Anklageschrift des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof zum Strafverfahren gegen Hans Scholl, Sophie Scholl und Christoph Probst vom 21. Februar 1943

Textdaten
Autor: Oberreichsanwalt Albert Weyersberg
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Titel: Anklageschrift des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof zum Strafverfahren gegen Hans Scholl, Sophie Scholl und Christoph Probst vom 21. Februar 1943
Untertitel:
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Herausgeber: Volksgerichtshof
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Erscheinungsdatum: 21. Februar 1943
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Erscheinungsort: Berlin
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Quelle: BArch ZC 13267 Bd. 1 und pdf bei Commons
Kurzbeschreibung:
Weisse Rose
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Der Oberreichsanwalt beim
 Volksgerichtshof
Berlin, den 21. Februar 1943.
     
  H = Hauptband,

  S = Sonderband.

Anklageschrift


S 2 
1.
Den Hans Fritz Scholl aus München, geboren den 22. September 1918 in Ingersheim, ledig,
nicht bestraft,
am 18. Februar 1943 vorläufig festgenommen,
 
S 1 
2.
die Sophia Magdalena Scholl aus München, geboren am 9. Mai 1921 in Forchtenberg, ledig,
nicht bestraft,
am 18. Februar 1943 vorläufig festgenommen,
 
S 1 
3.
den Christoph Hermann Probst aus Aldrans bei Innsbruck, geboren am 6. November 1919 in Murnau, verheiratet,
nicht bestraft,
am 20. Februar 1943 vorläufig festgenommen,
 
sämtlich im Hausgefängnis der Staatspolizeileitstelle München,
 
alle bisher ohne Verteidiger,
 

klage ich an,

 
1942 und 1943 in München, Augsburg, Salzburg, Wien, Stuttgart und Linz
durch dieselbe Handlung gemeinschaftlich
 
I.
das hochverräterische Unternehmen, mit Gewalt die Verfassung des Reichs zu ändern, vorbereitet zu haben, wobei die Tat
 

1. darauf gerichtet war, zur Vorbereitung des Hochverrats einen organisatorischen Zusammenhalt herzustellen,

|
 

2. darauf gerichtet war, die Wehrmacht zur Erfüllung ihrer Pflicht untauglich zu machen, das Deutsche Reich gegen Angriffe auf seinen äusseren oder inneren Bestand zu schützen,

 

3. auf Beeinflussung der Massen durch Herstellung und Verbreitung von Schriften gerichtet war,

 
II.
im Inland es unternommen zu haben, während eines Krieges gegen das Reich der feindlichen Macht Vorschub zu leisten und der Kriegsmacht des Reichs einen Nachteil zuzufügen,
 
III.
öffentlich den Willen des deutschen Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen und zu zersetzen gesucht zu haben,
 

Verbrechen nach § 80 Abs.2, § 83 Abs.2 und 3, Nr. 1, 2, 3, §§ 91b, 47, 73 StGB., § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung.

 

Der Angeschuldigte Hans Scholl hat im Sommer 1942 und im Januar und Februar 1943 Flugblätter, die die Aufforderung zur Abrechnung mit dem Nationalsozialismus, zur Trennung von dem nationalsozialistischen „Untermenschentum“, zum passiven Widerstand und zur Sabotage enthalten, hergestellt und verbreitet. Ausserdem hat er in München Schmierparolen: „Nieder mit Hitler“ und mit durchstrichenen Hakenkreuzen angebracht. Die Angeschuldigte Sophie Scholl hat bei der Verfassung, Herstellung und Verbreitung der Hetzschriften mitgewirkt. Der Angeschuldigte Probst hat den Entwurf für ein Flugblatt verfasst.

 
Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen.
 
I.
 
