Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 8. Mai 1869

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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 14, Seite 133–134
Fassung vom: 8. Mai 1869
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 13. Mai 1869
Inkrafttreten:
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(Nr. 278.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 8. Mai 1869.

Auf Grund des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867. sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden, und zwar:

von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
außer den zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannten Bevollmächtigten,
der Geheime Ober-Finanzrath Henning;
von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Freiherr Pergler v. Perglas,
der Staatsrath v. Weber,
der Ministerialrath Berr;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Staatsminister Freiherr v. Friesen,
der Ministerialdirektor Dr. Weinlig,
der Oberst v. Brandenstein,
der Finanzrath Wahl;
von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath Freiherr v. Spitzemberg,
der Ober-Finanzrath Riecke;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Freiherr v. Türckheim,
der Ministerialrath Eisenlohr;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein:
außer dem zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannten Bevollmächtigten:
der Geheime Ober-Steuerrath Ewald;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
außer dem zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannten Bevollmächtigten:
der Staatsrath v. Müller; [134]
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach,
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
die zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannten Bevollmächtigten;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
der Ministerresident, Herzoglich Braunschweigische Geheime Rath v. Liebe;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg,
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen,
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Altenburg,
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Koburg und Gotha,
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt,
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt,
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen,
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
die zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannten Bevollmächtigten;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie,
der Finanzrath Dr. Heerwarth;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie,
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe,
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe,
von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck,
von dem Senate der freien und Hansestadt Bremen,
von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg:
die zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannten Bevollmächtigten.

Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 8. Mai 1869.
Der Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.