BLKÖ:Pillersdorf, Hermann Freiherr von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 22 (1870), ab Seite: 302. (Quelle)
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4. Hermann Freiherr von Pillersdorf (geb. 15. December 1817). Ein Sohn des im Jahre 1869 verstorbenen Anton Freiherrn v. P. und Neffe des Freiherrn Franz. Widmete sich nach in der Theresianischen Ritterakademie beendeten Studien dem Staatsdienste und wurde, stufenweise rasch vorrückend, während des Ministeriums Bach überzähliger Kreiscommissär, 1850 k. k. Bezirkshauptmann in Brünn, 1854 Statthaltereirath zu Trencsin in Ungarn, später Comitatsvorstand. Nachdem er bei Beginn der Ausgleichs-Verhandlungen mit Ungarn in Folge der Gołuchowski’schen Gewaltmaßregeln gegen die Beamten in Disponibilität versetzt worden, erfolgte mit Allerhöchster Entschließung vom 28. April 1863 seine Ernennung zum Landeschef in Schlesien, welchen Posten er bis zu seiner am 25. Juni 1865 erfolgten Versetzung in den Ruhestand bekleidete. Als Abgeordneter des Großgrundbesitzes wurde Freiherr Hermann von dem schlesischen Landtage in den Jahren 1865 und 1867 in den Reichsrath gewählt. Freiherr Hermann ist Ritter des Franz Joseph-Ordens und Besitzer des Gutes Branek in Mähren. [Hahn (Sigmund), Reichsraths-Almanach für die Session 1867 (Prag 1867, H. Carl J. Satow, 8°.) S. 133.] –