BLKÖ:Rogge, Heinrich Friedrich Albrecht Ritter von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Rogisanzky, Joseph
Band: 26 (1874), ab Seite: 272. (Quelle)
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Rogge, Heinrich Friedrich Albrecht Ritter von (Industrieller, geb. zu Wien im Jahre 1811, gest. zu Meran in Tirol 30. December 1872). Widmete sich von Jugend auf dem Handlungs- und in der Zeit von 1840 bis 1854 vorzüglich dem Colonial- und Farbwaarengeschäfte, betrieb aber von 1854 an ausschließend Bank- und Wechselgeschäfte. Beweise des ihm von allen Seiten gezollten Vertrauens sind die ihm übertragenen Aemter eines Ausschusses der Nationalbank, Directors und Censors der ersten österreichischen Sparcasse, Verwaltungsrathes und seit 1867 Präsidenten der Escomptebank, ungerechnet die vielen Verwaltungsrathstellen mehrerer Eisenbahn- und anderer Unternehmungen, zu einer Zeit, wo der Gründungsschwindel noch nicht seuchenartig grassirte, wie in der Gegenwart. Als die Escomptebank im Jahre 1832 in’s Leben trat, hatte R. wesentlichen Antheil an der Gründung dieses für die finanziellen und volkswirtschaftlichen Interessen des Kaiserstaates so wichtig gewordenen Geldinstitutes, das gegenwärtig zu den geachtetsten und einflußreichsten [273] des Staates gehört. Im Jahre 1862 trug R. als Ausschuß der Nationalbank wesentlich zur Annahme der Bankacte bei und hatte bei mehreren Creditoperationen des Staates, namentlich aber bei dem Entwurfe des Planes zu der Creditoperation des Jahres 1864 wesentlichen Einfluß. Auch in den politischen und Kriegswirren bewährte sich R. als österreichischer Patriot, so im Jahre 1848 als Bezirkschef der Nationalgarde des zweiten Stadtbezirkes (Wimmerviertels) und in den Jahren 1849 und 1850 als Obmann der Vertrauensmänner dieses Bezirkes für Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung. R. wurde damals mit dem goldenen Verdienstkreuze mit der Krone geschmückt. Im Jahre 1866 gab er aber ansehnliche Spenden zur Errichtung des freiwilligen Krakusenregiments und des Wiener Freiwilligencorps. Für seine Verdienste auf industriellem und finanziellem Gebiete, wie für sein patriotisches Verhalten wurde R. mit Allerhöchster Entschließung vom 24. Januar 1867 mit dem Orden der eisernen Krone 3. Cl. ausgezeichnet. R. wurde den Statuten gemäß im Mai desselben Jahren in den erbländischen Ritterstand erhoben. Noch sei bemerkt, daß R., der unvermält gestorben, einen ansehnlichen Theil des hinterlassenen Vermögens zu wohlthätigen Stiftungen – die Herausgeber dieses Lexikons leider nicht näher anzugeben vermag – gewidmet hat.

Ritterstands-Diplom ddo. 8. Mai 1867. – Neue freie Presse (Wiener polit. Blatt) 1873, Nr. 3006. – Wappen. In Blau ein zweiarmiger silberner Schiffsanker mit gleichfalls silbernem doppelten, links abhängenden Ringe und Querholz, im Herzen belegt mit einem silbernen, ebenso beiderseits beflügelten Rade. Auf dem Schilde ruhen zwei gekrönte Turnierhelme. Aus der Krone des rechten Helms wallen drei Straußenfedern, und zwar eine silberne zwischen blauen empor; jene des linken trägt einen von Silber über Blau quergetheilten Adlerflügel. Die Helmdecken sind blau, mit Silber unterlegt.