Bekanntmachung, betreffend das Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands
[84]
(Nr. 1005.) Bekanntmachung, betreffend das Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands. Vom 11. Mai 1874.
In Ausführung des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath des Deutschen Reichs in seiner Sitzung vom 11. Mai d. J. an Stelle des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde vom 10. Juni 1870 (Bundes-Gesetzbl. für 1870 S. 419) und der Nachträge zu demselben vom 22. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. für 1871 S. 473) und 5. August 1872 (Reichs-Gesetzbl. für 1872 S. 360) ein neues Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands beschlossen, welches mit dem 1. Juli 1874 in Kraft treten und durch das Central-Blatt des Deutschen Reichs veröffentlicht werden wird.
- Berlin, den 11. Mai 1874.