Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 25. Oktober 1869

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 36, Seite 679
Fassung vom: 25. Oktober 1869
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 30. Oktober 1869
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 369.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 25. Oktober 1869.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 8. Mai d. J. (Bundesgesetzbl. S. 133.) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867.

von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein:

der Obersteuerrath Göring zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden ist.

Berlin, den 25. Oktober 1869.
Der Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins.

In Vertretung:
Delbrück.