BLKÖ:Herberstein, Ferdinand Ernst

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 8 (1862), ab Seite: 330. (Quelle)
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11. Ferdinand Ernst (gest. im März 1691). Ein Sproße der ältern österreichischen Linie und Sohn des Grafen Karl Euseb; trat in kaiserliche Kriegsdienste, in welchen er General-Feldwachtmeister, Hofkriegsrath und Inhaber des 1810 aufgelösten Infanterie-Regiments Reisky wurde. Auch hatte er mit seinem Bruder Adam Quirin mit Diplom vom 1. Juli 1656 den Grafenstand erhalten. Seine sämmtlichen Besitzungen in Böhmen, Mähren und Oesterreich: Triesch, Ottenschlag, Grafenschlag, Brunn, Lichtenau, Altengschwandt, Dobersperg, Illmau und Landstein bestimmte er mittelst Testament vom 13. Februar 1691 zum Majorat für seine männlichen Nachkommen. Darüber entstand aber zwischen seinem Sohne erster Ehe Karl Sigmund Adam und den zwei anderen zweiter Ehe Wenzel Eberhard und Max Heinrich ein langer verderblicher Proceß, der damit endete, daß ein kaiserlicher Machtspruch vom 12. Mai 1700 das Majorat auf die Güter Triesch und Illmau beschränkte und die übrigen zu Allodialien erklärte. –