Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Sárváry, Adalbert
Nächster>>>
Sárváry, Paul
Band: 28 (1874), ab Seite: 264. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Franz Sárváry in Wikidata
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Sárváry, Franz|28|264|}}

Sàrvàry, Franz (Rechtsgelehrter, geb. zu Debreczin 17. October 1808), ein Sohn Paul Sárváry’s [s. d. Folg.]. Seine Studien machte er in Debreczin und ergriff nach deren Vollendung die juridische Laufbahn. Im Jahre 1830 wurde er Schreiber des Biharer Comitates und wohnte als solcher dem ungarischen Landtage bei. Im folgenden Jahre erhielt er das Advocaten-Diplom und übte sein Amt durch drei Jahre bei der Debrecziner Districtstafel aus. Als im Jahre 1834 zu Losoncz eine juridische Facultät errichtet worden, gab er die Advocatur auf und folgte einem Rufe als Professor der Rechte an derselben. Im Jahre 1838 legte er aber sein Lehramt nieder und begab sich nun nach Pesth, wo er wieder die Advocatur aufnahm und auf dem Landtage als Repräsentant der Abwesenden fungirte. Ueber diesen Landtag führte er gemeinschaftlich mit seinem jüngeren Bruder Anton ein Tagebuch, welches er später der Bibliothek der Debrecziner Lehranstalt zum Geschenke machte. Im Jahre 1840 zum Protokollisten an dem Debrecziner Wechselgerichte ernannt, wurde er im folgenden Jahre Wechselgerichts-Advocat, im Jahre 1847 Notar des Wechselgerichtes in Debreczin, 1849 Secretär einer Obergespanschaft, 1850 Präsident des Debrecziner Stuhlgerichtes, 1854 Rath des Großwardeiner Landesstuhles und 1856 Rath des Großwardeiner Oberstuhlgerichtes. Schon als Professor der Rechte in Losoncz schrieb er einen Auszug aus dem Strafgesetze und eine Abhandlung über die Rechte der ungarischen Protestanten, später die Werke: „Világositó és rendszeres előadásat az 1836-ki urbéri törvényeknek“, d. i. Erläuternde und systematische Darstellung der Urbarialgesetze aus dem Jahre 1836 (1837); – „Váltotörvény alapelveit Sardagna után“, d. i. Die Grundsätze des Wechselgesetzes nach Sardagna (1841) und „Földesur és jobbágy kézi könyvét törvényi tekintetben“, d. i. Handbuch in Gesetzessachen, betreffend den Grundherrn [265] und Lehensmann (1842). – Sein vorerwähnter jüngerer Bruder Anton gab Friedrich List’s Buch: „Das nationale System der politischen Oekonomie“ in ungarischer Uebersetzung heraus.

Magyar irók u. s. w. Zweiter, den ersten ergänzender Theil, von Danielik, S. 278. – Nagy (Iván), Magyarország családai czimerekkel és nemzékrendi táblákkal, d. i. Die Familien Ungarns mit Wappen und Stammtafeln (Pesth 1860, Moriz Ráth, 8°.) Bd. X, S. 76 [mit genealogischen Nachrichten über die Familien Paul und Franz Sárváry’s].