BLKÖ:Sachse von Rothenberg, Friedrich

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Sachs
Band: 28 (1874), ab Seite: 28. (Quelle)
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Sachse von Rothenberg, Friedrich (k. k. Staatsbeamter, geb. zu Brüx in Böhmen 16. December 1798). Seines Vaters, der damals als k. k. Hauptmann zu Brüx in Garnison lag, jüngster Sohn. Frühzeitig vom Vater verwaist, blieb er bei seiner Mutter in seinem Geburtsorte und legte daselbst die Normal-Hauptschule, dann die Gymnasial- und philosophischen Studien mit ausgezeichnetem Erfolge zurück. Seiner Vorliebe für den Dienst in der kais. Armee, in welcher seine drei älteren Brüder standen, konnte er aus dem Grunde nicht folgen, weil er im Wachsthume zurückgeblieben war; somit wendete [29] er sich den juridisch-politischen Studien zu, welche er in Olmütz begann und an der Wiener Hochschule in eminenter Weise im Jahre 1821 beendete. Ungeachtet der zu jener Zeit eben nicht sehr verlockenden Aussichten im Staatsdienste trat doch S. in der politischen Sphäre in denselben, und zwar im October 1821 bei dem k. k. Kreisamte V. U. M. B. zu Korneuburg ein, von wo er im Jahre 1827-zur Dienstleistung bei der niederösterreichischen Landesregierung einberufen wurde. Erst nach einer mehr als 14jährigen. stets angestrengten und oft belobten Dienstleistung ward ihm die bevorzugte Beförderung zum Regierungs-Concipisten unterm 4. Februar 1836 zu Theil. In diese Dienstperiode fielen die erste und zweite österreichische Gewerbs-Producten-Ausstellung, bei welchen er (neben seinen sonstigen Berufsgeschäften) als Secretär fungirte und nach Beendigung der zweites mit der Redigirung des Hauptberichtes betraut wurde. Mit dem Jahre 1843, in welchem er bei der bestandenen k. k. vereinigten Hofkanzlei zur aushilfsweisen Dienstleistung berufen wurde, fand seine stets angestrengte und pflichtgetreue Dienstleistung eine lange vorher schon wohlverdiente lohnendere Anerkennung, indem derselbe schon im nächsten Jahre (19. Jänner 1844) zum Hofconcipisten mit Verwendung im Präsidial-Bureau ernannt wurde. Unterm 20. April 1847 erhielt er den Titel und Charakter eines Hofsecretärs, wurde unterm 16. April 1848 zum systemmäßigen Hofsecretär ernannt, unterm 1. Juni 1849 zum k. k. Sections- und im folgenden Jahre zum Ministerialrathe befördert. In den zwei letzten Eigenschaften wurde er mit der Kanzleidirection, dann mit der Führung der Adels- und Beamten-Personalangelegenheiten betraut. Im Jahre 1853 wurde er Mitglied der Commission bei dem Obersthofmeisteramte wegen Verleihung von geheimen Raths-, Kämmerer- und Truchseßwürden und dann jener bei dem Armee-Obercommando wegen Unterbringung von Militär-Aspiranten. Von ihm wurde die Reorganisirung der Behörden der Gesammtmonarchie durchgeführt. Verschaffte ihm seine mit wahrer Selbstverleugnung verbundene, höchst angestrengte Dienstleistung auch die ah. Anerkennung durch die mit ah. Entschließung ddo. 9. Mai 1854 erfolgte Verleihung des Ritterkreuzes des kais. österreichischen Leopold-Ordens, so gab sie doch zugleich den Anlaß zu seiner Pensionirung. Bei Reorganisirung der Behörden Galiziens sah er sich, durchdrungen von der Idee der Reichseinheit und von der Nothwendigkeit, daß in den neuen Organismus nur vorwurfsfreie, pflichtgetreue Beamte, deren Ergebenheit für die Regierung keinem Zweifel unterworfen werden konnte, aufgenommen werden dürfen, genöthigt, den Vorschlägen des damaligen, von anderen Anschauungen ausgehenden und insbesondere dem Nationalprincipe huldigenden Statthalters Agenor Grafen Gołuchowski, dessen allgemein bejubelte Entlassung der Wiener Volkswitz mit dem Wortwitze: Agenor – a geh nur – besiegelte, energisch entgegen zu treten. Als aber