Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths
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(Nr. 1918.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths. Vom 10. Oktober 1890.
Ich genehmige, daß bei der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amts als sachverständiger Beirath für koloniale Angelegenheiten ein Kolonialrath errichtet wird, und beauftrage Sie, die hierzu erforderlichen Anordnungen zu treffen.
- Potsdam, den 10. Oktober 1890.
An den Reichskanzler.