BLKÖ:Jenull, Johann Ritter

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Jenull, Sebastian
Band: 10 (1863), ab Seite: 164. (Quelle)
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Jenull, Johann Ritter (Appellationsgerichtes-Präsident und Rechtsgelehrter, geb. zu Winklern im Möllthale Oberkärnthens 29. April 1773, gest. 3. April 1853). Den ersten Unterricht erhielt er im Vaterhause von seinem eigenen Vater, der ein wohlhabener Landwirth war und seine Muße gern [165] dazu benützte, der Dorfjugend Unterricht zu ertheilen. Dann besuchte der Sohn die Schulen zu Kötschach, Dölsach und Lienz in Tirol und 1785 das Gymnasium zu Salzburg. Sein Vater, der wenngleich wohlhabend, jedoch sehr strenge war und den Knaben frühzeitig selbstständig machen wollte, verweigerte ihm die nöthigen Mittel und zwang ihn, sich den Lebensunterhalt selbst zu verschaffen. Anfänglich unterstützte ihn die Mildthätigkeit der Benedictinerinen am Nonnberg, bald aber bot sich ihm Gelegenheit, Unterricht zu ertheilen und er wurde ein gesuchter Privatlehrer, dem es recht gut ging. Nachdem er das Gymnasium und die philosophischen Jahrgänge beendet, war es wieder der Vater, der in sein Leben eingriff und ohne ihn zu fragen, seine Standeswahl entschied, denn während er im Vaterhause seine Ferien zubrachte, kam ihm die Nachricht zu, daß er in der Gurker Diöcese als Priester-Zögling angenommen sei, um welche Stelle, ohne den Sohn davon in Kenntniß zu setzen, der Vater angesucht hatte. J. begab sich also im Herbste 1794 nach Gratz, studirte Theologie und erhielt am 11. September 1796 die heil. Weihen, als ein Zwischenfall eintrat, der seiner Laufbahn eine neue Wendung gab. Es wurde nämlich der bisherige Seminardirector Jüstel [s. d.], der nachmalige Staatsrath (gest. 7. April 1858) plötzlich, ohne darum nachgesucht zu haben, vom Directorat enthoben. Die Seminaristen hingen an ihrem Director, von dem das Gerücht ging, daß seine Orthodoxie von irgend einer Seite angezweifelt und er deßhalb entfernt worden war, mit inniger Liebe. Jenull richtete an den scheidenden Director ein Trauergedicht, worin auch Anspielungen auf die Ursache seiner Entfernung vorkamen. Obwohl J. das Gedicht anonym hatte erscheinen lassen, so fand sich doch wie gewöhnlich eine niederträchtige Seele, die den jungen Mann an maßgebender Stelle verrieth und J. war compromittirt. Er wollte nun in den Linzer Sprengel übertreten, was man ihm jedoch nicht gestattete. J. faßte nun den Entschluß, die Theologie ganz aufzugeben und das Studium der Rechte zu beginnen. Im Herbste 1797, begab er sich zu diesem Zwecke nach Wien. Im nämlichen Jahre verlor J. durch den Tod auch seinen Vater. In Wien begann J. nun das Studium der Rechte und erhielt sich vom Unterrichtgeben. Bald jedoch einer unerklärlichen Sehnsucht nachgebend, verließ er Wien, zog sich in sein Heimatland zurück, blieb dort einige Zeit und ging dann nach Innsbruck, wo er privat seine Studien beendete und 1800 die Doctorwürde erlangte. Während er sich um die Advocatur bewarb, übernahm er die Supplirung des vacant gewordenen Lehramtes der griechischen Sprache am Gymnasium zu Klagenfurt und im August 1803 – J. zählte 30 Jahre – erhielt er in Kärnthen die Advocatur. 