BLKÖ:Soretić, Franz de Paula Ritter von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 36 (1878), ab Seite: 19. (Quelle) | |||
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[20] religiösen Weihe gewidmete Sonntag dadurch zu einem pasar gün, d. i, einem Markttag, herabgewürdigt wurde, und die Christen gehindert waren, ihn als Ruhetag, der Andacht und dem Dienste des Herrn zu widmen. Im Juni 1859 zum k. k. Vice-Consul in Monastir, dem Hauptorte des ottomanischen General-Gouvernements von Rumelien (Rumeli Elajet), ernannt, bethätigte er in dieser selbständigen Stellung alsbald in solcher Weise seine Tüchtigkeit, daß ihn die k. k. Internuntiatur bei der Hohen Pforte zur provisorischen Leitung des k. k. Consulates in Constantinopel berief, worauf er im August 1862 zum wirklichen Consul ernannt ward. In dieser Stellung nahm er zunächst wahr, daß die Verlassenschaftsmasse des österreichischen Staats-Angehörigen Theodor Baltazzi, im Betrage von Einhundert Millionen Piaster, ganz in den Händen der Vormünderin belassen und kein Theil desselben zu Händen des Consulats hinterlegt worden war. Nach Beseitigung nicht unerheblicher Schwierigkeiten erwirkte er die Hinterlegung des kolossalen Pupillarvermögens in die Depositencasse und sicherte so neben den Consulargebühren dem Aerar an Depositentaxen die ansehnliche Summe von Einhunderttausend Gulden; auch brachte er Ordnung in die seit 30 Jahren in der Depositencasse befindlichen Depositengelder, in die für das Aerar eben so wichtige als einträgliche Gebarung mit denselben, und in das ganze Rechnungswesen, das einer Reorganisation und Klarstellung des ganzen Cassebestandes mit seinem Fonde, seinen Einnahmen und Ausgaben dringendst bedurfte. Im Mai 1863 ernannte ihn die k. k. Internuntiatur zum Präsidenten des Schul-Rathes für die in Constantinopel befindlichen österreichischen Nationalschulen. Wenngleich ein Ehrenamt, ist dasselbe nicht minder wichtig, und erfordert die ganze Energie eines sachkundigen Mannes, um die entsprechenden Resultate zu erzielen. Längst schon waren bei der Internuntiatur Verhandlungen gepflogen worden über die Errichtung eines eigenen Schulgebäudes, wozu der Grund über Vermittlung des k. k. Internuntius Freiherrn von Prokesch-Osten von der ottomanischen Regierung geschenkt worden war. Den Bemühungen des General-Consuls S. war es endlich gelungen, unter höchst vortheilhaften Bedingungen von zwei österreichischen, in Constantinopel ansässigen Staats-Angehörigen, den Brüdern Spiridion und Epaminondas Baltazzi, die erforderliche Summe von 40.000 Gulden zur Ausführung des Schulbaues zu entlehnen und die Sache dem längst erwünschten Ende zuzuführen. Aber noch mehr erreichte S. in seiner Eigenschaft als Schulraths-Präsident, indem es ihm schon wenige Monate später gelang, von den obgenannten zwei Brüdern die ganze geliehene Summe zum ewigen Geschenke für die Schule zu erhalten. Unter seiner unmittelbaren Leitung ging nun der Schulbau vor sich und wurde nach Vollendung des Gebäudes dasselbe am 6. Jänner 1865 feierlich eröffnet. In Anerkennung der vielfachen Verdienste, welche sich S. im Laufe der Jahre erworben, wurde er mit ah. Entschließung vom 13. Februar 1865 mit dem Orden der eisernen Krone 3. Classe ausgezeichnet. Im Jahre 1874 erfolgte seine Ernennung zum k. k. General-Consul in Genua, und im folgenden Jahre die Verleihung des Comthur-Kreuzes des Franz Joseph-Ordens. Im Jahre 1865 wurde S. den Statuten [21] des eisernen Kronen-Ordens gemäß in den erbländischen Ritterstand erhoben.
