Bekanntmachung, betreffend den Beitritt von Tunis zum internationalen Vertrage zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel
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(Nr. 1872.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt von Tunis zum internationalen Vertrage zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel vom 14. März 1884 (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 151 ff.). Vom 6. September 1889.
Die Tunesische Regierung ist nach einer Mittheilung der Französischen Regierung gemäß Artikel 14 des internationalen Vertrages zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel vom 14. März 1884 diesem Vertrage beigetreten.
- Berlin, den 6. September 1889.