Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Tolnay, Ludwig von
Band: 46 (1882), ab Seite: 29. (Quelle)
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4. Karl von Tolnay (geb. um 1818), der Sproß einer im Zalaer Comitate ansässigen Adelsfamilie, versah vor 1848 durch drei Jahre daselbst das Oberstuhlrichteramt, von welchem er dann freiwillig zurücktrat. Seine 1847 im genannten Comitate erfolgte Wahl in den ungarischen Landtag wurde beanständet, indem „Hiradó“ anläßlich derselben bemerkte, daß jenes Comitat zu Reichstagsdeputirten junge Männer wähle, welche bisher gar nicht Gelegenheit hatten, ihre parlamentarische Befähigung zu bethätigen. Im Jahre 1861 vom Bezirke Keszthely als Deputirter in den ersten nach der Achtundvierziger Katastrophe einberufenen ungarischen Reichstag entsendet, sprach Karl von Tolnay in der 31. Sitzung des Repräsentantenhauses am 28. Mai in übrigens sehr gemäßigter Weise, auf ein Beispiel aus der englischen Geschichte hinweisend, indem er die Rede des unter König Jacob lebenden gemeiniglich Herzog von Somerset genannten Lords Charles Seymour citirt, worin derselbe gegen die Absicht der Regierung, die Test-Acte, diese gesetzliche Garantie der Religion, und die Habeas Corpus-Acte, diese sicherste Stütze der Freiheit, umzustürzen, seine warnende Stimme erhebt. Tolnay fand hierin eine Analogie der ungarischen Zustände und kam zu dem Schlusse: daß weder über Geld- noch Steueranträge verhandelt werden sollte, daß ferner keine Krönung stattfinden könne, solange Ungarns Cardinalgesetze, hauptsächlich jene vom Jahre 1848, nicht zu Gesetzeskraft erhoben seien. Nach Allem aber hielt er die Adresse für die richtige gesetzliche und praktische Form und für das beste Mittel, diesen Zweck zu erreichen. [Der ungarische Reichstag 1861 (Pesth 1861, Osterlamm, 8°.) Bd. II, S. 37.] –