Soretić, Franz de Paula Ritter von (k. k. General-Consul'; geb. zu Osterz im Szluiner Regimente der k. k. Militärgrenze im Jahre 1825). Nach croatischer Schreibart erscheint er auch als Zoretić. Von katholischen Eltern, beendete die unteren Schulen und das Gymnasium in seiner Heimat, dann in Karlstadt, Gratz und am k. k. akademischen Gymnasium in Wien. Im Jahre 1844 begann er, nachdem er als gräflich Windhag’scher Stiftling in das Stadt-Convict aufgenommen worden, die philosophischen Studien, wendete sich dann jenen der Rechte zu, welche er im Jahre 1849 beendete. Nun mit einem außerordentlichen Adjutum jährlicher 300 fl. trat er am 14. August 1849 bei dem k. k. Militär-Appellationsgericht als Auditoriats-Candidat in den Staatsdienst. Schon nach neunmonatlicher Civil- und Criminalpraxis in Wien, wurde er im Mai 1850 zum Vice-Kanzler und Dolmetsch des damaligen k. k. Consulates zu Belgrad in Serbien ernannt, rückte im November 1852 zum Consulats-Kanzler vor, wurde aber unter Einem dem General-Consulate in Belgrad, das in der Zwischenzeit vom Consulate dazu erhoben worden, zur Dienstleistung zugetheilt. Während des Sommers 1853 leitete S. mehrere Wochen selbständig das General-Consulat, und gelang ihm in dieser Zeit die Befreiung des bosnischen Christenmädchens Maria Klics aus dem von Belgrad über Semlin nach Constantinopel reisenden Harem Tasli Paschas aus Serajewo in Bosnien. Im August 1856 zum General-Consulats-Kanzler zu Serajewo in Bosnien ernannt, führte er nach dem im Februar 1857 erfolgten Ableben des damaligen General-Consuls, mehrere Monate selbständig das General-Consulat für Bosnien. Als eines besonderen Umstandes zur Kenntniß der dortigen Culturverhältnisse sei bemerkt, daß es seinen Bemühungen gelang, daß bei der mit ungewöhnlichem Gepränge und unter Begleitung türkischen Militärs stattgehabten Leichenfeier seines Chefs das christliche Kreuz voran getragen wurde. Es war dieß seit der türkischen Eroberung zum ersten Mal geschehen, und so geringfügig uns heute dieß erscheinen mag; damals eine wirkliche Errungenschaft. Eine nicht geringere und in den Folgen ungleich einflußreichere Errungenschaft erzielte er durch Verlegung des Wochenmarktes in Serajewo vom Sonntag auf einen Wochentag; wozu die Bewilligung zu erlangen, ihm von der bosnischen Provinzial-Regierung nach eindringlichen Vorstellungen gelungen war. Bis dahin durften die bosnischen Christen nur an einem Sonntag den Markt in Serajewo halten; es war mit dieser für die Christen an und für sich unzukömmlichen Einrichtung seitens der Moslems ein Ausdruck der Verachtung gegen die christliche Religion verbunden, da der der- Ritterstands-Diplom ddo. 18. September 1865.
- Wappen. Im blauen Schilde ein goldener Stern mit drei dagegen im Kreise auffliegenden goldenen Bienen. Auf dem Schilde ruhen zwei gekrönte Turnierhelme. Die Helmkrone zur Rechten trägt einen offenen, rechts von Gold über Blau und links abgewechselt quer getheilten Adlerflug mit zwei dazwischen emporwachsenden goldenen Kornähren. Aus der Helmkrone zur Linken wächst ein goldener Löwe mit ausgeschlagener rother Zunge hervor, zwischen beiden Pranken einen abgekehrten silbernen Halbmond vor sich tragend.