BLKÖ:Schwarzenberg, Johann (III.) von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 33 (1877), ab Seite: 27. (Quelle)
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33. Johann (III.) von Schwarzenberg (gest. 24. September 1588). Von der fränkisch-hohenland-bayerischen Linie der älteste Sohn Friedrich’s (Nr. 22), aus dessen erster Ehe mit Walburga Gräfin Helfenstein. Da seine Geschwister Paul, Friedrich und Albert alle vor ihm starben, Friedrich’s Ehe mit mit Sabine Reuß von Plauen kinderlos geblieben, so fiel auf Johann der Alleinbesitz der Stammgüter, und deren Revindication aus den Händen der Vergewaltiger, in welche diese unter seinem Vater in die Wirren des Bauernkrieges gefallen waren, er auf das Empfindlichste und nicht ohne Erfolg bemüht gewesen. Johann’s Zeit fällt gerade in jene der Grumbach’schen Händel, von denen er aber, treu an Kaiser haltend, fern blieb, und in Anerkennung eben dieser Treue wurde er am 21. Mai 1566 auf demselben Reichstage zu Augsburg, auf welchem die neu durchgesehene Landfriedens- und Executionsordnung neu bekräftigt, die gegen Wilhelm von Grumbach ausgesprochenen Achtssentenz bestätigt und mit deren Vollzug der Churfürst von Sachsen August beauftragt wurde, zugleich mit seinen damals noch lebenden Brüdern Paul und Friedrich und seinen Vettern Otto Heinrich, Christoph und Johann Gerwig von der bayerischen Linie in Anerkennung ihres uralten Adels und ihrer um Kaiser und Reich erworbenen Verdienste in den Grafenstand erhoben und die Stammherrschaft Schwarzenberg zu einer Reichsgrafschaft gemacht. Sonst ist über Johann’s Leben wenig bekannt, und die wenigen vorhandenen Nachrichten, so daß er in den burgundischen Kriegen jener Tage mitgefochten, in denselben schwer verwundet worden und in die Gefangenschaft der Franzosen gerathen sei, aus welcher er sich durch großes Lösegeld befreit: so glaubwürdig sie an und für sich sind, entbehren fester Angabe. Graf Johann war mit Maria Jacobe Gräfin Oettingen, verwitweten Pfalzgräfin von Simmern, einer Schwester seiner Stiefmutter (seines Vaters Friedrich dritte Frau), vermält, die ihm jedoch keine Kinder geschenkt, so daß die fränkischen Güter nach Johann’s im Jahre 1588 erfolgten Tode an die Grafen Schwarzenberg, von der jüngeren bayerischen Linie, u. z. an Graf Otto Heinrich übergingen. –