BLKÖ:Kuefstein, Johann Ferdinand (I.) Graf

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 13 (1865), ab Seite: 311. (Quelle)
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Kuefstein, Johann Ferdinand (I.) Graf (Staatsmann, geb. 26. März 1686, gest. zu Wien 12. April 1755). Ein Sohn des Grafen Johann Georg K. [s. d. S. 315, Nr. 12] aus dessen Ehe mit Anna Franziska Freiin von Hohenkraen. Er trat in kaiserliche Staatsdienste und war im Jahre 1714 niederösterr. Regimentsrath, 1720 kais. Reichshofrath, in welcher Eigenschaft er im Jahre 1724 als kais. Commissarius [312] bei der Bischofswahl zu Lüttich intervenirte, und seit 1726 durch mehrere Jahre als kaiserlicher Minister bei den schwäbischen und rheinischen Reichskreisen beglaubigt, an denselben wesentlich und erfolgreich für die Anerkennung der pragmatischen Sanction thätig war. Nach Wien zurückgekehrt, wurde er im Jahre 1735 österr. Vice-Hofkanzler, Director der reservirten k. k. Hofcassa und am 29. December 1746 Statthalter von Niederösterreich. Im October 1749 zog er sich vom Staatsdienste zurück und lebte theils auf seinen Gütern, theils in Wien. Auf den Glanz seines Hauses bedacht, erwirkte er, nachdem er von seinen Brüdern die Herrschaft Hohenkraen übernommen und sie von der österreichischen Lehenschaft befreit hatte, die Erhebung derselben durch Kaiser Karl VI. zu einer Reichsbaronie; darauf wurde er mit derselben dem schwäbischen Reichskreise einverleibt und 1737 sammt seiner Descendenz in das schwäbische Reichsgrafen-Collegium aufgenommen. Nach seines zweitgebornen Bruders, des Grafen Johann Leopold Anton, Ableben (1745) [denn der Erstgeborne, Graf Johann Paul [s. d. S. 316, Nr. 17], war vom Majorate ausgeschlossen – übernahm Johann Ferdinand als Senior des Hauses das Majorat und vermehrte es mit den angekauften Herrschaften Rappoltenkirchen, Zagging und Viehofen. Mit Maria Anna geb. Gräfin Breuner (geb. 30. März 1691, gest. 31. März 1766) seit 27. Jänner 1718 vermält, hinterließ er aus dieser Ehe, nachdem mehrere Kinder jung gestorben waren, den Sohn Johann Ferdinand (II.). Graf Johann Ferdinand (I.) ist der directe Stammvater der noch blühenden Nachkommen dieses Hauses.

Allgemeines historisches Lexikon (Leipzig 1731, Thom. Fritschen’s sel. Erben, gr. Fol.) Bd. III, S. 66; – Fortsetzung desselben (ebd. 1740), S. 766.