Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert/Geschenke an den Koenig

<<< Geschenke an den Koenig >>>
{{{UNTERTITEL}}}
aus: Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert
Seite: {{{SEITE}}}
von: [[{{{AUTOR}}}]]
Zusammenfassung: {{{ZUSAMMENFASSUNG}}}
Anmerkung: {{{ANMERKUNG}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
[[w:{{{WIKIPEDIA}}}|Artikel in der Wikipedia]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
[[Index:{{{INDEX}}}|Wikisource-Indexseite]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[41]
Geschenke an den König, die Kaiserin und die Königin.

Jetzt werden die Geschenke für die Majestäten aufgezählt. Der bedeutenden Gaben und Spenden an Wein ist bereits S. 6 Erwähnung geschehen. Auch haben wir gehört, daß dem Kaiser Karl IV. 10 Ochsen im Preise von 98 Schildgulden oder 245 M. bei seiner Krönung geschenkt wurden. Ochsen müssen in Aachen ein gewöhnliches Geschenk für den neugekrönten König gewesen sein, denn dem Wenzel werden hier deren 6 verehrt. „It. gaff man unsme herre deme kuynnynck sechs oyssen, die cosden 80 dubell mutten, valent 466 M. und 8 S. Im J. 1349 kostete ein solcher Krönungs-Ochse 241/2 M., 1376 aber 773/4 M. Erwägen wir, daß im J. 1349 die Mark beinahe das Doppelte von dem betrug, was sie 1376 werth war, indem sie sich wie 31/2 : 2 verhielt, so stellen die Ausgaben für die Ochsen sich in letzterm Jahre nur um etwa 11 Gulden oder 381/2 M. höher. Interessant wäre es zu wissen, wo die Ochsen und also das Schlachtvieh überhaupt damals hergeholt wurden, darüber gibt uns aber die Rechnung keinen Aufschluß. Sie führt nur noch vier Mark Futterkosten an. „It de oyssen zu vueden ind ze hueden, ee sy deme kuynninge gegeven vurden, 4 M.“ An den Hörnern trugen die Ochsen gemalte Schilder, „It. deme meilre (Maler), de die bilden in den mart baven meister Peter ermoilde ind die schilde, die vur der oyssen hoefft (Haupt) stuenden, maichde 13 M.“ Was auf den Schildern stand, wird nicht gesagt. – Bei den Geschenken an die Kaiserin und die Königin macht sich unsere städtische Industrie geltend, es werden jeder zwei Goldtücher, das Stück zu 351/2 Gulden und vier Mechelnsche Tücher, das Stück zu 361/2 Gulden verehrt. „It. gaff man der keysserynnen 2 gulden důech, dat důech vur 351/2 gulden gerechent, coemen up 71 gulden, ind vyer Mechelsche důech, dat [42] duech vur 361/2 gulden gerechent, coemen up hůndert ind 46 gulden, alsus coemen die zwey gulden duech ind diesse vyer Mechelsche duech up 200 ind 17 gulden, die coemen an peyment (d. i. Aachener Währung) up 700 ind 59 M. ind 6 S.“

Der Posten wiederholt sich wörtlich bei dem Geschenk für die Königin.

Die Tuchfabrikation war in damaliger Zeit in Aachen schon sehr bedeutend; die Zunft der Tuchmacher hatte ihr eigenes Gericht, die Vorsteher derselben, die beiden Werkmeister, nahmen einen hohen Rang in der Magistratur ein. Wir besitzen darüber eine bis jetzt noch nicht veröffentlichte sehr interessante Urkunde auf einer Pergamentrolle aus dem J. 1387, enthaltend eine Verordnung der Werkmeister und Geschworenen des Wollen-Ambachts über die Fabrikation der Tücher. Es scheinen aber die brabändischen Tücher in jener Zeit noch den Vorrang vor den hiesigen behauptet zu haben. Als im J. 1338 der Kaiserin Margaretha, der Frau Ludwigs des Baiern, Tücher geschenkt werden sollten, sahen wir zwei Abgesandte nach Lüttich und Mastricht reisen, „um dort zwei Tücher zu suchen, die sie aber nicht fanden.“ Hier werden nun der Kaiserin und der Königin neben zwei hiesigen Tüchern jeder vier Mechelsche Tücher geschenkt, die aber nur wenig höher im Preise stehen und deshalb die unsrigen nicht viel übertroffen haben können. Indessen wäre auch möglich, daß mit dem Namen „Mechelsche“ Tücher nur eine besondere Qualität bezeichnet werden sollte und dieselben ebenso wie die Gold-Tücher „Gulden Duech“ hier angefertigt wurden. Letztere müssen ihre Namen wohl von der Farbe oder, was wahrscheinlicher ist, von einer besondern Randverzierung erhalten haben. Daß solche Verzierungen üblich waren, geht klar aus der Rechnung hervor; es wird besondere Seide zu den Tüchern bereitet und die Tücher werden damit bestickt. „It. Metell Groinlings van syden zen Duechen ze bereiden 171/2 loet, (Loth), coemen up 17 M. It. Johann van Elch, de die Duech bereide 4 M.“ Was unter dieser Bereitung der Tücher zu verstehen ist, wird bei den Weinspenden näher erläutert, wo demselben Johann von Elch 3 Quart Wein geschenkt werden für das Besticken der Tücher, „It. Johan van Elch van den duechen ze bestechen.“