S I 4-R
1. Der Vater des Angeschuldigten Scholl war bis 1930 Bürgermeister in Forchtenberg. Später wurde er Wirtschaftstreuhänder in Ulm/Donau. Die Angeschuldigten Scholl haben noch drei Geschwister, und zwar zwei Schwestern
| und einen Bruder, der sich jetzt bei der Wehrmacht befindet. Gegen den Angeschuldigten Scholl sowie gegen seinen Bruder Werner und seine Schwester Inge war bei der Staatspolizeileitstelle Stuttgart ein Verfahren wegen bündischer Umtriebe anhängig, das zur vorübergehenden Verhaftung der Vorgenannten führte. Hans Scholl besuchte die Oberrealschule und rückte 1937 freiwillig zur Wehrmacht ein. 1939 begann er das Medizinstudium, das er auch während seiner im April 1941 erfolgten Einberufung zur Wehrmacht fortsetzte. Er gehörte zuletzt im Range eines Feldwebels der Studentenkompanie in München an. Sein Studium bezahlte er von der Kriegslöhnung und Zuschüssen seines Vaters. 1933 trat Scholl dem Jungvolk bei und wurde später in die HJ. übergeführt.
 

2. Die Angeschuldigte Sophia Scholl betätigte sich zunächst als Kindergärtnerin und studierte seit Sommer 1942 Naturwissenschaften und Philosophie an der Universität in München. Sie gehörte bis 1941 dem BdM., zuletzt als Gruppenführerin an.

 

3. Der Angeschuldigte Probst besuchte das Gymnasium in Nürnberg und meldete sich dann nach Ableistung des Arbeitsdienstes freiwillig zur Wehrmacht. Später wurde er Mediziner und gehörte zuletzt als Sanitätsfeldwebel der Studentenkompanie in Innsbruck an.

 
 
II.
 

Im Sommer 1942 wurden in München durch die Post sogenannte „Flugblätter der Weissen Rose“ verbreitet. Die Hetzschriften enthalten Angriffe gegen den Nationalsozialismus, insbesondere gegen seine kulturpolitischen Bestrebungen, sie enthalten ferner Berichte über die angeblichen Greueltaten des Nationalsozialismus, nämlich die angebliche Ermordung der Juden und die angebliche Verschleppung der Polen. Ferner enthalten die Flugblätter die Aufforderung,

| durch passiven Widerstand „das Weiterlaufen der atheistischen Kriegsmaschine zu verhindern“, ehe es zu spät sei und ehe die letzten Städte gleich Köln ein Trümmerhaufen seien und die Jugend des Volkes irgendwo für die „Hybris eines Untermenschen“ verblutet sei. Es müsse, so heisst es in dem Flugblatt Nr. II, eine Welle des Aufruhrs durch das Land gehen. Wenn „es in der Luft liege“, wenn viele mitmachten, dann könne in einer letzten gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden. Ein Ende mit Schrecken sei immer noch besser, als ein Schrecken ohne Ende. Im Flugblatt Nr. III wird ausgeführt, es sei der Sinn und das Ziel des passiven Widerstandes, den Nationalsozialismus zu Fall zu bringen. In diesem Kampf sei vor keinem Weg, vor keiner Tat zurückzuschrecken. An allen Stellen müsse der Nationalsozialismus angegriffen werden, an denen er nur angreifbar sei. Nicht der militärische Sieg dürfe die erste Sorge für jeden Deutschen sein, sondern die Niederlage der Nationalsozialisten. Jeder entschiedene Gegner des Nationalsozialismus müsse sich daher die Frage vorlegen, wie er den gegenwärtigen „Staat“ am wirksamsten bekämpfen und ihm die empfindlichsten Schläge beibringen könne. Dazu sei Sabotage in Rüstungs- und kriegswichtigen Betrieben, Verhinderung des reibungslosen Ablaufs der Kriegsmaschine und Sabotage aller nationalsozialistischen Veranstaltungen, sowie auf allen wissenschaftlichen und geistigen Gebieten erforderlich.
 

Insgesamt wurden damals in München 4 verschiedene Flugblätter dieser Art verbreitet.

