Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 39

Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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seyn, mittelst welcher, wenn ein Gewitter heran kömmt, das erste, oben nicht scharf zugespitzte Glied der Kette so hoch aufzuziehen ist, daß es etwa einen Fuß über die Mastspitze hervorraget. Alsdann wird der Ableiter längs dem Seile, welches die große Maststange hält (Bredon genannt) herunter geführt, und daran hie und da mit Bindfaden bevestigt, das unterste Ende der Kette aber läßt man über Bord ins Wasser hängen - Diese Zurüstung wird an dem mittelsten, als dem höchsten Maste, angelegt. Zu mehrerer Sicherheit mögten indessen auch Vorder- und Hintermast mit ähnlichen Ableitern zu versehen seyn.


§. 17.
Kosten einer Blitz-Ableitung.

      Die Kosten einer Blitz-Ableitung können nach dem verschiedenen Preise und anderen Umständen zwar mehr oder weniger betragen. Folgendes kann indessen zum Beispiele dienen.

Eine eiserne Stange, 3½ Fuß lang, mit den Federn, die zu ihrer Bevestigung dienen, und einer dreyeckten messingenen Spitze, kostete 6 m[1] und 8 ß[2]
Sie anzuschlagen, und das Dach wieder in Stand zu setzen 2 m
Ein Streifen Bley, 3 Zoll breit, über die First zu legen, der Fuß 6 ß
Ein Streifen Kupfer, 3 Zoll breit, am Gebäude herunter, der Fuß 7 ß
Dieses zu befestigen, mit den dazu gehörigen Nägeln, der Fuß 3 ß