Der Kaiser erhält diesmal außer einer Weinspende zum sofortigen Gebrauch kein besonderes Geschenk.

[43]
Das große Privilegium.

Fast die Hälfte mehr als das Geschenk an die Königin kostete der Stadt das noch im Archiv vorhandene, von König Wenzel ihr ausgestellte große Privilegium, ein Pergamentbogen, worauf die Schrift 59 Centimeter in der Breite und 36 C. in der Höhe einnimmt. Es stimmt wörtlich mit dem von Karl IV. im J. 1349 ausgestellten überein, bis auf einige Zusätze in Betreff der Sicherstellung der Stadt und der Befugnisse des Schöffengerichts. Es wurde verfaßt von dem königlichen Kanzler, der in der Rechnung nur mit seinem Vornamen Peter bezeichnet wird und nach der Urkunde Peter Iaurensis[ER 1] hieß. Außer ihm war auch seine Frau dabei thätig und ein Schüler half ihm schreiben.

„It. des kůyninges canceleir heren Peter van unsen groissen privilegium 250 guld val. 875 M.“ „It. des canceleirs wiiff, dat sy halp bedingen dar en tuschen (daß sie dabei unterhandeln half) 20 guld vl. 70 M.

„It. hern Peters canceleirs schoeler van schriven 6 guld 21 M.“

Das macht schon 966 M. Dazu kamen noch Auslagen für die Familie, „It. heren Peter mit den synen die vur (vorher) quåmen dry dage ee syn wiiff quam unse privileigium mit den nuwen (neuen) punten ze machen ind ze schriven verzerde 38 M. 4 S. in syn pert 12 M.“ Bevor die Frau kam „bedingen dar en tuschen“ scheint die Sache gar nicht in Gang gekommen zu sein. Zum Lohne wird Herrn Peter und seinem Weibe zu Burtscheid noch ein Festchen gegeben. „It. geloefden unse herren hern Peter ind syme wiive zů Borschyt guetlich zu doen, die wåren då eynen ganzen dagh ind hadden 15 M. 12 D.“

Demnach betrugen die Auslagen für das große Privilegium 1033 M. 1 S. 4 D., nach unserm Gelde circa 950 Thaler. Es wurde mit großer Feierlichkeit unter Betheiligung des Clerus und unter Glockengeläute abgeholt; das ergibt sich aus den verzeichneten Weinspenden, wo es heißt: „It. den priesteren und clockeneir, dů dat grois privileigium gehoelt wart, 3 quart.“

Der neue große Saal des Rathhauses wurde nicht ausschließlich zur Feier des Krönungsmahles, sondern auch zu andern Festlichkeiten benutzt. Diesmal sehen wir die hohen Herrschaften sogar darauf ein Tänzchen halten, und dazu den Saal mit Grünem geschmückt werden. „It. 4 S. umb grass up den sall, du die keysserynne drup quam danzen.“

[44] Die Krönung fand statt am 11. Juli 1376, das war an einem Montage; den folgenden Freitag ritten der Kaiser und der König weg nach Bonn. „It. dů unse herren her Kuene, her Johan van Půnt ind ich leste van Vranckenvort up den vrydagh ze morgen van den keysser quåmen, dů bliven unser herren vele up den sall åventz ind morgents by eyn, so hadde man an coste van deme vridage bis den anderen vridages, dat der keysser in der kůynnyng ewech reden up dem sall so umb vische, vleissche, broet ind alle ander gereede 45 M. ind 16 S. It hadde man alle die ziit up der louven zwå amen wyns ind 29 veirdell, die coemen up 89 M.

Errata

  1. Vorlage: Iaurenus. (Druckfehler. Siehe S. 455)