BLKÖ:Kollonitz, Karl Joseph Graf
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 12 (1864), ab Seite: 360. (Quelle) | |||
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Ladislaus Kollonitz, geb. Freiherrn von Zay [vergl. das Nähere in der Genealogie], aus dessen Ehe mit seiner Muhme Maria Eleonora Gräfin K. Graf Karl trat jung in die kais. Armee und war bereits im Jahre 1757 – damals erst 27 Jahre alt – Major bei Hessen-Darmstadt-Dragoner. Im siebenjährigen Kriege erscheint sein Name oft unter den Braven des Tages, wie bei Kollin, Breslau, Torgau, Hochkirch. Besonders zeichnete er sich im Treffen bei Grünberg (1759) aus, in welchem er mit seinen 200 Reitern und Oberst Lanjus mit seinem Peterwardeiner Grenz-Regimente die wichtige Ebene bei Lehwalde besetzt hielten; später wurde er noch im Treffen bei Adelsberg (1762) ehrenvoll genannt. Nach dem Hubertsburger Frieden trat er – mit Beibehalt des Charakters – aus der Armee, nahm aber 1767 wieder Dienste bei Kolowrat-Dragoner, wurde 1773 Oberst und 1784 General-Major. In diesen Eigenschaften machte er die Besitznahme Bayerns mit, stand dann bei der Hauptarmes in Böhmen, später bei dem d’Alton’schen Corps. Einige Jahre bekleidete K. auch die Stelle eines Premier-Wachtmeisters bei der ungarischen adeligen Leibgarde, zog sich aber zuletzt ganz in den Ruhestand zurück. Seit 3. Mai 1764 mit Maria Friederike Gräfin von Cavriani vermält, hatte er aus dieser Ehe vier Töchter und einen Sohn Ladislaus (geb. 18. October 1775), der kinderlos starb. Dieser Graf Karl ist wohl auch derselbe, dessen Nagler in seinem „Künstler-Lexikon“ (Bd. VII, S. 136) als eines Malers gedenkt, der um 1779 und noch zum Anfange unseres Jahrhunderts in Wien lebte, Bildnisse malte, solche auch nach Art von Medaillons in Wachs bossirte. Wenigstens lebte um diese Zeit kein anderer Kollonitz mit dem Taufnamen Karl. [Wißgrill (Franz Karl), Schauplatz des landsässigen Nieder-Oesterreichischen Adels vom Herren- und Ritter-Stande (Wien, 4°.) Bd. V, S. 201.] –
9. Karl Joseph Graf K. (geb. 20. November 1730, gest. zu Wien 13. Juni 1804), ein Sohn des Grafen