Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 21. Dezember 1904 im Haag unterzeichneten Abkommens über die Lazarettschiffe durch Persien und den Beitritt Schwedens zu diesem Abkommen

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 21. Dezember 1904 im Haag unterzeichneten Abkommens über die Lazarettschiffe durch Persien und den Beitritt Schwedens zu diesem Abkommen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1909, Nr. 16, Seite 333
Fassung vom: 11. März 1909
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. März 1909
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3589.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 21. Dezember 1904 im Haag unterzeichneten Abkommens über die Lazarettschiffe durch Persien und den Beitritt Schwedens zu diesem Abkommen. Vom 11. März 1909.

Außer den in der Bekanntmachung vom 9. September 1907 (Reichs-Gesetzbl. S. 730) aufgeführten Staaten hat auch Persien das im Haag am 21. Dezember 1904 von seinem Vertreter unterzeichnete Abkommen über die Lazarettschiffe (Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 722) ratifiziert. Die Ratifikationsurkunde ist gemäß Artikel 4 Abs. 2 des Abkommens am 26. Februar 1908 im Haag hinterlegt worden.

Gemäß Artikel 5 des Abkommens ist von Nichtsignatarmächten ferner Schweden am 1. Januar 1908 dem Abkommen beigetreten.

Berlin, den 11. März 1909.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
von Schoen.