BLKÖ:Menghin, die Freiherren von, Genealogie
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 17 (1867), ab Seite: 345. (Quelle) | |||
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Ferdinand I. hatte dem kaiserlichen Hofcaplan Alexander Menghin nebst seinen Brüdern und Vettern von Mailand am 12. Juli 1559 einen Wappenbrief ertheilt. Der Protomedicus und Innsbrucker Arzt Johann Michael von Menghin, gleichfalls dieser Familie angehörend, dessen Lebensskizze oben mitgetheilt, erhielt in Anerkennung seiner Verdienste als Arzt, Schul- und Fachmann von der Kaiserin Maria Theresia mit Diplom vom 8. April 1769 den Adel und mit einem zweiten vom 10. October 1777 den Ritterstand mit dem Prädicate von Brunnenthal. Da Johann Michael Menghin im Jahre 1789, ohne Nachkommen zu hinterlassen, gestorben war, erlangte seines Bruders Sohn Joseph von Menghin, zu jener Zeit Präsident des Provinzial-Tribunals und Director der juridischen Studien in Padua, in Anerkennung seiner im Staatsdienste erworbenen Verdienste mit Diplom vom 12. September 1840 den österreichischen Ritterstand mit dem Prädicate von Brezburg. Mit Allerh. Entschließung vom 19. Juni 1851 ward M. sein Ansuchen, in den Ruhestand zu übertreten, bewilligt, jedoch hatte er bis zur Activirung der neu zu organisirenden Gerichte im lombardisch-venetianischen Königreiche auf seinem Dienstposten zu verbleiben; zu gleicher Zeit wurde ihm in Anerkennung seiner Verdienste das Ritterkreuz des Leopold-Ordens verliehen. So verblieb M. bis zur Reorganisirung der Gerichte im Amte und bekleidete es bis zum 26. December 1856, und zugleich seit 1852 bis 29. November 1856 die Rectorswürde der Paduaner Hochschule. Als er dann im November 1856 seines Amtes enthoben wurde, erhielt er mit Allerh. Entschließung vom 29. November 1856 das Ritterkreuz des St. Stephan-Ordens, welchem statutengemäß mit Diplom ddo. Wien 4. April 1859 die Erhebung in den Freiherrnstand folgte. Nicht lange genoß M. die Muße seines Ruhestandes, denn schon im folgenden Jahre starb er. M. war am 10. April 1786 zu Brez im Trienter Kreise geboren und ist am 17. Februar 1860 im Alter von 74 Jahren gestorben, nachdem er 35 Jahre im lombardisch-venetianischen Königreiche im Justizfache gedient. Menghin war (seit 7. Juni 1812) mit Anna dal Lago von Sternfeld (geb. 6. Juni 1789) verheirathet, und stammen aus dieser Ehe zwei Söhne: Achilles und Orestes. Ersterer, Achilles (geb. 28. Mai 1813), ist Doctor der Rechte und war k. k. Oberlandesgerichtsrath zu Venedig. Seit 18. December 1854 mit Marianna geb. Gräfin Martini von Grüngarten und Neuhof zu Riva (geb. 29. Mai 1835) vermält, stammt aus dieser Ehe ein Sohn: Alois (geb 1. October 1855). Der zweite Sohn, Orestes (geb. 21. September 1816), ist gleichfalls Doctor der Rechte und war gleichfalls k. k. Oberlandesgerichtsrath zu Venedig. Seit 17. März 1847 mit Amalie geb. von Ceschi di Santa Croce (geb. zu Roveredo 14. Juni 1823) vermält, stammen aus dieser Ehe: Joseph(geb. 21. December 1851); Eugenie (geb. 14. April 1854); Antonie (geb. 18. October 1855); Violante (geb. 21. Jänner 1857) und Maria (geb. 22. October 1859). [Freiherrnstands-Diplom vom 4. April 1859. – Bote für Tirol und Vorarlberg 1860, Nr. 60: Nekrolog. – Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser (Gotha, Justus Perthes, 32°.) XVII. Jahrgang (1863), S. 630; XVII. Jahrg. (1867), S. 601.] – Wappen der Freiherren von Menghin. In die Länge getheilter Schild. Rechts in Gold ragt aus der Theilungslinie ein schwarzer Adler mit ausgeschlagener rother Zunge hervor; die linke Hälfte ist blau und golden viermal in die Länge gestreift. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone mit zwei darauf gestellten gekrönten Turnierhelmen. Auf der Krone des rechten Helms steht ein ausgebreiteter schwarzer Adler mit ausgeschlagener rother Zunge, nach innen sehend. Aus jener des linken Helms wächst ein Mohr in einem von Gold und Blau längsgetheilten, mit goldenen Knöpfen geschlossenen und mit Gürtel und Aufschlägen in gewechselten Tincturen versehenen langen Kleide hervor, welcher in der rechten Hand drei aufrecht verschränkte Pfeile. und zwar einen goldenen zwischen einem blauen und einem schwarzen, emporhält, die Linke in die Hüfte stemmt und dessen Haupt mit einem von Gold und Blau gewundenen Bunde mit rückwärts flatternden Enden und einer auf diesem ruhenden goldenen Zinkenkrone geschmückt ist. Die Helmdecken des rechten Helms sind schwarz, jene des linken blau, insgesammt mit Gold unterlegt. Das Wappenfeld der Menghin von Brunnenthal ist [346] ganz gleich dem freiherrlichen der Menghin von Brezburg, auf ersterem jedoch ruht nur Ein rechtsgekehrter gekrönter Helm, aus dessen Krone sich der vorbeschriebene Mohr mit den drei Pfeilen erhebt.
Zur Genealogie der Freiherren von Menghin. Die heutige freiherrliche Linie der Menghin von Brezburg zu Brez stammt von den Menghin von Brunnenthal ab. Die Menghin weisen ihren Adel bis in’s 16. Jahrhundert zurück nach. Kaiser