Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths

Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1890, Nr. 29, Seite 179
Fassung vom: 10. Oktober 1890
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 15. Oktober 1890
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(Nr. 1918.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths. Vom 10. Oktober 1890.

Ich genehmige, daß bei der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amts als sachverständiger Beirath für koloniale Angelegenheiten ein Kolonialrath errichtet wird, und beauftrage Sie, die hierzu erforderlichen Anordnungen zu treffen.

Potsdam, den 10. Oktober 1890.
 Wilhelm.

  von Caprivi.

An den Reichskanzler.