Bekanntmachung über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Chinas zu den auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommen und Erklärungen

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Chinas zu den auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommen und Erklärungen.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 27, Seite 553
Fassung vom: 15. Juni 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 22. Juni 1905
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(Nr. 3144.) Bekanntmachung über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Chinas zu den auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommen und Erklärungen. Vom 15. Juni 1905.

Die auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 von dem Vertreter Chinas unterzeichneten Abkommen:

1. zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (Reichs-Gesetzbl. von 1901 S. 393),
2. betreffend die Anwendung der Grundsätze der Genfer Konvention vom 22. August 1864 auf den Seekrieg (Reichs-Gesetzbl. von 1901 S. 455),

und Erklärungen:

1. betreffend das Verbot des Werfens von Geschossen und Sprengstoffen aus Luftschiffen oder auf anderen ähnlichen neuen Wegen (Reichs-Gesetzbl. von 1901 S. 470),
2. betreffend das Verbot der Verwendung von Geschossen mit erstickenden oder giftigen Gasen (Reichs-Gesetzbl. von 1901 S. 474),
3. betreffend das Verbot von Geschossen, die sich leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder platt drücken (Reichs-Gesetzbl. von 1901 S. 478),

sind von China ratifiziert worden. Die Protokolle über die im Haag bewirkte Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Chinas sind am 21. November 1904 aufgenommen worden.

Berlin, den 15. Juni 1905.
Der Reichskanzler.

Fürst von Bülow.