Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 16

Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
<<<Vorherige Seite
Seite 15
Nächste Seite>>>
Seite 17
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


wird nur der Verbindungsstreifen eine Handbreit übergenagelt, und so, wo Zwischenräume sind, die Strecke vollendet.

     Wenn kupferne oder bleierne Regenröhren vom Dache herunter gehen, da geben diese, wenn sie nur mit dem zur Bedeckung der First dienenden Metalle, oder mit dem untern Ende eines mit Metall schon gedeckten Daches verbunden worden, die vorzüglichste Strecke zur Ableitung - Sind sie schon mit einer metallenen, oder mit Metall ausgefütterten Dachrinne verbunden, so darf nur von dem obern zur Auffangung des Strahls dienende Metalle an irgend einer Stelle ein Verbindungs-Streifen bis zu jener Rinne herabgeführt werden - Die Regenröhre, wenn sie nicht zu schmahl ist, kann auch durchs Gesimse durchgehen, ohne daß der Blitz dabey etwas verletzen würde. Wenn dieses aber befürchtet wird, kann man aussen herum eine Verbindung anlegen.

     Streifen von Eisenblech, oder blecherne Röhren, können zwar auch einen Wetterstrahl ohne Schaden des Gebäudes ableiten. Wenn sich aber mit der Zeit Rost dazwischen setzt, wie auch ohngeachtet des Verzinnens geschiehet - so können die Fugen durch einen daran herabfahrenden Blitz aus einander gesprengt werden.

     Dies kann auch den eisernen Stangen wiederfahren, wenn sie gleich zusammengeschroben wären. Auch können diese durch einen Wetterstrahl erhitzt, verbogen und mit Gewalt losgerissen werden. Daher sind eiserne Stangen keinesweges zur Ableitung so dienlich und sicher, als Kupfer-