BLKÖ:Maffei, altitalienisches Adelsgeschlecht

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 16 (1867), ab Seite: 257. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Maffei, altitalienisches Adelsgeschlecht|16|257|}}

Die Maffei, die unter den früheren politischen Verhältnissen in diesem Werke eine ausführliche Würdigung beanspruchen möchten, sind ein weitverzweigtes altitalienisches Adelsgeschlecht, das bereits im Jahre 1650 von Herzog Karl Samuel von Savoyen den Marquistitel erlangt hatte, der ihm in den Jahren 1655 und 1718 von der Republik Venedig bestätigt worden. Auch wurde österreichischer Seits dem Veroneser Edelmann Anton Maffei der Marchesetitel mit Allerh. Entschließung vom 26. November 1826 gleichfalls bestätigt. Die Familie hat sich in viele Zweige und Nebenlinien gespalten, welche genealogisch zu verfolgen kaum möglich sein würde. Sie hat eine große Zahl [258] von Künstlern, berühmten Gelehrten und Schriftstellern, Staatsmännern, Kirchenfürsten u. dgl. m. aufzuweisen. Auch im kais. österreichischen Staatsdienste sind mehrere derselben gestanden, wie ein Philipp von Maffei, der als pensionirter Hofrath der obersten Justizstelle mit Allerh. Handschreiben vom 10. August 1835 in die Tiroler Adelsmatrikel aufgenommen wurde. Eine andere in Görz und Gradisca ansässige Linie ist in Christian Fabian von Maffei in den erbländischen Ritterstand mit dem Prädicate von Glattfort mit Diplom vom 15. September 1761 erhoben worden. Auch von diesem Zweige sind noch Nachkommen vorhanden. Ueber die vielen Gelehrten und Künstler dieser Familie, die alle dem 17. und 18. Jahrhunderte angehören, geben Jöcher’s „Gelehrten-Lexikon“, das „Große historische Lexikon“ (Leipzig 1730, Thom. Fritschens Erben, Fol.), das Zedler’sche „Universal-Lexikon“, das Nagler’sche „Allgemeine Künstler-Lexikon“ und die neueren Encyklopädien ausführlichere Aufschlüsse, auf welche somit hingewiesen wird.