 

Im Januar und Februar 1943 wurden durch Streuaktionen und durch Postsendungen zwei verschiedene Hetzblätter verbreitet, von denen das eine die Überschrift: „Flugblätter der Widerstandsbewegung in Deutschland“ und das andere die Überschrift: „Komilitoninen! Komilitonen!“ oder „Deutsche Studentin! Deutscher Student!“ trägt. In dem ersten Flugblatt wird ausgeführt, dass der Krieg seinem sicheren Ende entgegengehe. Die deutsche Regierung versuche zwar, alle Aufmerksamkeit auf die wachsende U-Bootgefahr zu

| lenken. Indes strömten aber im Osten die Armeen unaufhörlich zurück, werde im Westen die Invasion erwartet und übertreffe die Rüstung Amerikas alles in der Geschichte seither Dagewesene. Hitler könne den Krieg nicht gewinnen, sondern nur noch verlängern. Das deutsche Volk, das blindlings seinen Verführern ins Verderben gefolgt sei, müsse sich jetzt von dem nationalsozialistischen Untermenschentum trennen und durch die Tat beweisen, dass es anders denke. Der nationalsozialistischen Propaganda, die dem Volke den Bolschewistenschreck in die Glieder gejagt habe, dürfe man nicht glauben, und nicht glauben, dass Deutschland mit dem Sieg des Nationalsozialismus auf Gedeih und Verderb verbunden sei.
 

Das zweite Flugblatt führt in Bezug auf den Kampf der 6. Armee in Stalingrad aus, es gäre im deutschen Volke, ob es weiter einem Dilettanten das Schicksal unserer Armeen anvertrauen wolle. Von den Studentinnen und Studenten, auf die das deutsche Volk sehe, werde die Brechung des nationalsozialistischen Terrors aus der Macht des Geistes erwartet.

 
 
III.
 

1. Der Angeschuldigte Hans Scholl hatte sich bereits seit langem Gedanken über die politische Lage gemacht. Er war dabei zu der Überzeugung gekommen, dass ebenso wie 1918 auch nach der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus nicht so sehr die Masse des deutschen Volkes, sondern gerade die Intelligenz politisch versagt habe. Nur aus diesem Grunde, so meinte er, hätten Massenbewegungen mit ihren einfachen Parolen jede tiefere Gedankenarbeit übertönen können. Er empfand es daher als seine Pflicht, die Intelligenz des Bürgertums auf ihre staatspolitischen Pflichten hinzuweisen, worunter er den Kampf gegen den Nationalsozialismus verstand. Er entschloss sich daher zur Herstellung und Verbreitung von Flugblättern, die seine Gedanken unter die breiten Massen tragen sollten. Er kaufte sich einen Vervielfältigungsapparat und verschaffte sich mit Hilfe eines Freundes Alexander Schmorell, mit dem er sich oft über seine politischen Gedanken unterhalten hatte, eine Schreibmaschine. Er entwarf dann das erste Flugblatt der „Weissen Rose“, stellte

| davon angeblich allein etwa 100 Abdrucke her und versandte sie an Anschriften, die er aus dem Münchener Telefonbuch ausgewählt hatte. Dabei hatte er insbesondere Akademiker, aber auch Münchener Gastwirte herausgegriffen, von denen er hoffte, dass sie den Inhalt der Flugblätter weitererzählen würden. In der Folgezeit stellte er dann noch drei weitere ebenfalls selbst verfasste Flugblätter der „Weissen Rose“ mit den unter II der Anklageschrift wiedergegebenen Inhalt her und versandte sie wiederum durch die Post.


Durch seinen Einsatz an der Ostfront im Juli 1942 wurde er an der Herausgabe weiterer Schriften verhindert. Die zur Herstellung der Schriften erforderlichen Geldmittel will er teils selbst aufgebracht haben, teils sollen sie ihm von seinem Freunde Schmorell zur Verfügung gestellt worden sein.


Der Name „Die Weisse Rose“ ist nach den Angaben des Angeschuldigten Hans Scholl willkürlich gewählt und geht auf die Lektüre eines spanischen Romans mit dieser Überschrift zurück. An die Bildung einer Organisation will der Angeschuldigte Hans Scholl anfangs noch nicht gedacht haben, erst später, nämlich Anfang 1943, fasste er den Plan zur Errichtung einer Organisation, die seine Gedanken verbreiten sollte. Er will jedoch noch keinen Versuch zur Sammlung Gleichgesinnter gemacht haben.


