BLKÖ:Schröder von Stötteritz, Nikolaus
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 31 (1876), ab Seite: 343. (Quelle) | |||
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6. Nikolaus Schröder von Stötteritz (k. k. Major, geb. zu Mecheln im Jahre 1770, Todesjahr unbekannt). In der kaiserlichen Armee, und zwar zuerst im Infanterieregimente Alt-Württemberg, dann seit März 1788 im Infanterie-Regimente Alois Fürst Liechtenstein Nr. 12 dienend, rückte er stufenweise zuletzt zum Major vor. In dieser Zeit hat er in den Jahren 1788 und 1789 gegen die Türken, in den Jahren 1792, 1792, 1794, 1795, 1796, 1797, 1799, 1800, 1801, 1805, 1813, 1814 und 1815 gegen Frankreich, im Jahre 1809 gegen die polnischen Insurgenten und im Jahre 1812 gegen Rußland gefochten, sich in den genannten Feldzügen immer als muthiger Soldat bewiesen, sich aber insbesondere im Jahre 1795 bei der Erstürmung der Mainzer Linie und im Jahre 1796 bei der Affaire bei Stockach beim Angriffe des Steislinger Waldes durch Tapferkeit und Einsicht ausgezeichnet. In Folge dessen wurde S. mit ah. Entschließung vom 18. März 1819 in den Adelstand erhoben, das Diplom aber mit dem Prädicate von Stötteritz erst für seine Witwe und die Kinder am 18. December 1840 ausgefertigt. [Adelstands-Diplom ddo. Wien 18. December 1840. – Wappen. In Roth ein schmaler goldener rechter Schrägebalken, in welchem ein in der Befestigungskunst sogenannter spanischer Reiter von natürlicher Gestalt gleichfalls schrägrechts gestellt ist. Der Schrägebalken ist überdieß im Oberwinkel des Schildes von einem goldenen schreitenden Löwen mit ausgeschlagener rother Zunge und über sich geschlagenem Schweife, im Unterwinkel aber von einem geharnischten, mit goldenen Spangen geschmückten Arm, welcher einen blanken alterthümlichen Säbel an goldenem Gefäße zum Streiche schwingt, begleitet. Auf dem Schilde ruht ein offener goldgekrönter rechtsgekehrter Turnierhelm, aus dessen Krone zwei von Gold und Roth abwechselnd quergetheilte und mit den Sachsen gegeneinander gekehrte Adlerflügel emporwachsen. Die Helmdecken sind roth, mit Gold unterlegt.] –