BLKÖ:Margelik, Johann Wenzel Freiherr

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 16 (1867), ab Seite: 440. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Johann Wenzel Margelik in Wikidata
GND-Eintrag: 159585139, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Margelik, Johann Wenzel Freiherr|16|440|}}

Dessen Sohn aber, Johann Wenzel, k. k. Hofrath und Ritter des St. Stephan-Ordens, erlangte im Jahre 1785 die freiherrliche Würde. Johann Wenzel war einer der ausgezeichnetesten Staatsbeamten seiner Zeit. Geboren um das Jahr 1750, beendete er in Prag seine Studien, trat dann in den Staatsdienst und that sich zuerst bei der Untersuchung der böhmischen Bauernunruhen im Bunzlauer, Rakonitzer, Czaslauer und Elbogner Kreise und im Egerbezirke durch seine Umsicht auf das Rühmlichste hervor. Später, in Prag, bewährte er seine Tüchtigkeit in der Verwaltung des Prager Findelhauses, dessen Vereinigung mit dem französischen und italienischen Spitale er durchführte und es erzielte, daß an Stelle von 600 Waisen wie bis dahin nun über deren Tausend erhalten werden konnten. M. wurde nun wirklicher Gubernialrath, arbeitete im Unterthansfache und zwar zunächst jene Gesetze aus, welche die Bestimmung des Verhältnisses zwischen Unterthan und Grundobrigkeit, und die Art und Weise des Vorganges in Unterthansgeschäften zum Gegenstande hatten. Im Jahre 1779 wurde er wirklicher Hofrath und arbeitete in der Robotregulirung der österreichischen Erbländer und an der Aufhebung der Leibeigenschaft in eben diesen und in Böhmen. In allen seinen Maßnahmen [441] bekundet sich ein Geist seltener Mäßigung und Humanität; als mehrjähriger Referent in geistlichen und Cultussachen trugen seine Anordnungen und Verfügungen das Gepräge christlicher Toleranz. Seinen Talenten, seinem rastlosen Fleiße in Geschäften, seinem Patriotismus, vereint mit ungemeiner Freimüthigkeit, verdankte er die Huld seines Kaisers, der ihm das Ritterkreuz des St. Stephan-Ordens verlieh und ihn mit Diplom vom 23. Juli 1785 in die freiherrliche Würde erhob. Aber auch die öffentliche Meinung ehrte in ihm den wackeren und verdienten Staatsdiener, wie die „Oesterreichische Biedermanns-Chronik“ bezeugt, die ihn in die Zahl jener um den Kaiserstaat verdienten Männer aufnahm, welche trotz aller Hindernisse, die sich ihrem Wirken entgegenstellten, den geraden Weg des Rechtes wandelten und in dem Bestreben, Oesterreichs Größe zu wollen, den vielfachen Anfeindungen, denen sie ausgesetzt waren, trotzten und in dem Bewußtsein, recht zu thun, unerschütterlich blieben. [Freiherrn-Diplom vom 25. Juli 1785. – Oesterreichische Biedermanns-Chronik. Ein Gegenstück zum Fantasten- und Prediger-Almanach (Freiheitsburg [Akademie in Linz] 1785, 8°.) Erster (und einziger) Theil, S. 137.] –