Bekanntmachung, betreffend Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San José-Schildlaus. Vom 27. Juli 1909

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San José-Schildlaus.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1909, Nr. 46, Seite 893
Fassung vom: 27. Juli 1909
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 30. Juli 1909
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3652.) Bekanntmachung, betreffend Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San José-Schildlaus. Vom 27. Juli 1909.

Auf Grund des § 3 der Verordnung, betreffend Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San José-Schildlaus, vom 6. August 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 791) bestimme ich:

Die Vorschriften des § 1 der angeführten Verordnung finden auf die Einfuhr von Waren und Gegenständen der dort bezeichneten Art aus China und Hawai Anwendung.
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Berlin, den 27. Juli 1909.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.