr. Strafe verboten.“ 1724 wurde das Schießen an Sonntagen verboten.

Die Ausgaben für Armenbedürfnisse bestritt einzig und allein die Klosteramtskasse, z. B. 1698 mit 132 fl. Dabei heißt es in der bezüglichen Rechnung: „Weil aber dieser Post etwas viel scheint, so ist von Amtswegen veranstaltet worden, daß, nachdem sämmtliche Inwohner, wie auch geistliche und weltliche Diener, nach ihrem Gutdünken etwas darzuschießen sich erboten, alle Freitage die ankommenden Bettler unterm Thor mit einem christlichen Almosen abgespeist werden sollen, und soll gnädigste Herrschaft

nur solchen Personen, die zur Erbauung neuer Kirchen und andere Nothwendigkeiten kollektiren, ein mäßiges Almosen abzureichen haben.““ Diese Art und Weise der Armenversorgung durch freiwillige Beiträge blieb 150 Jahre lang in Uebung, bis neuerlich beschlossen wurde, den Bedarf für Arme durch Zwangsbeiträge aufzubringen. Für Ortsarme machten die Wittwe des wiederholt genannten Verwalters Bernhold und der Orgelbauer Nößler, für Waisenkinder der Bierbrauer Humbser von Bonhof und seine Frau Stiftungen. Ueber eine Wohlthätigkeitsstiftung des Freiherrn Carnea–Steffaneo wird im XIV. Abschn. berichtet werden. Noch im XIII. Abschn. werden wir sehen, wie das Klosteramt durch Oktroyirung einer „Gotteshauskasse“ Ausgaben für Kultusbedürfnisse der Gemeinde zugewiesen hat. Bezüglich des Begräbnißplatzes an der Südseite der Kirche bestritt alle Unterhaltungskosten ausschließlich das Klosteramt ohne Inanspruchnahme der neugegründeten Gemeinde. In der bayerischen Zeit übernahm die Gemeinde die Kosten zum Ankauf eines neuen Begräbnißplatzes, dessen Umfriedigung auf Kosten des Müllermeisters J. Wiesinger und des Kaufmannes Ch. Wening hergestellt wurde.

Aus der vorstehenden Darlegung ergibt sich Folgendes: Die Klostergebäude insgesammt wurden nach der Klosterauflösung noch 200 Jahre lang erhalten, im 18. Jahrhundert aber auf Regierungsbefehl in schneller Aufeinanderfolge größtentheils verkauft und entweder völlig niedergerissen, oder ganz umgestaltet. Jeder Käufer eines Hauses oder eines freien Platzes machte sich verbindlich, auf dem Areal ein dem Staatsärar abgabepflichtiges Anwesen zu gründen. So erhielt Heilsbronn seine ersten selbstständigen Bewohner. Das Klosteramt gab diesen durch Oktroyirung eine Gemeindeverfassung, eine Gemeindeverwaltung, eine Gemeindekasse, hatte aber dabei mehr das eigene Interesse, als das der Gemeindeglieder im Auge. Daraus erwuchsen gleich von vornherein Beschwerden bei den Markgrafen, späterhin, und besonders im 19. Jahrhundert, fortwährend Kollisionen und Prozesse zwischen der Gemeinde und dem Fiskus.

3. Das Schulwesen.

Zur Klosterzeit bestand in Heilsbronn noch keine deutsche Schule. Erst später wurde eine solche gegründet aus Anregen des Klosterverwalters Reichenbacher, welcher 1587 an die Regierung zu Onolzbach berichtete: „In Folge der Errichtung der Fürstenschule sind viele Kirchen- und Schuldiener und andere Personen hier angestellt worden. Jeder derselben hat kleine Kinder; wir bedürfen daher eines deutschen Schulmeisters. Zu solchem Dienst erbietet sich uns Leonhard Hofmann aus Merkendorf, ein hiesiger Fürstenschüler, durch Krankheit auf dem Gymnasium dahier zurückgehalten, dazu im Alter vorgerückt. Wir sind bereit, ihm ein Ort für jedes Kind, das wir ihm anvertrauen, quartaliter zu geben. Dazu soll er in Kost, Wohnung und Kleidung gleich einem Alumnus gehalten werden, oder, wenn man es für besser erachtet, den Tisch mit dem Kornschreiber oder Küchenmeister erhalten.“ Hofmann, einer der i. J. 1582 bei Errichtung der Fürstenschule aufgenommenen hundert Alumnen, erklärte in einem Bittgesuch. „Man geht mit dem Plan um, da viele Familien das Bedürfniß eines deutschen Schulmeisters fühlen, einen solchen anzustellen. Durch stete Kränklichkeit in meinen Gymnasialstudien zurückgehalten, glaube ich doch, diesen Posten ausfüllen zu können.“ Hofmann erhielt die Stelle mit den bezeichneten Emolumenten, auch täglich eine Maas Wein und eine Maas Bier, fungirte zu voller Zufriedenheit und erhielt 1590 bei seiner Verheirathung aus der Amtskasse eine Addition von 10 fl. und 3 Sra. Korn. Er erhielt, wie auch jeder seiner Nachfolger, den Titel „Locat“. Nach seinem Tode fungirten nicht mehr verheirathete Lehrer, sondern ältere Alumnen. Diese konnten etwas für die Universität ersparen, da sie als Alumnen freie Station und als Schullehrer vierteljährig 15 Kreuzer von jedem Kinde, übrigens aber keine weitere Besoldung erhielten. Das Institut war wohlfeil, aber nicht gut und veranlaßte Beschwerden von Seite der Eltern, schon wegen des häufigen Lehrerwechsels. Nach Hofmann’s Tod fungirten binnen 23 Jahren 9 Locaten, mancher nur ein Jahr lang. Beim Loraten L. S.

North ist bemerkt: „Ging schon nach zwei Jahren nach Wittenberg.“ Dort bezog er das heilsbronner Stipendium, magistrirte, wurde 1605 Kantoratsverweser an der Fürstenschule, hierauf Feldprediger „bei den Truppen des Obersten Lientenants Hans Philipp Fuchsen zu Meheren.“ Als in dem verhängnißvollen Jahre 1631 die Fürstenschule auseinander ging, löste sich auch die deutsche Schule auf. Der letzte Locat war der Alumnus Ihring, Kirchnerssohn aus Heilsbronn, nachmals Pfarrer in Großhabersdorf. Die deutsche Schule wurde 1644 nach 13jähriger Unterbrechung wieder eröffnet, die Fürstenschule erst 1655; es konnten sonach aus dieser keine Locaten für jene entnommen werden; es wurde daher vom Verwalter und vom Richter von anderwärtsher ein Schulmeister, K. Seligmann, „angenommen“ und dieser von den beiden Markgrafen bestätigt. Hieraus entstand mitten unter den Wehen des Krieges ein heftiger Kompetenzkonflikt. Der Prediger Knoll erhob Klage gegen den Verwalter und Richter beim Konsistorium, worauf dieses resolvirte: „Bei der Ernennung eines Schulmeisters sei der Prediger nicht so gar auszuschließen, diese Wahl daher eigentlich zu annulliren; doch sollte der bereits Ernannte zwar beibehalten, aber vom Prediger zuvor geprüft und dann, wenn tauglich befunden, eingewiesen und inspizirt und künftig nicht mehr so einseitig verfahren werden.“ Seligmann wurde Schulmeister und zugleich Meßner, da die Amtskasse einen eigenen Meßner nicht mehr besolden konnte. Er erhielt aus der Amtskasse 10 fl. Geldbesoldung, 4 Sra. Korn, 1 Sra. Gerste, 1 Mtz. Habermehl, 1 Mtz. Linsen, 1 Mtz. gerändelte Gerste, 1 Mtz. Schönmehl, 8 Mäß Holz. 20 fl. für Fleisch, Lichter und Anderes, dazu von jedem schreibenden Kinde vierteljährig 15 kr., von jedem nichtschreibenden 12 kr. Sein Schullokal war in dem nicht mehr stehenden Hause Nr. 30. Einen großen Raum hatte er nicht nöthig, da seine Schule nur 15 Kinder zählte. Nach sieben Jahren wurde er Gerichtsschreiber in Neuhof. Sein Nachfolger als Schulmeister und Meßner war Ch. Clemm, welcher nach sieben Jahren gleichfalls Gerichtsschreiber in Neuhof wurde. Als er abzog, war die Fürstenschule

bereits wieder eröffnet worden, worauf man dem Tertius oder untersten Fürstenschullehrer Brecht auch die deutsche Schule nebst der Meßnerei übertrug. Bald darauf trennte man die drei Aemter wieder und übertrug die Meßnerei einem Schreiner, die deutsche Schule wieder, wie vor dem Kriege, einem Alumnus, Locaten, z. B. dem Alunmus Sylv. H. Schmidt, nachmals Rektor der Fürstenschule. Es ergaben sich bei dem Locateninstitut nach dem Kriege dieselben Gebrechen und Chikanen wie zuvor. Die Locaten Oertel und Krehe erhielten die Erlaubniß, ihre Portionen nicht bei den Alumnen, sondern in ihrem Schulhäuslein zu verzehren, was ihnen aber der Verwalter Rephun, den Unterländern abhold, nicht mehr gestattete. Es bedurfte eines markgräflichen Befehls an den Verwalter, dem Locaten das Verzehren seiner Portion im Schulhäuslein, den Bezug seiner drei Brote und drei Pfund Lichter wöchentlich, seiner zwei Maas Bier täglich nicht mehr vorzuenthalten, auch ihm die Reparaturen an Fenstern, Ofen und Thüren im Schulhause nicht länger zu verweigern, seine Schreiben nicht mehr zurückzuweisen, auch ihn selbst nicht, wenn er begehre, vorgelassen zu werden. Die Räumlichkeiten waren leicht ausreichend, da nur 30 Kinder die Schule besuchten. Das Schulzimmer war 8 Ellen lang und 4½ breit. Dem amtlichen Inventar zufolge befanden sich im deutschen Schulhaus: „1 Schülertafel, 2 Sitzbänke, 1 kleiner Tisch, 1 Wandtafel, 1 Bettstatt, 1 Truhe ohne Schloß.“ 1671 wurde die Locatenpraxis abermals beseitigt laut folgender Verfügung der in Heilsbronn tagenden acht ober- und unterländischen Räthe von Lilien, Gabriel, Luther etc.: „Zur besseren Erauferung der Fürstenschule soll ihren drei Professoren ein vierter, zugleich musikkundiger beigegeben werden mit dem Titel Collaborator. Dieser soll den drei Präceptoribus Beihilfe leisten, die angehenden Fürstenschüler in den Elementen der lateinischen und griechischen Sprache, die Alumnen in der Musik unterrichten und den Unterricht in der deutschen Schule besorgen, damit die Gymnasiasten (als Locaten) nicht mehr von ihren Studien abgezogen werden.“ Der erwählte Collaborator Gmeinhard, Pfarrerssohn aus Zell, kam

schon nach 5 Jahren von Heilsbronn weg nach Bayreuth. Man besetzte seine Stelle nicht wieder und ließ wieder durch Alumnen in der deutschen Schule unterrichten, 17 Jahre lang, bis endlich die betheiligten Inwohner, der Locatenpraxis müde, bei der Regierung in Onolzbach, welcher 1693 das Besetzungsrecht zustand, vorstellten: „Diese Locaten oder Alumni sind lauter junge Leute, die beständig wechseln, dabei manchmal ohne gute Conduite. Unsere Kinder haben vor ihnen weder Respect noch Furcht, verwildern und lernen nichts. Wir bitten daher um Anstellung eines ständigen Lehrers.“ Die Bitte wurde gewährt, doch mit dem Bemerken, daß man vorerst keinen geeigneten Mann auftreiben könne. Endlich fand sich ein solcher: J. K. Dell, welcher sich in Nürnberg aufhielt, zuvor aber in Würzburg Benediktinermönch war. Er hatte in seiner deutschen Schule im Lesen, Schreiben, Rechnen „und Anderem“, besonders im Christenthum zu unterrichten, bei der Fürstenschule in der Musik; auch war er Organist. Seine von der Regierung festgestellten Bezüge waren: „60 fl. fränkisch oder 75 fl. rheinisch von des Klosters Gefällen, 2 Sra. Korn, 1 Sra. Dinkel, 12 Klftr. Holz, 1 Maas Bier täglich, freies Lossament, 15 kr. Schulgeld vierteljährig von jedem Kinde.“ Er kam 1694 nach Heilsbronn, heirathete und starb daselbst 1712. Zwei Jahre vor seinem Tode schrieb er in einem Gesuche um Addition: „Ich bin nun in die 23 Jahre der reinen evangelischen Lehre zugethan, seit 15 Jahren hier, habe vier Kinder, im Sommer 29, im Winter 30 Schulkinder, von welchen ich jährlich 31 fl. erhalte.“ In einem Konflikt mit dem Küchenmeister wird er von diesem in einer an den Markgrafen gerichteten Gegenschrift folgendermassen charakterisirt: „Ein hochmüthiger, kaltsinniger, lutherischer Christ, der mit seinem ehrgeizigen Weibe der Gemeinde beim Abendmahl Aergerniß gegeben hat.“ Zu seinem Nachfolger ernannte das bayreuther Konsistorium den bisherigen Kantor zu Mänchberg, J. B. Zabitzer, welcher schon nach drei Jahren seinen Abschied nahm, bei welcher Gelegenheit der Verwalter an die Regierung berichtete: „daß die hiesige deutsche Schuljugend sehr verdorben und versäumt sei.“ Onolzbach

verlieh 1715 die Schulstelle dem F. Weselius, welcher mit Familie von Schweinfurt nach Heilsbronn zog. Nach seinem Amtsantritt bat er den Markgrafen um Holz zur Beheizung der Schulstube und bemerkte: „Es haben meine Antecessores etliche Jahre her die Schuljugend angehalten, in Ermangelung des benöthigten Brennholzes, wenn sie in die Schule gegangen sind, allemal ein Scheitlein Holz oder alte Bretter von ihren Eltern mit großem Geschrei und Unordnung in die Schule gebracht, sogar das Holz von andern Leuten weggenommen, dadurch Unwillen erregt und zur Uebertretung des 7. Gebotes gereizt; daher bitte ich um Addition von Holz.“ Weselius war 22 Jahre lang im Amte und 74 Jahre alt, als die Fürstenschule aufgehoben und nach Ansbach und Bayreuth verlegt wurde. Er war nunmehr der einzige in Heilsbronn noch vorhandene Lehrer. Nach dieser Veränderung hatte sein bisheriger Titel „Collaborator“, d. h. Mithelfer an der Fürstenschule, keinen Sinn mehr; er bekam nun den Titel „Kantor.“ Sein Amtsnachfolger war J. N. Lösch. Die Gründung der vielen obenbezeichneten neuen Anwesen und die vermehrte Zahl der Einwanderer hatte zur Folge, daß die Schülerzahl schnell wuchs und ein größeres Lokal beschafft werden mußte. Man verlegte daher die deutsche Schule in die neue Abtei, jetzt Hs. Nr. 39, wo nach Errichtung einer zweiten Lehrerstelle im 19. Jahrhundert ein zweites Lehrzimmer und Wohnungen für beide Lehrer eingerichtet wurden. Früherhin wurde die Schule bald da, bald dort, meist in ruinosen oder sonst ungeeigneten Lokalitäten gehalten, z. B. in den Häusern Nr. 26 und 30. Alle Ausgaben für die Schule und ihre Lehrer bestritt die Amtskasse, nie die Gemeinde; nur das Schulgeld zahlten die Angehörigen der Kinder.


4. Das Kirchenwesen.

Die Bewohner des Ortes: Feldarbeiter, Handwerker, Bedienstete an der Fürsten- und deutschen Schule, Gymnasiasten, waren zwar seit der Reformationzeit gleichen Bekenntnisses, Lutheraner, aber bis ins 18. Jahrhundert ohne Selbständigkeit,

ohne Ansässigleit, ohne Grundbesitz; sie bildeten keine politische, auch keine kirchliche Gemeindekorporation. Keiner hatte, Stolgebühren ausgenommen, für kirchliche Zwecke und Handlungen etwas zu leisten; Alles bestritt die Amtskasse. Nachdem aber, wie bei Nr. 2 berichtet wurde, die Regierung in ihrem eigenen pekuniären Interesse viele selbstständige Anwesen gegründet und den Ansiedlern eine Gemeindeverfassung oktroyirt hatte, so verfuhr sie in gleicher Weise bezüglich des Kirchenwesens. Sie oktroyirte 1719 die Einführung des Klingelbeutels und des Verkaufs der Kirchenstühle und gründete dadurch eine Gotteshauskasse, Lokalkirchenstiftung, hauptsächlich zur Bestreitung der Almosen, theilweise zur Anschaffung von Kommunionwein, Hostien und Paramenten, wofür bisher ausschließlich die Klosteramtskasse zu sorgen hatte. Einnehmer und Verrechner der Gelder vom Klingelbeutel und von Kirchensitzen und Verleiher der Kirchensitze war der Klosterverwalter. Als hieraus ein Kompetenzkonflikt erwuchs, verfügte die Regierung, daß der Verwalter gemeinschaftlich mit dem Prediger hierbei zu verfahren habe. Die Lokalkirchenstiftung erhielt von dem reichen Klostergute nichts und blieb daher unbedeutend. Dagegen hatte sie auch für Baufälle an Kultusgebäuden nichts zu leisten. Erst im 19. Jahrhundert versuchte es der Fiskus, wenigstens die Wendung kleiner Baufälle der Lokalkirchenstiftung aufzubürden. Die Administration des geringen Kirchenvermögens wurde einer von der Gemeinde gewählten Kirchenverwaltung übertragen.


Die 5 prediger (Nr. 22 bis 26) in Heilsbronn im 18. und 19. Jahrhundert.

Hocker, der 21. Prediger, war von Onolzbach ernannt worden; sein Nachfolger hätte nun von Bayreuth ernannt werden sollen. Allein als Hocker starb, war Heilsbronn bereits nicht mehr der Tummelplatz, auf welchem zwei Fürsten und ihre Beamten, obgleich Alle gleichen Bekenntnisses, fast anderthalbhundert Jahre lang einander chikanirt hatten, bis man sich endlich abgrenzte und auseinander ging. Heilsbronn war nicht mehr

halb bayreuthisch, es fiel ganz an den Markgrafen von Ansbach, welcher die Predigerstelle besetzte. Hier die Namen der fünf folgenden Geistlichen. 22. Heydenreich, Hockers Nachfolger, Schwiegersohn und Lebensbeschreiber; 23. Pfisterer; 24. Klingsohr; 25. Muck, Schreiber des vorliegenden Buches, und 26. Scharff seit 1862.

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Vierzehnter Abschnitt.
Die Bau–, Grab- und Kunstdentmale in Hellsbronn.
1.
Das Kastrum, Burggrafenhaus, Fremdenhaus, seit 1747 Pfarrhaus,

ausführlich beschrieben und besprochen in den Beiträgen Seite 53 bis 61 und 211 bis 214.[21]


2.
Die Heideckerkapelle,

beschrieben und besprochen in den Beitr. S. 48 bis 53.[22]


3.
Das eigentliche Klostergebäude, jetzt Bezirksamt.[23]

Dem jetzigen Bezirksamtsgebäude sieht man es von Außen nicht an, daß es das ursprüngliche Klostergebäude war. (I, 18.) Tritt man aber in den Hofraum und in die Kellerräume, so erkennt man leicht das Klösterliche. Von den beiden Enden des Hauptgebäudes liefen in östlicher Richtung zwei Flügel aus: der eine, gelehnt an die Ritterkapelle, steht noch, freilich in sehr veränderter Gestalt; der andere wurde 1771 völlig abgetragen; er lief bis an die Brauereikapelle; unten befand sich ein Säulengang. Die Grundfläche, worauf dieser Flügel stand, bildet jetzt eine Gasse. Die Enden dieser beiden Flügel verband der noch

stehende Querbau, dessen oberer Raum in der Klosterzeit der große Bibliotheksaal war, in der bayerischen Zeit aber Frohnfeste wurde. Haupt- und Querbau und die beiden Seitenflügel, unten mit Säulengängen, bildeten den vordern oder alten Kreuzgang und umschlossen den Hofraum, in welchem sich der Heilbrunnen befand.[24] Ueber die Umgestaltung und theilweise Zerstörung dieser Bauten im 18. Jahrhundert ist im XIII. Absch. berichtet worden.


4.
Das Dormitorium oder Schlafhaus, später Gymnasium oder Contubernium.[25]

Es beherbergte einst 72 Mönche und den Prior, dann 50 bis 100 Gymnasiasten, diente hieraus als Getreidespeicher, „Landesmagazin“ und wurde neuerlich theilweise abgetragen. Den nördlichen Theil ließ man jedoch stehen, um die Frohnfeste dahin zu verlegen, welche sich, wie eben erwähnt, vorher in dem großen Bibliotheksaal befand. Näheres über das Dormitorium siehe oben beim 21. und 23. Abt.


5.
Das Infirmitorium oder Krankenhaus

ist zwar noch vorhanden, aber völlig umgestaltet. Siehe beim 23. Abt Wegel. Das an der Westseite angebaute Haus war zur Zeit der Fürstenschule die Schülerküche.[26]


6.
Die alte Abtei.

Ueber die Erbauung derselben ist oben beim 21. Abt, über ihre Umgestaltung in eine Bierbrauerei i. J. 1722 Absch. XIII, 2 berichtet worden.[27]


7.
Die neue Abtei,

vom 21. Abt Waibler (s. dort) 1480 begonnen, vom 24. Abt Haunolt (s. dort) fortgesetzt und geschmückt, vom 26. Abt Wenk

(s. dort) 1519 vollendet, nach Auflösung des Klosters Absteigquartier der Markgrafen, dann Amthaus, jetzt Schulgebäude.[28]


8.
Die Katharinenkirche,

von welcher nur ein kleiner Rest noch vorhanden ist, wurde i. J. 1771 niedergerissen. Näheres siehe im XIII. Abschnitt.


9.
Die Spitalkapelle,

theilweise noch vorhanden, wurde Absehn. V, C. 17 besprochen.


10.
Die Brauerreikapelle[29]

ist so fest gebaut, daß sogar am Gewölbe bis zur Stunde fast nichts gewichen ist. Ihre Länge beträgt im Lichte 96, ihre Breite 31 Fuß. Ihre Richtung ist nicht von West nach Ost, sondern von Süd nach Nord. An der nördlichen Giebelseite sieht man oben ein gothisches Thürmchen, unten ein schönes Rundfenster, an der Inseite des Knaufs einer Säule in einer Fensteröffnung die Jahreszahl 1560, dann drei byzantinische Fenster, profilirt wie diejenigen, welche von 1132 bis 1858 in der Klosterkirche vorhanden waren, in Folge der neuesten Restauration aber völlig verschwunden sind. An der südlichen Giebelseite sieht man oben ein durchbrochenes steinernes Kreuz, unten eine runde Fensteröffnung, durch welche die zum Dachraum führende Treppe erhellt wird, und das in einigen Werken als architektonisches Muster abgebildete Portal. Westlich von diesem ist die Sakristei. Im Innern der Kapelle findet man schöne Kreuzgewölbe, an diesen kunstreiche Rosetten mit Drachengewinden, Katzenköpfen und Laubwert; ferner die Kanzeltreppe und Spuren von einem Orgelchor. Viel Wahrscheinliches hat die Vermuthung des Herrn Grafen von Stillfried, daß die Kapelle eine Primizkapelle war, in welcher die zu Priestern geweihten Mönche ihre erste Messe lasen.

Die Kapelle wurde vermuthlich von dem baulustigen und baukundigen 12. Abt Rudolf erbaut, und zwar gleich bei seinem Regierungsantritt i. J. 1263. Er war unter den heilsbronner Aebten der erste, welcher die ursprüngliche Vorschrift des Ordens: Einfachheit und Schmucklosigkeit bei kirchlichen Bauten, nicht mehr einhielt. Thür und Fenster sind rundbogig byzantinisch, die übrigen Theile aber gothiseh: Kreuzgewölbe mit zierlichen Schlußsteinen; außen gothische Strebepfeiler. Das eigenthümlich rundbogige Portal zeigt eine reiche Ornamentik. Daß die im Grundriß rothumgrenzte Verlängerung des östlichen Chors der Klosterkirche von demselben 12. Abt Rudolf während seiner letzten Regierungzeit in Angriff genommen, aber erst von seinem Nachfolger vollendet wurde, ist oben berichtet worden. An diesem verlängerten Chor ist alles spitzbogig, nicht so bei der Kapelle. Das gothische Thürmchen (campanile) auf dem nördlichen Giebel der Kapelle ließ 1364 der 19. Abt Arnold erbauen.[30]

Seit 200 Jahren dient die Kapelle zum Brauereibetrieb. Im Kloster war bis gegen 1400 keine Brauerei, von dieser Zeit an eine kleine, von 1553 an eine größere, indem der 31. Abt Heberlein (s. dort) ein Brauhaus erbaute, worin man aber lediglich für den Hausbedarf braute, erst für das Kloster und die Schopperische Schule, dann für die Fürstenschule und einige heilsbronnische Schenkstätten. Das Getränk war zuverlässig preiswürdig, da sich der Markgraf Albrecht Alcibiades, ein Experter, vom Abt Heberlein ausdrücklich ein Faß von diesem Bier erbat. Man braute 122 Jahre lang, bis 1631 Tilly’s Reiter das kleine Brauhaus anzündeten, worauf es 1647 völlig abgetragen wurde. Jahre lang braute man in Heilsbronn nicht mehr. Einige Jahre nach dem Kriege wurde wieder eine Brauerei eröffnet, aber nicht in einem neuerbauten Lokal, sondern in der alten Kapelle. Der Braukessel erhielt seine Stelle in der Sakristei; Malzdarre, Hopfenboden etc. wurden im Innern der Kapelle angebracht, das schöne Portal vermauert und davor eine Remise für leere Fässer erbaut.

Die Schlußsteine an den Gewölben innerhalb der Kapelle sind kunstvoll gehauen; zuverlässig galt dies auch von dem Schlußstein am Gewölbe der Sakristei; allein der Schlußstein mußte ausgebrochen werden, um den Rauch abzuleiten. Die zwei kleinen Fensteröffnungen wurden (1680) bis aus 4 Fuß Höhe und Breite erweitert, „damit der große Rauch und Dobel sich recht hinausziehen und das Bier sich desto besser läutern könne“. Das Braugeschäft wurde in eigener Regie fortbetrieben, bis die beiden Fürstenhäuser, um leichter abtheilen zu können, i. J. 1705 das ganze Brauanwesen für 4100 fl. an den Braumeister Hahn verkauften. Während der 1851 begonnenen Kirchenrestauration wurde die Frage angeregt: ob nicht das ganze Brauanwesen, oder wenigstens die Kapelle angekauft werden sollte, um diese für den Gemeindegottesdienst einzurichten, oder als ein interessantes Baudenkmal zu restauriren und einige Antiquitäten aus der Klosterkirche dahin zu verbringen. Allein weder das Eine noch das Andere geschah; die Kapelle blieb, was sie noch ist – Brauereikapelle. Vielleicht verdankt sie dieser Degradation ihre Erhaltung. Hätte sie sich nicht zu einem wirthschaftlichen Gebrauche geeignet, so würde sie vielleicht, wie die Katharinenkirche und andere Bauten, im zerstörungssüchtigen 18. Jahrhundert auf Abbruch verkauft, abgetragen und zu Geld gemacht worden sein.


11.
Die Klosterkirche.[31]

Ueber ihre Erbauuug i. J. 1132 siehe oben I, 2. 16; über ihre ursprüngliche Gestalt, Schmuck- und Thurmlosigkeit I, 13. 157; über ihre Einweihung i. J. 1136 Beitr. S. 9; über ihre erste und zweite Erweiterung um 1200 und i. J. 1284 siehe I, beim 10. und 13. Abt; über ihre dritte Erweiterung und Erhöhung i. J. 1433 I, beim 21. Abt. Den ursprünglichen Umfang der Kirche i. J. 1132 bezeichnet im anliegenden Grundriß die grüne Umfassungslinie, ihre erste Erweiterung von circa 1200 die

blaue, ihre zweite Erweiterung i. J. 1284 die rothe, ihre dritte Erweiterung i. J. 1433 die gelbe, ihre gegenwärtige Gestalt die schwarze Umfassungslinie. Der braun umgrenzte, i. J. 1858 niedergeriffene Anbau wurde 1474 vom 23. Abt Wegel erbaut. Diesen Anbau abgerechnet, stimmt der gegenwärtige Umfang mit dem überein, welchen die Kirche zur Zeit der Klosterauslösung hatte. Im Folgenden betrachten wir das Innere der Kirche, wie es zur Zeit der Klosterauflösung war, wie es später umgestaltet oder verunstaltet wurde und wie es gegenwärtig ist.


A. Wie das Innere der Kirche zur Zeit der Klosterauflösung war.

Man trat in das Innere der Kirche bei Nr. 51, 57, 65, 131 und 167 durch 5 Thüren, von welchen 4 jetzt vermauert oder ganz verschwunden sind. Die drei bei Nr. 51, 57 und 65 führten aus der Kirche in das Klostergebäude und in den hintern Kreuzgang. Durch die Thür bei Nr. 167 trat man in die Kirche aus dem Treppenhaus, welches der 23. Abt Wegel i. J. 1474 erbauen ließ; sie ist jetzt völlig vermauert. Die Thür am südlichen Seitenschiff bei Nr. 131 war die einzige, welche ins Freie, hinaus in die Welt führte. Gegen Ost und Süd war keine Thür. Die ebenbezeichnete „obere Thür, Porta superior,“ war diejenige, durch welche man auswärtige Leichen einbrachte, Leichenprozessionen und dem Publikum überhaupt den Eingang gestattete. Nur bei besondern Veranlassungen ließ man das Publikum zu, z. B. i. J. 1284 nach Vollendung und Einweihung des rothumgrenzten östlichen Ausbaues. Man gestattete beiden Geschlechtern den Eintritt 9 Tage lang, wie beim 12. Abt Rudolf berichtet wurde. Weibliche Personen durften nicht einmal bei Beerdigungen in der Kirche zugegen sein. Die Burggrafen Albrecht der Schöne und Friedrich V. baten daher den Papst, bei Beerdigungen burggräflicher Leichen auch weiblichen Angehörigen den Eintritt in die Kirche zu gestatten. Der Papst Innocenz VI. entsprach der Bitte, inhaltlich einer den Burggrafen zugefertigten Bulle d. d. Avinion prid. Cal. Maji 1361,

worin es hieß: Nos itaque vestris supplicationibus inclinati de gratia speciali vobis concedimus, ut uxores et consanguineae diebus praetatis monasterium ingredii et eisdem divinis officiis interesse valeant. Doch sollten die Frauenspersonen im Kloster weder speisen noch übernachten. Daß aber Kaiserinnen, Fürstinnen und andere Frauen in dem nur wenige Schritte von den Klostergebäuden entfernten Burggrafenhause oft speisten und übernachteten, erhellt aus den in den Beitr. mitgetheilten Berichten.

Auf beiden Seiten des völlig abgetragenen Hochaltars, welcher bei Nr. 139 stand, befanden sich die Chorstühle für den Abt und die Mönche; die Laienbrüder hatten gesonderte Sitze. Andere Kirchenstühle waren nicht vorhanden, da die Klosterkirche nicht Volkskirche war. Ein bei Nr. 147 stehender Chorstuhl zeigt die Jahreszahl 1516.

Die Pflasterung der Kirche bestand aus gebrannten, verschiedenfarbigen, theilweise glasirten Thonsteinen, darauf Thiergestalten und andere Figuren, z. B. ein Wappen mit Blättern, ähnlich denen der Erdbeerpflanze, und mit solgender Umschrift: Armatura Johannis III. Peregensis Ecclesiae Episcopi.[32]

Von den beiden Orgeln stand eine bei Nr. 50 aus einem von Nr. 131 an gegen Nr. 51 gespannten, 1711 abgetragenen Brückenbogen. Zur Orgel führten zwei Eingänge: bei Nr. 131 von der Wendeltreppe im Thürmchen aus, und bei Nr. 51 vom Klostergebäude aus. Sie wurde 1516 erneuert. Die andere Orgel stand auf einer von Nr. 132 nach 134 laufenden, nicht mehr vorhandenen Emporkirche.

Die Kanzel erhielt ihre Stelle erst bei Nr. 90, dann bei Nr. 77, dann wieder bei Nr. 90, dann bei Nr. 151, dann bei 148 und neuerlich wieder bei Nr. 151.

Vom Vorhandensein eines Taufsteins, vom Vollzug einer Kinder- oder Proselitentaufe wird aus der Klosterzeit nichts

gemeldet. Nach Einführung der Reformation wurde ein Taufstein bei Nr. 90 angebracht.


Hochgräber oder Steinsarkophage

waren zur Zeit der Klosterauflösung acht vorhanden, nämlich:


1.
Steindenkmal des Erzbischofs Heinrich von Anavarsen[33], † 1390.

Es stand ursprünglich auf einem Postament an der Nordseite des östlichen Chors neben dem Sakramenthäuschen bei Nr. 143, wurde von einem rohen Fürstenschüler zertrümmert, konnte aber wieder gekittet und auf feinen ursprünglichen Standort zurückgebracht werden. Im 18. Jahrhundert wurde es in der Heideckerkapelle aufgestellt, neuerlich bei Nr. 93. Auf der Vorderseite ist Christus am Krenz, daneben Maria und Johannes dargestellt; auf der Rückseite die Krönung Mariä, darunter der Stifter des Denkmals. Die Inschrift wurde oben beim 19. Abt mitgetheilt, zugleich auch über den Erzbischof und sein Verhältniß zu Heilsbronn eingehend berichtet.


2. und 3.
Zwei Sarkophage bei Nr. 145 und 150,

im östlichen Chor, vermuthlich die Grabstätten zweier Schwiegersöhne des Burggrafen Friedrich III., nämlich des Grafen Ludwig von Oettingen und des Grafen Gottfried von Hohenlohe.[34] Der Sachverhalt bezüglich dieser beiden Sarkophage war vermuthlich folgender: Der Burggraf Friedrich III. wurde 1297 im Chor der Kirche bei Nr. 140 begraben, drei seiner Schwiegersöhne gleichfalls in der heilsbronner Kirche, nämlich die Grafen Ludwig von Oettingen, Gottfried von Hohenlohe und Emicho von Nassau, die zwei Erstgenannten bei Nr. 145 und 150, nahe bei der Grabstätte des Schwiegervaters, der Letztgenannte, Emicho, bei Nr. 93. Auf den Sarkophagen der zwei Erstgenannten

(Ludwig v. Oettingen und Gottfried v. Hohenlohe) bei Nr. 145 und 150 lagen die in den Beitr. Seite 219 und 224 beschriebenen Grabsteine mit den öttingischen und hohenlohischen Wappen. Der 21. Abt Waibler (siehe dort) ließ im Jahre 1427 ganz nahe bei den in Rede stehenden zwei Sarkophagen den Chor quer durchbrechen, einen Chorbogen einfügen und auf diesem den Glockenthurm erbauen. Die bei dieser Bauführung gefährdeten Grafen–Grabsteine mit den Wappen wurden zu ihrer Sicherstellung in die Ritterkapelle verbracht, jedoch daselbst nicht unter die Ritter–Grabsteine eingereiht, sondern auf niedrige Pfosten gelegt, so daß sie über den Ritter–Grabsteinen lagen, wie Tischplatten über dem Fußboden. In dieser Lage wurden sie fortan belassen und auch bei der neuesten Kirchenrestauration nicht auf ihre ursprünglichen Standorte zurückgebracht, da man diese nicht kannte; man reihte sie, nach Wegnahme der Pfosten, bei Nr. 24 und 40 unter die Ritter–Grabsteine ein.


4.
Sarkophag der 1358 und 1362 gestorbenen Grafen Emicho und Johann von Nassau bei Nr. 93,

beschrieben und besprochen in den Beitr. S. 233 bis 235, den soeben besprochenen beiden Sarkophagen sehr ähnlich; denn der Graf Emicho von Nassau war gleichfalls ein Schwiegersohn des Burggrafen Friedrich III. Ueber die nassauischen Schenkungen siehe oben beim 13. Abt Band I und Band II bei „Nürnberg“.


5.
Sarkophag des 1357 gestorbenen Konrad von Heideck[35] bei Nr. 72,

beschrieben und besprochen in den Beitr. S. 229 bis 231. Im Jahre 1853 fand man darin einige durcheinander geworfene Knochen und ein Paar Sporen. Ueber dem Sarkophag hing vormals ein roth–weiß–blau quergestreifter Rundschild mit der Umschrift: A. D. 1357 16. Kal. Oct. ob. domin. Conradus de Heideck, req. in pace.  

6.
Sarkophag Gottfrieds von Heideck[36]

in der Heideckerkapelle bei Nr. 163, beschrieben und besprochen in den Beitr. S. 228 bis 232, seit 1865 kein Hochgrab mehr. Wie die Familie Heideck nach und nach mit Leib und Gut an das Kloster kam, ist oben berichtet worden.


7.
Die burggräflich–kurfürstliche Hauptgruft

bei Nr. 78, erbaut für den Burggrafen Friedrich V., † 1398, dessen Statue auf dem Sarkophagdeckel liegt[37] (s. I, 130–132 und 517–522 beim 19. Abt und Beitr. S. 84). Schon Friedrichs Vater, Johann II. und sein Onkel Albrecht der Schöne wurden an dieser Stätte begraben. Wie der Sarkophag ursprünglich war und wie er unter dem Markgrafen Georg Friedrich in den Jahren 1566 bis 1573 durch den Maler Gruenberg modernisirt wurde, ist in den Beitr. S. 84–86 und oben I, 517–522 beim 35. Abt ausführlich zu lesen. Traghimmel und Eisengitter, womit man damals den Sarkophag überdeckte und umschloß, wurden neuerlich entfernt.


8.
Sarkophag der Kurfürstin Anna[38] († 1512)

bei Nr. 84. Was die Kurfürstin dem Kloster schenkte und deßhalb verordnete, ist in den Beitr. S. 123–25 und oben beim 25. Abt berichtet worden. Sie konnte in der Hauptgruft, wo man die Markgräfin Sophia soeben begraben hatte, nicht begraben werden; man mußte daher für sie eine neue Grabstätte anlegen. Sie ist auf dem Sarkophagdeckel lebensgroß in Nonnentracht in einer Laube, auf damastzirtem Untergrund liegend, dargestellt, zu den Füßen Löwen und Hündchen, unter den gekreuzten Händen ein Rosenkranz, um den Hals der Schwanenorden, auf

beiden Seiten der Laube schlanke Baumstämme, an 8 Aesten derselben die Wappen von Brandenburg, Zollern, Bayern, Mailand, Sachsen, Braunschweig, Oesterreich und Polen, oben eine oblonge Tafel mit Blumengewinden, mit dem brandenburgischen Adler und Kurzepter, links und rechts die sechs Buchstaben O. M. D. M. M. A. d. h. O Mater Dei Miserere Mei Amen. An den vier Wänden des Sarkophags sieht man in Stein gehauen: A. an der Westseite: einen quadrirten Schild mit den vier Wappen von Brandenburg, Sachsen, Bayern und Oesterreich, in der Mitte dieser vier Schilde einen Herzschild mit den Kurzeptern von Brandenburg und Sachsen, auf einer Seite dieses Wappens das Jesuskind auf den Armen der gekrönten Jungfrau, über deren Schultern zwei Engel hereinschauen, auf der andern Seite die heilige Anna, mit der Rechten ein knieendes Mädchen haltend, auf dem linken Arm ein Kind tragend. B. an der Südseite: den Täufer Johannes mit dem Lamm; Andreas mit dem Andreaskreuz; Bernhard im Bischofsornat, zu seinen Füßen das Cisterzienserwappen; Franziskus mit ausgebreiteten Händen; Christophorus mit dem Jesuskind und dem Baumstamm; Pantolianus, beide Hände über dem Scheitel mit einem Nagel durchbohrt; Achacius mit einem Baumast im Arm; Eustachius mit einem Hirschkopf auf der Brust; Blasius mit Insul, Bischofsstab und Fackel. C. an der Nordseite: Erasmus mit Bischofsstab und Fackel; Veit mit Palme und Hahn; Georg mit dem Lindwurm; Leonardus an beiden Händen gekettet; Egidius, in seiner Hand ein Buch, aus dessen Einband 5 Nägel, ein aufspringendes Reh; Dionisius im Bischofsornat, seinen Kopf in der Hand tragend; Margaretha mit Kleeblattstab; Barbara mit Kelch und Palmzweig; Katharina mit Schwert und Bruchstück von einem Rad. Vier von den genannten 18 Heiligen: Bernhard, Pantolianus, Leonardus und Margaretha, stehen jeder isolirt in einer besondern Nische, die übrigen 14 in 7 Nischen, und zwar in jeder Nische zwei. D. an der Ostseite: zwei Engel, eine Tafel haltend, darauf die Worte: „Von Gottes Gnaden Anna, geborne Herzogin zu Sachsen, Markgräfin zu Brandenburg, zu Stettin, Pommern, der

Cassuben und Wenden Herzogin, Burggräfin zu Nürnberg und Fürstin zu Rugen, obiit anno 1512 ultimo Octobris.“ Das Skelett der Kurfürstin wurde 1591 herausgenommen, das Grab tiefer gemacht und die Leiche der Markgräfin Emilie[39] beigesetzt, auf deren Zinnsarg die Worte stehen: „Die durchleuchtige hochgeborne Furstin und Fraw, Fraw Aemilia, Marggräfin zu Brandenburg, geborne Hertzogin zu Sachsen, weilend Marggraff Georgen zu Brandenburg hochlöblicher Gedechtnus, hinterlassene Widwe, Fl. Durchl. Marggraff Georg Friderichs zu Brandenburg, Hertzogen in Preissen, meines gnedigsten Herren Fraw Mutter, starb den 9. Aprilis 1591, ihres Alters im 75. Jahr und ligt allhie begraben, deren Gott ein fröliche Auferstehung verleyen wölle. Amen.“ Bei Eröffnung der Gruft im September 1853 ergab sich folgender Befund: Die Kopfwand des Zinnsarges war zerstückt, das Skelett nicht mehr völlig in seiner ursprünglichen Lage, der Schedel seitwärts geschoben. Beim Herausziehen des Sarges fielen durch den schadhaften Boden zwei Fingerringe vom reinsten Goldglanze. Der eine war innerhalb ausgehöhlt, außen glatt; der andere, vermuthlich ein Verlobungsring, zeigte an der Außenseite alternirend Herzen und ineinandergelegte Hände. Der schadhafte Zinnsarg wurde vollständig reparirt und mit den Gebeinen an seiner ursprünglichen Stelle wieder beigesetzt. Die beiden Ringe kamen durch den bayerischerseits zur Gräberöffnung kommittirten Freiherrn von Aretin nach München, durch Seine Majestät den König aber nach Berlin. (Beitr. S. 209.)

Der Sarkophag des Markgrafen Joachim Ernst, Nr. 83, war zur Zeit der Klosterauflösung noch nicht vorhanden und wird daher erst weiter unten besprochen werden.


Die übrigen zur Bett der Kloskerauflösung und noch 30 Jahre nachher in der Kirche vorhandenen Grabdenkmale, besonders Grabskeine mit den dazu gehörigen Todtenschilden.

Von den Grabsteinen lagen über 70 auf gleichem Niveau mit der Pflasterung; 5 waren senkrecht stehend an den Wänden

eingemauert. Diese 5 sind noch vorhanden, von jenen 70 aber sehr viele nicht mehr. Die Todtenschilde hingen an den Säulen und Wänden. Vor der Reformationzeit wurden innerhalb der Kirche nur adelige, gräfliche, burggräfliche, kurfürstliche Personen und einige Aebte begraben, aber keine Mönche, keine bürgerliche Personen. Nach der Reformationzeit begrub man daselbst auch bürgerliche Personen: Titularäbte, Beamte, Prediger, Prosessoren etc., niemals aber in der Ritterkapelle, in welcher ausschließlich Adelige bestattet wurden. Auf einigen Grabsteinen sah man nur die Wappen der Familien; die Namen der unter dem Stein begrabenen Familienglieder aber standen auf dem daneben ausgehängten Todtenschild. Das nachstehende Verzeichniß nennt theils die Geschlechter, welche Familiengräber in der Kirche hatten, theils einzelne daselbst begrabene Personen. Zugleich sollen die Grabdenkmale näher beschrieben werden. Die 21 zuerst verzeichneten Grabstätten befanden sich in der Ritterkapelle.

1. Reichenau. Grabstein. Ueber die Familie Reichenau, ihre Grabstätte und Grabdenkmale wurde oben bei Waizendorf ausführlich berichtet. Vgl. Stillfried S. 208.

2. Leonrod. Todtenschild von 1481. Ueber diese Familie s. oben bei Feldbrecht. Vgl. Stillfried S. 202.

3. Rotenberger von Dietenheim. Grabstein, daraus Wappen mit Kranichhälsen. Ueber dem Stein ein Todtenschild, darauf nichts weiter als die Worte: „Conrad Rotenberger von Dietenheim.“ Vgl. Stillfried S. 207. 215.

4. Vestenberg. Grabstein und Todtenschild. Näheres über diese Familie s. oben bei Großhaslach. Vgl. Stillfried S. 205.

5. Kolenberger. Grabstein, darauf die Worte: „1504 an St. Cecilientag starb der ehrbar und vest Heinr. Kolenberger, dem Gott etc.“ Vgl. Stillfried S. 207.

6. Buttendorf. Grabstein, darauf die Worte: „1343 starb Kasp. von Butendorf am Mittwoch nach Michaelis, dem Gott etc.“ Darüber hing eine Todtentafel mit derselben Inschrift und dem Wappen: ein rothes Querband im silbernen Felde. Eine andere dreieckige Tafel war beschriftet: A. D. 1428 feria tertia

post convers. S. Pauli obiit Johannes de Buttendorf de Altenmur, requiesc. in pace. Vgl. Stillfried S. 205.

7. Ellrichshausen. Oben bei Eib ist über die Grabdenkmale dieses Adelsgeschlechts berichtet worden. Eines, das in Stein gehauene Familienwappen, ist in der Wand des östlichen Chors bei Nr. 135, das andere, eine Ritterstatue, in der Ritterkapelle bei Nr. 34 eingemauert. Darüber hingen vormals zwei Todtenschilde von 1368 und 1424. Vgl. Stillfried 211.

8. Pfefferbelg. Oben bei Geichsenhof wurde über dieses Adelsgesehlecht und seine Grabdenkmale berichtet. Wappen und Rundschild mit Umschrift waren über Nr. 2 aus die Mauer gemalt, wurden 1771 übertüncht, 1858 wieder von der Tünche befreit, dann abermals übertüncht. Vgl. Stillfried 201.

9. Solzburg (Salzburg). Todientafel. Näheres hierüber s. oben bei Bürglein. Vgl. Stillfried 215.

10. Wenkheim (Bencheim). Todtenschild. Näheres hierüber s. oben bei Neuses. Vgl. Stillfried 222.

11. Vendebach (Fembach, Weidenbach). Todtenschild. Näheres hierüber s. oben bei Auerbruch. Vgl. Stillfried 215.

12. Seckendorf. Neun Todtenschilde, insgesammt abhanden gekommen. Dagegen sind drei Steindenkmale noch vorhanden: Nr. 18: Wandstatue von Georg von Seckendorf, † 1444, Nr. 9: von dessen Frau Margaretha, † 1436, und Nr. 2; Grabstein mit dem Seckendorfischen Wappen ohne Schrift. Näheres über die Familie Seckendorf und ihre Grabdenkmale s. oben bei Hauslach. Vgl. Stillfried 209.

13. Bruckberg. Grabstein mit der Schrift: Genus nobilium de Bruckberg, zwar noch vorhanden, aber sehr ruinos; acht Todtenschilde, insgesammt nicht mehr vorhanden. Näheres oben bei dem Orte Bruckberg. Vgl. Stillfried 208.

14. Enheim. Wappen und Inschrift auf dem Grabstein konnten schon zur Zeit der Klosterauflösung nicht entziffert werden; wohl aber Wappen und Schrift auf dem damals noch vorhandenen Enheimischen Todtenschilde von 1464. Siehe oben bei dem Orte Equarhofen. Vgl. Stillfried S. 215.

15. Hundsdorfer. Aus dem schon damals defekten Todtenschilde war nur der Name „Conrad Hundsdorfer“ und das einen braunen aufrechtstehenden Hund darstellende Wappen noch erkennbar, der Grabstein aber nicht aufzufinden. Vgl. Stillfried S. 215.

16. Muhr. Drei Grabsteine mit dem Familienwappen, aber ohne Schrift, sind noch vorhanden; aber nicht mehr die Todtenschilde. Einer derselben war beschriftet: „Da man zelet von Christi Geburt 1380 da verschied Friedrich von Mure.“ Ein anderer: „1477 am St. Julianentag starb der erbar und vest Engelhard von Mur.“ Das Wappen zeigte zwei Hellebarden im rothen Felde. Zum Andenken an vier Ulriche, an Hertwicus, Friedrich und Gisela von Muhr wurden alljährlich sieben Anniversarien in Heilsbronn gefeiert. Vgl. Stillfried S. 204.

17. Weitersdorf. Grabstein und Todtenschild, im Wappen ein gekrönter Stiefel, sind noch vorhanden. Siehe Näheres oben beim 19. Abt. Vgl. Stillfried S. 206.

18. Hübschmann. Ueber diese Ritterfamilie und ihren defekten Grabstein s. oben bei dem Orte Habelsee. Vgl. Stillfried S. 202.

Einige zur Zeit der Klosterauflösung und noch jetzt in der Ritterkapelle vorhandene Grabsteine wurden von den Kopisten von 1600 gar nicht verzeichnet, da Wappen und Inschrift schon damals sehr defekt waren. Auf zwei Grabsteinen sieht man einen Kalbs- oder Eselskopf, aber keine Schrift. Auf die Familie Rindsmaul deutet ein ehemals in der Ritterkapelle vorhandener unbeschrifteter Todtenschild mit einem Ochsenkopf.

In der Ritterkapelle wurden, wie vorhin erwähnt, ausschließlich Adelige bestattet, keine Nichtadelige, aber auch keine Grafen, Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen. Gleichwohl waren dort zur Zeit der Klosterauflösung

19 und 20 zwei Grabsteine mit dem gräflich Oettingischen und Hohenlohischen Wappen, welche in den Beitr. S. 218–228 und vorhin bei den „Hochgräbern“ eingehend besprochen worden sind mit dem Bemerken, daß sie ursprünglich vermuthlich im östlichen Chor aus den Sarkophagen

bei Nr. 145 und 150 lagen, aber 1427 in die Ritterkapelle verbracht wurden. Ueber dem Oettingisehen Grabstein hing ein Rundschild mit dem Oettingischen Wappen und der Umschrift: A. D. 1324 obiit dominus Conradus de Ottingen, cujus anima req. in pace. Dieser Conrad wurde vermulhlich gleichfalls nicht in der Ritterkapelle, sondern in dem Oettingischen Hochgrab im östlichen Chor begraben.

Es folgen nun die Namen derjenigen Personen und Familien, deren Grabsteine und Todtenschilde sich außerhalb der Ritterkapelle befanden, die meisten derselben im südlichen Theile der Kirche.

