Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 4.247.500 Thalern

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 4.247.500 Thalern.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 11, Seite 51
Fassung vom: 28. Januar 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 11. März 1871
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(Nr. 619.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 4.247.500 Thalern. Vom 28. Januar 1871.

Auf Grund der mir durch das Gesetz vom 29. November 1870., betreffend den ferneren Geldbedarf für die Kriegführung (Bundesgesetzbl. S. 619.), ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß zur Deckung der Kriegskosten fernerweit verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von vier Millionen zweihundert sieben und vierzig Tausend fünfhundert Thalern (Serie III. der Bundes-Schatzanweisungen vom Jahre 1871.) und zwar in Abschnitten von je Einhundert, Eintausend und zehntausend Thalern ausgegeben werden.

Den Zinssatz dieser Schatzanweisungen habe ich auf fünf Prozent jährlich und ihre Umlaufzeit auf ein Jahr, vom 1. Februar 1871. bis dahin 1872., festgesetzt.
Die Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden ist wegen Ausfertigung der Schatzanweisungen mit näherer Anweisung versehen worden.
Versailles, den 28. Januar 1871.
Der Bundeskanzler.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.