Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe neuer gestempelter Wechselblankets
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(Nr. 1477.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe neuer gestempelter Wechselblankets. Vom 10. Juli 1882.
Nach Aufräumung der Bestände an den einzelnen Sorten der nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 13. Juni 1879 (Reichs-Gesetzbl. S. 153) hergestellten gestempelten Wechselblankets werden neue derartige Blankets debitirt werden. Dieselben lauten über die gleichen Steuerbeträge wie die früheren Blankets, und werden bei den mit dem Debit von Wechselstempelmaterialien betrauten Postanstalten zu dem Preise des Stempelbetrages, auf welchen sie lauten, zum Verkauf gestellt werden.
- Der mit Arabesken in violetter Farbe umgebene Stempelaufdruck der neuen Blankets entspricht, abgesehen von dem in demselben fehlenden Vordruck für den Kassationsvermerk, dem Muster der nach der Bekanntmachung vom 22. November 1881 (Reichs-Gesetzbl. S. 271) hergestellten Wechselstempelmarken.
- Die in der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1869 (Bundes-Gesetzbl. S. 695) enthaltenen Anordnungen über den Debit der gestempelten Wechselblankets sowie über das Verfahren bei Erstattung verdorbener Blankets finden auf die neuen gestempelten Blankets ebenmäßig Anwendung.
- Neben den neuen dürfen auch die nach den bisherigen Vorschriften hergestellten gestempelten Wechselblankets zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer verwendet werden.
- Berlin, den 10. Juli 1882.