21. Zetwiz.[40] Grabstein neben Nr. 85, darauf ein nicht mehr vorhandenes Metalltäfelein mit der Inschrift: „A. D. 1533 am Sonntag nach Martini verschied der edel und vest Simon von Zetwiz, Landrichter des kaiserl. Landgerichts des Burggrafthums zu Nürnberg und Amtmann zu Windsbach, dem Gott gnad.“ Darüber an der runden Säule ein nicht mehr vorhandener Todtenschild mit Wappen (ein rather Querbalken im silberonen Felde) und derselben Unterschrift. Der Verstorbene war Abgeordneter bei dem i. J. 1524 vom Markgrafen Kasimir wegen der Reformation einberufenen Landtage, der Abt Wenk sein Gevattermann. (Beitr. S. 132.) An derselben Säule hing ein Todtenschild mit der Umschrift: „A. D. 15 ... verschied die ehrbar und tugendhaftig (vermuthlich Simon’s) Frau Walburg von Zetwiz, geborne von Ußecka, der Gott gnad.“ An derselben Säule hing das bei Nr. 123 noch vorhandene, die Kreuzigung darstellende Gedächtniß- und Familienbild mit den Inschriften: „A. D. 1551 Mittwoch nach Ostern verschied der edel und erenvest Hans Jörg von Zetwiz, der Zeit Amtmann zu Windsbach, d. G. g.“ „A. D. 15 ... am ..... verschied die edel und tugendhaft Frau Susanna von Zetwiz, geborne von Wolmershausen, der G. g.“ Simon und Hans Georg waren Vater und Sohn. Das Gedächtniß- und Familienbild bekundet,

daß es in jener an guten Malern nicht armen Zeit auch schlechte Maler gab.

22. Sack.[41] Grabstein Nr. 125 mit Wappen und folgender Umschrift: „A. D. 1483 am Mittwoch nach Allerheiligentag verschied der gestreng und Vest Herr Georg Säck, Ritter, der hie begraben liegt, d. G. g.“ Daneben bei Nr. 126 in der Wand eingemauert des Ritters Statue mit dem Schwanenorden. Die Umschrift gleichlautend mit der auf dem Grabstein. Auf einem Spruchband die Worte: „O allmächtiger Gott, erbarm dich über mich armen Sünder.“ Nach der Beerdigung des Ritters erhielt der Custos die observanzmäßigen 2 bis 8 Talente für das bei der Beerdigung dargeliehene Bahrtuch, bemerkte aber bei der Verrechnung dieser Einnahme nichts über die persönlichen Verhältnisse des verstorbenen „Jorg Sack“. Dieser war jedenfalls ein norddeutscher Ritter im Gefolge des Kurfürsten Albrecht Achilles, welcher vier Jahre später gleichfalls in Heilsbronn begraben wurde.

23. Nothan.[42] Grabstein, neben der Säule bei Nr. 86, mit schöngearbeitetem Wappen, oben II, 164 beschrieben; ebenso ein nicht mehr vorhandener Rundschild mit Wappen: zwei rothe Hähne im goldenen Felde. Auf dem Helme ein rother Hahn mit ausgebreiteten Flügeln.

24. Muffel.[43] Grabstein neben dem Rothan’schen, daraus Fisch und Löwe; von der Umschrift noch lesbar: .... obiit Muffel. An der Säule hingen zwei Todtenschilde, jetzt bei Nr. 19, mit Fisch und Löwe, aber ohne Schrift. Ein Muffel wurde im Sommer 1361 in Heilsbronn begraben, gleichzeitig oder später noch Andere dieses Nürnberger Patriziergeschlcchts, inhaltlich dreier Einträge im Vigilienbuche, also lautend: Am 13. Januar: Annivers. Conradi Muffel de Nurnberg, Mechtildis uxoris suae, qui dedit bona in Woczendorf pro 104 lib. Am 2. Mai: Johannis Muffel, civis in Nurnberg. Am 15. Juni:

Anniv. Cun. Muffels civis de Nurnbg. et Mechtildis uxoris suae. Bei der Familie Mussel machte das Kloster zuweilen kleine Anlehen, zahlte sie aber bald wieder zurück.

25. Lichtenstein.[44] Grabstein bei Nr. 89, darauf der Ritter mit Fähnlein in der Hand und die Umschrift: „A. D. 1504 am Freitag nach Nativitatis Mariä starb der gestreng ehrbar und vest Herr Eibold von Lichtenstein, Ritter d. G. g.“ An der Säule hing der bei Nr. 42 gleichfalls noch vorhandene viergetheilte weiß-rothe Todtenschild mit fast gleichlautender Umschrift. Ueber Lichtensteins Anwesenheit in Heilsbronn mit dem Kaiser Friedrich III., über seine Waffenthat bei Affalterbach mit dem Markgrafen Kasimir und über seine Beerdigung in Heilsbronn schon zwei Jahre darauf siehe Beitr. S. 109 und 115.

26. Holbach.[45] Grabstein bei Nr. 82 mit der Schrift: „A. D. 1493 an St. Jacobstag starb der ehrbar und vest Dieterich von Holbach, der etwan des durchlauchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn Albrecht, Marggrafen zu Brandenburg, Churfürsten etc. und nach seiner Gnaden Tod seiner Gnaden Söhn, Herrn Friedrichs und Herrn Sigismunds Erzkämmerer gewesen ist, d. G. g.“ An der Säule daneben hing der jetzt über Nr. 56 hängende Rundschild mit dem Familienwappen (Lilienkreuz im rothen Felde) und einer Umschrift, welche über Persönlichkeit und Funktionen Holbachs Auskunft gibt.

27. Waldstromer.[46] Grabstein bei Nr. 97, darauf war eine Metalltafel mit der Schrift: „A. D. 1547 am Tag Laurentii verschied der edel und vest Berchtold Waldstromer von Reichelsdorf, der hier begraben liegt, d. G. g.“ Dieselbe Schrift findet man auf dem bei Nr. 129 noch vorhandenen, oben beim 20. Abt Stromer beschriebenen Todtenschilde. Dort wurde erwähnt, daß noch andere diesem Nürnberger Patriziergeschlecht Angehörige in Heilsbronn begraben worden sind.

28 bis 50. Eib.[47] Grabdenkmale von 22 Herren und Frauen von Eib, welche zwischen 1408 und 1570 in Heilsbronn bestattet und oben beim Orte Eib ausführlich besprochen worden sind. Zur Zeit der Klosteraufläsung waren nicht 22, sondern 35 Eibische Grabdenkmale vorhanden, da für manchen Verstorbenen nicht nur ein Leichenstein, sondern auch ein Todtenschild gefertigt worden war. Diese 35 Grabdenkmale befanden sich insgesammt in der Nähe von Nr. 92 und 98. Davon sind nur wenige noch vorhanden, nämlich bei Nr. 81 ein liegender Stein dicht am Hauptmonument für Sigmund von Eib, gest. 1492; ein bei Nr. 109 eingemauertes Basreliefmonument für Ludwig von Eib, gest. 1521; ein Rundschild bei Nr. 35 für einen andern Ludwig von Eib und für Hans Christoph von Eib, gest. 1551, eine neuerlich aus einem Grabstein neben Nr. 81 eingelassene Metalltafel.

51. Knöringen.[48] Grabstein bei Nr. 80, südwärts von der Hauptgruft, mit Wappen und folgender Schrift: „A. D. 1537 an St. Ulrichstag ist zu Anspach gestorben der edel und vest Hans von Knöringen zu Eysölden, Pfleger zu Staff gewest, welcher alda begraben ligt, d. G. g.“ Anstatt „zu Anspach“ schrieb ein Kopist: „zu Augspurg“. Das Skelett Knörings wurde 1853 aus- und wieder eingegraben, das dabei vorgefundene Schwert nach München abgeliefert.

52. Knöringen. Grabstein, nordwärts von der Hauptgruft gelegen. Darauf war ursprünglich die Metalltafel, welche jetzt bei Nr. 124 eingemauert ist und das kombinirte Knöring-Steinische Wappen (Ringe und Wolfsangeln) zeigt nebst der Schrift: „Wolfgang von Knöringen“ starb am 24. Tag Septembris 1506. Agathe von Knöringen, geborne vom Stain, starb am 19. Sept. 1505.“ An der Säule neben dem Grabstein hing ein nicht mehr vorhandener Rundschild mit dem Knöring’schen Wappen (ein silberner Ring im schwarzen Felde) und

der Umschrift: „A. D. 1506 am Donnerstag vor Michaelis starb der ehrbar und vest Wolfgang von Knöringen zu Knöring.“ Der beim 32. und 33. Abt und in den Beitr. S. 179 u. 180 wiederholt genannte Hans Wolf von Knöringen begleitete den Markgrafen Georg 1530 zum Reichstag in Augsburg, 1543 an die Gruft in Heilsbronn, wurde Statthalter während der Minderjährigkeit Georg Friedrichs, aber nicht in Heilsbronn begraben.

53. Markgraf Friedrich von Ansbach ruhte, wie in den Beitr. S. 145 und 146 berichtet wurde, von 1536–1543 in der Hauptgruft, erhielt aber 1543 seine Ruhestätte neben der Hauptgruft unter dem unbeschrifteten Stein Nr. 79, da man die Leiche seines Sohnes Georg in der Hauptgruft beisetzte. Keiner der oft gedachten Kopisten spricht aber von vier Buchstaben F. M. Z. B. (Friedrich Markgraf Zu Brandenburg), welche auf dem Grabstein eingehauen gewesen sein sollen. Vgl. Stillfried S. 148.

Die zunächst folgenden, zur Zeit der Klosterauflösung noch vorhandenen Grabsteine deckten die Gräber derjenigen Aebte, welche nicht im Kapitol, sondern in der Kirche, und zwar iusgesammt im südlichen Theil derselben begraben worden sind.

54. Grabstein des 20. Abts Stromer († 1413) mit der oben mitgetheilten Inschrift. Der Stein kam zwar 1853 zu Tag, wurde aber wieder zugedeckt und überpflastert. Vgl. Stillfried S. 38.

55. Grabstein des 21. Abts Waibler († 1435) noch vorhanden bei Nr. 109 mit der oben mitgetheilten Inschrift. Vgl. Stillfried S. 39.

56. Grabstein des 22. Abts Köhler († 1463), noch vorhanden bei Nr. 113, ausführlich besprochen oben bei diesem Abt. Vgl. Stillfried S. 40.

57. Grabstein des 26. Abts Wenk († 1538), oben bei diesem Abt besprochen unter Anführung der Schrift auf einer nicht mehr vorhandenen Metalltafel. Vgl. Stillfried S. 45.

58. Grabstein des 27. Abts Schopper († 1542), oben bei diesem Abt besprochen. Der unbeschriftete Stein wurde im

Jahre 1771 überpflastert; die darauf eingelassene Metalltafel neuerlich bei Nr. 116 eingemauert. Vgl. Siillfried S. 46.

59. Grabstein des 28. Abts Wagner, nicht mehr vorhanden. Der Abt (s. dort) starb 1546 in Ansbach, wurde aber in Heilsbronn neben Wenk begraben. Vgl. Stillfried S. 46.

60. Grabstein des 29. Abts Greulich († 1548), oben besprochen. Stein und Metalltafel sind nicht mehr vorhanden. Vgl. Stillfried S. 47.

61. Grabstein des 30. Abts Wirsing († 1552), oben besprochen, lag zwischen Nr. 151 und 152, wurde aber bei der neuesten Restauration in das nordöstliche Seitenschiff verbracht. Des Abts Votivölbild ist bei Nr. 99 aufgehängt. Vgl. Stillfried S. 47.

62. Grabstein des 31. Abts Heberlein († 1554), oben bei diesem Abt besprochen. Vgl. Stillfried S. 47.

63. Grabstein des 32. Abts Dürner († 1554). Nicht mehr vorhanden. Vgl. Stillfried S. 47.

64. Grabstein des 34. Abts Beck († 1561). Stein und Metalltafel sind nicht mehr vorhanden. Vgl. Stillfried S. 48.

65. Grabstein des 35. und letzten Klosterabts Wunder († 1578). Der Abt ließ sich von Lukas Gruenberg malen, mit einem Zettel in der Hand, darauf lateinische Distychen, erinnernd an das Psalmwort: „Die mit Thränen säen etc.“ Nachdem man den Abt an der Seite seines Vorgängers begraben hatte, schrieb man auf die in den Grabstein eingelassene Metalltafel jene Psalmworte in ungebundener Rede. Die Schrift lautete vollständig: Epitaphium reverendii in Christo patris ac domini Melchioris, hujus monasterii abbas 34 (35), qui rexit has aedes annos 16 obiitque a. d. 1578 13. Julii. Psalm. 126: Qui seminant in lacrumis, in exultationibus metent. Stein und Metalltafel waren i. J. 1600 noch vorhanden, sind aber seitdem spurlos verschwunden. Vgl. Stillfried S. 48.

66. Grabstein des Abts Herman (oder German) von Ebrach, welcher von Ebrach nach Heilsbronn übersiedelte, daselbst einige Jahre lang als Pensionär lebte und 1448 starb. Die

Inschrift auf seinem nicht mehr vorhandenen Grabstein s. oben beim 19. Abt.

67. Grabstein des Abts Heinrich von Pelisium (in Ungarn), welcher nach Heilsbronn übersiedelte und 1380 daselbst begraben wurde. Die Inschrift auf seinem nicht mehr vorhandenen Grabstein s. oben beim 19. Abt.

68. Grabstein des ersten Titutarabts Limmer († 1592) neben den vorgenannten Grabsteinen, nicht mehr vorhanden, oben Bd. III, 6 besprochen. Vgl. Stillfried S. 48.

69. Grabstein des zweiten Titularabts Francisci († 1593). Der Abt wurde neben Limmer begraben. Sein Grabstein und sein Gedäehtnißbild, oben Bd. III., 8 besprochen, sind nicht mehr vorhanden. Vgl. Stillfried S. 48.

70. Grabstein des dritten Titularabts Wolschendorf († 1601), nicht mehr vorhanden. Vgl. Stillfried S. 48.

71. Grabstein des vierten Titularabts Wickner († 1608) und sein Gedächtniß- und Familienbild sind nicht mehr vorhanhanden; s. Bd. III., 12. Der 5. und letzte Titularabt Mehlführer wurde nicht in Heilsbronn begraben. Vgl. Stillfried S. 48.

72. Die Heideck’sche Metalltafel, beim 25. Abt und Beitr. 49 besprochen, jetzt bei Nr. 164, hing zur Zeit der Klosterauflösung und noch lang nachher neben den eben beschriebenen Abtsgräbern beim Eingang in die Heideckerkapelle. Vgl. Stillfried S. 59.

73. Grabstein des 1552 verstorbenen letzten Probsts von Bonhof, Johannes Knörr, nahe beim Eingang in die Heideckerkapelle, nicht mehr vorhanden. Die Grabschrift lautete: A. D. 1552 obiit venerabilis atque pius dominus Johannes Cnoer, aetatis suas 72, quondam praepositus in Bonhoff, senior et postremus prioris conventus usque ad restaurationem factam a. D. 1549.

74. Grabstein des Richters Hartung († 1554). Ueber des Mannes Verdienste und nicht mehr vorhandene Grabschrift s. oben beitn 26. Abt Wenk.

75. Grabstein des Rektors Joh. Hertel († 1589).

76. Grabstein des Klosterverwalters Reichenbacher († 1590).

Die meisten der bisher verzeichneten Grabsteine und Schilde befanden sich im südlichen Theil der Kirche; die nun noch zu verzeichnenden aber im nördlichen Theil.

77. Grabstein des Hofpredigers Salinger († 1560), oben beim 24. Abt Beck besprochen. Der Stein ist jetzt überpflastert, die dazu gehörige Metalltafel bei Nr. 111 eingemauert. Vgl. Stillfried S. 230.

78. Metall–Rundschild mit dem Wappen von Lorenz Staiber, jetzt bei Nr. 11 aufgehängt, oben beim 26. Abt Wenk besprochen. Vgl. Stillfried S. 212.

79. Rundschild mit dem Wappen der Grafen von Abenberg, nicht mehr vorhanden, oben beim 25. Abt beschrieben. Vgl. Stillfried S. 193.

80. Auf einer Tafel neben dem Hauptmonument stand „1538 am 16. Aprilis ist gestorben die Edel und tugendsame Fraw Johanna von Absberg, des geschlechts von Lodola aus dem Königreich Navarra, ihn ihrem kindbet, und das kind am andern tag darvor. Der allmechtige Gott wöll ihr gnedig und barmhertzig sein. Ame.“ Vgl. Stillfried S. 215.

Noch sind hier zwei Grabsteine zu verzeichnen, welche zur Zeit der Klosterauflösung nicht innerhalb der Kirche lagen, sondern erst später dahin gebracht wurden.

81. Grabstein mit dem Wappen der Herren von Berg, de Monte, und der oben Bd. II bei dem Orte Berghof mitgetheilten Inschrift, lag zur Zeit der Klosterauflösung im Kreuzgang, wurde 1771 innerhalb der Kirche bei Nr. 65 eingemauert, neuerlich bei Nr. 52 niedergelegt, hätte aber in der Ritterkapelle untergebracht werden sollen. Ueber die Herren von Berg siehe Dr. Fronmüllers Geschichte der alten Veste bei Fürth. Vgl. Stillfried S. 222.

82. Grabstein, jetzt bei Nr. 161 in der Heideckerkapelle eingemauert, ursprünglich außerhalb der Kirche, von keinem Kopisten

erwähnt, wurde 1855 bei Gelegenheit der neuesten Restauration im Dormitorium unter dem Schutt vorgefunden. Man sieht darauf Christus den Auferstandenen, an dessen Mund zwei Dolche oder Schwerter, deren Deutung noch nicht festgestellt ist. Keine Inschrift gibt nähere Auskunft. Vgl. Stillfried S. 196.

Schließlich sind hier noch zwei Steindenkmale, wenngleich keine Grabmonumente, zu verzeichnen: das Sakramenthäuschen und die Piscina.

83. Das Sakramenthäuschen[49], im östlichen Chor bei Nr. 143, gleicht einem in Stockwerke abgetheilten gothischen Thürmchen. Am untern Stockwerk standen vier Heiligenstatuetten, von welchen zwei noch vorhanden sind. In den höheren Stockwerken sieht man die Geißelung, die Dornenkrönung, die Darstellung vor dem Volke, die Kreuzigung etc. 1770 wurden diese zierlichen Skulpturen übermörtelt und übertüncht, 1860 aber von ihrer Verunstaltung befreit, wobei die Jahreszahl 1515 wieder zu Tag kam. Sonach wurde das Sakramenthäuschen zur Zeit des Abts Bamberger gefertigt, aber zuverlässig nicht von Adam Kraft, welcher acht Jahre vor 1515 starb. Der Abt Bamberger, den wir oben als redseligen Berichterstatter kennen gelernt haben, berichtet nichts über dieses Denkmal. Das Sakramenthäuschen in Heilsbronn ist recht sehenswerth, kommt aber dem von Adam Kraft i. J. 1496 für die St. Lorenzkirche in Nürnberg gefertigten nicht gleich.

84. Die Piscina bei Nr. 144, dem Sakramenthäuschen gegenüber, ist eine an den Pfeiler gelehnte Nische, in dieser eine trichterförmige Vertiefung, in welche alljährlich am Gründonnerstage die Asche von dem verbrannten Linteum geschüttet wurde. Siehe oben Bd. I, 559. Vgl. Stillfried S. 67.


Die übrigen Skripturen an verschiedenen Tafeln.

Außer den bisher verzeichneten beweglichen Gegenständen waren in der Kirche auch viele an den Altären oder an den

Wänden aufgehängte Tafeln vorhanden, darauf Skripturen verschiedenen Inhalts: Gebete, Heilige werden um Fürbitte angefleht, Verstorbene charakterisirt und gerühmt etc., meist in Versen. Diese Schriftstücke zeigen, wie man damals in Heilsbronn dachte und dichtete. Das allbekannte, angeblich aus einer Mönchszelle stammende Stabat mater dolorosa juxta crucem lacrimosa, dum pendebat filius etc. stand vielleicht auch auf einer dieser Tafeln und war, wie es scheint, den Heilsbronner Mönchen wohl bekannt; allein es gelang diesen nur im gleichen oder ähnlichen Metrum, aber nicht im gleichen Geiste zu dichten. Die Schrift auf einer Tafel beim Altar Sanctae crucis lautete:

Ave, verbum incarnatum in altari consecratum,
Panis vivus angelorum, salus vita miserorum,
Tam sanctum pignus, nunquam non dignus,
Si capis indigne, digne cruciaberis igne.

Auf einer Tafel am Sebastiansaltar stand das folgende zur Pestzeit geschriebene Gebet:

Ad divum Sebastianum. Ode Sapphica.
Martyr, exaudi famulos precantes,
Desuper mittens placidum juvamen,
Ne modo laedat tibi servientes
Tabida pestis.

Omnia in te spes salusque plebis.
Aufer a nobis furiale lethum.
Hoc potes semper precibus benignus,
Candide martyr.

Adjuva cunctos, pie miles, aegros,
Ut tuo laudes referant sacello,
Quas tibi fundunt humili precatu
Pectore toto.

Ad tuum nemo veniat sacellum,
Aegra si morbis jaceat malignis
Plebs. Tuis ergo famulis supernum
Mitte favorem.

Libera clerum pia vota dantem,
Martyr insignis, facilesque semper
Augeas vires modo, sancte martyr,
Omnibus aegris.

Unter dem schönen Kruzifix (jetzt bei Nr. 146) hing eine Tafel, darauf folgende Verse:

Aspice, peccator, si non sum verus amator.
En, pro te morior, non est dilectio major.
Respice, quam tristis tu sis mihi causa doloris.
Vulnere sum plenus pro te nimis undique Jesus
Hic homo sto pro te, si peccas, desine per me.
Spinae, crux, clavi, mors, poena quam toleravi,
Ostendunt, qua vi miserorum crimina lavi.
Ut vivas morior, non est dilcctio major.

Unter den Heiligen werden besonders Heinrich, Kunigunde, Fabian, Sebastian, Christophorus, Otto, Martin, Ambrosius und Valentinus um Fürbitte gebeten. Auf einer Tafel standen folgende Regeln, welche Bernhard beim Singen der Psalmen vorschrieb: Psalmodiam non nimium protrahamus, sed rotunda et viva voce cantemus, simul intonemus et simul demittamus, simul pausemus. Dum Cantor incipit antiphoniam, aut psalmum, aut responsorium, aut alleluja, unam aut duas partes solus tractim dicat, aliis tacentibus; ubi ille demittit, alii incipiant, non repetentes quod ille jam dixit etc. Auf 7 Tafeln standen 7 Gebete zum Gebrauch an den Festen der 7 Schmerzen Mariä, in deutscher Sprache. In jedem dieser Gebete wird um Erlaß einer der 7 Todsünden („Hoffart, Naidt, Zorn, Trägheit, Unkeuschheit, Freßheit, Geitzigkeit“) gebeten. Alle sieben sind fast wörtlich gleichlautend. Nur das letzte stehe hier als Nachweis, wie man sich damals zu Heilsbronn in deutscher Prosa ausdrückte: „Allmechtiger Gott, nimb auff diß gebeth in das gedechtnus dieser freud, die gehabt hatt die allerheiligste Jungfraw Maria, da sie mitt leib vber alle chör der Engel erhöhet worden ist, da sie sich ewiglich freuet, Vnd zur danckbarkeit vmb die schmertzen desselben allerliebsten Sohnes

vnd vmb sein köstbarliches blut, das er vergossen hatt, besonderlich in seiner heiligen verwundung der Seiten, vnd zu einer besondern ehr des heiligen S. Johannis Gottes Täuffers vnd aller Altvätter vnd aller heiligen miteinander, durch welcher fürbitt vnd verdienst wegen wöllest mir vnd allen menschen vergeben die Sünd, die wir vollbracht haben mit der geitzigteit vnd allen ihren töchtern vnd derwider verleihen die heilige armut mit allen ihren gesellen und darinnen bestatten mit der gabe des heiligen Geistes, die da heist weißheit. Ich bitt dich auch besonderlich, das du wöllest genedig sein allen gläubigen Seelen. Amen.“

Auf einer andern Tafel stand ein langathmiges 50zeiliges „Epithaphium Georgii Muckas seliger gewesener Wirths zu Bonhof“, welcher 1568 starb, nachdem er 11 Klosteräbten treu gedient hatte. Der Verfasser des Schriftstücks läßt den Verstorbenen selbst reden in folgender Weise:

Gott als der durch sein Majestat
Von dieser Welt genommen hat
Salamin, den besten Schatz, mein Weib,
Die mich liebet als ihren Leib,
Bedacht ich oft das Alter fein,
Auch wenn ich dient im Leben mein,
Befand demnach, daß ich mit Ehren,
Ohn Ruhm, eils hochwürdigen Herren
Aebten des Klosters zu Hailsbrunn
Gedient hab, so merket nun,
Wie man hieß des ersten Nam
Sebaldus war, nach welchem kam
Abt Wenk etc.

Dieweil mit Gott ich alter Mann,
Der ich wollt erst angefangen han,
Dem hoch deßgleichen würdigen Herrn
Abt Melchior gedient gar gern:
So kam mir eben, vernimm das Jahr,
Als achtundsechzig Zalen war,

Den zweinzig Tag Martii des Monts
Zu früh die Stimm Gottes Sohns,
Erfordert mich aus diesem Thal
Durch sein Weisheit in sein Schafstall etc.

Diese Skripturen, so geringhaltig auch mitunter, wurden noch lang nach der Klosterzeit in Ehren gehalten, an ihrer Stelle gelassen und oft kopirt, bis sie in Folge der Kirehenrestauration in späterer Zeit spurlos verschwanden.


Die zur Zeit der Klosterauflösung vorhandenen 26 Altäre.

Die damals und noch lang nachher in der Kirche vorhandenen 26 Altäre sind im Grundriß durch rothe Kreuze bezeichnet. Von den 26 Altar–Steinen stehen nur noch drei bei Nr. 138, 142 und 103. Von den übrigen 23 Altar–Steinen wurden die sechs bei Nr. 91, 118, 93, 114, 167 und 139 in Folge der Restauration von 1853 bis 1866 abgetragen, der bei Nr. 141 in Folge der Errichtung des Steffaneo–Denkmals i. J. 1824, der bei Nr. 83 in Folge der Errichtung des Monuments für den i. J. 1625 gestorbenen Markgrafen Joachim Ernst. Die übrigen nicht mehr vorhandenen Altarsteine wurden im zerstörungssüchtigen 18. Jahrhundert abgetragen. Während von den 26 Altar-Steinen 23 verschwunden sind, sind von den 26 Altar–Aufsätzen 11 noch vorhanden, theils wohl erhalten, theils defekt. Hier ein Verzeichniß über die zur Zeit der Klosterauflösung vorhandenen Altäre:

1. Altare in honorem Apostolorum omnium et Evangelistarum. Stand in der Ritterkapelle neben Nr. 48. Nicht mehr vorhanden. Vgl. Stillfried S. 68.

2. Alt. beatae Virginis Mariae et sanctarum Virginum Ottiliae et Luciae. Stand gleichfalls in der Ritterkapelle neben Nr. 24, jetzt bei Nr. 142. Innen drei Holzstatuetten: Maria, unter ihr der Mond, neben ihr Ottilia und Lucia. Auf den Altarflügeln vier Oelbilder, welche der 26. Abt Wenk 1519 malen ließ, von wem? sagt er nicht. Auf diesen vier Bildern erscheint Maria als neugebornes Kind, dann drei Jahre alt, von ihren

Eltern Anna und Joachim in den Tempel geführt, leichten Fußes die hohen Treppenstufen hinaufschreitend; dann mit Joseph vermählt und endlich in Gemeinschaft mit ihrem Sohne die sündige Welt vor dem Racheschwert Gottes schützend. Näheres über diese Illustration s. oben beim 26. Abt. Wolgemut, gestorben 1519, hat in diesem seinem Todesjahre als 80jähriger Greis diese Bilder zuverlässig nicht gemalt. Vgl. Stillfried S. 68 und 71.

3. Alt. Philippi et Jacobi. Der Altarschrein mit den 1379 gefertigten Holzstatuetten der beiden Heiligen ist noch vorhanden, aber so defekt, daß er nicht restaurirt wurde. Die Altarflügel ließ der ebengenannte Abt Wenk (s. dort) im Jahre 1519 bemalen. Der Altar stand bei Nr. 54. Vgl. Stillfried S. 69.

4. Alt. Heinrici et Kunegundae. Stand bei Nr. 123. Ist nicht mehr in Heilsbronn.

5. Alt. Johannis Evangelistae et Andreae Apostoli. Stand bei Nr. 91. Der Altarstein wurde 1853 abgetragen. Der Altaraufsatz wurde (s. oben beim 26. Abt Wenk) 1621 dem birgischen Kanzler von Feilitsch in seine Kirche zu Förbau geschenkt. Die Oelbilder daran (das Abendmahl mit den 12 Aposteln) ließ der 25. Abt Bamberger im Jahre 1516 malen. Vgl. Stillfried S. 68.

6. Alt. Christinae. Stand bei Nr. 119. Der Altarstein wurde 1853 abgetragen. Der Altaraufsatz mit einem 1515 vom Abt Bamberger angeschafften Oelbilde ist nicht mehr in Heilsbronn.

7. Alt. S. Crucis. Stand zwischen Nr. 72 und 93. Vgl. Stillfried S. 69.

8. Alt. Trium Regum. Stand zwischen Nr. 78 und 83. Der Altaraufsatz, jetzt bei Nr. 140, mit ausgezeichnet schönen Schnitz- und Oelbildern, ist oben beim 26. Abt Wenk, welcher 1522 die beiden äußeren Flügel malen ließ, besprochen worden. An der Rückseite des Altars hingen noch i. J. 1600 die Portraits der Markgrafen Friedrich und Georg von Ansbach und ihrer Frauen. Die jetzt dort befindlichen Oelbilder wurden von anderen abgetragenen Altären dahin verbracht, z. B. das die Trinität darstellende Bild, welches dem längst abgetragenen

Trinitatisaltar angehörte. Von den vier Portraits wird nachher die Rede sein. Die Oel- und Schnitzbilder illustriren Folgendes: a. Auf der Außenseite der beiden äußeren Altarflügel, links: Christus am Kreuz, Maria, Johannes, Joseph von Arimathia und der Hauptmann; unten der Markgraf Friedrich von Ansbach mit seinen Söhnen; rechts: der Papst und ministirende Kardinäle vor einem Altar; unten die Markgräfin Sophia mit ihren Töchtern. b. Auf der Inseite dieser beiden Altarflügel: Maria an einem Betstuhl, der verkündende Engel, das Jesuskind bei seiner Geburt und Beschneidung, daneben Maria, Simeon und Andere, im Hintergrunde ein Priester, eine Jungfrau mit zwei Turteltauben, Joseph mit einer brennenden Kerze; Weihe eines Grabes, darüber Mariä Himmelfahrt. c. Im Innern des Altarschreins: Anbetung der Magier, die ganze Gruppe aus drei Holzblöcken geschnitzt. Die acht dargestellten Figuren sind: Maria mit dem Kinde; ein Magier (Mohr) stehend; der zweite, kahlköpfig, knieend; hinter beiden Joseph, auf seinem Haupt eine Mütze, in seiner Rechten etwas Aehnliches; der dritte Magier im Begriff, seine Krone abzunehmen; hinter ihm eine Person mit Pilgermütze; dahinter ein geharnischter Reiter (Herodis Diener). Vgl. Stillfried S. 68, 113, 144–147.

9. Alt. Martini et Ambrosii. Stand neben Nr. 93. Der Altarstein wurde 1857 abgetragen. Der Altaraufsatz steht jetzt in der Heideckerkapelle (Sakristei) bei Nr. 158. Der 28. Abt Wegel verrechnete i. J. 1476 zwar die Ausgaben für das den heiligen Martin vorstellende Schnitzbild, nannte aber den Verfertiger nicht. Ludwig von Eib, 1317 geboren, 1408 91 Jahre alt gestorben und in Heilsbronn begraben, ließ sein Portrait neben diesem Altar aufhängen. Ein späterer Ludwig von Eib ließ 1487 (vielleicht von Wolgemut) die Altarflügel malen. Näheres über diesen Altar siehe Abschnitt VII bei dem Orte Eib. Vgl. Stillfried S. 69, 226.

10. Alt. Fabiani, Sebastiani et Valentini. Stand bei Nr. 114. Der Altarstein wurde 1857 abgetragen; der Aufsatz ist nicht mehr in Heilsbronn. Bei dem Altar hing vermuthlich

das jetzt bei Nr. 106 hängende oblonge Oelbild: der Leichnam Jesu im Schoße der Mutter; an der Fußseite Sebastian mit Pfeilen in der Hand und zwei Märtyrerinnen; an der Kopfseite Christophorus und Katharina. Vgl. Stillfried S. 69, 232.

11. Alt. Undecim millium Virginum et S. Innocentium; ehemals bei Nr. 99, jetzt bei Nr. 137. Der 25. Abt Bamberger zahlte i. J. 1513 für Oelbilder außen an diesem Altar 45 fl. Vgl. Stillfried S. 68.

12. Alt. Trinitatis. Stand bei Nr. 105, wurde abgetragen, ein dazu gehöriges, die Trinität darstellendes Oelbild an der Rückwand des Altars Trium Regium, jetzt bei Nr. 140, angebracht. Vgl. Stillfried S. 69.

13. Alt. Petri et Pauli.[50] Stand und steht jetzt wieder bei Nr. 103. Die Skulpturen im Innern (Petrus gekreuzigt, Paulus vom Pferde stürzend) wurden 1510 gefertigt, die Oelbilder außen (Paulus getauft, gefangen, Petrus lehrend und heilend) i. J. 1517. Unten die vier Evangelisten, das Schifflein Petri (oder Christi). Ausführlicheres über diesen Altar s. Bd. I beim 25. Abt.

14. Alt. Johannis Baptistae.[51] Stand bei Nr. 148, wo jetzt wieder ein Altar steht. Der Altarstein wurde 1770 abgetragen. Das Altarblatt ließ 1514 der Abt Bamberger angeblich von Albrecht Dürer malen. Der ganze Altaraufsatz wurde, wie oben berichtet, 1621 an den Kaiser in Prag verschenkt.

15. Alt. Mauritii ot Vincentii.[52] Stand zwischen Nr. 152 und 153 neben der jetzigen Orgeltreppe. Die Bilder zu diesem Altar, jetzt bei Nr. 149, worüber oben beim 25. Abt berichtet wurde, illustriren vorzugsweise die Legende vom heil. Mauritius, welcher eine römische Legion befehligte, mit dieser sich in Asien zum Christenthum bekehrte und mit einem Theil derselben nach Europa zurückgekehrt im Jahre 280 auf Befehl des Kaisers Maximinian am Genfer See hingerichtet wurde. Im Altarschrein

erscheint er im goldenen Harnisch, ähnlich seine Mannschaft neben ihm. Dann erscheint er knieend vor einer Säule, auf welcher das Jesuskind steht. Diese Skulpturen gehören einer früheren Zeit an. Die Oelbilder außen ließ 1515 der Abt Bamberger malen, vielleicht von Wolgemut, welcher 1519 starb. Auf einem dieser Bilder sehen wir einen Baumeister, welcher fußfällig den heiligen Mauritius um Schutz gegen Dämonen anruft, die des Nachts niederrissen, was er bei Tag an einem Gotteshause gebaut hatte. Die andern Bilder stellen dar, wie Mauritius auf Befehl des Kaisers gegeißelt und erschlagen wird. Der Kaiser zieht mit Gewappneten vor einem Kerker vorüber, aus welchem ein Gefangener (Mauritius oder Vincentius) durchs Gitter hervorschaut. Unter einem dieser Bilder ist der Abt Bamberger knieend abgebildet.

16. Alt. Servatii. Stand in der Heideckerkapelle bei Nr. 155. Der Altarstein wurde bei der neuesten Restauration abgetragen. Der Altaraufsatz ist nicht mehr in Heilsbronn.

17. Alt. Michaelis.[53] Stand gleichfalls in der Heideckerkapelle bei Nr. 158. Den Mittheilungen in den Beitr. S. 51 zufolge wurde der Altarstein 1775 abgetragen. „Der hölzerne, künstlich geschnitzte, aber nicht bemalte Aufsatz“ ist nicht mehr vorhanden.

18. Alt. Bonifacii et Dionisii. Stand bei Nr. 150. Ist gänzlich verschwunden.

19. Alt. Margarethae et Agnetnae.[54] Stand bei Nr. 144. Der Abt Bamberger ließ im Jahre 1500 ein Oelbild für diesen Altar malen.

20. Alt. Stephani et Laurentii.[55] Stand bei Nr. 142. Die schönen Oelbilder dieser beiden Heiligen mit Palmzweig und Rost, jetzt bei Nr. 97, ließ der Abt Wenk (s. dort) 1519 malen. Den Maler nennt Wenk nicht. Die Altarflügel mit diesen Bildern wurden 1854 restaurirt, jedoch nicht das sehr defekte Innere

des Altarschreins. Die Basrelieffiguren auf dem Goldgrunde sind meist abgefallen und unkenntlich. Besser erhalten ist eine Holzstatuette, Stephanus mit Steinen in der Hand. Der Rost, welchen eine andere Statuette, Laurentius, in der Hand trug, fehlt.

21. Alt. Bernhardi. Stand bei Nr. 141. Der Altarstein wurde 1824 bei Errichtung des Steffaneo–Denkmals abgetragen; der Altaraufsatz 1854 großentheils restaurirt, dabei zerlegt und nicht wieder zusammengesetzt. Die beiden Altarflügel hängen jetzt bei Nr. 100 und 102, die Bilder von Bernhard und Benedikt, welche rechts und links am Altarschrein festgenagelt waren, hängen jetzt bei Nr. 96. Der Altar ist oben beim Abt Bamberger, welcher 1500 die Oelbilder malen ließ, näher besprochen worden.

22. Alt. Corporis et Sanguinis (Passionis et Mortis) Domini nostri Jesu Christi.[56] Stand bei Nr. 138, wo der Altarstein noch steht. Von diesem Altar ist nur ein einziger Flügel noch vorhanden, darauf die älteste Malerei,[57] welche Heilsbronn auszuweisen hat, gefertigt in der Zeit, da man noch nicht mit Oel–, sondern mit Temperafarben malte, d. h. die Farben nicht mit Oel, sondern mit andern Flüssigkeiten abrieb. Der Untergrund ist Holz, überzogen mit Leinwand und Gyps. Der sowohl auf der Vorder–, als auch aus der Rückseite bemalte Flügel wurde 1853 vom Maler Jarwart in der Weise zersägt, daß auf einem Flügel zwei geworden sind, jetzt bei Nr. 3 und 25 aufgehängt. Der Flügel bei Nr. 25 zeigt: Jesus verrathen von Judas, verhört von Herodes, auf dessen Schulter eine Thierfratze mit Krallen; Jesu Auferstehung und Himmelfahrt. Auf dem Flügel bei Nr. 3 sieht man: Golgatha in Dunkel gehüllt; auf der Höhe träufeln Blutstropfen herab; Joseph von Arimathia fängt diese auf mit dem Kelch (Graal), welchen Jesus bei der Einsetzung des Abendmahles seinen Aposteln reichte; ein Engel leuchtet mit einer Laterne; unten der Hauptmann; oben ein Engel mit einem Spruchband, darauf die Worte: Hic vere filius Dei

erat. Der Gelreuzigte, aus dessen Wunden die Blutstropfen flossen, war auf dem andern, nicht mehr vorhandenen Altarflügel abgebildet. Der vorhandene war 1853 allerdings defekt, besonders Nr. 3; gleichwohl hätte man die Bilder lassen sollen, wie man sie vorfand, man hätte sie zwar beliebig kopiren, aber nicht auffrischen und übermalen sollen, wodurch das Ursprüngliche größtentheils verwischt wurde. Diese Bilder machen einen widrigen Eindruck, da die Figuren ausdruckslos, verzerrt, verrenkt erscheinen und alle Perspektive fehlt; gleichwohl hätte man alles Ursprüngliche daran unverändert lassen sollen zum Nachweis, wie dürftig man damals in Nürnberg und Heilsbronn malte, während man dort sehr geschmackvoll zu bauen verstand. Der 23. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) ließ 1284 in dem roth umgrenzten schönen Chorausbau den in Rede stehenden Altar gründen und für diesen jene unschönen Bilder malen. Aus der Zeit der Klosterstiftung stammen diese nicht, da die ersten Aebte sich zuverlässig noch genau an die Cisterzienserregel hielten und keine Bilder in der Kirche duldeten. Auf dem Schilde eines der Grabhüter sieht man einen Halbmond über Sternen im rothen Felde, vielleicht das Wappen von Wernherus Nützel, welcher, wie oben I, 85 berichtet, i. J. 1283 zu diesem Altar, noviter constructum, ein ewiges Licht stiftete.

23. Alt. Gregorii Papae[58] et Augustini Episcopi. Stand bei Nr. 186. Der Altarstein ist abgetragen. Der Altaraufsatz steht jetzt bei Nr. 145. Der Abt Wenk (s. dort) ließ 1519 das Bild aus der Außenseite (die Anbetung der Weisen aus Morgenland) malen, zahlte dafür, laut seiner Rechnung, 22 fl., bezeichnete aber den Maler nicht. Die Schnitzbilder im Innern, darunter Dionisius, seinen Kopf in der Hand tragend, sind älter.

24. Alt. Nicolai Episcopi et Viti Martyris.[59] Stand bei Nr. 184. Der Altarstein ist abgetragen, das vom Abt Bamberger 1515 angeschaffte Oelbild nicht mehr in Heilsbronn.

25. Magdalenae et Agathae. Stand bei Nr. 145 u. 146. Ist nicht mehr vorhanden. Heinrich von Elrichshausen stiftete dazu ein ewiges Licht; daher sein Wappen mit Umschrift bei Nr. 135, nahe bei dem Altar.

26. Alt. Beatae Virginis, Hochaltar.[60] Stand bei Nr. 139, der Altarstein noch im J. 1862, wurde aber dann abgetragen. Ueber die Gründung dieses Altars i. J. 1284, über den darin befindlichen, aber i. J. 1853 abgelieferten Reliquienkasten ist beim 13. Abt Heinrich von Hirschlach berichtet worden. Den von diesem Abt gestifteten Altaraufsatz, über welchen nichts Näheres berichtet werden kann, ließ der 26. Abt Wenk (s. dort) i. J. 1522 beseitigen und durch eine Holzstatuengruppe, nicht durch Gemälde, ersetzen. Im Jahre 1711 hieß es: „Die fast bis an das Deckgewölbe hinaufreichende, ungewöhnlich breite Statuengruppe beeinträchtige das Einfallen des Lichts, verdecke das gemalte Fenster mit dem Gedächtnißbilde des Burggrafen Friedrich ill., sei baufällig und müsse daher abgetragen werden.“ Sofort wurde auch der Schreiner Tröster beauftragt, die Gruppe abzutragen. Die meisten der fast lebensgroßen Statuen wurden bis 1862 in der Heideckerkapelle aufbewahrt, dann theilweise bemalt, vergoldet und da und dort aufgestellt, z. B. zwei Heilige (wahrscheinlich Otto[61] und Bernhard) im Bischofsornat in der Heideckerkapelle bei Nr. 157 und Nr. 159. Auf der Stola eines dieser Heiligen ist ein Dudelsackspfeifer abgebildet, welcher einem Pärchen zum Tanz aufspielt. Eine ähnliche humoristische Licenz erlaubte sich der Verfertiger der Konsole an der zwischen Nr. 93 und Nr. 112 stehenden Säule, indem er eine Schweinsmutter darstellte, an welcher Juden saugen. Zu der Holzstatuengruppe gehörten auch die bei Nr. 160, 162, 165, 166 aufgestellten Statuen: Maria, Gott Vater auf der Weltkugel, Michael und Jakobus.

In einem Monumentenverzeichniß sind außer diesen 26 Altären noch drei verzeichnet, welche aber nicht innerhalb der Kirche standen. Der erste stand in dem mit Nr. 167 bezeichneten, 1853 abgetragenen Anbau; der zweite nicht weit davon in einem „Gewölbe“ (wahrscheinlich das Kapitolium), der dritte (Altare Georgii Martyris) in der Kaiserkapelle.

Das schöne Kruzifix, jetzt bei Nr. 146, war zur Klosterzeit nicht an einem Altar, sondern an der Ecke bei Nr. 72 angebracht. Es wurde, wie die Rechnungen aus der Zeit des 23. Abts Wegel nachweisen, i. J. 1468 gefertigt, von wem? sagen die Rechnungssteller nicht. Ist Veit Stoß 1447 geboren und wirklich der Verfertiger des Kruzifixes, so muß er dieses in seinem 21. Lebensjahre gefertigt haben. Vgl. Stillfried S. 69.


Die zur Zeit der Klosterauflösung vorhandenen Votiv- und Porträtbilder.

Dergleichen waren damals, außer den bereits besprochenen Malereien, folgende vorhanden.

1. Votivbild des 13. Abts Friedrich von Hirschlach, jetzt bei Nr. 41, Folgendes darstellend: Christus der Gekreuzigte, jedoch nicht am Kreuz hängend, sondern vor dem Kreuz stehend, lebensgroß, die Arme über der Brust kreuzend, an Händen und Füßen die Nägelmale, Blutstropfen nicht nur am Haupt, sondern am ganzen Körper, die Augen geöffnet; am Kreuz oben, nicht auf dem Haupt des Heilands, die Dornenkrone, drei Nägel, weiter unten die Geißel und die Lanze. Zu den Füßen des Heilands kniet der genannte Abt (s. dort), welcher während seiner nur fünfjährigen Regierungzeit, 1345 bis 1350, dieses sein Gedächtnißbild malen ließ: unter den in Heilsbronn vorhandenen Gemälden das zweitälteste und, wie das vorhin beim 22. Altar besprochene von 1284, noch mit Temperafarben gemalt. Es dokumentirt, wie mangelhaft man noch um 1350 in Heilsbronn oder Nürnberg malte. Die beiden Figuren des Heilands und des Abts sind verzeichnet, die Gliedmassen verrenkt, das ganze Bild macht einen widrigen Eindruck. Die Darstellung aber ist

originell und darum beachtenswerth. Neben dem Abte steht: Apt Friedereich von Hirzlach. Auf einem Spruchband: Miserere mei Deus. Man hätte den Maler Thiem, welcher 1854 das Bild restaurirte, anweisen sollen, zwar das theilweise abgefallene Gewand zu ergänzen, aber nichts zu übermalen, nichts abzuändern, sondern Alles in seiner dürftigen Originalität zu lassen, insonderheit den Untergrund. Dieser war, wie noch jetzt, nicht Gold, sondern Silber und ganz ausgefüllt durch dichtaneinander gedrängte erhabene Rauten, in der Mitte einer jeden Raute ein kleines, alternirend roth und grünes Glasquadrat, die Farbe, aber nicht im Glase eingeschmolzen, sondern auf der Rückseite mit einem Pinsel aufgetragen. Die Glasquadrate wurden vom Restaurator insgesammt beseitigt und die Erhöhungen, worauf sie lagen, verschiedenfarbig lasirt. Das Bild hing zur Zeit der Klosterauflösung in der Ritterkapelle, ursprünglich aber wohl an der Grabstätte des Abts, im Kapitol. Vgl. Stillfried S. 36.

2. Votivbild des Arztes–Mengos[62], jetzt bei Nr. 122. Ueber Mengos und seine Schenkungen ist oben beim 13. Abt ausführlich berichtet worden. Sein Votivbild ist das drittälteste Gemälde in Heilsbronn, mit Temperafarben gemalt, beachtenswerth als Nachweis, daß man i. J. 1370 in Nürnberg oder Heilsbronn noch ebenso mangelhaft gemalt hat, wie in den Jahren 1284 und 1350. Die Darstellung illustrirt ein Viergespräch zwischen Mengos, Maria, Christus und Gott Vater. Aus den von den vier Sprechenden ausgehenden Spruchbändern ergibt sich folgendes Gespräch: Mengos richtet fußfällig an Maria die Bitte: Te rogo, virgo pia, nunc me defende, Maria. Maria, auf ihre Brust deutend, spricht zu ihrem Sohne: Haec quia suxisti, fili, veniam precor isti. Christus, auf seine Wunden deutend, spricht zu Gott Vater: Vulnera cerne, pater, fac quod rogitat; mea mater. Der Vater, aus den Wollen schauend, antwortet dem Sohne: Quaeque petita dabo, fili, tibi nulla negabo. Die Umschrift am Bilde lautet: A. D. 1370 in die Agnetis

virginis et martyris obiit magister Mengotus, cujus anima req. i. p. An den vier Figuren erscheint Alles unschön: die Gliedmassen verrenkt, die Züge verzerrt.

3. Votivtafel für den Kurfürsten Friedrich I. Eine solche hing in Heilsbronn zur Zeit der Klosterauflösung an einer der runden Säulen mit der Inschrift: „A. D. 1440 an St. Matthaei des Evangelisten Tag, da starb der durchleuchtig hochgeborne Churfürst und Herr, Herr Fridrich, Morggraue zu Brandenburg, des heil. röm. Reichs Erzkämmerer und Burggraue zu Nurnberg, der hie begraben ligt, dem Gott gnädig sei“. Die Kopisten, welche dieses vor 273 Jahren abschrieben, bemerkten dabei: „Ein sehr alt Täfelein, übel zu lesen.“ Der Schreiber des vorliegenden Buches fand in Heilsbronn das Täfelein nicht mehr, auch kein Votivbild des Kurfürsten, wohl aber ein höchst ruinoses Brustbild, welches man für das des Kurfürsten ausgab und neuerlich nach Berlin ablieferte. Vom Kopf und Gesicht sieht man daran nur noch die äußersten Umrisse und den Bart. Was an der Ordenskette hängt, scheint ein St. Christophorus und ein Delphin zu sein. Das Bild ist (wie der burggräfliche Löwe) roth und weiß umrahmt. Die vorhandenen, den Kurfürsten darstellenden Holzschnitte sind unbefriedigend. Befriedigend aber ist ein der Kirche in Kadolzburg angehöriges Bild,[63] welches man für das des Kurfürsten hält. Dieser erscheint mit dem Kurhut und das Schwert tragend. Eine von Jarwart gefertigte Kopie findet sich in der heilsbronner Kirche bei Nr. 54. Auf einem andern Bilde in Kadolzburg ist St. Valerianus abgemalt, welcher den Gesichtszügen nach dem Manne auf dem erstbeschriebenen sehr ähnlich ist; dagegen unterscheidet sich St. Valerianus durch einen anders geformten Bart, durch das gesenkte Schwert und durch den Heiligenschein. Unter dem Bilde steht: „Renovirt 1662.“ Der Renovator, vielleicht schon ein früherer Maler, setzte dem heiligen Valerian einen Kurhut auf, beließ aber den Heiligenschein

und kombinirte sonach einen Kurfürsten mit einem Heiligen. Aus einem andern, die Kreuzigung darstellenden Bilde sieht man unter Maria den Kurfürsten Friedrich I.[64] knieend an einem Betstuhl, dessen Vorderwand das kombinirte burggräflich–, zollern-brandenburgische Wappen zeigt; unter Johannes sieht man die Kurfürstin Else, knieend an einem Betstuhl, dessen Vorderwand die Rauten des bayerischen Wappens zeigt. Vermuthlich ließ Friedrich dieses Votivbild zur Zeit seiner Vermählung für die Kirche in Kadolzburg malen. Es wurde i. J. 1873 von der Gemeinde Kadolzburg dem kaiserlichen Kronprinzen in Berlin zum Geschenk gemacht. Im Todtenkalender heißt es beim 21. September: Anniv. domini Friderici Marchionis brandenburgensis. Eine spätere Hand schrieb bei: Friderici primi, anno 1440. Man hatte nun in Kadolzburg angeblich zwei Bildnisse vom Kurfürsten Friedrich I., aber nur eines von seiner Gemahlin. Man suchte nach einem zweiten Elsebild und vermeinte, es auch unter den dortigen Bildern aufgefunden zu haben. Allein das aufgefundene Bild stellt nicht die schöne Else dar, sondern die heilige Cecilie, die Schuhpatronin der Kadolzburger Kirche. Die Heilige erscheint in der Märtyrerkrone, mit Palmzweig und Schwert; ein herabschwebender Engel trägt in seinen Händen einen Blumenkranz.

