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Artikel „Wickede, Thomas v.“ von Dietrich Schäfer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 319–320, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wickede,_Thomas&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 12:30 Uhr UTC)
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Wickede: Thomas v. W., Mitglied des Lübecker Raths von 1506–27, seit 1511 Bürgermeister. Es ist außerordentlich schwer, in der Thätigkeit der hansischen Rathscollegien den Antheil des Einzelnen, auch wenn er erkennbar aus den Genossen hervorragt, genauer festzustellen. Von W. darf doch wol gesagt werden, daß ihm ein Hauptverdienst gebührt, wenn Lübeck und die Hanse in den 20er Jahren des 16. Jahrhunderts noch einmal eine Höhe baltischer und skandinavischer Macht erstiegen, die hinter jener der glänzendsten Zeiten nicht zurückblieb. Sein Geburtsjahr vermag ich nicht anzugeben. Sein Vater war der Rathsmann Johann v. W., der, seit 1452 im Rath, 1471 starb. Die Familie stammt zweifellos, wie so viele andere in Lübeck hervorragende, aus Westfalen und zwar aus der Dortmunder Gegend (Dorf Wickede!), wo der Name unter Bürgern und Landadligen im 13. und 14. Jahrhundert häufig ist. In Lübeck erscheint sie in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, von 1351 ab durch Hermann v. W. auch im Rath vertreten. Von 1479 bis 1501 war Hermann, des Thomas älterer Bruder, im Rath, gleichzeitig mit Thomas seine beiden Neffen Johann und Gottschalk (1506–9 und 1522–27). Thomas war seit 1501 Mitglied der Zirkelcompagnie, in der seine Familie stark vertreten gewesen ist. Auf dem allgemeinen Hansetag von 1511 tritt Thomas v. W. zum ersten Male als wortführender Bürgermeister auf. Vielleicht spielte er schon im damaligen Kriege mit König Johann von Dänemark eine führende Rolle. In den nächsten anderthalb Jahrzehnten fiel ihm, allerdings in Abwechslung mit Andern, auf [320] Städtetagen häufig die Wortführung (der Vorsitz) zu. 1514 stand er an der Spitze der Gesandtschaft seiner Vaterstadt zu den Verhandlungen mit den Niederländern in Bremen; 1518, finden wir ihn in Antwerpen und Brügge in den Unterhandlungen mit diesen Städten in gleicher Stellung. Ihren Höhepunkt erreichte seine Thätigkeit aber in den Streitigkeiten mit Christian II. Er scheint es hauptsächlich gewesen zu sein, der 1523 das Bündniß Lübecks mit Herzog Friedrich von Schleswig-Holstein zum Abschluß brachte, jedenfalls hat er dem zur Königswürde gelangten Herzoge als Hauptträger dieses Bündnisses und als vertrauenswürdiger Berather gegolten. Ihm fiel daher auch besonders die Aufgabe zu, die aus der Vertreibung Christian’s II. erwachsenen allgemeinen Verwicklungen auszugleichen. Die wichtigen Hamburger Verhandlungen mit den dänischen und holsteinischen Räthen im April 1524 leitete er, und gegenüber den im Juni in Lübeck eintreffenden Bevollmächtigten des Kaisers, des Papstes, Ferdinand’s, des Königs von England und des Kurfürsten von Brandenburg führte er das Wort seiner Vaterstadt. Im unmittelbaren Anschluß an diese Verhandlungen ging W. an der Spitze einer lübischen Gesandtschaft nach Kopenhagen, und dort war wieder er es besonders, der den verdrossenen, um seine Herzogthümer besorgten König im Reiche festhielt, ihn zur Versöhnung mit Gustav Wasa und zur Entgegennahme der Krone bewog. Die Zusammenkunft der beiden nordischen Könige in Malmö ward durch Lübecks Sendeboten zu Stande gebracht; Wickede’s eindringlicher und geschickter Zuspruch sicherte den Erfolg. Am 11. September 1524 bestätigte König Friedrich die hansischen Handelsrechte in vollem Umfange; schon am Krönungstage (7. August) hatte er W. und den Hamburger Bürgermeister Hermann Salsborch zu Rittern geschlagen, wol der erste und einzige derartige Fall in der Geschichte der beiden Städte. Die klägliche Haltung der Dänen gegenüber Sören Norby, dem die Insel Gotland besetzt haltenden Parteigänger Christian’s II., veranlaßte W. in den Verhandlungen zu Segeberg im März 1525 zu einer überaus scharfen, aber nur zu wahren Charakteristik des dänischen Reichsrathsregiments; der dort erlangte Vertrag, der Lübeck für erneute Hülfe ein Schloß im Reiche zusicherte, muß als sein Werk angesehen werden. Es muß doch auch wol angenommen werden. daß das lübeckische Unternehmen gegen Gotland im April und Mai wesentlich von ihm inspirirt wurde. Im Juni verhandelte er wieder mit den nach Lübeck gesandten kaiserlichen Commissarien. Am 28. November 1527 ist er gestorben. Er ist in der Marienkirche beigesetzt. Seine Ehefrau Geseke war eine Tochter des Rathmanns Heinrich v. Calven. Von seinen Söhnen wurde Gottschalk 1548 in den Rath gewählt († 1558), Blasius († 1547) war Hauptmann auf Bornholm. Die Familie ist in Lübeck bis in unser Jahrhundert vertreten gewesen; ihr letztes der Zirkelcompagnie angehöriges Mitglied starb 1845.

Vgl. Urkundb. d. Stadt Lübeck II–IX. – Ztschr. d. Ver. f. lüb. Gesch. V, 382, 421, 424, 426, 450 ff. – Dortmund. Urkdbch. I. – Die handschr. Samml. s. d. 3. Abthlg. d. Hanserecesse.