Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Republik Haïti zu den zur Berner internationalen Urheberrechts-Uebereinkunft getroffenen Zusatzübereinkommen
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(Nr. 2454.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Republik Haïti zu den am 4. Mai 1896 zur Berner internationalen Urheberrechts-Uebereinkunft vom 9. September 1886 getroffenen Zusatzübereinkommen. Vom 16. März 1898.
Nach einer Mittheilung des Schweizerischen Bundesraths ist die Republik Haïti den am 4. Mai 1896 in Paris zur Berner Uebereinkunft, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, vom 9. September 1886 getroffenen Zusatzübereinkommen, nämlich einer Zusatzakte und einer Deklaration (Reichs-Gesetzbl. 1897 S. 759 und S. 769) beigetreten.
- Als Tag des Beitritts ist der 17. Januar d. J. festgesetzt worden.
- Berlin, den 16. März 1898.