4. Votivtafel für den Markgrafen Johannes Alchymista, welcher von seinem Vater, dem ebengenannten Kurfürsten Friedrich I., die Provinz Kulmbach erhielt, in Baiersdorf starb und in Heilsbronn begraben wurde. Die Schrift auf einer zur Zeit der Klosterauflösung und noch im 18. Jahrhundert an einer der runden Säulen hängenden Votivtafel lautete: „Nach Christi Geburt 1464 Freitag nach St. Martintag ist tod der durchleucht. hochgeb. Fnrst und Herr Johannes Marggraf zu Brandenburg und Burggraf zu Nürnberg, d. G. g.“ Ob auf der nicht mehr vorhandenen Tafel auch etwas gemalt war, kann nicht angegeben werden. Vgl. Stillfried S. 134.

5. Votivbild des Kurfürsten Friedrich II., vormals an einer der runden Säulen, jetzt bei Nr. 68. Zwei Engel tragen den von dem Kurfürsten gestifteten Schwanenorden. Darüber stehen die Worte: „A. D. 1471, am Sonntag nach St. Scholasticatag ist der durchleucht. und hochgeb. Fürst und Herr Friederich Marggrau zu Brandenburg, des heil. röm. Reichs Erzkammerer und Churfürst, zu Stettin, Pommern, der Cassuben, Wenden Herzog, Burggrau zu Nurmberg und Fürst zu Rugen etc. gestorben, der diese unser lieben Frauen Gesellschaft ausgerichtet und dazu ein Stift auf unser lieben Frauen Berg zu Brandenburg gestift hat, daselbst man die Bruderschaft derselben Gesellschaft begert. Das Seel und aller der Seel, die in dieser Bruderschaft verschieden sind, der allmächtig Gott barmherzig sei. Amen.“ Der Kurfürst stiftete den Schwanenorden in dem längst niedergerissenen Prämonstratenserkloster auf dem Frauenberge bei Alt-Brandenburg. Näheres hierüber siehe in den Beitr. S. 99–102. Man hätte im Restaurationsjahre 1853 dieses Votivbild genau nachbilden und kopiren, übrigens aber in seiner ursprünglichen, höchst einfachen Ausstattung belassen sollen; allein es wurde Alles, die Köpfe der Engel ausgenommen, übermalt und dadurch das Ursprüngliche verwischt. Vgl. Stillfried S. 134.

6. Votivtafel und Votivbild des Kurfürsten Albrecht Achilles, vormals an einer der runden Säulen, jetzt bei Nr. 67 und Nr. 71. Die Goldschrift auf der Votivtafel ist oben beim 24. Abt mitgetheilt worden. Das dazu gehörige unbeschriftete Votivbild[65] zeigt den von des Kurfürsten Bruder gestifteten Schwanenorden, getragen von zwei Engeln. Bei den vorhin besprochenen älteren heilsbronner Bildern hieß es: „Verzerrt, verrenkt, Alles unschön;“ dieses Bild ist schön in allen seinen Theilen: Antlitz, Kopsschmuck, Faltenwurf etc. Maler nicht bekannt; Zahler vermuthlich die Söhne Albrechts.

7. Votivbild des Markgrafen Sigmund von Bayreuth, vormals an einer der runden Säulen, jetzt bei Nr. 69,

gefertigt 1497. Zwei Engel tragen die Schwanenordenskette. Darunter die oben beim 24. Abt mitgetheilte Inschrift. Vgl. Stillfried S. 150.

8. Votivbild des 24. Abts Haunolt, oben bei diesem Abt ausführlich besprochen, ursprünglich im Kapitol an der Grabstätte des Abts befindlich, jetzt bei Nr. 49, gefertigt i. J. 1494. Es stellt die Jungfrau dar, auf ihren Armen das Kind, unter ihrem schützenden Mantel der Abt und sein Konvent. Vgl. Stillfried S. 231.

9. Votivbild des 1365 gestorbenen Burggrafen und Bischofs Berthold. Ein Marienbild, vormals an einer der runden Säulen, jetzt bei Nr. 27, im J. 1497 ganz übermalt, beim 24. Abt besprochen. Vgl. Stillfried S. 117.

10. Votivbild des 30. Abts Wirsing, die Ausführung nach Golgatha darstellend, um 1552 von Lukas Gruenberg und Konsorten gemalt, ursprünglich in der Katharinenkirche, jetzt in der Klosterkirche bei Nr. 99, oben beim 30. Abt ausführlich besprochen. Gruneberg und Konsorten, darunter sein Schwager Seitensticker, arbeiteten fast 30 Jahre lang in und für Heilsbronn nicht nur als Maler, sondern auch als Bildhauer. Auch das nun zu besprechende Marmorepitaph wurde von ihnen gefertigt. Vgl. Stillfried S. 47.

11. Das Marmorrelief–Epitaph[66] der Markgrafen Georg und Friedrich, ursprünglich bei Nr. 63 eingemauert und mit einem rothen Vorhang bedeckt, bei der neuesten Restauration aber von dort entfernt und bei Nr. 51 eingemauert. Man sieht unter einem Kruzifix die beiden Markgrafen knieend, links und rechts 16 kleine Wappenschilde ohne Helmschmuck, auf jeder Seite 8, mit den Aufschriften: Brandenburg, Meisen, Bayern, Mailand, Sachsen, Braunschweig, Oesterreich, Mosen; an der

andern Seite wieder acht Ausschriften, nämlich Brandenburg, Sachsen, Bayern, Oesterreich, Polen, Oesterreich, Mosen, Böhmen. Unten vier größere Wappen mit den Aufschriften: Polen, Sachsen, Münsterberg, Frangipan. Darunter die folgenden, für eine Lapidarschrift allzulangen lateinischen und deutschen Verse:

Inclitus ingenua virtute Georgius Heros,
Brandenburgiaca Marchio stirpe satus.
Hic ubi fortis avus fratresque paterque quiescunt
Luce senex functus post sua fata, jacet.
Qui licet excelsae praestaret robore mentis,
Attamen innocuae pacis amator erat.
Bella nec alla domi sed publica et externa gessit,
Noxio nec patriae justa sed arma tulit.
Hinc sibi Pannoniae regnum devinxit amorem
Praemia Slesiacos laudis adeptus agros.
Adde, quod et titulis accessio Brussia avilis,
Facta per hunc gelido subdita terra polo,
Tum vero patriam tranquilla pace gubernans
Fortiter asseruit dogmata vera Dei.
Hacque fide referens constanti et pectore toto
Confessus coram Caesare saepe fuit.
Justitiae custos et castus caetera princeps
Subjecti meruit civis amore coli.
Hunc, quia te coluit, quia te constanter amavit,
Salvator, gremio suscipe Christo tuo.

Der hochgeboren Fürst, Marggraff Georg aus Gottes gaben,
Ligt alhie bey seinen vorfaren begraben.
Er war eins hohen und manlichen muts,
Dennoch friedts begierig und nit bluts.
In offenttichen kriegen sich gehalten wie ein held,
Mit recht angefangenen sachen wenig im sieg feldt,
Erworben der könige zu Ungern grose gnad,
Auch treflich land und leut zu einer gab,
Preussen zum haus Brandenburg gebracht,
Dassclb geaussert mit grossem gewalt und macht,

Seine furstenthumb in ruhe und fried regiert,
Mit rechtschaffener christlicher religion ziert,
Offentlich das Evangelium betont
Vor keiserlicher Majestät und gemein Reichsstand,
Recht, zucht und tugend gehanthabt und gemehrt,
Von seinen unterthonen als ein vatter geliebt und geehrt
Den Christus zu den himlischen freuden uffgenommen,
Dahin er allein durch den seligmachenden Glauben kommen.

Dann folgen die Worte: Vixit annos 59, menses 9, dies 23. Mortuus est 5. Cal. Jan. A. D. 1543. Requiescit in spe resurr. mortuorum et vitae aeternae. Des Markgrafen Friedrich wird in diesen Inschriften nicht gedacht. Der lateinische Verskünstler (angeblich Stigelius) machte seine Sache besser als der deutsche. Verfertiger des Epitaphs ist Lukas Gruenberg.

12. Porträtbilder des Markgrafen Kasimir und dessen Frau, vormals an einer der runden Säulen, jetzt bei Nr. 66. Beide Personen sind klösterlich gekleidet und tragen den Schwanenorden. Rechts das bayerische Wappen, links das brandenburgische, Adler, Greif. Die Unterschriften lauten: „In dem Jahr als man zalt nach Christi geburt 1527 Jahr an dem 21. tag Septembers an St. Mathestag zu morgens zwischen drey und vieren starb der durchleuchtig hochgeborne Fürst und Herr, Herr Casimir, Marggrave zu Brandenburg, Stetin, Pommern, der Cassuben und Wenden Herzog, Burggrave zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, der hie begraben seydt, dem Got vom himmel gnedig und barmherzig sey. Amen.“ Daneben: „Nach Christi unsers lieben Herrn und Seligmachers geburt 1543 am tag Georgii zwischen 8 und 9 Uhr nachmittag ist zu Neuburg an der Thonau in Got verschieden die durchleuchtig hochgeborn Fürstin und Frau, Frau Susanna, Markgrävin zu Brandenburg, gebohrne Herzogin in Obern und Nidern Bayern, und ist ihrer F. G. Leib zu München in unser Lieben Frauen Kirchen fürstlich zu der Erden bestatet. Der allmächtig Got woll I. F. Gnaden Seelen in dem ewigen Leben gnedig und barnrherzig seyn. Amen.“ Vgl. Stillfried S. 151.

13. Porträtbild des Markgrafen Albrecht, Großmeisters des deutschen Ordens, dann Herzogs von Preußen[67]; in brauner Ordenstracht mit weißem Skapulier, Deutschordenskreuz und Schwanenorden; das Gesicht defekt, daher das ganze Bild von Jarwart kopirt. Das Bild, vormals an einer der runden Säulen, hängt jetzt bei Nr. 56. Neben dem Bilde die Worte: Aetatis suae anno 32. Anno Domini 1522.

14. Porträtbild des Markgrafen Georg[68], Albrechts Bruder. Das Bild, jetzt bei Nr. 64, hing vormals an derselben runden Säule, an welcher das des Bruders Albrecht hing. Georg trägt ein Barett und eine werthvolle goldene Ordenskette, nicht die des Schwanenordens. Neben dem Bilde die Worte: Aetatis suae anno 39. Anno Domini 1522. Auf der Rückseite der Name des Malers Henneberg von Königsberg. Wie sich die Gebrüder Georg und Albrecht in den Jahren 1505 und 1510, Jeder in seinem 21. Lebensjahre, in Heilsbronn verabschiedeten, berichten die Beitr. S. 120 und 123. Albrecht ging als Großmeister des deutschen Ordens nach Königsberg, Georg an den königlichen Hof nach Ungarn. 1522 trafen Beide wieder in der Heimath zusammen, und bei diesem Wiedersehen ließen sie sich Beide porträtiren, vermuthlich in Heilsbronn, da ihre Porträts im Burggrafenhause daselbst aufgehängt wurden, und daselbst blieben, bis das Burggrafenhaus aufhörte, eine fürstliche Herberge zu sein, worauf man die beiden Porträts in die Kirche verbrachte. Georg und Albrecht saßen vor der Staffelei des Malers reich kostümirt und augenfällig gut gelaunt. Daher bemerkt ein Kopist, welcher um 1600 diese Porträts betrachtete und besprach: „Sehr lustig gemalet!“ Der Maler Henneberg von Königsberg scheint im Gefolge Albrechts gewesen zu sein. Schreiber Dieses kann über diesen Maler nichts Näheres berichten. 1535 ließ Georg seinen Vater Friedrich, seine Mutter Sophia, seine dritte Frau Emilie und sich selbst porträtiren. Diese vier in Heilsbronn nicht

mehr vorhandenen Porträts hingen zur Zeit der Klosterauflösung an der Rückwand des vorhin besprochenen achten Altars Trium Regum. Daneben standen folgende Worte: „Homo: Ich fleuch aus großer Noth, denn ich fürcht den bittern Tod. Mors: Mir kann Niemand entfliehen. Georg von Gottes Gnaden, Markgraf zu Brandenburg, hat diese Abconterfeiung lassen machen im 1535. Jahr.“ Im Jahr daraus wurde der Vater Friedrich in Heilsbronn begraben, wo ihm schon bei Lebzeiten von seinem Sohne eine Ruhestätte zugedacht war; siehe Beitr. S. 146 und 147. Anstatt jener vier Porträts hängen an der Rückwand des Altars jetzt Oelbilder, welche von andern Altären bei deren Abtragung genommen und dorthin verbracht wurden.

15. Votivbild des Markgrafen Albrecht Alcibiades[69], vormals bei Nr. 62, jetzt bei Nr. 53, gemalt von dem wiederholt genannten Lukas Gruneberg. Es befindet sich in einem zweithürigen Schranke. Auf der Außenseite der zwei Thürflügel sind vier Wappen mit den Ueberschriften: Brandenburg, Bayern, Bayern, Mailand; auf der Inseite 16 Wappen, und zwar acht auf der einen Seite: Brandenburg, Bayern, Sachsen, Oesterreich, Littauen, Polen, Oesterreich und Ungarn; acht auf der andern Seite: Bayern, Mailand, Braunschweig, Oesterreich, Mas, Portugal und ein spanisches Allianzwappen mit den Ueberschriften: Castilien, Legion, Granada. Auf dem Bilde zwischen den beiden Thürflügeln erscheint der Markgraf fast lebensgroß, gepanzert, mit einer Hand das Zepter, mit der andern den Degenknopf umfassend, spitzig der lange rothe Bart, spitzig der Hut, zu den Füßen der Helm. Die Schrift unter dem Bilde lautet: „Nach Christi unsers lieben Herren geburth 1557 Jar den 8. tag des monats Januarii ist der durchleuchtigst hochgeborne Fürst und Herr, Herr Albrecht der Jünger Markgraff zu Brandenburg, in Preussen, zu Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, auch in Schlesien zu Opeln und Rattiboren Hertzog, Burggraff zu Nurnberg und Fürst zu Rügen, der streitbar und berumt Held, der umb die Freiheit

teutscher Nation mannlich gestritten und daruber sein land und leut auch all sein Vermögen leibs und guts gewaget, zu Pfortzheim bei seiner fürstl. Durchl. schwager Marggraff Carln zu Baden und Hochberg und seiner fürstl. Durchl. Schwester, Frawen Kunigund, geborne Marggräffin zu Brandenburg, seliglich und christlich gestorben. Gott verleyhe ihm und allen Christen ein selige Urstand. Und ligt der enden in der Pfarrkirchen begraben.“ Auf der Außenseite der Thürflügel stand: Epitaphium illustrissimi principis domini Alberti marchionis, qui obiit Pforzhemii in arce marchionum badensium A. 1557, 8. Jan. Auctore Georgio Tillio:

Octavus medium cum sol peragraret olympum,
Jane biceps mensem viseretque tuum,
Ereptus terris concessit ad astra beatus
Albertus princeps marchio magnanimus.
Lachesis heu misero quid non tu surripis orbi?
Divaque quam nulli parcere saeva potes?
DILeCtI CeCIDIt CapItIs nostrI ergo Corona
NaMqVe abIt ALbertVs regna beata. patrIs.

Anders ist Albrecht Alcibiades in den Beitr. S. 170 und 171 charakterisirt.

16. Votivbild für König und Kienlein, jetzt bei Nr. 110, Maria und Johannes unter dem Kreuz darstellend, gleichfalls von Lukas Gruneberg oder einem seiner Gehilfen ziemlich gut gemalt, wenn man von den verzeichneten Füßen absieht, 1854 restaurirt. König und Kienlein waren, wie beim 30. Abt berichtet wurde, Mönche in Heilsbronn und miteinander innig befreundet. Sie verfaßten die gleichfalls oben mitgetheilte lateinische Schrift unter dem von ihnen gestifteten Votivbilde, starben beide i. J. 1558 und wurden auf dem Begräbnißplatze vor der Kirche beerdigt. Vgl. Stillfried S. 230.

17. Votivbild für Baureis, die Auferstehung Christi darstellend, jetzt bei Nr. 108. Baureis war Küchenmeister in Heilsbronn, dann Wirth und Verwalter im heilsbronner Hofe zu Nürnberg und starb 1560. Vgl. Stillfried S. 230.

18. Votivbild des Magisters Preu, die Taufe Christi am Jordan darstellend, 1571 von Lukas Gruneberg und Konsorten gemalt, 1854 von Thiem restaurirt, jetzt bei Nr. 115. Ueber den Stifter und sein Votivbild ist beim 33. Abt und Bd. II., 106 berichtet worden. Vgl. Stillfried S. 232.

19. Votivbild für den Mönch Oeder, Pauli Belehrung darstellend, 1574 gleichfalls von Gruneberg und Konsorten gemalt, 1845 renovirt, jetzt bei Nr. 117. Ueber Oeder und sein Votivbild ist beim 34. Abt berichtet worden. Vgl. Stillfried S. 227.

20. Votivbild, vermuthlich für den 1561 gestorbenen 34. Abt Beck bestimmt, jetzt bei Nr. 121. Es illustrirt die Heilsordnung, vom Fall im Paradies an bis zur Erlösung auf Golgatha. Oben beim 30. Abt ist berichtet worden, daß der 34. Abt Beck sein Votivbild, vermuthlich das in Rede stehende, von Gruneberg malen ließ, aber vor der Kostenberichtigung starb, weßhalb das Kloster dem Maler einen Schuldschein über 200 fl., die er für gelieferte Arbeiten noch zu fordern habe, einhändigte. Vgl. Stillfried S. 232.

21. Votivbild, das Weltgericht darstellend, Nr. 119. Beim ersten Anschauen macht das Bild den Eindruck des Unfertigen; bei näherer Betrachtung erscheint es beachtenswerth. Die zahlreichen Figuren sind gut gezeichnet und gruppirt. In den Wolken der Weltenrichter, Engel mit goldenen Posaunen; die durch eine Kluft von den Verdammten bereits getrennten Auserwählten erheben preisend die Hände; ein Engel umfaßt ein Kind; die Verdammten sind in den Klauen der Teufel, welche noch in die Reihen der Auserwählten zu dringen suchen; einer derselben durchbohrt sein Opfer mit solcher Gewalt, daß sich das Mordinstrument biegt. Ein anderer schleift mit der einen Hand zwei Angekettete fort, während er in der andern ein aufgeschlagenes Buch hält. Im Hintergrunde ein Rad, durch welches Verdammte in die Höhe gezogen und dann in die Tiefe hinabgelassen werden. Aus einem Pfuhl qualmt durchsichtiger Rauch, welcher sich über dem Erdboden hinzieht. Die häßlichste Figur ist ein

zweiköpfiger Teufel mit einem Gesicht auf der Brust. Ein anderer umgreift einen Kopf mit einer Tonsur. Links ein Wappen, darin ein geharnischter Ritter; ein solcher auch oben im Helmschmuck. Rechts ein Wappen, darin drei rothe Vögel. Wem diese Wappen angehören und für wen das Votivbild gemalt wurde, meldet keine Ausschreibung. Jedenfalls ist das Bild auch von Gruneberg und Konsorten gemalt worden.

22. Votiv–Glasgemälde für den 1297 gestorbenen Burggrafen Friedrich III.[70] Die in den Jahren 1466–72 vom 23. Abt Wegel für den Kreuzgang angekauften Glasgemälde in sechzehn Fensterflügeln sind bei diesem Abt ausführlich besprochen worden. Sie waren zur Zeit der Klosterauflösung noch unversehrt in Heilsbronn, kamen aber 1770 nach Onolzbach, wohin von dortaus, ist nicht bekannt. In der Klosterkirche waren nur die hintersten Fenster des östlichen Chars mit Glasgemälden geschmückt. Keine Aufschreibung meldet, wer diese fertigte, wer sie anschaffte und was sie darstellten, eine einzige zur Zeit der Klosterauflösung verfaßte Aufschreibung ausgenommen, lautend wie folgt: „Am rothen Fenster hinter dem obern Altar im mittlern Fenster sind die Bildnus Burggrafs zu Nürnberg, so zu Kaiser Rudolfs Zeiten gelebt, und über ihm der Zollerische Schild und Namen Fridericus, gegenüber aber seiner beiden Gemahlinnen Bildnus, über denen auch der Zollerische Schild mit diesen Worten: Duae Dominae Burggraviae.“ Dieser Notiz zufolge ist das Glasgemälde ein Votivbild für den 1297 in Heilsbronn begrabenen Burggrafen Friedrich III. Es steht bei Nr. 140, wo es auch ursprünglich stand. Es ist unter den Glasgemälden der Kirche das einzige, welches man im zerstörungslustigen 18. Jahrhundert der Aufbewahrung werth achtete: man nahm es bei der damaligen verunglückten Restauration der Kirche heraus, verwahrte es sorgfältig und setzte es dann wieder ein. Näheres über das Bild siehe in den Beitr. S. 63.

23. Das Porträt des 27. Abts Schopper, jetzt bei

Nr. 116, ursprünglich und noch zur Zeit der Klosterauflösung in der Abtswohnung, erst späterhin in die Kirche verbracht. Ueber den Abt und sein mitabgebildetes Lieblingshündchen Paris siehe Beitr. S. 151. Vgl. Stillfried S. 46.

24. Das Porträt des 35. und letzten Klosterabts Wunder, jetzt bei Nr. 121, ursprünglich gleichfalls in der Abtswohnung, gemalt von Gruenberg, auf einem Zettel in der Hand des Abts die vermuthlich vom Abt selbst verfaßten Verse:

Qui sua committunt lachrymantes semina terrae,
Hi laeti messis tempore farra metent.
Ibant et flebant metentes semina, verum
Far jam demessum quisque ferabat ovans.

Nach Wunders Tod schrieb man aus seinen vorhin besprochenen, nicht mehr vorhandenen Leichenstein die Worte Psalm 26, 5, welche der Abt beim Schreiben der eben mitgetheilten Verse vor Augen hatte. Vgl. Stillfried S. 48.


Freskomalereien

waren zur Zeit der Klosterauflösung in großer Zahl vorhanden, besonders sehr viele auf die Mauer gemalte, in neuerer und neuester Zeit völlig übertünchte Todtenschilde. Außer diesen waren damals noch drei Freskobilder vorhanden, nämlich

1. Adam und Eva. „Man sagt, daß diese so lang gewesen, als sie da abgemalet.“ Ueber Alter und Werth des nicht mehr vorhandenen Bildes kann nichts berichtet werden. Es war bei Nr. 53, wurde im 18. Jahrhundert übertüncht, im 19. völlig zerstört, da die dortige Mauer i. J. 1854 niedergerissen und ganz neu ausgeführt wurde.

2. Familienbild des 1398 verstorbenen Burggrafen Friedrich V.[71] über den beiden Säulen bei Nr. 76 und 77. Daß der Burggraf das Kloster reichlich ausbeutete, aber auch reichlich beschenkte, daß der Abt sein Gevattermann war, daß er den schönen Dreikönigsaltar stiftete, daß seine Statue auf dem

Sarkophagdeckel des Hauptmonutnents liegt, ist oben beim 19. und 35. Abt und in den Beitr. S. 82–85 berichtet worden. Auf dem Freskobilde erscheint er mit all seinen Angehörigen in betender Stellung, hinter ihm seine beiden Söhne und seine Frau mit neun Töchtern. Den Brackenkopf auf seiner rechten Schulter stützt sein älterer Sohn Johann, während sein jüngerer Sohn Friedrich, der nachmalige Kurfürst, das Zollerische Wappen empor hält. Seine Frau, Elisabeth von Meißen, kniet hinter ihren neun Töchtern. Die ohne Kopfbedeckung abgebildeten sechs Töchter starben unverheirathet, theils als Kinder, theils als Nonnen; die mit Kopfbedeckung abgebildeten drei Töchter verheiratheten sich: Margaretha an den Landgrafen Herman von Hessen, Beatrix an den Marlgrafen Albrecht III. von Oesterreich, Elisabeth an den Pfalzgrafen Ruprecht. Daher die beigegebenen Wappen von Hessen, Oesterreich und Pfalzbayern. Die älteste Tochter, Elisabeth, erscheint gekrönt, da ihr Gemahl, Ruprecht von der Pfalz, ein ständiger Gast im Burggrafenhause zu Heilsbronn, Kaiser wurde. Bei Fünfen der abgebildeten Personen sind Spruchbänder, beschriftet wie folgt. Beim Vater Friedrich: Sancta Trinitas, unus Deus, miserere mei. Beim Sohne Johann: Ora pro me, Sancta Dei genetrix. Beim Sohne Friedrich: Miserere mei Deus secundum magnam misericordiam tuam. Bei der Mutter Elisabeth: Audi nos, nam te filius nihil negans honorat. Bei der Tochter Elisabeth: Salva nos, Jesu, pro quibus virgo mater te orat. Dieses Freskobild wurde immer sorgfältig erhalten, 1590 auf markgräflichen Befehl vom onolzbachischen Hofmaler Bitterer „renovirt, vergoldet und dreifach abgesetzt“. Vergoldet wurde namentlich der Brackenkopf auf dem Helm. Im Jahre 1711 wurde das Bild nicht übertüncht, sondern vom Maler Schulz, der nachher wiederholt genannt werden wird, auf Blech kopirt, diese Kopie mit Klammern auf dem Original befestigt und dieses dadurch völlig verdeckt. Nach Wegnahme der Blechkopie i. J. 1850 kam das Original wieder zum Vorschein, wobei sich folgender Befund ergab: „Das Kolorit wohl erhalten, eben so die zehn weiblichen Köpfe; weniger das

Gesicht des Vaters; die Spruchbänder theilweise lesbar.“ Das Bild wurde nicht restaurirt, sondern übertüncht, die Blechkopie bei Nr. 70 aufgehängt.

3. Das Einweihungsbild bei Nr. 150, den Bischof Otto und den Grafen Rapoto darstellend, welche die Klosterkirche auf den Händen tragen; ausführlich beschrieben und besprochen oben I, 11 bis 13 und beim 23. Abt. Das Bild ist zur Zeit noch nicht restaurirt. Vgl. Stillfried S. 187.


Die Uhr mit dem Löwen und dem Todtengerippe,

vom 25. Abt Bamberger (s. dort) angeschafft, von Fürsteuschülern oft geschädigt, stand bei Nr. 147. Wohin die ´Uhr kam, ist nicht bekannt. Der Löwe mit dem Todtengerippe auf seinem Rücken war bis gegen 1866 noch in Heilsbronn, kam aber dann nach München. Vgl. Stillfried S. 56.

So viel über das Innere der Kirche zur Zeit der Klosterauflösung. Zu den damals daselbst vorhandenen monumentalen Gegenständen kamen bis in die Mitte des 30jährigen Krieges noch zwei. deren hier, um der Vollständigkeit willen, noch gedacht werden soll: das Gedächtnißbild für den 1603 gestorbenen Markgrafen Georg Friedrich und der Sarkophag für den 1625 gestorbenen Markgrafen Joachim Ernst.


Das zum Gedächtniß des Markgrafen Georg Friedrich und seiner beiden Frauen i. J. 1614 gefertigte grossartige Oel- und Schnitzbild

wurde oben beim 35. Abt beschrieben und besprochen. Es war 1861 noch vollständig in Heilsbronn vorhanden und hätte unzertheilt an seinen ursprünglichen Standort, an die bei Nr. 72 westöstlich laufende Mauer, zurückgebracht werden sollen. Statt dessen zerstückte man dasselbe, verbrachte die Oelbilder des Markgrafen und seiner Frauen mit den treffenden Wappen an die Wand bei Nr. 58, 60, 62, die übrigen Theile aber nach München. Vgl. Stillfried S. 161.  

Das Monument des Markgrafen Joachim Ernst[72]

bei Nr. 83 wurde gleich nach dem Tode des Markgrafen von dessen Wittwe Sophia und vom Markgrafen Christian von Bayreuth errichtet. Laut Kontrakt von 1625 übernahm der Bildschnitzer A. Groß in Kulmbach die Modellirung nach einer ihm behändigten Zeichnung, der Glocken–, Stück- und Kunstgießer G. Herold in Nürnberg den Guß. Der schwarze Marmor zum Sarg wurde bei Schwarzenbach im Bayreuthischen gebrochen, das Metall, 5875 Pfund, zu der auf dem Sarg liegenden Statue des Markgrafen, zu der geflügelten Fama an der Kopfseite und zu den Engelchen wurde von den beiden Stiftern geliefert. Der Bildschnitzer erhielt 3400, der Gießer 500 Reichsthaler. Das 1630 vollendete und aufgestellte Monument wurde schon im Jahr darauf von Tilly’schen Reitern geplündert und zerschlagen. 81 Jahre lang lagen die Bruchstücke in der Heideckerkapelle, die Metallstatue sammt der Fama eine Zeitlang in Nürnberg, wohin man sie 1700 beim Einfall feindlicher Truppen in Sicherheit gebracht hatte. 1711 begann die Wiederherstellung des Monuments, wobei sich ergab, daß mehrere Theile desselben abhanden gekommen waren und neu gefertigt werden mußten, nämlich sechs Adler und das Kopfkissen von Alabaster, zwei Schrifttafeln, das Postament und die Posaune für die Fama. Die Alabasterarbeit fertigte für 425 Gulden der Bildhauer F. Manger zu Fürstenberg. Den Alabaster bezog man von Fürnsberg. Das kombinirte Wappen an der Fußfeite zeigt in 16 Feldern 8 Greife (Pommern, Stettin, Kassuben, Wenden, Barth, Wolgast, Usedom), 2 Löwen (Burggrafthum und Rügen), 3 Adler, ein Andreaskreuz (Gutzlow), das zollersche Wappen, ganz unten das Regale. Die wortreichen Inschriften an den beiden Seiten des Monuments lauten: a. „Der durchleuchtig hochgeborne Fürst und Herr, Herr Joachim Ernst, Markgraf zu Brandenburg, in Preußen Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, wurde geboren zu Coelln an der Spree den 11. Juni 1583, trat in

die Regierung den 13. Juni 1603, hielt zu Onolzbach Beilager mit der durchleuchtig hochgebornen Fürstin und Frau Sophia, geborne Gräfin zu Solms den 4. Octobris 1612, zeugte mit derselben vier Söhne, als Markgraf Friedrichen, Albrechten, Albrechten und Christian, dann Fräulein Sophiam. Verstarb in Christo seliglich zu Onolzbach den 25. Februarii um 11 Uhr gegen Mittag A. 1625. Dem Verleihe Gott eine fröhliche Auferstehung zum ewigen Leben. Amen.“ b. „Als nach vielfältigen gefährlichen Kriegsläuften die göttliche Güte mehrere Sicherheit verliehen, hat der durchleuchtige Fürst und Herr, Herr Wilhelm Friedrich, Markgraf zu Brandenburg, Herzog in Preußen zu Magdeburg etc. unser gnädigster Fürst und Herr dieses Monumentum dero Herrn Urgroßvatern höchstseligster Gedächtnuß zum ruhmwürdigsten Andenken aufrichten und zu Stand bringen lassen Anno Christi 1712, in welchem Jahr auch die erfreuliche Geburt dero Erbprinzen, Herrn Carl Wilhelm Friedrichs, sich derer durchleuchtigsten Herren Vorfahren zu erinnern Anlaß gegeben.“ Bei Gelegenheit dieser Renovatur und Wiederaufstellung des Monuments wurden im Grabgewölbe, auf welchem dieses ruht, zur Verstärkung der Tragkraft zwei Backsteinbögen eingezogen.


Der Welserische Todtenschildt[73]

bei Nr. 10 kommt erst hier am Schlusse dieser Abtheilung zur Sprache, weil er in keinem der um die Zeit der Klosterauflösung verfaßten Monumentenverzeichnisse aufgeführt wird, sonach damals wohl noch nicht in der heilsbronner Kirche war. Erst hundert Jahre später wird seiner gedacht, aber nie dabei bemerkt, wann und warum er in die heilsbronner Kirche kam. Die Schrift auf demselben lautet: Anno 1278 starb Julius Welser, Ritter des heiligen Lands und teutschen Ordens Herr in Preußen nach erhaltener Schlacht des Kaisers Rudolff des ersten in Behmen d. G. g.“ Aus dieser Schrift erhellt nicht, wo der Ritter starb und wo er begraben wurde. Wäre er in Heilsbronn begraben worden,

so würde zuverlässig eine heilsbronner Ausschreibung darauf hinweisen, insonderheit einer der Todtenkalender; allein keiner derselben gedenkt eines Welserischen Jahrtages. Nichtheilsbronnischen Ausschreibungen zufolge focht Julius Welser während eines Kreuzzuges im gelobten Lande und mit dem Kaiser Rudolf von Habsburg und dem in Heilsbronn begrabenen Burggrafen Friedrich III. in Böhmen. Der Todtenschild zeigt ein Deutschordenskreuz und das Welserische Wappen, eine Lilie. Dem Kolorit nach zu urtheilen, wurde der Schild nicht um 1278, sondern erst Jahrhunderte später gemalt. Unbekannt ist, wer ihn malen und gerade in Heilsbronn aufhängen ließ, obgleich dort der Ritter nicht begraben, auch sein Jahrtag nicht gefeiert wurde. In Preußisch-Elbing und in der Deutschordenskirche zu St. Jakob in Nürnberg sollen Welserische Todtenschilde vorhanden sein, welche mit dem heilsbronnischen völlig konform sind. Im Jahre 1731, als Hocker seinen Antiquitätenschatz (s. dort S. 49) schrieb, hing der in Rede stehende Schild bereits in der heilsbronner Kirche.


B. Wie das Innere der Kirche in den Jahren 1709 bis 1771 umgestaltet und verunstaltet wurde.[74]

Der östliche Ausbau der Kirche von 1284 und der südliche von 1434 hatten steinerne Deckgewölbe, das Schiff und die Ritterkapelle aber flache Decken. Um Gleichförmigkeit herzustellen, wurden während der ersten Fürstenschulperiode über dem Schiff und der Ritterkapelle Brettergewölbe angebracht. Daß diese Umgestaltung vom Uebel war, wird nachher berichtet werden. Altäre, Bilder etc. blieben nach der Klosterauflösung meist an ihrer ursprünglichen Stelle; Kanzel, Stühle etc. etc. aber wurden anders gestellt, wie man es eben für den protestantischen Ritus und die Fürstenschule für zweckdienlich hielt. Tilly’sche Reiter erbrachen und beraubten zwei Grüfte, rohe Fürstenschüler beschädigten viele Kunstgegenstände; weitere Beschädigungen oder Umgestaltungen erlitt die Kirche im Innern nicht. Aber Vieles in und an ihr

wurde schadhaft, da die in Folge des Krieges völlig erschöpfte Klosteramtskasse nichts mehr in Bau und Besserung erhalten konnte. Der Markgraf von Bayreuth nahm 1706 an Ort und Stelle Einsicht von dem ruinosen Zustand der Kirche. „Der Regen dringt durch Dächer und Gewölbe; das Brettergewölbe ist dem Einsturz nahe, das Monument von Joachim Ernst zertrümmert, die Pflasterung durchaus schadhaft, in manchem Fenster nicht der sechste Theil Scheiben vorhanden, da die undisziplinirte Fürstenschuljugend nach dem nahestehenden Birnbaum wirft; die hölzernen Grabmäler sind sehr verfault und zerbrochen, die Wappen theils ganz ausgelöscht,“ dieß war der konstatirte Befund, und Abhilfe dringend nöthig. Es wurden Vollzugsbefehle ertheilt, Kostenanschläge gefertigt und Gelder angewiesen; aber Onolzbach und Bayreuth und die beiderseitigen Baumeister certirten noch lange, bis endlich i. J. 1710 die Sache in Angriff genommen wurde. Gabriel de Gabrielli, der mit der Ausführung betraute Baumeister, erhielt unbeschränkte Vollmacht. Die Restauration der Malereien auf den Wappen und Todtenschilden wurde dem Maler K. F. Schulz von Fürth übertragen.

Um in der Klosterkirche ungehindert restauriren zu können, wies man vor Allem der Gemeinde ein anderes interimistisches Gottesdienstlokal an, und zwar in der damals als Brettermagazin benützten Katharinenkirche. Bisher wurde der Gemeindegottesdienst im Schiff der Kirche bei den großen Monumenten gehalten. Der Altar stand zwischen Nr. 78 und 83, die Kanzel bei Nr. 93, der Taufstein bei Nr. 90, die Orgel bei Nr. 50 auf einem Schwibbogen. Die Restauration wurde 60 Jahre lang hingezogen; daher mußte der Gottesdienst 60 Jahre lang interimistisch in der Katharinenkirche gehalten werden. Die Restauration begann mit der Reparatur der Bedachungen, Deckgewölbe und Außenmauern. Die Bauausgaben betrugen während der zwei ersten Baujahre 6000 Gulden. Gabrielli ließ die westliche Giebelmauer an der Ritterkapelle in der Mitte von oben nach unten ausbrechen und erneuern, die Giebelmauer überhaupt im Zopfstyl umgestalten und in derselben bei Nr. 1 ein Portal

anbringen, während vorher an dieser Stelle kein Eingang war. Bei der Restauration von 1851 an wurde diese ganze Giebelmauer bis auf den Grund abgetragen, neu aufgeführt und das Portal geschmackvoll umgestaltet. Nach Gabrielli’s Plan sollte das Gottesdienstlokal aus dem Mittelschiffe weg in das Querschiff verlegt und von den großen Monumenten ganz getrennt werden. Zu dem Ende ließ er eine neun Fuß hohe (neuerlich wieder abgetragene) Scheidemauer mit Zinnen von Nr. 62 an über Nr. 72 und 93 nach Nr. 115 ausführen. die Orgel von Nr. 50 weg nach Nr. 153, wo sie jetzt wieder steht, verbringen, die Kanzel von Nr. 93 nach Nr. 151, wo sie jetzt wieder angebracht ist. Die Orgel stand, wie eben erwähnt, auf einem Schwibbogen bei Nr. 50. Man gelangte zu derselben von zwei Seiten her, entweder vom anstoßenden Kloster her durch eine Thür neben Nr. 49, oder von der Wendeltreppe im Thürmchen aus durch eine Thür neben Nr. 25. Die transponirte Kanzel wurde vom Hofbildhauer Fischer neu gefertigt. Das projektirte Gottesdienstlokal hatte nun zwar Orgel und Kanzel, aber nicht die weiteren Requisiten, so daß von einer Benützung noch keine Rede sein konnte. Das ganze Restaurationswerk gerieth ins Stocken und konnte erst nach acht Jahren wieder aufgenommen werden; denn es ergab sich, „daß Gabrielli ganz lüderlich gearbeitet hatte“. Seine lüderliche, obgleich wohlgemeinte Arbeit bestand darin, daß er am Brettergewölbe, um dieses frei zu machen und dadurch die Kirche zu verschönern, die Schlaudern aussägen ließ. Als schlimme Folge davon ergab sich eine Ausbauchung der nördlichen Mauer um einen halben Fuß, die Verschiebung einer der runden Säulen unterhalb dieser Mauer und das Bersten eines Säulenkapitäls. Das Brettergewölbe hatte nun keine feste Unterlage mehr und drohte herabzustürzen. Man mußte daher, um weiteres Ausweichen der Mauer zu verhüten, 1724 das Brettergewölbe abtragen und wieder eine flache Decke herstellen. Die dadurch erwachsenen Kosten wollte Bayreuth nicht mittragen, da Onolzbach einzig und allein durch seinen ungeschickten Baumeister die Schuld trage. Die verwittwete Markgräfin

Chr. Charlotte von Onolzbach und der Markgraf von Bayreuth korrespondirten eigenhändig miteinander über die Sache. Man übertrug die Korrektur der Gabriellischen Baumängel dem Baudirektor von Zocha.

Vor dem Eintritt der gedachten Baukalamität hatte Gabrielli bereits Vieles im Innern der Kirche umgestaltet und renovirt. Der Wiederaufrichtung des Monuments von Joachim Ernst ist vorhin gedacht worden. Den Fußboden der ganzen Kirche überdeckte man 1712 mit einer Erdschichte und diese mit Solnhofer Steinen; die ursprüngliche, zum Theil mosaikartige Pflasterung und die meisten liegenden Grabsteine wurden dadurch unsichtbar, bis sie durch die Ausgrabungen i. J. 1853 wieder ans Tageslicht kamen.

Die ganze Kirche wurde 1712 weiß getüncht und Folgendes dabei abgeändert: Die über den Kapitälen der zehn runden Säulen des Mittelschiffes auf die Mauer gemalten zehn runden zollerischen Todtenschilde waren meist verblichen. Man beschloß, sie nicht zu übertünchen, aber auch nicht zu renoviren, sondern auf Holz zu kopiren und die Kopien an der Stelle der Originale auszuhängen. Die von dem heilsbronner Schreiner Tröster gefertigten und von dem genannten Maler Schulz gemalten zehn Zollerischen Schilde zeigten folgende Rundschriften: 1. A. D. 1218 obiit Fridericus Burggravius de Nürnberg. 2. A. D. 1297 in vigilia assumtionis obiit Dns. Fridericus senior Burggravius de Nurnberg. 3. A. D. 1298 Kal. Sept. obiit Johannes filius senioris Friderici Bluggravii de Nurnberg. 4. 1332 Kal. Junii obiit Dns. Fridericus junior Burggravius de Nurnberg. 5. A. D. 1334 3. Non. Apr. obiit Dns. Conradus Bruggravius de Nurnberg, filius Friderici. 6. A. D. 1375 obiit Dna. Elisabetha Burggravia de Nurnberg. 7. A. D. 1398 12. Kal. Febr. obiit Dns. Fridericus Burggravius senior de Nurnberg. 8. A. D. 1357 Non. Oct. obiit Dns. Johannes Burggravius de Nurnberg. 9. A. D. 1361 Non. Apr. obiit Dns. Albertus Burggravius de Nurnberg. 10. A. D. 1420 am Tag Barnabä Apostoli starb Burggraf

Hans von Nurnberg dem Gott gnad. Die Angabe aus dem ersten dieser Todtenschilde ist unrichtig, denn i. J. 1218 starb kein Burggraf Friedrich.[75] Die defekte Mauerschrift konnte schon i. J. 1711 nicht entziffert werden, noch weniger i. J. 1847 vom Schreiber dieses Buches. Es ist daher unbekannt, welchem Burggrafen dieser Todtenschild angehört. Vermuthlich war, wie in den Beitr. S. 11 bis 15 gezeigt wurde, der auf dem zweiten Todtenschild genannte, 1297 gestorbene Friedrich III. nicht der erste in Heilsbronn begrabene Burggraf; der unentzifferte Todtenschild wird daher einem früheren, gleichfalls in Heilsbronn begrabenen Burggrafen angehören. Bei der nachher zu besprechenden Restauration oder Verunstaltung der Kirche im Jahr 1771 wurden die 10 Zollerischen Schilde abgenommen, aber wieder aufgehängt, laut folgender Kreideschrift auf der Rückseite eines der Schilde: „Meister Weymer und Zeunert aufgemacht 1771.“ Am 25. Nov. 1847 wurden die 10 Schilde abermals abgenommen und von den Gebrüdern Vogtmann in Ansbach renovirt. Dabei ergab sich, daß Wappenform, Buchstaben und Ziffern nicht antik, sondern modern, in der 1711 üblichen Weise gestaltet, auch auf den Schilden keine Erhöhungen vorhanden waren. Durch die Vogtmann’sche Renovatur erhielt Alles wieder ein antikes Gepräge. Von den 10 Schilden wurden 8 wieder über den runden Säulen bei Nr. 73, 74, 75, 76, 77, 85, 88 und 92 aufgehängt, die übrigen 2 bei Nr. 98 und 101.

Ueber den Kapitälen der 10 runden Säulen hingen von 1603 an nicht nur die 10 zollerischen Todtenschilde, sondern auch die 36 Fahnen, welche beidem von Hocker S. 155 ff. ausführlich beschriebenen Leichenbegängniß Georg Friedrichs vorgetragen worden waren. Diese im Laufe von 108 Jahren defekt gewordenen 36 Fahnen wurden 1712 ganz beseitigt, zuvor aber von dem gedachten Maler Schulz auf Holztafeln kopirt und diese über den 10 zollerischen Schilden aufgehängt. Aus den Holztafeln waren folgende 12 Wappen abgebildet: 1. Der burggräfliche Löwe

im goldenen Felde, der Rand weiß und roth. 2. Das zollerische viergetheilte, schwarz–weiße (silberne) Wappen. 3. Der kurbrandenburgische goldene Zepter im blauen Felde. 4. Der brandenburgische rothe Adler mit goldenen Klauen. 5. Das Regale oder die Blutfahne, ein rother Schild ohne Bild. 6. Das Wappen von Rügen, ein über Treppenstufen aufsteigender schwarzer Löwe. 7. Ein pommerischer ganz rother Greif im silbernen Felde. 8. Im silbernen Felde ein Greif: der Kopf und die linken Pfoten grün, die rechten Pfoten und die Flügel roth und grün gestreift. (Slaven und Wenden.) 9. Im silbernen Felde ein Greif: Kopf und die linken Pfoten roth, die rechten Pfoten und die Flügel roth und grün gestreift. 10. Im silbernen Felde ein Greif: roth, Vorderpfoten, Schnabel und hintere Klauen golden. (Pommern.) 11. Im blauen Felde: ein rother gekrönter Greif. (Stettin.) 12. Im goldenen Felde ein schwarzer Greif. (Cassuben?) Jedes von diesen 12 Wappen wurde dreimal abgebildet, daher belief sich die Gesammtzahl der Wappen auf 36. Diese wurden bei der neuesten Restauration nicht an ihren ursprünglichen Stellen, sondern da und dort in der Kirche aufgehängt, z. B. bei Nr. 4, 12, 13, 20, 21, 28, 36, 37, 43, 44, 132, 134. Was auf diesen Wappen ursprünglich roth war, ist durch Alter braun geworden.

So weit war das Restaurationswerk unter Gabrielli’s Leitung gediehen. Darauf ruhten die Restaurationsarbeiten Jahrzehnte lang gänzlich. Vergebens beantragte der Klosterverwalter i. J. 1757: „daß die Reparation der etliche und 40 Jahre her ödgelegenen Klosterkirche doch endlich vorgenommen werden möge.“ Es geschah abermals 13 Jahre lang nichts, bis man nothgedrungen Hand ans Werk legen mußte. Der Dachstuhl an der Katharinenkirche, in welcher der Gottesdienst interimistisch seit 1710 gehalten wurde, drohte den Einsturz; daher mußte die Katharinenkirche sofort geräumt und der Gottesdienst wieder in der Klosterkirche gehalten werden, was aber in dem von Gabrielli dazu ausersehenen Querschiffe noch nicht geschehen konnte, da die hiezu erforderlichen Requisiten daselbst noch fehlten; man hielt daher den Gottesdienst vorläufig in dem gelb umgrenzten südlichen

Ausbau, welcher auch während der neuesten Restauration als Gottesdienstlokal benützt wurde. Der Pfarrer Heidenreich verkündete daher am 1. Juli 1770 von der Kanzel: „Die Klosterkirche ist seit der Reformation zum evangelischen Gottesdienst gebraucht worden und die ordentliche Pfarrkirche gewesen. Nachdem aber 1709 an derselben eine Reparatur angefangen worden, so wurde die Katharinenkapelle der Gemeinde einstweilen eingeräumt, welche vorher über anderthalbhundert Jahre öde gestanden war. Da nun aber der Dachstuhl baufällig worden, so haben S. F. Durchlaucht resolvirt, daß die große Kirche nunmehr wirklich soll aptirt werden. Da aber zur Verringerung der Kosten das noch taugliche Holz und Stühle dieser Kirche zur Herstellung der andern soll verbraucht werden, so ist nöthig, daß wir diese Kirche fördersamst räumen.“ Gabrielli hatte bereits die Kanzel bei Nr. 151, die Orgel bei Nr. 153 angebracht; allein Kanzel und Orgel erhielten nun eine ganz andere Stelle, da Gabrielli’s Plan verworfen, das Innere der Kirche nach dem Plane des nunmehrigen Bauinspektors Bruckner in folgender Weise umgestaltet und verunstaltet wurde:

Man zog zwei Mauern ein, von Nr. 147 nach Nr. 151 und von Nr. 145 nach Nr. 150, theilte den dadurch gebildeten Zwischenraum in zwei Stockwerke, brachte zu ebener Erde bei Nr. 148 den Altar an, darüber die Kanzel, über der Kanzel die bis an die Decke reichende Orgel, hinter der Orgel die Blasbälge, hinter dem Altar die untere, hinter der Kanzel die obere Sakristei. Dabei wurden die Balken in das Einweihungsbild bei Nr. 150, welches man bereits übertüncht hatte, schonungslos eingetrieben. Der ansbacher Hofmaler Liebhard malte i. J. 1772 das jetzt bei Nr. 155 befindliche Altarblatt: eine mittelmäßige Kopie der allbekannten Kreuzabnahme von Rubens. Eine dritte, bis an die Decke reichende Mauer wurde von Nr. 72 nach 93 eingezogen, an deren Westseite das ursprünglich bei Nr. 72 befindliche riesige Gedächtnißbild Georg Friedrichs und seiner beiden Frauen angebracht, an der Ostseite aber eine Emporkirche, zwei weitere Emporkirchen bei Nr. 133 und 153. Durch Errichtung dieser drei

Zwischenwände und dieser drei Emporkirchen wurde der Hauptzweck, ein für den protestantischen Gottesdienst geeignetes Lokal zu schaffen, allerdings erreicht: die Zuhörerschaft auf einen kleinen Raum zusammengedrängt, das Predigen und das Verstehen der Predigt wesentlich erleichtert, aber die Kirche war dadurch verunstaltet. Das Verunstaltungswerk wurde fortgesetzt, indem man, allem Gothischen abhold, die schönen Maßwerke oben in den Spitzbogenfenstern vermauerte und darunter Rundbögen einmörtelte, die übrigen Maßwerke aber völlig ausbrach und recht nüchterne, allerdings recht helle Fensterscheiben einsetzte. Nur an dem gemalten Fenster bei Nr. 141 blieben die obern Maßwerke unversehrt und dienten neuerlich als Modelle bei Restauration der gothischen Fenster im östlichen Chor. Die zierlichen Steinhauerarbeiten an den Säulenkapitälen, Konsolen und am Sakramenthäuschen wurden übermörtelt und übertüncht, die runden Säulenfüße durch Ansätze von Gyps viereckig gemacht, von den ursprünglichen fünf Eingangsthüren die bei Nr. 51 und 57 völlig vermauert, die bei Nr. 65 im Zopfstyl erweitert und zum Haupteingang gemacht; die bei Nr. 131 blieb in ihrer ursprünglichen Gestalt. Von den Grabdenkmälern blieben nur die unbeweglichen auf ihren Stellen; von den beweglichen wurden nur die vorhin beschriebenen zehn Zollerischen Todtenschilde auf ihre Standorte über den zehn runden Säulen zurückgebracht, ebenso einige der gleichfalls vorhin beschriebenen kurfürstlichen Wappen; alles andere Bewegliche: Votivbilder und Todtenschilde etc., wurde planlos da und dort aufgehängt, ohne Rücksichtnahme auf Zusammengehörigkeit und Chronologie. Es hieß z. B.: „Weil rechts ein langes (rundes, viereckiges) Bild hängt, so soll links auch ein langes (rundes, viereckiges) aufgehängt werden.“ Von den 26 Altären und Altarsteinen mußten einige abgetragen werden, weil man Quermauern einzog. Von den bilderreichen Altarschreinen wurden einige verschenkt, z. B. ein von Dürer gemalter Altar nach Prag an den Kaiser, ein anderer nach Neustadt, ein dritter nach Förbau. Stehen blieben die neun Altarsteine bei Nr. 90, 119, 93, 114, 103, 155, 142, 139, 137. Von diesen

wurden von 1853 an die bei Nr. 90, 119, 93, 114, 155 und 139 abgetragen, so daß von den ursprünglichen 26 Altarsteinen nur 3 bei Nr. 103, 142 und 138 noch vorhanden sind.

