Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 8.000.000 Mark
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(Nr. 1168.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 8.000.000 Mark. Vom 9. Februar 1877.
Auf Grund der durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und der Telegraphenverwaltung, vom 27. Januar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 18) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß zur Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung an Stelle der laut Bekanntmachung vom 17. November v. J. Ziffer 2 (Reichs-Gesetzbl. für 1877 S. 8) zu demselben Zweck ausgefertigten, am 17. d. M. fällig gewordenen Reichs-Schatzanweisungen (Serie II von 1876) wiederum verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von acht Millionen Mark, und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und einhunderttausend Mark (Serie II der Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre 1877) ausgegeben werden.
- Den Zinssatz dieser Schatzanweisungen habe ich auf drei Prozent für das Jahr, und die Dauer ihrer Umlaufszeit auf vier Monate, nämlich vom 15. Februar bis 15. Juni 1877 festgesetzt.
- Die Reichsschuldenverwaltung ist wegen Ausfertigung der Schatzanweisungen mit näherer Anweisung versehen worden.
- Berlin, den 9. Februar 1877.