BLKÖ:Liechtenstein, Gundaker

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 15 (1866), ab Seite: 124. (Quelle)
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22. Gundaker (geb. 1586, Todesjahr unbekannt), ist der jüngste Sohn Hartmann’s aus dessen Ehe mit Anna Maria Gräfin von Ortenburg. Wie sein älterer Bruder Karl [s. d. S. 129, Nr. 37], die nach ihm benannte Karolinische Linie fristete, die jedoch im Mannsstamme bereits mit seinem Enkel Johann Adam Andreas erlosch, so ist Gundaker der Stifter der Gundaker’schen, noch heute blühenden Linie. Gundaker diente unter drei Kaisern, Mathias, Ferdinand II. und Ferdinand III., in der inneren Verwaltung und in der Diplomatie. Der seinem Bruder Karl von Kaiser Rudolph II. bereits im Jahr 1608 verliehene Fürstenstand wurde, mit Diplom vom 21. October 1623, nunmehr auch auf ihn und seinen Bruder Maximilian ausgedehnt und überdieß ihm mit Diplom vom 19. August 1624 der Titel „Oheim“ verliehen, den sein Bruder Karl bereits seit 6. August 1618 führte. Fürst Gundaker war zweimal verheirathet, zuerst mit Agnes Gräfin von Ostfriesland und nach deren 1616 erfolgten Tode mit Elisabeth Lucretia Fürstin von Teschen. In Folge der ersten Heirath, da die Mutter der Agnes von Ostfriesland eine geborne Gräfin Rittberg war, erhoben die Liechtenstein Ansprüche auf die Reichsgrafschaft Rittberg, aber die Kaunitz erhielten im Rechtsstreite die Oberhand und die Liechtenstein führen nur seither das Rittberg’sche Anspruchswappen. Nicht glücklicher waren sie mit ihren in Folge der zweiten Ehe Gundaker’s mit Elisabeth Lucretia Herzogin von Teschen auf das Herzogthum Teschen erhobenen Ansprüchen, da Teschen als eröffnetes Lehen von der böhmischen Krone eingezogen und wieder verliehen wurde. Fürst Gundacker hatte aus beiden Ehen zahlreiche Nachkommenschaft [vergleiche die II. Stammtafel]. Sein Sohn Hartmann, aus erster Ehe, pflanzte das Geschlecht fort. –