Nachdem man 60 Jahre lang den Gottesdienst interimistisch in der Katharinenkirche gehalten hatte, um inzwischen die Klosterkirche in der berichteten Weise umzugestalten und zu veranstalten, wurde i. J. 1771 die Klosterkirche wieder bezogen und am 13. October der erste Gottesdienst in dem neugeschaffenen, eingezwängten Lokal gehalten. Die Gemeinde bestritt, in dankbarer Anerkennung der von der Klosteramtskasse gebrachten großen Opfer, die Kosten für eine Orgel, gebaut von dem in Heilsbronn ansässigen Orgelmacher Nößler, der sich nicht nur durch ein gutes Orgelwerk, sondern auch durch die Stiftung eines Kapitals von 1000 fl. um die Gemeinde verdient gemacht hat, indem er bestimmte, daß die Zinsen alljährlich an Ortsarme vertheilt werden sollen. Eine ähnliche Stiftung machte auch die Klosterverwalterswittwe Kath. Bernhold.

Von 1771 an bis 1851 veränderte sich wenig in der Kirche. Einige Todtenschilde kamen in dieser Periode abhanden, z. B. der von Buttendorf (1343), Rotenberger (1347), Bruckberg (1376), Muhr (1477). Dagegen ergab sich ein Zuwachs durch das Steffaneodenkmal, errichtet i. J. 1824 bei Nr. 141. Bis dahin stand daselbst der St. Bernhardsaltar, dessen Stein völlig abgetragen wurde, während der Schrein noch vorhanden ist. Den in den Beitr. S. 63 und 64 über dieses Denkmal mitgetheilten Notizen ist noch Folgendes beizufügen: Franz Maria, Freiherr von Carnea Steffaneo zu Tapogliano, Magnat in Ungarn, Johanniterritter, kaiserl. Geheimrath, um 1807 Erzieher am kaiserlichen Hofe zu Wien, ließ mit einem großen Kostenauswand das Monument zum Andenken an den 1297 in Heilsbronn begrabenen Burggrafen Friedrich III. errichten, zugleich auch zur Erinnerung an das freundschaftliche Verhältniß, in welchem der Burggraf mit dem Kaiser Rudolf von Habsburg und dem Herzog Ludwig von Bayern stand. Darauf beziehen sich die drei Wappen an drei Seiten des Gedenksteins. Dieser wurde in

München verfertigt, das umgebende Eisengitter und die an der Mauer hängenden vier Tafeln mit erklärenden Inschriften und dem Wappen des Stifters in Nürnberg unter der Leitung des dortigen Direktors Reindel. Der Freiherr stiftete zugleich 1000 fl. mit der Bestimmung, daß die Zinsen aus diesem Kapital alljährlich am Todestag des Burggrafen (14. Aug.) an die Armen, besonders an Kinder, vertheilt werden sollen. Er starb 68 J. alt am 20. Mai 1825, bald nachdem er diese Stiftung gemacht hatte. Bei der jüngsten Restauration wurde der Gedenkstein weiter gegen Osten gerückt und das Eisengitter entfernt, um den schönen Dreikönigsaltar dort aufstellen zu können.


C. Restauration der Kirche in den Jahren 1851 bis 1866.[76]

Der König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen wünschte, das Pfarrpatronat von Heilsbronn, wo möglich den ganzen Ort zu acquiriren und die Kirche sammt den darin befindlichen Grabdenkmalen der Burggrafen von Nürnberg, sowie der Kurfürsten und Markgrafen aus dem brandenburgischen Hause in seinem Sinne und auf seine Kosten restauriren zu lassen. Es wurden daher schon vor 1844 zwischen Berlin und München Verhandlungen gepflogen, auch von Angehörigen des preußischen Königshauses die Grabdenkmale besichtigt, z. B. vom Prinzen Wilhelm und seiner Gemahlin, von deren Schwiegersöhnen, dem Kronprinzen Maximilian von Bayern, dem Prinzen Karl von Hessen und deren Gemahlinen. Des Königs Friedrich Wilhelm Wunsch ging ferner dahin, die Kirche lediglich als Mausoleum bestehen zu lassen; werde ihm dieses gestattet, so sei er erbötig, für den Gemeindegottesdienst eine neue Kirche erbauen zu lassen. Die deßhalb zur Einsichtnahme nach Heilsbronn Kommittirten fanden, daß die Anhöhe beim Pfarrhause zur Erbauung einer neuen Kirche vollkommen geeignet sei. Der König Ludwig I. von Bayern ging auf die Wünsche des Königs Friedrich Wilhelm nicht ein,

verhieß aber, die Kirche völlig restauriren zu lassen. Als Gegengabe verhieß der König Friedrich Wilhelm „die Stiftung eines ansehnlichen Kapitals zur Erhaltung der in der ehemaligen Klosterkirche zu Heilsbronn befindlichen hohenzollerisch–brandenburgischen Denkmäler und Gräber und zur Abhaltung eines jährlichen Gedächtnißgottesdienstes.“ König Ludwig dekretirte Restauration der Kirche auf Staatskosten, ließ Bauplan und Kostenanschlag durch den Direktor der Akademie der bildenden Künste von Gärtner fertigen und kam am 1. Juni 1845 selbst nach Heilsbronn, um die Kirche einzusehen. Der Kostenanschlag entzifferte einen Bedarf von 137,000 fl. und zwar für folgende Arbeiten: „Abhebung des Bergabhanges an der Südseite der Kirche; Erneuerung des Dachstuhles und der Dacheindeckung; Abtragung der südlichen Abseite und deren Wiederherstellung nach dem Vorbilde der ursprünglichen nördlichen Abseite, weil erstere eine unschöne und konstruktionswidrige Zugabe späterer Zeit und baufällig sei; Reparatur des Thurmes; im Inneren der Kirche habe sich die Restauration der Kirche zur Ersparung der Kosten auf die Basilika zu beschränken, um so mehr, als der Chor, eine Zugabe aus dem Ende des 15. oder Anfang des 16. Jahrhunderts (er wurde 1284 erbaut), sich in ziemlich gutem baulichem Zustande befinde; Herausnehmen der nutzlosen Mittelwände; Befreien der alten byzantinischen Säulenfüße von ihren modernen Hüllen; Abkratzen der übertünchten Wände und Gewölbe. In Ansehung der Restauration der zahlreichen und werthvollen plastischen Denkmäler und Bilder müsse sich auf das Nothwendigste beschränkt werden, weil in der nächsten Finanzperiode nur die Gewährung von höchstens 30,000 fl. in jährlichen Raten zu 5000 fl. für sämmtliche Bau- und Restaurationsarbeiten befraglicher Kirche in Aussicht stehe.“ Bei dieser Perspektive war an eine sofortige Inangriffnahme der Restaurationsarbeiten und an eine baldige Beendigung derselben nicht zu denken, da nicht auf Kosten der preußischen Kabinetskasse, sondern aus Kosten des bayerischen Staatsärars, nach successiver Kostenbewilligung durch die Ständekammern, restaurirt werden sollte. In Folge geeigneter Remonstration von Berlin aus wurde

in dem Gärtner’schen Bauplane der die Abtragung des südlichen Ausbaues betressende Passus gestrichen.

Während der sechs Jahre von 1845 bis 1851 geschah zur Restauration des Kirchengebäudes noch nichts; nur die Gemälde und Todtenschitde wurden vom Maler Jarwart unter Assistenz des Malers Thiem und der Gebrüder Vogtmann restaurirt. Die Restaurationsarbeiten am Kirchengebäude begannen erst im Jahre 1851 unter der Leitung des Bauinspektors Schulz. Während der ersten sechs Baujahre wurden, mit mancherlei Unterbrechungen, folgende Arbeiten vollendet: Erneuerung der Bedachung des Mittelschiffes und der Ritterkapelle, Restauration der beiden Seitenschiffe, der Ritterkapelle, aller Fenster des Mittel- und südlichen Seitenschiffes und der zehn runden Säulen.

Die Bedachung des Mittelschiffes und der Ritterkapelle wurde völlig erneuert; die Bedachung an den übrigen Theilen der Kirche erst später.

Die Außenmauer des nördlichen Seitenschiffes wurde völlig abgetragen, neu ausgeführt und recht schön umgestaltet, alles Ursprüngliche aber dabei beseitigt. Die bei Nr. 57 und 65 vermauert vorgefundenen Thüren von 1132 wurden nicht wieder hergestellt; die bei Nr. 51 vermauert vorgesundene Thür blieb vermauert. Die ganze Außenmauer, in welcher niemals ein Fenster war, erhielt byzantinische Fenster.

Am südlichen Seitenschiff wurde die unzweckmäßige Ziegelbedachung entfernt und durch ein zweckmäßiges Blechdach ersetzt, das Thürmchen daneben um einige Fuß erhöht und gleichfalls mit Blech gedeckt. Da man in einem Jahre mit nur 20 Arbeitern und zu spät ans Werk ging, so konnte dieses erst im folgenden Jahre vollendet werden. Die Maßwerke für die großen gothischen Fenster wurden aus Rothenburger Steinen gefertigt, aber nicht in Heilsbronn, sondern in Ansbach, so daß sie in kurzer Zeit eingesetzt werden konnten. Sie sind zwar recht schön, aber den ursprünglichen von 1433 nicht nachgebildet. Sie hätten sehr leicht nachgebildet werden können, da die Maßwerke oben an den Fenstern i. J. 1771 nicht ausgebrochen, sondern

nur vermörtelt und darunter geschmacklose Rundbogen eingemörtelt worden waren. Die angeblich ruinose Spitzbogendecke erwies sich nicht als ruinos und konnte daher leicht restaurirt werden. Eine der vier schlanken Säulen stand etwas schief, wurde aber, ohne abgebrochen zu werden, durch den Palier Macht senkrecht gestellt. Die steinere Dachausladung außen an diesem Seitenschiff war vollkommen gut erhalten und schön, wurde aber nicht schön genug befunden, daher ganz beseitigt, völlig erneuert und mit Fialen geschmückt.

An der Ritterkapelle war ursprünglich keine Thür, bis Gabrielli 1712 eine solche bei Nr. 1 einbrechen ließ. Gleichzeitig wurde das Fenster darüber vergrößert und der ganze Giebel im Zopfstyl hergestellt. 1855 wurde eine totale Erneuerung der Giebelmauer angeordnet und 23 Mann gingen rechtzeitig am 20. April an die Arbeit. Abgetragen war bald; aber sofort wieder aufbauen konnte man nicht, da das Oberbaubüreau über die Neugestaltung noch keine Weisung ertheilt hatte. Die unbeschäftigten Arbeiter wurden daher theilweis entlassen. Riß und nähere Weisung von München liefen zu spät ein, so daß die Arbeit in diesem Jahr nur begonnen werden konnte. Da der König Maximilian II. nach Heilbronn kam, um den Stand der Restaurationsarbeit einzusehen, so erwartete man zuversichtlich Beschleunigung derselben; allein es geschah 1856 noch weniger als im Vorjahr. Die wenigen Arbeiter, nur fünf an der Zahl, vollendeten die Giebelmauer und setzten Fialen auf den Kranz des Thurmes. Mehr konnte nicht geschehen, ob man gleich bis zum Eintritt der Kälte im November arbeitete. Von Nr. 51 aus wurde nach Nr. 131 ein Bogen eingefügt an der Stelle, wo vormals ein Brückenbogen stand, auf welchem der Orgelchor ruhte.

Am Mittelschiff wurden die zwar vermauert, aber meist unversehrt vorgefundenen byzantinischen Fenster von 1132 und die gleichfalls nur vermauert, übrigens aber meist wohlerhalten vorgefundenen gothischen Fenster von 1433 insgesammt ausgebrochen und durch byzantinische große Fenster ersetzt, so daß das selbst von den ursprünglichen Fenstern nichts mehr vorhanden ist.

Die zehn runden Säulen, deren runden Füsse man in

der Zopfzeit durch Gypsansätze viereckig gemacht hatte, erhielten wieder ihre ursprüngliche Gestalt.

So weit waren die Restaurationsarbeiten bis Ende 1856 gediehen. Eine Unterbrechung derselben ergab sich i. J. 1853 durch die im Innern der Kirche vorgenommenen Aufgrabungen der burggräflich–brandenburgischen Grabstätten, worüber nachher ausführlich berichtet werden wird. Es ergaben sich bei den Ausgrabungen mancherlei berichtigende Resultate, übrigens aber nicht die erwarteten Aufschlüsse über die abenberg–zollerische Vorzeit: kein Wappen, kein Ring, keine Schrift, kein Schwert, kein Degenknopf. Nur in dem Grabe Knörings bei Nr. 80 fand man einen Degen. Die einzigen bemerkenswerthen Funde waren die Zinnsärge der Markgräfin Emilie und ihres Sohnes Georg Friedrich. Die weiteren Funde: ein unbeschriftetes Bleitäfelchen, ein Paar Knöpfchen, ein Stückchen von einer Kette etc. waren werthlos.

Nachdem die Ritterkapelle, das Mittelschiff und die beiden Seitenschiffe in der beschriebenen Weise restaurirt waren, kam i. J. 1857 das Querschiff an die Reihe, wo seit 1771 der Gottesdienst gehalten wurde. Die Gemeinde, aufgefordert, dieses ihr bisheriges Gottesdienstlokal zu verlassen und interimistisch ein anderes zu beziehen, erklärte sich dazu bereit, jedoch nur, wenn man zuvor anerkannt haben werde, daß die Gemeinde nicht verbunden sei, ihr dereinstiges Gottesdienstlokal in Bau und Besserung zu erhalten. Die Gemeinde hielt diese Sicherstellung für nöthig im Hinblick auf eine Regierungsentschließung vom 25. Febr. 1853, laut welcher die unbedeutende, in keiner Weise baupflichtige Lokalkirchenstiftung aufgefordert worden war, Gelder an die Baubehörde abzuliefern, und im Hinblick auf die bei Gelegenheit der gegenwärtigen Restauration von der Gemeinde verlangten Spanndienste. Nachdem die Gemeinde zufriedenstellend beschieden worden war, wurde das Gottesdienstlokal in das südliche Seitenschiff verlegt und dieses in folgender Weise eingerichtet: Die vier Altarsteine bei Nr. 91, 120, 93, 115 wurden abgetragen, der Altar bei Nr. 103 belassen, die Orgel auf eine bei Nr. 129

improvisirte Empor gestellt, die Kanzel bei Nr. 93, zwischens je zwei der fünf dicken Säulen ein Bretterverschlag und im innern Raum eine doppelte Reihe von Sitzen angebracht. Als Orgel wurde das kleine obere Werk von der vorhandenen großen Orgel benützt, während man das große untere Werk im Dormitorium aufbewahrte bis zur Wiederaufstellung nach beendigter Kirchenrestauration. Die nördliche Giebelmauer des Querschiffes wurde völlig umgestaltet, zu ebener Erde bei Nr. 133, wo in der Klosterzeit nie eine Thür war, ein schönes Portal, jetzt Haupteingang hergestellt, darüber ein ebenso schönes Rundfenster. Eine zur Klosterzeit vorhandene Empor zwischen Nr. 132 und 134 wurde ganz beseitigt. In dem 1858 völlig abgetragenen Anbau Nr. 167 führte vormals eine Treppe auf diese Empor, von welcher ein Gang über das Gewölbe des Kapitelshauses und der Kaiserkapelle in das Dormitorium führte. Die beiden eselsrückenförmigen Fenster bei Nr. 134 und 153 erhielten eine byzantinische Form. Bei 153, wo zur Klosterzeit keine Emporkirche war, wurde nun ein Orgelchor angebracht, bei Nr. 148, wo vormals der Altar Johannis des Täufers stand, wieder ein Altar, aber ohne Altarblatt, bei Nr. 151 die Kanzel, im ganzen Querschiff, theilweise auch im Mittelschiff und Ostchor, Männer- und Frauensitze, aber keine Emporkirchen mehr.

Der thurmartige Anbau bei Nr. 167 wurde i. J. 1858 niedergerissen, zugleich die Custodia.

Die Abhebung des Bergabhanges an der Süd- und Südostseite der Kirche wurde 1857 in Angriff genommen und 1859 fortgesetzt. Es fanden sich in einer Tiefe von drei Fuß zwei Grabsteine aus der Klosterzeit, auf einem derselben die noch lesbaren Ziffern und Worte: 14 .. obiit .. Ebrac. Eccles ... Wahrscheinlich der dem Abt Herman von Ebrach angehörige, oben besprochene Grabstein, welcher zur Zeit der Klosterauflösung noch im südlichen Seitenschiff lag. Der andere Grabstein zeigt ein Wappen, welches dem Wappen auf dem Kolenbergerischen Grabstein Nr. 39 in der Ritterkapelle sehr ähnlich ist. Diese beiden Steine lagen nicht aus Gräbern, nicht von Ost nach West

gekehrt. Augenfällig waren sie im zerstörungssüchtigen 18. Jahrhundert aus der Kirche weggeschafft und an dem Bergabhang, welcher von der Klosterauflösung an bis in die bayerische Zeit Gemeindebegräbnißplatz war, niedergelegt worden. Ebenso fand man 1853 im Kreuzgang dergleichen beiseitegeschaffte Grabsteine mit verschiedenen Wappen, z. B. mit dem Bruckbergischen. Die beim Abheben des Bergabhanges vorgefundenen und beseitigten Gräber sind von neuerem Datum. Die darin vorgefundenen Gebeine wurden in die Heideckerkapelle gebracht und späterhin anderwärts beerdigt, darunter vermuthlich auch Hockers Gebeine. Die Särge waren meist von Eichenholz und mit eisernen Griffen versehen. In einem dieser Gräber fand man ein Ehepaar; in einem andern einen zahnlosen Greis mit Perrücke; in einem andern eine jugendliche, in Seide gekleidete Frau mit gesunden Zähnen.

Das zehnte Restaurationsjahr schloß im Dezember 1860. Zwei Drittel der projektirten Arbeiten waren nunmehr vollzogen. Im Jahre 1861 nahm man die Arbeiten an dem im Ganzen wohlerhaltenen östlichen Chor in Angriff, indem man vorerst die i. J. 1770 übermörtelten und übertünchten schönen Steinhauerarbeiten an den Säulenkapitälen und am Sakramenthäuschen von ihren Hüllen befreite. Die Maßwerke zu den Fenstern mußten neu gefertigt werden, da die ursprünglichen von 1284 i. J. 1770 ausgebrochen worden waren, den kleinen Rest ausgenommen, welchen das Glasgemälde vor dem Untergang schützte. Der Altarstein des Hochaltars wurde völlig abgetragen, das Steffaneodenkmal zurückgerückt, die Decke an den nichtgewölbten Theilen der Kirche geschmackvoll vertäfelt. In der Ritterkapelle fand man 22 Grabsteine unter dem Schutt, zwei oberhalb, im Ganzen 24, welche interimistisch beseitigt wurden, um den Grund und Boden ebnen zu können. Die vielen vorgefundenen Grabstätten waren insgesammt Sandgräber. Die 24 Grabsteine wurden zwar in die Ritterkapelle zurückgebracht, aber keiner auf seine ursprüngliche Stelle, keiner erhielt wieder die Richtung von West nach Ost. Die Heideckerkapelle wurde Sakristei, schön ausgestattet, der Fußboden geebnet, der Altarstein bei Nr. 155

abgetragen, bei Nr. 166 eine Thür angebracht. Die ganze Kirche erhielt eine neue schöne Pflasterung und einen einfachen Anstrich. Das Gottesdienstlokal wurde in das Querschiff zurückverlegt, durch ein Gitter abgesperrt, die vervollständigte Orgel bei Nr. 153, der Altar bei Nr. 148, im übrigen Raum die erforderliche Zahl von Sitzen, die Kanzel bei Nr. 151 angebracht und an derselben die ursprünglich der Katharinenkirche angehörigen Statuetten der zwölf Apostel. Somit war das seit 1851 betriebene Restaurationswerk vollendet. Nach Beendigung des preußisch–österreichischen Krieges erfolgte am 14. Oktober 1866 die Einweihung der Kirche in feierlichster Weise. Wo die in die Kirche zurückgebrachten beweglichen Gegenstände ihre Stellen gefunden haben, wird nachher gezeigt werden.

Der König Friedrich Wilhelm IV., der Begründer des ganzen Restaurationswerkes, wollte dieses, wie vorhin erwähnt, nicht nur anregen, er wünschte auch, es in die Hand zu nehmen und in seinem Sinne und auf, seine Kosten auszuführen. Obwohl dieser Wunsch ihm nicht erfüllt wurde, so interessirte er sich doch fortwährend lebhaft für den Fortgang der Restaurationsarbeiten und ließ sich über dieselben immer Bericht erstatten unter Vorlage von Zeichnungen und Modellen. Er kam aber nie selbst nach Heilsbronn zur Besichtigung des Fortganges der Arbeiten, obwohl er wiederholt in die Nähe kam, bald nach Ansbach, bald nach Nürnberg; daher weiß Niemand, wie er nach eigener Einsichtnahme über die Arbeiten geurtheilt haben würde. Erstarb lang vor der Beendigung des Restaurationswerkes. Seiner schon vor 1844 gegebenen Verheißung entsprechend stellte er unterm 3. Febr. 1849 eine Urkunde aus, laut welcher er 21,000 fl. stiftete und bestimmte, daß von den Zinsen die zollern–brandenburgischen Monumente unterhalten, an den Ortspfarrer für die Beaufsichtigung derselben und für die Abhaltung eines Gedächtnißgottesdienstes jährlich 200 fl., auch an den Kantor und Meßner Remunerationen gezahlt werden sollten. Am Tage der Kircheneinweihung, bei welcher der Graf von Stillfried–Alkantara zugegen war, trat die Urkunde in Kraft und die Stiftung

ins Leben. Während der letzten Lebensperiode des Stifters führte die Regentschaft sein Bruder Wilhelm, jetzt Kaiser, dessen Sohn Friedrich, jetzt kaiserlicher Kronprinz, begleitet von dem Koburgischen Bauinspektor Rothbart, den Fortgang der Restaurationsarbeiten einmal besichtigte und durch seinen überraschenden Besuch Heilsbronn erfreute. 1873 wiederholte er seinen Besuch.

Vergleicht man die Kirche, wie sie jetzt ist, mit der Kirche, wie sie zur Klosterzeit war, so findet man, daß einige Gegenstände noch an ihrer ursprünglichen Stelle und in ihrer Ursprünglichkeit vorhanden sind; andere dagegen nicht mehr. An ihrer ursprünglichen Stelle und nur wenig verändert sind folgende Gegenstände: Die zehn runden Säulen von 1132 im Mittelschiff; die südliche Mauer in der Ritterkapelle von circa 1200; der östliche Chor von 1284; der Thurm von 1427; der südliche Ausbau von 1433; die Steinsarkophage und die schon vor der Gründung des Klosters erbaute östliche Giebelmauer der Heideckerkapelle. Nicht mehr an ihrer ursprünglichen Stelle, oder wesentlich verändert sind folgende Gegenstände: Die Außenmauer des nördlichen Seitenschiffes, während der Klosterzeit ohne Fenster, aber mit zwei Thüren bei Nr. 57 und 65, erhielt bei der neuesten Restauration Fenster, aber die Thüren wurden nicht wieder hergestellt. Die vielen ursprünglich kleinen byzantinischen Fenster von 1132 im Mittel- und Querschiff und die großen gothischen Fenster daselbst von 1433 sind neuerlich insgesammt herausgenommen und durch große schöne byzantinische Fenster ersetzt worden. Ganz neu gefertigt wurden bei der jüngsten Restauration die Maßwerke in den Fenstern des südlichen Ausbaues und des östlichen Chors, dann die Giebelmauer an der Ritterkapelle bei Nr. 1 und am Querschiff bei Nr. 133. Von den zur Klosterzeit vorhandenen fünf Thüren bei Nr. 51, 57, 65, 131 und 167 ist nur die bei Nr. 131 noch vorhanden. Die jetzt vorhandenen Thüren bei Nr. 1, 133, 166 und die beim Kirchnershause wurden erst in neuer und neuester Zeit angelegt, die südliche Mauer an der Heideckerkapelle vor hundert Jahren völlig abgetragen und die neue Mauer weiterherein gerückt. Die

Fialen am Thurm und außen am südlichen Ausbau und das dortige Blechdach sind ganz neu, eben so in der Kirche die Holzdecke und die Pflasteruug. Abgetragen wurden 23 von den ehemals vorhandenen 26 Altarsteinen, ferner der Anbau Nr. 167 und die Custodia. Von den beweglichen Gegenständen innerhalb der Kirche steht nur ein einziger, der Schrein des Peter- und Paulsaltars, bei Nr. 103, an seinem ursprünglichen Standorte. Im Inneren der Kirche ist Alles, was vormals eine Durchsicht unmöglich machte (die vielen Altäre, der Brückenbogen an der Ritterkapelle etc.), nunmehr beseitigt.


D. Die gegenwärtig in der Kirche vorhandenen Gegenstände.

Im anliegenden Grundrisse Tab. I bezeichnet die grüne Umfassungslinie den Umfang der Kirche im Jahre 1132, die blaue den Ausbau von circa 1200, die rothe den Ausbau von 1284, die gelbe den Ausbau von 1433, die braune den 1858 niedergerissenen, 1473 erbauten Anbau, und die schwarze den gegenwärtigen Umfang der Kirche. Die Standorte der vormals vorhandenen 27[77] Altäre sind durch rothe Kreuze bezeichnet; die Standorte der noch vorhandenen Gegenstände durch Ziffern, hinweisend auf das hier gegebene Verzeichniß, wo bei derselben Ziffer der Gegenstand mit wenig Worten bezeichnet ist, aber mit Hinweis auf Band und Seite des vorliegenden Buches, wo man weitern Aufschluß findet. Um den Beschauer nicht zu verwirren, sind im Grundriß keine Fensteröffnungen eingezeichnet, genau aber alle Thüröffnungen, da diese hier vorzugsweise in Betracht kommen.


In der Ritterkapelle von Nr. 1 bis 50.

1. Portal, neu. Zur Klosterzeit war an dieser Stelle kein Eingang, auch kein Altar. Band III, 274. 284.

2. Grabstein mit dem Seckendorfischen Wappen. II, 446 bis 448. III, 232.

3. Vorderseite eines Altarflügels, darauf ein mit Temperafarben gemaltes, die Kreuzigung darstellendes Bild; nebst Nr. 25 das älteste Gemälde in der Kirche. I, 85. III, 251–252.

4. Ein Zollerisches Wappen. III, 275. 277.

5. Grabstein, defekt, unkenntlich, vielleicht Löpsingen. I, 88. Nach Stillfried S. 201, Thanne.

6. Grabstein, darauf ein Kalbs- oder Eselskopf, aber keine erläuternde Schrift. Vgl. Stillfried S. 201.

7. Grabstein, darauf das Pfefferbalkische oder Vendebachische Wappen, keine Schrift. II, 198, 323.

8. Grabstein, defekt, unkenntlich, viel1eicht Vestenberg. II, 221.

9. Grabstein an der Wand, darauf Relief–Statue: Margaretha von Seckendorf, † 1436. II, 447.

10. Todtenschild: Julius Welser, † 1278. III, 271.

11. Metallschild: Lorenz Staiber, nicht in Heilsbronn begraben. I, 251–253. III, 241.

12. Kurschild: goldener Zepter. III, 275. 277.

13. Wappen: Pommerischer Greif. III, 275. 277.

14. Grabstein: defekt, unkenntlich; vielleicht Herdegenus von Gründlach oder Siboto Grötsch. I, 75. 76.

15. Grabstein: Rottenberger von Dietenheim. III, 231.

16. Grabstein: Marquard Hübschmann. II, 381. 382. Vgl. Stillfried S. 201.

17. Grabstein mit defekter Schrift, davon noch lesbar die Worte: A. D. 1483 Mittw. nach Franc. verschied die ehrbar Frau Elisabeth ..... Hausfrau hie begraben. Vgl. Stillfried S. 203.

18. Grabstein an der Wand, darauf Relief–Statue: Georg von Seckendorf, † 1444. II, 446.

19. Zwei Wappen der Herren von Muffel: Löwe und Fisch. II, 306. III, 235.

20. Wappen: der burggräfliehe Löwe. III, 275.

21. Wappen von Rügen: Löwe hinter Treppenstufen hervorragend. III, 275. 277.

22. Grabstein: darauf das Wappen der Herren von Muhr. III, 326.

23. Grabstein mit defektem Wappen.

24. Grabstein, darauf das Wappen der Grafen von Oettingen, ohne Schrift. III, 226. 233 und Beitr. S. 218–224.

25. Rückseite des bei Nr. 3 verzeichneten, mit Temperafarben gemalten Altarflügels, darauf Judas, Pilatus etc. I, 85. III, 251. 252.

26. Grabstein, darauf ein unbekanntes Wappen.

27. Oelbild: eine Madonna; Votivbild des Burggrafen und Bischofs Berthold, † 1365. I, 193. III, 259.

28. Wappen: Pommerischer Greif. III, 275. 277.

29. Grabstein mit defekten: Wappen.

30. Stein in der Mauer, darauf ein Bockskopf: Wappen der Herren von Ellrichshausen, wie unten bei Nr. 135. II, 184 bis 187. III, 232.

31. Grabstein mit dem Wappen der Herren von Vestenberg und Umschrift, davon noch erkennbar die Worte: Genus nobilium Vestenberg. II, 219–221. III, 231.

32. Grabstein mit Stiefel und Krone: Wappen der Herren von Weitersdorf, wie unten Nr. 107; ohne Schrift. I,´138. III, 235.

33. Grabstein mit dem Wappen der Herren von Bruckberg, ohne Schrift. II, 164. III, 232.

34. Grabstein an der Mauer, darauf Relief–Statue: Wilhelm von Ellrichshausen, † 1482. II, 186. III, 232.

35. Wappen und Schrift: „Herr Ludwig von Eib etc.“ aber keine Jahrzahl. II, 188 ff. III, 237.

36. und 37. Pommerischer Greif und ein burggräflicher Löwe. III, 275 u. 277.

38. Grabstein, darauf ein Kalbs- oder Eselskopf, aber keine erläuternde Schrift.

39. Grabstein, darauf das Wappen der Herren von Kolmberg und noch lesbar: A. D. 1504 Heinrich Kolnberger. III, 231.

40. Grabstein, darauf das Wappen der Grafen von Hohenlohe, ohne Schrift. III, 226. 233 und Beitr. S. 224–228.

41. Tempera–Gemälde: Christus vor dem Kreuz stehend;

Votivbild des 17. Abts Friedrich von Hirschlach, † 1350. I, 124. III, 254.

42. Todtenschild: Eibold von Lichtenstein, † 1504. I, 202. III, 236 und Beitr. S. 115. Vgl. Stillfried S. 214.

43. und 44. Pommerischer Greif und burggräflicher Löwe. III, 275 u. 277.

45. Grabstein, darauf das Wappen der Herren von Muhr. III, 233.

46. Grabstein, darauf das Wappen der Herren von Reichenau. II, 488. III, 231.

47. Grabstein mit defektem unkenntlichem Wappen.

48. Grabstein, darauf die Wappen der Herren von Bruckberg und Muhr. II, 164. III, 233.

49. Oelbild: eine Madonna, Votivbild des 24. Abts Haunolt, † 1498. I, 192. III, 259. Darüber ein Kurschild.

50. Treppe hinab in das Mittelschiff; 1132 eine Thür.


Im Mittelschiffe und in den beiden Seitenschiffen,
von Nr. 51 bis 131.

51. Marmor–Relief: die Markgrafen Friedrich, † 1536, und Georg, † 1543 unter dem Kruzifix. III, 259–262. Unten Grabstein des Kastners Holfelder, † 1706.

52. Grabstein, darauf das Wappen der Herren von Berg, de Monte und Umschrift. II, 161. III, 241.

53. Oelbild: Markgraf Albrecht Alcibiades, † 1557, lebensgroß, mit Unterschrift, gemalt von Lukas Gruneberg. I, 449. III, 263. 264 und Beitr. S. 170 u. 171.

54. Oelbild, Portrait: Kurfürst Friedrich I., † 1440, gemalt 1854 von Jarwart. III, 256.

55. Marmorplatte, darauf das Zollerische Wappen, um 1398 gefertigt für das Hauptmonument Nr. 78, diesem aber 1566 bis 1569 entnommen. I, 517–522 und Beitr. S. 84 und 85.

56. Oelbild: Albrecht, Markgraf, Hochmeister und Herzog von Preußen, † 1568, Portrait, gemalt 1854 von Jarwart.

I, 264. III, 262. Darüber Todtenschild für Diet. von Holbach, † 1493. III, 236.

57. Marmorplatte, darauf das Zollerische Wappen, wie so eben bei 55 bemerkt wurde, der Hauptgruft entnommen. I, 517 bis 522 und Beitr. S. 84 u. 85.

58. Oelbild: Markgräfin Elisabeth, † 1578, lebensgroß, gemalt 1613–16 von And. Riehl. I, 514. 515. 546. 547. II, 492 und Beitr. S. 182, 183 u. 211. Darüber das Wappen der Martgräfin (Küstrin).

59. Marmorplatte, darauf das Zollerische Wappen, gleichfalls der Hauptgruft entnommen, wie 55 und 57.

60. Oelbild: Markgraf Georg Friedrich, † 1603, lebensgroß, gemalt, wie 58, von Riehl. I, 522–525 und Beitr. S. 211. Darüber sein Wappen.

61. Marmorplatte, darauf das Zollerische Wappen, wie 55, 57 und 59 der Hauptgruft entnommen.

62. Oelbild: Markgräfin Sophia, † 1639, lebensgroß, gemalt, wie 58 u. 60, von Riehl. I, 523. III, 64 und Beitr. S. 211. Darüber ihr Wappen (Lüneburg).

63. Marmorplatte, darauf das Zollerische Wappen, wie 55, 57, 59 und 61 der Hauptgruft entnommen.

64. Oelbild: Markgraf Georg, † 1543, Porträt, gemalt 1522 von Henneberg. III, 262.

65. Marmorplatte, darauf das Zollerische Wappen, wie 55, 57, 59, 61 und 63 der Hauptgruft entnommen.

66. Oelbild: Markgraf Kasimir, † 1527, und seine Frau Susanna, † 1543, Porträts. III, 261.

67. Votivtafel des Kurfürsten Albrecht Achilles, † 1486: Schrift, aber kein Bild. I, 194. III, 258.

68. Votivtafel des Kurfürsten Friedrich II., † 1471, Stifters des Schwanenordens: zwei Engel tragen die Ordenskette; darüber Inschrift. III, 258 und Beitr. S. 99–102.

69. Votivtafel des Markgrafen Sigmund, † 1495. Zwei Engel tragen die Schwanenordenskette; darunter Schrift. I, 193. III, 258.

70. Familieubild des Burggrafen Friedrich V., † 1398, auf Blech kopirt vom Maler Schulz i. J. 1711. III, 267–269.

71. Votivbild des Kurfürsten Albrecht Achilles, † 1486, Oelbild, aber keine Schrift: zwei Engel, gemalt auf Goldgrund, tragen den Schwanenorden. I, 194. III, 258.

72. Steinsarkophag, darauf ein Herr von Heideck im Panzerhemde; Wappen, aber keine Schrift. III, 227 und Beitr. S. 228 bis 232.

73. Todtenschild: Burggraf Johann III., † 1420. I, 129. 153. II, 501 und Beitr. S. 83, 90.

74. Todtenschild: Burggraf Albrecht I. der Schöne, † 1361. I, 116. 130. 141. 517. III, 228 und Beitr. S. 77.

75. Todtenschild: Burggraf Johann II., † 1357. I, 34. 130. II, 233, 291 und Beitr. S. 74.

76. Todtenschild: Burggraf Friedrich V., † 1398, dessen Familienbild soeben bei 70 verzeichnet wurde. III, 264–269.

77. Todtenschild: Burggräfin Elisabeth, † 1375, Frau des ebengeuannten Burggrafen Friedrich V. III, 268.

78. Hauptgruft. Auf dem Sarkophagdeckel: Steinstatue des Burggrafen Friedrich V., † 1398; an den Seiten: acht Steinstatuetten, verstorbene Verwandte des Burggrafen; dazwischen waren ursprünglich die soeben unter Nr. 55, 57, 59, 61, 63, 65 verzeichneten Marmorplatten mit Zollerischen Schilden. I, 130. 517–522. III, 57. 228 und Beitr. S. 84–86.

79. Grabstein ohne Wappen und Schrift: Markgraf Friedrich, † 1536. I, 189. 209. 245. III, 138. 248. 259 und Beitr. S. 111–126, 145–147.

80. Grabstein: Hans von Knöring, † 1537, III, 237.

81. Grabstein: Sigmund von Eib, † 1492. II, 189. Das neben kleine Metalltafel, erst neuerlich hieher verbracht, darauf: „1515 verschied Hans Christoph von Eib etc.“ I, 405. II, 165. 191.

82. Grabstein: Dietrich von Holbach, † 1498. III, 331.

83. Sarkophag, darauf Broncestatue: Markgraf Joachim Ernst, † 1625. III, 270. 271.

84. Sarkophag, daraus Steinstatue: Kurfürstin Anna,

† 1512. I, 222. II, 303. III, 129. 228 bis 230 und Beitr. S. 123–125. Unten in der Gruft Zinnsarg der Markgräfin Emilie, † 1591. I, 381. 422. 469. 497. 514. III, 230 und Beitr. S. 207–209.

85. Todtenschild mit der unrichtigen Umschrift: „Burggraf Friedrich I., † 1218.“ III, 275 u. 276.

86. Grabstein: Sebald Rothan, † 1486. II, 164.

87. Grabstein mit dem Wappen der Herren von Muffel, Löwe und Fisch; von der Umschrift war 1861 noch lesbar: ... Obiit .... 1517 .... Muffel. III, 235. Daneben Grabstein des Verwalters Ph. K. Kern.

88. Todtenschild: Burggraf Friedrich III., † 1297. I, 36. 62. 64. 78. 102. 11, 143. 207. 235. 252. 316 bis 320. III, 266 und Beitr. S. 63–65.

89. Grabstein: Ebold von Lichtenstein, † 1504. I, 202. III, 236 und Beitr. S. 115.

90. Ueber dieser zweiten runden Säule ist kein Todtenschild; daneben bei

91. Grabstein der Familie des Rektors und Predigers Coeler und einer Rektorsfrau.

92. Todtenschild: Burggraf Johann I., † 1300. I, 89. II, 287 und Beitr. S. 61.

93. Sarkophag der Grafen von Nassau: Emicho, † 1358, und Johann, † 1362. I, 93. II, 248. 269. III, 227 und Beitr. S. 233–235. Darauf steht

94. der nicht hieher gehörige Denkstein des Erzbischofs Heinrich von Anavarsen, † 1390. I, 132 ff. II, 321. 440. III, 226.

95. Grabstein: Prediger Krebs, † 1721. III, 105. 155. Darüber

96. Oelbilder: St. Benedikt mit dem Giftglase und St. Bernhard mit dem Hündchen. I, 20. 21. 174. 226. III, 251.

97. Oelbilder: St. Stephanus und St. Laurentius. I, 93. 243. III, 250.

98. Todtenschild: Burggraf Friedrich IV., † 1332. I, 117. 122. II, 144. 210. 287. 378. 383 und Beitr. S. 66–68.

99. Oelbild: Ausführung nach Golgatha. Votivbild des 30. Abts Wirsing, † 1552, gemalt von Lukas Gruneberg. I, 247. 448. III, 239. 259.

100. Oelbild: Magdalena vor dem Leichnam des Heilands knieend. III, 248.

101. Todtenschild: Burggraf Konrad, † 1334.

102. Oelbild: Maria unter dem Kreuz. Defekte Unterschrift. I, 225. 226. III, 251.

103. Peter- und Paulsaltar. I, 226. III, 249.

104. Todtenschild: Reichard von Wenkheim (Bencheim), † 1385. II, 246. 247. III, 232.

105. Leichenstein: Frau von Haagk, † 1766. Darüber

106. Oelbild: Maria, in ihrem Schoße den Leichnam Jesu. I, 225.

107. Todtenschild: Stiefel und Krone, Wappen der Herren von Weitersdorf, wie Nr. 32. I, 138. III, 233.

108. Oelbild: Christi Auferstehung; Votivbild von Georg Baureis, † 1560. III, 264.

109. Grabstein für den 21. Abt Waibler, † 1435. I, 155 ff. III, 238.

110. Grabstein für den 22. Abt Kötzler, † 1463. I, 162 bis 170. III, 238.

111. Marmorrelief an der Mauer, darauf: Krönung Mariä und Veronika mit dem Schweißtuch. Monument für Ludwig von Eib, † 1521. II, 125. 237.

112. Oelbild: Christus am Krenz; Votivbild der Mönche Kienlein und König († 1558), gemalt von Lukas Gruneberg. I, 436. 437. 449. III, 264.

113. Metalltafel mit Schrift für den Hosprediger Salinger, † 1560. I, 496. III, 241.

114. Grabstein in der Mauer für den Oberamtmann von Jaxtheim, † 1764.

115. Oelbild: Taufe am Jordan; Votivbild der Familie des Magisters Preu, gemalt 1571 von Lukas Gruneberg. I, 480. II, 106. III, 265.

116. Porträt des 27. Abts Schopper, † 1542. III, 266 und Beitr. S. 151. Darunter Metalltafel, ursprünglich auf seinem Grabstein. Darüber

117. Oelbild: Pauli Belehrung; Votivbild des Mönchs Georg Oeder, † 1574. I, 449. 500. III, 265.

118. Grabstein, darauf das Bild einer unbekannten Frau, nicht relief, sondern die Konturen vertieft und mit einem schwarzen Farbestoff ausgefüllt. Vgl. Stillfried S. 218.

119. Votiv–Oelbild: das jüngste Gericht. I, 449. III, 265.

120. Votiv–Oelbildd: die Heilsordnung vom Sündenfall im Paradiese bis zur Erlösung auf Golgatha. III, 265.

121. Porträt des 35. und letzten Klosterabts Wunder, † 1578. I, 449. III, 267.

122. Votiv: Temperabild von 1370: Magister Mengotus steht zu Maria, zu Gott dem Vater und dem Sohnc. I, 132. III, 255.

123. Votiv–Oelbild: Simon von Zedwitz, † 1533. III, 234.

124. Metalltäfelein: Agatha und Wolfgang von Knöring, † 1505 und 1506. III, 237.

125. Grabstein auf der Erde liegend, darauf Wappen des Schwanenordensritters Georg Sack, † 1483. III, 235.

126. Reliefstatue desselben Ritters Sack, aufrechtstehend an der Mauer. III, 235.

127. Wappen des Klosterrichters Lorenz Ayrer uff Rostal, † 1635. III, 52. 59. 184. Vgl. Stillfried S. 220. Darüber

128. Todtenschild: Wilhelm von Leonrod, † 1481. II, 321. III, 231.

129. Todtenschild: Berthold Waldstromer von Reichelsdorf, † 1547. I, 144. III, 236.

130. Statuette: der heilige Georg.

131. Tafel mit Goldschrift, die Klosterstiftung betreffend. I, 12. 178. Davor Leichenstein eines erstochenen Gymnasiasten. III, 133.


Im Querschiff und im Chor,
von Nr. 132 bis 154.

132. Grabstein: Klosterverwalter Balthasar Straß, † 1617.

II, 138. III, 184. Darüber zwei Wappen mit Pommerischen Greifen.

133. Portal: ganz neu; zur Klosterzeit war an dieser Stelle kein Eingang.

134. Grabstein an der Wand: Elisabetha Weinhard, † 1773. Darüber zwei Wappen mit Pommerischen Greifen.

135. Stein in der Mauer, darauf ein Bockskopf: Wappen der Herten von Ellrichshausen, wie oben bei Nr. 30. II, 184 bis 187. III, 232.

136. Grabsteine der Klosterbeamten Stieber, Appold und Leuchsner, † 1594, 1662 und 1671. III, 185.

137. Votivtafel der Verwalterswittwe Cornberger, † 1569. III, 184.

138. Altar der 11,000 Jungfrauen: innen Schnitzbilder, auf den Altarflügeln Oelbilder, unter diesen der 25. Abt Bamberger. I, 227. III, 249.

139. Hier stand der 1863 abgetragene Hochaltar. III, 11. 16. 70. 98. III 246. 253.

140. Der große Dreikönigsaltnr mit sehr schönen Schnitzbildern und Oelgemälden. I, 130. 245. III, 247 u. 248.

141. Monument, 1824 von dem Freiherrn Carnea Steffaneo errichtet zum Andenken an den 1297 in Heilsbronn begrabenen Burggrafen Friedrich III., welcher oben in dem gemalten Fenster unter dem Kreuz knieend abgebildet ist. III, 251. 280.

142. Der Marienaltar mit Schnitz- und Oelbildern. I, 244. III, 246.

143. Sakramenthäuschen. III, 243.

144. Piscina. I, 559. III, 242.

145. Altarschrein vom Gregorius- und Augustinusaltar. Außen die 3 Weisen, Innen 15 Schnitzbilder, z. B. Dionysius, seinen Kopf in der Hand tragend; Maria mit 3 Jungfrauen. I, 244. III, 252. Darunter Steinsarkophag: Graf Ludw. von Oettingen. III, 226. 233.

146. Das schöne Kruzifix. I, 182. III, 244. 254.

147. Chorstuhl von 1516. III, 225.

148. Der jetzige Altar.

149. Altarschrein vom Mauritiusaltar mit Schnitz- und Oelbildern. I, 228. III, 249. Darunter Steinsarkophag: Graf Gottf. von Hohenlohe? III, 226. 233.

150. Wandgemälde: Einweihung der Klosterkirche. I, 11 bis 13. 178. III, 269.

151. Die Kanzel neu, aber die 12 Apostel daran alt. III, 225. 288.

152. Grabsteine der Prediger Dreßler, † 1610, Mencelius,  † 1619, Plofelder, † 1626, und Schöderlein, † 1666. II, 118. III, 45. 153. Ueberpflastert, seit 1866 nicht mehr sichtbar.

153. Die Orgel. III, 280. Unten Grabstein, darauf ein Abtsstab.

154. In der Wand Leichenstein der Gebrüder Bachmann. III, 136. 184. Gegenüber in der Wand ein anderer Bachmann’scher Leichenstein.


In der Heideckerkapelle, jetzt Sakristei,
von Nr. 155 bis 166.

155. Oelbild: Kreuzabnahme, eine Kopie; das Original von Rubens ist in Antwerpen. III, 278.

156. Kruzifix, darunter Maria und Johannes, Schnitzbilder.

157. Holzstatue, vielleicht der heilige Otto, fast lebensgroß, stand ursprünglich auf dem ehemaligen, nunmehr völlig abgetragenen Hochaltar bei Nr. 139. I, 11. 16. 70. 98. 246. III, 253.

158. Der Martin- und Ambrosiusaltar mit Schnitz- und Oelbildern; unten ein Eibisches Familiengemälde. II, 194. III, 248.

159. Holzstatue, vielleicht der heilige Bernhard, fast lebensgroß, stand ursprünglich auf dem ehemaligen Hochaltar bei Nr. 139. I, 11. 16. 70. 98. 246. III, 253.

160. Holzstatue: Maria, stand ursprünglich gleichfalls auf dem abgetragenen Hochaltar bei Nr. 139.

161. Leichenstein in der Wand eingemauert: der Heiland, an seinem Munde zwei Dolche oder Schwerter; keine Schrift. III, 241.

162. Holzstatue: Gott Vater aus der Weltkugel, stand, wie Nr. 157, 159 und 160, auf dem Hochaltar bei Nr. 139.

163. Grabstein, darauf eine Heideckische Ritterstatue. III, 228.

164. Broncetafel, darauf das Heideckische Wappen und Unterschrift. I, 229. III, 240.

165. Holzstatue: St. Michael, stand, wie Nr. 157, 159, 160 und 162, auf dem Hochaltar bei Nr. 139.

166. Holzstatue: St. Jakobus, stand, wie Nr. 157, 159, 160, 162 und 165, auf dem Hochaltar bei Nr. 139.

167. In dem thurmartigen Anbau von 1473, im Grundriß durch braune Farbe angedeutet, stand bei Nr. 167 ein Altar, welcher sammt dem ganzen Anbau und der Custodia 1858 abgetragen wurde. I, 181. III, 254.

Die beim Leichenbegängniß des Markgrafen Georg Friedrich i. J. 1603 vorgetragenen, oben III, 276 besprochenen 36 Fahnen wurden im Kirchenschiff aufgehängt, 1711 beseitigt, die darauf abgebildeten zollern–brandenburgischen Wappen auf Holztafeln kopirt und insgesammt im Kirchenschiff aufgehängt. Einige derselben befinden sich gegenwärtig in der Ritterkapelle und im Querschiff bei Nr. 13, 20, 21, 28, 36, 37, 43, 44, 132, 134. Sechzehn derselben sind im Schiff aufgehängt, 8 auf der südlichen, 8 auf der nördlichen Seite. Diese 16 Wappen sind im vorliegenden Grundriß nicht verzeichnet.

