Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 32 (1876), ab Seite: 214. (Quelle)
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Von Schunn’s Söhnen trat Andreas (geb. 16. October 1722, gest. 7. Jänner 1766) in die Fußstapfen des Vaters, wurde, nachdem er in Jena und Halle studirt, [215] im Jahre 1750 Schulrector in Hermannstadt. 1758 Archidiakon oder Stadtprediger, 1762 Stadtpfarrer, bald darauf Syndicus und 1765 Decan des Hermannstädter Capitels. Eine Verkühlung, welche er sich während der Predigt am Neujahrstage 1766 durch die große herrschende Kälte zugezogen, machte seinem Leben im Alter von erst 43 Jahren ein Ende. Seiner Umsicht verdankt das Hermannstädter evangelische Gymnasium eine wohlthätige, das Wesen des Unterrichts mächtig fördernde Reform, zugleich erhielten die Lehrer ein höheres Gehalt. Außer einigen Gelegenheitsreden, darunter eine auf weiland Kaiser Franz I., erschien von ihm ein „Vollständig vermehrtes Hermannstädtisches Gesangbuch, darinnen 688 auserlesene alte und neuere Lieder gesammelt und nach den Abtheilungen des geoffenbarten Lehrbegriffs in Ordnung gebracht worden ...“ (Hermannstadt 1766, gr. 8°.; wieder 1770 und 1776). –