Allerhöchster Erlaß, betreffend den Gebrauch des Kaiserlichen Adlers zur Bezeichnung von Waaren oder Etiketten

Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend den Gebrauch des Kaiserlichen Adlers zur Bezeichnung von Waaren oder Etiketten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 11, Seite 90
Fassung vom: 16. März 1872
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 9. April 1872
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(Nr. 810.) Allerhöchster Erlaß, betreffend den Gebrauch des Kaiserlichen Adlers zur Bezeichnung von Waaren oder Etiketten. Vom 16. März 1872.

Auf Ihren Bericht vom 9. dieses Monats will Ich allen deutschen Fabrikanten den Gebrauch und die Abbildung des Kaiserlichen Adlers in der durch Meinen Erlaß vom 3. August vorigen Jahres unter 2 festgesetzten Form zur Bezeichnung ihrer Waaren oder Etiketten hierdurch gestatten und beauftrage Sie, das Weitere hiernach zu veranlassen.

Berlin, den 16. März 1872.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.