Gleichfalls nicht verzeichnet sind mehrere Statuetten und kleine Skulpturen aus Holz und Stein, welche neuerlich restaurirt, bemalt, vergoldet oder einfarbig gesandet und dann in und auf den vorgefundenen Nischen und Konsolen ausgestellt wurden, theils an den Wänden, theils an den Säulen im südlichen Seitenschiff, eine derselben auf der Piscina bei Nr. 144.

Gleichsalls nicht verzeichnet im Grundriß sind zwei bewegliche Gegenstände: ein räthselhaftes Kindersärglein, jetzt neben Nr. 94 stehend, und ein an die Wand gelehntes Bild, welches eine Jungfrau darstellt, die zwei reißenden Thieren Futter in einem Gefäße darreicht. In einigen Heiligenlegenden erscheinen Frauenspersonen, die ohne Scheu mit reißenden Thieren verkehren.

Allein unser Bild hat keinen kirchlichen Charakter. Es hat keinen Kunstwerth und kam vermuthlich aus einem der vielen abgetragenen Häuser des Ortes in die Kirche. Es sind oben einige Porträtbilder besprochen worden, welche aus den Gemächern des Burggrafenhauses oder der Aebte in die Kirche gekommen sind.


E. Die abenbergischen, burggräflich–zollerischen, kurfürstlichen und markgräflichen Grabstätten in der Kirche zu Heilsbronn.

Heilsbronn war, wie in den Beiträgen nachgewiesen wurde, schon vor der Klosterstiftung ein Dorf, daselbst ein abenbergisches Prädium, ein abenbergisches Kastrum (jetzt Pfarrhaus); auch standen dort bereits zwei kirchliche Gebäude. Eines dieser Gebäude steht noch, nämlich die Heideckerkapelle (jetzt Sakristei), eine Grabstätte der vormals um und in Heilsbronn sehr begüterten Herren von Heideck. Nur wenige Schritte davon stand, wie sich bei den Ausgrabungen im Jahre 1853 ergab, ein zweites kirchliches Gebäude: eine oder die Grabstätte der Grafen von Abenberg. Zu diesen zwei kirchlichen Gebäuden kam 1132 ein drittes, die Klosterkirche, deren ursprünglicher Umfang im Grundriß Tab. I durch die grüne Umsassungslinie bezeichnet ist. Sie wurde bei Nr. 153 dicht an die Heideckerkapelle angebaut; aber bis zur abenbergischen Kapelle reichte sie nicht; sie schloß, wie die grüne Umfassungslinie zeigt, vor Nr. 143 und 144 ab, so daß zwischen ihrer Absis und der Kapelle ein Zwischenraum von einigen Schritten blieb. Als die Aebte Rudolf und Heinrich in den Jahren 1280 bis 84 den östlichen Chor verlängerten, da mußte die abenbergische Kapelle weichen; sie wurde abgetragen und ihre Grundfläche dem Chor einverleibt, somit auch die abenbergische Grabstätte, welche sich nunmehr innerhalb der Kirche bei Nr. 139, 142, 143, 144 befand. Die bei den Ausgrabungen i. J. 1853 dort vorgefundenen und ausgegrabenen, aber ebendaselbst wieder niedergelegten 41 Skelette lagen theils neben- theils übereinander, die untersten in der bloßen Erde, die oberen in hölzernen Särgen. Die Begrabenen waren theils Abenberge, theils Zollern,

da einige zollerische Burggrafen bei ihren abenbergischen Stammverwandten begraben wurden, vermuthlich schon Konrad II., † 1261, zuverlässig dessen Sohn Friedrich III. † 1297 und dessen Nachkommen, jedoch nur bis 1357; denn Burggraf Friedrich V. ·ss 1398, ließ für seinen 1357 gestorbenen Vater Johann II., für seinen 1361. gestorbenen Onkel Albrecht den Schönen, so wie für sich selbst und für seine Nachkommen in der Mitte der Kirche bei Nr. 78 eine ausgemauerte gewölbte Gruft erbauen. (I, 152 bis 155. 709 bis 716. III, 57.) Seine Relikten erbauten auf der Gruft den noch vorhandenen Sarkophag, auf dessen Deckel die lebensgroße Statue des Burggrafen Friedrich V.[78] liegt. An den Seiten stehen, wie I, 517 berichtet wurde, acht Statuetten, verstorbene Angehörige des Burggrafen darstellend, nämlich 1. seinen Onkel, Burggraf Berthold, Bischof von Eichstätt,  † 1365; 2. seinen Großvater, Burggraf Friedrich IV. † 1332; 3. seine Großmutter, Margaretha von Kärnthen, † 1343; 4. seinen Vater, Burggraf Johann II.  † 1357; 5. seinen Onkel, Burggraf Friedrich; Bischof von Regensburg,  † 1353; 6. seinen Großonkel, Burggraf Johann I.  † 1300; 7. seine Großtante, Agnes von Hessen, † 1335, und 8. seinen Onkel, Burggraf Albrecht der Schöne, † 1361. (Beitr. S. 85.) Von diesen acht Verstorbenen wurden 1, 2, 4, 5 (?), 6, 8 in Heilsbronn begraben, und zwar 2, 5 (?), 6 in der abenbergischen Sand–Grabstätte; 1, 4, 8 aber in der neuen gemauerten Gruft. In letzterer wurden fortan bis 1603 alle nach Heilsbronn gebrachten zollern–brandenburgischen Leichen[79] beigesetzt, die der Kurfürstin Anna und der Markgräfin Emilie ausgenommen, über deren Grablegung Folgendes zu berichten ist.

Am 5. (4.) Oktober 1512 starb Sophia von Polen, Markgräfin von Ansbach, und wurde in der gewölbten Gruft bestattet. Am 31. desselben Monats starb die Kurfürstin Anna, welche aber in dieser Gruft nicht bestattet werden konnte, da man erst drei Wochen zuvor die Markgräfin Sophia dort beigesetzt

hatte. Man baute daher für sie bei Nr. 84 eine neue ausgemauerte Gruft, auf welcher später der noch stehende sehenswerthe Sarkophag erbaut wurde. (III, 228 bis 230. 304 und Beitr. 124.) Ihre Leiche wurde nicht in einem Sarge, sondern im Sand begraben und mit Kalk überschüttet; Im Jahre 1591 starb die Markgräfin Emilie. Man beabsichtigte, ihre Leiche in die Gruft der Kurfürstin Anna zu legen. Da aber für zwei Leichen nebeneinander kein Raum war, so nahm man die Gebeine der Kurfürstin Anna heraus, machte das Grab tiefer, und brachte dahin den daselbst noch stehenden Zinnsarg der Markgräfin Emilie. Das herausgenommene Skelett der Kurfürstin brachte man in die gewölbte Gruft, in welcher nach dem Tode Georg Friedrichs († 1603) keine Leiche mehr bestattet wurde. Für Georg Friedrichs Nachfolger, den 1625 gestorbenen Markgrafen Joachim Ernst wurde 1630, laut Bericht oben III, 270, eine eigene, gleichfalls gewölbte Gruft bei Nr. 83 erbaut. Situation und Dimension dieser beiden gewölbten Grüfte bei Nr. 78 und 83 ersieht man aus dem unter Tab. III. anliegenden Grundriß, in welchem die Gruft bei Nr. 78 mit A, die Gruft bei Nr. 83 mit B bezeichnet ist. Bei den Ausgrabungen i. J. 1853 ergab sich in den beiden Grüften folgender Befund:

Die Gruft B[80], erbaut für den Markgrafen Joachim Ernst, wurde zuerst geöffnet, und zwar im Frühling 1853 auf Anordnung des Herrn Regierungspräsidenten von Bolz zu Ansbach. Sie war (wie auch jetzt wieder) völlig überpflastert; keine Treppe, keine Fensteröffnung, nichts über der Erde deutete an, auf welcher Seite der Eingang zu suchen sei. Um diesen aufzufinden, wurde an der Südseite die Pflasterung abgehoben und das Erdreich ausgeworfen. Bald stieß man auf das Gewölbe der Gruft. Nach Herausnahme einiger Gewölbsteine konnte man in die Gruft hinabsteigen. Die ersten Eindringlinge und Besichtigter waren: Herr Präsident von Bolz, Herr Landrichter Forster, der Palier Macht und der Schreiber dieses. Es ergab folgender Befund:

1. Die Gruft ist zwar 18 Fuß lang und 13 Fuß breit, aber so niedrig, daß nur ein Kind darin aufrecht stehen kann.

2. Die einzige Oeffnung im Gemäuer ist an der Sohle der Gruft bei a. Durch diese Qessnung wurde die Leiche eingeschoben. Den Sturz dieses niedrigen Pförtchens bildet eine starke Eisenschiene.

3. Die bei b und c durch punktirte Linien bezeichneten Backsteinbögen wurden 1712 eingezogen, um das Gewölbe haltbarer zu machen. Es ist oben III, 270 berichtet worden, daß das auf der Gruft ruhende Monument des Markgrafen Joachim Ernst 1631 von Tilly’s Reitern zerschlagen wurde, dann 81 Jahre lang zertrümmert in der Heideckerkapelle lag und erst 1712 wieder aufgestellt wurde. Bei dieser Wiederaufstellung des sehr gewichtigen Bronce- und Steinmonuments zog man diese beiden Backsteinbögen ein.

4. Bei Gelegenheit dieser Bauveränderung brachte man zu dem Skelett des Markgrafen Joachim Ernst in dessen Gruft B mehrere Skelette aus der mit Gebeinen überfüllten und doch weniger geräumigen Gruft A. Diese Gebeine fanden sich 1853 mitten in der Gruft B bunt durcheinander ausgeschichtet, jedoch nicht unmittelbar aus der gepflasterten Sohle der Gruft, sondern aus einer Unterlage von Steinen, welche einen Fuß hoch aufeinander gelegt waren.

5. In der Ecke bei d sprudelte aus drei Oeffnungen eine starte, augenfällig nicht sorgfältig gepflegte Quelle: das Wasser klar, frisch, wohlschmeckend, aber ohne mineralischen Beigeschmack. Zuverlässig war die Quelle, als man beim Graben der Gruft i. J. 1625, oder schon 1132 bei Erbauung der Kirche, auf dieselbe stieß, eine unwillkommene Erscheinung. Um sie unschädlich zu machen, leitete man sie durch einen Dohl in nördlicher Richtung hinaus in den Kreuzgang, in einen Sammelkasten und dann weiter durch den Abfall vom Heilbrunnen in die Schwabach. Somit hatte man sie zwar abgeleitet, aber nicht unschädlich gemacht. Denn bei jeder Verstopfung des Dohls wurde das Wasser in der Quelle ausgestaut, in die Gruft gedrängt, wodurch

die dort befindlichen Todtengebeine Schaden litten. Um Schaden zu verhüten, gab man den Gebeinen, wie eben berichtet, eine kochherdförmige Unterlage. Eine Verstopfung des Dohls ergab sich schon 1656, dahee folgende Ausgabsposition in der Amtsrechnung: „Drei Gulden für Reparation des Dohls von fürstlicher Begräbniß in die Schwobach.“ Selbstverständlich schreibt der Rechner i. J. 1656 nichts von einer Heilquelle, da die Heilbrunnenfabeln erst im folgenden Jahrhundert in Heilsbronn importirt worden sind. Keine Treppe, keine Thüre führte zu der Quelle, da sie niemals gebraucht, da weder Weih- noch Trinkwasser aus ihr geschöpft wurde. Erst von 1853 an benutzte man sie während der Restaurationsarbeiten zur Mörtelbereitung. (Beitr. S. 45.) Das war der Befund bei Eröffnung der Gruft B im Frühling 1853. Welche Abänderungen sie seitdem erfahren und welche Zuthaten sie erhalten hat, zeigt der Grundriß, in welchem diese Abänderungen und Zuthaten rothfarbig illustrirt sind. Ueber dieselben ist Folgendes zu berichten:

1. Bei e wurde die Mauer durchbrochen und ein Verbindungsgang zur Gruft A gegraben. Man beabsichtigte nämlich, den Zinnsarg der Markgräfin Sophie aus der St. Lorenzkirche in Nürnberg nach Heilsbronn zu bringen, und zwar in die Gruft A zu dem Zinnsarg Georg Friedrichs, die übrigen fürstlichen Gebeine aber in die Gruft 13. Allein der Plan kam nicht zur Ausführung; der Zinnsarg der Markgräfin blieb in Nürnberg, die vorhandenen Gebeine kamen insgesammt in die Gruft A und die Gruft B blieb leer.

2. Bei f wurde eine Mauer eingezogen und die Quelle ganz von der Gruft getrennt, um das Eindringen des Wassers in die Gruft unmöglich zu machen und die Gebeine gegen Schädigung zu schützen. Der Schutz war nicht nachhaltig; das Wasser drang wieder aus der Quelle in die Gruft, so daß neuerlich die Scheidemauer f reparirt und cementirt werden mußte.

3. Der ganze Raum bei g h d wurde mit Steinplatten bedeckt, so daß die Quelle bei d nicht mehr sichtbar ist. Sie wurde nach h geleitet, wo sie jetzt sprudelt.

4. Zur dauernden Erinnerung an die um 1729 ausgetauchten und in Heilsbronn importirten Brunnenfabeln wurden bei i und k Treppen angelegt, welche zur Quelle hinabführen.

Die Gruft A wurde einige Wochen später als die Gruft B untersucht und zwar in Folge der vom Könige Friedrich Wilhelm IV. von Preußen gewünschten Aussuchung und Besichtigung aller abenberg–zollerischen Grabstätten in Heilsbronn. Nach vorgängigen Verhandlungen zwischen Berlin und München wurde preußischerseits der Freiherr von Stillfried, Graf von Alkantara, bayerischerseits der Freiherr von Aretin und der Kustos der königlichen Sammlungen, Dr. von Hefner i. J. 1853 nach Heilsbronn kommittirt und der Landrichter Forster, der Landgerichtsarzt Dr. Ebersberger, der Bauinspektor Schulz, der Maler Jarwart und der Schreiber dieses zur Kommission beigezogen. Das belebende Element, die Seele des ganzen heilsbronner Restaurationswerkes, der Vermittler desselben zwischen Berlin und München war der sachkundige Graf von Stillfried, welcher sich in besonderem Grade für Heilsbronn interessirt und im Schreiber dieses dasselbe Interesse wachgerufen hat. Ueber den Befund in der abenbergischen Grabstätte im rothumgrenzten östlichen Chor ist vorhin berichtet worden, auch in den Beiträgen Seite 13 bis 16, wo aber berichtigend beizufügen ist, daß der Burggraf Johann II., † 1357, und seine Brüder Albert der Schöne, † 1361, und Berthold, † 1365, nicht mehr in dieser abenbergischen Grabstätte, sondern in der Gruft A begraben worden sind. Diese Gruft A bei Nr. 78 und die Grüfte bei Nr. 83 und 84 sind in der heilsbronner Kirche die einzigen Orte, wo zollerische Familienglieder begraben wurden. Man vermuthete[81] zwar, daß der Kurfürst Friedrich I. und die schöne Else bei Nr. 103, der Markgraf Kasimir und sein Bruder Georg bei Nr. 66 bestattet worden seien; sie wurden aber gleichfalls in der Gruft A begraben. Ebenso der 1536 gestorbene Markgraf Friedrich, doch nur interimistisch. Um die Leiche des Sohnes Georg

i. J. 1543 in der Grust A beisetzen zu können, wurde die sieben Jahre zuvor beigesetzte Leiche des Vaters Friedrich herausgenommen und neben der Gruft bei Nr. 79 bestattet. „Wie man die Begräbniß räumen wollen, ist Markgraf Friedrich seliger am ganzen Leib, ausgenommen Kopf, Arm und Schienbein, noch unverwest gewest. Ist bis in die acht Jahr im Erdreich gelegen und kann noch wohl in zehn Jahren oder mehr nicht gar verwesen; denn er sehr groß und leibig gewest.“ Seine Gebeine wurden 1853 zwar ausgegraben, aber wieder an derselben Stelle unter dem Leichenstein bei Nr. 79 bestattet. Der Leichenstein soll ehemals mit den Buchstaben F. M. Z. B. (Friedrich, Markgraf Zu Brandenburg) bezeichnet gewesen sein.

Bei der Gruft A war, wie bei der Gruft 13, keine Treppe, kein Fenster, kein Eingang sichtbar; bei jeder Bestattung mußte, wie dort, das Erdreich ausgegraben werden, um in die Gruft zu gelangen. Wir, die obengenannten Besichtiger von 185, gelangten leicht dahin, da die Tilly’schen Reiter im Jahre 1631 uns den Zugang gebahnt hatten. Laut Bericht oben schlugen die Reiter, um zu ihrer Beute zu gelangen, die Gewölbdecke theilweise ein. Die eingeschlagenen Gewölbsteine fanden wir noch in der Gruft, überhaupt folgenden Befund: Die Gruft ist 10 Fuß lang und breit, sonach ihre Grundfläche weit kleiner als die der Gruft B. Dagegen ist sie so hoch, daß ein Mann darin aufrecht stehen kann. Die niedrige Oeffnung, durch welche die Leichen eingebracht wurden, war an der Westseite bei a. Augenfällig wurde die Gruft, nachdem sie von feindlichen Händen erbrochen und geplündert worden war, auch von befreundeten Händen durchstöbert, insonderheit als man nach Abzug der Reiter den von ihnen ausgebrochenen Stein am Fußende des Sarkophags wieder einsetzte. Von diesen befreundeten Händen wurden einige Gebeine der Gruft entnommen, in die Sakristei gebracht und daselbst „in einen Behälter gelegt, in welchem etliche Gebeine, Köpfe, Schienbeine der Markgrafen und dergleichen verwahrt sind.“[82] Diese Gebeine

wurden von 1632 an den besuchenden Fremden als Raritäten gezeigt. Einer dieser Besucher schreibt i. J. 1632: „Die meisten ohne Zettel, nicht mehr zu unterscheiden, folgende aber durch Zettel noch kenntlich: Albrecht Achillis Schedel ohne sutura. Markgraf Kasimirs Schedel; Sophia Markgraf Friedrichs Gemahlin Schedel; Anna Markgraf Achillis Gemahlin Schedel; deßgleichen von Fräulein (Herzogin) von Crossen; drei Schedel ohne Zettel; viele Gebeine, darunter sonderlich ein Schienbein, stark und lang, Achillis Germanorum.“ Der Schreiber des vorliegenden Buches untersuchte alle i. J. 1853 gefundenen Schedel genau, fand aber den des Kurfürsten Albrecht Achilles ohne Naht nicht. Auch das Schienbein des Kurfürsten konnte er nicht ermitteln, da 3 bis 4 Schienbeine gleich lang und stark waren. Nur die Identität des Schedels der Kurfürstin Anna konnte einigermassen konstatirt werden, da er mit Kalk überzogen war. Die Leiche der Kurfürstin war, wie oben berichtet, bei der Bestattung mit Kalk überschüttet worden. Die bezeichneten Gebeine kamen 1712 bei der Wiederaufstellung des Monuments des Markgrafen Joachim Ernst in dessen Gruft, wo sie, wie vorhin berichtet, i. J. 1853 vorgefunden wurden, sonach nicht in der Gruft A, wo sie ursprünglich lagen. In der Gruft A fanden sich nur wenige Gebeine, auch kein Sarg, den Zinnsarg Georg Friedrichs ausgenommen. Der Sarg war erbrochen und zerstückt. Darin lagen Fragmente von Kleidungsstücken und ein Stück von einem werthlosen Kettchen, aber keine Gebeine; diese lagen in einer Ecke der Gruft. Das war der Befund in der Grust A. Ueber die Veränderungen an der Gruft seit 1853 und über ihren gegenwärtigen Zustand ist Folgendes zu berichten:

Die Gruft wurde etwas tiefer gelegt, bei b ein Fenster angebracht, bei c die Mauer durchbrochen und eine Thüre angebracht, bei d eine Treppe angelegt, bei e ein Verbindungsgang zur Gruft B gegraben und der ursprüngliche einzige Eingang bei a zugemauert. Der Zinnsarg Georg Friedrichs wurde vollständig reparirt und bei f niedergesetzt. Auf dem Sargdeckel ist ein Kruzisix ciselirt, darunter das Wappen mit zwölf Feldern;

dazwischen die Schrift: „Der durchlauchtigste Fürst etc. Georg Friedrich ist geboren in Ansbach am 5. Aug. 1539 und in Gott selig entschlafen d. 26. Apr. 1603, hat also 64 Jahr und 21 Tage gelebt, 47 Jahre regiert.“ Auf einer Seite des Sargdeckels steht: „Anno 1558 den 26. Dez. hat fürstliche Durchlaucht etc. erstlich sein Beilager gehalten zu Ciistrin mit etc. Fräulein Elisabeth, geborene Markgräfin von Brandenburg, weiland Herrn Markgrafen Johannis Tochter, welche zu Warschau 1578 entschlafen, 38 Jahre alt und zu Königsberg im Thumb begraben.“ Auf der andern Seite des Sargdeckels steht: „Anno 1579 d. 3. Mai haben Fürstl. Durchlaucht zum andern Mal Beilager gehalten zu Dresden mit etc. Sophia zu Braunschweig–Lüneburg.“ Die Markgräfin Sophie lebte als Wittwe erst in Ansbach, dann während des 30jährigen Krieges in Nürnberg, wo sie starb und begraben wurde. Das Projekt, ihren Zinnsarg nach Heilsbronn zu bringen, kam nicht zur Ausführung. Bei g wurden am 23. Okt. 1853 die in den beiden Grusten A und B vorgefundenen Gebeine in einem gemeinschaftlichen Sarge niedergelegt. Die zwei Kisten von Eichenholz, welche die Gebeine enthielten, wurden mit dem von Stillfried’schen und mit dem landgerichtlichen Siegel versiegelt, dann, während die Orgel „Ein veste Burg ist unser Gott“ intonirte, von den Werkleuten auf einer Bahre, welcher die Herren: Graf Stillfried, Landrichter Forster und der Schreiber Dieses folgten, in die Gruft getragen und daselbst in einen Steinsarg[83] eingesenkt, welcher leer, ohne Deckel, Schrift und Wappen aufgefunden worden war. Der neugefertigte Sargdeckel erhielt die Umschrift: Ic ossa quiescunt Burggraviorum de Nuremberg, Marchionum et Electorum Brandenburgensium ex sepulturis suis collapsis pie collecta. A. D. 1853. Die in ihrer Grabesruhe schon mehrmals gestörten fürstlichen Gebeine wurden auch hier an ihrem nunmehrigen Standorte schon nach fünf Jahren wieder in ihrer Ruhe gestört, und zwar durch den Schwamm: eine vor 1853 in der heilsbronner Kirche unbekannte

Erscheinung. Als man den im Finstern schleichenden Eindringling entdeckte und ihm nachspürte, nahm man Folgendes wahr: Der Schwamm, weder im Holz, noch im Stein, noch in der Erde, sondern in den Knochen entstanden, hatte die Knochen ganz überzogen, war durch alle Fugen der hölzemen Kisten und des Steinsarges herausgedrungen und hatte auch die äußern und innern Flächen der Kisten und des Steinsarges überzogen. Bei der Bestattung am 23. Okt. 1853 wurde eine kleine Papierrolle mit den Namen der dem Akte Beiwohnenden in einem Glasfläschchen auf die Gebeine gelegt. Das Fläschchen war versiegelt, verpfropft, anscheinend hermetisch verschlossen. Gleichwohl hatte der Schwamm einen Weg zwischen Pfropf und Glas gefunden und seine äußerst dünnen Fäden im Innern des Fläschchens gespannt. Es wurde sofort über die fatale Erscheinung an die Oberbehörden berichtet und um Verhaltungsbefehl gebeten. In Folge dessen erhielt der Bauinspektor Becker den Auftrag, die Gebeine reinigen, aber vorerst nicht wieder in die Gruft bringen zu lassen. Die Gebeine wurden in Gegenwart des Bauinspektors und des Schreibers Dieses und des Paliers Seiz sorgfältig gereinigt, abgebürstet, trocken abgerieben, in zwei andere, aus ganz trockenem Holz gefertigte Kisten gelegt, diese mit dem Pfarrsiegel versiegelt und bis auf weitere höhere Verfügung in die Heideckerkapelle gebracht. Schließlich wurde über den ganzen Akt ein Protokoll aufgenommen. Jahrelang standen die fürstlichen Gebeine über der Erde in den zwei versiegelten Kisten, bis sie nach Vollendung der Kirchenrestauration wieder in die Gruft A zurückgebracht wurden. Hier zum Schluß die Namen der 21 Personen, deren Gebeine in dem Steinsarge bei b ruhen. Bei ihren Namen in dem angefügten Personen- und Sachregister findet man Hinweis auf Band und Seite des vorliegenden Buches, wo über sie und ihren Verkehr mit Heilsbronn berichtet worden ist.

1. Burggraf Johann II., † 1375. 2. Burggraf Albrecht der Schöne, † 1361. 3. Burggraf Berthold, Bischof von Eichstätt, † 1365. 4. Elisabetha von Thüringen, Frau des Burggrafen Friedrich V., † 1375. 5. Burggraf Friedrich V., † 1398.

6. Margaretha, Tochter des Kaisers Karl IV., Frau des Burggrafen Johann III., † 1410. 7. Burggraf Johann III., † 1420. 8. Kurfürst Friedrich I. † 1440. 9. Elisabetha von Bayern, die schöne Else, Frau des Kurfürsten Friedrich I. † 1442. 10. Markgraf Johann der Alchymist † 1464. 11. Kurfürst Friedrich II. † 1471. 12. Kurfürst Albrecht Achilles, † 1486. 13. Markgraf Sigmund von Kulmbach, † 1495. 14. Sophia von Polen, Frau des Markgrafen Friedrich von Ansbach, † 1512. 15. Anna von Sachsen, zweite Frau des Kurfürsten Albrecht Achilles, † 1512. 16. Barbara, Herzogin von Crossen, Tochter des Kurfürsten Albrecht Achilles, † 1515. 17. Markgraf Kasimir, † 1527. 18. Markgraf Georg, † 1543. 19. Barbara, Tochter des Markgrafen Georg, unvermählt, † 1591. 20. Markgraf Georg Friedrich, † 1603. 21. Markgraf Joachim Ernst, † 1625.

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Ortsregister.
Die römische Zahl bezeichnet den Band, die arabische die Seite.
A.

Abenberg wird 1296 vorn Burggrafen an den Bischof von Eichstätt verlauft, der Kaufbrief in heilsbronn ausgefertigt. I, 97. Adelhofen, heilsbronnisches Patronat, die Pfartstelle vom 19. Abt gegründet; Vorgänge im Reformationsjahrhundert. I, 95. 141. II, 69–73. 400–401. Aldemannsdorf, Adelberndorf. bei Merkendorf. I, 75. 141. II, 438. Adelsdorf bei Markterlbach. Gleich bei der Klosterstiftung erhielt das Kloster ein Prädium daselbst. 1577 Brandunglück. I, 9. 48. 51. 222. II, 314–316. Adelshofen bei Rothenburg. I, 95. Aich (Eich). Nach vielen Prozessen ganz heilsbronnisch. I, 75. 144·11, 141. Albach, Albuch, angeblich Geburtsort des heiligen Otto. I, 8. 10. Altendettelsau. I, 46.129. 187. II, 140. Altenfurt bei Nürnberg. Die dortige alte Kapelle erhält das Kloster i. J. 1255 vom Kaiser Wilhelm. I, 70. II, 256. Altentrüdingen, eine heilsbronnische Patronatspsarrei, Filial von Lentersheim. Zehnt- und Baupflicht. II, 457. 495–497. Altheim, Niederaltheim, bei Nördlingen. I, 124. 129. II. 539. Altmühl, Probstei. II, 437 ff. Ammerndorf, allmälig fast ganz heilsbronnisch geworden, auch das Pfarrpatronat. Das Kloster angefeindet von den Burggrafen Konrad 11. und Friedrich III. I, 63. 88. 136. 137. II, 142–147. Das Reformationsjahrhundert. I, 406. 407. II, 20–25.'Der 30jährige Krieg. II, 147 bis 153. Ammonschönbronn bei Wiesetz. I, 147. II, 497. 503. Andorf bei Unternbibert. I, 59. 116. II, 322 Ansbach. Das Vikariat vom Katharinenaltar bei St. Gumbertus wird 1323 dem Kloster geschenkt. II, 153–155. Ansbach wird 1331 verkauft an den Burggrafen Friedrich IV., der Kauf in Heilsbronn abgeschlossen. I, 117. II, 153.

Das Kloster kauft 1525 den Chorherrnhof in Ansbach: peinlicher Rubesih des Abts Wenk, ruhelose Miethwohnung des Kanzlers Vogler und Anderer. I, 350–352. II, 155–159. Für den „alten Hof“ in Ansbach erhalt das Kloster das Pfarrpatronat von Petersaurach. I, 490. Beiträge des Klosters für die Lateinschule und für das Hospital zu Ansbach. I, 335. 493. Antonierhof, siehe Würzburg. Auerbach, Auerbruch, bei Leutershausen. I, 76. 144. II, 323. Augsburg. Reichstag von 1530. Wie während desselben der Markgraf Georg mit Heilsbronn derkehrte. I, 326. Auhausen, Kloster. II, 544.

B.

Baldingen. I, 140. II, 270, 539–541. Balgheim. I, 140. II, 541. Ballersdorf bei Großhabersdorf, Pollisdorf. I, 75. II, 304. 324. Bamberg. Schon 1154 erhielt das Kloster dort eine Herberge. II, 567. Bammersdorf bei Merkendorf. I, 91. II, 438. Bautenhard bei Altentrüdingen. II, 497. Bayerberg, Beierberg. I, 222. II, 500. Bechhofen bei Waffertrüdingen. I, 94. 166. II, 497–500. Bechhofen bei Windsbach. I, 87. II, 159. Beerbach bei Wassermungenau. II, 438. Bellingsdorf bei Heilsbronn. I, 75. 144. II, 160. Bergel, Bergler Steig. I, 39. 116. 166. II, 378. Berghof bei Heilsbronn. II, 160–162. – Bergtshofen bei Windsheim. II, 378. Bernau in der Oberpfalz. Das Patronat wurde dem Kloster vom Kurfürsten Ludwig von Brandenburg geschenkt. I, 116. 120. II, 551–553. Bernbach bei Burgfarrnbach. I, 47. 52. 440. Bertholdsdorf. II, 198. Betzendorf bei Bürglein. I, 144. II, 162. Betzmannsdorf bei Weißenbronn, schon in der Stiftungsurkunde von 1132 genannt. I, 6–8. II, 125. Biberbach. I, 57. Bibert, Obernbibert bei Ansbach. II, 324. Biederbach bei Merkendorf und Eschenbach. I, 27. 116. II, 438. Bildhausen, Cisierzienserkloster. I, 21. Birkenfeld, Cisterzienser–Nonnenkloster. II, 379. s Birkenfels bei Flachslanden. II, 324. Bonhof bei Heilsbronn. Die Probstei Bonhof, 73 Ortschaften umfassend. II, 120 ff. – Der Ort Bonhof, frühzeitig acquirirt, mit Genehmigung des Kaisers Ludwig von Bayern befestigt. I, 9. 46. 51. 118. Schlößlein oder Probsthaus, Kapelle, Wirthshaus und andere Baulichkeiten. I, 396. II, 130–140.

Weinbau, Weinlese. II,132 ff. Baudingstage, Vetoirthung, Kirchweih. II, 135 ff. Der legte Probst, Vorgänge und Veränderungen nach der Auflösung des Klosters. II, 137 ff. Borsbach bei Flachslanden. I,184. ll, 325s Breitenbronn, Groß- und Kleinbreitenbronn bei Merkendorf. Die Kapelle. Streitigkeiten wegen der Heiligengüter. I, 75. 85. 90. II, 439. 460. Breitenlohe bei Schwabach. Schenkungen zu einem Jahrtag für den Kurfürsten Albrecht Achilles. I, 189. 205. II, 162. Breminrute, jetzt Jobstgereuth, Landger. Markterlbach. I, 49. 53. II, 314L Brozoldesheim, siehe Brundelsheim. Brucca, jetzt Bruckberg; siehe dort. Brucca, jetzt Wiesethbruck; s. dort. Bruckberg bei Heilsbronn: einzige Acquisition. I, 9. 46. II, 162–166. Brumbach, Cisterzienserkloster an der Tauber. I, 201. 357. II, 403. Brunn, Oberbrunn bei Gunzenhausen. II, 471. Brunn, Landger. Markterlbach. I, 48. 75. 116. II, 265. 284. 325. Brundelsheim, Brozoldesheim, Proselsheim bei Würzburg. I, 54. 57. 103. II, 436. Brunnenraisach, Raisachhof, bei Sommersdorf. I, 147. II, 500. Bubenmühle bei Wilhermsdorf. I, 172. II, 373. 374. Buch bei Trautskirchen. II, 325. Buchheim bei Uffenheim. I, 332. II, 479. Büchelberg bei Gunzenhausen. I, 125. Bullenheim bei Marltbreit. II, 319. Büllisheim, Bulzesheim. I, 48. 71. Bürglein wurde allmälig ganz heilsbronnisch, auch das Patronat und das Kastrum der Herren von Sulzbürg. I, 7. 39. 75. 116. II, 166–176. Das Reformationsjahrhundert, Kirchenvisitation und Kirchenzucht; Verhalten der Pfarrer und Gemeinde. I, 267. 304. II, 2–7. Der 30jährige Krieg, Zustände nachher. II, 171 ff. Burgoberbach bei Herrieden. II, 439. Burk. I, 141.147. 241. II, 501. Fortwührend Streit. Fehdebrief. ll, 502. 503. Burlbach, Burkelbach bei Krailsheim. I, 105. 114. II, 522. Büschelbach bei Heilsbronn. Die Heidecke und Bestenberge vom Kloster aus dem Besitz verdrängt. Endloser Prozeß zwischen Heilsbronn und Nürnberg wegen Jurisdiktion, veranlaßt durch einen regierenden Landsknecht; langathmige Entscheidungen des kaiserlichen Kammergerichts. I, 112. 117.123. II, 177–183.

C.

Cella monachorium, s. Münchzell bei Heilsbronn. Cella, s. Wasserzell bei Ansbach. Cella, s. Wasserzell bei Spalt. Cennehusen, s. Zennhausen.

Cisterz, Citreux in Frankreich, Wiege des Cisterzienserordens. I, 19.199. 368. 445. Claffheim bei Herrieden. I, 105. II, 439. Clairvaux in Frankreich; das dortige vom h. Bernhard gegründete erste Kloster diente dem Gründer des heilsbronner Kloster als Muster. I, 20. Clarsbach bei Roßstall. II, 184. Clausaurach bei Marktcrlbach. II, 325. Cullensheim, s. Külsheim.

D.

Dambach am Hesselberg. Heilsbronn erhielt 1333 das Patronat von Lentersheim und somit auch von Dambach, damals Filial von Lentersheim, bis es durch den 20. Abt Stromer eine selbstständige Pfarrei wurde. I, 94. 116. 147. 396. II, 503–505. Unerfreuliche Zustände im Reformationsjahrhundert. II, 62·65. Große Drangsale im 30jührigen Kriege. II, 504. Deberndorf bei Kadolzburg. I, 105. II, 184. 280. Defersdorf bei Roßstall. II,198. Deffersdorf bei Wieseth. I, 147. II, 505. Dentlein bei Feuchtwangen. I, 396. Denzelmühle oder Bubenmühle bei Wilhermsdorf. I, 172. II, 373. 374. Dettelbach I, 173. Dierersdorf, Tyrolßdorf, bei Herrieden. I, 129. II, 440. Dietenhofen. I,126. 129. II, 325. Dietenholz bei Dietenhofen. II, 326. Dippoldsberg, Holsberg, bei Kirchfarrnbach. I, 129. II, 326. Dornberg, Schloß bei Ansbach, 1331 verkauft an den Burggrafen Friedrich IV., der Kauf wurde in Heilsbronn geschlossen. I, 117. Drachenhöfstatt bei Heilsbronn, s. Trachenhöfstett. Dürrnbuch bei Markterlbach. II, 327. Dürrnfarrnbach bei Kirchfarrnbach. I,129. II, 327. Dürrnhof bei Merkendorf. Der Dürrnhof, früher als Merkendorf Amts- und Gerichtssitz in der Probstei Altmühl, wurde vom Kloster in eigener Regie bewirthschaftet, späterhin verpachtet, dismembrirt, nebst der Mühle verkauft, die Ringmauer und Kapelle abgetragen. II, 440–143.

E.

Ebenhof, Zu der Eben, bei Rügland. I, 33. 61. II, 327. Ebrach, Cisterzienserkloster, Heilsbronns Mutter. I, 21. 40. 200. Ehingen, Filial von Heuberg bei Oettingen. 1.1, 541. Ehringen bei Wallerstein. I, 116. 129. 147. II, 541–543. Eib. Aus den beilsbronner Urkunden ist nicht zu ermitteln, ob die in Heilsbronn begrabenen Herren von Eid aus dem Pfarrdorfe Eib stammten. Die Vorbesitzer der Güter, welche das Kloster dort erwarb, waren keine Eibe, fondetu Ellrichsbausen und Brande. I, 105. II, 184–195.

Eibelstadt bei Würzburg. I, 112. 166. II, 434. Eich, s. Aich. Eichelberg bei Windsheim. I,156. II, 379. Eichstätt. Heilsbronn besaß dort eine Herberge. I, 54. II, 568. Einersdorf bei Trautskirchen. I, 120. 136. 147. II, 327. Endsee bei Rothenburg. Aus dem dortigen Kastrum (jetzt Ruine) wurde die Schenkungsurkunde bestätigt, laut welcher Heilsbronn das Patronat von Langensteinach erhielt. II, 399. Engelhardshof, ein Hof bei oder in Großhaslach. I, 71. II, 205. England. Das religiös-sittliche Volksleben dort und im heilsbronner Klostergebiete. III, 160. 162. 172. Equarhofen bei Uffenheim. Heilsbronnischer Amtssitz und heilsbronnisches Patronat. Das Reformationsjahrhundert. I, 95. II, 75–82. 309. 395–398. Ergersheim bei Uffenheim. Vielerlei Dorfherrschaften, darunter das Kloster Heilsbronn. I, 65. 95. 129. Erlach bei Ochsenfurt. II, 436. Erlehe, s. Markterlbach. I, 9. 15. 47. II, 313. 314. Erlehe, s. Müncherlbach bei Heilsbronn. Ermetzhofen bei Uffenheim. II, 380. Eschenbach, Stadt. II, 439. Eschenbach, Mitteleschenbach bei Windsbach. I, 127. II, 443. Eschenbach, Untereschenbach bei Wassermungenau. I, 68. 129. 137. 223. II, 444. Eschenbach bei Markterlbach. I, 48. II, 828. Euerfeld bei Würzburg mit dem Luchshof. I, 75. 156. II, 488.  

F.

Feldbrecht (Ober- u. Unter-), Filial von Neuhof bei Markterlbach, Velsendorf im Klosterstiftungsbrief genannt, späterhin Velsenperc, Veltpach, Velkebrech. 1260 erhielt das Kloster dort Güter von dem Burggrafen Konrad II. als Schadenersatz; in den beiden Feldbrecht allmälig 22 Anwesen. I, 15. 64. 116. 129. 186.147. II, 320–822. Felharn, ein Prädiolum im Bisthum Regensburg, durch den Grafen Rapoto von Abenberg an das Kloster gekommen. I, 48. 51. Fembach, Vendelbach, s. Kirchfembach. Fernabrücke bei Fürth. II, 817. Fetschendorf bei Feuchtwangen. I, 94. 147. 166. II, 505, 506. Flachslanden, Flaskern. I, 47. 48. II, 828. Flaskern, s. Flachslanden. Flattermühle, Pflattermühle, bei Wieseth. I, 166. II, 506. 519. Fokaldisgehor, s. Volkersgau. Forndorf bei Wieseth. II, 897. Frankenberg bei Uffenheim. II, 891. Frauenthal, Cisterziensernonnenkloster bei Uffenheim. I, 95. 856. II, 405. Frickendorf bei Ansbach. I, 116. II, 828. Friedrichsthal bei Beierberg. I, 166. II, 506.

G.

Gailnau bei Rothenburg. II,183. Galmersgarten bei Rothenburg. I, 72. 95. II, 380. Gammesfeld bei Rothenburg. I, 114. Gastenfelden bei Königshofen. I, 94. II, 477. 489. 507. Gehren bei Herrieden. I, 241. II, 445. Geichsenhof, Geseze, bei Heilsbronn. Die Herren von Pfefferbalk. I, 69. II,195–199. Geseze, s. Geichsenhof. Gerbersdorf bei Merkendorf. I, 73. II, 444. Gerbotendorf, s. Herpersdorf. Gerbrunn bei Würzburg. I, 69. 89. II, 434. Gerhardshofen. II, 328. Gickelhausen bei Rothenburg. I, 95. II, 76. Glaizendorf bei Petersaurach. I, 116. II, 199–202. Gnodstadt. I, 95. II, 404. Goldbühl bei Herrieden. II, 444. Götteldorf bei Schwabach. I, 69. II, 202. 488. „ Götteldorf bei Dietenhofen. I,75. II, 328. Gottmannsdorf, Godmuzeltzdorf, bei Heilsbronn. I, 46. 75. II, 202–204. Gotzendorf bei Immeldorf. I,127. II, 445. Großhaslach wurde allmälig ganz heilsbronnisch, auch das Pfarrpatronat. Die sämmtlichen Besitzungen der Herren von Vestenberg, Bruckberg und der Grafen von Oettingen kennen an das Kloster; Bestätigungen der Errungenschaften durch die Kaiser Adolf u. Albrecht, durch die Bischöfe und die Burggrafen. I, 81. 88. 144. 297. II, 204–221. Das Reformationsjahrhundert. II, 14–20. – Der 30jährige.Krieg. Die Schule. II, 215–218. Die Herten von Vestenberg. II, 219–221. Grosselfingen bei Nördlingen. I, 129. II, 548. Grötschenmühle. I, 75. II, 284. Gumpelshofen bei Rothenburg. I, 95. II, 77. 401. Gundermannsgeseß, Wald bei Linden. I, 75. II, 810. 817. 861. Gunzenhausen. II, 445.

H.

Haag bei Heilsbronn. I, 82. 88. 116. II, 220–228. Haag, ein Wald bei Flachölanden. I, 514. II, 810. Habelsee, Habichstal, Habelzheim bei Rothenburg. I, 91. II, 881. 882. Habersdorf, Hadewartesdorf, Großhabersdorf. I, 51. Habersdorf, Kleinhabersdorf, bei Ansbach. I, 147. II, 228. Habichstal, s. Habelsee. Hagenhofen bei Matlterlbach. I, 71. II, 329. Hainklingen bei Flachslanden. II, 829. Hainsfarth bei Oettingen. I, 140. II, 544. Hambach, Habenbach, Gsebabach bei Gunzenhausen. I, 65. 222. II, 445.

Harbach, Groß- und Kleinharbach bei Uffenheim. I, 95. II, 76. 888. 898. Hartershofen bei Rothenburg. II, 881. Hasuisen, s. Sommerhausen. Haundorf bei Gunzenhausen. I, 90. 140. II, 225. 245. 445. Hausen, Husen, Husin, bei Langenzenn. I, 75. II, 804. Hauslach bei Georgensgemünd. Die herren und Frauen von Seckendorf. I,147. II, 446–448. Hechelbach bei Ansbach. II, 829. Hegendorf bei Hersbruck. I, 75. 85. II, 228. 568. Heglau, Heglin, bei Merkendorf. I, 52. 90. II, 448. 449. Heidelberg. Das St. Jakobskollegium. I, 248. Heidingsfeld bei Würzburg. II, 486. Heilsbronn, s. das Personen- und Sachregister. Heinersdorf bei Königshofen. I, 65. II, 507. Hennenbach bei Ansbach. I, 127. II, 228. Herkheim bei Nördlingen. I,116. II, 544. Herpersdorf, Gerbotendorf, bei Dietenhofen. I, 47. 52. II, 829. Himmelreich bei Königshofen. I, 407. 417. II, 502. Hirschau in der Oberpfalz. Heilsbronner Patronat durch Schenkung der herzoge Ruprecht. Bald lutherisch, bald bilderstürmend calvinistisch, bald katholisch. I, 121. 207. 404. 485. II, 91–96. 564. Hirschbronn bei Lichtenau. Die Familien Geusser und von Liggarthausen. 1. 116. II, –224. 225. Hirschlach bei Merkendorf. Fast ganz heilsbronnisch. Heimath zweier Aebte. Oktroyirung der Reformation. Von Ornbau weg–, in Merkendorf eingepfarrt. I, 90. 107. 116. 541. II, 51–53. 449. Hirschneuses bei Kirchsarrnbach. I, 89. II, 35. 356. Hochholz, ein Wald. I, 75. II, 361. Höfstetten bei Bürglein. I, 144. II, 226. Hösstetten bei Herrieden. II, 508. Höhberg bei Gunzenhausen. II, 451. Hohenacker bei Waiblingen. II, 550. Hohenroth, Mucginrute, bei Markterlbach. I, 50. 53. 65. II, 329. Hollach bei Uffenheim. II, 76. Holsberg, s. Dippoldsberg. Holzmühle bei Neidhardswinden. I, 89. II, 373. Hörleinsdorf bei Bürglein. I, 65. 144. II, 226. Husen, Husin, Huselin, s. Hausen. Hüttendorf bei Frauenaurach. I, 76. II, 329. Hüttlingen bei Wieseth. II, 487.  

I.

Igelsbach (Nigelsbach bei Gunzenhausen). I, 116. II, 470. Ikelheim bei Windsheim. I, 65. 116. II, 382. Illesheim bei Windsheim. II, 383. Immeldorf bei Lichtenau, ehemals Filial von Sachsen. I, 87. II, 226.  

Ingoldesvelden, vermuthlich Ingolstadt bei Bibart. I, 50. II, 330. Jobstgereuth, Breminrute, Filial von Linden. I, 50. II, 330. Iphofen, wahrscheinlich Geburtsstadt des 21. Abts Waibler. I, 116. II, 435. Ippesheim, Hypsbeim, bei Uffenheim. I, 601. II, 383. 398. Ipsheim bei Windsheim. II, 383. Iselstatt, Isolpstatt, s. Eibelstadt. Ismannsdorf, Isiboldesdorf, bei Windsbach. I, 47. 48. 88. 116. 129. II, 451.   K. Kaisheim. I, 392. Kaltengreuth bei Kdnigshosen. I, 184. 189. II, 509. Kappersberg bei Markterlbach. II, 377. Karpach, Mittelkarpach, bei Würzburg. I, 73. II, 306. Katterbach bei Markterlbach. I, 48. 52. II, 310. 331. Kaubenheim bei Windsheim. I, 65. II, 383. Kaudorf bei Herrieden. I, 129. ll, 509. Kelheim bei Regensburg. Kaiser Ludwig der Bayer schenkt dem Kloster das Pfarrpatronat. Lange Prozeßführung hierüber bei den Konzilien in Konstanz und Basel; Verlust desselben in Folge der Reformation. I, 121. 156. II, 85–90. 553–563. Kelmünz bei Heilsbronn. I, 59. II, 2280 Kemmathen bei Herrieden. II, 4–51. Kemmathen bei Markterlbach. II, 331. Ketteldorf bei Heilsbronn. Kapelle. Schäferei. I, 33. 89. 144. II, 126–130. Kettenhofstetten bei Flachslanden. I, 33. 61. 221. 222. II, 331. Kirchfarrnbach, heilsbronner Patronat, vormals Filial von Markterlbach. Reformationsjahrhundert. I, 56. II, 34–40. 314. 332. 333. Kirchfembach bei Markterlbach. Schenkung und Stiftung von Ludwig von Eib. II, 333. 334. Kirchtumbach in der Oberpfalz. Herzog und Pfalzgraf Rudolf schenkt dem Kloster das Pfarrpatronat. I, 121. II, 564–567. Das Reformationsjahrhundert. Lutherthum, Calvinismus, Katholizismus beliebig oktroyirt. II, 96–101. Kirschendorf bei Immeldorf. II, 228. Kitzingen. Kitzinger Forst. I,629. II, 437. Kleinhaslach bei Dietenhofen, vormals Filial von Großhaslach, fast ganz heilsbronnisch. I, 65. 75. 144. Die Reformationszeit. I, 266–268. Der 30jahrige Krieg. Die Kapelle. Die Kirchenstiftung. II, 223–231. Kleinweißmannsdorf, Bezirksamts Schwabach. II, 232. Kolmschneidbach bei Weidenbach. I, 90. 147. II, 452. Königshofen an der Tauber. Schenkung von Gottfried von Hohenlohe. I, 116. II, 407.

Königshofen, Landgerichts Wassertrüdingen. Erwerbungen in Ober– und Unterkönigshofen. Stiftung der Kaplanei. Der Abt Wegel verpachtet ein Gut an die dortigen Franziskanernonnen. Hader unter den dortigen Dorfherrschaften, verglichen durch den Kurfürsten Albrecht Achilles. I, 94. 151. 189. II, 509–512. Kräfft bei Trautstirchen. II, 334. Kreben, Sperberslohe, bei Kirchfarrnbach. I, 46. 51. II, 334. Kühdorf bei Schwabach. I, 545. II, 178. Külsheim bei Windsheim. I, 81. 91. 184. II, 383. Kurzenaurach bei Wilhermsdorf. II, 335.

L.

Langenlohe bei Lichtenau. I, 65. II, 232. Langensteinach bei Uffenheim. Albert von Hohenlohe schenkt dem Kloster das Pfarrpatronat. Das Reformationsjahrhundert. I, 95. 112. 141. II, 82–84. 398–400. Langheim, Lankheim, bei Lichtenfels, Cisterzienserkloster. I, 21. 40. Laubendorf bei Markterlbach. I, 89. II, 287. Laubenzedel bei Gunzenhausen. I, 147. II, 452. Leidendorf bei Triesdorf. II, 453. Leidingendorf bei Gunzenhausen. I, 30. II, 453. Leinach bei Würzburg. I, 129. II, 433. a Lellenfeld bei Wassertritdingen. I, 122. II, 452. Lenin, Cisterzienserkloster in der Mark Brandenburg. II, 552. Lenkersheim bei Windsheim. I, 65. 81. 91. 116. II, 383. Lentersdorf bei Dietenhofen. I, 65. II, 335. Lentersheim am Hesselberg. Graf Ludwig von Qettingen schenkt dem Kloster das Pfarrpatronat. Das Reformationsjahrhundert. Der 30jährige Krieg. I, 116. 147. II, 65–69. 513–518. Leuzdorf bei Schwabach. I, 75. II, 232. Lichtenau. I, 454. Linden, heilsbronner Patronatspfarrei, vormals Filial von Markterlbach, bis es durch den 18. Abt eine selbstständige Pfarrei wurde. Das Reformationzeitalter. Der 30jährige Krieg. I, 127. 144. II, 25–29. 314. 335–338. Lindenbühl bei Merkendorf. 1i58i1 Löllendorf bei Wieseth. II, 518. Luchshof, s. Euerfeld.

M.

