Bekanntmachung, betreffend den Rücktritt des Fürstenthums Montenegro von der Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Rücktritt des Fürstenthums Montenegro von der Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 9. September 1886 sowie von den am 4. Mai 1896 dazu getroffenen Zusatzübereinkommen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1900, Nr. 14, Seite 211
Fassung vom: 2. April 1900
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 2. April 1900
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Anmerkungen:
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(Nr. 2664.) Bekanntmachung, betreffend den Rücktritt des Fürstenthums Montenegro von der Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 9. September 1886 sowie von den am 4. Mai 1896 dazu getroffenen Zusatzübereinkommen. Vom 2. April 1900.

Die am 9. September 1886 zu Bern getroffene Uebereinkunft, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Reichs-Gesetzbl. 1887 S. 493 ff.), und die am 4. Mai 1896 in Paris zu dieser Uebereinkunft getroffenen Zusatzübereinkommen, nämlich eine Zusatzakte und eine Deklaration (Reichs-Gesetzbl. 1897 S. 759 ff. und S. 769 ff.), sind in Folge des beim Schweizerischen Bundesrath erklärten Rücktritts des Fürstenthums Montenegro von der gedachten Uebereinkunft im Verhältnisse zu Montenegro mit Ablauf des gestrigen Tages außer Kraft getreten.

Berlin, den 2. April 1900.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Graf von Bülow.