Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Instruktion über die Zusammensetzung der Sachverständigenvereine

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Instruktion über die Zusammensetzung etc. der Sachverständigenvereine.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1879, Nr. 28, Seite 266
Fassung vom: 16. Juli 1879
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 26. Juli 1879
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1324.) Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Instruktion über die Zusammensetzung etc. der Sachverständigenvereine. Vom 16. Juli 1879.

Der §. 6 der Instruktion über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigenvereine vom 12. Dezember 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 621) ist durch eine Bekanntmachung vom 16. Juli d. J. abgeändert worden, welche durch das Centralblatt für das Deutsche Reich veröffentlicht wird.

Berlin, den 16. Juli 1879.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Eck.