Maierndorf bei Wieseth. II,518. Mainbernheim. I, 116. II, 436. Malmersdorf bei Lichtenau. II,232. Mandorf bei Herrieden. II, 487. Markterlbach, Erlehe. Das Kloster erhielt schon bei seiner Gründung Güter daselbst; späterhin das Pfarrpatronat. I, 9. 15. 47. 62. 76. 86. 112. 144. II, 313. 314. Das Reformationsjahrhundert. II, 40–46. Marienburg, Nonnenkloster bei Abenberg, Fundort der Legenden von einer Heilquelle in Heilsbronn und von einer Gräfin Stilla. I, 3.

Mausendorf bei Heilsbronn. Meist heilsbronnisch geworden unter viel Streit; Entscheidung durch den Burggrafen Friedrich III. Verheerung durch Brand etc. I, 75. II, 205. 233–237. Megensheim bei Oettingen. II,544. Meiersberg bei Markterlbach. I, 112. II, 338. Merkendorf, vormals Filial von Eschenbach. Die Aebte erwerben allmälig den ganzen Ort, die einzige Stadt aus dem Klostergebiete. I, 65. 75. 116. 117. 144. Die Aebte befestigen die Stadt, verlegen den Sitz der Pröbste von Dürrnhof nach Merkendorf und gründen daselbst eine selbstständige NT, Pfarrei. II, 453–469. Das Reformationsjahrhundert. Viel Schatten, doch auch ein Lichtbild. Zauberei. Hirschlach wird eingepfarrt, eine zweite Pfarrstelle gegründet. II, 46–62. Der 30jährige Krieg. Einäscherung der Stadt. II, 463–469. Mettelaurach bei Markterlbach. II, 339. Mistelbach, vermuthlich Müncherlbach bei Heilsbronn. I, 9. 10. II, 238. Mögersheim bei Wassertrüdingen. I, 129. II, 519. Mönchswald bei Merkendorf. Erwerbung desselben. Streitigkeiten darüber. Ein Streit geschlichtet vom Kurfürsten Friedrich I. Waldrechte. Waldsrevel. Holzpreise. I, 53. II, 483–487. Morimund, Cisterzienserkloster in Frankreich, Heilsbronns Großmutterkloster. I, 200. Mörlach bei Herrieden. I, 141. II, 469. Mörlbach bei Rothenburg. I, 183. II, 384. Mosbach bei Windsbach. I, 65. II, 237. 238. – Mosbach bei Spalt. II, 470. Mosbach bei Wieseth. II, 519. Mucgenrute, s. Hohenroth. Mühlhausen bei Pommersfelden. I, 505. Müncherlbach bei Heilsbronn, s. Mistelbach. Münchsteinach, Kloster bei Neustadt a. d. A. Exkommunikation des Burggrafen Friedrich III. II, 318 ff. Münchzell bei Heilsbronn. Hunnengräber, Runncnschrist: ein archäologischer Schwank. I, 9. 46. II, 239–242.  

N.

Nähermemmingen bei Nördlingen. I, 120. 127. 143. 224. II, 544. Nehdorf bei Triesdorf. I, 87. 90. 112. II, 470. Nesselbach, ein Bach und eine Feldung bei Merkendorf. I, 52. 350. II, 440. 449. Neuenmuhr I, 349. Neuhof bei Kraftshof. I,129. II, 243. Neuhof bei Markterlbach. Bald ganz heilsbronnisch, in der Klosterzeit ein sehr belebter Ort, ursprünglich zur Pfarrei Trautskirchen gehörig. Die Aebte setzten Pröbste dahin, bauten eine Kapelle und ließen diese erst durch Mönche, später von Trautskirchen aus pastoriren. I, 65. 89. 455. II, 30. 128. 339 ff.  

Die letzten Pröbste. II, 348. Das Kastrum und seine Bewohner: Burggrafen, Kurfürsten, Markgrafen. II, 340–348. Schlimme kirchliche Zustände im Reformationsjahrhundert, daher ckrrichtung einer selbstständigen Pfarrei. II, 349–351. Schulverhältnisse. II, 351–353. Der 30jähr. Krieg. II, 354–356. Neuhöflein bei Heilsbronn. I, 75. 144. II, 243. Neukirchen b.Sachsen.1,116.11,243. Neuses bei Windsbach. Mehrerlei Dorfherrschaften, darunter Herren von Wenkheim. I, 58. II, 243–247. Neuses bei Merkendorf. I, 75. 116. 129. II, 470. Neuses bei Kirchfarrnbach, s. Hirschneuses. Neustetten bei Flachslanden. I, 33. 120. II, 357. Nigelsbach bei Gunzenhausen, s. Igelsbach. Nordamerika. III, 164. Nördlingen. Das Kloster Heilsbronn erhält durch Schenkung vom Kaiser Heinrich VII. und der Kaiserin das Pfarrpatronat in Nördlingen, vom Grafen von Oettingen durch Kauf das Steinhaus (Rathhaus), von Hermann Stegher ein Haus (heilsbronner Hof) durch Kauf. II, 525–531. Pfarrverleihungen in Nördlingen durch die heilsbronner Aebte. I,235. Dem Kloster wird von der Stadt nach langem Kamps das Patronat abgerungen. I, 258–264. II,531–536. Der 30jährige Krieg. II, 537. Nortenberg bei Rothenburg. II, 381. Nürnberg. In der Stadt erhielt das Kloster seine ersten Besitzungen vonzdortigen Frauen durch Schenkung; vom Kaiser Adolf dessen Haus: heilsbronner Hof, jetzt Bank; vom Grafen Emicho von Nassau dessen Haus: jetzt Rathhaus. Er erwarb noch mehrere Häuser, z. B. das des Malers Wolgemut. Heftige Konflikte mit der Stadt. I, 71. 93. 116. II, 247–256. Die Nikolaikapelle. I, 191. II, 252. Die Kapelle in Altenfurt. II, 256.  

O.

Oberbrunn bei Gunzenhausen. II, 471. Obermühl bei Ornbau. II, 471. Oberndorf bei Kirchfarrnbach. Das Kloster erhielt dort schon bei seiner Gründung Besitzungen, späterhin vom Burggrafen FriedrichIII. einen Hof als Schadenersatz. Heftige Kämpfe tnit den Besitzern des Lösleinshofes. I, 6. 15. 75. II, 316–320. Oberndorf bei Ornbau. II, 471. Oberndorf bei Ipsheim. II, 384. Oberreichenbach bei Seubersdorf und Kadolzburg. I,184. II,166. 357. Oberscheckenbach bei Rothenburg. I, 95. II, 386. 398. 404. Oberschlauersbach bei Dietenhofen. 1.1, 357. Oberschönbrunn bei Wieseth. I, 147. II,520.  

Oberulsenbach bei Markterlbach. II, 42s Ohrenbach bei Rothenburg, vormals Filial von Langensieinach, durch den 22. Abt Kötzler eine selbstständige Pfarrei. I, 95. 141. II, 84. 85. 401. 402. Ornbau. I, 129. II, 471. Osternohe bei Hersbruck, erhält ein Bild vom–Maler Jakob Elmstetter. I, 247. Otlohesdorf, s. Adelsdorf. Ottenhofen bei Windsheim. I,52. Il, Outelenhofen, s. Uttenhofen.  

P.

Paris, besucht von heilsbronner Mönchen, s. Universitäten. Pelisium, de Pellis, Pleis, Cisterzienserkloster in Ungarn. I, 136. 201. 398. Petersaurach, nach und nach ganz heilsbronnisch; der Adel (die Herren von Dornberg, Heideck, Oettingen, Vestenberg, Schlüsselberg, Ebner, Eisvogel etc.) aus dem Besitze verdrängt. I, 56. 82. 88. 264. II, 257–269. Das Resormationsjahrhundert. II, 7–12. Erwerbung des Pfarrpatronats. I, 490. Der 30jährige Krieg und seine Folgen. Brandschäden. II, 266. Die Herren von Urach. II, 268. Pfaffenhofen bei Uffenheim. II, 384. Pflattermühle, s. Flattermühle. Pleis, s. Pelisium. Pollisdorf, s. Ballersdorf. Poppenreutth bei Nürnberg. Die Urkunde über eine dortige Schenkung ließ der 17. Abt von der Gräfin Anna von Nassau besiegeln und unterzeichnen. I, 120. II, 269. – Prag, wie Paris eine Bildungsschule für heilsbronner Mönche; s. Universitäten. Proselzheim, s. Brundelsheim.  

R.

Randersacker bei Würzburg, Sitz eines heilsbronnischen Probsts oder Verwalters. Große Acquisitionen: Weinberge; der Mönchshof, Veltor genannt. I, 54. 61. 75. 89. II, 408, 416–419. Prozesse. Bauernkrieg. II, 419 ff. Der 30jährige Krieg. Verkehr mit dem Könige Gustav Adolf. II, 423–431. Rangau. II, 309. 378. Reckersdorf bei Großhaslach. I, 88. II, 269. Regelsbach bei Schwabach. I, 68. II, 270. Reichenau bei Wieseth. II, 488. Reichenbach, s. Oberreichenbach. Reichhardsroth bei Rothenburg. I, 184. II, 76. Reimlingen bei Nördlingen. I,105. 140. II, 545. Reisach, s. Brunenreisach. Reitersaich bei Roßstall. I,129. II, 270. Reuth bei Windsbach, vormals nach Großhaslach gepfarrt, wurde ganz heilsbronnisch. Der 5. Abt ließ seine erste dortige Acquisition vom Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen bestätigen. I, 57.  

Den fortwährenden Hader mit Großhaslach zu beseitigen, erbaut der Abt Köhler eine Kapelle, errichtet der Abt Wegel eine selbstständige Pfarrei. Hader nach wie vor, auch nach Oktrohirung der Reformation. Kurzer Bestand der selbstständigen Pfarrei. Traurige Zustände im ganzen Reformationsjahrhundert. I, 185. II, 270–276. 'Vbllige Verwüstung und Verwilderung durch den 30jährigen Krieg. II, 276–279. Reuth am Wald bei Greding und Weißenburg. II, 278. 279. Riedeldorf bei Kadolzburg. I,127. II, 358. Rockenburg, Prämonstratenserkloster. II, 244. Rohr, zwischen Heilsbronn und Schwabach. Schirmvögte der Kirche waren die Grafen von Abenberg. Schenkungen vom Magister Mengotz und vom Erzbischof von Anavarsen. Gemeindeleben. I, 51. 129. 133. 186. 222. II, 279. Rohrbach bei Königshofen. I, 116. II, 489, 520. Rohrmühle II, 489. Rosenbach bei Flachslanden. I, 89, II, 358. Rothenburg I, 95. Rothenhof bei Trautskirchen, stehe Winterzbach. Rottendorf bei Würzburg. I,156. II, 433. Rottnersdorf bei Königshofen. I, 224. II, 520. Rückersdorf bei Lichtenau. I, 222. ll, Rückertshofen bei Rothenburg. I, 95. 116. Rügland bei Ansbach. II, 358. Ruppersdorf, Rupoldsdorf, bei Rügland. I, 33. 61. 89. 156. II, 358.  

S.

Sachsbach bei Königshofen. I, 147. 189. II, 487. 520. Sandkron bei Spalt. I, 97. Sauernheim bei Windsbach. Konflikte. Verödung. I, 75. II, 473. Saunsheim, siehe Seinsheim. Scheckenbach, Oberscheckenbach bei Rothenburg. I, 95. II, 386. 398. 404. Scheftersheim in Württemberg. II, 407. Schelsbach, siehe Selingsbach. Schlauersbach bei Lichtenau. I, 87. II, 280. Schlauersbach, Unterschlauersbach bei Markterbach und Seubersdorf, mit 14 heilsbrounischen Anwesen. Graf Rapoto von Abenberg Schirmer dortiger Güter. Willebriefe der Burggrafen Johann I. und Friedrich IV. I, 32. 48. 89. II, 286–289. Zerwürfnisse wegen Zehnten, Pastorirung der Kapelle etc. Konflikte mit den Herren von Leonrod; Entscheidungen der Aebte; Verödung durch den 30jährigen Krieg. II, 288. 289. Schlauersbach, Oberschlauersbach bei Dietenhofen. II, 357. Schmalenbühl bei Flachslanden. I, 166. II, 359. Schottland. Warum das religiös–sittliche Volksleben dort aus einer höheren Stufe steht, als auf dem  

heilsbronner Klostergebiete und anderwärts. III, 162 ff. Schußbach bei Trautskirchen. Streitigkeiten mit Windsheim und Lenkersheim. Burggraf Friedrich IV. als Schicdztichtet. I, 46. 47. 49. II, 359–361. Schwabach. Schwabacher Artikel. Bierbrauereien. I, 304. 406. Schwaikhausen bei Bürglein. I, 85. 129. 144. II, 280. Schwaningen I, 76.116. II, 521. Schwebheim bei Windsheim. I, 105. II, 385. Seinsheim, Saunsheim, bei Marktbreit. I, 166. II, 223. 403. Seligenpforten, Cisterziensernonnenkloster, gestiftet unter Mitwirkung des 9. Abts Edelwinus. I, 69. 256. 289. 299. 348. II, 166. Der visitirende 26. Abt Wenk rehabilitirt eine Nonne, diktirt Strafen, korrespondirt mit der Aebtissin vor und nach dem Bauernkriege. I, 250. 256. 289. Das Nonnenkloster kann seine Beichtväter nicht mehr von Heilsbronn erhalten. I, 348. Seligenstadt bei Merkendorf; ganz heilsbronnisch. Verheerung durch das Wild, gänzliche Verwilderung durch den 30jährigen Krieg. I, 9. 47. II, 474, 475. Selingsbach bei Markterlbach und Neuhof. I, 46. 47. 48. 50. 52. 71. II, 361. Sendelbach bei Hersbruck und Engelthal. I, 71. II, 280. Senheim bei Windsheim. I, 65. II, 385. Seubersdorf bei Markterlbach. I, 65. II, 361. 362. Siedelbach bei Markterlbach. 1l, 362. 363. Simannsdorf, siehe Zimmersdorf. Simmershofen bei Uffenheim, heilsbronner Patronat. vormals Filial von Langensteinach, bis der 19. Abt die Pfarrstelle in Adelhofen gründete und Simmershofen dahin wies. I, 95. II, 76. 401. Sommerhausen, Ahusen, in der Maingegend der Ort, wo sich das Kloster zuerst ansiedelte. I, 46. 52. 54. 89. 112. II, 408. Sondernohe bei Markterlbach. I, 33. II,363. Sontheim bei Windsheim. I,126. II, 385. Sorheim bei Nördlingen. I, 130. II, 546. Spalt und Abenberg vom Burggrafen Konrad III. an Eichstätt verkauft nach manchen Konflikten; unter den Schiedsrichtern der Abt in Heilsbronn, wo die Verkaufsurkunden verabfaßt wurden. I, 97. 116. 166. II, 475. Konrad III. in Spalt begraben, nicht in Heilsbronn. II, 320. Speckheim bei Windsbach. I, 56. 141. II, 475. Sperberslohe, siehe Kreben. Spielberg bei Oberdachstetten und Ansbach. I, 75. II, 363. Stadeln bei Altenmuhr. 1. 85. II, 568. Steinbach beiTrautskirchen. II, 364. Steinheim bei Dillingen. I,140. II, 546. Steinhof bei Heilsbronn. I, 215. II, 281. Stockheim bei Unternbibert und Ansbach. I, 33. 129. II, 364.  

Stockheim bei Spalt. II, 476. Stöckach bei Trautskirchen. II,364. Straußen- oder Körnersmühle bei Neuhof. II, 365. Streudorf bei Gunzenhausen. II, 476. Suddersdorf bei Bertholdsdorf. I, 65. 184. II, 198. 282. Sulz, Nonnenkloster bei Feuchtwangen. I, 396. III, 74.  

T.

Tauchenroth bei Herrieden. I, 141. 241. II, 476. Teversdorf, siehe Deserßdorf. Thannhausen bei Gunzenhausen. I, 65. II, 476. Theilenberg bei Pleinseld. I, 86. II, 568. Theilheim bei Würzburg. I, 76. II, 435. Trachenhöfstett, Drachenhöfstatt, bei Weißenbronn und Heilsbronn. I, 69. II, 282. 488. Trautskirchen, heilsbronner Patronat, vormals Filial von Markterlbach, durch den 13. Abt Heinrich eine selbstständige Pfarrei. Der 22. Abt Köhler gründet eine nicht lang bestehende zweite Pfarrstelle. I, 89. II, 314. 365–371. Aergerliche endlose Kämpfe zwischen den Edelleuten im Orte und Heilsbronn. Aergerliches Pfarrhausleben im Resormationsjahrhundert. II, 29–33. Der wohlgesinnte Pfarrer Düring bessert das Einkommen der zweiten Pfarrstelle und stistet ein Stipendium. I, 396. II, 29. Der 30jährige Krieg. II,367 ff. Triebendorf, Filial von Bürglein, früher von Großhaölach. Die Kapelle. Der 35. Abt Wunder verhandelt über die dortigen Jahrmärkte. I,166. II, 282. Triesdorf mit Schloß und Park, vormals Kirchdorf. Fortwährend Zerwürfnisse zwischen den Edelleuten im Orte und Heilsbronn. I, 90. 129. II, 477. Trochtelfingen bei Nördlingen. I, 129, 131, 147. 189. II, 547. Turndorf bei Weihenzell. Dortige Besitzungen der Ritterfamilien Grötsch, Dornberg, Heideck und Vogel kamen durch Schenkung oder Kauf an das Kloster. I, 88. II, 284–286. Der 30jährige Krieg. III, 49. Tyrelßdorf siehe Dierersdorf.

U.

Uffenheim. Eine Hofstatt daselbst wurde vom Burggrafen Friedrich V. und seinen beiden Söhnen dem Kloster geschenkt. I, 95, 147. II, 403. Ulsenheim bei Uffenheim. I, 65. 95. 112. 116. II, 385. Unterschlauersbach siehe Schlauersbach. Urach siehe Petersaurach. Urfersheim bei Windsheim. I, 81. 91. II,386. Urlaß, Wald bei Suddersdorf. I, 129. II, 198. Urlaß, Wald bei Petersaurach. II, 262. Uttenhofen, Outelnhofen, bei Uffenheim und Ulsenheim. I, 39. 95. 116. II, 387. Uzmemmingen, Uzlingen, bei Nördlingen. Prozesse gegen Heilsbronn.  

Der Erzbischof von Mainz Schiedsrichter. II, 548–550.  

V.

Vellethor, Mönchshof, siehe Randersacker. Velsenberk, Velsendorf, siehe Feldbrecht. Vendebach, siehe Kirchfembach. Vestenberg. 1. 264. II, 219. Vockenroth bei Neuhof. I, 46. II, 371. Volkersgau bei Schwabach, Geburtsort des 22. Abts Köhler. Konflikt mit den in Heilsbronn begrabenen Grafen Etnicho und Johann von Nassau. I, 65. 93. 250. II, 289–291.  

W.'

Wachfeld bei Oetüngen. I, 140. II, 544. Waffenmühl bei Königshofen und Arberg. I, 189. II, 521. Waizendorf, bei Merkendorf und Eschenbach. II, 478. Waizendorf bei Königshofen an der Wieseth, Sitz eines Heilsbronner Vogts, das Schlößchen Absteigquartier der Aebte. I, 65. 105. 116. 151. 248. II, 487 ff. Die Herren von Reichenau vermuthlich Vorbesitzer des Schlößchens. Ihre Grabstittten in Heilsbronn. II, 488. Beschreibung des Schlößchens und der Kapelle. II, 490. Schloß und Amt werden während des Bauernkrieges dem 26. Abt Wenk eingewiesen, späterhin der Markgräfin Elisabeth zugedacht. I, 293. II, 492. Der 30jährige Krieg. II, 493–495. Waldmannshofen bei Uffenheim. Güter daselbst kamen an das Kloster durch Gottfried von Vrauneck, welcher in Heilsbronn Mönch wurde. 1. 95. 116. II, 406. Wallmersbach bei Uffenheim. Das Kloster erhielt das dortige Pfarrpatronat durch Herten von Ehnheim (oder Wallmersbach), welche in Heilsbronn begraben wurden. I, 95. II, 396. 397. 402. 403. Das Reformationsjahrhundert. Ein Pfarrer entleibt; ein anderer im Kriminalgefangniß. Baupflicht. II, 73–75. Wassertrüdingen. I,129, 147. II, 521. Wasserzell bei Ansbach. Ansehnliche Schenkung von den Burggrafen Johann II., Albrecht dem Schönen und Friedrich V. I, 129, 130. II, 291. Wasserzell bei Spalt. I, 129, 130. II, 478. Wattenbach bei Heilsbronn und Immeldorf. Die Herren von Heider! und Haller durch das Kloster aus dem Orte verdrängt. I, 147. II, 292. Watzendorf bei Heilsbronn und Bertholdsdorf. Das Kloster kauft von den Herren Pfefferbalk, Snöd etc. Unerfreuliches Gemeindeleben. I, 116. II, 293–295. Weidenbach bei Ansbach, früher nach Ornbau gepfarrt. Sieben Anwesen werden heilsbronnisch. Fortwährend Zerwürfnisse. I, 147. II, 479. Weidendorf bei Herrieden. I, 114, 147. II, 522.  

Weigenheim bei Uffenheim. Acquisitionen von den Herren von Hohenlohe, besonders Weinberge. Der heilsbronner Klosterhof, eine frequente Haltstelle für Heilsbronn. Fortwährender Hader zwischen den sechs Dorfherren. Der Markgraf Albrecht Alcibiades. Die Herren von Hutter zu Frankenberg. I, 72. 95. 129. 166. II, 387 –391. Weiherschneidbach bei Merkendorf. Das Kloster verdrängt die sämmtlichen Edelleute. Alle sieben heilsbronnischen Güter veröden im 30jährigen Kriege. I, 116. II, 480. Weikershof bei Fürth. Burggraf Friedrich III. besiegelte dort eine für die Zollerische Geschichte wichtige Urkunde, Entschädigung des Klosters Heilsbronn für zugefügten Schaden betreffend. II, 317. Weißbachsmühle bei Merkendorf, errichtet vom 22. Abt Köhler mit Konsens des Kurfürsten Friedrich. II, 457, 481. Weißenbronn bei Heilsbronn, nach und nach ganz heilsbronnisch, auch das Pfarrpatronat. I, 88. 222. II, 296–302. Das Reformationsjahrhundert. Zauberei. I,501–503. II,12–14. Kirche und Kirchenstiftung. II, 297. Der 30jährige Krieg. Der Pfarrer Nenner erstochen. II, 298–303. Weißmannsdorf bei Roßstall. I, 65. II, 302. Weiterndorf bei Heilsbronn, einer der sieben Orte, wo das Kloster schon vom Klosterstifter Besitzungen erhielt. Der Schashof. I, 9.15. 51. 144. II, 121. Der 30jährige Krieg. II, 122–125. Weitersdorf bei Roßstall. I,137. Werdenfels, Rindsmaulisches Kastrum bei Windsbach I, 86. Wernsbach bei Windsbach. Schenkung der Kurfürstin Anna. I, 166. 223. II, 302. Westheim bei Windsheim; mit 11 heilsbronner Anwesen. Geburtsort des 23. Abts Wegel. I, 81. 91. 156. II,391. Wicklesgreuth bei Heilsbronn. II, 304. Wien siehe Universitäten. Wieseth mit mehrerlei Dorfherrschaften, darunter das Kloster Heilsbronn, die fortwährend miteinander haderten. I, 332. II,437. 522–523. Wiesethbruck bei Wieseth, vormals Edelsitz. Das Kloster erwarb dort schon sehr frühzeitig Güter. I, 53. 94. 298. II, 507. 509. 523. Wilhelmskreut bei Markterlbach. Das Kloster siedelte sich schon sehr frühzeitig dort an. I, 46, 49. 53. 250. II, 371. 376. Wilhermsdorf bei Markterlbach. I, 129. II, 314. 371 –377. Willendorf bei Merkendorf. I, 75. 87, 105. II, 481. Windsbach. I, 223. II, 481. Windsheim. Schenkungen. Bestätigungsurkunden vom Kaiser Albrecht I. vollzogen, eine an Ort und Stelle in Heilsbronn. I, 91. 184. II, 392–395. Klein–Windsheim bei Windsheim. 1„147. II, 395.  

Winkelheid bei Wassermungenau. II, 482. Winrichsbach siehe Wintersbach. Winterhausen bei Würzburg. I, 156. II, 408. Wintersbach, Winrichsbach, zur rothen Herberge, jetzt Rothenhof bei Trautskirchen. Burggraf Konrad II. und sein Sohn. I, 64. II, 374. Winterschneidbach bei Brodswinden und Ansbach. II, 482. 500. Wippenau bei Flachslanden. I, 116, 129. II, 375. Wittinghof bei Langenzenn. II, 375. Wolfartswinden bei Brodswinden und Ansbach. 11. 482. Wolfershof bei Wieseth. I, 116, II, 524. Wolfsau bei Windsbach. I, 51. Wollersdorf bei Bertholdsdorf und Heilsbronn, vormals Kirchdorf. Burggraf Friedrich III. bestätigt Erwerbungen des Klosters. Stets Hader zwischen den Dorfsherrschaften. Kirche, Kirchhof, Kirchenstiftung. I,147, 184. II, 304–308. Worms. Der 26. Abt Wenk läßt auf dem Reichstage die Privilegien seines Klosters vom Kaiser Karl 11. bestätigen. I, 249. Würzburg. Das Kloster Heilsbronn erwirbt dort einen Hof, den großen Baumgarten. Verkauf des Hofes. I, 46. 54. 89. II, 410, 414. Acquisition des kleinen Baumgartens oder Antonierhofes. I, 75. II, 410. Widerwille der Bischöfe und der Stadt gegen das Kloster Heilsbronn. Prozesse. II, 411. Das Domvikariat St. Kilian, Klein–Erfurt genannt, vom 13. Abt Heinrich von Hirschlach gestiftet, von Heilsbronn aus fortwährend besetzt. I, 90. II, 414.  

Z.

Zandt bei Sachsen und Heilsbronn. I, 116, 141. II, 482. Zenn, des Klosters größte Probstei. Wiesen, Waldungen, Weiher, Weinberge. II, 309–408. Die 114 Ortschaften in der Probstei, wo das Kloster begütert war, nämlich a. in der Zenngegend an 73 Orten. II, 313–378. b. im Amte Rangau an 29 Orten. II, 378–395. c. im Schulzenamt Equarhofen an 12 Orten. II, 395–408. Zennhausen, ein dem Kloster Heilsbronn zugehöriges Anwesen bei Neuhof, welches aber nicht mehr besteht. I, 46. 50. 51. II, 375–378. Ziegendorf bei Petersaurach. I, 65. 129. II, 308. Ziegenruck bei Markterlbach. I,46. 50. 53. II, 378. Zimmersdorf bei Wieseth. I,147. II, 524. Ziswingen bei Mönchsdeggingen und Nördlingen. II, 550.

____
Personen- und Sachregister.
Die römische Zahl bezeichnet den Band, die arabische die Seite.

 

A.

Abenberg. Wappen der Grafen. I, 178. 230. Graf Rapoto, des Klosters Gegner, Wohlthüter, aber niemals dessen Schirmvogt. Sein Bild und Gedenktag. I, 8ss. 48. 49. II, 126. 316. Seine Frau Mechthilde. I,12. Graf Konrad und seine Frau Sophia. I, 12. 48. 49. Graf Friedrich. I, 48. 49. Graf Reinhard, Bischof zu Würzburg. I, 49. Die (Abenbergischen) fünf Grafengeschwister Adelbert, Konrad und ihre drei Schwestern verkaufen ihr Anwesen zu Heilsbronn an den Klosterstifter. I, 14. Die Abenbergische Grabstatte in Heilsbronn. III, 302. Absberg: Hans Wolf, H. Jörg, K H. Sinhard zu Frankenberg. II, 303. Johanna von Absberg von Lodola. III, 241. Aebte in Heilsbronn. Die 35 Klosterabte. I, 40–549. Die 5 Titularabte. I, 40. III, 2–13. Abtswahl. Wahl des 26. Abts Wenk. I, 560–564. Des 27. Abts Schopper. I, 308 u. 309. Des 29. Abtz Greulich. I,413. Des 30. Abts Wirfing. I, 428. Des 35. und letzten Klosterabts Wunder. I, 508 u. 509. Abtswohnung: Die alte. I,158. III, 191. 220. Die neue. I, 157–159. 190–191,. 242. III, 220. Adelbero von Dachstetten. I, 14. 39. Adelige Mönche. I, 41. Adolf, Kaiser, siehe Nassau. Advokaten, Schirmherren des Klosters. I, 26–38. 58. Alba, Herzog. I, 425. Albertus, der 5. Abt. I, 56. Albrecht I., Kaiser. Wiederholt in Heilsbronn. Seine acht Erlasse zu Gunsten des Klosters, einer vom Jahre 1304 in Heilsbronn ausgefertigt. I, 61. 92. II, 213. 239. 392. 393. 406. Albrecht II., Kaiser, in Heilsbronn. I, 167. Albrecht der Schöne, Burggraf. Märchen von der weißen Frau. I, 113. 114. Verkauft Güter in  

Merkendorf etc. an das Kloster. I, 1 16. Schenkt dem Kloster 315 Pfund zu einem Seelgeret. I, 130. Wird 1361 begraben in der Hauptgruft. I, 141. Sein Todtenschild III, 275. Albrecht Achilles, Kurfürst. Sein Krieg gegen Bayern. I, 166. Entlehnt 2000 fl. beim 23. Abt, seinem Gevattermann. I,172. Führt den Kaiser Friedrich III. nach Heilsbronn. I, 183. Seine Söhne stiften einen Jahrtag. I, 205. Wird nebst Gemahlin in Bonhof bewirthet. II, 132. Jagt in Neuhof. II, 342. Seine beiden Grabdenkmale. I,194. III, 258. Sein Schädel und Schienbein. III, 309. Albrecht Alcibiades, Markgraf. Vollzieht das Interim durch eine Scheinrestauration des Klosters. I,429. Zeitlebens mit dem Kloster befreundet, zeitlebens des Klosters Schuldner. I, 441–443. Zieht gegen den Kaiser. I, 453. Verwüstet das Ntirnbergische Gebiet, Lichtenau, und schützt Heilsbronn. I, 455. In die Acht erklärt. I, 459. Vorübergehend Herr von Hoheslandsberg und Stadteschenbach. II, 390. 458. Sein Bildniß. I, 449. III, 263. Albrecht, Markgraf, Hochmeister, Herzogin Preußen. Sucht beim 26. Abt Went nach um ein Darlehen von 3000 Goldgulden. I, 364. Beruft den Prediger Osiander von Nürnberg nach Königsberg. I, 425. Sein Porträt. III, 262. Albrecht, Herzog von Bayern, bestätigt die vom Kaiser Ludwig dem Kloster gemachte Schenkung des Patronats von Kelheim. II, 554. 561. Albrecht, Markgraf von Ansbach. Seine Erlebnisse in Heilsbronn während des 30jährigen Krieges. III,. 64–66. Altäre in der Klosterkirche, zur Zeit der Klosterauslösung 26 an der Zahl. III, 246–254. 279. Altdörfer, Adam, Maler. I, 228. Altheimer, Andr. I, 390. Annendorf, Konrad. I, 59. II, 322. Anavarsensis, Erzbischof Heinrich. I, 132 ff. II,321. 440. III, 226. Anna, Kurfürstin. Ihre Schenkungen. I, 222. II, 303. Ihr Sarkophag. III, 129. 228–230. 304. 309. Ihr Schädel. II1, 309. Anstand, ein heiliger. I, 369. 374. Antonierhof in Würzburg. I, 75. II, 410. Apotheke in Heilsbronn. I, 603. ll, 252. III, 192. Archiv des Klosters: Vorwort V. Armenwesen und Armenversorgung. III, 178. 211. Arnold, der 4. Abt. I, 51. Arnold, der 19. Abt. I, 127–141. Arnold Waibler, der 21. Abt. I, 151–162. Aerzte in Heilsbronn niemals. I, 603. II,252. Aschsermittwochsfeier. I, 558. Auflösung des Klosters. I, 549. Außereheliche Kinder. I, 583. Aw, Anna v., geb. v. Stetten. II, 42. Aw, Friedrich v. der Aw. II, 375. Ayrer, Lor., Richter. III, 53. 59. 184. 298.  

B.

Bachmann, Klosterverwalter. III, 112 ff.  

Bäcker, Pistor, ein Mönch. I, 598. Bäckerei. I, 119. 598. III, 196. Badershaus III, 189. Badhaus am Badweiher. III,189. Badreisen „ins Wildbad gen Baden, im Schwarzwald“. I, 394. Baldauf, Gymnasiast in Heilsbronn, Professor in Helmstätt, Superintendent in Hoya. III, 41. Bamberger, der 25. Abt. Verkehr mit seinem Dränger, dem Markgrafen Friedrich, bis zu dessen Depossedirung. I, 208–238. Vorspiel zum Bauernkrieg. Anarchie. Prompte Kriminaljustiz durch die Laienbrüder. I, 214. Bamberger soll Kasimirs Kammermeister werden I, 216. Acquisitionen. Der Bleibrunnen, das Klosterwappen. Oelbilder, Schnitzt und Gußwerke, Paramente, Bücher angeschafft. I, 225–230. Pfarrverleihungen. I, 233 ff. Anfang der Reformation. Des Abts Tod. I, 237. Banner, schwedischer General III, 80, Barbarossa. I, 47. 52. II,441. Barbara, Georg Friedrichs Schwester. I, 406. 514. Basel, Kirchenversammlung. I, 163. Basilika I, 18. Bauding, Pauding. I, 334. II, 135. Bauernkrieg. Vorspiel. Wie Markgraf Kasimir das Kloster schützt und ausbeutet. Erlebnisse während des Krieges auf dem ganzen Klostergebiete und in Seligenpforten. Nachwehen. I, 288–298. Baumgarten: der große und kleine in Würzburg. I, 354. Baureis, Pachter des heilsbronner Hofes in Nürnberg. II, 255. Sein Votivbild. II, 264. Beck, der 34. Abt. Einer der sechs oktroyirten Restauratoren. Wurde Abt nicht mehr durch Wahl, sondern durch Oktrohirung. Nothstände aller Art im ganzen Lande. Georg Friedrich. Ungeld. Spital in Ansbach. Hofprediger Salinger. I, 491–505. Des Abts Votivbild von Lukas Gruenberg. III, 239. 265. Beer, Adjunkt beim Klosteramt. III, 137. Beerbach, Wigand. I,15. II,314. Beerdigungen fürstlicher, adeliger und klösterlicher Personen. I, 557. Frauenspersonen durften nur mit päpstlicher Bewilligung beitoohnen. I, 593. III, 324. Befreiungskriege und Siege von 1813, 1815, 1870,71 verbesserten das Volksleben nicht. III, 169. Begräbnißstätten der Aebte. I, 196. Der Mönche. I, 196. Der Kirchengemeindeglieder nach Auslösung des Klosters. I, 197. III, 212. Beigerbach, Friedrich. I, 65. Bencheim: siehe Wenkheim. Benedikt der Heilige. I, 21. 226. III, 251. Berg, die Herren vom Berg, de Monte. II,161. III, 241. Berlichingen, Götz. II, 311. Bernhard, der Heilige. I,20,174. 226. III, 251. Bernhard, Herzog von Weimar, in Heilsbronn. III, 59. Bernhold, Klosterverwalter. III, 141. 184. Seine Wittwe. III, 212. Berthold, Burggraf von Nürn–  

berg und Bischof zu Eichstätt. I, 193. III, 259. Berthold Stromer. der 20. Abt. I, 141–151. III, 238. Beschirmung des Klosters. I, 26–38. Besthaupt. I, 250. Bestrafung der Mönche und Nonnen. I, 257. 556. Bettelbriefe. III,178. Bettelorden. I, 18. Bibliothek. Gründung und Erweiterung derselben. Der große und kleine Bibliotheksaal. I, 24. 100. 149. 178. III. 220. Bienen I, 86. Bierbrauerei siehe Brauereikapelle. Bilder in den Cisterzienserkirchen ursprünglich nicht geduldet. I, 13. Bilder in Heilsbronn: die ältesten in Temperasarben. I, 85. III, 251. Oelbilder. III, 290 ff. Wandgemälde. I, 11. 178. III, 267. Glasgemälde. I,174. III,201. 266. Schnitzbilder, Skulpturen. 11.1, 290 ff. Bildschnitzer I, 182. 226. Bildung der Mönche, I, 564 ff. Bischofsstab. I,164. Böckler, Gymnasiast in Heilsbronn, Professor in Straßburg. III. 41. Bömus, ein Ritter. II, 244. Brant von Krailöheim. II, 184. Brant von Kemtnathen. II, 505. 506. Brant von Saunsheim. II, 505. 506. Brauereikapelle, erbaut vermuthlich 1263; das Thürmchen 1364. III, 190. 221–223. Brauereien in Heilsbronn. I, 464. III, 190. Brauneck: Graf Gottfried von (Hohenloh)Brauneck verkauft und schenkt 1293 dem Kloster Güter in Waldmannshofen (Equarhofen) und tritt 1298 in den Orden. Seine Erben erheben Streit, welchen Kaiser Albrecht 1306 zu Gunsten des Klosters entscheidet. I, 92. 113. II, 396. Brenk, Bildschnitzer. I, 524. Brenz, Prediger in Schwäbisch–Hall. I, 354. 387. Bruckberg. Mehrere Herren und Frauen von Bruckberg wurden in Heilsbronn begraben. Nach dem Erlöschen dieser Familie kamen ihre “Güter an die Familie von Rothen, welche gleichfalls in Heilsbronn ihre Grabstätten hatte. Nach ihrem Erlöschen kamen ihre Güter in Bruckberg an Herren von Eib, von Rothschütz, endlich an die Markgrafen. I, 70. 71. II, 164. 205. 209. 233. 234. III, 232. Brunnen in Heilsbronn, Brunnenfabel, Brunnen mit 32 Röhren, Röhrenfahrten. I, 3.224. III,39. Brundelsheim, Konrad Soccus, der 14. Abt und seine Sermones. Die Kaiser Albrecht und Ludwig der Bayer wiederholt seine Gäste. I, 102–III. Bruschius, Ponta laureatus, oft in Heilsbronn, schrieb Vieles in, für und über Heilsbronn und wurde dafür von den Aebten beschenkt. 1. 187. 272. 397. 466. Buchdruckerkunst. Die ersten gedruckten Bücher im J. 1469 für die Bibliothek angeschafft. I,178. Büchelberger, der 18. Abt. Kaiser  

Karl IV. oft sein Gast; auch die Kaiserin. I, 125. Burgelin: Ezzo und Otrand von Burgelin. I, 7. 39. II, 166. 280. Burggrafen. Die in den heilsbronner Urkunden zuerst genannten Zollerischen Burggrafeu von Nürnberg Konrad, gestorben 1261, und Friedrich, gest. 1297, schädigten das Kloster. Spätere Burggrafen wurden des Klosters Freunde, Wohlthüter, bisweilen Schirmvögte, Aebte ihre Gevatterleute, Wirthe und Helfer in Nöthen. I, 25 ff. II, 142. 143. Ihre zehn Todtenschilde. III, 275–277. Burggrafenhaus, Fremdenhaus, jetzt Pfarrhaus. I, 2. 595. III, 219. Bursarius, Bursaria.1,609–611. III, 197. Burschenschaft. III,169. Butiglarius, Poctilarius, Reichsbutiglarius, d. h. kaiserlicher Rentmeister. Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen beauftragt, auf Bitten des 5. Abts Albert, seinen Butiglarius in Nürnberg (nicht den Burggrafen) gegen Schädiger des Klosters einzuschreiten. I, 5862. Der genannte 5. Abt läßt sich 1226 durch den Butiglarius eine Errungenschaft in Neuses bestätigen. II, 244. Heinrich, Sohn des Kaisers Friedrich II., beauftragt 1227, auf Bitten des 6. Abts Werner, den kaiserlichen Butiglarius in Nürnberg, das Kloster gegen Uebergriffe adeliger Einlagerer zu schützen. I, 59h 1259 kamen Leonrod’sche Güter in Reichenbach an das Kloster; der Butiglarius Heinrich vom Stein in Nürnberg bestätigte die Acquisition. II, 357. 1263“bestätigte er eine Schenkung, welche das Kloster in Mausendorf erhielt. II, 2:35. 1266 schenkten derselbe Butiglarius und seine Frau zu ihrem Seelenheil dem Kloster Gefälle in Baldersdorf und Hausen. I, 75. Buttendorf: Gernot und Rudolf, genannt als Zeugen in der Klosterstiftungsurkunde von 1132. I, 39. 1301 verkauft Heinrich von B. Gefälle in Ammerndorf an das Kloster. II, 144. 1428 wird Johann von Buttendorf von Altemuhr in Heilsbronn begraben. III, 231. Deßgleichen Kaspar von B. 1343. I, –39. 1465 lieh Hans von B. dem Kloster 1200 fl. und stistete einen Jahrtag. I, 39. 172. 173. Grabstein und Wappen. III, 231. Büttenhaus, Büttnerei, Kalterhaus. I, 598. III, 193.  

C.

Calcei nocturnales, Nachtschuhe, Filzschuhe. I, 158. 553. Camerarius, Schneider, Weber, ein Mönch. I, 596. Campegius, päpstlicher Legat. I, 261. Castrum in Heilsbronn, jetzt Pfarrhaus. Siehe Burggrafenhaus. Cellarius, Weinschließer, Kellner, ein Mönch. I, 600. Chor der Klosterkirche: der westliche. I, 16. 98. Der östliche Verlängerung, nicht auf Kosten der Burggrafen;  

Einweihung, wobei dem Volke, auch Frauenspersonen, gestattet wurde, die Klosterkirche zu betreten. I, 2. 16. 77. 98. Chorstühle. III, 225. Chortafeln. I, 246. Cisterzienserorden. Gründung, Statuta und Privilegia desselben: Vorwort VII und VIII. I, 18. Cisterzienserkirchen. Lage, Baustyl, Schmuck- und Thurmlosigkeit. I, 13. 17. III, 201. Cisterzienserklöster. Verzeichniß über dieselben I, 198–201. Cisterzienserwappen. I, 242. Clementia, Burggräfin, in Heilsbronn begraben. II, 320. Clemm, Schulmeister in Heilsbronn. III, 94. 214. Cochläus, päpstlicher Ceremonienmeister. I, 261. Codices, von heilsbronner Mönchen abgeschrieben. I, 556. Codices Documentorum Vorwort V. Codomanus, Konrektor, dann Rektor in Heilsbronn. III, 23. 30. Coeler, Rektor, dann Prediger in Heilsbronn. III, 93. 104. 296. Concordienformel. III,148. Custodia. I, 181. 605–607. Custos, Kuster, ein Mönch. I,605.  

D.

Dedikationsbild, ruinoses Wandgemälde. Der Klosterstifter und Graf Rapoto von Abenberg tragen die Kirche auf den Händen. I, 11–13. 178. III, 269. Dietenheim, Konrad Notenberger von D. III, 231. Dietenhofen. Von dieser erloschenen Adelöfamilie kamen mehrere Güter an das Kloster: 1250 (54) von Konrad und Rudiger von D. Gitter bei Göddeldorf und Trachenhöfstett. I, 69. II, 482. 488. 1282 fungirte in Abwesenheit des Burggrafen Friedrich III. als Vicepräsident des Provinzialgerichts Otto von Dietenhofen. Es handelte sich um Gerechtsame in Aich; das Gericht entschied zu Gunsten des Klosters. II, 141. Directorium usuale (Verrichtungen der Mönche). I, 555. Domus hospitum. I, 2. Dorfmeister I, 583. Dormitorium. I, 17. 158. 180. III, 220. Dornberg. Rudolf von D. schädigt das Kloster, bis der Bischos Einhalt thut. I, 60. II, 257. Wolfram von D., ebenso verschuldet toie sein Vater Rudolf, macht bei dem Kloster Anlehen und verpfändet Gefälle in Peteröaurach. I, 87. II, 200. 219. 258. 282. 283. Derselbe beschenkt 1288 das Kloster und bezeichnet den Abt als Testamentsexekutor. II, 200. Die Jahrtage der Dornbergischen Familie. II, 258. Drachenfuß, Schulmeister in Heilsbronn. I, 420. II, 105. Dreikönigsaltar, der schönste Altar in Heilsbronn. Siehe: Altüte. Dreißigjähriger Krieg. III,43–92. Dreßler, Prediger in Heilsbronn. II, 118. Druterei, Zauberei. I, 501–503. ll, 11.55–59. Durne, eine dem Kloster befreundete  

Adelsfamilie, begtitert in Petersaurach und Haag. I, 82. II, 222. 257. Dürer, Albrecht, Maler. I, 229. III, 249. Düring, Pfarrer in Trautslirchen, Stifter eines Stipendiums. II, 29. Dürner, der 32. Abt. I, 465. III, 239.  

E.

Ebrach, Abt Hermann, Pensionär in Heilsbronn. III, 239. Edelwinus, der 9. Abt. I, 62. Ehenheim (Enheim), eine Adelsfamilie. wohnend und begütert in und um Walmersbach bei Uffenheim, in und um Forndorf bei Wieseth. Durch sie kam vermuthlich das Pfarrpatronat von Walmersbach an das Kloster. Georg von Ehenheim 1464 in Heilsbronn begraben. II, 396. III, 232. 1441 stritten über den Viehtrieb an der Wieseth Wilhelm von E. zu Forndorf, genannt Steinfeldcr, und das Kloster. Kurfürst Albrecht Achilles schltchtet den Streit. II, 396. 1446 besiegelt Junker Wilhelm von E. zu Forndorf Urkunden über Erwerbungen des Klosters in der dortigen Gegend. II, 397. 500. 501. 1527 erscheint Kunz von C. zu Forndorf als Freund und Gevatter des 26. Abts Wenk. II, 397, 492. 502. 506. Leonhard, Engelhard und Eringius von E. erscheinen in den Jahren 1536 re. als tvohnend in Hollach und nebst dem Abte von Heilsbronn als Dorfherren in Walmersbach, Frau Regina von Ehenheim als Feindin des Klosters. II, 73. 397. 1552 betheiligte sich Engelhard von Ehenheim als Statthalter an der Wahl des 31. Abts Heberlein. I, 452. 469. II, 73. Eib. Angehörige dieses Adelsgeschlechts, welche in Heilsbronn begraben wurden. Ludwig v. E. zu Eibburg, Landherr, † 1408. Ließ sich als 91jähriger Greis portraitiren. 11. 188. 189 ff. 333. Ludwig v. E. † 1438. II, 188. Martin v. E. † 1450. Oberamtmann in Onolzbach. Kaufte Vestenberg. Seine Frauen: Anna von Stetten und Elisabetha von Sweiningen. II, 188. 189. Konrad v. E. s1472. Seine Frau Elisabetha von Helmstett. II, 188. Magdalena v. E. † 1473, geborene Adelmannsselden, Frau Ludwigs v. E., welcher für Heilsbronn Altarbilder malen ließ etc. II, 189. Anselm v. E., Doktor, † 1477, Sohn der ebengeuannten Eheleute. II, 189. 333. Sigmund v. E. † 1492. II,189. Martin v. E. † 1492.–11,189. Ludwig v.E. zu Eibburg, † 1502. ll, 189. 333. Hans v. E. † 1507. Seine Frauentr–aren Anna von Lichtenstein und Anna von Knöring. II, 189. Hans v. E. zu Sommersdorf, † 1507. Seine Frau war Veronika von Hürnheim. II, 189. Kaspar v. Es. zu Sommersdorf, Doktor, † 1513. II, 189.  

Martin v. E. zu Reichenbach,·s1517 in Folge einer Operation. Das Kloster erhält von ihm Gefälle in Rückerödorf. II, 189. 190. 280. Ludwig v. E. zu Eibburg und Hartenstein, † 1521. Marmorepitaph. II,190. III, 292. Hans Christoph v. E. † 1551. Schädigt Heilsbronner Unterthanen bei Wieseth; verhaftet, irrsinnig. I, 405. II, 165. 191. Ludwig v. E. auf Runding, † 1564 am Böhmer Wald. II, 191. Junker Christoph v. E. ·s1570, markgräflicher Rath, beerdigt in dem Grabe des 1450 gestorbenen Martin v. E. II, 191. Ein Ludwig von Eib war nebst Schweppermann Gerichtsbeisitzer, als Kaiser Ludwig 1317 zu Gunsten des 13. Abt–3 entschied. Vermuthlich wurde er um 1352 in Heilsbronn begraben, nachdem er die drei Seemuscheln in daß Eibische Wappen gebracht und dem Kloster Gefälle in Gotzendorf geschenkt hatte. I, 101. 187. Angehörige der Eibischen Familie, welche zwar mit Heilsbronn oft verkehrten, aber nicht daselbst begraben wurden: Ludwig von Eib der Aeltere, dem Kloster sehr gewogen, schenkt ihm Gefälle in Kirchfembach etc., wird dafür beschenkt, schmückt den Martin- und Ambrosiusaltar und läßt 1473 und 1477 Frau und Sohn in Heilsbronn bestatten. I, 189. 190. II, 19. Sebastian v. E. zu Vestenberg und Neuendettelsau, als katholischer und lutherischer Christ ein Störenfried, Vater muthwilliger Söhne, in stetem Konflikt mit dem Kloster, läßt dort 1506 seine Frau, Magdalene von Seckendorf, begraben. I, 265. 335. II, 15.183. Veit Asmus v. E. Ritterhauptmann, 1552 nach dem Tode des Abts sofort nach Heilsbronn kommittirt. l. 447. 450. Veronika von Eib, Wittwe in Bruckberg, geborene Rothan, und ihr Sohn Hans Martin von Eib leihen 1560 dem 34. Abt Beck 400 fl. II, ,165. Hieronymus Gregor v. E. zu Neuendettelsau schädigt 1562 die heilsbronnischen Unterthanen in Ziegendorf. II, 308. Hans Christoph v. E. in Bruckberg, Ritterhauptmann, 1657 vom Klosteramt Heilsbronn aufgesordert, einen Zinsrückstand an die Kirche in Großhaslach zu berichtigen, erklärt, daß er in Folge des 30jährigenKrieges zahlungsunfähig sei. II, 165. Grabdenkmale der Familie Eib in der Kirche zu Heilsbronn. II, 188–195. III, 237. Einkurn, Joh., Prior. I, 565–569. ll, 497. 547. Seine Sermonen. I,565–569. Einweihung des Klosters und der Kirche im Jahre1136. Besprechung der diesbezüglichen Urkunde. I, 44 und 45. Einweihungsbild, siehe Dedikationsbild. Elisabeth von Meißen, Frau des Burggrafen Friedrich V. Ihr Bild III, 268. Ihr Todtenschild. III, 275.  

