BLKÖ:Starhemberg, Gundakar (IV.)

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 37 (1878), ab Seite: 178. (Quelle)
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29. Gundakar (IV.) (gest. 1265), ein Sohn Gundakars (III.) und Kunigundens Gräfin von Plauen. Da sein Bruder Dietmar die Herrschaft Steyer, welche bis dahin im Besitze der Vorfahren Gundakars gewesen, durch Vergleich vom 30. August 1252 an Ottokar, Herzog von Oesterreich und Markgrafen von Mähren abtrat, nahm Gundakar an Stelle des Titels: Herr von Steyer, den seine Ahnen bisher geführt, den eines Herrn von Storchenberg oder Starhemberg an, den das Geschlecht nun auch beibehielt, so daß eigentlich Gundakar (IV.) als Gundakar (I.) von Starhemberg erscheint. Im Jahre 1261 machte Gundakar dem Stifte Garsten eine Schenkung und 1264 eine Stiftung, damit er und seine Nachkommen in dem Erbbegräbnisse daselbst beigesetzt würden. In seiner Ehe mit der Tochter Pilgrams von Capellen hatte er zwei Söhne und drei Töchter [vergleiche die Stammtafel], von denen sein jüngerer Sohn Gundakar (II.) den Stamm fortpflanzte. –