Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Erlasses über den Gebrauch des Kaiserlichen Adlers zur Bezeichnung von Waaren oder Etiketten

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Allerhöchster Erlasses vom 16. März d. J. über den Gebrauch des Kaiserlichen Adlers zur Bezeichnung von Waaren oder Etiketten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 12, Seite 93
Fassung vom: 11. April 1872
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 15. April 1872
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 814.) Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Allerhöchster Erlasses vom 16. März d. J. über den Gebrauch des Kaiserlichen Adlers zur Bezeichnung von Waaren oder Etiketten. Vom 11. April 1872.

In Ausführung des Allerhöchsten Erlasses vom 16. März d. J. (Reichsgesetzbl. S. 90) wird hierdurch bestimmt, daß bei Gebrauch und bei Abbildung des Kaiserlichen Adlers zur Bezeichnung von Waaren oder auf Etiketten die Form eines Wappenschildes ausgeschlossen ist.

Berlin, den 11. April 1872.
Der Reichskanzler.

Fürst v. Bismarck.