Anfang 1943 kam der Angeschuldigte Hans Scholl, der inzwischen von seinem Truppenteil zwecks Studiums an der Universität in München beurlaubt worden war, nach seiner Darstellung zu der Überzeugung, dass es nur noch ein Mittel zur Erhaltung Europas gäbe, nämlich die Verkürzung des Krieges. Er entschloss sich, diese seine Überzeugung zu propagieren und entwarf daher wiederum zwei Flugblätter mit den zu II der Anklageschrift bereits erwähnten Überschriften in Auflagen von zusammen etwa 7000 Stück. Davon verstreute er im Stadtkern von München etwa 5000 Schriften, ferner versandte er zahlreiche weitere Schriften durch die Post. Ende Januar 1943 fuhr er nach Salzburg und gab dort beim Bahnpostamt etwa 100 bis 150 Briefe mit den von ihm hergestellten Flugblättern auf. Ferner wurden in Linz und Wien durch Schmorell, der sich im Einverständnis des Scholl

| dorthin begeben hatte, etwa 1500 Hetzschriften durch Aufgabe zur Post verbreitet. Zu den Fahrtkosten nach Wien und Linz leistete Scholl einen Beitrag. Schliesslich liess Scholl durch seine Schwester Sophia auch etwa 1000 Briefe mit Hetzblättern nach Augsburg und Stuttgart bringen, wo diese sie zur Post gab. Nach dem Bekanntwerden der Rückschläge im Osten stellte Hans Scholl wiederum Flugblätter her, wobei er den bereits verwandten Entwurf seines Studentenflugblattes mit einer neuen Überschrift versah. Von diesem Flugblatt versandte er mehrere hundert Stück durch die Post. Die Anschriften entnahm er einem Studentenverzeichnis der Universität München. Am 18. Februar 1943 verstreute er ferner in der Universität zusammen mit seiner Schwester weitere Hetzschriften. Bei dieser Gelegenheit wurde er von dem Zeugen Schmied beobachtet und festgenommen.


Anfang 1943 forderte der Angeschuldigte Hans Scholl seinen Freund, den Angeschuldigten Probst, mit dem er sich seit längerem in politischer Hinsicht ausgesprochen hatte, auf, seine Gedanken zu den Tagesereignissen schriftlich niederzulegen. Probst übersandte ihm dann einen Entwurf, der zweifellos vervielfältigt und verbreitet werden sollte, wozu es allerdings nicht gekommen ist. Dieser Entwurf wurde bei der Festnahme des Scholl in seiner Kleidertasche vorgefunden.


Ende Januar 1943 fasste der Angeschuldigte Hans Scholl auf Veranlassung von Schmorell den Entschluss, auch durch Anbringung von Schmierparolen an Häusern Propaganda zu machen. Schmorell fertigte ihm eine Schablone mit dem Text „Nieder mit Hitler“ und einem durchstrichenen Hakenkreuz an und besorgte Farbe und Pinsel. Anfang Februar 1943 brachte Hans Scholl zusammen mit Schmorell mit schwarzer Teerfarbe an mehreren Häusern in München, darunter an den Säulen vor der Universität, am Nationaltheater, am Wirtschaftsministerium und am Schauspielhaus solche Schmierparolen an.