Elisabeth von Bayern, die schöne Else, Frau des Kurfürsten Friedrich I. Oft in Heilsbronn und dort begraben. Ihr Bildniß. III, 257. Elisabeth von Küstrin, die erste Frau des Markgrafen Georg Friedrich. Oft in Heilsbronn. aber nicht dort begraben. I, 514, 523. 546. 547. II, 492. Ihr Bildniß. III, 294. Elisabeth, Kaiserin, Tochter des Burggrafen Friedrich V., nicht in Heilsbronn begraben. Ihr Bild. III, 268. Ellrichshausen, Friedrich von E., um 1.300 Mönch in Heilsbronn. II, 184. Ludwig v. C., um 1311 Vogt in Gailnau, legirt auf seinem Sterbebett dem Kloster Gefälle in Eib. II, 184–187. Konrad v. E. wird 1368 in Heilsbronn begraben. II, 186. Heinrich v. E. stiftet ein ewiges. Licht. II, 186. III,253. Konrad v. E. wird. 1424 in Heilsbronn begraben. II, 186. Wilhelm v. E. Junker, wird 1482 in Heilsbronn begraben. Statue mit dem Schwanenorden. II, 186. Für einen Friedrich v. E. nebst Frau und Söhnen wurde am 7. Nov. ein Jahrtag gefeiert. II, 186. Grabdenkmale dieser erloschenen Adelsfamilie. II, 184–187. III, 232. Elmstetter, Jak., Maler von Nürnberg. I, 247. Elrod, Jakob, aus Kulmbach, Gymnasiast in Heilsbronn, Pfarrer in Gesres. III,41. Emilie, dritte Frau des Markgrafen Georg, besucht das Kloster oft und nutzt es aus. I, 381. 422. 469. 497. 514. Stellt. nach Aechtung ihres Neffen Albrecht Alcibiades 1555 in Heilsbronn den lutherischen Brauch wieder her. I, 469. Wird 1591 in Heilsbronn begraben; 1853 ihr Zinnsarg eröffnet. III, 230. 304. Enghien, Herzog. Sein Mandat von 1645 zum Schutz des Fürstenthums. III, 72. England. Stand des religiös–sittlichen Lebens dort und auf dem heilsbronner Klostergebiete. III, 160. 162. 172. Erbar, Joh., Sindikus in Nürnberg, erwirkt 1522 aus dem Reichstage zu Regensburg die kaiserliche Bestätigung der Privilegien des Klosters. I, 338. Erbar, Georg, der zweite evangelische Klosterprediger, zuvor Dominikanermönch, später Kaplan in Nürnberg. II, 77. 109. Esknowa (Eschenau), Otnaud von E. I, 7. 39. 47. Eyermann, Richter. III, 184. Ezzo von Burgelin. I, 7. 39. II, 166. 280.  

F.

Faber, Friedr., Richter. III, 81. 82. 84. Faber, Joh. Ad., Konrektor. III, 93. 104. 184. 186. Fahnen, 36, beim Leichenbegängniß Georg Friedrichs. III, 276. 301. Fehdebriefe. I, 214. II, 503.  

Filzstiefel, Filzschuhe. I, 150. 553. 3 Fischerei. I, 628. II, 492. Folter. I, 545. 589–591. Fons salutis. I, 3. 1 Formula concordiae. III, 148. Forstwesen, Forestarius. I,629–639. Fraisch. I, 585. Francisci, der 2. Titularabt. III, 7–9. 14. 240. Frauen durften das Kloster nicht betreten. I, 593. Die Frauen der Burggrafen nur nach eingeholter päpstlicher Genehmigung. III, 224. Freie Bewegung neben Ruhetagszwang. III, 161 ff. Freitag, Konrad und Anastasia. II, 470. 521. Fremdenhaus, siehe Burggrafenhaus. Freskomalereien. I, 11. 178. III, 267. Friedrich I., Kaiser, Barbarossa. I, 47. 57. II, 441. Friedrich II. von Hohenstaufen, Kaiser. I, 57. 58. 62. II, 270. Friedrich III., Kaiser, in Heilsbronn. I, 167. 183. 202. Friedrich (I.), Burggraf von Nürnberg, gestorben 1218, laut Todtenschild in der heilsbronner Kirche. Ueber das Irrthütnliche dieser Angabe siehe III, 276. Friedrich III., Burggraf von Nürnberg, gest. 1297, prozessirt gemeinschaftlich mit seinem Vater Konrad gegen den Abt von Heilsbronn, schädigt das Kloster, unterliegt und leistet Schadenersatz. I, 36. 62–64. 78. 102. II, 143. 207. 235. 316–320. III, 266.  Seine Mutter, Schwester und beiden Frauen. II, 316. 320. Präsident des Landgerichts, aber nicht Schirmvogt des Klosters. I, 36. Seine Exkommunikation. II, 318. Sein Begräbniß in Heilsbronn., I, 63 und Todtenschild. III, 275. Sein Votiv–Glasgemälde. III, 266. Friedrich IV., Burggraf, gest. 1332. Entlehnt vom 15. Abt 200 Pfund, stiftet dafür Jahrtag und Licht, garantirt Zins- und Rückzahlung durch Verpfändung von Zwernitz. I, 112. 122. Kauft Ansbach; der Kauf wurde in Heilsbronn abgeschlossen. I, “117. Bestätigt Verträge. I, 144. 210. Sein Todtenschild. III, 275. Seine Wittwe bewohnte den Heilsbronner Hof in Nürnberg. II, 252. Friedrich V., Burggraf, gest. 1398. Der 19. Abt Arnold sein Gevattermann. I, 127. 128. Schenkt dem Kloster ein Lehen in Wasserzell. I, 130. Erbaut die Hauptgruft, stiftet den Dreikönigsaltar. I,130–132. Ein theuerer, aber auch dankbarer Gast des Klosters. I, 139. Schenkt dem Kloster ein Haus in Uffenheim. II, 403. Sein Familienbild. III, 267–260. Sein Todtenschild. III, 275. Sein Sarkophag. I, 517–522. Friedrich I., Kurfürst, s–1440. Der Abt sein Taufpathe. I, 128. 129. Entscheidet als Landrichter gegen Herren von Vestenberg und für Heilsbronn, verbietet, das Kloster vor das Landgericht in Nürnberg zu laden. I,150; erhält vom Kloster Lieferungen zum Konzil in Konstanz, einen Steuerbeitrag im  

Hussitenkriege und bescheint, nebst Frau und Söhnen, den Empfang I, 154; schlichtet einen Streit zwischen Heilsbronn und Herren von Lentersheim über Viehtrieb im Mönchswalde. I, 166. 484; bezeichnet den Abt als Testamentsexekutor I, 167; jagt in Neuhof II, 342; stiftet einen Jahrtag für seinen Vater. II, 501. Seine Votivtafel, fein ruinoses Porträt. III, 256. III, 257. Sein und seiner Else Bilder in Kadolzburg, jetzt in Berlin. III, 257. Friedrich II., Kurfürst, † 1471. Stifter des Schwanenordens. I, 184. Sein Votivbild. III, 258. Friedrich, Markgraf von Ansbach, js 1536. Stiftet einen Jahrtag für seinen Vater Albrecht Achilles. I, 189. Sein Gevattermann, der Abt, klagt über seine Exzesse und Erpressungen. I, 209 ff. Betheiligt sich am Kriege gegen Bayern. I, 219. Seine Jagden und Exzesse in Neuhof. II, 343 ff. Sein Familienbild. I, 245. Seine Grabstätte. III, 238. Friedrich, Markgraf von Ansbach und Domprobst. I, 347. II, 157. Friedrich V. von der Pfalz in Heilsbronn. III, 48. Friedrich III., Herzog von Bayern, reformirt in radikaler Weise. II, 93. Friedrich, der 11. Abt. I, 72. Friedrich, der 17. Abt. Siehe Hirschlach. Frohnleichnam. I, 305. 559. Fuchs, Prediger in Heilsbronn. Fürstenschule in Heilsbronn. Gründung und Zerstreuung. III, 13 ff. Wiederaufrichtung und Aufhebung. III, 92–151.  

G.

Gabriel de Gabrielli, ein Baumeister. III, 176. Gamsfelder, Johann, der 16. Abt, und sein Bruder Heinrich. I,114–119. Gärtner, Hortulanus, ein Mönch. I, 596. Gastmeister, ein Mönch, Gasthaus. I, 2. 581. 594. Gemeindewesen in Heilsbronn. III, 186. 210 ff. Georg, Markgraf, betheiligt sich mit seinem Vater am Kriege, mit seinem Bruder an Regierungsgeschäften. Verbietet die Wiedereinführung der Ordenstracht. Landtag wegen Staatsschulden und Einführung der Reformation. Schwabacher Artikel, Kirchenvisitationen. I,36. 292. 303. 307. 337. 381. 405 ff. Sein Epitaph und Portrait. I, 449. III, 259–261. 263. Georg Friedrich, Markgraf, und seine Mutter Emilie reformiren in Heilsbronn. I,469. Removirt den leichtfertigen Abt Schörner. I, 488. Jagt in Neuhof und baut das dortige Schloß um. II, 346. Wohlgesinnt, bringt aber dennoch viel Elend über das Land. I, 494. Stiftet die Fürftenschule. III, 13 ff. Annektirt den ganzen Mönchsstaat. I, 549. Modernisirt die Zollerische Hauptgruft. I, 517–522. Sein und seiner Frauen Bildnisse. I,  

522–525. III, 269. 309. Sein Zinnsarg. III, 309. Gerichtsbarkeit des Klosters. I,149. 575 ff. II, 179–182. Weitläufiges Verfahren siehe bei Büschelbach. II,177–183. Randersacker. II, 419 ff. Baldingen. II, 540. Gerichtsordnung zur Klosterzeit. I, 585. Gerichtswesen im 18. und 19. Jahrhundert. III, 184. Gersdorfer, Mich., der erste evangelische Prediger in Heilsbronn, dann erster Schulmeister an der Schopperschen Schule. I, 343. 380. 419. II, 109. Getränksteuer. I, 383. 401. Gevatterschaften der Aebte.1,128. Gießendorf, Wolfram. II, 480. Glasgemälde. I, 174 ff. III, 201, 266. Gleiser, Friedrich, ein Mönch. I,154. Goldgulden. I, 130. 611. Grabstätten: abenbergische, burggrafliche, kurfürstliche und markgräfliche. I, 130. 517–552. III, 57. 228. 302–312. Grabstätten der Aebte. I, 196. Grabsteine. III, 230 ff. Gramman, Rektor. III, 15. Granarius, Kornschreiber. I, 608. III, 197. Greulich, der 29. Abt. I, 415–427. Grötsch, Siboto, Miles, Kastellan in Nürnberg (Grötschenmühle). II, 284. 330. Grüfte der Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen. Die Hauptgruft, erbaut 1361, der Sarkophag verschönert 1398; abgeändert und modernisirt vom Markgrafen Georg Friedrich, gest. 1603. I, 130. 517–522. Besichtigung im J. 1853. III, 57. 228. 302–312. Die Gruft des Markgrafen Joachim Ernst von 1630, zerschlagen 1631, wiederhergestellt 1712.111, 54. 230. 270. 304–307. Die Gruft der Kurfürstin Anna († 1512) und der Markgräfin Emilie (s 1591). III, 129. 228–230. 304. 309. Grundelregen bei Ketteldorf. I,315. Gründlach, Herdegenus. I, 76. II, 284. 329. Gründonnerstagsfeier im Kloster. I, 559. Gruneberg, Gruenberg, Lukas, ein Maler. I, 448. 504. 518. III, 26l–266. Grunewald, Matthäus, ein Maler. 1. 246. Guckenberg, Konrad von Schopfloch. II, 477. Guldenzoll. I, 391. Gumpenberg, Ambrosius, Protonotarius in Rom. I, 363. 428. Gundelsheim, Gundolzheim: Martin, Rudolf, Raben, Leonhard. I, 344. II, 53. 508. 513. Gunzlin, Ritter Konrad. 11. 199. Gurkfelder, Wenzeslaus Magister, Verfasser werthvoller Schriften, namentlich Heilsbronn betreffend. II, 107. III, 30. 38. Gustav Adolf. II, 424. III, 53.58. Gutachten des Klosters über die lutherische Lehre. I, 274–288. Gymnasium. III, 220.  

H.

Haagk, Frau von, Grabstein. III, 297. Haberlasten. III, 196. 197. Hadmar, Notar. II, 392. Hainolt, Klosterverwalter. III,184. Haldermannstetten, Christoph und Madern. I, 298. Friedrich II, 4. Halsprunn. I, 3. Hamaxurgus, d. h. Wagner, der 28. Abt. I, 397–415. Händel, Gottf., Prediger in Heilsbronn. III, 98 ff. 153–155. Hartung, Hans, vom Abt Wenk als oberster Richter nach Heilsbronn berufen. I, 268–273. Seine umfassende Thätigkeit, Jahrbücher, Tagebücher. I, 270. Seine kirchlichen Gesänge. I, 261. 268–273. 344. 401. Sein Grabstein. I, 273. III, 240. Seine Brüder Hieronymus und Barthel. I, 269. Haselach, Kon. und Friedr. I, 56. II, 257. Haugk, Gastmeister, ein Laienbruder. I, 216. 580. Haunolt, Kon. der 24. Abt. I, 188–208. Sein Votivbild (Maria, das Kind mit dem Distelsinl). I, 192. III, 259. Verzeichniß über die Verstorbenen und über die Cisterzienserklöster. I, 196–201. Hausen, Heinrich, siehe Hus. Hazfeld, General. III, 68. Heberlein, Phil., der 31. Abt. I, 450–465. III, 239. Hegwein, Johann, ein Mönch, Prior, Probst in Neuhof. I, 304. 306. 342. Heideck, Gottfried und Kunigunda, reich an Kindern und Schulden, erben und verkaufen das Kastrum Vestenberg. II, 177. 284. 292; verkaufen an das Kloster ihre meisten Güter in Büschelbach, Petersaurach, Turndorf und Wattenbach. II, 177. 259. 284. Ihr Sarkophag in der Heideckerkapelle. III, 228. Ihr Sohn Konrad in der Kirche begraben. II, 177. 233. Dessen Sarkophag und Todtenschild. III, 227. Friedrich und Johann von Heideck. II, 262. 292. Heidecksche Gedenktafel von Bronce. I, 229. III, 240. Heideckerkapelle. I, 2. III, 201. 219. Heidelberg: das St. Jakobskollegium daselbst. I, 231. 243. 256. Heidenreich, Prediger in Heilsbronn. III, 219. Heilquelle in Heilsbronn niemals vorhanden. I,3.4. III, 305–307. Heilsbronn vor der Klosterstiftung. I, 1–6. Entstehen, Bestehen, Vergehen des Mönchsstaates. I, 6–642. Das religiös–sittliche Leben in den sämmtlichen heilsbronnischen Pfarreien, im Orte Heilsbronn insonderheit. II, 1–118. Die einzelnen Bestandtheile des Mönchsstaates. I, 119–568. Heilsbronn unter der markgräflichen Regierung. Die Fürstenschule. III, 1–47. 92–151. Der 30jährige Krieg. III, 47–92. Das religiös–sittliche Volksleben aus dem Klostergebiete und in Deutschland überhaupt nicht erfreulich; besser in dem einen und  

andern außerdeutschen Lande. II, 1–118. III, 156–l83. Heilsbronn im 18. und 19. Jahrhundert. III,184–219. Bau–, Grab- und Kunstdentmale daselbst, besonders in der Klosterkirche. III, 219–312. Die Prediger in Heilsbronn. II, 108–118. III, 45–47. 92. 151–155. Heinrich VII., König, wiederholt in Heilsbronn. Seine Erlasse zu Gunsten des Klosters. I, 59. 60. II, 258. 322. Heinrich VII., Kaiser, dem Kloster besonders gewogen; auch die Kaiserin. Seine Erlasse zu Gunsten des Klosters. I, 83. 95. II, 393. 525. 528. Schenkt dem Kloster das Patronat von Nördlingen. I, 93. Heinrich von Hirschlach, der 13. Abt, siehe Hirschlach. Heitrolcus. II, 244. 362. Heller, Sebast. Kanzler. I, 351. Helmstett, Elisabetha. II, 192. Henangel, eine Nürnberger Patrizierfamilie. I, 62. 12. II, 313. Henneberg von Königsberg, ein Maler. III, 362. Herdegen, Mercurius, Goldschmied in Nürnberg. I, 452. 465. Herdegenus von Gründlach. I, 76. Hertel, Rektor. III, 31. 45. Hertingsberg, Eberhard, Pfarrpatron von Markterlbach. I, 62. ll, 313. Hexerei. I, 501–503. II, 55–59. Hiller, Laurentius, Kaplan in Kleinhaslach, reformatorisch gesinnt. I, 266.   Hiller, Johann, einer der 6 Restauratoren des Klosters, leichtfertig gesinnt. I, 436. Hirschlach, Friedrich, der 17. Abt, bewirthet wiederholt den Kaiser Ludwig, die Kaiserin, bayerische Herzoge, welche dem Kloster die Patronate von Bernau, Hirschau, Kelheim und Kirchtumbach schenken. I, 119–124. Sein Votivbild. I, 124. III, 354. Hirschlach, Heinrich, der 13. Abt, bewirthet die Kaiser Rudolf von Habsburg, Adolf, Albrecht, Heinrich VII. und Ludwig, erweitert ansehnlich den Mönchsstaat, vollendet den östlichen Chorausbau und bestattet in demselben den exkommunizirten Burggrafen Friedrich III. I, 79–102. Hochaltar. I, 11. 16. 70. 246. III, 253. Hochgräber. III, 226–230. Hocker, Prediger in Heilsbronn. III, 141. 147. 155. 219. Hofrichter. I, 595. Hohe Haus. III, 194. Hohenlohe: Ludwig von Hohenlohe–Uffenheim verkauft 1240 an das Kloster Weinberge in Randersacker. I, 61; verzichtet gemeinschaftlich mit seinem Sohne Albert aus seine Ansprüche an Güter in Kettenhofstetten etc. I, 61. Albert von Hohenlohe gibt 1261 seinem Miles Heinrich von Hohenlohe einen Willebrief, Schenkungen an das Kloster in Weigenheim betreffend. I, 72. Albert von Hohenlohe verkauft 1303 und 1306 an das Kloster Güter in Weigenheim, Ulsenheim,  

Scheckenbach, Steinsseld etc. und schenkt ihm das Patronat von Langensteinach, d. d. Uffenheim. Bestätigung seiner Söhne C1. C1. Entsee 1326. I, 95. 1l, 387. 398–400. Gottfried von Hohenlohe–Brauneck schenkt 1293 dem Kloster Gitter in Waldmannshofen, wird Mönch in Heilsbronn. Was er dem Kloster zugewendet, führt zum Prozeß, welchen der Kaiser Albrecht im J. 1306 entscheidet. I, 92. ll, 396. 406. Gottfried von Hohenlohe schenkt 1335 dem Kloster Gefälle in Königshofen an der Tauber mit Zustimmung seiner Frau Elisabeth II, 407. Ludwig von Hohenlohe, Landgerichts–Präsident in Rothenburg, entscheidet 1346 in einem Streit über heilsbronnische Güter in Scheckenbach und Galmersgarten. II, 405. Der hohenlohische Sarkophag. III, 226, 233. Holbach, Dietrich. III, 236. Holland. Stand des religiös–siiblichen Lebens dort und auf dem heilsbronner Klostergebiete. III, 160 ff. Holz. I, 629 ff. II, 486. Holzdiebstahl. II, 485. Holzinger, eine Adelsfamilie, gesessen in Wiesethbruck und Dürrwang, verkauft mehrere Güter an das Kloster. II, 501. 507. 520. 521. Holzschuher, Heinrich, ein Mönch, vieljähriger Bursarius. I, 130. II, 451. Hortulanus, Gärtner, ein Mönch. I, 596. Hospitalarius, Spitalmeister, ein Mönch. I, 594. Hospitum, Magister, Gastmeister, ein Mönch, Verwalter des Burggrafenhauses. I, 604. Hübschmann, ein bei Windsheim und Rothenburg begütertes Adelsgeschlecht. Einige von demselben machten Schenkungen nach Heilsbronn und wurden dort begraben. I, 91. II, 382. III, 233. Hundsdorfer, Konrad. III, 233. Hürnheim, Rudolf, bekämpft das Kloster. I, 53. Konrad von Hürnheim zum Hohenhaus verkauft an das Kloster Gefälle in Grosselsingen. II, 543. Hus, Heinrich (von Hausen) prozessirt heftig mit dem Kloster wegen Güter in Maußendorf. Entscheidung durch das Landgericht in Nürnberg unter Vorsitz des Burggrafen Friedrich III. II, 235. Hussitenkrieg. I,154. Hutten, Ludwig. Conz und Bernhard „zum vorderen Frankenberg.“ II, 389. 391.

J.

Jägerei. I, 613–629. Jakobskollegium in Heidelberg. I, 243. Jaxtheim, Oberamtmann, Grabstein. III, 297. Imel, With., ein Mönch, Prior. I. 436. Infirmitorium, Siechhaus. I, 118. 179. 603. III, 197. 220. Interim. I, 425. 429–438. Joachim, Ernst, Markgraf. Sein  

Monument. III, 54, 230. 270. 304–307. Johann I., Burggraf, besiegelt in Kadolzburg in seinem Todesjahr 1300 zu Gunsten des Klosters einen Vertrag. I, 89. II, 287. Sein Todtenschild. III, 275. Johann II., Burggraf, gest. 1357, verkauft Güter an das Kloster. I, 34. 130. Schenkt demselben 315 Pfund zu einem Jahrtag. I, 130. Sein Todtenschild. III, 275. Johann III., Burggraf, gest. 1420, wurde wie sein Bruder, vom 19.Abt aus der Taufe gehoben. I,129.Schenkt mit seinem Bruder dem Kloster 120 Gulden zu einem Jahrtag für seinen Vater II, 501. Vor seiner Abreise zum Konzil in Konstanz noch in Heilsbronn. I, 153. Fünf Jahre daraus dort begraben. I, 156. Sein Todtenschild. III,275. Johann Cicero, Kurfürst, schenkt dem Kloster 100 fl. zu einem Jahrtag. I, 189. Besucht Heilsbronn 1491, mit ihm der Kaiser Friedrich III., der Kurfürst von Mainz und Andere. I, 202. Johann der Alchymist, Markgraf, gest. 1464, laut Votivtafel. III, 257. Johann, Herzog von Bayern, bestätigt die Urkunde, laut welcher Kaiser Ludwig der Bayer, sein Großvater, dem Kloster das Patronat von Kelheim geschenkt hatte. II, 558. Johann, König von Böhmen, bestätigt die Urkunde, laut welcher der Kaiser Heinrich 711., sein Vater, dem Kloster das Patronat von Nördlingen geschenkt hatte. II, 526, Jurisdiktion, s. Gerichtsbarkeit.  

K.

Kaiserkapelle. I, 184. III,201. Kalenberg, Jost. I, 458. Kantoren an Schoppers Schule. ll, 107. Kanzel. III, 225. 288. s Kapellen in Heilsbronn. I, 179. 185. III, 156. 193. Kapitel oder Diöcesen. I, 475. Kapitol, Kapitelssaal. I, 17. 61. III, 201. Karg, Georg, Superintendent. I, 478. Karl IV., Kaiser, dem Kloster Heilsbronn besonders gewogen; kommt dahin bald nach seiner Thronbesteigung und bestellt aus Bitten des Abts die Burggrafen Johann und Albrecht als stellvertretende Schirmvögte auf unbestimmte Zeit I, 120; bestätigt die Klosterprivilegien durch ein in Heilsbronn selbst ausgefertigtes Diplom I,125. II, 556; noch ausführlicher durch Diplome, welche der Abt von ihm in Prag erholt I, 29; befiehlt, daß das opferwillige Kloster zwei Jahre lang durch Gastungen etc. nicht beschwert werden soll. I, 139. Bestätigt dem Kloster den Besitz der Pfarrpatronate von Nördlingen und Kirchtumbach. II, 532. 555. Verwendet sich für Heilsbronn beim Papst. II. 555. Karl V., Kaiser, bestätigt 1521 aus dem Reichstage zu Worms die Privilegien des Klosters Heilsbronn. I, 248. Bestätigt 1532 auf dem Reichstage zu Regensburg, der Bitte des Abts Schopper entsprechend, eine vom Markgrafen Georg ausgestellte Urkunde. I, 338. Karzer zur Bestrafung unfügsamer  

Fürstenschüler, vormals Custodia, zur Aufbewahrung der Monstranzen etc. I, 181. 605–607. Kasimir, Markgraf. Sein Regierungsantritt. Der Abt, sein Gevatter, will sein Kammermeister werden. I, 216. Borgt beim Kloster aus Nimmerwiedergeben. I, 250. Läßt entlaufene Mönche in das Kloster zurückbringen. I, 255. Holt Gutachten ein über 23 strittige Lehrmeinungen. I, 274 ff. Beschützt, okkupirt und evakuirt das Kloster im Bauernkriege. I, 290. Stirbt. I, 302. Sein Portrait. III, 261. Katharinenkirche, Volkskirche. Unwürdige Haltung des Volkes bezüglich des Gottesdienstes. I, 359. Beschreibung und Abtragung der Kirche. III, 202–207. 221. Katoldesburge, Helmericus von, Advocatus der Kirche von Markterlbach. I, 47. Keck, Georg, Richter. 11.1, 184. Kemmathen, Konrad, schenkt dem Kloster seinen Hof in Mosbach, seine Söhne fechten (1292) die Schenkung an. II, 503. 519. Brant von Kemmathen, gesessen zu Ammelbruch, verkauft (1394) an das Kloster Güter in Ammenschönbronn, Defsersdorf und Fetschendorf. II, 497. 505. Kern, Klosterverwalter. III, 145. 184. Kienlein, Chph., ein Mönch; sein Votivbild. I, 437. 449. III, 264. Kirchenkleinodien und Ornat. I, 210. 230, 310. 329. Einlieferung derselben. 1. 291. Kirchenordnung, die brandenburgische. I, 355–362. Einführung derselben in Heilsbronn. I, 367–377. Kirchenvisitation. Erste Einführung durch den Markgrafen Georg auf den Rath des Abts Schopper. Nach mehrjähriger Praxis kein besseres religiös–sittliches Volksleben. I, 304. 324. Daher strengere Durchführung in und um Heilsbronn, aber wiederum nicht der erwartete Erfolg. I, 529–541. Kirchenvorstände oder Presbyterien. III, 180. Kirchenwesen in Heilsbronn in neuerer Zeit. III, 212. 217. 218. Kirchenzucht (Kirchenvisitation). I, 529–541. II, 18. Kirchthurm. I, 13. 157. III, 201. Klingsohr, Pfarrer in Heilsbronn. III. 219. Klostergebäude. I,18. Klosterkirche. Erbauung und Weihe derselben. I, 2. 16. III, 223 sf. Klosterpfarreien. I,475. Klosterprediger. II,108–1l8. III, 45–47. 92. 151–155. 218. Klosterrestauration in Folge des Interims. I, 434. Knoblachsdorf, Friedrich. I, 421. Knoll, Klosterprediger. III, 68. 80. 81. 152. Knörr, Joh., Probst in Bonhof. II, 137. III, 240. Knöring. Anna. II, 192. Wolfgang und Agatha, Metalltafel. III,237. Hans zu Eysölden, Grabstein. III, 237. Hartz Wolf, Statthalter, nicht in Heilsbronn begraben. I, 469. III, 237.  

Kolenberger, Heinrich. III, 231. König, Barth., ein Mönch; sein Votivbild. I, 436. 449. III, 264. Konrad II., Burggraf von Nürnberg, gestorben 1261, schädigt und entschädigt das Kloster. I, 62–64. II, 142. 321. Seine Grabstätte. III, 303. Konrad III. Burggraf von Nürnberg, der Fromme, gest. 1314, verkaufte Spalt und Abenberg; die dießbezüglichen Urkunden wurden in Heilsbronn ausgefertigt. I, 97. In seinem Hofe zu Nürnberg wurde eine Urkunde ausgefertigt, laut welcher sein Enkel, Konrad von Schlüsselberg, das Kloster beschenktel I, 264. Gleichwohl wollte er in Heilsbronn nicht begraben werden. II, 320. Konrad III. von Hohenstaufen, Kaiser, gibt dem Kloster einen Bestätigungs- und Schutzbrief. Beschenkt das Kloster zu seinem und seiner Gemahlin Seelenheil. I, 27. 45. II, 162. Konrad IV. von Hohenstaufen, Kaiser, während seiner kurzen Regierung nur einmal in Nürnberg (und Heilsbronn?) gibt dem Kloster einen Bestätigungs- und Schutzbrief. I, 69. Konrad, der 3. Abt. l. 50. Konrad von Brundelsheim, der 14. Abt. I, 102–III. Konrad Suppanus, der 15. Abt. l, 111 ff. Konrad Haunolt, der 24. Abt; siehe Haunolt. I, 188 ff. Konradin von Schwaben, in den heilsbronner Urkunden nicht genannt; jedoch Hindeutung aus seinen Kriegszug nach Italien. I, 73. Konstanz, Kirchenversammlung. I, 153. Kornschreiber, Granarius. I, 608. III, 197. Kornberger, Barth., Klosterverwalter. II, 104. s Kötzler, Ul., der 22. Abt. I, 162–170. III, 238. Krankenhaus, Infirmitorium, Siechhaus. I, 118. 179. 603. III, 197. 220. Krebs, Ben., Klosterverwalter. III, 68. 184. Krebs, Fr., Rektor. III, 105. 155. Kreuzgänge. I, 173. III, 191. 199–201. Kreuzzüge. I, 66–68. Kriegswesen. I, 639–641. Kriminaljustiz. I, 149. 214. 501. 585–594. Kruzifix, das schöne. 1. 182. 244. 254. Küche. I, 180. III, 16. 197. Kulmbach, Hans, Maler. I, 247. Kunst. Einfluß derselben auf das religiös–sittliche Leben. III, 157.  

L.

Laienäbte. I, 41. Laienbrüder. I, 214. Laistung, Schuldhaft. I, 442. Lälius, Rektor. III, 10. 45. Landeck, Freiherr zu Rheinfelden. 1. 441. Landesverweisung. I, 584. Landsknechte. I, 423. Lapide, de, siehe von Stein. Laurentius–Altar, Bild, siehe Stephanus. Lebkuchen, Libeti. I, 600. Leerbur, Lehrberg, Ritter, II,438. Lentersheim. Die in Altenmuhr  

wohnenden Lentersheitner haderten fortwährend mit dem Kloster wegen Wasser, Weide, Jagd etc. Die in Neuenmuhr wohnenden dagegen waren mit dern Kloster befreundet. I,122. 328. 345. 349. 447. 451. II, 443. 449. 452, 480. 483. 513. 524. Leonrod. Streitigkeiten mit dieser Adelsfamilie. I, 59. Das einzige Grabdenkmal derselben in der Heilsbronner Kirche. II, 321. III, 231. Leuchtenberg. Landgraf Georg. I, 458. Landgräfin Barbara. I, 406. Ley, Kon., Prediger in Heilsbronn. II, 116. Libeti, siehe Lebkuchen. Lichtenstein, Ebold. I,202. Seine Grabdenkmale. III, 236. Anna von Eib–Lichtenstein. II, 192. Lidwaeh, Fritz, verkauft das Patronat von Weißenbronn an das Kloster. II, 297. Liggartshausen (Leukershausen), Johann, Hermann und Heinrich, adelige Mönche, Letzterer Prior in Heilsbronn. I, 127. II, 225. Limmer, der 1. Titularabt. III, 2–7. 240. Linde, von der Linde, ein Adelsgeschlecht, verinuthlich Seckendorf. I, 89. II, 287. Lodola, Johanna, siehe Absberg. Löhne der Dienstboten, Handwerker und Taglöhner. II, 137. Löpfingen, Lebzingen. Schenkungen vn dieser Adelsfamilie. I, 88. II, 324. 325. “ Löser, Fürstenschüler, Pfarrer in Dornhausen, Einer der Kopisten einer Beschreibung der Monumente in Heilsbronn. III, 31. 38–40. Löwe mit dem Todtengerippe. I, 227. III, 269. Ludwig der Bayer, Kaiser, dem Kloster Heilsbronn sehr zugethan und wiederholt dort zu Gast. Entscheidet d. d. Windsheim 1317 in einer Getichtssitzung (Beisitzer Schweppermann, Ludwig von Eib etc.) zu Gunsten des Klosters. I, 101. Ebenso 1327, Besitzungen in Hirschlach betreffend. I, 107. Bestätigt (1. si. Rom 1328 die Privilegien des Klosters. I, 112. Ueberträgt 1333 die Beschirmung des Klosters auf vier Jahre den Burggrafen Johann und Albrecht, dann dem Burggrafen Johann allein und in dessen Abwesenheit dem Burkhard von Seckendorf. I, 34. 35. Bestätigt 1336 und 1337 die Privilegien des Klosters, den Besitz des Patronats von Nördlingen und gestattet die Befestigung von Bonhof. II, 130. 531. Ueberträgt 1339 abermals den Klosterschutz dem Burggrafen Johann und dem Burkhard von Seckendorf. I, 35. Vorletzter Besuch 1346 mit Frau und Söhnen. I, 121. Letzter Besuch 1347. Schenkt dem Kloster das Patronat von Kelheim. I,119.121. II,85.553. Luther. I, 237. 249. 388. 549. Luxus der Aebte. Siehe Kirchenkleinodien und Ornat. 1. 241. 298.  

M.

Maler. Siehe bei den Namen Altdorfer, Dürer, Clmstetter, Grünwald, Gruenberg, Kulmbach, Mau–  

ler, Riehl, Rubens, Schön, Seidensticker, Speirer, Wagner, Wolgemut. Mangold, Bischof. II, 212. 213. 265. Margaretha von Kärnthen, Frau des 1332 gestorbenen Burggrafen Friedrich 17. II, 252. 325. 438. Marius (Maier), Simon, Astronom. III, 40. Mauler, ein Maler. I, 519. Maximilian I., Kaiser. I, 219. 238. Meckenhauser, Jakob, Heinrich,. Mönche. I, 473. Mehlführer, der 5. und letzte Titularabt. III, 12. 13. 240. Melanchthon. I, 354. 388. Mencelius, Klosterprediger. III, 45. Mengotus, Arzt, seine Schenkungen und sein Votivbild. I, 132. III,255. Mercy, General. III, 70. Meßgewänder. Siehe Kirchenkleinodien und Ornat. I, 231. Meßnershaus. III, 398. Metzgerei, Schlachthaus. III, 197. Misericordia, Marienaltar. I,244. Mistelbach, Friedrich. I, 8. Mitra. I,164. Mönche in Heilsbronn. Zahl, Herkunft, Heimath, Namen. I, 197. 551. Kleidung, Verköstigung. I, 551–554. Funktionen. I, 554–560. Bildung, wissenschaftliche und musikalische. I, 564–573. Mönch: „Der Munich von Halsprunne“, ein anonymer Schriftsteller. I, 569. Monte, de, d. h. Herren vom Berg und ihr Grabstein. II, 161. III, 241. Monumentenverzeichnisse aus den Jahren 1582–1600. III,. 38–40. Moriz von Sachsen. I, 423. 453 Mornsheim H II, 305. Muffel, Stephan und Klaus. II, 306. Grabdenkmale von Johann und Konrad. III, 235. Mühle in Heilsbronn. I, 118; 231. III., 196. Muhr (Altenund Neuenmuhr), Meginwardus, Ulrich, Hildebrand, Heinrich und Friedrich von Muhr verkauften an das Kloster mehrere Güter in Hirschlach, Leidigendorf, Weiherschneidbach und Oberbronn. 11. 445. 446. 450. 479. 506. 521. Jahrtage und Grabdenkmale für Mehrere aus dieser Familie. III, 233. Mukas, diente treu elf Aebten. II, 139. Seine Gedenktafel. III, 246. Münzwesen. I, 611. Musik im Kloster und in der Fürstenschule gepflegt. I, 571. III, 150. Musiker und Poeten in Heilsbronn. II, 108.  

N.

Nassau, Graf Adolf, Kaiser, großer Gönner des Klosters und mit demselben in stetem Verkehr, bestätigt d. d. Nürnberg und Rothenburg des Klosters Privilegien überhaupt, insonderheit dessen Errungenschaften in Großhaslach und Volkersgau und schenkt ihm sein Haus (jetzt Bank) in Nürnberg. I, 81. 93. II, 212. 248. 251. 289. 406. Graf Emicho von Nassau, Vetter des Kaisers, in Heilsbronn begraben, schenkt dem Kloster sein Haus (jetzt Rathhaus) in Nürnberg. I, 93. II,248. Entscheidet zu Gunsten des Klosters bezüglich  

der Gerichtsbarkeit in Volkersgau. II, Sein Sarkophag in Heilsbronn. III, 227. Seine Frau, die Gräfin Anna von Nassau, Tochter des Burggrafen Friedrich III., erscheint in den heilsbronner Urkunden wiederholt als Sieglerin. II, 269. 550. Graf Johann von Nassau, Emicho’s Sohn und gleichfalls in Heilsbronn begraben, bestätigt den Entscheid seines Vaters. II, 291. III, 227. Nikolaikapelle in Nürnberg. I, 93. 191. II, 252. Nikolaus, der 2. Abt. I, 47. Nößler, Orgelbauer in Heilsbronn. III, 212. 280. Novizenweihe, den Aebten gestattet. I, 55. Nützel, Werner, Bürger in Nürnberg, nebst Frau. Schenkungen, Wappen und Jahrtage. I, 85. II, 481. III, 252.

O.

Obsopäus (Beck), Lateinschullehrer in Onolsbach. I, 417. Oeder, der letzte in das Kloster getretene Mönch, sein Votivbild von Lukas Gruenberg. I, 449. 500. III, 265. Oettingen. Das Kloster erhält von den Grafen 1299 durch Kauf Güter in Großhaslach und Petersaurach. I, 211. 262. Durch Schenkung 1331 das Patronat von Lentersheim. II, 513. 1396 Zollfreiheit. I, 148. Fünf Oettingische Anniversarien alljährlich. I, 148. Der Oettingische Sarkophag. III. 226. Onolsbach, Ernst, und dessen Sohn Bruno, Mönch in Heilsbronn. II, 223. 403. Orden des Klosters. I, 18. Ordensstatute. Vorwort VII–X. Ordenstracht. I, 301. Streit darüber. I, 363. Orgeln: Die beiden ehemals in der Kirche vorhandenen. I, 161.194. 230. Die gegenwärtige. III, 225. 274.280. Orlamünde, Kunigunde, die weiße Frau. I, 113. Ornat. I, 195. 230. 606. Osiander, Prediger in Nürnberg. I, 425. Otnant von Esknowa (Eschenau). I, 7. 39. 47. Othmayr, Kasp. Magister, Schulmeister in Heilsbronn, Chorherr in Onolzbach, Musiker. 1. 270. 420. 457. II, 105. Otto der Heilige, Stifter des Klosters Heilsbronn. Dessen Herkunft, Bild, Insul. I, 2. 5. 8. 14. II, 286. Altar St. Ottonis. III, 253. Otto, der 10. Abt. I, 69.

P.

Pappenheim, Konrad und Hans, Marschalk, Anna Marschalkin, geborene von Breysing. II, 501. 508. 510. Paramente. I, 195. 230. 606. Paris, siehe Universitäten. Patronat des Klosters bei 37 Pfarrstellen. I, 233 ff. Pelisium, Pleis, de Pellis, Kloster in Ungarn; Abt Heinrich. III, 240.  

Peltzperger, Prediger in Heilsbronn. II, 78. 109. Pensionäre, Pfründner, im Kloster. I, 56. II, 223. Peregrinus, Magister. II, 177. Pest in Heilsbronn. II, 116. Pestlin, ein Pensionär im Kloster. II, 223. Pfarrhaus in Heilsbronn. I, 2. III, 198. Pfefferbalk, Heinrich, Konrad, Burkhard, Eberhard, Michael, gesessen in Bertholdsdorf, verkaufen ihre meisten Güter an das Kloster. Grabstätte, Wappen. II, 195–199. 292. III, 232. Pfennig, Denar. I, 612. Pfinzing. Sifried schenkt(1233) dem Kloster Güter in Kleinhaslach. I, 61. Konrad verzichtet (1302) auf Ansprüche an Vestenbergische Güter in Großhaslach. II, 210. Konrad verkauft (1370) Güter in Altendettelsau an das Kloster. II, 140. Pfisterer, Pfarrer in Heilsbronn. III, 219. Pfortengarten. III,.199. Pförtner. I, 613. Pfotel, Doktor Juris, stiftet einen Jahrtag. I, 222. Pfründner, siehe Pensionäre. Philipp II., Kaiser, nimmt 1208 einige Unterthanen in Ursersheim etc., deren Güter späterhin heilsbronnisch wurden, in seinen besondern Schutz. I, 80. Piscina. I, 559. III, 242. Pistor, Bäcker. I, 598. Pitanz. I, 552. II, 563. Plaufelder, Prediger in Heilsbronn. III, 45. Pleidenwurf, Glasmaler. I,173. Poeta laureatus. III, 37. Polraus, Johann, Notar. II, 540. 562. Porphyrius, Prediger in Heilsbronn. II, 9. 111–116. s Post in Heilsbronn. III, 209. Pottenstein, Heinr., Kanonikus. II, 245. Präbendarii. siehe Pensionäre. Prediger in Heilsbronn, siehe Klosterprediger. Preise der Lebensmittel. I, 611. Preu, Magister. I, 480. Sein Familienbild. II, 106. III, 265. Priesterweihe. I, 365. 379. Prior. I, 613. Pröbste, Probsteien. I, 576. II, 119. Proca, Weinleger. I, 601. 610. Proll, Rentmeister. I, 507. III, 184. Prozesse, siehe Gerichtsbarkeit. Puttendorf, siehe Buttendorf.

Q.

Quelle innerhalb der Kirche I, 4. Quellen, aus welchen der Verfasser des vorliegenden Buches geschöpft hat. Vorwort V–XV. Querschiff der Klosterkirche. I, 17.

R.

Raphael, Rektor in Heilsbronn. III, 22. 30. 45. Rapoto, der 1. Abt. I, 20. 42–46. Rapoto, Graf, siehe Abenberg. Rathhaus in Nürnberg. II, 248. Rechtspflege. I, 575 ff. Refektorium. I,119. Reformation. Anfang. I, 254ff. Gutachten über 23 streitige Lehrmeinungen. I, 274–288. Kon–  

vent in Schwabach und Kirchenvisitationen. I, 303. Rehabilitation einer Nonne in Seligenpforten. I, 250. Reichenau. Grabdenkmale dieser Adelsfamilie; Acquisitionen von derselben. II, 488. 489. III, 231. Reichenbacher, Klosterverwalter. III, 184. 241. Rektoren in Heilsbronn. III, 45. Religionsgespräch in Regensburg. III, 10. Religiös–sittliches Leben im Reformationzeitalter. I, 332. Im Reformationsjahrhundert, I, 1–118. Nach dem 30jährigen Kriege. III, 87. Im 18. und 19. Jahrhundert. III, 156 ff. Reliquien. I, 99. 607. Restauration des Klosters in Folge des Interims. I, 429 ff. Restauration der Klosterkirche. III, 272–290. Riehl, ein Maler. I, 524. Rindsmaul. Erwerbung mehrerer Güter von dieser Adelsfamilie durch Kauf und Schenkung. Acht Anniversarien jährlich zu ihrem Gedachtniß. Ihre Grabstätten und Grabdenkmale. I, 68. 85. 87. ll, 481. III, 233. Ringer (Reingerus), ein Nürnberger Bürger. I, 75. II, 141. 228. 243. 417. Ritterkapelle. Erbauung derselben. l, 98. Umgestaltung. III, 273. 284. Grabdenkmale in derselben. III, 290–293. Rittershausen, Regierungsdirektor III, 92. Robert, Stifter des Cisterzienserordens. I, 19. Rosa, Klosterverwalter. III, 140. 184. Rosenthor in Heilsbronn. III, 196. 203. Rotenberger von Dietenheim. Grabdenkmale. III, 231. Rothan von Bruckberg. Familienverhältnisse, Grabdenkmale und Wappen dieses Adelsgeschlechts. II, 164. 165. III, 235. Rubens, Maler. Eines seiner Meisterwerke mittelmäßig kopirt. III, 278. Rudolf, der 12. Abt. I, 73–78. 81. Rudolf von Habsburg, Kaiser, dem Kloster sehr gewogen, bestätigt dessen Privilegien d. d. Nürnberg 1274. l, 74. Die Besitzungen des Klosters in der Gegend von Windsheim d. d. Dinkelsbühl 1285. I, 81. Trägt dem Grafen von Oettingen etc. auf, die heilsbronner Unterthanen in der Gegend des Hesselberges zu schützen, d. d. Nürnberg 1289. I,32. Rudolf, Pfalzgraf und Herzog von Bayern, schenkt dem Kloster das Patronat von Kirchtumbach d. d. Heilsbronn 1348. II, 564. Ruhetagszwang. III, 161 ff. Ruprecht von der Pfalz, Kaiser, sehr oft in Heilsbronn. Das Kloster bringt ihm große Geldopfer, empfängt aber dafür Bestätigung und Erweiterung der Klosterprivilegien. I, 145. 148. Ruprecht der Aeltere und Ruprecht der Jüngere, Herzoge von Bayern und Pfalzgrafen,  

schenken dem Kloster das Patronat von Hirschau (1. ci. Heidelberg 1346. I, 120. II, 564. Rurer, Joh., Prediger in Ansbach. I, 283. II, 154. Rurer, Chph., Prediger in Heilsbronn. II, III. Rütenhausen, Miles Hartung Kylholz von. II, 267. 5.

S.

Saalhof. I, 180. 595. III, 192. Sack, Georg, Ritter, Statue und Grabstein. III, 235. Sakramenthäuschen. III, 243. Salinger, Hofprediger, Beerdigung und Grabstein. I, 496. III,241. Salzer, Schulmeister in Heilsbronn. II, 105. Sarkophage. III, 326–330. Sartor, Schneider, Weber, 08meratiua, ein Mönch. I, 596.111, 196. Sattelkammer. I, 180. Sattler, Sellator, ein Mönch. I, 598. Saunsheim, siehe Seinsheim. Sayler, Johann, ein Mönch. I, 103. 565. II, 540. – Schäfereien. II, 310. Scharff, Pfarrer in Heilsbronn. III, 219. Schenk von Schenkenstein zu Unternbibert. II, 42. Scheunen. III, 192. Schilling, Prediger in Heilsbronn. II, 110. Schirmer des Klosters: der jeweilige Kaiser. I, 26–38.– Stellvertreter: ein Graf von Oettingen nebst den Städten Dinkelsbühl und Nördlingen. I, 33. 34; die Burggrafen Johann II. und Albrecht, Burkhard von Seekendorf. I, 35; niemals aber ein Graf von Abenberg. I, 31; auch nicht der Burggraf Friedrich III. I, 32. Schlafhaus der Mönche, Dormitorium. I, 17. 158. 180. III, 220. Schlüsselberg. Eberhard und Gottfried schenken dem Kloster Gefälle. Ebenso Konrad, Enkel des Burggrafen Konrad III. I, 82. II, 263. Schmalkaldischer Krieg. I, 423–425. Schmied, Magister fabricae, ein Mönch. I, 598. Schmidt, Rektor in Heilsbronn. III, 131. 146. Schneider, Magister sartorum, Camerarius, ein Mönch. I, 596. Seine Werkstätte, das Rosenthor, abgetragen. III, 196. Schneider, Prediger in Heilsbronn. II, 110. Schöderlein, Prediger in Heilsbronn. III, 153. Schön, Maler. I, 247. Das „Schöne Häuslein.“ III, 6. 198. Schopper, der 27. Abt. I, 282. 306. 308. 309. 316–397. Lutherisch gesinnt, Verfasser des Gutachtens über 23 kontroverse Lehrmeinungen. I, 274 ff. Seine Erwählung. I, 308. Befürwortet die Kirchenvisitationen, mißbilligt aber den stürmischen Vollzug, daher Konflikt mit dem radikalen Kanzler Vogler. I, 324. Weist energisch Forderungen des Markgrafen zurück. I, 328 ff.  

