Allerhöchster Erlaß, betreffend die Versetzung der Festung Königstein, der Ortschaft Dom-Kietz bei Brandenburg und des Fleckens Wandsbeck in höhere Servisklassen

Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß vom 26. April 1869., betreffend die Versetzung der Festung Königstein, der Ortschaft Dom-Kietz bei Brandenburg und des Fleckens Wandsbeck in höhere Servisklassen.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 14, Seite 130
Fassung vom: 26. April 1869
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Bekanntmachung: 13. Mai 1869
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(Nr. 276.) Allerhöchster Erlaß vom 26. April 1869., betreffend die Versetzung der Festung Königstein, der Ortschaft Dom-Kietz bei Brandenburg und des Fleckens Wandsbeck in höhere Servisklassen.

Auf Grund der Bestimmung im §. 19. des Gesetzes, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868. (Bundesgesetzbl. S. 523.) und nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes genehmige Ich hiermit im Namen des Norddeutschen Bundes, auf Ihren Bericht vom 24. dieses Monats, daß vom 1. Januar 1869. ab die Festung Königstein aus der IV. in die III. Servisklasse, die Ortschaft Dom-Kietz bei Brandenburg aus der V. in die II. Servisklasse und der Flecken Wandsbeck aus der III. in die II. Servisklasse versetzt werden.

Dieser Erlaß ist durch das Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
Berlin, den 26. April 1869.
 Wilhelm.

 Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

An den Kanzler des Norddeutschen Bundes.