Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Britischen Kolonien und Besitzungen Canada, Neufundland, Cap, Natal, Neu-Süd-Wales, Tasmanien, West-Australien und Neu-Seeland zum internationalen Vertrage zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel

Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Britischen Kolonien und Besitzungen Canada, Neufundland, Cap, Natal, Neu-Süd-Wales, Tasmanien, West-Australien und Neu-Seeland zum internationalen Vertrage zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel vom 14. März 1884 (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 151 ff.).
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1888, Nr. 41, Seite 292
Fassung vom: 26. November 1888
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 5. Dezember 1888
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(Nr. 1831.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Britischen Kolonien und Besitzungen Canada, Neufundland, Cap, Natal, Neu-Süd-Wales, Tasmanien, West-Australien und Neu-Seeland zum internationalen Vertrage zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel vom 14. März 1884 (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 151 ff.). Vom 26. November 1888.

Die Königlich Großbritannische Regierung hat nach einer Mittheilung der Französischen Regierung gemäß dem Zusatzartikel zu dem internationalen Vertrage zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel vom 14. März 1884 die Erklärung abgeben lassen, daß die Bestimmungen dieses Vertrages auch auf die Britischen Kolonien und Besitzungen Canada, Neufundland, Cap, Natal, Neu-Süd-Wales, Tasmanien, West-Australien und Neu-Seeland Anwendung finden sollen.

Berlin, den 26. November 1888.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Graf von Bismarck.