Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Gussago, Jacob
Band: 6 (1860), ab Seite: 42. (Quelle)
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Guß, Karl[WS 1] (Alterthümler, geb. zu Brüx in Böhmen um 1755, gest. wann?). War eines Scharfrichters Sohn und sah sich nach den Vorurtheilen damaliger Zeit – man schrieb 1770 – von jedem anständigen Nahrungszweige, vom Studium ausgeschlossen und mit Gewalt auf die Verfolgung der väterlichen Laufbahn gedrängt. Erst fünfzehn [43] Jahre alt, vollzog er die erste Hinrichtung und dann mehrere an verschiedenen Orten an dem Tode verfallenen Verbrechern. Neunzehn Jahre alt, erhielt er von der Stadt Eger das Bestallungs-Decret als wirklicher Scharfrichter mit 54 fl. Gehalt, freier Wohnung, sechs Strich Korndeputat und den Hinrichtungssporteln. Da letztere doch nur einige Mal im Jahre abfielen, so warf sich Guß auf ärztliche Behandlung kranker Menschen und Thiere. Die graduirten Männer legten ihm dabei manches Hinderniß in den Weg; dafür lächelte ihm die Liebe. Er hatte ein hübsches Mädchen aus guter Familie so glücklich behandelt, daß sich dasselbe aus purer Dankbarkeit in den von Person ganz stattlichen Scharfrichter verliebte und sich von ihm, da die Familie natürlich nichts von einer Verbindung mit einem Scharfrichter wissen wollte, entführen ließ. Aber kaum hatte er geheiratet, so brachen die Existenzbedingungen unter ihm zusammen. Kaiser Joseph hob die Todesstrafe auf – und die Scharfrichter wurden überflüssig. Jetzt warf er sich ausschließlich auf die Behandlung von Kranken und cultivirte nebenbei als Lieblingsbeschäftigung das Sammeln alter Münzen. Er ließ sich oft als einziges Honorar, das er beanspruchte, von einem durch seine Bemühungen genesenen Kranken die Nachweisung geben, wo Jemand im Besitze alter Münzen sei. Diesen suchte er dann heim und handelte die Schätze von ihm ein. Daneben nahm er auch alte Gewehre, Schwerter, Lanzen, Geräthe, Krüge, kurz Alles, dessen er habhaft werden konnte. Seine Münzsammlungen waren von den Schwertern garnirt, mit denen er die Hinrichtungen vollzogen hatte. Dreißig Jahre sammelte der unermüdliche Mann und machte während dieser Zeit recht interessante und vornehme Bekanntschaften, da sich sein Ruf immer mehr ausbreitete und auch das Aufblühen des nur eine Stunde von Eger entfernten Badeortes Franzensbad eine immer mehr steigende Zahl von vornehmen Fremden nach Eger lockte. Mit Stolz erzählte Guß, daß Goethe mit einer berühmten Opernsängerin bei ihm ein Frühstück eingenommen. Als Guß alt wurde, sah er sich nach einem Plätzchen um, wo er sich selbst und seine Sammlungen ruhig betten mochte, da ihn der Gedanke quälte, daß die letzteren nach seinem Tode zersplittert werden könnten. Seine Sammlungen waren inzwischen auch so angewachsen, daß die Münzen allein an reellem Metallgehalt und abgesehen vom numismatischen Werthe einen Betrag von 12.000 Gulden in Zwanzigern repräsentirten. Der durch seinen Briefwechsel mit Goethe bekannt gewordene Magistratsrath Grüner aus Eger, Vater des österreichischen Consuls in Leipzig, nahm sich der Sache an und bestimmte den Staatskanzler Fürsten Metternich, die Sammlungen für das Schloß Königswart zu requiriren. Man stellte dem Premierminister von Oesterreich vor, daß er doch füglich nicht mit einem Scharfrichter unterhandeln könne. Aber Fürst Metternich gab den Bescheid, „daß dies nichts zur Sache thue, G. sei ein allgemein geachteter wissenschaftlich gebildeter Mann, mit dem zu verkehren Niemanden zur Unehre gereiche.“ Guß erwarb sich nun das Egerer Bürgerrecht und trat dem Fürsten Metternich seine Sammlungen gegen eine Leibrente von 300 fl. und die Custosstelle im Schlosse Königswart ab, wo er bis zu seinem Tode der treue Hüter seiner Schätze blieb. Im Auslande circuliren ganz fabelhafte Sagen über G. So erzählte man, daß [44] G. Scharfrichter wurde, weil sein Vater ein Mal im Zorn ihn zum Henker geschickt habe. Den Sohn habe aus Kränkung die fixe Idee erfaßt, das Zorneswort des Vaters buchstäblich wahr zu machen. Er ging hin und wurde – Henker!

Allgemeine Theater-Zeitung, herausg. von Adolph Bäuerle (Wien, Folio) 1857, Nr. 56.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vergleiche dazu Huß, Karl, Band IX, S, 448.