Sucht den erschütterten Mönchsstaat aufrecht zu erhalten durch Verhandlungen mit Rom und durch Errichtung einer Schule. Voglers heftige Aeußerungen darüber. I, 370. 377–381. Vogler beruhigt sich nach Oktrohirung der Kirchenordnung und ladet den Abt zur Hochzeit ein. Resignirt und stirbt nach einem vielbewegten Leben. I, 393 ff. Sein Grabstein. III, 395. Sein Porträt. III, 266. Schörner, der 33. Abt. I, 467–491. Ein dem Kloster oktrohirter leichtfertiger Fremdling; mit Absetzung bedroht; entweicht nach Nürnberg. Geld und Papiere mitnehmend, worauf die Konventualen den Martgrafen um Einschreitung bitten, was seine Absetzung und Wahl eines andern Abts zur Folge hat. l, 481–489. Schottland. Stand des religiös–sittlichen Lebens dort und im heilsbronner Klostergebiete. III, 160. 163. 172. Schuldarrest, siehe Laistung. Schule in Onolzbach. I, 335. Schule Schopper’s in Heilsbronn. Von Schoppers Rücktritt an unerfreulicher Zustand derselben trotz Prüfungen, Rügen und Verordnungen, bis sie ausgelöst, erweitert und Fürstenschule wurde. I, 417–431. 479–481. 525–529. 1l, 505–508. III, 23. t Schule in Bürglein. II. 6. Schule in Kirchfarrnbach. II, 39. Schule in Großhatzlach. II, 216. Schule in Neuhof. II, 351. Schülein, Rektor. III, 45. Schulunterricht. Einfluß desselben auf das Volksleben. III, 170. Schulz, ein Maler aus Fürth. III, 273. Schulzwang. III, 171. 175. Schuster, Sutor, ein Mönch. I,597. Schwanenorden, der Stifter desselben in Heilsbronn begraben. l, 184. Schweinsmutter, an welcher Juden saugen. I, 162. III, 253. Schweppermann. I, 87. 101. II, 438. Seckendorf. Arnold von Seelendorf in Bechhofen, genannt Pfaff, (1300. 1311) verkauft an das Kloster. Gefälle in Bechhofen. II, 497. Burkhard von S., genannt Hörauf, Vogt zu Onolzbach (1339–51) wird vom Kaiser Ludwig beauftragt, daß Kloster zu schirmen; empfängt (nebst Frau) Geschenke von den Aebten, seinen Gevattern. 1.35. II, 448. Hans von S. (1347) schenkt dem Kloster Gefälle in Zendt. Ruinoser Grabstein. II, 447.483. Friedrich v. S., Rinhofen (1366 ff.), Hofmeister des Burggrafen Friedrich V., im Kloster oft bewirthet und beschenkt. II, 448. Ludwig v. S. (1398 circa), bedienstet bei dem Grafen Ernicho von Nassau, verhandelt mit dem Kloster, die Gerichtsbarkeit in Volkersgau betreffend. II, 290. Wilhelm v. S. Zenn (1400), in Heilsbronn begraben. II, 447. Volther v. S. Stopfenheim (1403) schenkt in Gemeinschaft mit seiner Frau und seinen Söhnen Georg und Wilhelm dem Kloster  

Güter in Hauslach. 1414 in Heilsbronn begraben. II, 446. Wigelos v. S. Zenn (1418) in Heilsbronn begraben. II,447. Apel v. S. Birkenfeld (1419) schenkt, nebst Frau, dem Kloster Güter in Ruppersdorf; in Heilsbronn begraben. II, 447. 502. Margaretha v. S. Rechberg (1436), Frau Georgs von Seelendorf in Neuendettelsau, schenkt dem Kloster einen Ornat; wird dort begraben. Grabstein mit Bild. II, 447. Georg v. S. Stopfenheim in Neuendettelsau (1444), wird, wie seine Frau, in Heilsbronn begraben. Grabstein mit Bild. II, 446. Wolf v. S. zu Stopfenheim gesessen, und sein Bruder Hans v. S. zu Birkenfels, erben Wiesengefälle in Bechhofen und verkaufen dieselben an das Kloster. II, 498. Moriz v. S. (1493) Pfarrer in Merkendorf. II, 459. Margaretha von Seckendorf–Eib, in Heilsbronn begraben. II, 192. 448. Hans v. S. zu Bechhofen (1516 ff.) prozessirt mit dem Kloster wegen Hirtenpfründe, Weide er in Bechhofen, appellirt, unterliegt. I, 332. II, 498. 499. Junker Burkhard v. S. und Paul v. S. (1525. 1536) verweigern dem Kloster den Zehnten in Triesdorf. II, 477. Apel v. S. Birkenfeld zu Forndorf (1527)–und sein Sohn Anstand v. S., Mitdorfherren des Klosters in den Orten Burk, Meierndorf und Wiefeth, hadern fortwährend mit dem Kloster über Hirtenwahl, Fische in den Bächen etc. I, 882, 388. 397. II, 447. 502. 506. Hans v. S. zu Bechhofen (1580) gleichfalls des Klosters Mitdorfherr in den ebengenannten Orten. I, 882. II, 498. 499. Hans v. S. zu Sugenheim (150), beim Reichstage in Augsburg, erhält daseldst von dem ihm befreundeten Abtei Schopper Briefe, welche aber der Reformation mit keiner Silbe gedenken. I, 828. 845. Kaspar v. S. (1580), Hauptmann im Haus zu Onolzbach, gleichfalls in Augsburg, empfängt von Schopper die freundschaftlichsten Briefe. I, 846. Nold v. S. zu Bechhofen (1541) terrorisirt die dortigen heilsbronner Unterthanen. I, 405. II, 497. 499. Hans Arnold v. S. (1554) erhält vom Kloster durch Tausch heilsbronner Unterthanen in Bechhofen zum größten Leidwesen derselben. II, 482. 499. Friedrich Joachim v. S. zu Jochsberg und Triesdorf (1570). In Triesdorf feindselige Begegnungen mit dem Kloster. II, 477. Wolf Balthasar v. S. zu Jochsberg und Weidenbach (1575), Störenfried in Oberndorf und daher in stetem Kampf mit dem letzten Abt Wunder. II, 87. i Seckendorfische Grabdenkmale. II, 446–448. Seidensticker, ein Maler. I,518. Seinsheim, Erkinger, Gottfried, Ludwig, Engelhard: Konflikte mit  

dieser Adelsfamilie, Arquisitionen von derselben. I, 65. II, 224. Seitenschiffe der Klosterkirche. Das nördliche. I, 17. Das südliche. I, 17. 159. Selbstmord. Wie die Klostergerichte dabei verfuhren. I, 591 ff. Semmel. I, 599. Siechhaus, Infirmitorium. I, 179. 603. III, 197. Siegel des Klosters. I, 171. Der Aebte. I, 171. 224. 452. Des Klosteramts. I, 224. Sigismund, Kaiser, wiederholt in Heilsbronn, bestätigt die Klosterprivilegien. I,153.156. II,456. Sigismund, Markgraf von Kulmbach. Seine Schenkungen und Votivtafel. I, 193. III, 258. Snoilshik, Prediger in Heilsbronn. III, 45. 60. Soccus, Familienname des 14. Abts Konrad von Brundelsheim. I, 102. Sonntagsfeier. Gutachten des Abts Schopper. I, 280. Mandate im Reformationsjahrhundert. I, 540. Mandate und Praxis in England, Schottland, Holland, Frankreich und Nordamerika. III, 160 ff. Praxis in der alten Christenkirche. III, 166. Praxis im heilsbronner Mönchsstaate. III, 167–169. Sonntagsschulen. III,175. Sophia, Frau des Markgrafen Fücdtich von Ansbach. I, 245. III, 803. Sophia, Frau des Markgrafen Georg Friedrich. I, 523. III, 64. 310. Sophia, Frau des Markgrafen Joachim Ernst. III, 54. Speirer, ein Nürnberger Maler. I, 191. 192. 193. Sperreuth, Dietrich. II, 369. Spital und Spitalkapelle in Heilsbronn. I, 23. 604. II, 233. 243. 265. 510. III, 178. 221. Spital in Ansbach. I, 493. Sprachmeister an der Fürstenschule. III, 106. Staatsverfassung des Mönchsstaates. I, 573. Städtekrieg. I, 144. Staiber, Lorenz, Ritter: fein Metallschild. I, 251–253. III, 241. Steffanerdenkmal. III, 251.280. Stein, de Lapide. Heinrich von Stein, kaiserl. Butiglarius und Bürger in Nürnberg, bestätigt eine Schenkung, welche das Kloster 1259 von der Leonrod’schen Familie erhielt. I, 72. 75. II, 357. 1263 bestätigt er eine Schenkung von Gütern in Mausendorf, welche Guto von Bruckberg dem Kloster zuwendete. Einen heftigen Streit hierüber verglich 1265 der Burggraf Friedrich III. 1l, 235. 1268 willigen seine Söhne Heinrich und Hildebold und deren Frauen in den Verkauf des Kastrums Bürglein an das Kloster. II, 167. 1266 macht er zum Seelenheil für sich und seine Frau Schenkungen an das Kloster. II, 304. Steiner, Lapidarius, Herman von Nürnberg. Schenkungen an das Kloster. I, 85. II, 439. Steinhaus in Nördlingen. I, 94. II, 527. Steinrück, Offizier im Dienste des Markgrafen Albrecht Aleibiades. I, 453. s  

Stephanus- und Laurentiusaltar. I, 93. 243. III, 250. Stetten, Anna, verehelichte Eib. II, 192. Stieber, Prediger in Heilsbronn. I, 429. II, 110. Stiftungsbild in der Klosterkirche, siehe Dedikationsbild. Stiftungsbrief des Klosters. I, 6–8. Stiftungsbrief der Fürstenschule. III, 17–21e Stilla, Legende von der heiligen Stilla. I, 5. Stiller, Prediger in Heilsbronn. II, 109. Stillfried, Graf. III, 307. Vorwort XIV. Stoß, Veit. I, 182. Straß, Chph., Kanzler des Markgrafen Albrecht Alcibiades. I, 453. Straß, Balth., Klosterverwalter; sein Grabstein. II, 138. III, 184. Stromer, der 20. Abt. I, 141–151. III, 238. Stromer, Waldstromer von Reichelsdorf. I, 142. III, 298. Stübner, Rektor in Heilsbronn. III, 105–131. Studenten, siehe Universitäten. Sturm, Vogt in Bonhof. II,137. Subcellarius, Unterkellner, ein Mönch. I, 602. Sulzburg. 1249 besaß das Kastrum Bürglein Gottfried von Sulzburg–Wolssteiu, welcher unter Assistenz des 9. Abts von Heilsbronn das Kloster Seligenpforten stiftete. II, 166. 1258 besaß das Kastrum Bürglein Konrad von Sulzburg–Wolfstein, welcher mit Heilsbronn prozessirte. I, 71. II, 166. 304. 1266 und 68 verkauften Konrads Töchter und Schwiegersöhne das Kastrum und andere Besitzungen der Umgegend an das Kloster. II, 167. 263. 304. 1286 schenkten Ulrich und Gottfried von Sulzburg–Wolfstein dem Kloster das Patronat von Bürglein. II, 168. 1327 (1347) wurde ein Konrad von Sulzburg in Heilsbronn begraben, laut Todtentas el. III, 232. Suppanus, der 15. Abt. I, 111 ff. Supplinus de La (Lapide?) Ritter. II, 235. Susanna, Markgräfin. II, 87. Ihr Brustbild. III, 261. Sutor, Schuster, ein Mönch. I, 597.  

T.

Tabularius, Tischler, ein Mönch. I, 598. Talent, Werth desselben. I, 611. Tapfheim. Konrad. II, 225. Taubmann, Gymnasiast in Heilsbronn, Poeta laureatus, Professor. III, 36. Taufstein. III, 225. Tell, Tellssage. I, 92. Thann, de Tanne, Tanner. Konrad de Tanne, Miles, dictus de Erelbach, und seine Frau Felicitas verkaufen an das Kloster Gefälle in Auerbruch; d. d. Rothenburg 1300. II, 323. 324. Heinrich Tanner, gesessen zu Windsbach, verkauft 1316 an das Kloster die Rütwiese bei Neuses. II, 244. Engelhard von Tann er–  

scheint 1360 als Zeuge in einer Urkunde, laut welcher die Grafen von Nassau anerkennen, daß die heilsbronner Unterthanen in Volkersgau ihrer Jurisdiktion nicht unterworfen feien. II, 291. Peter von Tann besiegelt 1420 eine Urkunde, den Verkauf von Gefallen in Untermosbach an daß Kloster Heilsbronn betreffend. II, 519. Junker Michael von Tann, gesessen zu Tann (Pfarrei Sommersdorf) besiegelt 1448 einen Brief, laut welchem Gefälle in Wieseth an das Kloster verkauft wurden. II, 523. Derselbe Junker Michael besiegelt 1447 bis 55 Briefe, laut welchen Gefälle in Beierberg und Burk an das Kloster verkauft wurden. II, 500. 501. 502. 523. Wolf von Tann (seine Frau war Margaretha von Helpurg) befaß 1455 die Steigmühle bei Wieseth. Er verkaufte an Georg von Seckendorf in Dettelsau Gefälle in Wernsbach, welche nachmals von der Kurfürstin Anna gekauft und 1502 von ihr dem Kloster geschenkt wurden. II, 202. 523. Thore. III, 203. Thüren an der Klosterkirche. III, 224. 279. Thürme in Heilsbronn. III, 207. Thurm auf der Kirche. I, 13. 17. III, 201. Thurm auf der Brauereikapelle III, 222. Der weiße und der dicke Thurm. III, 203. 207. 208. Tilly. III, 53. Titularäbte. I, 40. III, 2–13. Todtenschilde. III, 230 ff. Todtenverzeichniß der Mönche. I, 196. Trennung der Schule von der Kirche. III, 176. Treppenhaus. I, 181. Truhendingen. Graf Friedrich schenkt 1275 dem Kloster zu seinem und seines Bruders Otto Seelenheil Gefälle in Rotenbach. –1, 76. Derselbe entzweit und vergleicht sich 1282 mit dem Kloster. I,90. II, 270. 509. Graf Ulrich schädigt das Kloster, empfängt 1309 vom Kaiser ein ernstes Friedensgebot. I, 90. Turenne, Marschall. III, 81. Türkenglocke. I, 516. 538.  

U.

Uhr mit dem Löwen. I,227.111, 269. Uhrkapelle oder Treppenhaus. I, 181. 182. Ulrich, der 8. Abt. I, 61. Umgeld, Getränksteuer. I, 383. 401. Universitäten, besucht von heilsbronner Mönchen: Paris, Prag, Wien und Heidelberg. I,127. 564. 572. Urach (Petersaurach), vermuthlich kein Stammsitz eines Adelsgeschlechte, obgleich die Namen Ulrich, Wolfram, Konrad, Heinrich und Rudiger de Urach“ in den Urkunden vorkommen. I, 58. II, 243. 261. 264. 265. 266. 268. Urgeschichte Heilsbronns. I,1 ff. Urpheden. I, 537. II, 37.  

V.

Vendebach. Heinrich von V. (Fembach, Kirchfembach), in der Urkunde des jugendlichen Königs Heinrich VII. dd. Nürnberg 1234 als Zeuge genannt nebst dem Butiglarius Konrad. II, 322. Berthold v. V. vermacht 1291 dem Kloster Gefälle in Auerbruch, um die Sünden feiner Frau Walburga zu sühnen. I, 76. II, 323. III, 232. In dem Briefe von 1295 über den Kauf Vestenbergischer Güter ins Großhaslach werden Burkhard und Ludwig von Vendebach unter den 30 Zeugen genannt. II, 323. Adam v. V. wird 1342 in Heilsbronn begraben. Todtenschild und Wappen. Jahrtage für Berthold. Walburga und Burkhard. II, 323. 11.1, 232. Verwaltershaus. III, 195. Verwaltung des Mönchsstaates. I, 594–642. Vestenberg. Albert v. V. und Gertraud feine Frau verkaufen 1295 bis 1309 an das Kloster Güter in Großhaslach, Petersaurach, Reckersdorf u. das Wiedenholz. II, 207 ff. 219. 264. Hedwig, Frau Hermanns v. V. (Alberts Bruder), gesessen in Neuendettelsau, schenkt 1298 dem Kloster Gefälle in Haag; ihr Sohn Ruipertus bestätigt die Schenkung. II, 220. Ramungus v. V. verkauft 1307 an das Kloster die Kreuzwiese. II, 219. 221. Ramungus v. V., 1317 Beisitzer in einer Gerichtssitzung, in welcher Kaiser Ludwig der Bayer zu Gunsten Heilsbronns entschied. II, 200. 209. Hermann und Gottfried v. V. fungiren 1322 als Schiedsrichter in einem Streit zwischen Ludwig von Elrichshausen und dem Kloster, ein Gutin Eib betreffend. II, 185. Ramungus v. V. und seine Frau Sophia, und Craft v. V. und Agnes, seine Frau, verlaufen 1335 und 1340 an das Kloster Gefälle in Gleizendorf. II, 200. Konrad v. V. und seine Frau Margaretha verkaufen 1339 u. 44 an das Kloster Güter in Büschelbach. II, 179. Gottfried v. V. und Agnes, seine Frau, verkaufen 1340 u. 1351 an das Kloster Gefälle in Steinhof und Schlauersbach. II, 281. Ott und Wilhelm v. V. prozessiren mit dem Kloster über den Bezug von Filzschuhen, Rüben, Bier etc. i. J. 1397; Burggraf Friedrich 71. (Kurfürst 1.) entscheidet. I, 150. Konrad v. V. wird 1423 in Heilsbronn begraben, laut Todtenschild. II,221. Craft v. V. vertauscht 1470 an das Kloster Güter in Borsbach und Rügland. II, 358. Veit v. V., 1498 Landrichter. Hat zwei Unterthanen in Bürglein. II, 221. Crato v. V., 1530 mit dem Markgrafen Georg beim Reichstag in Augsburg. II, 221. Vestenbergische Grabsteine und  

Wappen in der heilsbronner Kirche. II, 221. III, 231. Viehhof. I, 595. III, 208. Vinitor, Winzer, ein Mönch. I,598. Vischer, Peter. I, 829. Vogel, Milites. Heinrich und Marquard, Zeugen in der Urkunde von 1281, laut welcher Wolfram von Dornberg Gefälle in Petersaurach an das Kloster verkauft. II, 259. Die Gebrüder Heinrich und Gottfried, Zeugen in der Urkunde von 1299, laut welcher die Grafen von Oettingen ihr Kastrum in Großhaslach an das Kloster verkaufen. II, 207. Gottfried Vogel, Miles, Lehensmann Gottfrieds von Heideck, verkauft 1311 an das Kloster Gefälle in Turndorf. II, 285. Vogler, Kanzler, schreibt 1528.erbittert an Schopper. Besiegelt eine Urphede. I, 824. II, 4. Sucht das Kloster in übeln Ruf zu bringen. I, 868–874. Wohnt 1530 mit dem Markgrafen Georg dem Reichstage in Augsburg bei. I, 854. Leiht dein Kloster 500 fl., erhält dafür vertragstnäßig den heilsbronner Hof in Onolzbach auf Lebenzeit zur Miethtoohnung; der Markgraf bestätigt und bricht den Vertrag; daher Korrespondenz voll Bitterkeit. I, 350–355. Schreibt erbittert gegen seine Feinde und gegen Schopper an die Superintendenten und an den Markgrafen. I, 868872. Schreibt beruhigt an Schopper und ladet ihn schließlich zu seiner Hochzeit nach Windsheim ein. I, 372. 377. Volksschule. I, 476. III,170. Vrouwe, Berthold, ein Miles. I,73. 74.  

W.

Waffen. I,155. Wagner, der 28. Abt. I,263.288. 302. 375. 397–415. II, 13. III,239. Wagner, Johann (Kulmbach), Maler. I, 247. Wagner, Johann, ein Nürnberger Bürger. I, 224. II,520. Wahrzeichen von Heilsbronn. I,162. Waibler, Arnold, der 21. Abt. I,152–162. 11.1,238. Waibler, Konrad, ein Mönch. II, 295. Waldrechte. I, 638. Waldstromer, Berthold, von Reichelsdorf. I, 142. III, 236. 298. Waldungen. I, 629 ff. II, 310ff. III, 236. Walter, der 7. Abt. I, 60. Wappen von Heilsbronn. I, 224. Wappen, burggräflich–brandenburgische. III, 275–277. 301. Wegel, der 23. Abt. I, 170–188. Weihen des Klosters und der Kirche. I, 44. 98. 99. Weihen, den Aebten gestattet. I,55. 164. Weiher. I, 628. II, 492. Weikersreuter, Richter. I, 468. III, 184. Wein, bessere Sorte, baute das Kloster in seinen Weinbergen bei Würzburg, Randersacker, Sommer–  

hausen und Iphofen, geringere bei Weigenheim, Ergersheim, Neuhof, Großhaslach, Bürglein, Bonhof und Heilsbronn. I, 600. Dazu kaufte es Wein in Kitzingen, Breit, Bullenheim, Ippesheim, Hüttenheim, Ulsenhcim, Külsheim, Wibelsheim, Itelheim, Bergel, Tief, Urfersheim, Westheim, Humbrechtsau, Rüdisbronn, Oberndorf, Adelsdorf, Eschenbach, Feldbrecht, Hagenhofen, Ziegenrück, auch an der Tauber u. am Nekar. I, 601. Weinlese in Bonhof. II, 133. Weinschließer, Cellarius. I, 600, Weiß, Adam, Pfarrer in Krailsheim. I, 319. Weiße Frau. I, 114. Weiße Thurm in Heilsbronn. III,203. Weitersdorf. Götz, Peter und Heinrich v. W. vergeben und verkaufen Gefälle an das Kloster. Johann v. W. wird in Heilsbronn begraben. Wappen und Leichenstein. I, 137.138. II, 293. 294. 476. III, 233. Welser, Deutschordensritter. III, 271. Weltgericht, Oelbild. I, 449. III,265. Wenk, der 26. Abt. I, 238–316. Seine Elektion und Benediktion. I, 560–564. Sein Gedenkbuch. I, 239–250. Seine Plane vereitelt durch den Anfang der Reformation und den Bauernkrieg. I, 254–301. Entlaufen der Mönche; erster Gebietsverlust in Nördlingen. I, 258–263. In Vestenberg und Kleinhaslach die ersten resormatorischen Bewegungen in der nächsten Umgegend. I, 265–268. Hartung wird vom Abt zum Richter erwählt. I, 268–273. Gutachten über 23 strittige Lehrmeinungen, zur Vorlage beim Reichstage in Speier. I, 274–287. Bauernkrieg, in welchem das Kloster von Kasimir geschützt und ausgebeutet wird. I, 290–301. Kasimir stirbt, Georg folgt, Wenk resignirt, geht nach Ansbach, stirbt in Nürnberg. I, 302–314. Wenkheim, Bencheim, ein erloschenes, vermuthlich in der Maingegend gesessenes, auch bei Heilsbronn begütertes Adelsgeschlecht. Reichard v. W. wird 1385 in Heilsbronn begraben. Hans v. W. schenkt dem Kloster Gefälle in Neuses. II, 246. 247. III, 232. Wenzel, Kaiser, vom Abt Arnold aus der Taufe gehoben. Sein letzter Besuch in Heilsbronn. Bestätigt die Klosterprivilegien und gestattet, Merkendorf zu befestigen. I, 129. 144. 553. II, 455. Werner, der 6. Abt. I, 58. Wertheim, Graf Boppo v. W. übergibt 1214 dem Kloster Gefälle in Biberbach. I, 57. Westhausen, Joachim v. W. zu Kolmar und das Kloster Heilsbronn verbürgen sich für ein Anlehen, welches der Markgraf Albrecht Alcibiades machte. I, 441. Wetzel, Lehrer an der Fürstenschule. 31h Wickner, der 4. Titularabt. III, 10–12. 240.  

Wilddiebstahl. I, 615 ff. Wilhelm von Holland, Kaiser, bestätigt die Privilegien und übergibt. dem Kloster die Kapelle bei Altenfurt. I, 69. II, 256. Wilhermsdorf. 1278 wird Heilsbronn Pfarrpatron der Mutterkirche Markterlbach, somit auch der Filialkapelle Wilhermsdorf. II, 313. 1291 verkauft Dietrich v. W. an das Kloster Gefälle bei der Holzmühle. II, 373. 1367 verkauft Eberhard v. W. die Bubenmühle an das Kloster. II, 374. Wilhermsdorf wird eine selbstständige Pfarrei, die dortigen Freiherren werden Pfarrpatrone. Das Kloster hadert fortwährend mit diesen: 1358 mit Johannsen v. Willmarßdorf; im 16. Jahrhundert mit Endreß Wolf v. W., Freiherrn Milchling v. W., Heinrich Hermann v. Burgmilchling zu W. II, 306. 372. 373. Winkler, Zögling in Schopper’s Schule, Pfarrer in Großhaslach und Markterlbach. I, 377. II, 17 ff. Wirsberg, Johann von, Domherr in Regensburg, Doktor der Rechte und Pfarrer in Kelheim. II, 561. Wirsing, der 30. Abt. I, 427–450. Sein Gönner, der Markgraf Albrecht Aleibiades, stellt das Kloster wieder her in Folge des Interims. I, 429 ff. Des Abts Reise nach Kulmbach zum Markgrafen. I, 439. Darlehen an den Markgrafen. I, 441–443.   Des Abts Leichenstein. Sein Votivbild von Lukas Gruenberg, Verfertiger noch anderer Kunstdcnkmale in Heilsbronn. I, 448. III, 239. 259. Des Abts Directorium usuale. I, 555. Wirthshauser in Heilsbronn. III, 186. 187. 209. Wilchenvelt, Ulrich. II, 257. Wolfram von Dornberg, F. Dornberg. Wolgemut, Maler, des Klosters Zinsmann. I, 228. II, 249. Wolkenbruch in Heilsbronn. I,118. Wolmershausen, Burkhard.1,114. II, 522. Wolschendorf, der 3. Titularabt. III, 9. 240. Wrangel, General. III, 75 ff. 81. Wunder, der 35. und letzte Klosterabt, nicht mehr nach altem Brauche gewählt, sondern vom Markgrafen oktroyirt. Nur vier Konventualen sind noch vorhanden. Markgrafliche Knaulereien; männliche Opposition des Abts. I, 508 ff. Renovatur der Hauptgruft. I, 517 ff. Epitaph des Markgrafen Georg Friedrich und seiner beiden Frauen. I, 522. Schoppers Schule. I, 525. Kirchenvisitationen in Heilsbronn, Weißenbronn, Reuth, Bürglein, Trautskirchen, Petersaurach, Merkendorf, Markterlbach, Kirchfarrnbach, Großhaslach; gescharste Mandate bezüglich des religiös–sittlichen und kirchlichen Lebens, aber keine Besserung trotz allgemeiner Einführung der Reformation. I, 529-541.  

Dazu kamen tttctcticuc Nothstände: Mißwachs, Theuerung, Wildstand, Diebsgesindel, Mordbrenner; Strafen, Folter. I, 541–546. Tod des Abts und letzten Klösterlings; das ganze Klostergebiet füllt dem Markgrafen zu. I, 54–7–549. Wunders Bild, gemalt von Lukas Gruenderg. I, 449. III, 267. Wider Erwarten wurde das religiös–sittliche Volksleben im Reformationzeitalter nicht besser; dieselbe Erfahrung machte Luther. I, 549.  

Z.

Zauberei in Weißenbronn, Aich, Bürglein, Petersaurach, Merkendorf. I, 501–503. II, 11. 55 59. Zedwitz, Simon v. Z., Landrichter des burggräflichen Landgerichts, Amtmann in Windsbach, Cmissär des Markgrafen Kasimir, Gedattermann des Abts Wenk, 1533 in Heilsbronn begraben, auch seine Frau Walburga, geb. Ußeka. I, 265. 301. III, 234. Sigmund v. Z., Witthumsverwalter in Neustadt, Amtmann in Kadolzburg, früher in Windsbach, Freund des Abis Schopper. I, 347. Hans Jörg v. Z., Sohn Simons v. Z., gleichfalls Amtmann in Windsbach, 1551 in Heilsbronn begraben. III, 234. Susanna v. Z., geborene von Wolmershausen, gleichfalls 15.. in Heilsbronn begraben. III, 234. Gedächtniß- und Familienbild. III, 234. Zehntfreiheit, von den Päpsten dem Kloster gewährt. I, 32. 46. Ziegclhütte. III, 193. Ziemetshauser, Richter. III, 184. Zindel, Klosterverwalter. III, 186. 184. Zollerische Grabstätten in Heilsbronn. I, 130. 517–522. III, 57. 228. 302–312. Zollerische Todtenschilde. III, 275–277. Züpplingen, Seiz b. II, 505. Zweck des Klosters. I, 21.  

Inhalts–Verzeichniß. Erster Band. Me Invert sit Inside der streiten . III Erster Abschnitt. Ieiladmr vor der Stiftung des slosters . 1 Zweiter Abschnitt. Sriiudnng der Hlosters in Jahre 1132 . 6 1. Der Stiftungsbrief . 6 2. Der Gründer des Klosters Heilsbronn, Otto der Heilige, Bischof zu Bamberg . 8 3. Der erste Grundbesitz des Klosters . 14 4. Die ersten Klostergebäude . 15 5. Der Orden des Klosters . 18 6. Zweck der Klosterstiftung . 21 7. Beschirmung des Klosters . 26 8. Die am Schlusse des Stiftungsbriefes genannten Zeugen . 38 Dritter Abschnitt. sie 85 slostetälstr . 40 Allmälige Gestaltung des Mönchsstaates durch die Aebte 1 bis 25. Allmälige Auflösung des Mönchsstaates zur Zeit der Aebte 26 bis 35 in Folge der Reformation . 40 Der 1. Abt Rapoto . 42 Der 2. Abt Nikolaus . 47 Der 3. Abt Konrad . 50 Der 4. Abt Arnold . 51 1 Der 5. Abt Albert . 56 Der 6. Abt Werner A . 58 Der 7. Abt Walter . 60 Der 8. Abt Ulrich . 61 Der 9. Abt Edelwinus . 62 Der 10. Abt Otto . 69 Der 11. Abt Friedrich . 72 Der 12. Abt Rudolf . 78 Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach . 79 1. Erwerbungen um Heilsbronn . 85 a. Durch Schenkungen . 85 b. Durch Kauf und Tausch . 88  

366 – 2. Erwerbungen um Markterlbach . 88 3. Erwerbungen um Würzburg . 89 4. Erwerbungen um Merkendorf . 90 5. Erwerbungen in und um Windsheim . 91 6. Erwerbungen in und um Nürnberg . 93 7. Erwerbungen in Nördlingen . 93 8. Erwerbungen in der Gegend des Hesselberges. 94 9. Erwerbungen in der Gegend von Uffenheim u. Rothenb. 95 Der 14. Abt Konrad von Brundelsheim . 102 Der 15. Abt Konrad Suppanus . 111 Der 16. Abt Johann Gamsfelder . 114 Der 17. Abt Friedrich von Hirschlach . 119 Der 18. Abt Gottfried Büchelberger . 125 Der 19. Abt Arnold . 127 Der 20. Abt Berthold Stromair . 141 Der 21. Abt Arnold Waibler . 152 Der 22. Abt Ulrich Köhler . 162 Der 23. Abt Petrus Wegel . 170 Der 24. Abt Konrad Haunolt . 188 Der 25. Abt Sebald Bamberger . 208 Der 26. Abt Johann Wenk . 238 Der 27. Abt Johannes Schopper . 316 Der 28. Abt Sebastian Wagner . 397 Der 29. Abt Georg Greulich . 415 Der 30. Abt Johannes Wirsing . 427 Der 31. Abi Philipp Heberlein . 450 Der 32. Abt Theophilus Dürner . 465 Der 33. Abt, Friedrich Schörner . 467 Der 84. Abt Georg Beck . 491 Der 35. und letzte Klosterabt Melchior Wunder . 505 Vierter Abschnitt. sie Mönche . 550 Zahl, Herkunft, Heimath. Namen, Kleidung, Verköstigung, Funktionen, Bildung derselben . 550 1. Zahl derselben . 550 2. Herkunft, Heimath und Namen derselben . 551 3. Verköstigung und Kleidung derselben . 551 4. Funktionen derselben . 554 5. Bildung derselben „ . 564 Fünfter Abschnitt. Staatsretsahurg, Rechtspflege, Jetuetturg . 573 14. Staatsverfassung . 573 13. Rechtspflege . 575 C. Verwaltung . 594  

367 – Zweiter Band. Sechster Abschnitt. Liann des religiös–sittlichen gebenin den siinniilisen heilebrannischen zlnstetnsnrteien isn Zesarinntianssnhrhnndeti . 1 1. Bürglein . 2 2. Petersaurach . 7 3. Weißenbronn . 12 4. Großhaslach . 14 5. Ammerndorf . 20 6. Linden . 25 7. Trautskirchen . 29 8. Kirchfarrnbach . 34 9. Markt Erlbach . 40 10. Merkendorf . 46 11. Dambach . 62 12. Lentersheim . 65 13. Adelhosen . i . 69 14. Wallmersbach . 78 15. Equarhofen . 75 16. Langensteinach . 82 17. Ohrenbach . 84 18. Kelheim . 85 19. Hirschau . 91 20. Kirchthumbach . 96 21. Heilsbronn . 101 8. Die Klösterlinge . 101 b. Die weltlichen Beamten . 102 o. Die untern Volksklassen . i . 103 ei. Die Schoppersche Schule . 105 e. Die 11 ersten lutherischen Geistlichen . 108 Siebenter Abschnitt. Miete sleehtishten über die einzelnen Beflentiheile des Mnihsstaaies, seine Itabsieien, Isgieien und Zetnier 119 .4. Die Probstei Bonhof . 120 1. Heilsbronn . 120 2. Weiierndorf . 121 3. Betzmannsdorf . 125 4. Ketteldorf . 126 5. Bonhof . 130 6. Altendettelsau . 140 7. Aich . 141 8. Ammerndorf . 142 9. Ansbach . 153  

368 – 10. Bechhofen 159 11. Bellingsdorf . 160 12. Berghof . 160 13. Behendorf . 162 14. Breitenlohe . 162 15. Bruckberg . 162 “ 16. Bürglein . 166 17. Büschelbach . 177 18. Clarsbach . 184. 19. Deberndorf . 184 20. Eib . 184 Die mit Heilsbronn befreundeten oder dort begrabenen Eibischen Familienglieder und ihre Grabdenkmale 187 21. Geichsenhof . 195 22. Glaizendorf . 199 23. Götteldorf . 202 24. Gottmannsdorf . 202 25. Großhaslach . 204 Ueber die Herren von Vestenberg . 219 26. Haag . 221 27. Hennenbach . 223 28. Hirschbronn . 224 29. Höfstetten . 226 30. Hörrleinsdorf . 226 31. Immeldorf . 226 32. Kapsdorf 227 33. Kehlmünz . 228 34. Kirschendorf . 228 35. Kleinhabersdorf . 228 36. Kleinhaslach . 228 37. Kleinweißmannsdorf 232 38. Langenlohe . 232 39. Leuzdorf . 232 40. Malmersdorf 232 41. Mausendorf . 233 42. Mosbach . 237 43. Müncherlbach . 238 44. Münchzell . 239 45. Neuhöflein . 243 46. Neuhof . 4 . 243 47. Neukirchen, Neunkirchen . 243 48. Neuses . 243  

4 369 – 49. Nürnberg . 247 50. Petersaurach . 257 51. Poppenreuth . 269 52. Reckersdorf . 269 53. Negelsbach . 270 54. Reitersaich . 270 55. Reuth . 270 56. Rohr . 279 57. Rückersdorf . 280 58. Schlauersbach . 280 59. Schwaikhausen . 280 60. Sendelbach . 280 61. Sleinhof . 281 62. Suddersdorf . 282 63. Trachenhöfstett . 282 64. Triebendorf . 282 65. Turndorf . 284 66. Unterschlauersbach . 286 67. Volkersgau . 289 68. Wasserzell . 291 69. Wattenboch . 292 70. Watzendorf . 293 71. Weißenbronn . 296 72. Weißmannsdorf . 302 73. Wernsbach . 302 74. Wicklesgreuth . 304 75. Wollersdorf . 304 76. Ziegendorf . 308 13. Die Probstei Zenn oder Neuhof . 309 S. in der Zenngegend . 313 1. Markt Erlbach . 313 2. Adelsdorf . 314 3. Oberndorf . 316 4. Feldbrecht . 320 5. Andorf . 322 6. Auerbruch . 323 7. Ballersdorf . 324 8. Bibert . 324 9. Bitkenfels . 324 10. Borsbach . 325 11. Brunn . 325 12. Buch . 325  

370 – 13. Claußaurach . 325 14. Dietenhofen . 325 15. Dietenholz . 326 16. Dippoldsberg . 326 17. Dürrnbuch . 327 18. Dürrnfarrnbach . N . 327 19. Ehenhof . 327 20. Einersdorf . 327 21. Eschenbach . 323 22. Flachslanden . 323 23. Frickendorf . 328 24. Gerhardshofen . 328 25. Götteldorf . 328 , 26. Hagenhofen . 329 27. Hainklingen . 329 28. Hechelbach . 329 29. Herpersdorf . 329 30. Hohenroth . 329 31. Hüttendorf . 329 32. Jobstgereuth . 330 33. Katietbach . 331 34. Kemmathen . 331 35. Kettenhöfstetten . 331 36. Kirchfarrnbach . 332 37. Kirchfembach . 333 33. Kräfft . 334 39. Kreben . 334 40. Kurzenaurach . 335 41. Lentersdorf · . 335 42. Linden . 335 43. Meiersberg . 338 44. Mettelaurach . 339 45. Neuhof . 339 Das Kastrum oder Schloß in Neuhof und seine Bewohner . 340 Kirchliche Verhältnisse . 349 Schulverhältnisse . 351 Der dreißigjährige Krieg . 354 46. Neuses . 356 47. Neustetten . 357 48. Oberreichenbach . 357 49. Oberschlauersbach . 357  

371 – 50. Riedeldorf . 358 51. Rofenbach . 358 52. Rügland . 358 53. Ruppersdorf . 358 54. Schmablenbühl . 359 55. Schußbach . 359 56. Selingsbach . 361 57. Seubersdorf . 361 58. Siedelbach . 362 59. Sondernohe . 363 60. Spielberg . 363 61. Steinbach . 364 62. Sidckach . 364 63. Stockheim . 364 64. Die Straußen- oder Körnersmühle . 365 65. Trautskirchen . 365 66. Vockenroth . 371 67. Wilhelmsgereuth . 371 68. Wilhertnsdorf . 372 69. Winrichzbach . 374 70. Wippenau . 375 71. Witünghof . 375 72. Zennhaufen . 375 73. Ziegenrück .–. 378 b. Im Amte Rangau . 378 1. Bergel . 378 2. Bergtshofen . 378 3. Birkenfeld . 379 4. Buchheim . 379 5. Eichelberg . 379 6. Ergersheim . 379 7. Ermetzhofen . 380 8. Galmersgarten . 380 9. Habelsee . 381 10. Ikelheim . 382 11. Illesbeim . 383 12. Ipsheim .383 13. Kaubenheim . 383 14. KIIIöheim . 383 15. Lenkersheim . 383 16. Mbrlbach . 384 17. Oberndorf . 384  

1 4 372 – 18. Ottenhofen . 384 19. Pfaffenhofen . 384 20. Schwebheim . 385 21. Senheim . 385 22. Sontheim . 385 23. Ulsenheim . 385 24. Urfersheim . 386 25. Uttenhofen . 387 26. Weigenheim . 387 27. Westheim . 391 28. Windsheim . 392 29. Klein–Windsheim . 395 c. Im Schultheißenamte Equarhofen . 395 1. Equarhofen . 396 2. Langensteinach . 398 3. Adelhofen . 400 4. Ohrenbach . 401 5. Wallmersbach . 402 6. Uffenheim . 403 7. Seinöheim . 403 8. Gnodstadt . 404 9. Scheckenbach . 404 10. Frauenthal . 405 11. Waldmannshofen . 406 12. Königshofen . 407 O. Die Probstei Randersacker . 408 1. und 2. Sommer- und Winterhausen . 408 3. Würzburg . 410 4. Randersacker . 416 5. Euerfeld . s . 433 6. Rottendorf . 433 7. Leinach . 433 8. Eibelstadt . 434 9. Gerbrunn . 434 10. Theilheim . 435 11. Iphofen . 435 12. Grinch . 436 13. Heidingsfeld . 436 14. Mainbernheim . 3 . 436 15. Kitzingen . 437 1). Die Probstei An der Altmühl oder Merkendorf, mit dem Amt An der Wieseth oder Weizendorf . 437  

373 – a. Die Probstei An der Altmühl oder Merkendorf . 437 1. Adelmannsdorf . 438 2. Bammersdorf . 438 3. Beerbach . 438 4. Biederbach . 438 5. Groß–Breitenbronn . 439 6. Klein–Breitenbronn . 439 7. Burgoberbach . 439 8. Claffheim . 439 9. Dietersdorf . 440 10. Dürrnhof . 440 11. Mitteleschenbach . 443 12. Unter–Eschenbach . 444 13. Getbersdorf . 444 14. Goldbühl . 444 15. Gehten . 445 16. Gotzendorf . 445 17. Gunzenhausen . 445 18. Ober–Hornbach . 445 19. Unter–Hambach . 445 20. Haundorf . 445 21. Hauslach . 446 Die Herren und Frauen von Seckendorf . 446 22. Hcglau . 449 23. Hirschlach . 449 24. Höhberg . 451 25. Höinannsdorf . 451 26. Ketnmathen . 451 27. Koltnschneidbach . 452 28. Laubenzedel . 452 29. Groß–Lellenfeld . 452 30. Klein-Lellenfeld . 452 31. Leidendorf . 453 32. Leidingendorf . 453 38. Merkendorf . 453 34. Mötlach . 469 35. Mosbach . 470 36. Nehdorf . 470 37. Neuses . 470 38. Rigelsbach . 471 39. Oberbrunn . 471 40. Obermühl . 471  

374 – 41. Oberndorf . 471 42. Ornbau . 471 48. Sauernheim . 478 44. Seligenstadt . 474 45. Spalt . 475 46. Speckheim . 475. 47. Stockheim . 476 48. Streudorf . 476 49. Tauchenroth . 476 50. Thannhausen . 476 51. Triesdorf . 6 . 477 52. Waizendorf . 478 58. Wasserzell . 478 54. Weidenbach . 479 55. Weiherschneidbach . 480 56. Weißbachömühle . 481 57. Willendorf . 481 58. Windtzbach . 481 59. Winkelheid . 482 60. Winterschneidbach . 482 61. Wolfartöwinden . 482 62. Zandt . 482 63. Der Mönchöwald . 483 b. Das Amt An der Wieseth oder Waizendorf. 1. Waizendorf . 487 2. Altentrüdingen . 495 8. Atnmonschönbronn . “ . 497 4. Bautenhard . 497 5. Bechhofen . 497 6. Beierberg . 500 7. Brunnen–Raysach . 500 8. Burt . 501 9. Datnbach . 508 10. Deffersdorf . 505 11. Fetschendorf . 506 12. Flatterinülzle . 506 18. Friedrichsthal . 506 14. Gastenfelden . 507 15. Heinerödorf 507 16. Hofstetten . 508 17. Kaltengreuth . 509 18. Kaudorf . 509  

875 – 19. Königshofen . 509 20. Lentersheim . 513 21. Löllendorf . 518 22. Maierndorf . 518 23. Mögersheim . 519 24. Mosbach . 519 25. Oberschönbronn . 520 26. Rohrbach . 520 27. Rottnersdorf . 520 28. Sachsbach . 520 29. Schwaningen . 521 30. Wassertrüdingen . 521 31. Weidendorf . 522 32. Wieseth . 522 33. Wieseth–Bruck . 523 34. Wolfershof . 524 35. Zimmersdorf . 524 B. Das Amt Nördlingen . 524 1. Nördlingen . 525 2. Altheim . 539 3. Baldingen . 539 4. Balgheim . 541 5. Ehingen . 541 6. Ehringen . 541 7. Grosselfingen . 543 8. Hainsfarth . 544 9. Herlheim . 544 10. Nähermemmingen . 544 11. Reimlingen . 545 12. Sorheim . 546 13. Steinheim . 546 14. Trochtelfingen . 547 . 15. Uzmemmingen . 548 16. Ziswingen . 550 17. Hohenacker . 1 . 550 K. Besitzungen im Bisthum Regensburg . 551 1. Bernau . 551 2 Kelheim . 553 3. Hirschau . 564 4. Kirchtumbach . 564  

376 t Dritter Band. Achter Abschnitt. sie sirns Titntsritte simmer, Frnnrieri. Petschendrrs, sllisttner und stlehtsiihrer . 1 1. Konrad Limmer . 2 2. Adam Francisci . 7 3. Bartholomäus Wolschendorf . 9 4. Abdias Wickner . 10 5. Johann Mehlführer . 12 Neunter Abschnitt. sie Fürstenshute. sie Prediger sn seitetrrnn . 13 Der Stiftungsbrief . 17 Die Speiseordnung . 25 Der Lektionsplan . 25 Die Berhaltungsregeln . 27 Friedrich Taubrnann . 36 Johann Löser . 38 Rektoren . 45 Prediger . 45 Zehnter Abschnitt. Heitatrmm im dreissigjährigen Kriege . 47 Elster Abschnitt. sie Fürstensshuie. sie Prediger in seitstrrnn . 92 Verhaltungsregeln . 95 Die 7 Prediger (Nr. 15–21) in Heilsbronn in dieser Periode 151 Zweiter Abschnitt. InHansi und Jetzt tsesiigtich des retigiies sittlichen Pntirntedens und der Irnrennersrrgung . 156 Dreizehnter Abschnitt. Heitetrmm im 18. und 19. Jahrhundert. Gerichte–, Grnreindesxßshuts und Jirhenuesen. sie Prediger seit der Instzetnng der ziirstensrhnte . 184 1. Das Gerichtswesen . 184 2. Das Gemeindewesen . 186 3. Das Schulwesen . 213 4. Das Kirchenwesen . ' . 217 Die 5 Prediger (Nr. 22–26) in Heilsbronn im 18. u. 19. Jahrhundert . 218 Vierzehnter Abschnitt. gie Inn–, Gratund snnstdentunnte in settstrenn . 219 1. Das Kastrum, Burggrafenhaus, Fremdenhaus, seit 1747 y Pfarrhaus . 219 2. Die Heideckerkapelle . 219 8. Das eigentliche Klostergebäude, jetzt Bezirksamt . 219  

377 – Seite 4. Das Dormitorium oder Schlashauz, später Gymnasium oder Contubernium . 220 5. Das Infirmitorium oder Krankenhaus . 220 6. Die alte Abtei . 220 7. Die neue Abtei . 220 8. Die Katharinenkirche . 221 9. Die Spitalkapellc . 221 10. Die Brauereikapelle . 221 11. Die Klosterkirche . 223 A. Wie daß Innere der Kirche zur Zeit der Klosterauflösung war . 224 Hochgräber oder Steinsarkophage . 226 1. Steindenkmal des Erzbischofs Heinrich von Anavarsen, † 1390 . 226 2. und 3. Zwei Sarkophage bei Nr. 145 und 150 . 226 4. Sarkophag der 1358 und 1362 gestorbenen Grafen Emicho und Johann von Nassau bei Nr. 93 . 227 5. Sarkophag des 1357 gestorbenen Konrad von Heideck bei Nr. 72 . 227 6. Sarkophag Gottfrieds von Heideck . 228 7. Die burggräflich kurfürstliche Hauptgruft . 228 8. Sarkophag der Kurfürstin Anna († 1512) . 228 Die übrigen zur Zeit der Klosterauslösung und noch 30 Jahre nachher in der Kirche vorhandenen Grabdenkmale, besonders Grabsteine mit den dazu gehörigen Todtenschilden . 230 Die übrigen Skripturen an verschiedenen Tafeln . 242 Die zur Zeit der Klosterauslösung vorhandenen 26 Altäre 246 Die zur Zeit der Klosterauslösung vorhandenen Votiv– und Porträtbilder . 254 Freskomalereien . 267 Die Uhr mit dem Löwen und dem Todtengerippe . 269 Das zum Gedächtniß des Markgrafen Georg Friedrich und seiner beiden Frauen im J. 1614 gefertigte großartige Oel- und Schnitzbild 269 Das Monument des Markgrafen Joachim Ernst . 270 Der Welserische Todtenschild . 271 13. Wie das Innere der Kirche in den Jahren 1709–1771 umgestaltet und veranstaltet wurde . 272 O. Restauration der Kirche in den Jahren 1851–1866 . 281 1). Die gegenwärtig in der Kirche vorhandenen Gegenstände 290 In der Ritterkapelle von Nr. 1–50 . 290  

378 NT Im Mittelschiffe und in den beiden Seitenschiffen von Nr. 51–131 . 293 Im Querschiff und im Chor von Nr. 132–154 . 298 ch In der Heideckerkapelle, jetzt Sakristei, von Nr. 155–166 300 kJ. Die abenbergischen, burggräflich–zollerischen, kurfürstlichen und markgräflichen Grabstätten in der Kirche zu Heilsbronn . 302 Ortsregister . 313 Personen- und Sachregister . 331 Inhalts–Verzeichniß . 365  

Fußnoten

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  1. Vgl. Stillfried S. 48.
  2. ss) Vgl. Stillfried S. 48.
  3. Dieser Leichenstein wurde, wie der des 30. Abts Wirsing, um Frauenstühle anbringen zu konnen, neuerlich in das nordbstliche Settenschiff verbracht.
  4. Vgl. Stillfried S. 49.
  5. Ein dem Löser’schen ähnliches, gleichfalls von einem heilsbronner Gymnasiasten, Wolfg. Beringer, i. J. 1597 geschriebenes Manuskript findet sich in einem Chronicon Monasterii Ebracensis im Würzburger Archiv.
  6. S. dessen Leichenstein in der Kirche nahe bei Nr. 131.
  7. Daß man dort dieses Zwangsgesetz fortwährend aufrecht erhält, ergab sich i. J. 1876 bei der Weltausstellung in Philadelphia.
  8. In England ist jedoch der blaue Montag nicht unbekannt.
  9. Man verlangt von der Schule und Kirche, von den Schullehrern und Pfarrern das Unmögliche, wenn man ihnen zumuthet, die Sozialdemokratie zu besiegen.
  10. Aus den Kammerverhandlungen in Frankreich und Holland i. J. 1878 erhellt, daß auch dort Viele glauben, durch die Volksschule könne ein Volk nicht nur unterrichtet, sondern auch erzogen werden.
  11. z. B. im September 1876 der Amsterdamer Kirmeßkrawall, Ministerkrisen, Zerwürfnisse in den Ständekammern.
  12. S. Situationsplan Tab. II.
  13. S. Situationsplan Tab. II.
  14. S. Situationsplan Tab. II.
  15. S. Situationsplan Tab. II.
  16. Vgl. Stillfried S. 81.
  17. Vgl. Stillfried S. 88.
  18. jetzt in der Sakristei bei Nr. 156.
  19. jetzt an der Kanzel bei Nr. 151.
  20. jetzt bei Nr. 99.
  21. S. Situationsplan Tab. II.
  22. S. Situationsplan Tab. II.
  23. Anders Stillfried S. 84.
  24. S. Situationsplan Tab. II.
  25. S. Situationsplan Tab. II.
  26. S. Situationsplan Tab. II.
  27. S. Situationsplan Tab. II.
  28. S. Situationsplan Tab. II.
  29. Vgl. Stillfried, Heilsbr. S. 82.
  30. Anders Stillfried S. 84.
  31. Siehe den Grundplan Tab. I.
  32. Vgl. Stillfried S. 219.
  33. Vgl. Stillfried S. 229.
  34. Anders Stillfried S. 194, 199, 200.
  35. Vgl. Stillfried S. 196.
  36. Vgl. Stillfried S. 195.
  37. Anders Stillfried S. 162.
  38. Vgl. Stillfried S. 138–143.
  39. Vgl. Stillfried S. 157.
  40. Vgl. Stillfried S. 221.
  41. Vgl. Stillfried S. 217.
  42. Vgl. Stillfried S. 217.
  43. Vgl. Stillfried S. 212. 218.
  44. Vgl. Stillfried S. 218.
  45. Vgl. Stillfried S. 223.
  46. Vgl. Stillfried S. 38. 220.
  47. Vgl. Stillfried S. 224–226.
  48. Vgl. Stillfried S. 221. 223.
  49. Vgl. Stillfried S. 67.
  50. Vgl. Stillfried S. 70.
  51. Vgl. Stillfried S. 70.
  52. Vgl. Stillfried S. 69.
  53. Vgl. Stillfried S. 70.
  54. Vgl. Stillfried S. 70.
  55. Vgl. Stillfried S. 71.
  56. Vgl. Stillfried S. 68. 231.
  57. Vgl. Stillfried S. 68. 231.
  58. Vgl. Stillfried S. 72.
  59. Vgl. Stillfried S. 71.
  60. Vgl. Stillfried S. 66. 67.
  61. Die Mönche nannten den h. Otto patronus hujus altaris, nämlich des Hochaltars, Beatue Virginis. Siehe oben I, 11. Ein anderer dem h. Otto geweihter Altar wird in den Altarverzeichnissen nicht genannt. Anders Stillfried S. 71.
  62. Vgl. Stillfried S. 228.
  63. Nach Stillfried S. 130 vielleicht Friedrich II., da Friedrich I. keinen Bart trug.
  64. Siehe Stillfried S. 128.
  65. Vgl. Stillfried S. 187.
  66. Vgl. Stillfried S. 154, wo nachgewiesen wird, daß hier nicht Georg und sein Bruder Kasimir, sondern Georg und sein Vater Friedrich abgebildet sind.
  67. Vgl. Stillfried S. 159.
  68. Vgl. Stillfried S. 152.
  69. Vgl. Stillfried S. 159.
  70. Vgl. Stillfried S. 98. 104.
  71. Vgl. Stillfried S. 122.
  72. Vgl. Stillfried S. 178–184.
  73. Vgl. Stillfried S. 211.
  74. Vgl. Stillfried S. 72.
  75. Vgl. Stillfried S. 94.
  76. Vgl. Stillfried S. 73.
  77. d. h. 26 innerhalb der Kirche, der 27. in dem 1473 erbauten, 1858 abgetragenen, im Grundriß mit Nr. 167 bezeichneten Anbau.
  78. Anders Stillfried S. 164–170.
  79. Anders Stillfried S. 164–170.
  80. Vgl. Stillfried S. 178–184.
  81. Vgl. Stillfried S. 79.
  82. Vgl. Stillfried S. 143.
  83. Vgl. Stillfried S. 176.