BLKÖ:Stock, Friedrich (Pfarrer)

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Stock, Norbert
Band: 39 (1879), ab Seite: 65. (Quelle)
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Noch sei hier in Kürze des evangelischen Pfarrers zu Kloster Katzelsdorf bei Wiener-Neustadt in Niederösterreich, Friedrich Stock, gedacht, der in der zweiten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts in der religiösen Bewegung jener Tage eine Rolle spielte. Hanns Cyriak Freiherr von Polheim [Bd. XXIII, S. 63, Nr. 8], seiner Zeit Rector magnificus der Universität Rostock, hatte ihn von dort 1577 nach Oesterreich gebracht. Daselbst fand er als Prediger solchen Beifall, daß ihn die Baronin Teufel 1578 nach Kloster Katzelsdorf als Prediger und Schulrector berief. Als im Jahre 1580 eine Visitation der Kirche stattfand, zu welcher auch Dr. Bacmeister aus dem Reiche berufen worden, wohnte Stock als ordentlicher Visitator derselben bei und bei der Streitfrage über die Erbsünde schloß er sich dem [66] Artikel, der Declaration, wie ihn die versammelten Theologen gefaßt hatten, rückhaltslos an. Mit einem Male aber änderte er seine Ansicht und erklärte in einem Briefe ddo. 19. Juli 1581 an den Landmarschall Johann Wilhelm von Roggendorf [XXVI, S. 270, Nr. 6], der bekanntlich die Flaccianer in seinen Schutz nahm, daß er die im Vorjahre abgegebene Erklärung widerrufen und cassirt sehen wolle. Auf eine Aufforderung Dr. Bacmeister’s, die derselbe an Stock gerichtet, beharrte dieser bei seiner in dem erwähnten Briefe ausgesprochenen Ansicht. Bacmeister erließ nun am 27. Jänner 1583 an Friedrich Stock eine ernste Vermahnung, erstens daß er das Wort gebrochen, und zweitens, daß er doch seinen irrigen Gedanken fahren lassen wolle. Stock gab durch zwei Jahre keine Antwort darauf, so daß ihm Bacmeister am 11. Februar 1585 wieder schrieb und ihm erneuert seine Irrthümer vorhielt. Darauf endlich entschloß sich Pfarrer Stock zu einer Erwiderung, in welcher er Flaccius in dessen Disputation mit Strigelius vertheidigte, dann aber seine eigene Lehre und Glauben von dem Sündenfalle unserer ersten Eltern, von der durch Christum erworbenen Gerechtigkeit und Wiederaufrichtung des sündigen Menschen in der Rechtfertigung so erklärte, wie er dieselben in Rostock von den Theologen darstellen gehört haben wollte, und mit dem entschiedenen Ausspruche endete, daß er bei dieser Lehre in Zukunft verbleiben werde. Ob damit diese streitige Angelegenheit geendet, berichtet die hier folgende Quelle nicht. [Raupach, Evangelisches Oesterreich, Bd. V, S. 183 u. f.]