Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung des Kolonialrats und die Bildung von Kommissionen beim Reichs-Kolonialamte
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(Nr. 3418.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung des Kolonialrats und die Bildung von Kommissionen beim Reichs-Kolonialamte. Vom 17. Februar 1908.
Unter Aufhebung Meines Erlasses vom 10. Oktober 1890, betreffend die Errichtung eines Kolonialrats, genehmige Ich, daß beim Reichs-Kolonialamt unter Hinzuziehung von Sachverständigen Kommissionen zu dem Zwecke gebildet werden, um das Reichs-Kolonialamt bei der Verwaltung der Schutzgebiete in beratender Weise zu unterstützen. Sie haben hiernach das Weitere anzuordnen.
- Berlin, den 17. Februar 1908.
An den Reichskanzler.