12 Jahre versah er dieselbe, dann bewarb er sich um eine Rathsstelle am kärnthnerischen Stadt- und Landrechte, welche er auch Anfang 1815 erhielt. Schon 1817 wurde er zum Appellationsrath in Fiume befördert und im Mai 1820 in gleicher Eigenschaft nach Innsbruck übersetzt; im Juni 1823 wurde er Hofrath bei der obersten Justizstelle in Wien, am 27. October 1826 Präsident des k. k. Stadt- und Landrechtes in Innsbruck und bald darauf taxfrei in den Ritterstand erhoben: am 27. Mai 1839 wurde er aber Präsident des tirolisch-vorarlbergischen Appellationsgerichtes. Er versah dieses Amt bis zum Jahre 1851, in welchem er 78jährig [166] in den selbst erbetenen Ruhestand versetzt wurde. Schon im Jahre 1838 erhielt er das Ritterkreuz des Leopold-Ordens, im folgenden Jahre die geheime Rathswürde; der kärnthnerische Landtag ernannte ihn zum Landstande und als er die ihm 1849 übertragene Organisirung für Tirol und Vorarlberg beendet hatte, belohnte ihn Se. Majestät mit dem Großkreuze des Franz Joseph-Ordens. Als Staatsbeamter zeichnete sich J. durch seinen gediegenen Charakter, eine körnige Schreibart und geniale Behandlung wichtiger Gegenstände aus. Die Muße seines amtlichen Berufes widmete J. wissenschaftlichen und literarischen Studien und Arbeiten. In den Jahren 1814 und 1815 führte er in Klagenfurt die Redaction des Wochenblattes „Carinthia“ und enthalten diese beiden Jahrgänge, wie auch die früheren und späteren, mehrere Aufsätze vaterländisch-historischen, topographischen, statistischen und politischen Inhalts; ja auch Gedichte. Bedeutender ist, was ungedruckt in Handschrift blieb, u. z. eine Uebersetzung von Cicero: „Ueber die Freundschaft“; – des Marc Aurel: „Betrachtungen über sich selbst“, ferner Sammlungen für ein kärnthnerisches Idioticon, und werthvolle Notizen zur Geschichte der kärnthnerischen Landesverfassung, welche letzteren zwei nebst jenen Büchern seiner Bibliothek, welche die Geschichte Kärnthens betreffen und die eine reiche Bibliotheca carinthiaca, bilden, er im Jahre 1844 dem historischen Vereine für Kärnthen schenkte. Die im Jahre 1813 anonym erschienene Flugschrift: „Wer soll unter den gegenwärtigen Umständen sich dem Soldatenstande widmen?“ soll ihn zum Verfasser haben, und auch die 1811 in der „Carinthia“ erschienene scharfe Beleuchtung von Sartori’s „Neuester Reise durch Kärnthen“ ihrem Hauptinhalte nach von ihm sein. Noch erschienen im Jahre 1833 im Drucke zwei seiner Reden, die eine gehalten in der Generalversammlung des Tiroler National-Museums, die andere bei Aufstellung des Bildes Franz I. im Rathsaale des Stadt- und Landrechts zu Innsbruck. Nicht volle zwei Jahre genoß J. den Ruhestand, als er, da ihm nur wenige Wochen zum 80. Jahre fehlten, starb. Aus seiner Ehe haben ihn nur zwei Töchter überlebt. Der berühmte Criminalist Sebastian Jenull [s. d. folgenden] ist sein leiblicher Bruder.

Buzzi (And. R. v.), Nachruf an Dr. Johann Ritter von Jenull (Klagenfurt 1859, Joh. Leon, 8°.). – Hermann (Heinrich), Handbuch der Geschichte des Herzogthums Kärnten in Vereinigung mit den österreichischen Fürstenthümern (Klagenfurt 1860, Leon, 8°.) Bd. II, S. 187, 405 [nach diesem geb. am 20. April 1773]. – Archiv für vaterländische Geschichte und Topographie. Herausgegeben vom Geschicht-Vereine für Kärnten (Klagenfurt 1860, 8°.) V. Jahrg, S. 1–20: „Nachruf“. – Ritterstands-Diplom vom 10. Jänner 1827. – Wappen. Ein blau quer und halb in die Länge silbern und roth getheilter Schild. Im oberen blauen Felde sind drei silberne Sterne zwei über einem; im unteren rechten silbernen Felde auf grünem Boden ein hoher viereckiger gedeckter Thurm mit geschlossenem Thore; das untere linke rothe Feld ist von einem wellenden Flusse natürlicher Farbe getheilt. Auf dem Schilde ruhen zwei zueinandergekehrte gekrönte Turnierhelme, über der Krone des rechten Helmes schwebt zwischen einem offenen schwarzen Adlerfluge ein silberner Stern; aus der Krone des linken erhebt sich zwischen zwei roth und silbern abwechselnden Büffelhörnern der Thurm des unteren rechten Feldes. Die Helmdecken sind rechts blau, links roth, beiderseits mit Silber unterlegt.