Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 39 (1879), ab Seite: 178. (Quelle)
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1. Dominik Stolz. Zeitgenoß, Arzt zu Mährisch-Schönberg. Im Jahre 1849 war Dr. Stolz im Besitze mehrerer verbotenen Druckschriften und wurde in Folge dessen von dem damaligen Militärgerichte zu einer mehrmonatlichen Arreststrafe verurtheilt. Als er nun im Jahre 1861 von den Landgemeinden des Wahlbezirkes Schönberg in den ersten mährischen Landtag gewählt wurde, ließ der Statthalter von Mähren eine neue Wahl ausschreiben, indem er geltend machte, daß Dr. Stolz in Folge [179] der oberwähnten Verurtheilung nicht das passive Wahlrecht besitze. Dagegen erklärte der Landtag, daß nur ihm die Prüfung der Wahlen zustehe, und setzte zur Prüfung jener des Dr. Stolz einen Ausschuß ein, welcher sich für die Giltigkeit derselben aussprach, worauf von Seite der Regierung diese Angelegenheit fallen gelassen wurde und der Abgeordnete seine Stelle im Landtage einnahm. In der Folge nicht wieder gewählt, betheiligte er sich im Jahre 1869 in hervorragender Weise an der Gründung des „Vereins der Freidenker“ in Mährisch-Schönberg, eines Vereines, dem rein kosmopolitische Anschauungen zu Grunde liegen und welcher, als der erste dieser Art in Mähren, Humanität, wahre Bildung und Aufklärung hauptsächlich durch öffentliche Vorträge und mittelst Lectüre freisinniger Zeitschriften und Werke fördern soll. Dr. Stolz’s Name kam aber insbesondere in die Oeffentlichkeit, als er seinen am 15. September (Mariä Namen) 1867 geborenen Sohn auf den Namen Hamilkar Maria taufen lassen wollte und der Caplan und nach diesem der Pfarrer sich weigerten, darauf einzugehen. Das war keine gelinde Aufregung in Mährisch-Schönberg! Der den Schönbergern wohl kaum bekannt gewesene Name Hamilkar wurde mit einem Male aus seiner historischen Dunkelheit gerissen und bildete den Gegenstand der Kaffeegesellschafts- und Bierhaus-Debatten. Im Allerheiligen-Kalender fand er sich nicht vor, und unter die elftausend Jungfrauen der h. Ursula ließ er sich als männlicher Name nicht einreihen. Endlich wurde durch Sprachforscher herausgebracht, daß der Name Hamilkar ein punisch-hebräischer sei und nichts Anderes heiße als Gottlieb, wie er z. B. im Slavischen als Bogumil, im Griechischen als Theophil vorkomme. Da sich die Geistlichkeit, wie erwähnt, weigerte, an dem kleinen Hamilkar Stolz den Taufact vorzunehmen, und sich der Vater keinen anderen Namen aufoctroyiren ließ, so wurde dem aus der Kirche ungetauft zurückgebrachten Knaben zu Hause von der Hebamme die Nothtaufe gegeben. [Neue freie Presse, 1867, Nr. 1102. – „Correspondenz aus Mährisch-Schönberg“.] –