BLKÖ:Jakabb, Adeodat von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 10 (1863), ab Seite: 55. (Quelle) | |||
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von Szögyény an, welcher sich dahin äußerte, daß, wenn man über die Frage der Berechtigung einer Sprache zum öffentlichen Gebrauche im Unterrichte und in der Verwaltung zu einem gerechten Schlusse kommen wolle, man fortwährend drei Factoren im Auge behalten müsse, nämlich: Das reelle unbefangen aufgefaßte Bedürfniß der Bevölkerung, die geschichtliche und gesetzliche Berechtigung [56] der Sprache und die eigene Bildungsstufe derselben. Endlich sprach er in der 17. Sitzung (vom 24. September) für den Majoritätsantrag und als Gegner Maager’s, des zweiten siebenbürgischen Reichsrathes, welcher als Haupt der Minorität die Reichseinheit als alleinigen Stützpunct aufstellte, erklärte Jakabb, daß die historischen Traditionen aufrecht zu erhalten seien, daß zunächst die sächsische Nation in Siebenbürgen, für welches Land er spreche, die Anpassung ihrer früheren Rechte in das gegenwärtige Verhältniß wünsche, und daß überhaupt die Berufung auf das historische Recht und die Institutionen ebenso auf die Klugheit, wie auf die Nothwendigkeit basirt seien und nur auf diesem Wege (?) die Einheit des Reiches befestigt werden würde. Uebrigens ergänzte J. in der 20. Sitzung (vom 27. September) sein politisches Glaubensbekenntniß durch die ausdrückliche Erklärung, daß er weder willens, noch in der Lage sei, die glückliche Zukunft Siebenbürgens außer den Gränzen Oesterreichs zu suchen. Nach der Auflösung des verstärkten Reichsrathes kehrte Jakabb nach Számos-Ujvár zurück, und ist seither über sein Wirken nichts mehr in die Oeffentlichkeit gedrungen.
Jakabb, Adeodat von (Mitglied des österreichischen verstärkten Reichsrathes im Jahre 1860, geb. in Ungarn um 1815). Der Nationalität nach Armenier, der aber in Ungarn, wo er geboren ist, auch seine Studien beendete. Aus Ungarn übersiedelte er später nach Siebenbürgen und ließ sich in der Freistadt Számos-Ujvár häuslich nieder. Von dieser Stadt wurde er als Landtagsdeputirter nach Klausenburg gesendet, in welcher Stellung er eine so ersprießliche Thätigkeit entfaltete, daß der Klausenburger Landtag 1847/48 in Anerkennung derselben seine Erhebung in den Adelstand erwirkte. Nach der Bewegung des Jahres 1848, an welcher er nicht ohne Antheil blieb, erhielt er das Bestallungsdekret als Bürgermeister von Számos-Ujvár, welche Stelle er noch bekleidete, als auf Grundlage des Allerh. Patentes vom 5. März 1860, mit welchem die Verstärkung des Reichsrathes angeordnet wurde, seine Berufung in den außerordentlichen Reichsrath erfolgte. Ohne als Redner eine hervorragende Stellung in demselben einzunehmen, was wohl zunächst darin seinen Grund haben mochte, weil er, wie er selbst bemerkte, „nur in sehr beschränktem Maße der deutschen Sprache fähig ist“, gab er doch bei den wichtigsten Anlassen sein Votum. Zunächst seine zweite Heimat Siebenbürgen vertretend, sprach er in der 7. Sitzung (vom 10. September 1860) für die Gleichberechtigung aller Religionsbekenntnisse überhaupt und für Siebenbürgen insbesondere, in welchem Lande die seit Jahrhunderten abgeschlossenen Verträge die schönsten Beweise echt christlicher, die verschiedenen Nationalitäten und Religionsgenossenschaften vereinigender Brüderlichkeit darbieten. In der 11. Sitzung (vom 15. September), eine Aeußerung des rumänischen Bischofs Schaguna, welche die Gleichberechtigung der rumänischen Nation in Siebenbürgen betraf, zurückweisend, sprach er gegen eine Eintheilung Siebenbürgens nach Nationalitäten. „Die Zeiten der Ländertheilungen seien, wie Jakabb bemerkte, vorüber, der Geist der Jetztzeit sei jener der Vereinigung“. Aber auch was die neue politische Eintheilung des Landes betrifft, so halte er für angemessen, mit einer weiteren Eintheilung der Aemter bis zur definitiven Regelung der Administration und bis zur definitiven Organisirung inne zu halten. In der 16. Sitzung (vom 22. September) schloß er sich in der Verhandlung über die Sprachenfrage der Ansicht des Vicepräsidenten- Verhandlungen des österreichischen verstärkten Reichsrathes 1860. Nach den stenographischen Berichten (Wien 1860, Friedrich Manz, kl. 8°.) Bd. I, S. 132: „Aeußerung Jakabb’s über den Voranschlag für den Hofstaat“; S. 174: „Ueber die Stellung der Confessionen“; S. 359; „Ueber die Stellung der Rumänen in Siebenbürgen“; S. 757: „Ueber die allgemeine Finanzlage“; Bd. II, S. 35: „Ueber die Sprachenfrage“; S. 131: „Ueber den Majoritätsantrag“; S. 301: „Ueber die Nationen in Siebenbürgen“, und S. 388: „Biographisches“.