Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 14.300.000 Mark

Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 14.300.000 Mark.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1877, Nr. 1, Seite 8
Fassung vom: 17. November 1876
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 12. Januar 1877
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[8]


(Nr. 1158.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 14.300.000 Mark. Vom 17. November 1876.

Auf Grund der durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und der Telegraphenverwaltung, vom 27. Januar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 18) und durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Telegraphenverwaltung, vom 3. Januar 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 1) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß

1. zur Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Telegraphenverwaltung verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von sechs Millionen dreihunderttausend Mark, und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, funfzigtausend und einhunderttausend Mark (Serie I der Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre 1876),
2. zur Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von acht Millionen Mark, und zwar gleichfalls in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, funfzigtausend und einhunderttausend Mark (Serie II der Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre 1876)

ausgegeben werden.

Den Zinssatz dieser Schatzanweisungen habe ich auf drei Prozent für das Jahr, und die Dauer ihrer Umlaufszeit auf drei Monate, nämlich für die Serie I vom 23. Oktober 1876 bis 23. Januar 1877 und für die Serie II vom 17. November 1876 bis 17. Februar 1877 festgesetzt.
Die Reichsschuldenverwaltung ist wegen Ausfertigung der Schatzanweisungen mit näherer Anweisung versehen worden.
Berlin, den 17. November 1876.
Der Reichskanzler.

v. Bismarck.