2. Die Angeschuldigte Sophia Scholl nahm bereits im Sommer 1942 an politischen Unterhaltungen teil, bei denen

| sie zusammen mit ihrem Bruder Hans Scholl zu der Überzeugung kam, dass der Krieg für Deutschland verloren sei. Sie teilte hierbei die Ansicht ihres Bruders, dass durch Herstellung von Flugschriften Propaganda gegen den Krieg gemacht werden müsse. Ob der Gedanke der Flugblattherstellung von ihr oder ihrem Bruder ausging, will sie allerdings nicht mehr genau wissen. An der Herstellung und Verbreitung der Schriften mit der Überschrift „Die Weisse Rose“ will sie nicht beteiligt gewesen sein und davon erst erfahren haben, als eine Freundin ihr ein Flugblatt zeigte. Dagegen war sie an der Herstellung und Verbreitung der Flugblätter im Jahre 1943 geständlich beteiligt. Zusammen mit ihrem Bruder verfasste sie den Text der Hetzschrift: „Flugblätter der Widerstandsbewegung in Deutschland“. Ferner beteiligte sie sich am Einkauf von Abzugspapier, Briefumschlägen und Matrizen und stellte zusammen mit ihrem Bruder die Abzüge dieser Schrift her. Auch unterstützte sie ihren Bruder beim Schreiben der Anschriften der Postsendungen. Ferner fuhr sie im Auftrage ihres Bruders mit dem Schnellzuge nach Augsburg und Stuttgart und warf dort die bereits vorbereiteten Briefe in verschiedene Briefkästen ein. Ausserdem beteiligte sie sich an der Verbreitung der Schriften in München, indem sie die Flugblätter in Telefonzellen und parkenden Autos ablegte.


Auch an der Herstellung und Verbreitung der Studentenflugblätter war die Angeschuldigte Sophia Scholl beteiligt. Sie begleitete ihren Bruder auch in die Universität, wurde dort beim Verstreuen der Flugblätter beobachtet und zusammen mit ihm festgenommen.


An der Schmieraktion war die Angeschuldigte Sophia Scholl nicht beteiligt, sie hatte sich allerdings, nachdem sie davon erfahren hatte, für künftige Fälle zur Verfügung gestellt. Ihrem Bruder gegenüber hatte sie sogar die Ansicht vertreten, es wäre zur Tarnung der Sache erwünscht, wenn eine Frau teilnähme.


Die Angeschuldigte Sophia Scholl wusste, dass ihr Bruder erhebliche Geldbeträge für die Herstellung der Hetzschriften verwandte. Sie führte ihrem Bruder, der sich um Geldangelegenheiten wenig kümmerte, sogar die Kasse, führte darüber Buch

| und gab ihm das für diese Zwecke benötigte Geld heraus.


3. Der Angeschuldigte Probst, der mit den Geschwistern Scholl häufig zusammen war und gesinnungsmässig mit ihnen übereinstimmte, verfasste auf Veranlassung des Angeschuldigten Hans Scholl den bereits erwähnten Entwurf seiner Stellungnahme zu den politischen Tagesereignissen. Er will allerdings nicht gewusst haben, dass Scholl den Entwurf für Flugblätter verwenden wollte, hat aber zugegeben, er sei sich nicht im unklaren gewesen, dass es sich um illegale Propaganda handeln könne.

 
 
IV.
 

Die Angeschuldigten sind im wesentlichen geständig gewesen.

 
 
Beweismittel.


I.
Die Einlassungen der Angeschuldigten in den Sonderbänden I–III;
 
II.
Der Sachverständige des Polizeipräsidiums in München: H 9/R;
 
III.
Die Zeugen:
  1. ) Hausschlosser Jakob Schmied, München, Türkenstr. 33/I,
  2. ) und
  3. ) die noch zu benennenden Polizeibeamten;
 
IV.
Die Beweisgegenstände:
  1. ) Die beschlagnahmten Schreibmaschinen, der Vervielfältigungsapparat, die Schablone, Farben und Pinsel;
  2. ) die Flugblätter und Lichtbildaufnahmen im Anlagenband.
 

Das Verfahren ist gemäss Vereinbarung des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht und des Reichsministers der Justiz dem Volksgerichtshof zur Verhandlung und Entscheidung überwiesen worden.

|

Ich beantrage,

 
die Hauptverhandlung vor dem Volksgerichtshof anzuordnen, die Fortdauer der Untersuchungshaft zu beschliessen und den Angeschuldigten Verteidiger zu bestellen.
 
 
 
In Vertretung:
Weyersberg