dieser nachher zum Minister des Innern ernannt wurde, hatte er nichts angelegentlicheres zu thun, als auf die Entfernung, sohin Pensionirung des ihm mißliebigen Mannes bei Sr. Majestät anzutragen, welche sofort auch mit ah. Entschließung vom 8. November 1859, unter Bezeugung der ah. Zufriedenheit mit. seiner langjährigen und treu ergebenen Dienstleistung ausgesprochen wurde. Bemerkenswerth [30] bleibt hierbei, daß derselbe Minister bei Intimirung der Pensionsanweisung dem durch ihn entfernten Ministerialrathe für die durch eine lange Reihe von Jahren bewiesene aufopfernde und sehr ersprießliche Dienstleistung seinen besonderen Dank aussprach. Mit Sachse’s unfreiwilliger Versetzung in den Ruhestand wurde dem Staatsdienste eine erprobte Kraft vor der Zeit entzogen, denn Sachse hatte mit seiner Erfahrung und mit seinem nicht bureaukratischen, sondern staatsmännischen Scharfblicke an der Stelle, an der er so lange gewirkt, in ersprießlichster Weise lange noch wirken können. Als Kanzleidirector des Ministeriums des Innern, in welcher Eigenschaft ihm auch die Personalangelegenheiten desselben übertragen waren, hinterließ er ob seiner Gerechtigkeit, mit Milde gepaarten Strenge, ob seiner Energie, die nicht im angestrengtesten Dienste erlahmte, wie in den Jahren 1848 und 1849, wo er viele Nächte nicht aus den Kleidern kam, ob des Wohlwollens, mit dem er selbst Bestrebungen unterstützte und förderte, die eben nicht in seinen Wirkungskreis gehörten, ein herrliches Andenken. Er war in Anbetracht des wenig Angenehmen und vielfach Odiosen, das mit diesem ebenso heiklichen als schwierigen Amte verbunden ist, und worin er sich ebenso als echter österreichischer Patriot, wie als wahrer väterlicher Freund, tüchtiger und tadelloser Beamter bewährte, das wahre Ideal eines Kanzleidirectors. In dieser Richtung war S. eine Specialität und die zahlreichen Referate von seiner Hand in politischen und Personalangelegenheiten bekunden den feinen Menschenkenner und den sittenstrengen Staatsbeamten, der in seltener Selbstlosigkeit eben nur in der treuen Pflichterfüllung den schönsten Lohn findet. Sachse, der bei jedem Beamten in erster Linie auf absolute Hingebung und correcte Haltung im Staatsdienste schaute, hatte während seiner Leitung als Kanzleidirector ein Beamten-Personal im politischen Dienste herangebildet, das sich ein halbes Decennium nach seinem Abgange in einer Periode, in welcher Felonie und Staatsverrath unter der Maske des Föderalismus den Staat in seinen Grundvesten zu unterwühlen suchten, glänzend bewährt und den ungetrübten Glanz des österreichischen Beamtenstandes erhalten hat. Nur persönliche Willkür, Unverstand und unlauteres Gebaren konnten auf vorzeitiger Entfernung eines solchen Mannes aus dem Dienste des Staates beharren.

Adelstands-Diplom ddo. 9. September 1772. – Wappen. Schon der Großvater des Ministerialrathes Sachse von Rothenberg, Johann Sachse, Hauptmann im damaligen Infanterie-Regimente Kinsky, ist für seine ausgezeichnete Dienstleistung mit dem Degen vor dem Feinde und im Frieden mit Diplom vom 9. September 1772 in den erbländischen Adelstand mit dem Prädicate von Rothenberg erhoben worden. Das Wappen ist ein in der Mitte quergetheilter Schild. Im oberen blauen Felde entspringen aus einer auf einem grünen Hügel ruhenden goldenen Krone drei silberne nebeneinander gestellte Straußenfedern. Im unteren silbernen Felde befindet sich am unteren Schildesrande ein rother Dreiberg, dessen mittlerer die beiden äußeren überragt und deren jeder mit einer sechsblattrigen goldenen Rose belegt ist. Auf dem Schilde ruht ein zur Rechten gekehrter gekrönter Turnierhelm, aus dessen Krone drei Straußenfedern, eine blaue zwischen silbernen, emporwallen.