BLKÖ:Škowiczek, Franz

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 35 (1877), ab Seite: 82. (Quelle)
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Škowiczek, Franz (Zeuge für die Echtheit der „Königinhofer Handschrift“[WS 1], geb. zu Königinhof am 20. Juni 1790). Bei dem Interesse, welches sich an die Königinhofer Handschrift im Puncte ihrer Echtheit knüpfte, tauchte im Jahre 1859 mit einem Male Franz Škowiczek, seines Zeichens k. k. Grundbuchsführer, unterstützt von den zwei Zeugen Franz Pokřikowsky, k. k. Steuercontrolor, und Heinrich Měkota, k. k. Bezirksamtskanzlist, auf, welcher durch sein in der Prager Zeitung, November 1859, veröffentlichtes „Promemoria“ den letzten Zweifel an der Echtheit der in Rede stehenden handschriftlichen Curiosität heben sollte. Škowiczek erklärt in seinem Promemoria. „Daß er, ein Bürgersohn der Stadt Königinhof, in den Jahren 1803 und 1804 bei dem damaligen Dechant P. Jeschko Präparandenunterricht für die lateinischen Grammaticalschulen genossen habe und von diesem öfter als Ministrant beim Meßlesen verwendet worden sei. Als solcher hatte er öfters Gelegenheit mit dem alten Kirchendiener Trnka in das im Kirchthurme befindliche Gewölbe zu gelangen, in welchem die kirchlichen Ornamente, auch Kleinodien aufbewahrt wurden. In diesem Gewölbe habe Skowiczek schon in jenen Jahren (1803 und 1804) das in Rede stehende Königinhofer Manuscript in Händen gehabt, solches beim ersten Anblicke für Latein gehalten, bei dessen genauerer Einsicht aber darin einen böhmischen Schrift-Inhalt entnommen. Wenzel Hanka [Bd. VII, S. 301] fand dagegen erst im Jahre 1817, als er in Königinhof auf Besuch und Škowiczek daselbst als Amanuensis des J. U. D. Thomas Schiffner zugleich auf Urlaub war, Gelegenheit, in das besagte Kirchengewölbe zu gelangen und hier jener dem Franz Škowiczek aus den Jahren 1803 und 1804 genau erinnerlichen Handschrift nicht nur ansichtig, sondern, nachdem er deren Inhalt gewürdigt und sich um die Erfolgung derselben verwendet hatte, ihrer auch theilhaftig zu werden. Nun ist dieses zur Zeit im Prager Museum aufbewahrte Denkmal der böhmischen Literatur, wie ich mich am 25. September l. J. bei meiner dortigen Anwesenheit nach genauer Besichtigung überzeugte, dasselbe Manuscript, welches mir schon aus den Jahren 1803 und 1804, dann 1817 genau bekannt ist, mit dem einzigen Unterschiede, daß darin hin und wieder wenige, durch den Zahn der Zeit unkenntlich gewordene Buchstaben mit schwarzer Tinte aufgefrischt erscheinen und solches nun auch gehörig gebunden ist“. Diese Erklärung, welche ihrem vollen Wortlaute nach in der in den Quellen bezeichneten „Wiener Zeitung“ zu lesen ist, begleitet Herr Škowiczek mit folgenden einleitenden, an die Zweifler über die Echtheit der Königinhofer Handschrift gerichteten Worten: „Um Jenen, welche in dieser Beziehung allenfällig (sic) gleichwohl noch ignorant sein oder böswillig neidische Tendenzen in sich bergen sollten, entgegen zu kommen, finde ich mich im Gewissen verpflichtet, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, was mir selbst von dem Funde und dem Vorhandensein dieser Königinhofer Handschrift bekannt ist“, und nun folgt die oben [83] mitgetheilte Erklärung. Die Echtheit oder Unechtheit der Königinhofer Handschrift, worüber selbst große Gelehrte der čechischen Nation verschiedener Ansicht waren [vergl. darüber die biographische Skizze Wenzel Hanka Bd. VII, S. 301], ganz bei Seite gelassen, auf welchen thönernen Füßen müßte der eherne Koloß aller Geschichtschreibung stehen, wenn durch dergleichen naive „Promemoria’s“, wie das des k. k. Grundbuchführers Franz Škowiczek, alle Bedenken an der Echtheit einer Urkunde oder eines Schriftdenkmals einfach hinwegraisonnirt würden! Soweit sind wir glücklicherweise noch nicht. Gewiß aber muß für den späteren Forscher auch dieses Promemoria, wenigstens als Curiosum, erhalten werden, und diesem, nur diesem Umstande verdankt Grundbuchsführer Škowiczek die Aufnahme in dieses Lexikon.

Wiener (amtliche) Zeitung (gr. 4°.) 1859, Nr. 298: „Prag 22. November“.

Anmerkungen (Wikisource)