Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Tumpitsch, Mirko
Band: 48 (1883), ab Seite: 111. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Franz Tuna in Wikidata
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Tuna, Franz|48|111|}}

Tuna, Franz (k. k. Oberlandesgerichtsrath und Professor an der juridischen Facultät in Prag, geb. in Mähren in der Nähe von Iglau um das Jahr 1810, gest. zu Prag am 20. November 1862). Er studirte die Rechte in Wien, wo er auch die juridische Doctorwürde erlangte. Dem Lehramte sich widmend, kam er als Professor des Civilrechts an die Lemberger Hochschule, von welcher er im Jahre 1851 in gleicher Eigenschaft nach Prag versetzt ward. Daselbst gab er seine Lehrkanzel bald auf und trat in den praktischen Justizdienst, in welchem er Staatsanwalt in Brünn, dann Generalprocuratorstellvertreter bei dem obersten Cassationshofe in Wien wurde. Nach Aufhebung der letzteren Behörde kehrte er wieder zum Lehrfache zurück und erhielt die durch Haimerl’s [Band VII, Seite 216] 1852 erfolgte Berufung nach Wien an der Prager Universität erledigte Lehrkanzel mit dem Titel und Range eines Oberlandesgerichtsrathes. In dieser Stellung wirkte er nahezu ein Jahrzehent, bis an sein Lebensende. Im Jahre 1861 bekleidete er die Würde des Rector Magnificus der Prager Hochschule und saß als solcher im böhmischen Landtage. Vom regsten Pflichtgefühle beseelt, versah er noch während seines schweren Leidens, das er mit beispielloser Geduld und Ergebung [112] ertrug, seine Amtsgeschäfte mit eifrigster Berufstreue. Die studirende Jugend lag ihm besonders am Herzen, und er erfreute sich sowohl in Lemberg – wo ich selbst Gelegenheit hatte, mich davon zu überzeugen – als in Prag ihrer vollen Sympathien. Beweis seiner Theilnahme für dieselbe sind seine letztwilligen Anordnungen, indem er sein ganzes Vermögen zu Stiftungen für ordentliche immatriculirte Hörer der Rechts- und Staatswissenschaften an der Prager Hochschule bestimmte, und zwar sollte kein Stiftungsplatz unter 300 oder über 400 fl. betragen, bei der Bewerbung aber nur die Würdigkeit entscheiden. Auch in den Legaten bedachte er die Studirenden, indem er den beiden Prager Lesevereinen je hundert Gulden vermachte. Ueberdies legirte er dem Dombauvereine 200 fl. und vergaß auch nicht der Armen in seinem letzten Willen. Schriftstellerisch war Tuna nicht thätig gewesen, aber er beherrschte das Fach, das er vortrug, mit seltener Gründlichkeit, und sein Vortrag zeichnete sich durch Präcision und große Klarheit aus. Der stattliche Leichenzug, an welchem sich neben der zahlreichen Studentenschaft sämmtliche Professoren, die Vertreter aller k. k. Behörden und die Repräsentanten anderer Corporationen in großer Anzahl betheiligten, zeigte, welcher Sympathien sich der Verewigte, der durch seine letztwilligen Anordnungen sich ein bleibendes Andenken geschaffen, in allen Schichten der Bevölkerung erfreute.

Bohemia (Prager polit. und belletr. Blatt, 4°.) 1862, 22. November, Nr. 277, S. 1246, und Abendblatt zu Nr. 278, S. 1269. – Allgemeine Zeitung (Augsburg, Cotta, 4°.) 1862, S. 5475.